XMeld
XMeld
xinneres.xmeld
urn:xoev-de:kosit:standard:xinneres.xmeld
OSCI–XMeld ist das XInneres-Fachmodul der Innenverwaltung für den elektronischen Datenaustausch
im Meldewesen und mit dem Meldewesen. Es ist Kern eines elektronischen Informationsverbundes zwischen
den Meldebehörden und den Kommunikationspartnern der Meldebehörden. Weitere Bestandteile
des elektronischen Informationsverbundes sind die Intermediäre und Clearingstellenbetreiber, deren
Aufgabe die Übermittlung und Zustellung der XMeld-Nachrichten ist. Für die Übermittlung wird OSCITransport
genutzt. Für die Zustellung und Adressierung der XMeld-Nachrichten das Deutsche Verwaltungsdienste-
Verzeichnis (DVDV).
Entwickelt wird OSCI–XMeld durch ein Expertengremium mit Vertreterinnen und Vertretern aus der
Verwaltung und von Verfahrensherstellern. Die Koordnierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) ist dabei
federführend. Auftraggeber für die Erstellung und Weiterentwicklung ist der Arbeitskreis I (AK I) der
Innenministerkonferenz (IMK).
Seit 2007 ist OSCI–XMeld im praktischen Einsatz für die Kommunikation von und mit den Meldebehörden
und wird seit dem kontinuierlich weiterentwickelt und an geänderte rechtliche Vorgaben angepasst.
Zur Einführung des Bundesmeldegesetzes wurde OSCI–XMeld vollständig überarbeitet und setzt die
Anforderungen des Bundesmeldegesetzes in der praktischen Datenübermittlung um.
3.0
1.7.1
2.3
3.0.1
19.0 SP3
MagicDraw
Daten der Meldebescheinigung nach §§ 18, 18a BMG
Mit diesem Datentyp werden die maximal anforderbaren Daten zur Meldebescheinigung nach §§ 18, 18a BMG abgebildet. Es können entweder strukturierte Daten übermittelt werden oder ein PDF-Dokument.
Mit diesem Element werden die angeforderten Daten der von der Abrufanfrage betroffenen Person in strukturierter Form übermittelt. Welche Kindelemente befüllt werden, richtet sich nach den in der Abrufanfrage ausgewählten Anforderungselementen aus dem Element steuerungsinformationen/anforderungMeldebescheinigung.
Mit diesem Element werden die angeforderten Daten der von der Abrufanfrage betroffenen Person als PDF-Dokument übermittelt.
Informationen zur Antwort auf die Abrufanfrage zur Meldebescheinigung
Mit diesem Datentyp werden die Informationen zur Antwort auf die Abrufanfrage zur Meldebescheinigung abgebildet. Die Antwort auf die Abrufanfrage enthält entweder Informationen dazu, warum die Auskunft nicht erteilt werden kann, die zu beauskunftenden Informationen selbst oder Hinweise zur weiteren Bearbeitung der Abrufanfrage.
Mit diesem Element wird der Grund angegeben, warum die Auskunft nicht erteilt werden kann.
Mit diesem Element wird das Ergebnis der Abrufanfrage mitgeteilt.
Daten zur Anforderung einer Meldebescheinigung nach §§ 18, 18a BMG
Mit diesem Datentyp werden die Informationen zum Abruf einer Meldebescheinigung nach §§ 18, 18a BMG abgebildet.
Mit diesem Element wird der ausgewählte Datenumfang der Meldebescheinigung nach §§ 18, 18a BMG übermittelt.
Mit diesem Element wird die Zustellvariante der onlinedienste.meldebescheinigung_18_18a angegeben.
Informationen zur Steuerung des Datenumfanges einer Meldebescheinigung nach §§ 18, 18a BMG
Mit diesem Datentyp werden die Informationen zur Steuerung des Datenumfanges einer Meldebescheinigung nach §§ 18, 18a BMG abgebildet.
Mit diesem Element wird übermittelt, dass die Meldebescheinigung nach §§ 18, 18a BMG den Mindestumfang gemäß § 18 Abs. 1 BMG enthalten soll.
Mit diesem Element werden die Anforderungselemente für Daten gem. § 18 Abs. 2 BMG übermittelt, die zusätzlich zum Mindestumfang der Meldebescheinigung nach § 18 Abs. 1 BMG abgerufen werden.
Informationen zur Auskunft einer Abrufanfrage zur Meldebescheinigung
Mit diesem Datentyp werden die Informationen zur Auskunft einer Abrufanfrage zur Meldebescheinigung abgebildet. Es wird zur Abrufanfrage jeweils ein Ergebnisstatus (Element ergebnisstatus) übermittelt.
Mit diesem Element wird der Ergebnisstatus zur Abrufanfrage übermittelt.
Mit diesem Element werden im Falle der elektronischen Übermittlung der angeforderten Daten, die Daten der Meldebescheinigung übermittelt. Dieses Element ist immer dann zu befüllen, wenn im Element ergebnisstatus der Schlüssel 01 übermittelt wird.
Informationen zum Ausweisdokument für die Meldebescheinigung nach §§ 18, 18a BMG
Mit diesem Datentyp werden die Informationen zum Ausweisdokument für die Meldebescheinigung nach §§ 18, 18a BMG abgebildet.
Mit diesem Element wird die Art des Ausweisdokumentes übermittelt.
Mit diesem Element wird das Datum übermittelt, bis zu dem das Ausweisdokument gültig ist.
Mit diesem Element wird die Seriennummer des Ausweisdokuments (Personalausweis, Reisepass, eID-Karte) übermittelt.
Mit diesem Element wird die ausstellende oder beurkundende Behörde des Ausweisdokumentes übermittelt. Es ist die Behörde anzugeben, die das Ausweisdokument ausgestellt hat. Untergliederungen, wie z.B. Amt für öffentliche Ordnung, sind nicht anzugeben.
Mit diesem Element wird das Datum der Ausstellung des Ausweisdokumentes übermittelt. Sofern es sich bei dem Ausweisdokument um eine eID-Karte handelt, darf kein Ausstellungsdatum übermittelt werden.
Geburtsinformationen der betroffenen Person für die Meldebescheinigung nach §§ 18, 18a BMG
Mit diesem Datentyp werden die Geburtsinformationen der betroffenen Person für die Meldebescheinigung nach §§ 18, 18a BMG abgebildet.
Mit diesem Element ist der Geburtsort der Person zu übermitteln.
Deutschland wird immer durch Weglassen dieses Elementes abgebildet.
Mit diesem Element wird der Geburtsstaat der Person übermittelt.Eine Angabe in diesem Feld erfolgt nur bei nicht in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Personen. In diesen Fällen ist das Staatsgebiet anzugeben, in dem der Einwohner geboren ist. Die Erfassung des Ersatzwertes 994 für von/nach See ist nicht zulässig.
Mit diesem Element wird das Geburtsdatum übermittelt. Sofern das vollständige Geburtsdatum vorliegt, ist das Element jahrMonatTag zu befüllen, sofern die Tagesangabe fehlt, das Element jahrMonat, sofern die Tagesangabe und die Monatsangabe fehlen, das Element jahr und sofern alle Angaben zum Geburtsdatum fehlen, das Element unbekannt.
Daten zum Kind der betroffenen Person für die Meldebescheinigung nach §§ 18, 18a BMG
Mit diesem Datentyp werden die Daten zum Kind der betroffenen Person für die Meldebescheinigung nach §§ 18, 18a BMG abgebildet.
Mit diesem Element kann der Name des Kindes angegeben werden.
Mit diesem Element kann das Geburtsdatum des Kindes angegeben werden.
Mit diesem Element kann das Geschlecht des Kindes angegeben werden.
Mit diesem Element kann die Anschrift des Kindes angegeben werden.
Mit diesem Element kann der Sterbetag des Kindes angegeben werden.
Meldedaten der betroffenen Person für die Meldebescheinigung nach §§ 18, 18a BMG
Mit diesem Datentyp werden die maximal anforderbaren Meldedaten der betroffenen Person zur Meldebescheinigung nach §§ 18, 18a BMG abgebildet.
Mit diesem Element werden die Daten der betroffenen Person übermittelt.
Mit diesem Element können Daten zum gesetzlichen Vertreter der betroffenen Person für die Meldebescheinigung übermittelt werden. Diese Informationen sind nur zu übermitteln, wenn die betroffene Person sie angefordert hat und für die beigeschriebene Person weder eine Auskunftssperre nach § 51 BMG noch ein bedingter Sperrvermerk nach § 52 BMG vorliegt.
Mit diesem Element können Daten zum Ehegatten oder Lebenspartner der betroffenen Person für die Meldebescheinigung übermittelt werden. Diese Informationen sind nur zu übermitteln, wenn die betroffene Person sie angefordert hat und für die beigeschriebene Person weder eine Auskunftssperre nach § 51 BMG noch ein bedingter Sperrvermerk nach § 52 BMG vorliegt.
Mit diesem Element können Daten zum Kind der betroffenen Person für die Meldebescheinigung übermittelt werden. Diese Informationen sind nur zu übermitteln, wenn die betroffene Person sie angefordert hat und für die beigeschriebene Person weder eine Auskunftssperre nach § 51 BMG noch ein bedingter Sperrvermerk nach § 52 BMG vorliegt.
Daten zum Namen der betroffenen Person für die Meldebescheinigung nach §§ 18, 18a BMG
Mit diesem Datentyp werden die Daten zum Namen der betroffenen Person für die Meldebescheinigung nach §§ 18, 18a BMG abgebildet.
Mit diesem Element wird der aktuelle Familienname einer Person in strukturierter Form übermittelt.
Mit diesem Element wird der aktuelle Familienname einer Person in unstrukturierter Form übermittelt. Wenn es sich bei dem Namen um einen Blocknamen handelt, wird der vollständige Name als Nachname der Person übermittelt, während für den Vornamen statt einer Zeichenkette das Kindelement nichtVorhanden verwendet wird, um auszudrücken, dass die Person zu Recht keinen Vornamen führt.
Mit diesem Element wird der Ehename der Person in strukturierter Form übermittelt.
Mit diesem Element wird der Ehename der Person in unstrukturierter Form übermittelt.
Mit diesem Element wird der Lebenspartnerschaftsname der Person in strukturierter Form übermittelt.
Mit diesem Element wird der Lebenspartnerschaftsname der Person in unstrukturierter Form übermittelt.
Mit diesem Element wird der Geburtsname einer Person in strukturierter Form übermittelt.
Mit diesem Element wird der Geburtsname einer Person in unstrukturierter Form übermittelt.
Mit diesem Element wird ein früherer Familienname in strukturierter und unstrukturierter Darstellung sowie die Nachweisdaten übermittelt. Die Änderung eines Geburtsnamens durch Adoption wird nicht als Namensänderung behandelt.
Mit diesem Element werden die Vornamen der betroffenen Person übermittelt. Alle Vornamen sind - durch Leerzeichen getrennt - im Kindelement name anzugeben; in der Reihenfolge, wie sie in einer deutschen Personenstandsurkunde eingetragen sind. Bei Ausländern ohne deutsche Personenstandsurkunde ist die Eintragung im Pass maßgebend. Das Kindelement name darf nur fehlen, wenn durch den Schalter nichtVorhanden angezeigt wird, dass ein Vorname zu Recht nicht vorhanden ist.
Mit diesem Element wird der gebräuchliche Vorname der betroffenen Person übermittelt. Es sind alle zum gebräuchlichen Vornamen gehörenden Vornamen anzugeben, durch Leerzeichen getrennt.
Mit diesem Element werden die Vornamen, die die betroffene Person vor Änderung des Vornamens (falls es eine solche gegeben hat) geführt hat, übermittelt.
Mit diesem Element werden die Doktorgrade einer Person übermittelt. Es sind nur diejenigen Doktorgrade anzugeben, die in Pässe eingetragen werden dürfen. Zulässig sind: DR., Dr., DR.HC., Dr.hc., Dr.EH. und Dr.eh. Sind mehrere Doktorgrade anzugeben, so sind sie durch ein Leerzeichen zu trennen.
Mit diesem Element wird der Ordensname der betroffenen Person übermittelt.
Mit diesem Element wird der Künstlername der betroffenen Person übermittelt.
Daten zum Partner der betroffenen Person für die Meldebescheinigung nach §§ 18, 18a BMG
Mit diesem Datentyp werden die Daten zum Partner der betroffenen Person für die Meldebescheinigung nach §§ 18, 18a BMG abgebildet.
Mit diesem Element kann der Partnerschaftstyp angegeben werden.
Mit diesem Element kann der Name des Partners angegeben werden.
Mit diesem Element kann das Geburtsdatum des Partners angegeben werden.
Mit diesem Element kann das Geschlecht des Partners angegeben werden.
Mit diesem Element können Informationen zu Wohnungen des Partners angegeben werden.
Mit diesem Element kann der Sterbetag des Partners angegeben werden.
Daten der betroffenen Person für die Meldebescheinigung nach §§ 18, 18a BMG
Mit diesem Datentyp werden die Daten der betroffenen Person für die Meldebescheinigung nach §§ 18, 18a BMG abgebildet.
Die Kindelemente familienname und vornamen sind in jedem Fall zu übermitteln. Die Kindelemente familienname.unstrukturiert, doktorgrad und rufname sind zwingend zu übermitteln, sofern sie im Melderegister eingetragen sind. Alle weiteren Daten sind nur zu übermitteln, wenn die betroffene Person sie angefordert hat und sie im Melderegister vorliegen.
Mit diesem Element werden die Geburtsangaben zur betroffenen Person für die Meldebescheinigung übermittelt. Es muss mindestens das Kindelment geburtsdatum übermittelt werden. Alle weiteren Daten sind nur zu übermitteln, wenn die betroffene Person sie angefordert hat und sie im Melderegister vorliegen.
Mit diesem Element werden die Daten zur Wohnung der betroffenen Person für die Meldebescheinigung übermittelt. Es müssen mindestens alle derzeitigen Anschriften inkl. der Kennzeichnung, ob es sich um eine Haupt- oder alleinige Wohnung handelt, übermittelt werden.Informationen zu weiteren Angaben sind zu übermitteln, sofern sie von der betroffenen Person angefordert wurden und im Melderegister vorliegen. Es können Angaben zur Wohnung der betroffenen Person, der Zuzugsstaat (DSMeld-Blatt 1223) oder der Wegzugsstaat (DSMeld-Blatt 1232) übermittelt werden, sofern der Wegzugsstaat ohne die Auslandsanschrift (DSMeld-Blatt 1233) angefordert wurde.
Mit diesem Element kann das Geschlecht der betroffenen Person übermittelt werden. Diese Information ist nur zu übermitteln, wenn die betroffene Person sie angefordert hat.
Mit diesem Element kann die Staatsangehörigkeit der betroffenen Person übermittelt werden. Diese Information ist nur zu übermitteln, wenn die betroffene Person sie angefordert hat.
Mit diesem Element können Daten zur Religionszugehörigkeit der betroffenen Person für die Meldebescheinigung übermittelt werden. Diese Information ist nur zu übermitteln, wenn die betroffene Person sie angefordert hat.
Mit diesem Element können Daten zum Familienstand der betroffenen Person für die Meldebescheinigung übermittelt werden. Diese Informationen sind nur zu übermitteln, wenn die betroffene Person sie angefordert hat.
Mit diesem Element können Informationen zum Ausweisdokument der betroffenen Person für die Meldebescheinigung übermittelt werden. Diese Informationen sind nur zu übermitteln, wenn die betroffene Person sie angefordert hat.
Mit diesem Element kann übermittelt werden, dass die betroffene Person im Melderegister nicht als verstorben eingetragen ist. Diese Information ist nur zu übermitteln, wenn die betroffene Person sie angefordert hat.
Mit diesem Element können alle Daten zur Auslandsanschrift der betroffenen Person für die Meldebescheinigung übermittelt werden. Diese Informationen sind nur zu übermitteln, wenn die betroffene Person sie angefordert hat. Dieses Element ist nur zu nutzen, wenn Auslandsanschrift (DSMeld 1233) und der Wegzugsstaat (DSMeld 1232) zusammen beauskunftet werden sollen.
Daten der Wohnung der betroffenen Person für die Meldebescheinigung nach §§ 18, 18a BMG
Mit diesem Datentyp werden die Daten der Wohnung der betroffenen Person für die Meldebescheinigung nach §§ 18, 18a BMG abgebildet.
Mit diesem Element wird die Anschrift der Wohnung übermittelt. Mit dem Element anschrift.ausland darf aowohl ein Zuzugsstaat gem. DSMeld-Blatt 1223 als auch ein Wegzugsstaat gem. DSMeld-Blatt 1232 übermittelt werden. Dies erfolgt mit diesem Element, wenn die betroffene Person den Wegzugsstaat (DSMeld-Blatt 1232) ohne die Auslandsanschrift (DSMeld-Blatt 1233) angefordert hat.
Der DSMeld erlaubt für dieses Datum keine nur teilweise bekannte oder unbekannte Angabe eines Auszugsdatums. Die Möglichkeit der Angabe eines teilweise bekannten oder unbekannten Datums für inaktuelle Wohnungen, zu denen das Auszugsdatum fehlt oder nur nicht vollständig vorliegt, wird in XMeld aber geschaffen, da in der Praxis nicht immer ein vollständiges Datum vorliegt.
Mit diesem Element wird das Datum des Auszugs aus der Wohnung übermittelt. Besteht nach dem Auszug aus der Wohnung keine Wohnung mehr im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde, so ist das Auszugsdatum identisch mit dem Wegzugsdatum aus dem Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde (siehe auch DSMeld-Blatt 1306).
Mit diesem Element wird das Datum des Beziehens der Wohnung übermittelt; vgl. Blatt 1301.
Mit diesem Element wird das Datum des Wirksamwerdens des neuen Wohnungsstatus übermittelt (siehe DSMeld-Blatt 1301a).
Mit diesem Element wird der Status der Wohnung übermittelt. Es ist zu unterscheiden, ob es sich um die alleinige bzw. die Haupt- oder eine Nebenwohnung handelt.
Mit diesem Element wird die Art der Wohnung übermittelt.
Mit diesem Element wird bei Zuzug aus dem Ausland das Datum des letzten Wegzugs in das Ausland übermittelt. Das Datum ist identisch mit dem bei der Wegzugsmeldebehörde der letzten Wohnung im Inland erfassten Auszugdatum. Sofern das vollständige Datum vorliegt, ist das Element jahrMonatTag zu befüllen, sofern die Tagesangabe fehlt, das Element jahrMonat, sofern die Tagesangabe und die Monatsangabe fehlen, das Element jahr und sofern alle Angaben zum Datum fehlen, das Element unbekannt.
Daten zum gesetzlichen Vertreter zu einer Abrufanfrage im Kontext des Datenaustauschs mit den Verwaltungsportalen
Mit diesem Datentyp werden die Daten zum gesetzlichen Vertreter zu einer Abrufanfrage im Kontext des Datenaustauschs mit den Verwaltungsportalen abgebildet.
Mit diesem Element kann der Name des gesetzlichen Vertreters angegeben werden.
Mit diesem Element kann das Geburtsdatum des gesetzlichen Vertreters angegeben werden.
Mit diesem Element kann das Geschlecht des gesetzlichen Vertreters angegeben werden.
Mit diesem Element kann die Anschrift des gesetzlichen Vertreters angegeben werden.
Mit diesem Element kann die Art der gesetzlichen Vertretung angegeben werden.
Mit diesem Element kann der Sterbetag des gesetzlichen Vertreters angegeben werden.
Mit diesem Element kann das Datum übermittelt werden, an dem die gesetzliche Vertretung bzw. das Betreuungsverhältnis endet.
Informationen zur Identifikation für Abrufanfragen im Kontext des Datenaustauschs mit den Verwaltungsportalen
Mit diesem Datentyp werden die Identifikationsdaten für den Datenaustausch mit dem Verwaltungsportalen abgebildet.
Mit diesem Element wird der Familiename der betroffenen Person übermittelt. Das Kindelement name darf nur fehlen, wenn durch den Schalter nichtVorhanden angezeigt wird, dass ein Familienname zu Recht nicht vorhanden ist.
Mit diesem Element wird der Vorname der betroffenen Person übermittelt. Das Kindelement name darf nur fehlen, wenn durch den Schalter nichtVorhanden angezeigt wird, dass ein Vorname zu Recht nicht vorhanden ist.
Mit diesem Element wird das Geburtsdatum der betroffenen Person übermittelt.
Mit diesem Element wird die Anschrift der aktuellen Hauptwohnung bzw. die Anschrift der aktuellen alleinigen Wohnung der betroffenen Person übermittelt.
Identifikationsdaten zur Anschrift im Kontext des Datenaustauschs mit den Verwaltungsportalen
Mit diesem Datentyp werden die für Abrufanfragen aus dem nPa, eAT oder der eID-Karte ausgelesenen Daten einer Anschrift im Kontext des Datenaustauschs mit den Verwaltungsportalen abgebildet.
Es ist der vom Statistischen Bundesamt herausgegebene bundeseinheitliche Gemeindeschlüssel der Gemeinde anzugeben, in der die Wohnung liegt. Dieser Gemeindeschlüssel weicht nur dann vom Nachrichtenkopf (Element nachrichtenkopf/leser/behoerdenkennung/kennung) ab, wenn die Verwaltungsdienstleistung bei einer Meldebehörde der Nebenwohnung beantragt wird.
Es ist die Postleitzahl anzugeben.
Mit diesem Element werden die Informationen zur Straße und zur Hausnummer (DSMeld 1205, 1206, 1208 und 1209) in einem Feld übermittelt. Dies entspricht der Speicherung der Daten zu Anschrift und Hausnummer in einem Dokument mit eID-Funktion für die Onlinedienste.
Daten einer Anschrift zum Kind im Kontext des Datenaustauschs mit den Verwaltungsportalen
Mit diesem Datentyp werden die Daten einer Anschrift eines Kindes im Kontext des Datenaustauschs mit den Verwaltungsportalen abgebildet.
Daten zur Wohnung des Ehegatten oder Lebenspartners im Kontext des Datenaustauschs mit den Verwaltungsportalen
Mit diesem Datentyp werden die Daten zur Wohnung des Ehegatten oder Lebenspartners im Kontext des Datenaustauschs mit den Verwaltungsportalen abgebildet.
Mit diesem Element wird die Anschrift der Wohnung übermittelt.
Mit diesem Element wird der Status der Wohnung übermittelt.
Mit diesem Element wird die Art der Wohnung übermittelt.
Daten der Selbstauskunft aus dem Melderegister
Mit diesem Datentyp werden die Daten der betroffenen Person für die elektronische Selbstauskunft aus dem Melderegister abgebildet. Es werden sowohl die nach § 3 BMG gespeicherten Meldedaten in strukturierter Form dargestellt, als auch weitere Informationen, die die Meldebehörde der betroffenen Person in einem PDF-Dokument mitgeben kann.
Mit diesem Element werden die Daten der betroffenen Person in strukturierter Form übermittelt.
Mit diesem Element werden die Daten und Informationen zur Selbstauskunft als PDF-Dokument übermittelt, die nicht in der XML-Struktur abgebildet werden können. Dies sind insbesondere Daten, die nach Landesrecht zusätzlich gespeichert werden oder zusätzliche Hinweise der Meldebehörde.
Informationen zum Status der Abrufanfrage zur einfachen Selbstauskunft
Mit diesem Datentyp werden die Informationen zum Status der Abrufanfrage zur einfachen Selbstauskunft abgebildet. Die Antwort auf die Abrufanfrage enthält entweder Informationen dazu, warum die Auskunft nicht erteilt werden kann, oder Hinweise zur weiteren Bearbeitung der Abrufanfrage.
Mit diesem Element wird der Grund angegeben, warum die Auskunft nicht erteilt werden kann.
Mit diesem Element wird der Ergebnisstatus zur Abrufanfrage übermittelt. Es ist nur der Schlüssel 03 zulässig.
Daten zum Kind der betroffenen Person für die Selbstauskunft aus dem Melderegister
Mit diesem Datentyp werden die Daten zum Kind der betroffenen Person für die Selbstauskunft aus dem Melderegister abgebildet.
Mit diesem Element kann der Name des Kindes angegeben werden.
Mit diesem Element kann das Geburtsdatum des Kindes angegeben werden.
Mit diesem Element kann das Geschlecht des Kindes angegeben werden.
Mit diesem Element kann die Anschrift des Kindes angegeben werden.
Mit diesem Element kann der Sterbetag des Kindes angegeben werden.
Mit diesem Element kann die vom BZSt nach § 139b AO vergebene Identifikationsnummer bzw. das vorläufige Bearbeitungsmerkmal des Kindes übermittelt werden.
Meldedaten der betroffenen Person zur Selbstauskunft aus dem Melderegister
Mit diesem Datentyp werden die Meldedaten der betroffenen Person zur Selbstauskunft aus dem Melderegister abgebildet.
Mit diesem Element werden die Daten der betroffenen Person übermittelt.
Mit diesem Element können Daten zum gesetzlichen Vertreter der betroffenen Person übermittelt werden.
Mit diesem Element können Daten zum Ehegatten oder Lebenspartner der betroffenen Person übermittelt werden.
Mit diesem Element können Daten zum Kind der betroffenen Person übermittelt werden.
Daten zum Partner der betroffenen Person für die Selbstauskunft aus dem Melderegister
Mit diesem Datentyp werden die Daten zum Partner der betroffenen Person für die Selbstauskunft aus dem Melderegister abgebildet.
Mit diesem Element kann der Partnerschaftstyp angegeben werden.
Mit diesem Element kann der Name des Partners angegeben werden.
Mit diesem Element kann das Geburtsdatum des Partners angegeben werden.
Mit diesem Element kann das Geschlecht des Partners angegeben werden.
Mit diesem Element können Informationen zu Wohnungen des Partners angegeben werden.
Mit diesem Element kann der Sterbetag des Partners angegeben werden.
Mit diesem Element kann die vom BZSt nach § 139b AO vergebene Identifikationsnummer bzw. das vorläufige Bearbeitungsmerkmal des Partners übermittelt werden.
Daten der betroffenen Person für die Selbstauskunft aus dem Melderegister
Mit diesem Datentyp werden die Daten der betroffenen Person für die Selbstauskunft aus dem Melderegister abgebildet.
Mit diesem Element werden die Namen zur betroffenen Person im Kontext der Selbstauskunft aus dem Melderegister übermittelt. Das Kindelement rufname ist nur zu übermitteln, sofern ein gebräuchlicher Vorname im Melderegister eingetragen ist.
Mit diesem Element können die Geburtsangaben zur betroffenen Person übermittelt.
Mit diesem Element kann die Tatsache übermittelt werden, dass zur betroffenen Person ein Eintrag im Geburtenregister erfolgt ist, aber keine Geburtsurkunde ausgestellt wurde.
Mit diesem Element kann das Geschlecht der betroffenen Person übermittelt werden.
Mit diesem Element kann die Staatsangehörigkeit der betroffenen Person übermittelt werden.
Mit diesem Element können die Informationen zur Glaubhaftmachung des Erwerbs oder des Verlusts der deutschen Staatsangehörigkeit der betroffenen Person übermittelt werden.
Mit diesem Element können Daten zur Religionszugehörigkeit der betroffenen Person übermittelt werden.
Mit diesem Element können Angaben zur Wohnung der betroffenen Person oder der Zuzugsstaat (DSMeld-Blatt 1223) übermittelt werden. Sofern es sich um eine aktuelle Wohnung handelt muss eine konkrete inländische Anschrift im Element anschrift.inland übermittelt werden. Das Element anschrift.unbekannt darf in diesem Fall somit nicht übermittelt werden.
Mit diesem Element kann das Datum des letzten Zuzugs aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland übermittelt werden.
Mit diesem Element kann das Datum des Zuzugs in das Land übermittelt werden.
Mit diesem Element kann das Datum des Zuzugs in den Kreis übermittelt werden.
Mit diesem Element kann das Datum des Zuzugs in die Gemeinde übermittelt werden.
Mit diesem Element können Daten zum Familienstand der betroffenen Person übermittelt werden.
Mit diesem Element können Informationen zum Ausweisdokument der betroffenen Person übermittelt werden.
Mit diesem Element kann die AZR-Nummer der Person übermittelt werden.
Mit diesem Element wird die Tatsache übermittelt, dass zu der betroffenen Person eine Datenübermittlung der Meldebehörde an das Ausländerzentralregister gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 7 AZRG und vom Ausländerzentralregister an die Meldebehörde nach § 18e AZRG erfolgt (DSMeld-Blatt 1712a).
Mit diesem Element können Informationen zu Auskunfts- und Übermittlungssperren der betroffenen Person übermittelt werden. Es sind alle Schlüssel der Anlage 1 des DSMeld zulässig.
Mit diesem Element können Informationen zum Ausschluss vom Wahlrecht oder von der Wählbarkeit zur betroffenen Person übermittelt werden.
Mit diesem Element können Informationen zur Eigenschaft Unionsbürger der betroffenen Person übermittelt werden.
Mit diesem Element kann die vom BZSt nach § 139b AO vergebene Identifikationsnummer bzw. das vorläufige Bearbeitungsmerkmal der betroffenen Person übermittelt werden.
Mit diesem Element kann übermittelt werden, dass zur betroffenen Person Pass-, Personalausweis- oder Vorläufiger Personalausweisversagungsgründe vorliegen sowie die Nachweisdaten dazu.
Mit diesem Element kann das Merkmal optionsdeutscher der betroffenen Person übermittelt werden.
Mit diesem Element kann die Anschrift vom 1. September 1939 übermittelt werden.
Mit diesem Element können Informationen zur Waffenrechtlichen Erlaubnis der betroffenen Person übermittelt werden.
Mit diesem Element können Informationen zum Waffenbesitzverbot der betroffenen Person übermittelt werden.
Mit diesem Element können Informationen zur Sprengstoffrechtlichen Erlaubnis der betroffenen Person übermittelt werden.
Mit diesem Element kann die Tatsache übermittelt, dass die betroffene Person bereits vor der Wehrerfassung (§ 15 Wehrpflichtgesetz) seines Jahrgangs erfasst worden ist.
Daten der Wohnung der betroffenen Person für die Selbstauskunft aus dem Melderegister
Mit diesem Datentyp werden die Daten der Wohnung der betroffenen Person für die Selbstauskunft aus dem Melderegister abgebildet.
Mit diesem Element können die Informationen zum Wohnungsgeber der betroffenen Person übermittelt werden.
Daten für den vorausgefüllten Meldeschein nach § 23a Abs. 1 BMG für die elektronische Anmeldung gemäß § 23a BMG
Mit diesem Datentyp werden die Daten für den vorausgefüllten Meldeschein nach § 23a Abs. 1 BMG für die elektronische Anmeldung gemäß § 23a BMG abgebildet.
Mit diesem Element werden die Daten der betroffenen Person übermittelt.
Mit diesem Element können Daten zum gesetzlichen Vertreter der betroffenen Person übermittelt werden.
Mit diesem Element können Daten zum Ehegatten oder Lebenspartner der betroffenen Person übermittelt werden.
Mit diesem Element können Daten zum Kind der betroffenen Person übermittelt werden.
Informationen zur Antwort auf die Abrufanfrage ür den vorausgefüllten Meldeschein nach § 23a Abs. 1 BMG
Mit diesem Datentyp werden die Informationen zur Antwort auf die Abrufanfrage ür den vorausgefüllten Meldeschein nach § 23a Abs. 1 BMG abgebildet. Die Antwort auf die Abrufanfrage enthält entweder Informationen dazu, warum die Auskunft nicht erteilt werden kann oder die zu beauskunftenden Informationen selbst.
Mit diesem Element wird der Grund angegeben, warum die Auskunft nicht erteilt werden kann.
Mit diesem Element werden die angeforderten Daten für den vorausgefüllten Meldeschein nach § 23a Abs. 1 BMG für die elektronische Anmeldung gemäß § 23a BMG übermittelt.
Daten zum gesetzlichen Vertreter für den vorausgefüllten Meldeschein nach § 23a Abs. 1 BMG für die elektronische Anmeldung gemäß § 23a BMG
Mit diesem Datentyp werden die Daten zum gesetzlichen Vertreter für den vorausgefüllten Meldeschein nach § 23a Abs. 1 BMG für die elektronische Anmeldung gemäß § 23a BMG abgebildet.
Mit diesem Element kann der Name des gesetzlichen Vertreters angegeben werden.
Mit diesem Element kann das Geburtsdatum des gesetzlichen Vertreters angegeben werden.
Mit diesem Element kann das Geschlecht des gesetzlichen Vertreters angegeben werden.
Mit diesem Element kann die Anschrift des gesetzlichen Vertreters angegeben werden.
Mit diesem Element kann die Art der gesetzlichen Vertretung angegeben werden.
Daten zum Kind der betroffenen Person für den vorausgefüllten Meldeschein nach § 23a Abs. 1 BMG für die elektronische Anmeldung gemäß § 23a BMG
Mit diesem Datentyp werden die Daten zum Kind der betroffenen Person für den vorausgefüllten Meldeschein nach § 23a Abs. 1 BMG für die elektronische Anmeldung gemäß § 23a BMG abgebildet.
Mit diesem Element kann der Name des Kindes angegeben werden.
Mit diesem Element kann das Geburtsdatum des Kindes angegeben werden.
Mit diesem Element kann das Geschlecht des Kindes angegeben werden.
Mit diesem Element kann die Anschrift des Kindes angegeben werden.
Daten zum Partner der betroffenen Person für den vorausgefüllten Meldeschein nach § 23a Abs. 1 BMG für die elektronische Anmeldung gemäß § 23a BMG
Mit diesem Datentyp werden die Daten zum Partner der betroffenen Person für den vorausgefüllten Meldeschein nach § 23a Abs. 1 BMG für die elektronische Anmeldung gemäß § 23a BMG abgebildet.
Mit diesem Element kann der Partnerschaftstyp angegeben werden.
Mit diesem Element kann der Name des Partners angegeben werden.
Mit diesem Element kann das Geburtsdatum des Partners angegeben werden.
Mit diesem Element kann das Geschlecht des Partners angegeben werden.
Mit diesem Element können Informationen zu Wohnungen des Partners angegeben werden.
Daten der betroffenen Person für den vorausgefüllten Meldeschein nach § 23a Abs. 1 BMG für die elektronische Anmeldung gemäß § 23a BMG
Mit diesem Datentyp werden die Daten der betroffenen Person für den vorausgefüllten Meldeschein nach § 23a Abs. 1 BMG für die elektronische Anmeldung gemäß § 23a BMG abgebildet.
Mit diesem Element werden die Namen zur betroffenen Person für den vorausgefüllten Meldeschein nach § 23a Abs. 1 BMG für die elektronische Anmeldung gemäß § 23a BMG übermittelt. Das Kindelement rufname ist nur zu übermitteln, sofern ein gebräuchlicher Vorname im Melderegister eingetragen ist.
Mit diesem Element werden die Geburtsangaben zur betroffenen Person für den vorausgefüllten Meldeschein nach § 23a Abs. 1 BMG für die elektronische Anmeldung gemäß § 23a BMG übermittelt.
Mit diesem Element wird das Geschlecht der betroffenen Person für den vorausgefüllten Meldeschein nach § 23a Abs. 1 BMG für die elektronische Anmeldung gemäß § 23a BMG übermittelt.
Mit diesem Element wird die Staatsangehörigkeit zur betroffenen Person für den vorausgefüllten Meldeschein nach § 23a Abs. 1 BMG für die elektronische Anmeldung gemäß § 23a BMG übermittelt.
Mit diesem Element werden Daten zur Religionszugehörigkeit zur betroffenen Person für den vorausgefüllten Meldeschein nach § 23a Abs. 1 BMG für die elektronische Anmeldung gemäß § 23a BMG übermittelt.
Mit diesem Element werden die Daten zur Wohnung zur betroffenen Person für den vorausgefüllten Meldeschein nach § 23a Abs. 1 BMG für die elektronische Anmeldung gemäß § 23a BMG übermittelt.
Mit diesem Element wird das Datum des letzten Zuzugs aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland zur betroffenen Person für den vorausgefüllten Meldeschein nach § 23a Abs. 1 BMG für die elektronische Anmeldung gemäß § 23a BMG übermittelt.
Mit diesem Element werden Daten zum Familienstand zur betroffenen Person für den vorausgefüllten Meldeschein nach § 23a Abs. 1 BMG für die elektronische Anmeldung gemäß § 23a BMG übermittelt.
Mit diesem Element werden die Informationen zum Standesamt der letzten Eheschließung oder zur zuständigen Behörde der letzten Begründung einer Lebenspartnerschaft (DSMeld 1403) für den vorausgefüllten Meldeschein nach § 23a Abs. 1 BMG für die elektronische Anmeldung gemäß § 23a BMG übermittelt.
Mit diesem Element werden Informationen zum Ausweisdokument zur betroffenen Person für den vorausgefüllten Meldeschein nach § 23a Abs. 1 BMG für die elektronische Anmeldung gemäß § 23a BMG übermittelt.
Mit diesem Element wird die AZR-Nummer zur betroffenen Person für den vorausgefüllten Meldeschein nach § 23a Abs. 1 BMG für die elektronische Anmeldung gemäß § 23a BMG übermittelt.
Mit diesem Element werden Informationen zu Auskunftssperren nach § 51 BMG zur betroffenen Person für den vorausgefüllten Meldeschein nach § 23a Abs. 1 BMG für die elektronische Anmeldung gemäß § 23a BMG übermittelt. Es sind die Schlüssel 3 und 11 der Anlage 1 des DSMeld zulässig.
Mit diesem Element wird für den vorausgefüllten Meldeschein nach § 23a Abs. 1 BMG für die elektronische Anmeldung gemäß § 23a BMG übermittelt, dass zur betroffenen Person Pass- oder Personalausweisversagungsgründe vorliegen sowie die Nachweisdaten dazu.
Daten der Wohnung der betroffenen Person für den vorausgefüllten Meldeschein nach § 23a Abs. 1 BMG für die elektronische Anmeldung gemäß § 23a BMG
Mit diesem Datentyp werden die Daten der Wohnung der betroffenen Person für den vorausgefüllten Meldeschein nach § 23a Abs. 1 BMG für die elektronische Anmeldung gemäß § 23a BMG abgebildet.
Mit diesem Element wird die Anschrift der Wohnung übermittelt.
Mit diesem Element wird das Datum des Beziehens der Wohnung übermittelt; vgl. Blatt 1301.
Mit diesem Element wird das Datum des Wirksamwerdens des neuen Wohnungsstatus übermittelt (siehe DSMeld-Blatt 1301a).
Mit diesem Element wird der Status der Wohnung übermittelt. Es ist zu unterscheiden, ob es sich um die alleinige bzw. die Haupt- oder eine Nebenwohnung handelt.
Daten für den vorausgefüllten Meldeschein nach § 23a Abs. 1 BMG inklusive der Widersprüche und Übermittlungssperren für die elektronische Anmeldung gemäß § 23a BMG
Mit diesem Datentyp werden die Daten für den vorausgefüllten Meldeschein nach § 23a Abs. 1 BMG für die elektronische Anmeldung gemäß § 23a BMG inklusive der bei der Wegzugsmeldebehörde vorliegenden Daten zu Widersprüchen und Übermittlungssperren abgebildet.
Mit diesem Element werden Informationen zu Widersprüchen und Übermittlungssperren zur betroffenen Person für den vorausgefüllten Meldeschein nach § 23a Abs. 1 BMG für die elektronische Anmeldung gemäß § 23a BMG übermittelt. Es sind die Schlüssel 2, 5, 7, 10, 13 der Anlage 1 des DSMeld zulässig.
Daten zu Widersprüchen und Übermittlungssperren im Kontext des Datenaustausches mit den Verwaltungsportalen
Mit diesem Datentyp werden die Daten zu Widersprüchen und Übermittlungssperren abgebildet.
Mit diesem Element werden die Daten zu Widersprüchen und Übermittlungssperren der betroffenen Person gemäß DSMeld-Blatt 1801 übermittelt. Es dürfen ausschließlich die Schlüssel 2, 5, 7, 10, 13 der Anlage 1 des DSMeld übermittelt werden. Sofern vom Verwaltungsportal eine Nachricht 1713 vorausging, sind in diesem Element die Widersprüche und Übermittlungssperren der betroffenen Person nach Eintragung bzw. Löschung der Widersprüche und Übermittlungssperren zu übermitteln.
Mit diesem Element wird der Grund mitgeteilt, warum ein bestimmter Schlüssel nicht eingetragen werden konnten. Dieses Element ist nur zu nutzen, wenn eine Nachricht 1713 vorausging und Plausibilitätsprüfungen dazu führten, dass ein Widerspruch oder eine Übermittlungssperre aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht eingetragen werden konnte.
Mit diesem Element können Daten zu Widersprüchen und Übermittlungssperren, die nach Landesrecht gespeichert werden, übermittelt werden. Sofern vom Verwaltungsportal eine Nachricht 1713 vorausging, sind in diesem Element die Widersprüche und Übermittlungssperren nach Landesrecht der betroffenen Person nach Eintragung bzw. Löschung der Widersprüche und Übermittlungssperren nach Landesrecht zu übermitteln.
Wenn eine Nachricht 1713 vorausging, können mit diesem Element Rückmeldungen nach Landesrecht abgebildet werden.
Informationen zur Antwort auf die Abrufanfrage zu Widersprüchen und Übermittlungssperren
Mit diesem Datentyp werden die Informationen zur Antwort auf die Abrufanfrage zu Widersprüchen und Übermittlungssperren abgebildet. Die Antwort auf die Abrufanfrage enthält entweder Informationen dazu, warum die Auskunft nicht erteilt werden kann oder die zu beauskunftenden Informationen selbst.
Mit diesem Element wird der Grund angegeben, warum die Auskunft nicht erteilt werden kann.
Mit diesem Element werden die Daten zu Widersprüchen und Übermittlungssperren übermittelt.
Verwaltungsportal
Meldebehörde (ags)
§§ 18, 18a BMG
Abrufanfrage zur Meldebescheinigung
Mit dieser Nachricht wird der Abruf einer Meldebescheinigung nach §§ 18, 18a BMG durch ein Verwaltungsportal gemäß BMG abgebildet. Diese Nachricht wird versendet vom Verwaltungsportal im Falle eines Abrufs einer Meldebescheinigung nach §§ 18, 18a BMG (Prozess siehe ).
Mit diesem Element werden die Identifikationsdaten der betroffenen Person übermittelt.
Mit diesem Element werden die Steuerungsinformationen zur Meldebescheinigung nach §§ 18, 18a BMG übermittelt.
Meldebehörde (ags)
Verwaltungsportal
§§ 18, 18a BMG
Antwort zur Meldebescheinigung
Mit dieser Nachricht werden die Antworten der Meldebehörden auf Abrufanfragen zur Meldebescheinigung nach §§ 18, 18a BMG abgebildet. Diese Nachricht wird versendet von der Meldebehörde der Hauptwohnung oder Meldebehörde der alleinigen Wohnung im Falle eines Abrufs einer Meldebescheinigung nach §§ 18, 18a BMG (Prozess siehe ).
Mit diesem Element wird die Antwort auf die Abrufanfrage übermittelt. Es kann sowohl mitgeteilt werden, dass eine Rückweisung der Abrufanfrage erfolgt als auch die Antwort inkl. der gewünschten Daten.
Mit diesem Element wird die Ursprungsnachricht referenziert, mit der die Abrufanfrage mitgeteilt wurde. Als Schlüssel darf im Kindelement nachrichtentyp nur der Wert 1700 übermittelt werden.
Verwaltungsportal
Meldebehörde (ags)
§ 23a Abs. 1 BMG
Abrufanfrage zum vorausgefüllten Meldeschein
Mit dieser Nachricht wird der Abruf eines vorausgefüllten Meldescheins gemäß § 23a Abs. 1 BMG abgebildet. Diese Nachricht wird versendet vom Verwaltungsportal im Falle eines Abrufs eines vorausgefüllten Meldescheins gemäß § 23a Abs. 1 BMG (Prozess siehe ).
Mit diesem Element werden die Identifikationsdaten der betroffenen Person übermittelt.
Meldebehörde (ags)
Verwaltungsportal
§ 23a Abs. 1 BMG
Antwort zum vorausgefüllten Meldeschein
Mit dieser Nachricht werden die Antworten der Meldebehörden auf Abrufanfragen zum vorausgefüllten Meldescheins gemäß § 23a Abs. 1 BMG abgebildet. Diese Nachricht wird versendet von der Meldebehörde der Hauptwohnung oder Meldebehörde der alleinigen Wohnung im Falle eines Abrufs eines vorausgefüllten Meldescheins gemäß § 23a Abs. 1 BMG (Prozess siehe ).
Mit diesem Element wird die Antwort auf die Abrufanfrage für den vorausgefüllten Meldeschein nach § 23a Abs. 1 BMG übermittelt. Es kann sowohl mitgeteilt werden, dass eine Rückweisung der Abrufanfrage erfolgt als auch die Antwort inkl. der gewünschten Daten.
Mit diesem Element wird die Ursprungsnachricht referenziert, mit der die Abrufanfrage mitgeteilt wurde. Als Schlüssel darf im Kindelement nachrichtentyp nur der Wert 1702 übermittelt werden.
Verwaltungsportal
Meldebehörde (ags)
§ 23a Abs. 2 BMG und § 24 Abs. 1 Satz 1 BMG
Meldeschein
Mit dieser Nachricht wird der vollständige Meldeschein gemäß § 23a Abs. 2 BMG und § 24 Abs. 1 Satz 1 BMG im Kontext der elektronischen Anmeldung gemäß §§ 23a, 24 Abs. 2 BMG abgebildet. Diese Nachricht wird versendet vom Verwaltungsportal im Falle einer elektronischen Anmeldung gemäß §§ 23a, 24 Abs. 2 BMG (Prozess siehe ).
Mit diesem Element werden die Identifikationsdaten der betroffenen Person übermittelt.
Mit diesem Element werden die bestätigten Daten zum vorausgefüllten Meldeschein gemäß § 23a Abs. 1 BMG übermittelt.
Mit diesem Element werden die ergänzenden Daten zum Meldeschein gemäß § 23a Abs. 2 BMG und § 24 Abs. 1 Satz 1 BMG übermittelt.
Mit diesem Element werden die Informationen zum Wohnungsgeber der betroffenen Person übermittelt.
Mit diesem Element werden die Daten zur Wohnung der betroffenen Person im Zuständigkeitsbereich der Zuzugsmeldebehörde übermittelt.
Mit diesem Element wird die Anschrift der Wohnung übermittelt.
Mit diesem Element wird das Datum des Beziehens der Wohnung übermittelt; vgl. Blatt 1301.
Mit diesem Element wird der Status der Wohnung übermittelt. Es ist zu unterscheiden, ob es sich um die alleinige bzw. die Haupt- oder eine Nebenwohnung handelt.
Mit diesem Element kann das Datum des Auszugs aus der bisherigen Wohnung der betroffenen Person übermittelt werden. Dieses Element ist nur zu befüllen ist, wenn das Auszugsdatum der bisherigen Wohnung von dem Einzugsdatum in die neue Wohnung abweichend ist.
Mit diesem Element werden die auf Wunsch der betroffenen Person einzutragenden Widersprüche und Übermittlungssperren übermittelt.
Mit diesem Element werden die auf Wunsch der betroffenen Person einzutragenden Widersprüche und Übermittlungssperren übermittelt. Es sind nur die Schlüssel 2, 5, 7, 10 und 13 der Anlage 1 des DSMeld zulässig.
Mit diesem Element werden die auf Wunsch der betroffenen Person einzutragenden Widersprüche und Übermittlungssperren nach jeweiligem Landesrecht übermittelt.
Mit diesem Element können durch Landesrecht bestimmte zusätzliche Daten gemäß § 55 Abs. 1 BMG i. V. m. landesrechtlichen Regelungen übermittelt werden.
Meldebehörde (ags)
Verwaltungsportal
§ 23a BMG
Statusmitteilung
Mit dieser Nachricht wird eine Statusmitteilung im Kontext der elektronischen Anmeldung gemäß §§ 23a, 24 Abs. 2 BMG abgebildet. Diese Nachricht wird versendet von der Zuzugsmeldebehörde im Falle einer elektronischen Anmeldung gemäß §§ 23a, 24 Abs. 2 BMG (Prozess siehe ).
Mit diesem Element werden die Identifikationsdaten der betroffenen Person übermittelt.
Mit diesem Element wird ein Aktenzeichen übermittelt, das der Zuzugsmeldebehörde und der betroffenen Person als Zuordnungsmerkmal dienen soll.
Mit diesem Element wird der Status der elektronischen Anmeldung mitgeteilt.
Mit diesem Element können für den Fall, dass festgestellt wird, dass die elektronische Anmeldung nicht weiterbearbeitet werden kann, Informationen zum weiteren Vorgehen zur Anmeldung bei der Meldebehörde in Form eines Schreibens der Zuzugsmeldebehörde übermittelt werden.
Mit diesem Element wird die Ursprungsnachricht referenziert, mit der der Meldeschein übermittelt wurde. Als Schlüssel darf im Kindelement nachrichtentyp nur der Wert 1704 übermittelt werden.
Meldebehörde (ags)
Verwaltungsportal
§ 23a Abs. 3 BMG
Mitteilung des Bestätigungscodes
Mit dieser Nachricht wird der Bestätigungscode gemäß § 23a Abs. 3 BMG im Kontext der elektronischen Anmeldung gemäß §§ 23a, 24 Abs. 2 BMG abgebildet. Diese Nachricht wird versendet vom Verwaltungsportal im Falle einer elektronischen Anmeldung gemäß §§ 23a, 24 Abs. 2 BMG (Prozess siehe ).
Mit diesem Element werden die Identifikationsdaten der betroffenen Person übermittelt.
Mit diesem Element wird der vollständige Code gemäß § 23a Abs. 3 BMG übermittelt.
Meldebehörde (ags)
Verwaltungsportal
§ 24 Abs. 2 BMG
Ergebnismitteilung
Mit dieser Nachricht wird die Antwort auf die elektronische_anmeldung abgebildet. Sofern die elektronische Anmeldung nicht abgelehnt werden muss, enthält diese Nachricht die amtliche Meldebestätigung gemäß § 24 Abs. 2 BMG. Diese Nachricht wird versendet von der Zuzugsmeldebehörde im Falle einer elektronischen_anmeldung (Prozess siehe ).
Mit diesem Element werden die Identifikationsdaten der betroffenen Person übermittelt.
Mit diesem Element wird ein Aktenzeichen übermittelt, das der Zuzugsmeldebehörde und der betroffenen Person als Zuordnungsmerkmal dienen soll.
Mit diesem Element werden das Ergebnis zum Bestätigungscode übermittelt.
Mit diesem Element werden Informationen zur erfolgreichen elektronischen_anmeldung übermittelt.
Mit diesem Element werden Informationen zur amtlichen Meldebestätigung gemäß § 24 Abs. 2 BMG übermittelt.
Mit diesem Element werden die Namen zur betroffenen Person übermittelt.
Der aktuelle Familienname. Familienname kann sein der Geburtsname, der gemeinsam bestimmte Ehename oder Lebenspartnerschaftsname, der Ehename oder der Lebenspartnerschaftsname zusammen mit dem hinzugefügten Begleitnamen.
Der aktuelle Familienname, ganzheitlich dargestellt (z.B. 'Bartsch' oder 'von der Schulenburg') ohne strukturierte Trennung der Namensbestandteile.
Ein Eintrag erfolgt nur dann, wenn die Ehegatten einen Ehenamen führen und dieser vom geführten Familiennamen abweicht. Dies ist nur dann der Fall, wenn ein Ehegatte dem Ehenamen einen Begleitnamen hinzugefügt hat. Nach §1355 BGB sollen die Ehegatten einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen. Bestimmen sie keinen Ehenamen, so führen sie ihren zur Zeit der Eheschließung geführten Namen auch nach der Eheschließung. Zum Ehenamen können die Ehegatten durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten den Geburtsnamen des Mannes oder den Geburtsnamen der Frau bestimmen. Ein Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung geführten Namen voranstellen oder anfügen (§ 1355 Abs. 4 BGB); die Erklärung bedarf der öffentlichen Beglaubigung.
Der Ehename - falls ein solcher geführt wird und dieser vom geführten Familiennamen abweicht - in unstrukturierter Darstellung.
Ein Eintrag erfolgt nur dann, wenn die Lebenspartner einen Lebenspartnerschaftsnamen führen und dieser vom geführten Familiennamen abweicht. Lebenspartnerschaftsname ist der Name, den die Lebenspartner durch Erklärung gegenüber dem Standesamt, einer anderen Urkundsperson oder einer anderen Behörde als gemeinsamen Namen bestimmt haben (§ 3 Abs. 1 i. V. m. § 23 Abs. 1 und 2 des Lebenspartnerschaftsgesetzes - LPartG).
Lebenspartnerschaftsname - falls ein solcher geführt wird und dieser vom Familiennamen abweicht - in unstrukturierter Darstellung.
Hier werden die Vornamen der Person dargestellt. Alle Vornamen sind - durch Leerzeichen getrennt - im Kindelement name anzugeben; in der Reihenfolge, wie sie in einer deutschen Personenstandsurkunde eingetragen sind. Das Kindelement name darf nur fehlen, wenn durch den Schalter nichtVorhanden angezeigt wird, dass ein Vorname zu Recht nicht vorhanden ist.
Mit diesem Element wird der gebräuchliche Vorname der betroffenen Person übermittelt. Es sind alle zum gebräuchlichen Vornamen gehörenden Vornamen anzugeben, durch Leerzeichen getrennt.
Mit diesem Element werden die Doktorgrade einer Person übermittelt. Es sind nur diejenigen Doktorgrade anzugeben, die in Pässe eingetragen werden dürfen. Zulässig sind: DR., Dr., DR.HC., Dr.hc., Dr.EH. und Dr.eh. Sind mehrere Doktorgrade anzugeben, so sind sie durch ein Leerzeichen zu trennen.
Mit diesem Element wird das Geburtsdatum übermittelt. Sofern das vollständige Geburtsdatum vorliegt, ist das Element jahrMonatTag zu befüllen, sofern die Tagesangabe fehlt, das Element jahrMonat, sofern die Tagesangabe und die Monatsangabe fehlen, das Element jahr und sofern alle Angaben zum Geburtsdatum fehlen, das Element unbekannt.
Mit diesem Element werden die Daten zur Wohnung im Zuständigkeitsbereich der Zuzugsmeldebehörde übermittelt.
Mit diesem Element wird die Anschrift der Wohnung übermittelt.
Mit diesem Element wird das Datum der tatsächlichen Anmeldung durch den Meldepflichtigen übermittelt.
Mit diesem Element wird das Datum des Beziehens der Wohnung übermittelt; vgl. Blatt 1301.
Mit diesem Element wird das Datum des Wirksamwerdens des neuen Wohnungsstatus übermittelt (siehe DSMeld-Blatt 1301a).
Mit diesem Element wird der Status der Wohnung übermittelt. Es ist zu unterscheiden, ob es sich um die alleinige bzw. die Haupt- oder eine Nebenwohnung handelt.
Mit diesem Element wird das Datum des Zuzugs in die Bundesrepublik Deutschland übermittelt.
Mit diesem Element wird die Meldebestätigung gemäß § 24 Abs. 2 BMG in Form eines Schreibens der Zuzugsmeldebehörde übermittelt.
Mit diesem Element werden die Daten zu Widersprüchen und Übermittlungssperren übermittelt.
Mit diesem Element werden die Informationen zur abgelehnten elektronischen_anmeldung übermittelt.
Mit diesem Element wird der Status der elektronischen Anmeldung mitgeteilt. Es ist nur der Schlüssel 03 zulässig.
Mit diesem Element werden Informationen zum weiteren Vorgehen zur Anmeldung bei der Meldebehörde in Form eines Schreibens der Zuzugsmeldebehörde übermittelt.
Mit diesem Element wird die Ursprungsnachricht referenziert, mit der der Bestätigungscode mitgeteilt wurde. Als Schlüssel darf im Kindelement nachrichtentyp nur der Wert 1706 übermittelt werden.
Verwaltungsportal
Meldebehörde (ags)
Artikel 15 DSGVO i. V. m. § 10 BMG
Abrufanfrage zur einfachen Selbstauskunft aus dem Melderegister
Mit dieser Nachricht wird der Abruf einer einfachen Selbstauskunft aus dem Melderegister abgebildet. Diese Nachricht wird versendet vom Verwaltungsportal im Falle eines Abrufes einer einfachen Selbstauskunft aus dem Melderegister (Prozess siehe ).
Mit diesem Element werden die Identifikationsdaten der betroffenen Person übermittelt.
Meldebehörde (ags)
Verwaltungsportal
Artikel 15 DSGVO i. V. m. § 10 BMG
Status zur einfachen Selbstauskunft aus dem Melderegister
Mit dieser Nachricht wird der Status zur einfachen Selbstauskunft aus dem Melderegister abgebildet. Diese Nachricht wird versendet von der Meldebehörde der Hauptwohnung, Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Meldebehörde der Nebenwohnung im Falle eines Abrufes einer einfachen Selbstauskunft aus dem Melderegister (Prozess siehe ).
Mit diesem Element wird die Antwort auf die Abrufanfrage übermittelt. Es kann sowohl eine Rückweisung der Abrufanfrage als auch der Ergebnisstatus mitgeteilt werden.
Mit diesem Element wird die Ursprungsnachricht referenziert, mit der die Abrufanfrage mitgeteilt wurde. Als Schlüssel darf im Kindelement nachrichtentyp nur der Wert 1708 übermittelt werden.
Meldebehörde (ags)
Verwaltungsportal
Artikel 15 DSGVO i. V. m. § 10 BMG
Einfache Selbstauskunft aus dem Melderegister
Mit dieser Nachricht wird die einfache Selbstauskunft aus dem Melderegister gemäß Artikel 15 DSGVO i. V. m. § 10 BMG abgebildet. Diese Nachricht wird versendet von der Meldebehörde der Hauptwohnung, Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Meldebehörde der Nebenwohnung im Falle eines Abrufes einer einfachen Selbstauskunft aus dem Melderegister (Prozess siehe ),
Mit diesem Element werden die Identifikationsdaten der betroffenen Person aus der Nachricht 1708 übermittelt.
Mit diesem Element wird die Antwort auf die Abrufanfrage übermittelt.
Mit diesem Element wird die Ursprungsnachricht referenziert, mit der die Abrufanfrage mitgeteilt wurde. Als Schlüssel darf im Kindelement nachrichtentyp nur der Wert 1708 übermittelt werden.
Verwaltungsportal
Meldebehörde (ags)
Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO
Abrufanfrage zu Widersprüchen und Übermittlungssperren
Mit dieser Nachricht wird der Abruf der Daten zu Widersprüchen und Übermittlungssperren gemäß Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO abgebildet. Diese Nachricht wird versendet vom Verwaltungsportal im Falle eines Abrufes der Daten zu Widersprüchen und Übermittlungssperren (Prozess siehe ).
Mit diesem Element werden die Identifikationsdaten der betroffenen Person übermittelt.
Meldebehörde (ags)
Verwaltungsportal
Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO, §§ 36 Abs. 2, 42 Abs. 3 Satz 2, 50 Abs. 1, 2, 3 in Verbindung mit Abs. 5 BMG sowie landesrechtliche Regelungen
Mitteilung der Daten zu Widersprüchen und Übermittlungssperren
Mit dieser Nachricht werden die Antworten der Meldebehörden auf Abrufanfragen der Daten zu Widersprüchen und Übermittlungssperren gemäß Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO sowie auf Eintragungs- und Löschungswünsche nach §§ 36 Abs. 2, 42 Abs. 3 Satz 2, 50 Abs. 1, 2, 3 in Verbindung mit Abs. 5 BMG sowie landesrechtlichen Regelungen abgebildet. Diese Nachricht wird versendet von der Meldebehörde der Hauptwohnung, Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Meldebehörde der Nebenwohnung im Falle eines Abrufes der Daten zu Widersprüchen und Übermittlungssperren (Prozess siehe ), Meldebehörde der Hauptwohnung, Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Meldebehörde der Nebenwohnung im Falle einer Eintragung und Löschung von Widersprüchen und Übermittlungssperren (Prozess siehe ).
Mit diesem Element wird die Antwort auf die Abrufanfrage oder die Eintragung bzw. Löschung von Widersprüchen und Übermittlungssperren übermittelt. Es kann sowohl mitgeteilt werden, dass eine Rückweisung erfolgt als auch die Antwort inkl. der gewünschten Daten.
Mit diesem Element wird die Ursprungsnachricht referenziert, mit der die Abrufanfrage mitgeteilt wurde. Als Schlüssel dürfen im Kindelement nachrichtentyp nur die Werte 1711 und 1713 übermittelt werden.
Verwaltungsportal
Meldebehörde (ags)
Artikel 15 Abs. 1 Buchstabe e) DSGVO, §§ 36 Abs. 2, 42 Abs. 3 Satz 2, 50 Abs. 1, 2, 3 in Verbindung mit Abs. 5 BMG sowie landesrechtliche Regelungen
Nachricht zur Eintragung und Löschung von Widersprüchen und Übermittlungssperren
Mit dieser Nachricht werden Widersprüche und Übermittlungssperren im Auftrag der betroffenen Person eingetragen bzw. gelöscht. Diese Nachricht wird versendet vom Verwaltungsportal im Falle Eintragung und Löschung von Widersprüchen und Übermittlungssperren (Prozess siehe ).
Mit diesem Element werden die Identifikationsdaten der betroffenen Person übermittelt.
Mit diesem Element werden die auf Wunsch der betroffenen Person einzutragenden Widersprüche und Übermittlungssperren übermittelt. Es sind nur die Schlüssel 2, 5, 7, 10 und 13 der Anlage 1 des DSMeld zulässig.
Mit diesem Element werden die auf Wunsch der betroffenen Person zu löschenden Widersprüche und Übermittlungssperren übermittelt. Es sind nur die Schlüssel 2, 5, 7, 10 und 13 der Anlage 1 des DSMeld zulässig.
Mit diesem Element werden die auf Wunsch der betroffenen Person einzutragenden Widersprüche und Übermittlungssperren nach jeweiligem Landesrecht übermittelt.
Mit diesem Element werden die auf Wunsch der betroffenen Person zu löschenden Widersprüche und Übermittlungssperren nach jeweiligem Landesrecht übermittelt.