XPersonenstand
XPersonenstand
xinneres.xpersonenstand
urn:xoev-de:kosit:standard:xinneres.xpersonenstand
Projektziel ist die elektronische Kommunikation der Standesämter untereinander und mit anderen Behörden und Institutionen, welche Daten von den Standesämtern erhalten oder an Standesämter senden. Der Nutzen des Projektes besteht in der Kostenreduktion und einer Verbesserung der Qualität der Personenstandsdaten sowie einer Verbesserung der Interoperabilität in der Kommunikation der Standesämter untereinander und zu weiteren Kommunikationspartnern.
1.7.7
1.7.2
2.3
3.0.1
19.0 SP3
MagicDraw
Fortschreibung von Namen einer Person im sta1b
Dieser Container fasst die Informationen über den Namen einer Person zusammen, die für die Fortschreibung der Nachbeurkundungsverzeichnisse des sta1bgen benötigt werden.
Für Plausibilitätsprüfungen sind hier die unmittelbar vor der Namensänderung geführten Namen einer Person mitzuteilen.
Hier sind die Namen einer Person nach der Namensänderung mitzuteilen.
Fortschreibung von Namen einer Person im sta1b mit Angabe des Geburtsdatums
Dieser Container fasst die Informationen über den Namen und das Geburtsdatum einer Person zusammen, die für die Fortschreibung der Verzeichnisse des sta1bgen benötigt werden.
Hier wird das Geburtsdatum der Person mitgeteilt.
Diese Klasse bildet den abstrakten, allgemeinen Typ einer Nachricht von einem stamt an Nachbeurkundungsverzeichnisse des sta1bgen.
Dieser Container enthält die Daten, die für die Identifikation eines Eintrags in einem Verzeichnis des sta1bgen benötigt werden, um diesen Eintrag fortzuführen. Dies sind die Identifikationsdaten der Grundbeurkundung im stamt, das die Nachbeurkundung vorgenommen hat. Dementsprechend ist dieser Container im Falle einer Grundbeurkundung nicht mitzuteilen.
Standesamt (psw)
Standesamt I in Berlin (psw)
§ 57 Abs. 1 Nr. 2 PStV
Mitteilung über eine Geburt im Ausland an das Standesamt I in Berlin
Diese Nachricht wird übermittelt nach einer Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland.
Hier sind die Vornamen mitzuteilen.
Hier ist der Geburtsname mitzuteilen.
Hier werden die in Deutschland beurkundeten Daten der Geburt im Ausland übermittelt. Der Registereintrag und der Ereignisort sind in jedem Fall mitzuteilen.
Standesamt (psw)
Standesamt I in Berlin (psw)
§ 57 Abs. 4 Nr. 2 PStV;§ 57 Abs. 5 Nr. 5 PStV, außerdem § 45a PStG
Mitteilung über die Folgebeurkundung zu einer Geburt im Ausland an das Standesamt I in Berlin
Diese Nachricht wird übermittelt nach einer Folgebeurkundung einer in Deutschland nachbeurkundeten Geburt im Ausland.
Hier sind die Informationen über den geänderten Namen des Kindes zu übermitteln.
Sofern sich mit der Namensänderung des Kindes auch das Geburtsdatum des Kindes geändert hat, sind hier die Informationen über das geänderte Geburtsdatum des Kindes zu übermitteln.
Sofern sich mit der Namensänderung des Kindes auch der Geburtsort des Kindes geändert hat, sind hier die Informationen über den geänderten Geburtsort des Kindes zu übermitteln.
Standesamt (psw)
Standesamt 1 Berlin (psw)
§ 47 Abs. 1 und 2 PStV
Berichtigung Geburtenregister an Standesamt 1 Berlin
Diese Berichtigungsmitteilung ist zu versenden, wenn eine Berichtigung in einem Geburtenregister vorgenommen wurde und diese Berichtigung dem Standesamt 1 Berlin mitzuteilen ist.
Dieses Kindelement ist genau dann zu übermitteln, wenn sich im Rahmen der Berichtigung Änderungen an den Angaben zum Kind ergeben haben und diese Änderung dem Leser mitgeteilt werden soll. In diesem Fall muss für die folgenden Felder der anlpstv der Stand vor und nach der Berichtigung übermittelt werden: 1101, 1102, 1105 und 1106.
Hier werden Angaben zum Vornamen übermittelt.
Hier werden Angaben zum Geburtsnamen übermittelt.
Hier werden Angaben zum Vornamen übermittelt.
Hier werden Angaben zum Geburtsnamen übermittelt.
Dieses Kindelement ist genau dann zu übermitteln, wenn sich im Rahmen der Berichtigung Änderungen an den Angaben zur Geburt ergeben haben und diese Änderung dem Leser mitgeteilt werden soll. In diesem Fall muss für die folgenden Felder der anlpstv der Stand vor und nach der Berichtigung übermittelt werden: 1040, 1050, 1055, 1057.
Standesamt (psw)
Standesamt I in Berlin (psw)
§ 58 Abs. 1 Nr. 3 PStV
Mitteilung über eine Eheschließung im Ausland an das Standesamt I in Berlin
Diese Nachricht wird übermittelt nach einer Nachbeurkundung einer Eheschließung im Ausland.
Es sind die Namen nach der Eheschließung mitzuteilen.
Es sind die Namen nach der Eheschließung mitzuteilen.
Es sind die Namen vor der Eheschließung mitzuteilen.
Es sind die Namen vor der Eheschließung mitzuteilen.
Sofern vorhanden wird hier der Ehename mitgeteilt.
Hier werden die in Deutschland beurkundeten Daten der Eheschließung im Ausland übermittelt. Der Registereintrag und der Ereignisort sind in jedem Fall mitzuteilen.
Standesamt (psw)
Standesamt I in Berlin (psw)
§ 58 Abs. 2 Nr. 3 PStV sowie § 45a PStG
Mitteilung über die Folgebeurkundung zu einer Eheschließung im Ausland an das Standesamt I in Berlin
Diese Nachricht wird übermittelt nach einer Folgebeurkundung einer in Deutschland nachbeurkundeten Eheschließung im Ausland.
Sofern sich durch die Namensänderung der Name des ersten Ehegatten geändert hat, ist dieser hier zu übermitteln.
Sofern sich durch die Namensänderung der Name des zweiten Ehegatten geändert hat, ist dieser hier zu übermitteln.
Sofern nachträglich ein Ehename bestimmt oder ein bereits bestehender Ehename geändert wurde, ist dieser hier mitzuteilen.
Standesamt (psw)
Standesamt 1 Berlin (psw)
§ 47 Abs. 1 und 2 PStV
Berichtigung Eheregister an Standesamt 1 Berlin
Diese Berichtigungsmitteilung ist zu versenden, wenn eine Berichtigung in einem Eheregister vorgenommen wurde und diese Berichtigung dem Standesamt 1 Berlin mitzuteilen ist.
Dieses Kindelement ist genau dann zu übermitteln, wenn sich im Rahmen der Berichtigung Änderungen an den Angaben zum ersten Ehegatten ergeben haben und diese Änderung dem Leser mitgeteilt werden soll. In diesem Fall muss für die folgenden Felder der anlpstv der Stand vor und nach der Berichtigung übermittelt werden: 2101 - 2116, sowie 2140.
Hier werden Angaben zu Namen vor der Eheschliessung übermittelt.
Hier müssen Angaben zu Namen nach der Eheschliessung übermittelt.
Hier werden Angaben zum Geburtsdatum übermittelt.
Hier werden Angaben zu Namen vor der Eheschliessung übermittelt.
Hier müssen Angaben zu Namen nach der Eheschliessung übermittelt.
Hier werden Angaben zum Geburtsdatum übermittelt.
Dieses Kindelement ist genau dann zu übermitteln, wenn sich im Rahmen der Berichtigung Änderungen an den Angaben zum zweiten Ehegatten ergeben haben und diese Änderung dem Leser mitgeteilt werden soll. In diesem Fall muss für die folgenden Felder der anlpstv der Stand vor und nach der Berichtigung übermittelt werden: 2201 - 2216, sowie 2240.
Hier werden Angaben zu Namen vor der Eheschliessung übermittelt.
Hier müssen Angaben zu Namen nach der Eheschliessung übermittelt.
Hier werden Angaben zum Geburtsdatum übermittelt.
Hier werden Angaben zu Namen vor der Eheschliessung übermittelt.
Hier müssen Angaben zu Namen nach der Eheschliessung übermittelt.
Hier werden Angaben zum Geburtsdatum übermittelt.
Dieses Kindelement ist genau dann zu übermitteln, wenn sich im Rahmen der Berichtigung Änderungen am bestimmten Ehenamen ergeben haben und diese Änderung dem Leser mitgeteilt werden soll. In diesem Fall muss der Stand vor und nach der Berichtigung übermittelt werden. Vgl. anlpstv Feld 2078.
Dieses Kindelement ist genau dann zu übermitteln, wenn sich im Rahmen der Berichtigung Änderungen an den Angaben zur Ehe ergeben haben und diese Änderung dem Leser mitgeteilt werden soll. In diesem Fall muss für die folgenden Felder der anlpstv der Stand vor und nach der Berichtigung übermittelt werden: 2040, 2050, 2055, 2057.
Standesamt (psw)
Standesamt I in Berlin (psw)
§ 59 Abs. 1 Nr. 3 PStV
Mitteilung über die Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland an das Standesamt I in Berlin
Diese Nachricht wird übermittelt nach einer Nachbeurkundung einer Lebenspartnerschaft im Ausland.
Es sind die Namen nach der Begründung der Lebenspartnerschaft mitzuteilen.
Es sind die Namen nach der Begründung der Lebenspartnerschaft mitzuteilen.
Es sind die Namen vor der Begründung der Lebenspartnerschaft mitzuteilen.
Es sind die Namen vor der Begründung der Lebenspartnerschaft mitzuteilen.
Hier ist das Geburtsdatum der als Lebenspartner1 übermittelten Person anzugeben.
Hier ist das Geburtsdatum der als Lebenspartner2 übermittelten Person anzugeben.
Sofern vorhanden wird hier der Lebenspartnerschaftsname mitgeteilt.
Hier werden die in Deutschland beurkundeten Daten der Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland übermittelt. Der Registereintrag und der Ereignisort sind in jedem Fall mitzuteilen.
Standesamt (psw)
Standesamt I in Berlin (psw)
§ 59 Abs. 2 Nr. 3 PStV sowie § 45a PStG
Mitteilung über die Folgebeurkundung zu einer im Ausland begründeten Lebenspartnerschaft an das Standesamt I in Berlin
Diese Nachricht wird übermittelt nach einer Folgebeurkundung einer in Deutschland nachbeurkundeten Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland.
Sofern sich durch die Namensänderung der Name eines oder beider Lebenspartner geändert hat, ist dieser Sachverhalt hier zu übermitteln.
Sofern nachträglich ein Lebenspartnerschaftsname bestimmt oder ein bereits bestehender Lebenspartnerschaftsname geändert wurde, ist dieser hier mitzuteilen.
Standesamt (psw)
Standesamt I in Berlin (psw)
§ 60 Abs. 1 Nr. 4 PStV
Mitteilung über einen Sterbefall im Ausland an das Standesamt I in Berlin
Diese Nachricht wird übermittelt nach einer Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland.
Hier ist der Name des Verstorbenen mitzuteilen.
Hier ist das Geburtsdatum des Verstorbenen mitzuteilen.
Hier werden die in Deutschland beurkundeten Daten des Sterbefalls im Ausland übermittelt. Der Registereintrag und der Ereignisort sind in jedem Fall mitzuteilen.
Standesamt (psw)
Standesamt 1 Berlin (psw)
§ 47 Abs. 1 und 2 PStV
Berichtigung Sterberegister an Standesamt 1 Berlin
Diese Berichtigungsmitteilung ist zu versenden, wenn eine Berichtigung in einem Sterberegister vorgenommen wurde und diese Berichtigung dem Standesamt 1 Berlin mitzuteilen ist.
Dieses Kindelement ist genau dann zu übermitteln, wenn sich im Rahmen der Berichtigung Änderungen an den Angaben zum Verstorbenen ergeben haben und diese Änderung dem Leser mitgeteilt werden soll. In diesem Fall muss für die folgenden Felder der anlpstv der Stand vor und nach der Berichtigung übermittelt werden: 4201 - 4206, sowie 4240.
Hier werden Angaben zu Namen übermittelt.
Hier werden Angaben zum Geburtsdatum übermittelt.
Hier werden Angaben zu Namen übermittelt.
Hier werden Angaben zum Geburtsdatum übermittelt.
Dieses Kindelement ist genau dann zu übermitteln, wenn sich im Rahmen der Berichtigung Änderungen an den Angaben zum Sterbefall ergeben haben und diese Änderung dem Leser mitgeteilt werden soll. In diesem Fall muss für die folgenden Felder der anlpstv der Stand vor und nach der Berichtigung übermittelt werden: 4140, 4150, 4155, 4157.
Standesamt (psw)
Standesamt I in Berlin (psw)
§ 62 Abs. 1 Nr. 1 PStV in Verbindung mit § 57 Abs. 4 Nr. 2 PStV.
Mitteilung über die Namensänderung eines Kindes an das Standesamt I in Berlin
Diese Nachricht wird übermittelt nach einer Änderung oder Bestimmung des Geburtsnamens eines Kindes, wenn das Kind in keinem deutschen Geburtenregister beurkundet ist.
Hier wird die Standesamtsnummer des Standesamts, das die Erklärung aufnimmt, mitgeteilt. Die Nummer muss identisch sein mit der Standesamtsnummer des Autors im Nachrichtenkopf.
Hier sind die Vornamen des Kindes mitzuteilen.
Hier ist der Geburtsname vor der Erklärung mitzuteilen. Beim sta1b wird diese Information als Fruehere Namen geführt.
Hier ist der Geburtsname nach der Erklärung mitzuteilen.
Sofern bekannt, werden hier Angaben zum Tag der Geburt übermittelt.
Sofern bekannt, werden hier Angaben zum Ort der Geburt übermittelt.
Standesamt (psw)
Standesamt I in Berlin (psw)
§ 62 Abs. 1 Nr. 1 PStV in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Nr. 3 PStV
Mitteilung über die Namensänderung von Ehegatten an das Standesamt I in Berlin
Diese Nachricht wird übermittelt nach einer Namenserklärung von Ehegatten, wenn die Eheschließung in keinem deutschen Eheregister beurkundet ist.
Hier wird die Standesamtsnummer des Standesamts, das die Erklärung aufnimmt, mitgeteilt. Die Nummer muss identisch sein mit der Standesamtsnummer des Autors im Nachrichtenkopf.
Sofern der erste Ehegatte eine Namenserklärung abgibt, sind die Namen des ersten Ehegatten vor und nach der Erklärung sowie dessen Geburtsdatum mitzuteilen. Das heißt insbesondere, dass die Daten des ersten Ehegatten auch dann übermittelt werden, wenn die Namenserklärung keine Änderungen an dem Namen des ersten Ehegatten zur Folge hat. Beim sta1b wird die Information des Namens vor der Erklärung als Fruehere Namen geführt.
Sofern der zweite Ehegatte eine Namenserklärung abgibt, sind die Namen des zweiten Ehegatten vor und nach der Erklärung sowie dessen Geburtsdatum mitzuteilen. Das heißt insbesondere, dass die Daten des zweiten Ehegatten auch dann übermittelt werden, wenn die Namenserklärung keine Änderungen an dem Namen des zweiten Ehegatten zur Folge hat. Beim sta1b wird die Information des Namens vor der Erklärung als Fruehere Namen geführt.
Außer bei der Wiederannahme eines Geburtsnamens oder des bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namens ist der Ehename zu übermitteln.
Ort der Eheschließung
Datum der Eheschließung
Standesamt (psw)
Standesamt I in Berlin (psw)
§ 62 Abs. 1 Nr. 1 PStV in Verbindung mit § 59 Abs. 2 Nr. 3 PStV
Mitteilung über die Namensänderung von Lebenspartnern an das Standesamt I in Berlin
Diese Nachricht wird übermittelt nach einer Namenserklärung von Lebenspartnern, wenn die Lebenspartnerschaft in keinem deutschen Lebenspartnerschaftsregister beurkundet ist.
Hier wird die Standesamtsnummer des Standesamts, das die Erklärung aufnimmt, mitgeteilt. Die Nummer muss identisch sein mit der Standesamtsnummer des Autors im Nachrichtenkopf.
Sofern die als Lebenspartner1 bezeichnete Person eine Namenserklärung abgibt, sind die Namen von Lebenspartner1 vor und nach der Erklärung sowie dessen Geburtsdatum mitzuteilen. Das heißt insbesondere, dass die Namen des Lebenspartners1 auch dann übermittelt werden, wenn die Namenserklärung keine Änderungen an dem Namen des Lebenspartners1 zur Folge hat. Beim sta1b wird die Information des Namens vor der Erklärung als Fruehere Namen geführt.
Sofern die als Lebenspartner2 bezeichnete Person eine Namenserklärung abgibt, sind die Namen von Lebenspartner2 vor und nach der Erklärung sowie dessen Geburtsdatum mitzuteilen. Das heißt insbesondere, dass die Namen des Lebenspartners2 auch dann übermittelt werden, wenn die Namenserklärung keine Änderungen an dem Namen des Lebenspartners2 zur Folge hat. Beim sta1b wird die Information des Namens vor der Erklärung als Fruehere Namen geführt.
Außer bei der Wiederannahme eines Geburtsnamens oder des bis zur Bestimmung des Lebenspartnerschaftsnamens geführten Namens ist der Lebenspartnerschaftsname zu übermitteln.
Ort der Begründung der Lebenspartnerschaft
Datum der Begründung der Lebenspartnerschaft
Standesamt (psw)
Standesamt I in Berlin (psw)
§ 62 Abs. 1 Nr. 1 PStV in Verbindung mit § 57 Abs. 4 Nr. 2, § 58 Abs. 2 Nr. 3 und 59 Abs. 2 Nr. 3 PStV
Mitteilung über die Namensangleichung an das Standesamt I in Berlin
Diese Nachricht wird übermittelt, wenn eine Angleichung eines Namens beurkundet wurde. Findet eine Namensangleichung innerhalb eines Familienverbundes statt, so wird für jede Person eine Mitteilung versandt.
Hier wird die Standesamtsnummer des Standesamts, das die Angleichung vornimmt, mitgeteilt. Die Nummer muss identisch sein mit der Standesamtsnummer des Autors im Nachrichtenkopf.
Hier ist der Geburtsort und der Geburtsstaat mitzuteilen.
Es sind die Namen der Person vor und nach der Angleichung mitzuteilen sowie dessen Geburtsdatum. Beim sta1b wird die Information des Namens vor der Angleichung als Fruehere Namen geführt.