XPersonenstand
XPersonenstand
xinneres.xpersonenstand
urn:xoev-de:kosit:standard:xinneres.xpersonenstand
Projektziel ist die elektronische Kommunikation der Standesämter untereinander und mit anderen Behörden und Institutionen, welche Daten von den Standesämtern erhalten oder an Standesämter senden. Der Nutzen des Projektes besteht in der Kostenreduktion und einer Verbesserung der Qualität der Personenstandsdaten sowie einer Verbesserung der Interoperabilität in der Kommunikation der Standesämter untereinander und zu weiteren Kommunikationspartnern.
1.7.4
2.1
2.6.1
18.0 SP6
MagicDraw
Angaben zum Vater in der Voranzeige
Mit diesem Datentyp können in der Voranzeige einer Geburt alle Angaben zu dem Elternteil übermittelt werden, das das Kind nicht geboren hat.
Angaben zur Wohnanschrift
Der Name der Behörde, in dem die Geburt beurkundet wurde.
Das Jahr der Erstbeurkundung der Geburt.
Die laufende Eintragsnummer der Geburt (z. B. 334 für die 334. Geburt im Erstbeurkundungsjahr).
Angaben zur Mutter in der Voranzeige
Dieser Datentyp fasst alle Angaben zur Mutter zusammen, die in der Voranzeige einer Geburt übermittelt werden können. Gemäß § 1591 BGB ist Mutter eines Kindes die Frau, die es geboren hat.
Die Anzahl aller lebend und tot geborenen Kinder der Mutter inklusive des jetzt geborenen Kindes
Das Datum der letzten vorangegangenen Geburt eines Kindes der Mutter
Angaben zur Wohnanschrift
Die Anzahl aller Totgeburten der Mutter inklusive des jetzt evtl. tot geborenen Kindes
Der Name der Behörde, in dem die Geburt beurkundet wurde.
Das Jahr der Erstbeurkundung der Geburt.
Die laufende Eintragsnummer der Geburt (z. B. 334 für die 334. Geburt im Erstbeurkundungsjahr).
Angaben zu einer Person in der Voranzeige
Diese abstrakte Klasse fasst Angaben zu einer Person im Kontext der Voranzeigen an das Standesamt zusammen.
Hier wird der Familienname übermittelt. In den Fällen in denen der Vorname einer Person nicht identifiziert werden kann oder nicht existiert, wird der Name vollständig in diesem Element übermittelt.
Der Geburtsname ist nur anzugeben, wenn er vom Familiennamen abweicht.
Es wird kein Geburtsdatum übermittelt, wenn das Geburtsdatum nur teilbekannt ist. Teilbekannt ist ein Geburtsdatum bspw. wenn zwar das Jahr und der Monat der Geburt bekannt sind, der Tag der Geburt aber unbekannt ist.
Die allgemein übliche deutsche Bezeichnung des Ereignisortes.
Die Kreisbezeichnung wird nur angegeben, um Städte mit gleichem Städtenamen unterscheiden zu können, z. B. beim Städtenamen Neustadt.
Hier kann der Staat genannt werden, in dem der Ort liegt.
Anschrift für die Eingabe durch Bürger oder Einrichtungen
Dieser Datentyp enthält Angaben zu einer inländischen oder ausländischen Anschrift, wie sie durch den Bürger oder eine anzeigende Stelle erfasst werden. Um den Zusatzaufwand der Bürger und anzeigenden Stellen zu minimieren, wird an dieser Stelle davon abgesehen, die stark strukturierte Meldeanschrift zu verwenden.
Enthält neben der Bezeichnung der Strasse auch die Hausnummern und eventuell vorhandene Zusatzbuchstaben oder -ziffern.
Sofern es sich um eine ausländische Anschrift handelt, ist hier der Staat mitzuteilen, dem die Anschrift zuzuordnen ist.
Anschrift für die Eingabe durch Bürger
Dieser Datentyp enthält Angaben zu einer inländischen oder ausländischen Anschrift, wie sie durch den Bürger erfasst wird. Der Wohnort muss hierbei angegeben werden. Um den Zusatzaufwand der Bürger und anzeigenden Stellen zu minimieren, wird an dieser Stelle davon abgesehen, die stark strukturierte Meldeanschrift zu verwenden.
Enthält neben der Bezeichnung der Strasse auch die Hausnummern und eventuell vorhandene Zusatzbuchstaben oder -ziffern.
Sofern es sich um eine ausländische Anschrift handelt, ist hier der Staat mitzuteilen, dem die Anschrift zuzuordnen ist.
Angaben zur Anschrift des Antragstellers
Dieser Datentyp enthält Angaben zur Anschrift des Antragstellers der Urkundenanforderung.
Hier wird die Strasse inklusive der Hausnummer übermittelt.
Hier wird die Postleitzahl übermittelt.
Hier wird der Wohnort übermittelt.
Hier kann der Ortsteil übermittelt werden.
Hier wird der Staat übermittelt.
Angaben zum Antragsteller
Dieser Datentyp enthält Angaben zum Antragsteller der Urkundenanforderung.
Hier wird die Anrede des Antragstellers übermittelt.
Hier wird der Familienname des Antragstellers übermittelt.
Hier wird der Vorname des Antragstellers übermittelt.
Hier wird das Geburtsdatum des Antragstellers übermittelt.
Hier wird die Anschrift des Antragstellers übermittelt.
Hier werden Kontaktinformationen des Antragstellers übermittelt.
Hier muss das Verwandtschaftsverhältnis des Antragstellers zur beurkundeten Person näher beschrieben werden, zur Prüfung der Berechtigung nach § 62 PStG.
Hier kann übermittelt werden, ob der Antragsteller vom Eingabeverfahren gesichert identifiziert wurde (z. B. mittels eID).
Hier kann übermittelt werden, ob der Antragsteller die angeforderten Urkunden im Standesamt abholen möchte.
Hier kann übermittelt werden, ob der Antragsteller die anfallenden Kosten bereits bezahlt hat.
Hier können weitere Informationen zur Zahlung durch den Antragsteller übermittelt werden.
Angaben zum beurkundeten Ereignis
Dieser Datentyp enthält Angaben zum beurkundeten Ereignis.
Hier werden die Namen der beurkundeten Person übermittelt.
Hier das Geburtsdatum der beurkundeten Person übermittelt.
Hier kann die Registernummer der beurkundeten Person übermittelt werden.
Urkundenart und -anzahl
Dieser Datentyp enthält Angaben zu Anzahl und Art der angeforderten Urkunden.
Hier wird die Anzahl der Urkunden im Standardformat übermittelt.
Hier wird die Anzahl der Urkunden im Stammbuchformat übermittelt.
Hier wird die Anzahl des beglaubigten Auszugs aus dem Register übermittelt.
Hier wird die Anzahl der gebührenfreien Urkunden für Sozialversicherungszwecke übermittelt.
Hier wird die Anzahl des mehrsprachigen Auszugs aus dem Register (internationale Urkunde) übermittelt.
Hier ist der Zweck anzugeben, für den die Urkunde(n) benötigt werden.
Urkundenart und -anzahl inklusive Bescheinigung mit Geburtszeit
Dieser Container enthält Informationen über die angeforderten Urkunden. Er ergänzt den Typ Urkundenanforderung.Urkunde.Zweck um die Bescheinigung mit Geburtszeitzeit.
Hier wird die Anzahl der Bescheinigung der Geburtszeit übermittelt.
Datentyp zur Abbildung der Zahlungsinformationen
Dieser Container enthält Informationen über die Zahlung.
Es sind die Kosten der ersten Urkunde für jeden beantragten Urkundentyp in Eurocent anzugeben.
Hier werden die Kosten der Urkunden im Standardformat in Eurocent übermittelt.
Hier werden die Kosten der Urkunden im Stammbuchformat in Eurocent übermittelt.
Hier werden die Kosten der beglaubigten Auszüge aus dem Register in Eurocent übermittelt.
Hier werden die Kosten der mehrsprachigen Auszüge aus dem Register (internationale Urkunde) in Eurocent übermittelt.
Hier werden die Kosten der Bescheinigungen der Geburtszeit in Eurocent übermittelt.
Es können die Kosten weiterer Urkunden für jeden beantragten Urkundentyp in Eurocent angegeben werden.
Hier werden die Kosten der Urkunden im Standardformat in Eurocent übermittelt.
Hier werden die Kosten der Urkunden im Stammbuchformat in Eurocent übermittelt.
Hier werden die Kosten der beglaubigten Auszüge aus dem Register in Eurocent übermittelt.
Hier werden die Kosten der mehrsprachigen Auszüge aus dem Register (internationale Urkunde) in Eurocent übermittelt.
Hier werden die Kosten der Bescheinigungen der Geburtszeit in Eurocent übermittelt.
Sofern eine der Zahlungsarten Lastschrift, Vorkasse, Nachnahme oder Rechnung verwendet wird, sind die entsprechenden Daten hier anzugeben. Wird eine alternative Zahlungsart, z.B. ein ePayment-Verfahren, verwendet, so ist diese Teilstruktur nicht anzugeben.
Bei Lastschrift ist die Kontoverbindung des Antragstellers anzugeben.
Es ist der Kontoinhaber anzugeben.
Es ist der Name der Bank anzugeben.
Es ist die IBAN anzugeben.
Sofern benötigt, ist die SWIFT anzugeben.
Bei Vorkasse ist die Kontoverbindung des Standesamtes anzugeben.
Es ist der Kontoinhaber anzugeben.
Es ist der Name der Bank anzugeben.
Es ist die IBAN anzugeben.
Sofern benötigt, ist die SWIFT anzugeben.
Es ist anzugeben, ob die Urkunden per Nachnahme bezahlt werden.
Es ist anzugeben, ob die Urkunden per Rechnung bezahlt werden.
Es kann die Buchungsreferenz angegeben werden. Dies ist insbesondere bei ePayment-Verfahren für die Nachverfolgung notwendig.
Es können weitere Informationen zur Zahlung übermittelt werden.
Es sind die Gesamtkosten für alle beantragten Urkunden in Eurocent anzugeben.
Portal
Standesamt
§ 18 PStG i. V. m. § 20 PStG
Voranzeige einer Geburt
Mit dieser Nachricht können die Angaben zu einer Geburt im Rahmen einer elektronischen Voranzeige dem Standesamt übermittelt werden.
Datum des Tages der Geburt
Die Stunde und Minute der Geburt
Bei der Umstellung von der Sommer- auf die Winterzeit, wird die erste Stunde (von 2 Uhr bis 3 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit) mit 2A und die zweite Stunde (von 2 Uhr bis 3 Uhr mitteleuropäischer Zeit) mit 2B bezeichnet.
Angaben zum Ort der Geburt
In diesem Element wird der Name / die Bezeichnung einer Straße übermittelt.
Zur Hausnummer zählen auch Zusatzangaben aus Buchstaben (123a) oder Bereichsangaben (12...17).
Es ist die amtlich festgelegte Schreibweise des Geburtsortes zu übermitteln.
Die Angabe des Ortsteils ist nur bei entsprechender landesrechtlicher Vorgabe erforderlich.
Die Kreisbezeichnung wird nur angegeben, um Städte mit gleichem Städtenamen unterscheiden zu können, z. B. beim Städtenamen Neustadt.
Im Fall einer Totgeburt wird true übermittelt.
Wenn die Eltern den Vornamen des Kindes bereits bestimmt haben, soll dieser hier übermittelt werden.
Wenn der Geburtsname des Kindes bereits bestimmt wurde, soll dieser hier übermittelt werden.
Das Geschlecht des neugeborenen Kindes
Hier werden die Angaben zur Mutter übermittelt. Gemäß § 1591 BGB ist Mutter eines Kindes die Frau, die es geboren hat.
Sofern bekannt, werden hier Angaben zu dem Elternteil mitgeteilt, das nicht Mutter des Kindes ist.
Wenn die Eltern des Neugeborenen miteinander verheiratet sind, werden hier weitere Angaben zur Ehe der Eltern angegeben.
Es wird kein Datum der Eheschließung übermittelt, wenn es nur teilbekannt ist. Teilbekannt ist das Datum der Eheschließung bspw. wenn zwar das Jahr und der Monat bekannt sind, der Tag aber unbekannt ist.
Die allgemein übliche deutsche Bezeichnung des Ereignisortes.
Die Kreisbezeichnung wird nur angegeben, um Städte mit gleichem Städtenamen unterscheiden zu können, z. B. beim Städtenamen Neustadt.
Hier kann der Staat genannt werden, in dem der Ort liegt.
Die Angabe, als wievieltes Kind der Ehe dieses Kind geboren wurde.
Die Anzahl der in dieser Ehe totgeborenen Kinder, inklusive des evtl. jetzt totgeborenen Kindes
Der Name der Behörde, in dem die Ehe geschlossen wurde.
Das Jahr der Erstbeurkundung der Ehe.
Die laufende Eintragsnummer der Ehe.
Im Fall einer Mehrlingsgeburt werden hier Angaben zur Mehrlingsgeburt übermittelt.
Bei einer Mehrlingsgeburt wird hier die Anzahl der Knaben übermittelt.
Bei einer Mehrlingsgeburt wird hier die Anzahl der Mädchen übermittelt.
Bei einer Mehrlingsgeburt wird hier die Anzahl der Kinder ohne bestimmbares Geschlceht übermittelt.
Hier kann die gewünschte Zahl der Geburtsurkunden angegeben werden.
Die gewünschte Zahl der Urkunden im Standardformat (DIN A4).
Die gewünschte Zahl der Urkunden im Stammbuchformat.
Die gewünschte Zahl der internationalen Urkunden.
Portal
Standesamt
§ 62 PStG i.V.m. § 55 PStG
Anforderung von Urkunden aus dem Geburtsregister
Anforderung von Urkunden aus dem Geburtsregister.
Hier werden Daten zum Antragsteller übermittelt.
Hier werden Daten zum Kind übermittelt.
Hier wird der Geburtsort der beurkundeten Person übermittelt.
Hier werden Angaben zur Art und Anzahl der auszustellenden Urkunde sowie deren Kosten übermittelt.
Portal
Standesamt
Vorbereitung einer Anmeldung nach § 12 PStG
Voranmeldung einer Eheschließung
Mit dieser Nachricht können die Angaben zur Anmeldung einer Eheschließung im Rahmen einer elektronischen Voranmeldung dem Standesamt übermittelt werden.
Hier ist der Familienname des jeweiligen Eheschließenden zu übermitteln. Führt der Eheschließenden nach ausländischem Namensrecht keinen Vornamen, so ist der ausländische Name als Familienname zu übermitteln.
Hier ist, falls vorhanden, der Geburtsname des jeweiligen Eheschließenden zu übermitteln.
Hier sind, falls vorhanden, die Vornamen des jeweiligen Eheschließenden zu übermitteln.
Hier ist das Geburtsdatum des jeweiligen Eheschließenden anzugeben. Nur teilweise bekannte Geburtsdaten sind nicht zu übermitteln.
Hier ist der Geburtsort des jeweiligen Eheschließenden zu übermitteln.
Hier ist der Geburtsstaat des jeweiligen Eheschließenden zu übermitteln.
Hier ist das Geschlecht des jeweiligen Eheschließenden zu übermitteln.
Bestand für den jeweiligen Eheschließenden eine Vorehe, so ist hier die Anzahl der Vorehen zu übermitteln. Andernfalls entfällt die Übermittlung.
Bestand für den jeweiligen Eheschließenden eine vorherige Lebenspartnerschaft, so ist hier die Anzahl der vorherigen Lebenspartnerschaften zu übermitteln. Andernfalls entfällt die Übermittlung.
Hier sind die Staatsangehörigkeiten des jeweiligen Eheschließenden zu übermitteln.
Hier ist die aktuelle Wohnanschrift des jeweiligen Eheschließenden zu übermitteln.
Es sind mindestens eine EMail-Adresse oder eine Telefonnummer des jeweiligen Eheschließenden anzugeben.
Hier kann die Anzahl der gemeinsamen Kinder der Eheschließenden übermittelt werden.
Hier kann ein Wunschtermin für die Eheschließung übermittelt werden.
Hier kann ein Wunschort für die Eheschließung übermittelt werden, insbesondere falls dieser vom zuständigen Standesamt abweicht.
Portal
Standesamt
§ 62 PStG i.V.m. § 55 PStG
Anforderung von Urkunden aus dem Eheregister
Nachricht zur Anforderung von Urkunden aus dem Eheregister.
Hier werden Daten zum Antragsteller übermittelt.
Hier werden Daten zur beurkundeten Person übermittelt.
Hier werden die Namen des einen Ehegatten übermittelt.
Hier werden die Namen des anderen Ehegatten übermittelt.
Hier ist das Datum der Eheschließung zu übermitteln.
Hier ist der Ort der Eheschließung zu übermitteln.
Hier kann die Registernummer des Eheeintrags übermittelt werden.
Hier werden Angaben zur Art und Anzahl der auszustellenden Urkunde übermittelt.
Portal
Standesamt
§ 62 PStG i.V.m. § 55 PStG
Anforderung von Urkunden aus dem Lebenspartnerschaftsregister
Nachricht zur Anforderung von Urkunden aus dem Lebenspartnerschaftsregister.
Hier werden Daten zum Antragsteller übermittelt.
Hier werden Daten zur beurkundeten Person übermittelt.
Hier werden die Namen des einen Lebenspartners übermittelt.
Hier werden die Namen des anderen Lebenspartners übermittelt.
Hier ist das Datum der Begründung der Lebenspartnerschaft zu übermitteln.
Hier ist der Ort der Begründung der Lebenspartnerschaft zu übermitteln.
Hier kann die Registernummer des Eintrags der Lebenspartnerschaft übermittelt werden.
Hier werden Angaben zur Art und Anzahl der auszustellenden Urkunde sowie deren Kosten übermittelt.
Portal
Standesamt
§ 28 PStG i. V. m. § 30 PStG
Voranzeige eines Sterbefalls
Mit dieser Nachricht können die Angaben zu einem Sterbefall im Rahmen einer elektronischen Voranzeige dem Standesamt übermittelt werden.
Hier sind Angaben zum Zeitpunkt des Todes zu übermitteln. Sofern der Todestag und die Todeszeit festgestellt werden konnten, sind die Angaben im Element todestag zu übermitteln. Sollte kein Todestag sondern nur ein Sterbezeitraum festgestellt worden sein, sind die Angaben im Element sterbezeitraum zu übermitteln.
Sofern zur Todeszeit nur ungefähre Angaben gemacht werden können, sind sie entsprechend zu kennzeichnen.
Sollte kein Todestag sondern nur der Sterbezeitraum bekannt sein, ist hier der Tag mitzuteilen, an dem der Verstorbene zuletzt lebend gesehen wurde.
Sollte kein Todestag sondern nur der Sterbezeitraum bekannt sein, ist hier die Uhrzeit mitzuteilen, zu der der Verstorbene zuletzt lebend gesehen wurde.
Sollte kein Todestag sondern nur der Sterbezeitraum bekannt sein, ist hier der Tag mitzuteilen, an dem der Verstorbene mit Sicherheit tot war.
Sollte kein Todestag sondern nur der Sterbezeitraum bekannt sein, ist hier die Uhrzeit mitzuteilen, zu der der Verstorbene mit Sicherheit tot war.
Angaben zum Sterbeort
In diesem Element wird der Name / die Bezeichnung einer Straße übermittelt.
Zur Hausnummer zählen auch Zusatzangaben aus Buchstaben (123a) oder Bereichsangaben (12...17).
Es ist die amtlich festgelegte Schreibweise des Geburtsortes zu übermitteln.
Die Angabe des Ortsteils ist nur bei entsprechender landesrechtlicher Vorgabe erforderlich.
Die Kreisbezeichnung wird nur angegeben, um Städte mit gleichem Städtenamen unterscheiden zu können, z. B. beim Städtenamen Neustadt.
Angaben zum Verstorbenen
Mit diesem Element kann angegeben werden, ob die Religion des Verstorbenen eingetragen werden soll.
Die Angabe über die Religionszugehörigkeit des Verstorbenen.
Die Angabe über den Beruf des Verstorbenen.
Der Name der Behörde, in dem die Geburt beurkundet wurde.
Die laufende Eintragsnummer der Geburt (z. B. 334 für die 334. Geburt im Erstbeurkundungsjahr).
Das Jahr der Erstbeurkundung der Geburt.
War der Verstorbene verheiratet oder führte eine Lebenspartnerschaft können hier Angaben zum hinterbliebenen Ehegatten bzw. Lebenspartner gemacht werden. War der Verstorbene verwitwet oder die Lebenspartnerschaft durch Tod aufgelöst, können hier die Angaben zum letzten Ehegatten bzw. Lebenspartner gemacht werden.
Hier wird der Familienname übermittelt. In den Fällen in denen der Vorname des Partners des Verstorbenen nicht identifiziert werden kann oder nicht existiert, wird der Name vollständig in diesem Element übermittelt.
Der Geburtsname ist nur anzugeben, wenn er vom Familiennamen abweicht.
Angaben zum Auskunftgeber
Der Geburtsname ist nur anzugeben, wenn er vom Familiennamen abweicht.
Angaben über das verwandtschaftliche Verhältnis des Auskunftgebers zum Verstorbenen (z.B. Sohn, Ehefrau, etc.).
Die Zahl der volljährigen Kinder des Verstorbenen
Die Zahl der minderjährigen Kinder des Verstorbenen
Hier kann die Art der Bestattung übermittelt werden.
Hier kann die gewünschte Zahl der Sterbeurkunden angegeben werden
Die gewünschte Zahl der Urkunden im Standardformat (DIN A4).
Die gewünschte Zahl der Urkunden im Stammbuchformat.
Die gewünschte Zahl der internationalen Urkunden.
Sofern bekannt können hier Angaben zu den Vermögenswerten (Haus, Barvermögen, o. Ä.) des Verstorbenen gemacht werden.
Wenn der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes verheiratet, verwitwet oder geschieden war oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebte oder die Lebenspartnerschaft aufgelöst war, werden hier die Angaben zur Eheschließung bzw. zur Begründung der Lebenspartnerschaft gemacht.
Es wird kein Datum übermittelt, wenn es nur teilbekannt ist. Teilbekannt ist das Datum bspw. wenn zwar das Jahr und der Monat bekannt sind, der Tag aber unbekannt ist.
Im Kontext der Voranzeigen werden mit diesem Datentyp Ortsangaben zu Personenstandsfällen übermittelt.
Die allgemein übliche deutsche Bezeichnung des Ereignisortes.
Die Kreisbezeichnung wird nur angegeben, um Städte mit gleichem Städtenamen unterscheiden zu können, z. B. beim Städtenamen Neustadt.
Hier kann der Staat genannt werden, in dem der Ort liegt.
Der Name der Behörde, in dem die Ehe geschlossen bzw. die Lebenspartnerschaft begründet wurde
Die laufende Eintragsnummer der Ehe bzw. der Lebenspartnerschaft.
Das Jahr der Erstbeurkundung der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft.
Hier können Angaben zur Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft des Verstorbenen übermittelt werden.
Hier kann der Todestag des verstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners angegeben werden. Es wird kein Sterbedatum übermittelt, wenn es nur teilbekannt ist. Teilbekannt ist das Sterbedatum bspw. wenn zwar das Jahr und der Monat bekannt sind, der Tag aber unbekannt ist.
Der Sterbeort des vorverstorbenen Ehegatten oder Lebenspartners.
Die allgemein übliche deutsche Bezeichnung des Ereignisortes.
Die Kreisbezeichnung wird nur angegeben, um Städte mit gleichem Städtenamen unterscheiden zu können, z. B. beim Städtenamen Neustadt.
Hier kann der Staat genannt werden, in dem der Ort liegt.
Der Name der Behörde, die den Tod des Ehegatten oder Lebenspartners beurkundet hat.
Das Jahr der Erstbeurkundung des Todes des Ehegatten oder Lebenspartners.
Die laufende Eintragsnummer des Sterbeeintrags des Ehegatten oder Lebenspartners.
Das Wirksamkeitsdatum der Auflösung der Ehe oder Lebenspartnerschaft durch Gerichtsentscheid.
Der Name des Gerichts, welches die Scheidung der Ehe oder die Aufhebung der Lebenspartnerschaft entschieden hat.
Portal
Standesamt
§ 62 PStG i.V.m. § 55 PStG
Anforderung von Urkunden aus dem Sterberegister
Nachricht zur Anforderung von Urkunden aus dem Sterberegister.
Hier werden Daten zum Antragsteller übermittelt.
Hier werden Daten zur beurkundeten Person übermittelt.
Hier wird das Sterbedatum übermittelt.
Hier wird das Sterbeort übermittelt.
Hier werden Angaben zur Art und Anzahl der auszustellenden Urkunde sowie deren Kosten übermittelt.