XMeld
XMeld
xinneres.xmeld
urn:xoev-de:kosit:standard:xinneres.xmeld
OSCI–XMeld ist das XInneres-Fachmodul der Innenverwaltung für den elektronischen Datenaustausch
im Meldewesen und mit dem Meldewesen. Es ist Kern eines elektronischen Informationsverbundes zwischen
den Meldebehörden und den Kommunikationspartnern der Meldebehörden. Weitere Bestandteile
des elektronischen Informationsverbundes sind die Intermediäre und Clearingstellenbetreiber, deren
Aufgabe die Übermittlung und Zustellung der XMeld-Nachrichten ist. Für die Übermittlung wird OSCITransport
genutzt. Für die Zustellung und Adressierung der XMeld-Nachrichten das Deutsche Verwaltungsdienste-
Verzeichnis (DVDV).
Entwickelt wird OSCI–XMeld durch ein Expertengremium mit Vertreterinnen und Vertretern aus der
Verwaltung und von Verfahrensherstellern. Die Koordnierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) ist dabei
federführend. Auftraggeber für die Erstellung und Weiterentwicklung ist der Arbeitskreis I (AK I) der
Innenministerkonferenz (IMK).
Seit 2007 ist OSCI–XMeld im praktischen Einsatz für die Kommunikation von und mit den Meldebehörden
und wird seit dem kontinuierlich weiterentwickelt und an geänderte rechtliche Vorgaben angepasst.
Zur Einführung des Bundesmeldegesetzes wurde OSCI–XMeld vollständig überarbeitet und setzt die
Anforderungen des Bundesmeldegesetzes in der praktischen Datenübermittlung um.
3.1
1.7.2
2.3.1
3.0.1
19.0 SP4
MagicDraw
Daten des Kindes für die Übermittlung von Fortschreibungsnachrichten
Mit diesem Datentyp werden die Daten zum Kind inklusive Sterbetag abgebildet.
Mit diesem Element wird der Sterbetag des Kindes übermittelt.
Namen einer Person mit Nachweisdaten
Mit diesem Datentyp werden alle Namensinformationen einer Person sowie die Nachweisdaten zu früheren Namen abgebildet.
Mit diesem Element wird der aktuelle Familienname einer Person in strukturierter Form übermittelt.
Mit diesem Element wird der aktuelle Familienname einer Person in unstrukturierter Form übermittelt. Wenn es sich bei dem Namen um einen Blocknamen handelt, wird der vollständige Name als Nachname der Person übermittelt, während für den Vornamen statt einer Zeichenkette das Kindelement nichtVorhanden verwendet wird, um auszudrücken, dass die Person zu Recht keinen Vornamen führt.
Mit diesem Element wird der Ehename der Person in strukturierter Form übermittelt.
Mit diesem Element wird der Ehename der Person in unstrukturierter Form übermittelt.
Mit diesem Element wird der Lebenspartnerschaftsname der Person in strukturierter Form übermittelt.
Mit diesem Element wird der Lebenspartnerschaftsname der Person in unstrukturierter Form übermittelt.
Mit diesem Element wird der Geburtsname einer Person in strukturierter Form übermittelt.
Mit diesem Element wird der Geburtsname einer Person in unstrukturierter Form übermittelt.
Mit diesem Element wird ein früherer Familienname in strukturierter und unstrukturierter Darstellung sowie die Nachweisdaten übermittelt. Die Änderung eines Geburtsnamens durch Adoption wird nicht als Namensänderung behandelt.
Mit diesem Element werden die Vornamen der betroffenen Person übermittelt. Alle Vornamen sind - durch Leerzeichen getrennt - im Kindelement name anzugeben; in der Reihenfolge, wie sie in einer deutschen Personenstandsurkunde eingetragen sind. Bei Ausländern ohne deutsche Personenstandsurkunde ist die Eintragung im Pass maßgebend. Das Kindelement name darf nur fehlen, wenn durch den Schalter nichtVorhanden angezeigt wird, dass ein Vorname zu Recht nicht vorhanden ist.
Mit diesem Element wird der gebräuchliche Vorname der betroffenen Person übermittelt. Es sind alle zum gebräuchlichen Vornamen gehörenden Vornamen anzugeben, durch Leerzeichen getrennt. Sofern in einer XMeld-Nachricht die Übermittlung des gebräuchlichen Vornamens vorgesehen ist, soll dieser immer angegeben werden (und nicht nur dann, wenn sich der gebräuchliche Vorname vom ersten Vornamen unterscheidet).
Mit diesem Element werden die Vornamen, die die betroffene Person vor Änderung des Vornamens (falls es eine solche gegeben hat) geführt hat sowie die Nachweisdaten übermittelt.
Mit diesem Element werden die Doktorgrade einer Person übermittelt. Es sind nur diejenigen Doktorgrade anzugeben, die in Pässe eingetragen werden dürfen. Zulässig sind: DR., Dr., DR.HC., Dr.hc., Dr.EH. und Dr.eh. Sind mehrere Doktorgrade anzugeben, so sind sie durch ein Leerzeichen zu trennen.
Mit diesem Element wird der Ordensname der betroffenen Person übermittelt.
Mit diesem Element wird der Künstlername der betroffenen Person übermittelt.
Daten des Partners im Kontext der Übermittlung von Fortschreibungsnachrichten
Mit diesem Datentyp werden die Daten des Partners im Kontext der Übermittlung von Fortschreibungsnachrichten abgebildet.
Mit diesem Element wird der Sterbetag des Partners übermittelt.
Informationen zur Glaubhaftmachung der deutschten Staatsangehörigkeit
Mit diesem Datentyp werden die Informationen zur Glaubhaftmachung des Erwerbs oder des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit im Rahmen der Übermittlung von Fortschreibungsnachrichten abgebildet.
Mit diesem Element wird die Glaubhaftmachung des Erwerbs bzw. des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit übermittelt (siehe DSMeld-Blatt 1002).
Mit diesem Element werden Nachweisdaten zur Glaubhaftmachung des Erwerbs bzw. des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit übermittelt (siehe DSMeld-Blatt 1003 und 1004).
Allgemeiner Fortschreibungs-Datentyp
Mit diesem Datentyp wird ein allgemeines Schema für die Fortschreibung des Melderegisters nach § 33 Abs. 3 und 4 BMG und § 8 1. BMeldDÜV bereitgestellt. Er stellt eine Erweiterung des Nachrichtenkopfes um Identifikationsdaten der betroffenen Person dar. Der Autor teilt der empfangenden Meldebehörde mit, dass Daten einer betroffenen Person im Melderegister fortzuschreiben oder zu korrigieren sind. Die betroffene Person wird im Element betroffener identifiziert.
Dient ausschließlich der Identifikation des Betroffenen. Dessen Daten werden im Melderegister fortgeschrieben.
Daten des Betroffenen für die Partnermeldebehörde
Mit diesem Element werden die Daten der betroffenen Person an die Partnermeldebehörde übermittelt.
Mit diesem Element wird der Familienstand der betroffenen_person übermittelt.
Mit diesem Element wird der Name der betroffenen_person übermittelt.
Mit diesem Element wird das Geburtsdatum der betroffenen Person übermittelt.
Mit diesem Element wird die Anschrift der betroffenen_person übermittelt.
Mit diesem Element wird das Datum des Sterbetages übermittelt. Ist im Sterbeeintrag für den Zeitpunkt des Todes ein Zeitraum eingetragen (Nr. 31.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV) in der jeweils gültigen Fassung), so ist hier das zweite (spätere) Datum anzugeben. Ggf. ist der Zeitpunkt des Todes, einer Todeserklärung oder einer gerichtlichen Feststellung der Todeszeit anzugeben.
Mit diesem Element wird die Auskunftssperre der betroffenen_person übermittelt. Zulässig sind die Schlüssel 3 und 11
Dieses Element darf sowohl für Ehegatten als auch für Lebenspartner übermittelt werden.
Meldebehörde (ags)
Meldebehörde (ags)
§ 33 Abs. 3 und 4 BMG, § 8 1. BMeldDÜV
Korrektur des Geschlechts des Betroffenen
Ein bisheriger, falscher Wert für das Geschlecht des Betroffenen wird berichtigt.
Der bisherige Wert für das Geschlecht des Betroffenen ist falsch, er ist zu korrigieren.
Der neue, berichtigte Wert für das Geschlecht des Betroffenen.
Meldebehörde (ags)
Meldebehörde (ags)
§ 33 Abs. 3 und 4 BMG, § 8 1. BMeldDÜV
Mitteilung des Geschlechts nach einer Geschlechtsumwandlung
Geschlechtsumwandlung. Das Geschlecht des Betroffenen hat sich geändert. Der neue Wert wird mitgeteilt. In der Regel ist dieser Nachricht eine Nachricht 0033 (Vornamensänderung) vorausgegangen. Diese Namensänderung findet üblicherweise weit vor der Geschlechtsumwandlung statt.
Dies ist das Geschlecht des Betroffenen vor der Geschlechtsumwandlung.
Dies ist das neue Geschlecht des Betroffenen.
Meldebehörde (ags)
Meldebehörde (ags)
§ 33 Abs. 3 und 4 BMG, § 8 1. BMeldDÜV
Berichtigung des Geburtsdatums
Das bisher gespeicherte Geburtsdatum des Betroffenen ist falsch und muss berichtigt werden.
Mit diesem Element wird das Geburtsdatum inkl. ggf. vorliegender früherer Geburtsdaten übermittelt wie sie vor der Fortschreibung im Melderegister gespeichert waren.
Mit diesem Element wird das Geburtsdatum inkl. ggf. vorliegender früherer Geburtsdaten übermittelt wie sie nach der Fortschreibung im Melderegister gespeichert sind.
Meldebehörde (ags)
Meldebehörde (ags)
§ 33 Abs. 3 und 4 BMG, § 8 1. BMeldDÜV
Übernahme oder Eintragung eines Personaldokumentes in das Melderegister
Der Autor teilt der adressierten Meldebehörde mit, dass ein Personaldokument in das Melderegister übernommen oder eingetragen worden ist.
Mit diesem Element wird das in das Melderegister übernommene oder eingetragene Personaldokument beschrieben.
Meldebehörde (ags)
Meldebehörde (ags)
§ 33 Abs. 3 und 4 BMG, § 8 1. BMeldDÜV
Korrektur der Angaben zum Geburtsort
Angaben zum Geburtsort des Betroffenen sind falsch und müssen berichtigt werden. Vorliegende Nachweisdaten sind zu übermitteln, unabhängig davon, ob sie geändert worden sind oder nicht.
Fehlerhafte Angaben zur Geburt.
Die in den Kindelementen geburtsort und geburtsortstaat angegebenen Daten ersetzen die bisher gespeicherten Daten.
Die Nachweisdaten zum berichtigten Geburtsort sind zu übermitteln, falls sie vorliegen.
Meldebehörde (ags)
Meldebehörde (ags)
§ 33 Abs. 3 und 4 BMG, § 8 1. BMeldDÜV
Mitteilung über den Tod des Betroffenen
Mit dieser Nachricht wird mitgeteilt, dass der Betroffene verstorben ist.
Informationen zum Tod des Verstorbenen.
Es ist nachzuweisen, dass der Betroffene verstorben ist.
Meldebehörde (ags)
Meldebehörde (ags)
§ 33 Abs. 3 und 4 BMG, § 8 1. BMeldDÜV
Verlängerung eines Kinderreisepasses
Der Autor teilt der adressierten Meldebehörde die Verlängerung eines Kinderreisepasses mit.
Mit diesem Element wird der zu verlängernde Kinderreisepass (Passart: Schlüsselwert 03 aus Schlüsseltabelle Pass- und Ausweisdokumente) spezifiziert. Die Mitteilung von Seriennummer, ausstellender Behörde und Ausstellungsdatum dient der Identifkation des Dokumentes beim Leser. Diese Daten wurden durch den Vorgang nicht verändert.
Meldebehörde (ags)
Meldebehörde (ags)
§ 33 Abs. 3 und 4 BMG, § 8 1. BMeldDÜV
Berichtigung/Änderung von Daten des Personaldokumentes
Mitgeteilt werden Veränderungen an den Daten zu einem Personaldokument, die sich weder auf die Übernahme/Eintragung in das Melderegister, auf die Löschung aus dem Melderegister bzw. auf die Verlängerung eines Kinderreisepasses beziehen. Insbesondere sind hierunter Korrekturen zu fassen oder eventuelle Verlängerungen von Personaldokumenten für Ausländer.
Dies ist das Personaldokument, wie es vor der Änderung/Korrektur im Melderegister gespeichert war.
Dies ist das Personaldokument, wie es nach der Änderung/Korrektur im Melderegister gespeichert ist.
Meldebehörde (ags)
Meldebehörde (ags)
§ 33 Abs. 3 und 4 BMG, § 8 1. BMeldDÜV
Löschung eines Personaldokumentes aus dem Melderegister
Das aus dem Melderegister des Autors gelöschte Personaldokument wird mitgeteilt. Die Löschung bereits abgelaufener Personaldokumente wird nicht übermittelt.
Mit diesem Element werden die Angaben zum Personaldokument übermittelt.
Meldebehörde (ags)
Meldebehörde (ags)
§ 33 Abs. 3 und 4 BMG, § 8 1. BMeldDÜV
Übermittlung von Änderungen/Korrekturen in der Religionszugehörigkeit
Mit dieser Nachricht wird jegliche Änderung/Korrektur der Religionszugehörigkeit des Betroffenen übermittelt.
Dies ist die Religionszugehörigkeit der betroffenen_person vor der Änderung/Korrektur.
Dies ist die Religionszugehörigkeit der betroffenen_person nach der Änderung/Korrektur.
Meldebehörde (ags)
Meldebehörde (ags)
§ 33 Abs. 3 und 4 BMG, § 8 1. BMeldDÜV
Einbürgerung
Die Staatsangehörigkeit 000 darf in staatsangehoerigkeit.alt nicht enthalten sein, muss aber in staatsangehoerigkeit.neu enthalten sein.
Die Nachricht ist zu verwenden, wenn eine Person, die bisher Ausländer war, die deutsche Staatsangehörigkeit annimmt, unabhängig davon, ob die bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten wird oder nicht.
Alle bisherigen ausländischen Staatsbürgerschaften
Übergeben werden alle nach der Einbürgerung vorhandenen Staatsangehörigkeiten, also die deutsche und alle ggf. beibehaltenen nichtdeutschen Staatsangehörigkeiten.
Mit diesem Element werden die Daten zur Glaubhaftmachung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit übermittelt.
Meldebehörde (ags)
Meldebehörde (ags)
§ 33 Abs. 3 und 4 BMG, § 8 1. BMeldDÜV
Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit
Die Staatsangehörigkeit 000 muss in staatsangehoerigkeit.alt, darf aber nicht in staatsangehoerigkeit.neu enthalten sein.
Die Nachricht ist zu verwenden, wenn eine Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit vorliegt. Dabei handelt es sich nicht um den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, der sich nach § 29 StAG ergeben kann (Optionsverfahren).
Die deutsche und ggf. vorhandene ausländische Staatsangehörigkeiten vor der Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit.
Die ausländische(n) Staatsangehörigkeit(en) nach der Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit.
Mit diesem Element werden die Informationen zum Verlust oder zur Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit übermittelt. Für das Kindelement glaubhaftmachung darf nur der Schlüssel 5 verwendet werden.
Meldebehörde (ags)
Meldebehörde (ags)
§ 33 Abs. 3 und 4 BMG, § 8 1. BMeldDÜV
Korrektur Glaubhaftmachung deutsche Staatsangehörigkeit
Diese Nachricht wird zur Übermittlung der Korrektur der Glaubhaftmachung und der zugehörigen Nachweisdaten genutzt.
Mit diesem Element werden Korrekturen an den Informationen zur Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit übermittelt.
Meldebehörde (ags)
Meldebehörde (ags)
§ 33 Abs. 3 und 4 BMG, § 8 1. BMeldDÜV
Änderung / Korrektur von Staatsangehörigkeiten
Die Nachricht ist zu verwenden, wenn sich bei einer Person Veränderungen bei einer weiteren (nichtdeutschen) Staatsangehörigkeit ergeben. Das kann neben einer Berichtigung die Aufnahme, der Verlust bzw. die Aufgabe einer weiteren Staatsangehörigkeit sein oder aber die Änderung einer Staatsangehörigkeit - auch durch die anerkannt geänderte Souveränität eines Staates. oder bei der Erfassung der Staatsangehörigkeit eines Ausländers irrtümlich die deutsche Staatsangehörigkeit (ohne Nachweis der Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit) eingetragen worden ist oder bei der Erfassung der Staatsangehörigkeit eines Deutschen irrtümlich ein nichtdeutscher Staatenschlüssel eingetragen wurde. Nachweisdaten sind dabei regelhaft nicht vorhanden.
Alle vor der Korrektur gespeicherten Staatsangehörigkeiten (deutsche und nichtdeutsche).
Alle nach der Korrektur gespeicherten Staatsangehörigkeiten (deutsche und nichtdeutsche).
Meldebehörde (ags)
Meldebehörde (ags)
§ 33 Abs. 3 und 4 BMG, § 8 1. BMeldDÜV
Berichtigung / Rücknahme des Sterbedatums des Betroffenen
Muss die Mitteilung eines Sterbefalls zurück genommen werden, so dürfen die Kindelemente tod sowie nachweisdaten.tod nicht übermittelt werden.
Die Nachricht ist zu verwenden, wenn für eine als verstorben gemeldete Person festgestellt wird, dass entweder der Sterbefall zu Unrecht übermittelt wurde oder die mitgeteilten Angaben zum Sterbefall nicht korrekt waren. Außerdem können mit dieser Nachricht fehlerhaft übermittelte Nachweisdaten korrigiert werden.
Mit diesem Element wird der Sterbetag übermittelt, der fälschlicherweise übermittelt wurde.
Wurde der Sterbefall zu Recht - allerdings mit falschen Daten - übermittelt, so ist auf jeden Fall der Sterbetag erneut zu übergeben. Dies gilt auch, wenn der bisherige Sterbetag korrekt war, aber andere Datenfelder korrigiert werden müssen. Soll eine Korrektur von Sterbeort und / oder Staat des Sterbeortes erfolgen, sind diese Daten zusätzlich zum Sterbetag zu übergeben.
Soll für eine verstorbene Person eine Korrektur der bisher mitgeteilten Nachweisdaten erfolgen, so werden hier die korrekten Daten übergeben. Auch wenn ausschließlich Nachweisdaten korrigiert werden, ist im Element tod das Sterbedatum zu übermitteln.
Meldebehörde (ags)
Meldebehörde (ags)
§ 33 Abs. 3 und 4 BMG, § 8 1. BMeldDÜV
Person im Bestand löschen
Eine Person ist fälschlicherweise (evtl. doppelt) im Melderegister des Autors eingetragen und ist gelöscht worden. Vor einer Fortschreibung im Melderegister des Lesers muss der Sachverhalt dahingehend überprüft werden, ob diese Änderungen auch zu übernehmen sind.
Mit diesem Element wird der Grund für die Stornierung einer Person im Melderegister mitgeteilt.
Meldebehörde (ags)
Meldebehörde (ags)
§ 33 Abs. 3 und 4 BMG, § 8 1. BMeldDÜV
Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit im Optionsverfahren
Mit dieser Nachricht wird mitgeteilt, dass die Person nach Beendigung des Optionsverfahrens (Entscheidung zwischen deutscher oder ausländischer Staatsangehörigkeit) die deutsche Staatsangehörigkeit verloren hat.
Die verbleibenden ausländischen Staatsangehörigkeiten des Betroffenen werden mitgeteilt.
Meldebehörde (ags)
Meldebehörde (ags)
§ 33 Abs. 3 und 4 BMG, § 8 1. BMeldDÜV
Änderung von Staatsangehörigkeiten in Optionsverfahren
Diese Nachricht wird verwendet, wenn Änderungen zur deutschen Staatsangehörigkeit im Weg des Optionsverfahren eingetragen wurden. Hier werden drei Varianten unterschieden: Nach Abschluss des Optionsverfahrens bleibt der Betroffene deutscher Staatsangehöriger. Der Betroffene behält die deutsche Staatsangehörigkeit und eine EU-Staatsangehörigkeit. Der Betroffene behält die deutsche und eine weitere (Nicht-EU-) Staatsangehörigkeit nach Abschluss des Beibehaltungsklageverfahrens.
Mit diesem Element werden Informationen zur Glaubhaftmachung des Erwerbs bzw. des Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit übermittelt.
Alle bisher angegebenen Staatsangehorigkeiten sind zu übermitteln.
Alle nach der Änderung/Korrektur gespeicherten Staatsangehorigkeiten sind zu übermitteln.
Meldebehörde (ags)
Meldebehörde (ags)
§ 33 Abs. 3 und 4 BMG, § 8 1. BMeldDÜV
Mitteilung zur Umbenennung einer Gemeinde oder einer Änderung am Gemeindegefüge
Mit dieser Nachricht teilt die Meldebehörde eine Umbenennung einer Gemeinde oder eine Änderung am Gemeindegefüge (Änderung des AGS und/oder amtl. Gemeindenamens (Wohnort)) mit. Diese Nachricht wird versendet von der hauptwohnungs_mb im Falle einer fortschreibung.ab_aufspaltung_gemeinde im Zuständigkeitsbereich der hauptwohnungs_mb (Prozess siehe ), betroffenen_nebenwohnungs_mb im Falle einer fortschreibung.ab_aufspaltung_gemeinde außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der hauptwohnungs_mb (Prozess siehe ). hauptwohnungs_mb im Falle einer fortschreibung.ab_aufspaltung_gemeinde außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der hauptwohnungs_mb (Prozess siehe ).
Mit diesem Element werden die Identifikationsdaten der betroffenen_person übermittelt.
Mit diesem Element wird das Datum übermittelt, zu dem die Änderung rechtswirksam wird.
Mit diesem Element wird die Anschrift vor der Änderung übermittelt.
Mit diesem Element wird die Anschrift nach der Änderung übermittelt.
Mit diesem Element wird die Ursprungsnachricht referenziert, mit der die Umbenennung einer Gemeinde oder eine Änderung am Gemeindegefüge mitgeteilt wurde, sofern eine solche Nachricht vorliegt. Als Schlüssel darf im Kindelement nachrichtentyp nur der Wert 0081 übermittelt werden.
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
Meldebehörde (ags)
Meldebehörde (ags)
§ 33 Abs. 3 und 4 BMG, § 8 1. BMeldDÜV
Partnerfortschreibung
Mit dieser Nachricht übermittelt die hauptwohnungs_mb oder die alleinigewohnungs_mb im Falle einer Fortschreibung die Daten der betroffenen_person an dessen partner_mb. Diese Nachricht wird versendet von der hauptwohnungs_mb oder alleinigewohnungs_mb im Falle eines umzugs (Prozess siehe ), alleinigewohnungs_mb im Falle eines wegzugs_ausland (Prozess siehe ), alleinigewohnungs_mb im Falle eines wegzugs_unbekannt (Prozess siehe ), hauptwohnungs_mb oder alleinigewohnungs_mb im Falle einer fortschreibung.namen_doktorgrad (Prozess siehe ), hauptwohnungs_mb oder alleinigewohnungs_mb im Falle einer fortschreibung.geburtsdaten (Prozess siehe ), hauptwohnungs_mb oder alleinigewohnungs_mb im Falle einer fortschreibung.geschlecht (Prozess siehe ), hauptwohnungs_mb oder alleinigewohnungs_mb im Falle einer fortschreibung.anschriften (Prozess siehe ), hauptwohnungs_mb oder alleinigewohnungs_mb im Falle eines fortschreibung.wohnungsstatuswechsels ohne Wechsel des Zuständigkeitsbereichs (Prozess siehe ), hauptwohnungs_mb oder alleinigewohnungs_mb im Falle einer fortschreibung.ehegatten_lebenspartner (Prozess siehe ), hauptwohnungs_mb oder alleinigewohnungs_mb im Falle einer fortschreibung.auskunfts_uebermittlungssperren (Prozess siehe ), hauptwohnungs_mb oder alleinigewohnungs_mb im Falle eines fortschreibung.sterbefalls (Prozess siehe ), hauptwohnungs_mb oder alleinigewohnungs_mb im Falle einer fortschreibung.idnr_ao (Prozess siehe ), hauptwohnungs_mb oder alleinigewohnungs_mb im Falle einer ruecknahme eines fortschreibung.sterbefalls (Prozess siehe ).
Mit diesem Element wird der Anlass für die Übermittlung der Fortschreibung der Daten des Betroffenen (der in der Partnermeldebehörde beigeschriebener Partner ist) mitgeteilt.
Hier werden die Daten des in der Partnermeldebehörde gemeldeten Ehegatten oder Lebenspartners übermittelt.
Dies sind die Daten des Betroffenen vor der Änderung.
Dies sind die Daten des Betroffenen nach der Änderung.
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
Meldebehörde (ags)
Meldebehörde (ags)
§ 33 Abs. 3 und 4 BMG, § 8 1. BMeldDÜV
Mitteilung zur Fortschreibung des Wohnungsbildes
Mit dieser Nachricht informiert die Meldebehörde der Hauptwohnung die Meldebehörden der Nebenwohnungen über die Tatsache und die Details der Fortschreibung von Daten zum Wohnungsbild der betroffenen_person. Diese Nachricht wird versendet von der hauptwohnungs_mb im Falle eines umzugs im Zuständigkeitsbereich der hauptwohnungs_mb (Prozess siehe ), hauptwohnungs_mb im Falle eines umzugs außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der hauptwohnungs_mb (Prozess siehe ), hauptwohnungs_mb im Falle eines bezug_nebenwohnung (Prozess siehe ), hauptwohnungs_mb im Falle einer aufgabe_nebenwohnung durch Abmeldung bei der hauptwohnungs_mb (Prozess siehe ), hauptwohnungs_mb im Falle einer aufgabe_nebenwohnung durch Abmeldung bei der betroffenen_nebenwohnungs_mb (Prozess siehe ), hauptwohnungs_mb im Falle einer fortschreibung.anschriften ohne Änderung des AGS im Zuständigkeitsbereich der hauptwohnungs_mb (Prozess siehe ), hauptwohnungs_mb im Falle einer fortschreibung.anschriften ohne Änderung des AGS außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der hauptwohnungs_mb (Prozess siehe ), hauptwohnungs_mb im Falle eines fortschreibung.wohnungsstatuswechsels ohne Wechsel des Zuständigkeitsbereichs (Prozess siehe ), hauptwohnungs_mb im Falle einer Fortschreibung von Daten zu bedingten Sperrvermerken nach § 52 bmg im Zuständigkeitsbereich der hauptwohnungs_mb (Prozess siehe ). hauptwohnungs_mb im Falle einer Fortschreibung von Daten zu bedingten Sperrvermerken nach § 52 bmg außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der hauptwohnungs_mb (Prozess siehe ). hauptwohnungs_mb im Falle einer erweiterten_anmeldung (Prozess siehe ).
Mit diesem Element werden die Identifikationsdaten der betroffenen_person übermittelt.
Mit diesem Element wird der Anlass der Datenübermittlung übermittelt.
Mit diesem Element wird der fachspezifische Anlass übermittelt, falls mit dem Element anlass der Schlüssel 36 übermittelt wird.
Mit diesem Element werden die Angaben zur aktuellen Wohnung der betroffenen_person übermittelt.
Mit diesem Element können die Angaben zur aufgegebenen Wohnung der betroffenen_person übermittelt werden.
Mit diesem Element wird die Ursprungsnachricht referenziert, mit der der Hinweis zur Fortschreibung des Wohnungsbildes mitgeteilt wurde, sofern eine solche Nachricht vorliegt. Als Schlüssel darf im Kindelement nachrichtentyp nur der Wert 0089 übermittelt werden.
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
Meldebehörde (ags)
Meldebehörde (ags)
§ 33 Abs. 3 und 4 BMG, § 8 1. BMeldDÜV
Hinweis zur Fortschreibung des Wohnungsbildes
Mit dieser Nachricht informiert die nebenwohnungs_mb die hauptwohnungs_mb über Änderungen des Wohnungsbildes zu Nebenwohnungen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Diese Nachricht wird versendet von der betroffenen_nebenwohnungs_mb im Falle eines umzugs außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der hauptwohnungs_mb (Prozess siehe ), betroffenen_nebenwohnungs_mb im Falle einer aufgabe_nebenwohnung durch Abmeldung bei der nebenwohnungs_mb (Prozess siehe ), betroffenen_nebenwohnungs_mb im Falle einer fortschreibung.anschriften ohne Änderung des AGS außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der hauptwohnungs_mb (Prozess siehe ), betroffenen_nebenwohnungs_mb im Falle einer Fortschreibung von Daten zu bedingten Sperrvermerken nach § 52 bmg außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der hauptwohnungs_mb (Prozess siehe ),
Mit diesem Element werden die Identifikationsdaten der betroffenen_person übermittelt.
Mit diesem Element wird der Anlass der Datenübermittlung übermittelt.
Mit diesem Element werden die Angaben zur bezogenen Wohnung der betroffenen_person übermittelt.
Mit diesem Element werden die Angaben zur aufgegebenen Wohnung der betroffenen_person übermittelt.
Mit diesem Element werden die geänderten bzw. korrigierten Angaben zur Wohnung der betroffenen_person übermittelt.
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
Meldebehörde (ags)
Meldebehörde (ags)
§ 33 Abs. 3 und 4 BMG, § 8 1. BMeldDÜV
Mitteilung zur Fortschreibung von Anschriften
Mit dieser Nachricht informiert die Zuzugsmeldebehörde die Wegzugsmeldebehörde bzw. die letzte Inlandsmeldebehörde über Änderungen und Korrekturen von Daten zur Anschrift der Hauptwohnung bzw. alleinigen Wohnung sowie über die Eintragung oder Löschung der Tatsache des Vorliegens eines bedingten Sperrvermerks nach § 52 BMG. Diese Nachricht wird versendet von der hauptwohnungs_mb im Falle einer fortschreibung.anschriften ohne Änderung des AGS im Zuständigkeitsbereich der hauptwohnungs_mb (Prozess siehe ), hauptwohnungs_mb im Falle einer Fortschreibung von Daten zu bedingten Sperrvermerken nach § 52 bmg im Zuständigkeitsbereich der hauptwohnungs_mb (Prozess siehe ),
Mit diesem Element werden die Identifikationsdaten der betroffenen_person übermittelt.
Mit diesem Element wird der Anlass der Datenübermittlung übermittelt.
Mit diesem Element wird die Anschrift vor der Änderung übermittelt.
Mit diesem Element wird die Anschrift nach der Änderung übermittelt.
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
Meldebehörde (ags)
Meldebehörde (ags)
§ 33 Abs. 3 und 4 BMG, § 8 1. BMeldDÜV
Mitteilung zur Fortschreibung von Namen und Doktorgraden
Mit dieser Nachricht informiert die Meldebehörde der Hauptwohnung die Meldebehörden der Nebenwohnungen über die Tatsache und die Details der Fortschreibung von Namen und Doktorgraden der betroffenen_person. Diese Nachricht wird versendet von der hauptwohnungs_mb im Falle einer Fortschreibung von Namen und Doktorgraden im Zuständigkeitsbereich der hauptwohnungs_mb (Prozess siehe ). hauptwohnungs_mb im Falle einer Fortschreibung von Namen und Doktorgraden außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der hauptwohnungs_mb (Prozess siehe ).
Mit diesem Element werden die Identifikationsdaten der betroffenen_person übermittelt.
Mit diesem Element werden die Namen und Doktorgrade der betroffenen Person übermittelt.
Mit diesem Element wird die Ursprungsnachricht referenziert, mit der der Hinweis zur Fortschreibung von Namen und Doktorgraden mitgeteilt wurde, sofern eine solche Nachricht vorliegt. Als Schlüssel darf im Kindelement nachrichtentyp nur der Wert 0092 übermittelt werden.
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
Meldebehörde (ags)
Meldebehörde (ags)
§ 33 Abs. 3 und 4 BMG, § 8 1. BMeldDÜV
Hinweis zur Fortschreibung von Namen und Doktorgraden
Mit dieser Nachricht informiert die Meldebehörde der Nebenwohnung die Meldebehörde der Hauptwohnung über die Tatsache und die Details der Fortschreibung von Namen und Doktorgraden der betroffenen_person. Diese Nachricht wird versendet von der betroffenen Meldebehörde der Nebenwohnung im Falle einer Fortschreibung von Namen und Doktorgraden außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der hauptwohnungs_mb (Prozess siehe ).
Mit diesem Element werden die Identifikationsdaten der betroffenen_person übermittelt.
Mit diesem Element wird die Änderungsart übermittelt.
Mit diesem Element werden Änderungen oder Korrekturen am Familiennamen übermittelt.
Mit diesem Element wird der Familienname vor Fortschreibung im Melderegister übermittelt.
Mit diesem Element wird der Familienname nach Fortschreibung im Melderegister übermittelt.
Mit diesem Element werden Fortschreibungen des unstrukturierten Familiennamens übermittelt.
Mit diesem Element wird der unstrukturierte Familienname vor Fortschreibung im Melderegister übermittelt.
Mit diesem Element wird der unstrukturierte Familienname nach Fortschreibung im Melderegister übermittelt.
Mit diesem Element werden Fortschreibungen des Ehenamens übermittelt.
Mit diesem Element wird der Ehename vor Fortschreibung im Melderegister übermittelt.
Mit diesem Element wird der Ehename nach Fortschreibung im Melderegister übermittelt.
Mit diesem Element werden Fortschreibungen des unstrukturierten Ehenamens übermittelt.
Mit diesem Element wird der unstrukturierte Ehename vor Fortschreibung im Melderegister übermittelt.
Mit diesem Element wird der unstrukturierte Ehename nach Fortschreibung im Melderegister übermittelt.
Mit diesem Element werden Fortschreibungen des Lebenspartnerschftatfsnamens übermittelt.
Mit diesem Element wird der Lebenspartnerschftatfsname vor Fortschreibung im Melderegister übermittelt.
Mit diesem Element wird der Lebenspartnerschftatfsname nach Fortschreibung im Melderegister übermittelt.
Mit diesem Element werden Fortschreibungen des unstrukturierten Lebenspartnerschaftsnamens übermittelt.
Mit diesem Element wird der unstrukturierte Lebenspartnerschaftsname vor Fortschreibung im Melderegister übermittelt.
Mit diesem Element wird der unstrukturierte Lebenspartnerschaftsname nach Fortschreibung im Melderegister übermittelt.
Mit diesem Element werden Fortschreibungen des Geburtsnamens übermittelt.
Mit diesem Element wird der Geburtsname vor Fortschreibung im Melderegister übermittelt.
Mit diesem Element wird der Geburtsname nach Fortschreibung im Melderegister übermittelt.
Mit diesem Element werden Fortschreibungen des unstrukturierten Geburtsnamens übermittelt.
Mit diesem Element wird der unstrukturierte Geburtsname vor Fortschreibung im Melderegister übermittelt.
Mit diesem Element wird der unstrukturierte Geburtsname nach Fortschreibung im Melderegister übermittelt.
Mit diesem Element werden Fortschreibungen des früheren Familiennamens übermittelt.
Mit diesem Element wird der frühere Familienname vor Fortschreibung im Melderegister übermittelt.
Mit diesem Element wird der frühere Familienname nach Fortschreibung im Melderegister übermittelt.
Mit diesem Element werden Fortschreibungen der Vornamen übermittelt.
Mit diesem Element werden die Vornamen vor Fortschreibung im Melderegister übermittelt.
Mit diesem Element werden die Vornamen nach Fortschreibung im Melderegister übermittelt.
Mit diesem Element werden Fortschreibungen des gebräuchlichen Vornamens übermittelt.
Mit diesem Element wird der gebräuchliche Vorname vor Fortschreibung im Melderegister übermittelt.
Mit diesem Element wird der gebräuchliche Vorname nach Fortschreibung im Melderegister übermittelt.
Mit diesem Element werden Fortschreibungen der früheren Vornamen übermittelt.
Mit diesem Element werden die früheren Vornamen vor Fortschreibung im Melderegister übermittelt.
Mit diesem Element werden die früheren Vornamen nach Fortschreibung im Melderegister übermittelt.
Mit diesem Element werden Fortschreibungen des Doktorgrades übermittelt.
Mit diesem Element wird der Doktorgrad vor Fortschreibung im Melderegister übermittelt.
Mit diesem Element wird der Doktorgrad nach Fortschreibung im Melderegister übermittelt.
Mit diesem Element werden Fortschreibungen des Ordensnamens übermittelt.
Mit diesem Element wird der Ordensname vor Fortschreibung im Melderegister übermittelt.
Mit diesem Element wird der Ordensname nach Fortschreibung im Melderegister übermittelt.
Mit diesem Element werden Fortschreibungen des Künstlernamens übermittelt.
Mit diesem Element wird der Künstlername vor Fortschreibung im Melderegister übermittelt.
Mit diesem Element wird der Künstlername nach Fortschreibung im Melderegister übermittelt.
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
Meldebehörde (ags)
Meldebehörde (ags)
§ 33 Abs. 3 und 4 BMG, § 8 1. BMeldDÜV
Mitteilung zur Fortschreibung von Daten zu Auskunftssperren
Mit dieser Nachricht informieren die aktuell zuständigen Meldebehörden weitere aktuell zuständige Meldebehörden über die Tatsache und die Details der Fortschreibung von Auskunftssperren nach § 51 BMG der betroffenen_person. Diese Nachricht wird versendet von der Meldebehörde der Hauptwohnung im Falle einer Fortschreibung von Daten zu Auskunftssperren nach § 51 BMG im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde der Hauptwohnung (Prozess siehe ), betroffenen Meldebehörde der Nebenwohnung im Falle einer Fortschreibung von Daten zu Auskunftssperren nach § 51 BMG außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Meldebehörde der Hauptwohnung (Prozess siehe ), Meldebehörde der Hauptwohnung im Falle einer Fortschreibung von Daten zu Auskunftssperren nach § 51 BMG außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Meldebehörde der Hauptwohnung (Prozess siehe ), Meldebehörde der Hauptwohnung im Falle einer Fortschreibung von Daten zu Auskunftssperren nach § 51 BMG an die Meldebehörde der weiteren Nebenwohnung bei der Meldebehörde der Hauptwohnung (Prozess siehe ).
Mit diesem Element werden die Identifikationsdaten der betroffenen_person übermittelt.
Mit diesem Element werden Auskunftssperren gemäß § 51 BMG der betroffenen Person inkl. der Frist übermittelt Erlaubt sind in diesem Zusammenhang nur folgende Schlüssel für Auskunftssperren: 1 3 11
Mit diesem Element wird die Ursprungsnachricht referenziert, mit der die Mitteilung zur Fortschreibung von Daten zu Auskunftssperren mitgeteilt wurde, sofern eine solche Nachricht vorliegt. Als Schlüssel darf im Kindelement nachrichtentyp nur der Wert 0093 übermittelt werden.
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
Meldebehörde (ags)
Meldebehörde (ags)
§ 33 Abs. 3 und 4 BMG, § 8 1. BMeldDÜV
Mitteilung zur Fortschreibung von Daten zu Auskunftssperren
Mit dieser Nachricht informieren die aktuell zuständigen Meldebehörden die ihnen bekannte Wegzugsmeldebehörde, letzte Inlandsmeldebehörde oder Meldebehörde der letzten früheren Nebenwohnung außerhalb über die Tatsache und die Details der Fortschreibung von Auskunftssperren nach § 51 BMG der betroffenen Person. Diese Nachricht wird versendet von der Meldebehörde der Hauptwohnung, Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder Meldebehörde der Nebenwohnung im Falle einer Fortschreibung von Daten zu Auskunftssperren nach § 51 BMG an inaktuelle Meldebehörden (Prozess siehe ),
Mit diesem Element werden die Identifikationsdaten der betroffenen_person übermittelt. Das Element wohnung.leser/wohnungsstatus darf bei inaktuellen Wohnungen nicht übermittelt werden.
Mit diesem Element werden Auskunftssperren gemäß § 51 BMG der betroffenen Person inkl. der Frist übermittelt Erlaubt sind in diesem Zusammenhang nur folgende Schlüssel für Auskunftssperren: 1 3 11
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
Meldebehörde (ags)
Meldebehörde (ags)
§ 33 Abs. 3 und 4 BMG, § 8 1. BMeldDÜV
Mitteilung zur Fortschreibung von Daten des gesetzlichen Vertreters
Mit dieser Nachricht informiert die Meldebehörde der Hauptwohnung die Meldebehörde der Nebenwohnung über die Fortschreibung von Daten des gesetzlichen Vertreters der betroffenen_person Diese Nachricht wird versendet von der hauptwohnungs_mb im Falle einer Fortschreibung von Daten des gesetzlichen Vertreters im Zuständigkeitsbereich der hauptwohnungs_mb (Prozess siehe ). hauptwohnungs_mb im Falle einer Fortschreibung von Daten des gesetzlichen Vertreters außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der hauptwohnungs_mb (Prozess siehe ).
Mit diesem Element werden die Identifikationsdaten der betroffenen_person übermittelt.
Mit diesem Element werden Daten zum gesetzlichen Vertreter übermittelt.
Mit diesem Element wird die Ursprungsnachricht referenziert, mit der der Hinweis zurFortschreibung von Daten des gesetzlichen Vertreters mitgeteilt wurde, sofern eine solche Nachricht vorliegt. Als Schlüssel darf im Kindelement nachrichtentyp nur der Wert 0096 übermittelt werden.
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
Meldebehörde (ags)
Meldebehörde (ags)
§ 33 Abs. 3 und 4 BMG, § 8 1. BMeldDÜV
Hinweis zur Fortschreibung von Daten des gesetzlichen Vertreters
Mit dieser Nachricht informiert die Meldebehörde der Nebenwohnung die Meldebehörde der Hauptwohnung über die Fortschreibung von Daten des gesetzlichen Vertreters der betroffenen_person. Diese Nachricht wird versendet von der betroffenen Meldebehörde der Nebenwohnung im Falle einer Fortschreibung von Daten des gesetzlichen Vertreters außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der hauptwohnungs_mb (Prozess siehe ).
Mit diesem Element werden die Identifikationsdaten der betroffenen_person übermittelt.
Mit diesem Element werden Daten zum gesetzlichen Vertreter übermittelt.
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
Meldebehörde (ags)
Meldebehörde (ags)
§ 33 Abs. 3 und 4 BMG, § 8 1. BMeldDÜV
Mitteilung zur Fortschreibung von Daten zum Familienstand und zum Ehegatten oder Lebenspartner
Mit dieser Nachricht informiert die Meldebehörde der Hauptwohnung die Meldebehörde der Nebenwohnung über die Fortschreibung von Daten zum Familienstand und die Fortschreibung von Daten zum Ehegatten oder Lebenspartner der betroffenen_person. Diese Nachricht wird versendet von der hauptwohnungs_mb im Falle einer Fortschreibung von Daten zum Familienstand im Zuständigkeitsbereich der hauptwohnungs_mb (Prozess siehe ), hauptwohnungs_mb im Falle einer Fortschreibung von Daten zum Familienstand außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der hauptwohnungs_mb (Prozess siehe ), hauptwohnungs_mb im Falle einer Fortschreibung von Daten zum Ehegatten oder Lebenspartner im Zuständigkeitsbereich der hauptwohnungs_mb (Prozess siehe ), hauptwohnungs_mb im Falle einer Fortschreibung von Daten zum Ehegatten oder Lebenspartner außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der hauptwohnungs_mb (Prozess siehe ).
Mit diesem Element werden die Identifikationsdaten der betroffenen_person übermittelt.
Mit diesem Element werden Daten zum Ehegatten oder Lebenspartner übermittelt.
Mit diesem Element werden Daten zum Familienstand übermittelt.
Mit diesem Element wird die Ursprungsnachricht referenziert, mit der der Hinweis zur Fortschreibung von Daten zum Familienstand und zum Ehegatten oder Lebenspartner mitgeteilt wurde, sofern eine solche Nachricht vorliegt. Als Schlüssel darf im Kindelement nachrichtentyp nur der Wert 0098 übermittelt werden.
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
Meldebehörde (ags)
Meldebehörde (ags)
§ 33 Abs. 3 und 4 BMG, § 8 1. BMeldDÜV
Hinweis zur Fortschreibung von Daten zum Familienstand und zum Ehegatten oder Lebenspartner
Mit dieser Nachricht informiert die Meldebehörde der Nebenwohnung die Meldebehörde der Hauptwohnung über die Fortschreibung von Daten zum Familienstand und die Fortschreibung von Daten zum Ehegatten oder Lebenspartner der betroffenen_person. Diese Nachricht wird versendet von der betroffenen Meldebehörde der Nebenwohnung im Falle einer Fortschreibung von Daten zum Familienstand außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der hauptwohnungs_mb (Prozess siehe ), betroffenen Meldebehörde der Nebenwohnung im Falle einer Fortschreibung von Daten zum Ehegatten oder Lebenspartner außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der hauptwohnungs_mb (Prozess siehe ).
Mit diesem Element werden die Identifikationsdaten der betroffenen_person übermittelt.
Mit diesem Element werden Daten zum Ehegatten oder Lebenspartner übermittelt.
Mit diesem Element werden Daten zum Familienstand übermittelt.
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
Meldebehörde (ags)
Meldebehörde (ags)
§ 33 Abs. 3 und 4 BMG, § 8 1. BMeldDÜV
Mitteilung zur Fortschreibung von Daten zu Kindern
Mit dieser Nachricht informiert die Meldebehörde der Hauptwohnung die Meldebehörde der Nebenwohnung über die Fortschreibung von Daten zu Kindern der betroffenen_person. Diese Nachricht wird versendet von der hauptwohnungs_mb im Falle einer Fortschreibung von Daten zu Kindern im Zuständigkeitsbereich der hauptwohnungs_mb (Prozess siehe ). hauptwohnungs_mb im Falle einer Fortschreibung von Daten zu Kindern außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der hauptwohnungs_mb (Prozess siehe ).
Mit diesem Element werden die Identifikationsdaten der betroffenen_person übermittelt.
Mit diesem Element werden Daten zum Kind übermittelt.
Mit diesem Element wird die Ursprungsnachricht referenziert, mit der der Hinweis zur Fortschreibung von Daten zu Kindern mitgeteilt wurde, sofern eine solche Nachricht vorliegt. Als Schlüssel darf im Kindelement nachrichtentyp nur der Wert 0100 übermittelt werden.
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
Meldebehörde (ags)
Meldebehörde (ags)
§ 33 Abs. 3 und 4 BMG, § 8 1. BMeldDÜV
Hinweis zur Fortschreibung von Daten zu Kindern
Mit dieser Nachricht informiert die Meldebehörde der Nebenwohnung die Meldebehörde der Hauptwohnung über die Fortschreibung von Daten zu Kindern der betroffenen_person. Diese Nachricht wird versendet von der betroffenen Meldebehörde der Nebenwohnung im Falle einer Fortschreibung von Daten zu Kindern außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der hauptwohnungs_mb (Prozess siehe ).
Mit diesem Element werden die Identifikationsdaten der betroffenen_person übermittelt.
Mit diesem Element werden Daten zum Kind übermittelt.
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
Meldebehörde (ags)
Meldebehörde (ags)
§ 33 Abs. 3 und 4 BMG, § 8 1. BMeldDÜV
Mitteilung zur Fortschreibung von Waffen- und Sprengstoffrechtlichen Daten
Mit dieser Nachricht informiert die Meldebehörde der Hauptwohnung die Meldebehörden der Nebenwohnungen über die Tatsache und die Details der Fortschreibung von Waffen- und Sprengstoffrechtlichen Daten der betroffenen_person. Diese Nachricht wird versendet von der hauptwohnungs_mb im Falle einer Fortschreibung von Waffen- und Sprengstoffrechtlichen Daten im Zuständigkeitsbereich der hauptwohnungs_mb (Prozess siehe ). hauptwohnungs_mb im Falle einer Fortschreibung von Waffen- und Sprengstoffrechtlichen Daten außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der hauptwohnungs_mb (Prozess siehe ).
Mit diesem Element werden die Identifikationsdaten der betroffenen_person übermittelt.
Mit diesem Element werden die Daten zur waffenrechtlichen Erlaubnis der betroffenen Person übermittelt.
Mit diesem Element werden die Daten zum Waffenbesitzverbot der betroffenen Person übermittelt.
Mit diesem Element werden die Daten zur sprengstoffrechtlichen Erlaubnis der betroffenen Person übermittelt.
Mit diesem Element wird die Ursprungsnachricht referenziert, mit der der Hinweis zur Fortschreibung von Waffen- und Sprengstoffrechtlichen Daten mitgeteilt wurde, sofern eine solche Nachricht vorliegt. Als Schlüssel darf im Kindelement nachrichtentyp nur der Wert 0104 übermittelt werden.
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
Meldebehörde (ags)
Meldebehörde (ags)
§ 33 Abs. 3 und 4 BMG, § 8 1. BMeldDÜV
Hinweis zur Fortschreibung von Waffen- und Sprengstoffrechtlichen Daten
Mit dieser Nachricht informiert die Meldebehörde der Nebenwohnung die Meldebehörde der Hauptwohnung über die Tatsache und die Details der Fortschreibung von Waffen- und Sprengstoffrechtlichen Daten der betroffenen_person. Diese Nachricht wird versendet von der betroffenen Meldebehörde der Nebenwohnung im Falle einer Fortschreibung von Waffen- und Sprengstoffrechtlichen Daten außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der hauptwohnungs_mb (Prozess siehe ).
Mit diesem Element werden die Identifikationsdaten der betroffenen_person übermittelt.
Mit diesem Element werden Fortschreibungen der Daten zur waffenrechtlichen Erlaubnis übermittelt.
Mit diesem Element werden die Daten zur waffenrechtlichen Erlaubnis vor Fortschreibung im Melderegister übermittelt.
Mit diesem Element werden die Daten zur waffenrechtlichen Erlaubnis nach Fortschreibung im Melderegister übermittelt.
Mit diesem Element werden Fortschreibungen der Daten zum Waffenbesitzverbot übermittelt.
Mit diesem Element werden die Daten zum Waffenbesitzverbot vor Fortschreibung im Melderegister übermittelt.
Mit diesem Element werden die Daten zum Waffenbesitzverbot nach Fortschreibung im Melderegister übermittelt.
Mit diesem Element werden Fortschreibungen der Daten zur sprengstoffrechtlichen Erlaubnis übermittelt.
Mit diesem Element die Daten zur sprengstoffrechtlichen Erlaubnis vor Fortschreibung im Melderegister übermittelt.
Mit diesem Element werden die Daten zur sprengstoffrechtlichen Erlaubnis nach Fortschreibung im Melderegister übermittelt.
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
Meldebehörde (ags)
Meldebehörde (ags)
§ 33 Abs. 3 und 4 BMG, § 8 1. BMeldDÜV
Mitteilung zur Fortschreibung von Daten zu Passversagungsgründen
Mit dieser Nachricht informiert die Meldebehörde der Hauptwohnung die Meldebehörden der Nebenwohnungen über die Tatsache und die Details der Fortschreibung von Daten zu Passversagungsgründen der betroffenen_person. Diese Nachricht wird versendet von der hauptwohnungs_mb im Falle einer Fortschreibung von Daten zu Passversagungsgründen im Zuständigkeitsbereich der hauptwohnungs_mb (Prozess siehe ). hauptwohnungs_mb im Falle einer Fortschreibung von Daten zu Passversagungsgründen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der hauptwohnungs_mb (Prozess siehe ).
Mit diesem Element werden die Identifikationsdaten der betroffenen_person übermittelt.
Mit diesem Element werden die Daten zu Passversagungsgründen der betroffenen Person übermittelt.
Mit diesem Element wird die Ursprungsnachricht referenziert, mit der der Hinweis zur Fortschreibung von Daten zu Passversagungsgründen mitgeteilt wurde, sofern eine solche Nachricht vorliegt. Als Schlüssel darf im Kindelement nachrichtentyp nur der Wert 0106 übermittelt werden.
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
Meldebehörde (ags)
Meldebehörde (ags)
§ 33 Abs. 3 und 4 BMG, § 8 1. BMeldDÜV
Hinweis zur Fortschreibung von Daten zu Passversagungsgründen
Mit dieser Nachricht informiert die Meldebehörde der Nebenwohnung die Meldebehörde der Hauptwohnung über die Tatsache und die Details der Fortschreibung von Daten zu Passversagungsgründen der betroffenen_person. Diese Nachricht wird versendet von der betroffenen Meldebehörde der Nebenwohnung im Falle einer Fortschreibung von Daten zu Passversagungsgründen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der hauptwohnungs_mb (Prozess siehe ).
Mit diesem Element werden die Identifikationsdaten der betroffenen_person übermittelt.
Mit diesem Element werden Fortschreibungen der Daten zu Passversagungsgründen übermittelt.
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
Meldebehörde (ags)
Meldebehörde (ags)
§ 33 Abs. 3 und 4 BMG, § 8 1. BMeldDÜV
Rückweisung der Partnerfortschreibung
Mit dieser Nachricht informiert die Meldebehörde den Leser der Nachricht über rueckweisung der Partnerfortschreibung. Diese Nachricht wird versendet von der Meldebehörde im Falle einer Rückweisung einer partnerfortschreibung aufgrund fehlender identifikation (Prozess siehe ), Meldebehörde im Falle einer Rückweisung einer partnerfortschreibung aufgrund unplausibler Meldeverhältnisse (Prozess siehe ).
In diesem Element wird der Grund mitgeteilt, warum aus Sicht der rückweisenden Meldebehörde die Partnerfortschreibung nicht plausibel ist.
Hier ist das namensgleiche Element aus der Nachricht zu übernehmen, auf die diese Nachricht eine Reaktion ist.
Dies sind die Daten des Betroffenen vor der Änderung.
Dies sind die Daten des Betroffenen nach der Änderung.
Sofern der Partner bereits verzogen ist, teilt die Meldebehörde die aktuelle Anschrift der betroffenen Person mit. Ist der Partner nur mit Nebenwohnung gemeldet ist, teilt die Meldebehörde die aktuelle Hauptwohnungsanschrift Anschrift der betroffenen Person mit. Wurde der Partner nach unbekannt abgemeldet wird diese Tatsache über das Element anschrift.unbekannt mitgeteilt.
Sofern der Partner bereits verstorben ist, teilt die Meldebehörde den Sterbetag der betroffenen Person mit.
Mit diesem Element wird die Ursprungsnachricht referenziert, mit der die unplausible Partnerfortschreibung mitgeteilt wurde. Als Schlüssel darf im Kindelement nachrichtentyp nur der Wert 0085 übermittelt werden.
Meldebehörde (ags)
Meldebehörde (ags)
§ 33 Abs. 3 und 4 BMG, § 8 1. BMeldDÜV
Fortschreibungsauswertung: Person nicht identifiziert
Die Nachricht 0198 wird weiterhin im Rahmen des allgemeinen Prozesses zur Mitteilung von Fortschreibungen, die noch nicht auf die Anlass-bezogene Sicht umgestellt wurden, genutzt. Für alle Mitteilungen von Fortschreibungen, die bereits auf die Anlass-bezogene Sicht umgestellt wurden, wird die Nachricht 0930 zur fachlichen Rückweisung genutzt.
Die versuchte Bearbeitung einer Fortschreibung hat ergeben, dass der Betroffene nicht identifiziert werden konnte oder verzogen bzw. verstorben ist. Daher wird diese Nachricht an den Autor der eingegangenen Fortschreibungsnachricht geschickt. Die Daten im Kindelement betroffener müssen eine Kopie der Daten sein, wie sie im Rahmen der Fortschreibung, auf die mit dieser Nachricht reagiert wird, angegeben sind. Im darin enthaltenen Identifikationsblock muss das Element anschrift.sender weggelassen werden. Das Element anschrift.empfaenger ist mit dem Element anschrift.sender aus der erhaltenen Fortschreibungsnachricht zu befüllen.
Wenn dieses Element vorhanden ist, so wird damit entweder der Sachverhalt Person ist verzogen oder der Sachverhalt Person ist verstorben mitgeteilt. Das Fehlen dieses Elementes zeigt an, dass der Betroffene nicht identifziert werden konnte.
Mit diesem Element wird die Information mitgeteilt, dass die Person, zu der eine Fortschreibungsnachricht übermittelt wurde, zwischenzeitlich verzogen ist.
Mit diesem Element kann das Auszugsdatum übermittelt werden.
Mit diesem Element teilt die Meldebehörde die ihr bekannte Wegzugsadresse mit.
Die identifizierte Person ist als verstorben gespeichert.