XPersonenstand Testsuite 1.7.7

Start | Stand: 25.03.2022 09:44 Uhr

Testfall 05.010

Beschreibung
Claudia Berg (geb. in Rio de Janeiro, Brasilien) und der spanische Staatsangehörige Raul Gonzalez Sanchez (geb. in Barcelona, Spanien) sind die verheirateten Eltern des in London (Vereinigtes Königreich) geborenen minderjährigen Kindes Philippe. Die Kindeseltern führen keinen Ehenamen und sind beide wohnhaft in A-Stadt, Königsallee 55. Sie halten sich gegenwärtig in London auf und erklären bei der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland London, dass das Kind seinen Familiennamen nach dem spanischen Heimatrecht des Vaters den Geburtsnamen „Gonzalez Berg“ führen soll. Die Botschaft nimmt die Namenserklärung auf und sendet sie zur wirksamen Entgegennahme an das zuständige Standesamt A-Stadt. Das Standesamt A-Stadt bescheinigt die gewünschte Namensführung mit Wirkung ab Geburt des Kindes und übermittelt eine entsprechende Mitteilung an das Standesamt I in Berlin. 

Zweck
Namenserklärung von Kindern 

Schlagworte
#Ausland #Geburtsname #Namensänderung #Geburt #Ehe #Familienname 

Referenznachrichten

025010

Absender:
Standesamt A-Stadt 
Empfänger:
Standesamt I in Berlin 
Person:
Kind 
Basiszustand:
alpha 
Datei:
05.010-01-025010.xml 

Zustände

Standesamt A-Stadt (alpha)
Bescheinigung Namensführung: Kind
Familienrecht

AngabenKind

Name

NameVorErklaerung

Geburtsname

Feld15103
nicht vorhanden
Vornamen

Feld15105
Philippe
NameNachErklaerung

Geburtsname

Feld15113
Gonzalez Berg
Geburt

Feld15140
17.06.2010
Feld15150
London
AngabenErklaerung

Feld15351
40627
Feld15370
Standesamt
Feld15371
A-Stadt