XPersonenstand
XPersonenstand
xinneres.xpersonenstand
urn:xoev-de:kosit:standard:xinneres.xpersonenstand
Projektziel ist die elektronische Kommunikation der Standesämter untereinander und mit anderen Behörden und Institutionen, welche Daten von den Standesämtern erhalten oder an Standesämter senden. Der Nutzen des Projektes besteht in der Kostenreduktion und einer Verbesserung der Qualität der Personenstandsdaten sowie einer Verbesserung der Interoperabilität in der Kommunikation der Standesämter untereinander und zu weiteren Kommunikationspartnern.
1.7.3
2.1
2.6.1
18.0 SP6
MagicDraw
Allgemeine Nachricht für alle Nachrichten zwischen dem Standesamt 1 Berlin und Standesämtern
Basisnachrichtentyp für Datenübermittlungen zwischen dem Standesamt 1 in Berlin und anderen Standesämtern. Bei jeder Mitteilung werden übermittelt:
Nachrichtenkopf mit Angaben zum Absender und zum Empfänger und zum Erstellungszeitpunkt und Grund der Nachricht
Angaben, um den Registereintrag auf Seiten des empfangenden stamtgen zu identifizieren, bei dem eine personenstandsrechtliche Veränderung und / oder Ergänzung vorzunehmen ist
Optional Angaben zum Auffinden des zum Eheeintrag umgewidmeten Familienbuches
Mit Hilfe dieser Daten erfolgt die Identifikation eines Registereintrags.
Um das Auffinden von zu Eheeinträgen umgewidmeten früheren Familienbüchern zu erleichtern, soll das mitteilende Standesamt das Kennzeichen des früheren Familienbuches angeben, sofern vorhanden.
Datentyp zur Identifikation des fortzuführenden Eintrages beim Leser
Mit diesen Daten kann eine Nachricht durch das empfangende Standesamt einem Registereintrag zugeordnet werden.
Grundsätzlich erfolgt eine Identifikation des betroffenen Registereintrags anhand der Registereintragsidentifikation, diese enthalten Daten zur Identifikation des Registereintrags.
Angaben über Namen und das Geburtsdatum werden ausschließlich zu dem Zweck übermittelt, um dem empfangenden Standesamt eine Plausibilisierung des gefundenen Registereintrags zu ermöglichen. Dabei handelt es sich stets um die Namen und das Geburtsdatum vor der Beurkundung. Zum Beispiel: bei Namensänderungen, bei Eheschließungen und bei Berichtigungen von Namen werden die Daten vor Änderung übermittelt. Werden Differenzen zwischen dem Namen des Betroffenen in dem vom empfangenden Standesamt geführten Register und dem Namen in der Mitteilung (bzw. im Geburtsdatum) festgestellt, so hat das empfangende Standesamt diese Differenzen zu klären.
Mit diesem Element werden die den Registereintrag identifizierenden Daten mitgeteilt.
Um die Überprüfung zu ermöglichen, ob der richtige Registereintrag gefunden wurde, werden die Vornamen, der Familienname und der ggf. vom Familienname abweichende Geburtsname der betroffenen Person übermittelt. Bei dem Vergleich der Vornamen muss der Inhalt ausländische Namensart des Kindelementes Namensart ignoriert werden.
Sofern nur der Geburtsname und kein davon abweichender Familienname (z.B. ein Ehename oder
Lebenspartnerschaftsname) existiert, wird der Geburtsname im Element familienname übermittelt. Gibt es zu dem Geburtsnamen einen abweichenden Familiennamen, wird der Geburtsname im Element geburtsname und der Familienname im Element familienname übermittelt.
Um die Überprüfung zu ermöglichen, ob der richtige Registereintrag gefunden wurde, kann das Geburtsdatum der betroffenen Person übermittelt werden.
Um die Überprüfung zu ermöglichen, ob der richtige Registereintrag gefunden wurde, kann der Geburtsort der betroffenen Person übermittelt werden.
Datentyp zur Identifikation eines Eintrages beim Leser der Nachricht
Dieser Container enthält die Identifikationsdaten für einen Eintrag in dem Register des Lesers der Mitteilung vom Standesamt 1 in Berlin. Abweichend zum Zieleintrag sind in StA1B2StA.Zieleintrag die Angaben erstbeurkundungsjahr und eintragsnumer nur anzugeben, sofern diese Daten dem Standesamt 1 in Berlin vorliegen.
Es ist die Bezeichnung des Register führenden Standesamts anzugeben. Sofern es sich dabei um ein verwaltetes Standesamt handelt, wird der Name des verwalteten Standesamts
übermittelt.
Es ist die Standesamtsnummer des Register führenden stamtgen zu übermitteln. Sofern es sich dabei um ein verwaltetes Standesamt handelt, wird die Nummer des verwalteten Standesamts übermittelt.
Mit diesem Element wird die Art des jeweiligen Registers bezeichnet. § 3 Abs. 1 PStG benennt die vier Arten von Registern, die von Standesämtern für ihren Zuständigkeitsbereich geführt werden können. In xpers ergibt sich die zu nutzende Kennung aus dem Inhalt der Codeliste für Registerarten.
Sofern vorhanden, ist das Jahr der Erstbeurkundung zu übermitteln.
Sofern vorhanden, ist die Eintragsnummer zu übermitteln.
Standesamt I Berlin
Standesamt
§ 60 Abs. 2 Nr. 1 PStV
Mitteilung Standesamts I in Berlin über die Todeserklärung zum Geburtseintrag
Die Nachricht wird übermittelt, um in dem Geburtseintrag des Betroffenen einen Hinweis über dessen Todeserklärung einzutragen.
Dieses Feld zeigt an, ob es sich um eine berichtigte Mitteilung handelt. In diesem Fall ist true zu übermitteln und alle Inhalte sind erneut zu übermitteln.
Hier werden die Angaben zu den Nachweisdaten der Todeserklärung mitgeteilt. Bei Beschlüssen deutscher Gerichte ist das Element Staat nicht zu übermitteln
Sofern bekannt, wird hier für Personen die im Ausland für Tod erklärt worden sind die letzte inländische Meldeanschrift mitgeteilt.
Standesamt I Berlin
Standesamt
§ 60 Abs. 2 Nr. 2 PStV
Mitteilung Standesamts I in Berlin über die Todeserklärung zum Eheeintrag
Die Nachricht wird übermittelt, um in dem Eheeintrag des Betroffenen eine Folgebeurkundung über dessen Todeserklärung einzutragen.
Dieses Feld zeigt an, ob es sich um eine berichtigte Mitteilung handelt. In diesem Fall ist true zu übermitteln und alle Inhalte sind erneut zu übermitteln.
Hier werden die Angaben zu den Nachweisdaten der Todeserklärung mitgeteilt. Bei Beschlüssen deutscher Gerichte ist das Element Staat nicht zu übermitteln
Hier wird zur Plausibilisierung eines ermittelten Eintrags das Datum der Eheschliessung mitgeteilt.
Hier wird zur Plausibilisierung eines ermittelten Eintrags der Ort der Eheschliessung mitgeteilt.
Sofern bekannt, wird hier für Personen die im Ausland für Tod erklärt worden sind die letzte inländische Meldeanschrift mitgeteilt.
Standesamt I Berlin
Standesamt
§ 60 Abs. 2 Nr. 2 PStV
Mitteilung Standesamts I in Berlin über die Todeserklärung zum Lebenspartnerschaftseintrag
Die Nachricht wird übermittelt, um in dem Lebenspartnerschaftseintrag des Betroffenen eine Folgebeurkundung über dessen Todeserklärung einzutragen.
Dieses Feld zeigt an, ob es sich um eine berichtigte Mitteilung handelt. In diesem Fall ist true zu übermitteln und alle Inhalte sind erneut zu übermitteln.
Hier werden die Angaben zu den Nachweisdaten der Todeserklärung mitgeteilt. Bei Beschlüssen deutscher Gerichte ist das Element Staat nicht zu übermitteln.
Hier wird zur Plausibilisierung eines ermittelten Eintrags das Datum der Beurkundung der Lebenspartnerschaft mitgeteilt.
Hier wird zur Plausibilisierung eines ermittelten Eintrags der Ort der Beurkundung der Lebenspartnerschaft mitgeteilt.
Sofern bekannt, wird hier für Personen die im Ausland für Tod erklärt worden sind die letzte inländische Meldeanschrift mitgeteilt.
Standesamt I Berlin
Standesamt
§ 60 Abs. 2 Nr. 4 PStV
Mitteilung des Standesamts I in Berlin über die Todeserklärung zum Sterbeeintrag
Die Nachricht wird übermittelt, um in dem Sterbeeintrag des Betroffenen einen Hinweis über dessen Todeserklärung einzutragen.
Dieses Feld zeigt an, ob es sich um eine berichtigte Mitteilung handelt. In diesem Fall ist true zu übermitteln und alle Inhalte sind erneut zu übermitteln.
Hier werden die Angaben zu den Nachweisdaten der Todeserklärung mitgeteilt. Bei Beschlüssen deutscher Gerichte ist das Element Staat nicht zu übermitteln.
Hier wird zur Plausibilisierung eines zu ermittelnden Eintrags der Sterbeort, der bereits im Sterberegister eingetragen ist, mitgeteilt.