XPersonenstand
XPersonenstand
xinneres.xpersonenstand
urn:xoev-de:kosit:standard:xinneres.xpersonenstand
Projektziel ist die elektronische Kommunikation der Standesämter untereinander und mit anderen Behörden und Institutionen, welche Daten von den Standesämtern erhalten oder an Standesämter senden. Der Nutzen des Projektes besteht in der Kostenreduktion und einer Verbesserung der Qualität der Personenstandsdaten sowie einer Verbesserung der Interoperabilität in der Kommunikation der Standesämter untereinander und zu weiteren Kommunikationspartnern.
1.7.5
1.5.1
2.1
3.0.1
18.0 SP6
MagicDraw
Angaben zum Vater in der Voranzeige
Mit diesem Datentyp können in der Voranzeige einer Geburt alle Angaben zu dem Elternteil übermittelt werden, das das Kind nicht geboren hat.
Angaben zur Wohnanschrift
Der Name der Behörde, in der die Geburt des Elternteils beurkundet wurde.
Das Jahr der Erstbeurkundung der Geburt des Elternteils.
Die laufende Eintragsnummer der Geburt des Elternteils.
Angaben zu einem Ereignis im Rahmen der Anzeige einer Geburt
Dieser Datentyp dient zur Übermittlung von Angaben zu einem Ereignis im Rahmen einer Anzeige einer Geburt.
Dieses Element enthält den Ort des Ereignisses.
Dieses Element enthält den Tag des Ereignisses.
Basisangaben eines Elternteils für die Geburtsanzeige
Dieser Datentyp dient zur Übermittlung von Basisangaben zu Elternteilen im Rahmen der Anzeige der Geburt.
Dieses Element enthält die Namen des Elternteils.
Dieser Datentyp dient zur Übermittlung von weiteren Angaben zu Elternteilen im Rahmen der Anzeige der Geburt.
Dieses Element enthält die Zugehörigkeit des Elternteils zu einer Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist.
Dieses Element enthält Angaben zur Geburt des Elternteils.
Dieses Element enthält das Geschlecht des Elternteils.
Hier wird die Staatsangehörigkeit des Elternteils übermittelt.
Falls ein Elternteil über mehr als eine Staatsangehörigkeit verfügt, so ist hier eine weitere Staatangehörigkeit zu übermitteln. Das Standesamt kann hiermit den Beratungsbedarf feststellen.
Dieses Element enthält die Anschrift des Elternteils. Diese wird zur Erfüllung von Mitteilungspflichten benötigt.
Dieser Datentyp dient zur Übermittlung der Angaben zu einem neugeborenen Kind im Rahmen der Anzeige der Geburt.
Dieses Element enthält das Geschlecht des Kindes.
Dieses Element enthält die Namen des Kindes. Der Vorname des Kindes wird im Feld "vorname" gespeichert, der Geburtsname des Kindes im Feld "familienname". Das Feld "geburtsname" darf nicht befüllt werden.
Angaben zur Mutter in der Voranzeige
Dieser Datentyp fasst alle Angaben zur Mutter zusammen, die in der Voranzeige einer Geburt übermittelt werden können. Gemäß § 1591 BGB ist Mutter eines Kindes die Frau, die es geboren hat.
Die Anzahl aller lebend und tot geborenen Kinder der Mutter inklusive des jetzt geborenen Kindes
Das Datum der letzten vorangegangenen Geburt eines Kindes der Mutter
Angaben zur Wohnanschrift
Die Anzahl aller Totgeburten der Mutter inklusive des jetzt evtl. tot geborenen Kindes
Der Name der Behörde, in der die Geburt der Mutter beurkundet wurde.
Das Jahr der Erstbeurkundung der Geburt der Mutter.
Die laufende Eintragsnummer der Geburt der Mutter.
Angaben zu einer Person in der Voranzeige
Diese abstrakte Klasse fasst Angaben zu einer Person im Kontext der Voranzeigen an das Standesamt zusammen.
Hier wird der Familienname übermittelt. In den Fällen in denen der Vorname einer Person nicht identifiziert werden kann oder nicht existiert, wird der Name vollständig in diesem Element übermittelt.
Der Geburtsname ist nur anzugeben, wenn er vom Familiennamen abweicht.
Es wird kein Geburtsdatum übermittelt, wenn das Geburtsdatum nur teilbekannt ist. Teilbekannt ist ein Geburtsdatum bspw. wenn zwar das Jahr und der Monat der Geburt bekannt sind, der Tag der Geburt aber unbekannt ist.
Die allgemein übliche deutsche Bezeichnung des Ereignisortes.
Die Kreisbezeichnung wird nur angegeben, um Städte mit gleichem Städtenamen unterscheiden zu können, z. B. beim Städtenamen Neustadt.
Hier kann der Staat genannt werden, in dem der Ort liegt.
Anschrift für die Eingabe durch Bürger oder Einrichtungen
Dieser Datentyp enthält Angaben zu einer inländischen oder ausländischen Anschrift, wie sie durch den Bürger oder eine anzeigende Stelle erfasst werden. Um den Zusatzaufwand der Bürger und anzeigenden Stellen zu minimieren, wird an dieser Stelle davon abgesehen, die stark strukturierte Meldeanschrift zu verwenden.
Enthält neben der Bezeichnung der Strasse auch die Hausnummern und eventuell vorhandene Zusatzbuchstaben oder -ziffern.
Sofern es sich um eine ausländische Anschrift handelt, ist hier der Staat mitzuteilen, dem die Anschrift zuzuordnen ist.
Anschrift für die Eingabe durch Bürger
Dieser Datentyp enthält Angaben zu einer inländischen oder ausländischen Anschrift, wie sie durch den Bürger erfasst wird. Der Wohnort muss hierbei angegeben werden. Um den Zusatzaufwand der Bürger und anzeigenden Stellen zu minimieren, wird an dieser Stelle davon abgesehen, die stark strukturierte Meldeanschrift zu verwenden.
Enthält neben der Bezeichnung der Strasse auch die Hausnummern und eventuell vorhandene Zusatzbuchstaben oder -ziffern.
Sofern es sich um eine ausländische Anschrift handelt, ist hier der Staat mitzuteilen, dem die Anschrift zuzuordnen ist.
Angaben zur Anschrift des Antragstellers
Dieser Datentyp enthält Angaben zur Anschrift des Antragstellers der Urkundenanforderung.
Hier wird die Strasse inklusive der Hausnummer übermittelt.
Hier wird die Postleitzahl übermittelt.
Hier wird der Wohnort übermittelt.
Hier kann der Ortsteil übermittelt werden.
Hier wird der Staat übermittelt.
Dieser Datentyp enthält Angaben zum Antragsteller der Urkundenanforderung, wenn es sich dabei um eine juristische Person handelt.
Dieser Datentyp enthält Angaben zum Antragsteller der Urkundenanforderung, wenn es sich dabei um eine juristische Person handelt.
Dieser Datentyp enthält Angaben zum Antragsteller der Urkundenanforderung, wenn es sich dabei um eine natürliche Person handelt.
Angaben zum Antragsteller, wenn es sich um eine juristische Person handelt
Dieser Datentyp enthält Angaben zum Antragsteller der Urkundenanforderung, wenn es sich dabei um eine juristische Person handelt.
Dieses Feld dient zur Übermittlung des Namens der juristischen Person.
Hier wird die Anschrift der juristischen Person übermitteln, an die später die Urkunden versendet werden sollen.
Hier werden Kontaktinformationen der juristischen Person angegeben.
Da es sich bei dem Antragssteller um eine juristische Person handelt, kann hier nocheinmal ein Ansprechpartner übermittelt werden.
Zur Prüfung nach § 62 PStG muss hier die Berechtigung des Interesses der juristischen Person an der Ausstellung der angeforderten Urkunden begründet werden.
Hier kann übermittelt werden, ob der Antragsteller vom Eingabeverfahren gesichert identifiziert wurde. Mit der Übermittlung sichert das Eingabeverfahren zu, dass sich die Angaben zu Name und Anschrift aus der Identifikation ergeben und nicht auf Angaben des Antragstellers basieren.
Angaben zum Antragsteller, wenn es sich um eine natürliche Person handelt
Dieser Datentyp enthält Angaben zum Antragsteller der Urkundenanforderung, wenn es sich dabei um eine natürliche Person handelt.
Hier wird die Anrede des Antragstellers übermittelt.
Hier wird der Familienname des Antragstellers übermittelt.
Hier wird der Vorname des Antragstellers übermittelt.
Hier wird das Geburtsdatum des Antragstellers übermittelt.
Hier wird die Anschrift des Antragstellers übermittelt.
Hier werden Kontaktinformationen des Antragstellers übermittelt.
Zur Prüfung der zulässigkeit der Urkundenausstellung nach § 62 PStG muss hier das Verwandtschaftsverhältnis des Antragstellers zur beurkundeten Person angegeben werden.
Zur Prüfung nach § 62 PStG muss hier die Berechtigung des Interesses der natürlichen Person an der Ausstellung der angeforderten Urkunden begründet werden.
Hier kann übermittelt werden, ob der Antragsteller vom Eingabeverfahren gesichert identifiziert wurde (z.B. mittels e-ID). Mit der Übermittlung sichert das Eingabeverfahren zu, dass sich die Angaben zu Name, Geburtsdatum und Anschrift aus der Identifikation ergeben und nicht auf Angaben des Antragstellers basieren.
Urkundenart und -anzahl bei der Erstbeurkundung der Geburt
Dieser Datentyp enthält Angaben zu Anzahl und Art der angeforderten Urkunden bei der Erstbeurkundung der Geburt.
Hier wird die Anzahl der Urkunden im Standardformat übermittelt.
Hier wird die Anzahl der Urkunden im Stammbuchformat übermittelt.
Hier wird die Anzahl des mehrsprachigen Auszugs aus dem Register (internationale Urkunde) übermittelt.
Urkundenart und -anzahl
Dieser Datentyp enthält Angaben zu Anzahl und Art der angeforderten Urkunden.
Hier wird die Anzahl der beglaubigten Auszüge aus dem Register übermittelt.
Hier wird die Anzahl der gebührenfreien Urkunden für Sozialversicherungszwecke übermittelt.
Urkundenart und -anzahl inklusive Bescheinigung mit Geburtszeit
Dieser Container enthält Informationen über die angeforderten Urkunden. Er ergänzt den Typ Urkundenanforderung.Urkunde.Zweck um die Bescheinigung mit Geburtszeitzeit.
Hier wird die Anzahl der Bescheinigungen der Geburtszeit übermittelt.
Angaben zum beurkundeten Ereignis
Dieser Datentyp enthält Angaben zum beurkundeten Ereignis.
Hier werden die Namen der beurkundeten Person übermittelt.
Hier das Geburtsdatum der beurkundeten Person übermittelt.
Hier kann die Registernummer der beurkundeten Person übermittelt werden.
Modalitäten bei einer Urkundenanforderung
Dieser Datentyp dient zur Übermittlung der Modalitäten einer Urkundenanforderung, namentlich ob die Urkunden im Standesamt abgeholt werden und wie sie bezahlt werden.
Wenn die Urkunden im Standesamt abgeholt werden muss es dieses Feld geben, ansonsten darf es nicht vorhanden sein.
Ist die Zahlung der Urkunden bereits vor Versenden der Nachricht erfolgt, muss es dieses Feld geben, ansonsten darf es nicht vorhanden sein.
In diesem Feld werden Informationen zur Zahlung übermittelt. Kosten werden dabei nur für angeforderte Urkunden angegeben, das Feld dient nicht zur Mitteilung von Preisen.
Datentyp zur Abbildung der Zahlungsinformationen
Dieser Container enthält Informationen über die Zahlung. Es sind hier nur Kosten für beantragte Urkunden anzugeben, keine Preise mitzuteilen.
Ist eine beantragte Urkunde die erste Urkunde, die von ihrem Typ beantragt wird, sind hier Typ und Kosten in Eurocent anzugeben.
Hier werden die Kosten in Eurocent übermittelt, wenn die Urkunde im Standardformat beantragt wurde.
Hier werden die Kosten in Eurocent übermittelt, wenn die Urkunde im Stammbuchformat beantragt wurde.
Hier werden die Kosten in Eurocent übermittelt, wenn ein beglaubigter Auszug aus dem Register beantragt wurde.
Hier werden die Kosten in Eurocent übermittelt, wenn ein mehrsprachiger Auszug aus dem Register (internationale Urkunde) beantragt wurde.
Hier werden die Kosten in Eurocent übermittelt, wenn die Urkunde mit Geburtszeit beantragt wurde. Dieses Format gibt es nur bei Geburtsurkunden, deswegen soll dieses Feld nur in der Nachricht 081030 gesetzt werden.
Ist eine beantragte Urkunde nicht die erste Urkunde, die von ihrem Typ beantragt wird, sind hier Typ und Kosten in Eurocent anzugeben.
Hier werden die Kosten in Eurocent übermittelt, wenn die Urkunde im Standardformat beantragt wurde.
Hier werden die Kosten in Eurocent übermittelt, wenn die Urkunde im Stammbuchformat beantragt wurde.
Hier werden die Kosten in Eurocent übermittelt, wenn ein beglaubigter Auszug aus dem Register beantragt wurde.
Hier werden die Kosten in Eurocent übermittelt, wenn ein mehrsprachiger Auszug aus dem Register (internationale Urkunde) beantragt wurde.
Hier werden die Kosten in Eurocent übermittelt, wenn die Urkunde mit Geburtszeit beantragt wurde. Dieses Format gibt es nur bei Geburtsurkunden, deswegen soll dieses Feld nur in der Nachricht 081030 gesetzt werden.
Sofern eine der Zahlungsarten Lastschrift, Vorkasse, Nachnahme oder Rechnung verwendet wird, sind die entsprechenden Daten hier anzugeben. Wird eine alternative Zahlungsart, z.B. ein ePayment-Verfahren, verwendet, so ist diese Teilstruktur nicht anzugeben.
Bei Lastschrift ist die Kontoverbindung des Antragstellers anzugeben.
Es ist der Kontoinhaber anzugeben.
Es ist der Name der Bank anzugeben.
Es ist die IBAN anzugeben.
Sofern benötigt, ist die SWIFT anzugeben.
Bei Vorkasse ist die Kontoverbindung des Standesamtes anzugeben.
Es ist der Kontoinhaber anzugeben.
Es ist der Name der Bank anzugeben.
Es ist die IBAN anzugeben.
Sofern benötigt, ist die SWIFT anzugeben.
Es ist anzugeben, ob die Urkunden per Nachnahme bezahlt werden.
Es ist anzugeben, ob die Urkunden per Rechnung bezahlt werden.
Es kann die Buchungsreferenz angegeben werden. Dies ist insbesondere bei ePayment-Verfahren für die Nachverfolgung notwendig.
Es können weitere Informationen zur Zahlung übermittelt werden.
Es sind die Gesamtkosten für alle beantragten Urkunden in Eurocent anzugeben.
Portal
Standesamt
§ 18 PStG i. V. m. § 20 PStG
Voranzeige einer Geburt
Mit dieser Nachricht können die Angaben zu einer Geburt im Rahmen einer elektronischen Voranzeige dem Standesamt übermittelt werden.
Datum des Tages der Geburt
Die Stunde und Minute der Geburt Bei der Umstellung von der Sommer- auf die Winterzeit, wird die erste Stunde (von 2 Uhr bis 3 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit) mit 2A und die zweite Stunde (von 2 Uhr bis 3 Uhr mitteleuropäischer Zeit) mit 2B bezeichnet.
Angaben zum Ort der Geburt
In diesem Element wird der Name / die Bezeichnung einer Straße übermittelt.
Zur Hausnummer zählen auch Zusatzangaben aus Buchstaben (123a) oder Bereichsangaben (12...17).
Es ist die amtlich festgelegte Schreibweise des Geburtsortes zu übermitteln.
Die Angabe des Ortsteils ist nur bei entsprechender landesrechtlicher Vorgabe erforderlich.
Die Kreisbezeichnung wird nur angegeben, um Städte mit gleichem Städtenamen unterscheiden zu können, z. B. beim Städtenamen Neustadt.
Im Fall einer Totgeburt wird true übermittelt.
Wenn die Eltern den Vornamen des Kindes bereits bestimmt haben, soll dieser hier übermittelt werden.
Wenn der Geburtsname des Kindes bereits bestimmt wurde, soll dieser hier übermittelt werden.
Das Geschlecht des neugeborenen Kindes
Hier werden die Angaben zur Mutter übermittelt. Gemäß § 1591 BGB ist Mutter eines Kindes die Frau, die es geboren hat.
Sofern bekannt, werden hier Angaben zu dem Elternteil mitgeteilt, das nicht Mutter des Kindes ist.
Wenn die Eltern des Neugeborenen miteinander verheiratet sind, werden hier weitere Angaben zur Ehe der Eltern angegeben.
Es wird kein Datum der Eheschließung übermittelt, wenn es nur teilbekannt ist. Teilbekannt ist das Datum der Eheschließung bspw. wenn zwar das Jahr und der Monat bekannt sind, der Tag aber unbekannt ist.
Die allgemein übliche deutsche Bezeichnung des Ereignisortes.
Die Kreisbezeichnung wird nur angegeben, um Städte mit gleichem Städtenamen unterscheiden zu können, z. B. beim Städtenamen Neustadt.
Hier kann der Staat genannt werden, in dem der Ort liegt.
Die Angabe, als wievieltes Kind der Ehe dieses Kind geboren wurde.
Die Anzahl der in dieser Ehe totgeborenen Kinder, inklusive des evtl. jetzt totgeborenen Kindes
Der Name der Behörde, in dem die Ehe geschlossen wurde.
Das Jahr der Erstbeurkundung der Ehe.
Die laufende Eintragsnummer der Ehe.
Im Fall einer Mehrlingsgeburt werden hier Angaben zur Mehrlingsgeburt übermittelt.
Bei einer Mehrlingsgeburt wird hier die Anzahl der Knaben übermittelt.
Bei einer Mehrlingsgeburt wird hier die Anzahl der Mädchen übermittelt.
Bei einer Mehrlingsgeburt wird hier die Anzahl der Kinder ohne bestimmbares Geschlecht übermittelt.
Hier kann die gewünschte Zahl der Geburtsurkunden angegeben werden.
Die gewünschte Zahl der Urkunden im Standardformat (DIN A4).
Die gewünschte Zahl der Urkunden im Stammbuchformat.
Die gewünschte Zahl der internationalen Urkunden.
Portal
Standesamt
§ 18 (1) PStG i.V.m. § 20 PStG sowie § 3a (2) VwVfG i.V.m. § 63 PStV
Anzeige der Geburt durch eine Einrichtung
Mit dieser Nachricht kann eine Einrichtung, in der Geburten stattfinden (hauptsächlich Geburtskliniken) der gesetzlichen Anzeigepflicht einer Geburt nachkommen. Zur besseren Zuordenbarkeit der Anzeige der Einrichtung sowie der ergänzenden Datenlieferung der Eltern kann eine menschenlesbare, eindeutige ID in dem Element zuordnungGeburtsanzeige übermittelt werden, die in der zugehörigen Nachricht 081021 identisch übermittelt wird.
Hier wird der Name der anzeigenden Einrichtung übermittelt.
Dieses Element enthält die Angaben zur Geburt.
Dieses Element enthält die Uhrzeit der Geburt.
Dieses Feld wird nur bei einer Totgeburt übermittelt. In diesem Fall wird true übermittelt. Es entspricht dem Datenfeld 1090 Anlage 1 der PStV.
Dieses Element enthält Angaben zum Neugeborenen. Die Namen des Kindes werden nur zum Zweck der Zuordnung zur Datenlieferung der Eltern übermittelt.
Dieses Element enthält die Basisangaben zur Mutter. Die Angaben werden nur zum Zweck der Zuordnung zur Datenlieferung der Eltern übermittelt.
Dieses Element enthält die Anschrift der Mutter. Diese kann von der Einrichtung zweifelsfrei erbracht werden, da sie der eID-Karte (z. B. Personalausweis) der Mutter entnommen werden kann.
Dieses Element enthält die Kontaktdaten der Mutter. Diese werden benötigt um sie zu kontaktieren, falls keine ergänzende Datenlieferung der Eltern das Standesamt erreicht.
Dieses Element enthält die Basisangaben zum zweiten Elternteil, sonfern sie der Einrichtung bekannt sind. Die Angaben werden nur zum Zweck der Zuordnung zur Datenlieferung der Eltern übermittelt.
Dieses Element enthält Angaben zu einer Mehrlingsgeburt. Wenn eine Mehrlingsgeburt stattgefunden hat, muss dieses Feld befüllt werden. Ansonsten darf es nicht verwendet werden.
Bei einer Mehrlingsgeburt wird hier die Anzahl der Knaben übermittelt.
Bei einer Mehrlingsgeburt wird hier die Anzahl der Mädchen übermittelt.
Bei einer Mehrlingsgeburt wird hier die Anzahl der Kinder ohne bestimmbares Geschlecht übermittelt.
Vom Eingabeverfahren selbst erstellte Dokumente zum Schriftformersatz, die vom Standesamt in die Sammelakte übernommen werden (siehe auch ).
Hier kann eine menschenlesbare Zeichenkette übermittelt werden, die eine eindeutige Zuordnung der Anzeige der Einrichtung (081020) zur Datenlieferung der Eltern (081021) ermöglicht.
Portal
Standesamt
§ 18 (1) i.V.m. § 20 i.V.m. § 19 PStG
Zusätzliche Datenlieferung der Eltern zur Anzeige der Geburt durch die Einrichtung
Mit dieser Nachricht können Eltern die Anzeige der Geburt um diejenigen Angaben, die die anzeigende Einrichtung unter Umständen nicht erbringen kann, digital ergänzen. Zur besseren Zuordenbarkeit der Anzeige der Einrichtung sowie der ergänzenden Datenlieferung der Eltern kann eine menschenlesbare, eindeutige ID in dem Element zuordnungGeburtsanzeige übermittelt werden, die in der zugehörigen Nachricht 081020 identisch übermittelt wird.
Dieses Element enthält die Angaben zur Geburt. Die Angaben werden nur zum Zweck der Zuordnung zur Anzeige der Einrichtung übermittelt.
Dieses Element enthält die Uhrzeit der Geburt.
Dieses Element enthält Angaben zum Neugeborenen. Die Angabe des Geschlechts wird nur zum Zweck der Zuordnung zur Anzeige der Einrichtung übermittelt.
Dieses Element enthält alle Angaben zur Mutter.
Dieses Feld enthält die Anzahl aller lebend und tot geborenen Kinder der Mutter inklusive des jetzt geborenen Kindes.
Dieses Feld enthält die Anzahl aller Totgeburten der Mutter inklusive des jetzt evtl. tot geborenen Kindes.
Dieses Element enthält das Geburtsdatum des vorherigen Kindes der Mutter, zur Übermittlung an die Statistik.
Dieses Element enthält alle Angaben zum zweiten Elternteil.
Falls die Eltern des Kindes miteinander verheiratet sind, so wird hier quottruequot übermittelt.
Dieses Element enthält die Angaben zur Ehe.
Dieses Element enthält Tag und Ort der Eheschließung.
Sofern bekannt, wird hier übermittelt, als wievieltes Kind der Ehe dieses Kind geboren wurde.
Sofern bekannt, wird hier die Anzahl der in dieser Ehe totgeborenen Kinder übermittelt, inklusive des jetzt totgeborenen Kindes.
Falls die Eltern keinen Ehenamen führen, enthält dieses Element Angaben zu einem vorangegangenen Kind, für das die beiden Elternteile gemeinsame Sorge tragen. Diese Angaben werden benötigt, um eine eventuelle Bindungswirkung der Namenswahl festzustellen.
Dieses Element enthält die Namen des vorangegangenen Kindes.
Dieses Element enthält Angaben zur Geburt des vorangegangenen Kindes.
Dieses Element enthält Kontaktdaten zu den Eltern.
Dieses Element enthält Angaben zu den bestellten Urkunden im Rahmen der Erstbeurkundung einer Geburt.
Falls die Bezahlung der bestellten Urkunden bereits erfolgt ist, so wird hier quottruequot übermittelt.
Vom Eingabeverfahren selbst erstellte Dokumente zur Abgabe von Willenserklärungen, die vom Standesamt in die Sammelakte übernommen werden (siehe auch ).
Dieses Element enthält eine menschenlesbare Auftragsnummer zur Zuordnung des Kindergeldantrags der Eltern zur Mitteilung an die Familienkasse. Die Auftragsnummer wird durch das Eingabeverfahren erzeugt und übermittelt.
Hier kann eine menschenlesbare Zeichenkette übermittelt werden, die eine eindeutige Zuordnung der Datenlieferung der Eltern (081021) zur Anzeige der Einrichtung (081020) ermöglicht.
Hier wird die zuständige Familienkasse übermittelt, der die Beurkundung der Geburt mitzuteilen ist.
Portal
Standesamt
§ 62 PStG i.V.m. § 55 PStG
Anforderung von Urkunden aus dem Geburtsregister
Anforderung von Urkunden aus dem Geburtsregister.
Hier werden Daten zum Antragsteller übermittelt.
Dieser Feld dient zur Übermittlung der Modalitäten einer Urkundenanforderung, namentlich ob die Urkunden im Standesamt abgeholt werden und wie sie bezahlt werden.
Hier kann optional der Verwendungszweck angegeben werden, für den die Urkunden bestellt werden. Damit kann das Standesamt prüfen, ob die bestellten Urkunden zum Verwendungszweck passen, und gegebenefalls fälschliche Urkundenausstellungen verhindern.
Hier werden Daten zum Kind übermittelt.
Hier wird der Geburtsort der beurkundeten Person übermittelt.
Hier werden Angaben zur Art und Anzahl der auszustellenden Urkunden übermittelt.
Portal
Standesamt
Vorbereitung einer Anmeldung nach § 12 PStG
Voranmeldung einer Eheschließung
Mit dieser Nachricht können die Angaben zur Anmeldung einer Eheschließung im Rahmen einer elektronischen Voranmeldung dem Standesamt übermittelt werden.
Hier werden Angaben zu den Eheschließenden übermittelt, damit das Standesamt einerseits eine Vorprüfung auf die Ehefähigkeit durchführen kann. Außerdem teilt es den Eheschließenden in einfachen Fällen (ledig bzw. letzte Ehe oder Lebenspartnerschaft in Deutschland) die mitzubringen Nachweise mit. In den anderen Fällen nimmt es persönlichen Kontakt zu den Eheschließenden auf, um die notwendigen Nachweise zu ermitteln.
Hier ist der Familienname des jeweiligen Eheschließenden zu übermitteln. Führt der Eheschließenden nach ausländischem Namensrecht keinen Vornamen, so ist der ausländische Name als Familienname zu übermitteln.
Hier ist, falls vorhanden, der Geburtsname des jeweiligen Eheschließenden zu übermitteln.
Hier sind, falls vorhanden, die Vornamen des jeweiligen Eheschließenden zu übermitteln.
Hier ist das Geburtsdatum des jeweiligen Eheschließenden anzugeben. Nur teilweise bekannte Geburtsdaten sind nicht zu übermitteln.
Hier ist der Geburtsort des jeweiligen Eheschließenden zu übermitteln.
Hier ist der Geburtsstaat des jeweiligen Eheschließenden zu übermitteln.
Hier ist das Geschlecht des jeweiligen Eheschließenden zu übermitteln.
Bestand für den jeweiligen Eheschließenden eine Vorehe, so ist hier die Anzahl der Vorehen zu übermitteln. Andernfalls entfällt die Übermittlung.
Bestand für den jeweiligen Eheschließenden eine vorherige Lebenspartnerschaft, so ist hier die Anzahl der vorherigen Lebenspartnerschaften zu übermitteln. Andernfalls entfällt die Übermittlung.
Bestand für den jeweiligen Eheschließenden eine vorherige Lebenspartnerschaft/Ehe, so ist hier zu übermitteln, ob diese in Deutschland geschlossen wurde. Wenn die letzte Lebenspartnerschaft/Ehe in Deutschland geschlossen wurde, so liegt ein einfacher Fall vor, zur Ermittlung der zu erbringenden Nachweise ist in der Regel keine weitere Information vonnöten. Wenn die letzte Lebenspartnerschaft/Ehe im Ausland geschlossen wurde, so ist die Ermittlung der zu erbringenden Nachweise aufwendig, da eine komplette Historie der Lebenspartnerschaften/Ehen ermittelt werden muss. Dies geschieht im Rahmen des konventionellen Kontakts des Standesamts mit dem Bürger.
Hier sind die Staatsangehörigkeiten des jeweiligen Eheschließenden zu übermitteln.
Hier ist die aktuelle Wohnanschrift des jeweiligen Eheschließenden zu übermitteln.
Es sind mindestens eine EMail-Adresse oder eine Telefonnummer des jeweiligen Eheschließenden anzugeben.
Hier kann die Anzahl der gemeinsamen Kinder der Eheschließenden übermittelt werden.
Hier kann ein Wunschtermin für die Eheschließung übermittelt werden.
Hier kann ein Wunschort für die Eheschließung übermittelt werden, insbesondere falls dieser vom zuständigen Standesamt abweicht.
Portal
Standesamt
§ 62 PStG i.V.m. § 55 PStG
Anforderung von Urkunden aus dem Eheregister
Nachricht zur Anforderung von Urkunden aus dem Eheregister.
Hier werden Daten zum Antragsteller übermittelt.
Dieser Feld dient zur Übermittlung der Modalitäten einer Urkundenanforderung, namentlich ob die Urkunden im Standesamt abgeholt werden und wie sie bezahlt werden.
Hier kann optional der Verwendungszweck angegeben werden, für den die Urkunden bestellt werden. Damit kann das Standesamt prüfen, ob die bestellten Urkunden zum Verwendungszweck passen, und gegebenefalls fälschliche Urkundenausstellungen verhindern.
Hier werden Daten zur beurkundeten Person übermittelt.
Hier werden die Namen des einen Ehegatten übermittelt.
Hier werden die Namen des anderen Ehegatten übermittelt.
Hier ist das Datum der Eheschließung zu übermitteln.
Hier ist der Ort der Eheschließung zu übermitteln.
Hier kann die Registernummer des Eheeintrags übermittelt werden.
Hier werden Angaben zur Art und Anzahl der auszustellenden Urkunden übermittelt.
Portal
Standesamt
§ 62 PStG i.V.m. § 55 PStG
Anforderung von Urkunden aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Nachricht zur Anforderung von Urkunden aus dem Lebenspartnerschaftsregister.
Hier werden Daten zum Antragsteller übermittelt.
Dieser Feld dient zur Übermittlung der Modalitäten einer Urkundenanforderung, namentlich ob die Urkunden im Standesamt abgeholt werden und wie sie bezahlt werden.
Hier kann optional der Verwendungszweck angegeben werden, für den die Urkunden bestellt werden. Damit kann das Standesamt prüfen, ob die bestellten Urkunden zum Verwendungszweck passen, und gegebenefalls fälschliche Urkundenausstellungen verhindern.
Hier werden Daten zur beurkundeten Person übermittelt.
Hier werden die Namen des einen Lebenspartners übermittelt.
Hier werden die Namen des anderen Lebenspartners übermittelt.
Hier ist das Datum der Begründung der Lebenspartnerschaft zu übermitteln.
Hier ist der Ort der Begründung der Lebenspartnerschaft zu übermitteln.
Hier kann die Registernummer des Eintrags der Lebenspartnerschaft übermittelt werden.
Hier werden Angaben zur Art und Anzahl der auszustellenden Urkunden übermittelt.
Portal
Standesamt
§ 28 PStG i. V. m. § 30 PStG
Voranzeige eines Sterbefalls
Mit dieser Nachricht können die Angaben zu einem Sterbefall im Rahmen einer elektronischen Voranzeige dem Standesamt übermittelt werden.
Hier sind Angaben zum Zeitpunkt des Todes zu übermitteln. Sofern der Todestag und die Todeszeit festgestellt werden konnten, sind die Angaben im Element todestag zu übermitteln. Sollte kein Todestag sondern nur ein Sterbezeitraum festgestellt worden sein, sind die Angaben im Element sterbezeitraum zu übermitteln.
Sofern zur Todeszeit nur ungefähre Angaben gemacht werden können, sind sie entsprechend zu kennzeichnen.
Sollte kein Todestag sondern nur der Sterbezeitraum bekannt sein, ist hier der Tag mitzuteilen, an dem der Verstorbene zuletzt lebend gesehen wurde.
Sollte kein Todestag sondern nur der Sterbezeitraum bekannt sein, ist hier die Uhrzeit mitzuteilen, zu der der Verstorbene zuletzt lebend gesehen wurde.
Sollte kein Todestag sondern nur der Sterbezeitraum bekannt sein, ist hier der Tag mitzuteilen, an dem der Verstorbene mit Sicherheit tot war.
Sollte kein Todestag sondern nur der Sterbezeitraum bekannt sein, ist hier die Uhrzeit mitzuteilen, zu der der Verstorbene mit Sicherheit tot war.
Angaben zum Sterbeort
In diesem Element wird der Name / die Bezeichnung einer Straße übermittelt.
Zur Hausnummer zählen auch Zusatzangaben aus Buchstaben (123a) oder Bereichsangaben (12...17).
Es ist die amtlich festgelegte Schreibweise des Geburtsortes zu übermitteln.
Die Angabe des Ortsteils ist nur bei entsprechender landesrechtlicher Vorgabe erforderlich.
Die Kreisbezeichnung wird nur angegeben, um Städte mit gleichem Städtenamen unterscheiden zu können, z. B. beim Städtenamen Neustadt.
Angaben zum Verstorbenen
Mit diesem Element kann angegeben werden, ob die Religion des Verstorbenen eingetragen werden soll.
Die Angabe über die Religionszugehörigkeit des Verstorbenen.
Die Angabe über den Beruf des Verstorbenen.
Der Name der Behörde, in dem die Geburt beurkundet wurde.
Die laufende Eintragsnummer der Geburt.
Das Jahr der Erstbeurkundung der Geburt.
War der Verstorbene verheiratet oder führte eine Lebenspartnerschaft können hier Angaben zum hinterbliebenen Ehegatten bzw. Lebenspartner gemacht werden. War der Verstorbene verwitwet oder die Lebenspartnerschaft durch Tod aufgelöst, können hier die Angaben zum letzten Ehegatten bzw. Lebenspartner gemacht werden.
Hier wird der Familienname übermittelt. In den Fällen in denen der Vorname des Partners des Verstorbenen nicht identifiziert werden kann oder nicht existiert, wird der Name vollständig in diesem Element übermittelt.
Der Geburtsname ist nur anzugeben, wenn er vom Familiennamen abweicht.
Angaben zum Auskunftgeber
Der Geburtsname ist nur anzugeben, wenn er vom Familiennamen abweicht.
Angaben über das verwandtschaftliche Verhältnis des Auskunftgebers zum Verstorbenen (z.B. Sohn, Ehefrau, etc.).
Die Zahl der volljährigen Kinder des Verstorbenen
Die Zahl der minderjährigen Kinder des Verstorbenen
Hier kann die Art der Bestattung übermittelt werden.
Hier kann die gewünschte Zahl der Sterbeurkunden angegeben werden
Die gewünschte Zahl der Urkunden im Standardformat (DIN A4).
Die gewünschte Zahl der Urkunden im Stammbuchformat.
Die gewünschte Zahl der internationalen Urkunden.
Sofern bekannt können hier Angaben zu den Vermögenswerten (Haus, Barvermögen, o. Ä.) des Verstorbenen gemacht werden.
Wenn der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes verheiratet, verwitwet oder geschieden war oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebte oder die Lebenspartnerschaft aufgelöst war, werden hier die Angaben zur Eheschließung bzw. zur Begründung der Lebenspartnerschaft gemacht.
Es wird kein Datum übermittelt, wenn es nur teilbekannt ist. Teilbekannt ist das Datum bspw. wenn zwar das Jahr und der Monat bekannt sind, der Tag aber unbekannt ist.
Im Kontext der Voranzeigen werden mit diesem Datentyp Ortsangaben zu Personenstandsfällen übermittelt.
Die allgemein übliche deutsche Bezeichnung des Ereignisortes.
Die Kreisbezeichnung wird nur angegeben, um Städte mit gleichem Städtenamen unterscheiden zu können, z. B. beim Städtenamen Neustadt.
Hier kann der Staat genannt werden, in dem der Ort liegt.
Der Name der Behörde, in dem die Ehe geschlossen bzw. die Lebenspartnerschaft begründet wurde
Die laufende Eintragsnummer der Ehe bzw. der Lebenspartnerschaft.
Das Jahr der Erstbeurkundung der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft.
Hier können Angaben zur Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft des Verstorbenen übermittelt werden.
Hier kann der Todestag des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners angegeben werden. Es wird kein Sterbedatum übermittelt, wenn es nur teilbekannt ist. Teilbekannt ist das Sterbedatum bspw. wenn zwar das Jahr und der Monat bekannt sind, der Tag aber unbekannt ist.
Der Sterbeort des vorverstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners.
Die allgemein übliche deutsche Bezeichnung des Ereignisortes.
Die Kreisbezeichnung wird nur angegeben, um Städte mit gleichem Städtenamen unterscheiden zu können, z. B. beim Städtenamen Neustadt.
Hier kann der Staat genannt werden, in dem der Ort liegt.
Der Name der Behörde, die den Tod des Ehegatten oder Lebenspartners beurkundet hat.
Das Jahr der Erstbeurkundung des Todes des Ehegatten oder Lebenspartners.
Die laufende Eintragsnummer des Sterbeeintrags des Ehegatten oder Lebenspartners.
Das Wirksamkeitsdatum der Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft durch Gerichtsentscheid.
Der Name des Gerichts, welches die Scheidung der Ehe oder die Aufhebung der Lebenspartnerschaft entschieden hat.
Portal
Standesamt
§ 62 PStG i.V.m. § 55 PStG
Anforderung von Urkunden aus dem Sterberegister
Nachricht zur Anforderung von Urkunden aus dem Sterberegister.
Hier werden Daten zum Antragsteller übermittelt.
Dieser Feld dient zur Übermittlung der Modalitäten einer Urkundenanforderung, namentlich ob die Urkunden im Standesamt abgeholt werden und wie sie bezahlt werden.
Hier kann optional der Verwendungszweck angegeben werden, für den die Urkunden bestellt werden. Damit kann das Standesamt prüfen, ob die bestellten Urkunden zum Verwendungszweck passen, und gegebenefalls fälschliche Urkundenausstellungen verhindern.
Hier werden Daten zur beurkundeten Person übermittelt.
Hier wird das Sterbedatum übermittelt.
Hier wird das Sterbeort übermittelt.
Hier werden Angaben zur Art und Anzahl der auszustellenden Urkunden übermittelt.