Testfälle zum Anlass "Umzug der Haupt- oder alleinigen Wohnung ohne Wechsel des AGS"
| Testfall | Thema | Referenznachrichten mit Anlass | Autor | Leser | 
|---|---|---|---|---|
| 16.002.024.001 | Ehegatten, kein Kind, verschiedene Religion (ev+rk). Ehegatten haben keine gemeinsame Wohnung. Die Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung der Ehegatten befindet sich im Zuständigkeitsbereich unterschiedlicher Meldebehörden. Ehegatte 2 (Ehemann) hat eine Nebenwohnung im AGS der alleinigen Wohnung von Ehegatte 1 (Ehefrau). Ehefrau zieht ohne AGS-Wechsel um. Es findet für den Ehemann ein Umzug der NW ohne AGS-Wechsel statt. | 
                            16.002.024.001a-1601.xml
                             | 
                        Testgemeinde A | 
                        Ev. Landeskirche 1 |