XMeld
XMeld
xinneres.xmeld
urn:xoev-de:kosit:standard:xinneres.xmeld
OSCI–XMeld ist das XInneres-Fachmodul der Innenverwaltung für den elektronischen Datenaustausch
im Meldewesen und mit dem Meldewesen. Es ist Kern eines elektronischen Informationsverbundes zwischen
den Meldebehörden und den Kommunikationspartnern der Meldebehörden. Weitere Bestandteile
des elektronischen Informationsverbundes sind die Intermediäre und Clearingstellenbetreiber, deren
Aufgabe die Übermittlung und Zustellung der XMeld-Nachrichten ist. Für die Übermittlung wird OSCITransport
genutzt. Für die Zustellung und Adressierung der XMeld-Nachrichten das Deutsche Verwaltungsdienste-
Verzeichnis (DVDV).
Entwickelt wird OSCI–XMeld durch ein Expertengremium mit Vertreterinnen und Vertretern aus der
Verwaltung und von Verfahrensherstellern. Die Koordnierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) ist dabei
federführend. Auftraggeber für die Erstellung und Weiterentwicklung ist der Arbeitskreis I (AK I) der
Innenministerkonferenz (IMK).
Seit 2007 ist OSCI–XMeld im praktischen Einsatz für die Kommunikation von und mit den Meldebehörden
und wird seit dem kontinuierlich weiterentwickelt und an geänderte rechtliche Vorgaben angepasst.
Zur Einführung des Bundesmeldegesetzes wurde OSCI–XMeld vollständig überarbeitet und setzt die
Anforderungen des Bundesmeldegesetzes in der praktischen Datenübermittlung um.
2.4.1
2.1
2.6.1
18.0 SP6
MagicDraw
Wohnungstyp für die letzte Inlandswohnung in der Datenübermittlung an das Bundesverwaltungsamt
Mit diesem Datentyp werden die Informationen der letzten Inlandswohnung bei Prozessen im Zusammenhang eines Wiederzuzugs aus dem Ausland abgebildet. Das Element datumLetzterWegzugAusland ist mandatorisch.
Mit diesem Element wird die Anschrift der Wohnung übermittelt.
Mit diesem Element wird das Datum der tatsächlichen Abmeldung durch den Meldepflichtigen übermittelt.
Mit diesem Element wird das Datum der tatsächlichen Anmeldung durch den Meldepflichtigen übermittelt.
Mit diesem Element wird das Datum der Abmeldung von Amts wegen übermittelt.
Mit diesem Element wird das Datum der Anmeldung von Amts wegen übermittelt.
Der DSMeld erlaubt für dieses Datum keine nur teilweise bekannte oder unbekannte Angabe eines Auszugsdatums. Die Möglichkeit der Angabe eines teilweise bekannten oder unbekannten Datums für inaktuelle Wohnungen, zu denen das Auszugsdatum fehlt oder nur nicht vollständig vorliegt, wird in XMeld aber geschaffen, da in der Praxis nicht immer ein vollständiges Datum vorliegt.
Mit diesem Element wird das Datum des Auszugs aus der Wohnung übermittelt. Besteht nach dem Auszug aus der Wohnung keine Wohnung mehr im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde, so ist das Auszugsdatum identisch mit dem Wegzugsdatum aus dem Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde.
Ist der Einwohner unter Verletzung seiner Meldepflicht weggezogen, so ist das Datum der Abmeldung von Amts wegen - Fortschreibung des Melderegisters - nach DSMeld-Blatt 1309 anzugeben, wenn kein Auszugsdatum ermittelt werden kann (siehe auch DSMeld-Blatt 1306).
Mit diesem Element wird das Datum des Beziehens der Wohnung übermittelt; vgl. Blatt 1301.
Mit diesem Element wird das Datum des Wohnungsstatuswechsels von Amts wegen übermittelt.
Mit diesem Element wird das Datum der tatsächlichen Mitteilung des Wohnungsstatuswechsels durch die betroffene Person übermittelt.
Mit diesem Element wird das Datum des Wirksamwerdens des neuen Wohnungsstatus übermittelt (siehe DSMeld-Blatt 1301a).
Mit diesem Element wird der Status der Wohnung übermittelt.
Mit diesem Element wird bei Zuzug aus dem Ausland das Datum des letzten Wegzugs in das Ausland übermittelt. Das Datum ist identisch mit dem bei der Wegzugsmeldebehörde der letzten Wohnung im Inland erfassten Auszugdatum.
Sofern das vollständige Datum vorliegt, ist das Element jahrMonatTag zu befüllen, sofern die Tagesangabe fehlt, das Element jahrMonat, sofern die Tagesangabe und die Monatsangabe fehlen, das Element jahr.
Komplexer Typ für einen Führungszeugnisantrag
Mit diesem Element wird genau ein Führungszeugnis-Antrag mitgeteilt.
Das Element enthält eine Kennung für die Art der Anfrage und ist über eine Schlüsseltabelle codiert.
Mit diesem Element ist das Datum der Antragsstellung (durch den Bürger bei der Meldebehörde) anzugeben.
Daher sollte ausschließlich bei den Anfragearten OB, OE, OG, OH, PB, PE, PG und PH ein Aktenzeichen angegeben werden, sofern vorhanden.
Sollte kein Aktenzeichen angegeben werden, so muss ein Verwendungszweck angegeben werden. Eine der beiden Angaben ist zwingend erforderlich.
Die übermittelnde Meldebehörde kann hier ein Zuordnungsmerkmal für die jeweilige Einzelanfrage eintragen (Aktenzeichen, Surrogat, Geschäftskennzeichen). Eine Unterscheidung zwischen folgenden Fällen ist zu berücksichtigen:
Auf einem privaten Führungszeugnis, das für die betroffene Person selbst bestimmt ist (Anfrageart NB oder NE aus Anfrageart), wird kein Aktenzeichen angegeben (das Kindelement darf nicht mit übermittelt werden).
Auf einem privaten Führungszeugnis, dessen Empfänger ein gesetzlicher Vertreter (Anfrageart NV oder NG) ist, darf ein Aktenzeichen angegeben werden, das jedoch bei der Erstellung des Führungszeugnisses ignoriert und auf diesem nicht abgedruckt wird.
Auf einem privaten Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Anfragearten OB, OE, OG, OH, PB, PE, PG oder PH) kann ein Aktenzeichen angegeben werden, das (falls vorhanden) auch auf dem Führungszeugnis abgedruckt wird. Sinnvollerweise sollte hiermit das Aktenzeichen des Empfängers bzw. der Empfängerbehörde übermittelt werden.
Sollte kein Aktenzeichen angegeben werden, so muss ein Verwendungszweck angegeben werden. Eine der beiden Angaben ist zwingend erforderlich.
In diesem Feld ist das Behördenkennzeichen des Amtsgerichts anzugeben, an welches auf Wunsch des Antragstellers das beantragte Führungszeugnis zunächst zur Einsichtnahme geschickt werden soll, sofern es Eintragungen enthalten würde.
Dieses Kennzeichen darf nur in Zusammenhang mit den Anfragearten PB, PE, PG und PH verwendet werden.
Hier ist die für den postalischen Versand notwendige Adressierung des Empfängers des Führungszeugnisses anzugeben.
Angaben über die Gebühr.
Mit diesem Element wird die Tatsache übermittelt, dass eine Auslandsverwendung des (deutschen) Führungszeugnisses vorgesehen ist.
Es sind nur die Anfragearten NB, NE, NV und NG zulässig.
Mit diesem Element kann der bezirkseigene AGS zu Abrechnungszwecken an den Datenempfänger übermittelt werden.
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
Inlandsanschrift in Führungszeugnis-Anträgen
Mit diesem Datentyp wird die Inlandsanschrift einer betroffenen Person im Kontext von Führungszeugnis-Anträgen in der Datenübermittlung an das Bundesamt für Justiz abgebildet.
Es sind nur die Ziffern einer Hausnummer anzugeben.
Es sind Buchstaben oder Zusatzziffern zur Hausnummer anzugeben.
Beispiel: 124 A, 109.5
Es ist die Postleitzahl anzugeben.
Es ist die Bezeichnung der Straße in der amtlichen Schreibweise anzugeben.
Bei Überschreitung einer Feldlänge von 55 Zeichen muss sinnvoll abgekürzt werden.
Ist keine Straßenbezeichnung - wohl aber eine Hausnummer - vorhanden, so ist die Zeichenkette Hausnummer anzugeben. Sind weder Straßenbezeichnung noch Hausnummer vorhanden, so ist die Zeichenkette ohne Hausnummer anzugeben.
Zusätze, die nicht der Straßenbezeichnung dienen, sind nicht zulässig. Soweit Angaben wie z. B. Weg A 2 und 12 oder Weg B zur Adressierung benötigt werden, sind diese im Element zusatzangaben zu übermitteln.
Siehe DSMeld-Blatt 1205.
Es ist die postalische Wohnortsbezeichnung anzugeben.
Bei Überschreitung einer Länge von 25 Zeichen darf sinnvoll abgekürzt werden.
Es sind Zusatzangaben zur Anschrift anzugeben. Beispiele: Hinterhaus, Gartenhaus.
Bei Überschreitung einer Länge von 21 Zeichen darf sinnvoll abgekürzt werden.
Datentyp 'Geburt' für die Identifikation von Personen bei Datenübermittlungen an das BfJ
Mit diesem Datentyp werden die für Identifikationszwecke beim BZR relevanten Daten zur Geburt des Betroffenen übermittelt.
Der Geburtsort ist so anzugeben, wie er sich aus den Meldeunterlagen ergibt.
Nach Möglichkeit sollte nach der Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden (DA) verfahren werden. Ist der Geburtsort nicht zu ermitteln, so wird 'unbekannt' angegeben. Reichen 40 Stellen für die Angabe des Geburtsortes nicht aus, ist der Geburtsort sinnvoll zu kürzen.
Falls vorhanden, kann hinter dem Geburtsort der Kreis angegeben werden; in diesem Fall folgen auf den Geburtsort ein Schrägstrich und die Bezeichnung des Kreises. Bei Überschreiten der Stellenzahl wird die Kreisangabe nicht gekürzt, sondern abgebrochen.
Deutschland wird immer durch Weglassen dieses Elementes abgebildet.
Eine Angabe in diesem Feld erfolgt nur bei im Ausland geborenen Personen. In diesen Fällen ist der Staat anzugeben, in dem der Einwohner geboren ist.
Mit diesem Element wird das Geburtsdatum übermittelt. Sofern das vollständige Geburtsdatum vorliegt, ist das Element jahrMonatTag zu befüllen, sofern die Tagesangabe fehlt, das Element jahrMonat, sofern die Tagesangabe und die Monatsangabe fehlen, das Element jahr und sofern alle Angaben zum Geburtsdatum fehlen, das Element unbekannt.
Nachname im Kontext der Namensänderungen ans BZR
Dient der strukturierten Darstellung eines Nachnamens in der Datenübermittlung eines Nachnamens bei Änderungsmitteilungen an das BZR.
Dieses Element darf nur dann fehlen, wenn das Element zuRechtNichtVorhanden entsprechend angibt, dass der Nachname zu Recht nicht vorhanden ist.
Dieses optionale Element enthält die dem Hauptbestandteil (nachname) nachzustellenden Namensbestandteile.
Mit diesem Element wird angezeigt, dass diese Namenskomponente zu Recht nicht vorhanden ist.
Die Angabe dieses Attributes ist nur für folgende Nachnamen sinnvoll:
aktueller Familienname
Familienname vor Änderung
Geburtsname
In allen anderen Fällen wird es ignoriert.
In diesem Fall muss der Vorname als
zu Recht nicht vorhanden
gekennzeichnet werden.
Mit diesem Element wird angezeigt, dass es sich bei dem Nachnamen um einen Blocknamen handelt.
Datentyp für die Übermittlung von Bruttomeldedaten an das BZSt
Mit diesem Datentyp werden die von dem bzst gemäß §§ 139b Abs. 6 Nr. 1 - 10 AO und §39e Abs. 2 Nr. 1 - 3 EStG zu einer Person gespeicherten Daten abgebildet.
Es dürfen nur die aktuellen Vornamen, der gebräuchliche Vorname, der Familienname, der Ehename, der Lebenspartnerschaftsname, der Geburtsname sowie der Doktorgrad übermittelt werden.
Die Übermittlung der Geburtsinformationen ist nur ohne die Nachweisdaten erlaubt.
Bei den Bruttonachrichten 0500, 0502, 0504 und 0515 ist dieses Element immer mit einer inländischen Anschrift zu befüllen.
Auf Grund der Sensibilität der mit dieser Nachricht übermittelten Information ist es erforderlich, den Leser der Nachricht auf bestehende Übermittlungssperren hinzuweisen (Schlüssel 1, 3, 6, 11 oder 12), sofern deren Befristungsdatum nicht in der Vergangenheit liegt.
Mit diesem Element wird das Datum des Eintritts in eine Steuer ehebende Religionsgesellschaft übermittelt.
Mit diesem Element wird das Datum des Austritts aus einer Steuer erhebenden Religionsgesellschaft übermittelt. Wenn dieses Element gefüllt ist, muss im Element religion.steuererhebend der Wert für keine Zugehörigkeit zu einer Steuer erhebenden Religionsgemeinschaft ('--') übermittelt werden.
Mit diesem Element wird die Steueridentifikation des Ehegatten oder Lebenspartners (idnr oder vsbm), soweit bekannt übermittelt. Dieses Element darf nur übermittelt werden, falls der Familienstand 'VH' oder 'LP' geführt wird. Falls eine idnr vorliegt, ist zwingend diese zu übermitteln. Ein vsbm darf nur dann übermittelt werden, wenn die idnr noch nicht bekannt ist.
In diesem Element wird die Steueridentifikation eines im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde des Elternteils mit Haupt- oder alleiniger Wohnung gemeldeten Kindes übermittelt.
Es sind die Steueridentifikation (idnr oder vsbm) des Kindes sowie zur Plausibilisierung das Geburtsdatum zu übermitteln. Falls eine idnr vorliegt, ist zwingend diese zu übermitteln. Ein vsbm darf nur dann übermittelt werden, wenn die idnr noch nicht bekannt ist.
Datentyp für schemakonforme Erinnerungsstatus im BZSt-Kontext
Durch die Verwendung dieses Datentyps wird ab xmeld133 gewährleistet, dass nur noch schemakonforme Werte für den BZSt-Erinnerungsstatus verwendet werden.
Datentyp für die Übermittlung des Familienstands an das BZSt
Mit diesem Datentyp werden die an das BZSt zu übermittelnden Informationen zum Familienstand einer Person abgebildet.
Mit diesem Element wird das Datum der letzten Eheschließung oder der Begründung der letzten Lebenspartnerschaft übermittelt.
Mit diesem Element wird das Datum der Beendigung oder Nichtigkeit der letzten Ehe oder der letzten Lebenspartnerschaft übermittelt.
Es ist der personenstandsrechtliche Familienstand anzugeben.
Datentyp zur Einschränkung auf die im SEPA-Zahlungsverkehr zulässigen Zeichen
Mit diesem Datentyp werden die im SEPA-Zahlungsverkehr zulässigen Zeichen abgebildet. Die Umschlüsselung unzulässiger Zeichen erfolgt gemäß dem Dokument Umstellung auf Lateinische Zeichen in Unicode - Vorgaben für Identifikationsverfahrensiehe http://xoev.de/latinchars/1_1/supplement/identverfahren.pdf.
Datentyp für die Übermittlung einer Änderung zur Anschrift
Mit diesem Datentyp werden die Daten für die Änderung einer Anschrift im Kontext der Datenübermittlung an die Datenstelle der Rentenversicherung abgebildet.
Mit diesem Element werden die Daten der Anschrift vor Änderung übermittelt.
Mit diesem Element werden die Daten der Anschrift nach Änderung übermittelt.
Datentyp für die Übermittlung einer Änderung zum Beginn der letzten Ehe oder der Begründung der letzten Lebenspartnerschaft
Mit diesem Datentyp werden die Daten für die Änderungen des Datums der letzten Eheschließung bzw. der letzten Begründung einer Lebenspartnerschaft sowie des Datums der Begründung der bei der Eheschließung bereits bestehenden Lebenspartnerschaft im Kontext der Datenübermittlung an die Datenstelle der Rentenversicherung abgebildet.
Mit diesem Element wird das Datum der letzten Eheschließung bzw. der letzten Begründung einer Lebenspartnerschaft vor Änderung übermittelt.
Mit diesem Element wird das Datum der letzten Eheschließung bzw. der letzten Begründung einer Lebenspartnerschaft nach Änderung übermittelt.
Datentyp für die Übermittlung einer Änderung zum Familiennamen
Mit diesem Datentyp werden die Daten für die Änderung des Familiennamens im Kontext der Datenübermittlung an die Datenstelle der Rentenversicherung abgebildet.
Mit diesem Element wird der Familienname vor Änderung übermittelt.
Mit diesem Element wird der Familienname nach Änderung übermittelt.
Datentyp für die Übermittlung einer Änderung zum Nachnamen
Mit diesem Datentyp werden die Daten für die Änderung eines Nachnamens im Kontext der Datenübermittlung an die Datenstelle der Rentenversicherung abgebildet.
Mit diesem Element wird der Nachname vor Änderung übermittelt.
Mit diesem Element wird der Nachname nach Änderung übermittelt.
Datentyp für die Übermittlung einer Änderung zum Sterbedatum
Mit diesem Datentyp werden die Daten für die Änderung des Sterbedatums im Kontext der Datenübermittlung an die Datenstelle der Rentenversicherung abgebildet.
Mit diesem Element wird das Sterbedatum vor Änderung übermittelt.
Mit diesem Element wird das Sterbedatum nach Änderung übermittelt.
Datentyp für die Übermittlung des Familiennamens
Mit diesem Datentyp werden die im Kontext der Datenübermittlung an die Datenstelle der Rentenversicherung relevanten Informationen zum Familiennamen abgebildet.
Mit diesem Element wird der Familienname einer Person in strukturierter Form übermittelt.
Mit diesem Element wird der Familienname einer Person in unstrukturierter Form übermittelt.
Wenn es sich bei dem Namen um einen Blocknamen handelt, wird der vollständige Name als Nachname der Person übermittelt, während für den Vornamen statt einer Zeichenkette das Kindelement nichtVorhanden verwendet wird, um auszudrücken, dass die Person zu Recht keinen Vornamen führt.
Datentyp für die Identifikation des Partners
Mit diesem Datentyp werden die Daten zur Identifikation des Ehegatten oder Lebenspartners einer betroffenen Person im Kontext der Datenübermittlung an die Datenstelle der Rentenversicherung abgebildet.
Mit diesem Element wird übermittelt, ob es sich um einen Ehegatten oder einen Lebenspartner handelt. Anhand dieser Angabe kann ermittelt werden, ob Informationen zu einer Eheschließung oder der Begründung einer Lebenspartnerschaft übermittelt werden.
Mit diesem Element wird der Name des Ehegatten oder Lebenspartners übermittelt. Zwingend zu übermitteln sind die Vornamen und der Familienname.
Mit diesem Element wird das Geburtsdatum des Ehegatten oder Lebenspartners übermittelt.
Mit diesem Element werden die Daten zur Wohnung des Ehegatten oder Lebenspartners übermittelt.In keinem Fall wird zur Anschrift die Tatsache des Vorliegens eines bedingten Sperrvermerks übermittelt.
Datentyp für die Identifikation der betroffenen Person
Eine der Angaben
aktueller Familienname
oder
Geburtsname
muss mindestens enthalten sein.
Es muss zumindest einer der
aktuellen Vornamen
enthalten sein.
Mit diesem Datentyp werden die Identifikationsdaten der betroffenen Person abgebildet. Mittels dieser Daten soll der Leser der Nachricht im Kontext der Datenübermittlung an die Datenstelle der Rentenversicherung in die Lage versetzt werden, eine eindeutige Identifikation der betroffenen Person auf Basis der im eigenen Register vorliegenden Daten vorzunehmen. Bei Änderungsmitteilungen enthält diese Struktur die Personendaten vor Änderung (alter Datenzustand), während im Nutzdatenblock der jeweiligen Nachricht die neuen Daten nach Änderung enthalten sind.
Mit diesem Element wird der aktuelle Familienname der Person übermittelt.
Mit diesem Element wird der Geburtsname der betroffenen Person übermittelt.
Mit diesem Element wird der frühere Familienname der betroffenen Person übermittelt.
Mit diesem Element werden die Vornamen der betroffenen Person übermittelt. Alle Vornamen sind - durch Leerzeichen getrennt - im Kindelement name anzugeben; in der Reihenfolge, wie sie in einer deutschen Personenstandsurkunde eingetragen sind. Bei Ausländern ohne deutsche Personenstandsurkunde ist die Eintragung im Pass maßgebend.
Das Kindelement name darf nur fehlen, wenn durch den Schalter nichtVorhanden angezeigt wird, dass ein Vorname zu Recht nicht vorhanden ist.
Mit diesem Element wird der gebräuchliche Vorname der betroffenen Person übermittelt.
Es sind alle zum gebräuchlichen Vornamen gehörenden Vornamen anzugeben, durch Leerzeichen getrennt.
Sofern in einer XMeld-Nachricht die Übermittlung des gebräuchlichen Vornamens vorgesehen ist, soll dieser immer angegeben werden (und nicht nur dann, wenn sich der gebräuchliche Vorname vom ersten Vornamen unterscheidet).
Mit diesem Element werden die Vornamen übermittelt, die die betroffene Person vor Änderung des Vornamens (falls es eine solche gegeben hat) geführt hat.
Mit diesem Element werden die Daten zur Geburt der betroffenen Person übermittelt.
Mit diesem Element werden die Daten zum Geschlecht der betroffenen Person übermittelt.
Mit diesem Element werden die Daten zur Anschrift der betroffenen Person übermittelt.
Datentyp für die Übermittlung des Nachnamens
Mit diesem Datentyp werden die im Kontext der Datenübermittlung an die Datenstelle der Rentenversicherung relevanten Informationen zu Nachnamen abgebildet.
Mit diesem Element wird ein aktueller Nachname einer Person in strukturierter Form übermittelt.
Mit diesem Element wird ein aktueller Nachname einer Person in unstrukturierter Form übermittelt.
Wenn es sich bei dem Namen um einen Blocknamen handelt, wird der vollständige Name als Nachname der Person übermittelt, während für den Vornamen statt einer Zeichenkette das Kindelement nichtVorhanden verwendet wird, um auszudrücken, dass die Person zu Recht keinen Vornamen führt.
Datentyp für die Übermittlung von Daten zu Namen
Mit diesem Datentyp werden die im Kontext der Datenübermittlung an die Datenstelle der Rentenversicherung relevanten Informationen zu Namen abgebildet.
Mit diesem Element wird der aktuelle Familienname der Person übermittelt.
Mit diesem Element wird der Ehename der Person übermittelt.
Mit diesem Element wird der Lebenspartnerschaftsname der Person übermittelt.
Mit diesem Element wird der Geburtsname der Person übermittelt.
Mit diesem Element der frühere Familienname der Person übermittelt.
Mit diesem Element werden die Vornamen der Person übermittelt. Alle Vornamen sind - durch Leerzeichen getrennt - im Kindelement name anzugeben; in der Reihenfolge, wie sie in einer deutschen Personenstandsurkunde eingetragen sind. Bei Ausländern ohne deutsche Personenstandsurkunde ist die Eintragung im Pass maßgebend.
Das Kindelement name darf nur fehlen, wenn durch den Schalter nichtVorhanden angezeigt wird, dass ein Vorname zu Recht nicht vorhanden ist.
Mit diesem Element wird der gebräuchliche Vorname der betroffenen Person übermittelt.
Es sind alle zum gebräuchlichen Vornamen gehörenden Vornamen anzugeben, durch Leerzeichen getrennt.
Sofern in einer XMeld-Nachricht die Übermittlung des gebräuchlichen Vornamens vorgesehen ist, soll dieser immer angegeben werden (und nicht nur dann, wenn sich der gebräuchliche Vorname vom ersten Vornamen unterscheidet).
Mit diesem Element werden die Vornamen übermittelt, die die Person vor Änderung des Vornamens (falls es eine solche gegeben hat) geführt hat.
Mit diesem Element werden die Doktorgrade einer Person übermittelt.
Datentyp für die Übermittlung von Daten zu Namen des Ehegatten oder Lebenspartners
Mit diesem Datentyp werden alle Namensinformationen abgebildet, die ein Ehegatte oder Lebenspartner im Kontext der Datenübermittlung an die Datenstelle der Rentenversicherung haben kann.
Mit diesem Element wird der aktuelle Familienname des Ehegatten oder Lebenspartners übermittelt.
Mit diesem Element werden die Vornamen des Ehegatten oder Lebenspartners übermittelt. Alle Vornamen sind - durch Leerzeichen getrennt - im Kindelement name anzugeben; in der Reihenfolge, wie sie in einer deutschen Personenstandsurkunde eingetragen sind. Bei Ausländern ohne deutsche Personenstandsurkunde ist die Eintragung im Pass maßgebend.
Das Kindelement name darf nur fehlen, wenn durch den Schalter nichtVorhanden angezeigt wird, dass ein Vorname zu Recht nicht vorhanden ist.
Datentyp zur Repräsentation von Nachnamen für das KBA
Dient der strukturierten Darstellung eines Nachnamens in der Datenübermittlung eines Nachnamens bei Fortschreibungsmitteilungen an das KBA.
Der Hauptbestandteil eines Nachnamens.
Dieses Element darf nur dann fehlen, wenn das Element zurechtnichtvorhanden entsprechend angibt, dass der Nachname zu Recht nicht vorhanden ist.
Dieses optionale Element enthält die dem Hauptbestandteil (nachname) nachzustellenden Namensbestandteile.
Mit diesem Element wird angezeigt, dass diese Namenskomponente zu Recht nicht vorhanden ist.
Die Angabe dieses Attributes ist nur für folgende Nachnamen sinnvoll:
aktueller Familienname
Familienname vor Änderung
Geburtsname
In allen anderen Fällen wird es ignoriert.
In diesem Fall muss der Vorname als
zu Recht nicht vorhanden
gekennzeichnet werden.
Mit diesem Element wird angezeigt, dass es sich bei dem Nachnamen um einen Blocknamen handelt.
Datentyp für die Identifikation von Personen bei Registermitteilung an das KBA
Für die Identifikation müssen Vornamen, Familienname und, sofern vorhanden, der Geburtsname jeweils vor Änderung übermittelt werden. Außerdem sind Geburtsort und ggf. -staat, Geburtsdatum sowie das Geschlecht zu übermitteln.
Der Familienname ist in strukturierter (DSMeld-Felder 0101, 0102) und, falls vorhanden, in unstrukturierter Form (DSMeld-Feld 0101a) zu übermitteln.
Der Geburtsname (DSMeld-Felder 0201 bis 0202) ist, sofern vorhanden, zu übermitteln.
Es sind die Vornamen zu übermitteln.
Es sind die Geburtsdaten der betroffenen Person (DSMeld-Felder 0601, 0602, 0603) zu übermitteln.
Es ist das Geschlecht des Betroffenen (DSMeld-Feld 0701) zu übermitteln.
Auslandsverwendung eines Führungszeugnisses
Sofern das beantragte Führungszeugnis im Ausland Verwendung finden soll, ist grundsätzlich eine Legalisation erforderlich. Die dafür nötigen Informationen werden in diesem Container übermittelt.
Hierbei ist grundsätzlich zwischen der Überbeglaubigung und sonstigen Anerkennungsformen zu unterscheiden, da im Falle der Überbeglaubigung ein zusätzliche Gebühr an das BZR zu entrichten ist.
Der Staat ist immer anzugeben. Kann der Staat nicht angegeben werden, ist der Schlüssel 999 zu verwenden. Ist eine Apostille anzubringen, ist die Angabe eines existierenden Staates zwingend, der Schlüssel 999 ist in diesen Fällen nicht zulässig.
Dieses Element ist als xsd:choice definiert, da bzgl. des zu übermittelnden Datenumfangs zwischen Überbeglaubigungen und sonstigen Anerkennungsformen unterschieden werden muss.
Dieser Container wird immer dann für einen Antrag auf ein Führungszeugnis mit Verwendung im Ausland verwendet, wenn die Anerkennungsform mit einer Überbeglaubigung verbunden ist.
Spezifische Anerkennungsform des Führungszeugnisses - Überbeglaubigung.
Die Belegnummer dient der eindeutigen Zuordnung einer Zahlung (Angabe auf Überweisungsträger durch den Bürger) zu einem Führungszeugnis-Antrag und muss daher meldebehörden- und herstellerübergreifend eindeutig sein. Sie ist zu bilden aus
dem AGS des Autors,
einem Bindestrich und
dem Familiennamen.
Beispiel: 99000060-Schmidt-Bader
Dieser Container wird immer dann für einen Antrag auf ein Führungszeugnis mit Verwendung im Ausland verwendet, wenn die Anerkennungsform nicht mit einer Überbeglaubigung verbunden ist.
Spezifische Anerkennungsform des Führungszeugnisses - nicht Überbeglaubigung.
Datentyp für die Identifikation von Personen bei 0430-Datenübermittlungen an das BZR
Die bei einigen Kindelementen dieses Identifikationstyps aufgeführten optionalen Kardinalitäten sind nach dem
Maximalprinzip
zu übermitteln: Falls Daten auf Seiten der Meldebehörde vorliegen, sind diese auch zu übermitteln.
Dieser Datentyp wird zur Identifikation von Personen bei Datenübermittlungen an das BZR verwendet.
Von der Person ist der (Nach-)Name zu übermitteln, den die Person von Geburt an trägt (ist nur der Familienname in der xmeld-Nachricht vorhanden, wird dieser durch das BZR als Geburtsname aufgefasst). Wenn vorhanden, ist zusätzlich der Geburtsname zu übermitteln. Darüber hinaus benötigt das BZR
mindestens einen Vornamen,
den Tag der Geburt und
den Ort der Geburt
Alle übrigen Angaben (z. B. die Anschrift, das Geschlecht, etc) können zusätzlich übermittelt werden. Falls vorhanden, werden diese übrigen Angaben in Zweifelsfällen zur eindeutigen Identifikation verwendet.
Hier werden die Vornamen der Person dargestellt. Alle Vornamen sind - durch Leerzeichen getrennt - im Kindelement name anzugeben; in der Reihenfolge, wie sie in einer deutschen Personenstandsurkunde eingetragen sind. Bei Ausländern ohne deutsche Personenstandsurkunde ist die Eintragung im Pass maßgebend.
Das Kindelement name darf nur fehlen, wenn durch den Schalter nichtVorhanden angezeigt wird, dass ein Vorname zu Recht nicht vorhanden ist.
Datentyp für die Identifikation von Personen bei 0550-Datenübermittlungen an das BZR
Um eine eindeutige Zuordnung der Namens- bzw. Geburtsdatumsänderung zu ermöglichen, müssen Vorname, Familienname, das Geburtsdatum und, sofern vorhanden, der Geburtsname jeweils vor Änderung übermittelt werden. Außerdem werden Geburtsort, und Anschrift benötigt.
Hier werden die Vornamen der Person dargestellt. Alle Vornamen sind - durch Leerzeichen getrennt - im Kindelement name anzugeben; in der Reihenfolge, wie sie in einer deutschen Personenstandsurkunde eingetragen sind. Bei Ausländern ohne deutsche Personenstandsurkunde ist die Eintragung im Pass maßgebend.
Das Kindelement name darf nur fehlen, wenn durch den Schalter nichtVorhanden angezeigt wird, dass ein Vorname zu Recht nicht vorhanden ist.
Empfänger des Führungszeugnisses: Eine Behörde
Da die Empfängerdaten (Bezeichnung der Behörde) der Behörde an keiner anderen Stelle in dieser Nachricht enthalten sind, müssen sie zwingend im Bereich empfaenger.fuehrungszeugnis angegeben werden. Im Gegensatz zum gesetzlichen Vertreter ist hier allerdings auch eine Adressierung mittels Behördenkennzeichen (BKZ) möglich.
Dieses Element ist als xs:choice ausgeführt.
Mit diesem Element kann eine Behörde als Empfänger des Führungszeugnisses bezeichnet werden. Mit dem Kindelement zeile.zusatz kann ein bestimmter Empfänger innerhalb der Behörde näher bezeichnet werden. Diese Angabe wird als dritte Zeile der Adresse auf dem Führungszeugnis aufgedruckt.
Behördenkennzeichen der das Führungszeugnis empfangenden Behörde.
Der Empfänger innerhalb der adressierten Behörde kann hier mit einer Zeile näher beschrieben werden.
Diese Zeile wird als dritte Zeile innerhalb des Anschriftenfeldes aufgedruckt. Dies entspricht der Zeile sechs der Aufschrift, daher ist hier entsprechend der Dokumentation einer Aufschriftzeile die übermittelte Zeile mit sechs zu nummerieren.
Bei der Inlandsanschrift sind bis zu drei freie Zeilen zur Bezeichnung der Behörde vorgesehen.
Bei einer Auslandsanschrift sind bis zu fünf freie Zeilen für die Angabe der gesamten Adresse (Bezeichnung der Behörde und örtliche Adressangaben) vorgesehen. Ausgenommen ist hierbei die Angabe des Staates der Empfängeradresse, da diese gesondert durch Auswertung des Elementes staat beigestellt wird.
Empfänger des Führungszeugnisses: Die betroffene Person
Im BZR-Fachverfahren, dem die übermittelten xmeld-Daten zur Erstellung eines privaten Führungszeugnisses zugeführt werden, werden die Empfängerdaten (Vor- und Nachname) zur Adressierung zwingend den Identifikationsdaten entnommen. Im Bereich empfaenger.fuehrungszeugnis dürfen diese Daten nicht erneut angegeben sein.
Zu beachten ist, dass der Versand eines privaten Führungszeugnisses sowohl ins Inland, Ausland sowie an ein Postfach möglich ist.
Dieses Element ist als xs:choice ausgeführt.
Dieses Element ist zu übermitteln, wenn die betroffene Person im Inland zu adressieren ist.
Mit diesem Element werden die zur Adressierung der betroffenen Person erforderlichen Daten übermittelt.
Es handelt sich um das Postfach aus der XÖV-Kernkomponente Anschrift, da eine Postfachadresse mit xmeld-Mitteln aktuell nicht abbildbar ist. Sollten sowohl ein Postfach, als auch Adressdaten (Straße, Hausnummer) angegeben sein, so wird das Postfach verwendet und die Adressdaten werden ignoriert.
Für die Auslandsadressierung sind bis zu drei Zeilen für die Angabe der Anschrift (örtliche Adressangaben) vorgesehen. Ausgenommen ist hierbei die Angabe des Staates der Empfängeradresse, da diese gesondert durch Auswertung des Elementes staat beigestellt wird. Namensinformationen sind ebenfalls nicht einzutragen, da sie bereits an anderer Stelle in der Nachricht enthalten sind.
Angabe des Zielstaates ist für die Auslandsadressierung Pflicht.
Hier ist Platz für bis zu drei Zeilen Anschriftsangaben, welche zur Angabe des Staates hinzukommen.
In jedes Element wird eine Zeile der Anschriftsangaben eingetragen (z. B. Strasse mit Hausnummer).
Empfänger eines privaten Führungszeugnisses
Empfänger eines privaten Führungszeugnisses kann die betroffene Person selbst (Anfrageart NB), deren gesetzlicher Vertreter (Anfrageart NV) oder eine Behörde (Anfragearten OB, OG, PB oder PG) sein. Da die Adressierungen an die verschiedenen Empfänger jeweilige Besonderheiten mit sich bringen, sind diese auch getrennt zu behandeln. Daher ist dieses Element als xsd:choice ausgeführt.
Empfänger des Führungszeugnisses: Der gesetzliche Vertreter
Da die Empfängerdaten (Vor- und Nachname) des gesetzlichen Vertreters an keiner anderen Stelle in dieser Nachricht enthalten sind, müssen sie zwingend im Bereich empfaenger.fuehrungszeugnis angegeben werden.
Dieses Element ist als xs:choice ausgeführt.
Bei der Inlandsanschrift sind bis zu drei freie Zeilen zur Bezeichnung des gesetzlichen Vertreters vorgesehen.
Bei einer Auslandsanschrift sind bis zu fünf freie Zeilen für die Angabe der gesamten Adresse (Bezeichnung des gesetzlichen Vertreters und örtliche Adressangaben) vorgesehen. Ausgenommen ist hierbei die Angabe des Staates der Empfängeradresse, da diese gesondert durch Auswertung des Elementes staat beigestellt wird.
Inländischer Empfänger des Führungszeugnisses
Bei der Inlandsanschrift sind bis zu drei freie Zeilen zur Bezeichnung vorgesehen.
Der Empfänger eines Führungszeugnisses im Inland kann hier mit bis zu drei Zeilen beschrieben werden.
Diese Zeilen werden als Zeilen eins bis drei innerhalb des Anschriftenfeldes aufgedruckt. Dies entspricht den Zeilen vier bis sechs der Aufschrift, daher sind hier entsprechend der Dokumentation einer Aufschriftzeile, die übermittelten Zeilen mit vier, fünf oder sechs zu nummerieren.
Es handelt sich um das Postfach aus der XÖV-Kernkomponente Anschrift, da eine Postfachadresse mit xmeld-Mitteln bisher nicht abbildbar ist. Sollte sowohl ein Postfach, als auch Adressdaten (Straße, Hausnummer) angegeben sein, so wird das Postfach verwendet und die Adressdaten ignoriert.
Datentyp für die Identifikation von Personen bei Datenübermittlungen an das BfJ
Dies ist der Basis-Personen-Identifikationsdatentyp bei Datenübermittlungen an das BfJ.
Von der Person ist der (Nach-)Name zu übermitteln, den die Person von Geburt an trägt (ist nur der Familienname in der xmeld-Nachricht vorhanden, wird dieser durch das BZR als Geburtsname aufgefasst). Wenn vorhanden, ist zusätzlich der Geburtsname zu übermitteln. Darüber hinaus benötigt das BZR
mindestens einen Vornamen,
den Tag der Geburt und
den Ort der Geburt
Alle übrigen Angaben (z. B. die Anschrift, das Geschlecht, etc) können zusätzlich übermittelt werden. Falls vorhanden, werden diese übrigen Angaben in Zweifelsfällen zur eindeutigen Identifikation verwendet.
Hier werden die Vornamen der Person dargestellt. Alle Vornamen sind - durch Leerzeichen getrennt - im Kindelement name anzugeben; in der Reihenfolge, wie sie in einer deutschen Personenstandsurkunde eingetragen sind. Bei Ausländern ohne deutsche Personenstandsurkunde ist die Eintragung im Pass maßgebend.
Das Kindelement name darf nur fehlen, wenn durch den Schalter nichtVorhanden angezeigt wird, dass ein Vorname zu Recht nicht vorhanden ist.
Datentyp 'Nachname' für die Identifikation von Personen bei Datenübermittlungen an das BfJ
Der Nachname für Identifikationszwecke in genau einer von zwei möglichen Ausprägungen übermittelt wird. Die beiden Alternativen sind hier gemäß der konventionellen Namensschreibweise (Trennung von Name und Namensbestandteil) dargestellt.
Der aktuelle Familienname.
Falls dieses Element als Identifikationselement ausgewählt wird, sind sowohl der aktuelle Familienname als auch der Geburtsname zu übermitteln.
Der aktuelle Familienname.
Geburtsname ist der Name, der sich jeweils aus dem Geburtseintrag ergibt.
Datentyp 'unstrukturierter Nachname' für die Identifikation von Personen bei Datenübermittlungen an das BfJ
Der Nachname wird für Identifikationszwecke in genau einer von zwei möglichen Ausprägungen übermittelt. Die beiden Alternativen sind hier gemäß der unstrukturierten Namensschreibweise dargestellt.
Unter diesem Zweig ist der Familienname einzutragen.
Unter diesem Zweig sind sowohl Familienname als auch Geburtsname einzutragen.
Der Familienname in unstrukturierter Darstellung.
Der Geburtsname in unstrukturierter Darstellung.
Datentyp für schemakonforme Dublettennummern im BZSt-Kontext
Durch die Verwendung dieses Datentyps wird ab xmeld133 gewährleistet, dass nur noch schemakonforme Werte für die BZSt-Dublettennummer verwendet werden.
Datentyp für die Übermittlung von Informationen zu einer Person innerhalb eines Hinweises auf Inkonsistenz
Für die Übermittlung eines Hinweises auf eine vermutete Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Melderegister können mit diesem Datentyp Informationen zu einer im eigenen Melderegister geführten Person von dem bzst an eine Meldebehörde übermittelt werden.
Die Rolle dieser Person in dem Hinweis auf eine vermutete Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Melderegisters.
Es dürfen nur die aktuellen Vornamen, der gebräuchlicher Vorname, der Familienname, der Ehename, der Lebenspartnerschaftsname, der Geburtsname sowie der Doktorgrad übermittelt werden.
Die Übermittlung der Geburtsinformationen ist nur ohne die Nachweisdaten erlaubt.
Bei inländischen Anschriften sind mindestens der AGS, die Postleitzahl, die Gemeinde und die Straße zu erfassen.
Bei ausländischen Anschriften ist nur das Kindelement
staat
zu übermitteln (vgl. dsm-Blätter 1223 und 1307).
Es darf nur die Anschrift der aktuellen Haupt- oder alleinigen Wohnung übermittelt werden.
Datentyp für die Übermittlung von Informationen zu einer auswärtig gemeldeten Person innerhalb eines Hinweises auf Inkonsistenz
Für die Übermittlung eines Hinweises auf eine vermutete Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Melderegister können mit diesem Datentyp Informationen zu einer in einem anderen Melderegister geführten Person von dem bzst an eine Meldebehörde übermittelt werden.
Datentyp für die Beschreibung einer an einem BZSt-Konfliktfall beteiligten Person
Es werden für jeden am Konflikt beteiligten BZSt-Datensatz alle beim BZSt gespeicherten personenbezogenen Daten zu Vergleichszwecken übermittelt. Außerdem sind die Daten der beteiligten Meldebehörde mit übermittelt.
Dies Element umfasst nur die Namensinformationen, wie sie auch von der Meldebehörde an das bzst übermittelt wurden.
Bei inländischen Anschriften sind mindestens der AGS, die Postleitzahl, die Gemeinde und die Straße zu erfassen.
Bei ausländischen Anschriften ist nur das Kindelement
staat
zu übermitteln (vgl. dsm-Blätter 1223 und 1307).
Bei Gebäudeanschriften sind mindestens der AGS, die Postleitzahl, die Gemeinde und die Straße zu erfassen.
Mit diesem Element ist die erreichbare Behörde zu übermitteln, die laut IdNr-Datenbank die letzte oder aktuell zuständige Behörde für die am Konflikt beteiligte Person ist.
Datentyp für alle zur Identifikation eines BZSt-Konfliktfalles notwendigen Daten
Um alle in Zusammenhang mit einem konkreten Konflikt notwendigen Informationen an einer Stelle zusammenzufassen, wurde das Element type.bzst.konfliktmanagement definiert.
Dieses Element umfasst folgende Kindelemente:
konfliktkennzeichen
dublettennummer
versionsnummer
Das Konfliktkennzeichen wird im Konfliktfall (Bsp. vermutete Dubletten) vom BZSt vergeben. Es identifiziert einen konkreten Konflikt, in dem das BZSt vermutet, dass Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten in den Melderegistern der beteiligten Meldebehörden vorliegen.
Solange ein Konfliktfall noch nicht abgeschlossen ist und sich zwischenzeitlich zusätzliche Erkenntnisse ergeben, die den dann noch Beteiligten wieder mitgeteilt werden müssen, erfolgt diese Mitteilung unter Erweiterung des bereits verwendeten Konfliktkennzeichens und der bereits verwendeten Dublettennummer um die Versionsnummer (z. B. Konfliktkennzeichen/Dublettennummer/Versionsnummer: 4711/1/1, 4711/1/2, ...). Derartige Situationen werden bereits nach der Erstübermittlung der VBMs an das BZSt mit Beginn der Konsolidierungsphase auftreten.
Ein Konfliktfall besteht aus Hinweisen zu mindestens zwei Personen, die nach Erkenntnissen des BZSt als identisch erscheinen. Pro Konfliktfall wird jeder Person eine eindeutige Dublettennummer (DNr) zugeordnet. Die DNr bleibt während der Lebenszeit des Konfliktfalles unverändert bestehen und kann so zur Referenzierung bei der Aufklärung des Konfliktes sowohl bei den beteiligten Meldebehörden wie beim BZSt verwendet werden.
Ein Konfliktfall wird nur bei Zuständigkeitswechsel durch Umzug vom BZSt fortgeschrieben. Anhand der ergänzenden Versionsnummer kann eine konkrete Ausprägung des Konfliktes identifiziert werden.
Umfang des Namens in der Datenübermittlung an das BZSt
Dieser Datentyp enthält alle Namensangaben zu einer natürlichen Person, die im Rahmen von Datenübermittlungen an das BZSt übermittelt werden können.
Der aktuelle Familienname.
Familienname kann sein der Geburtsname, der gemeinsam bestimmte Ehename oder Lebenspartnerschaftsname, der Ehename oder der Lebenspartnerschaftsname zusammen mit dem hinzugefügten Begleitnamen.
Der aktuelle Familienname, ganzheitlich dargestellt (z.B. 'Bartsch' oder 'von der Schulenburg') ohne strukturierte Trennung der Namensbestandteile.
Ein Eintrag erfolgt nur dann, wenn die Ehegatten einen Ehenamen führen und dieser vom geführten Familiennamen abweicht. Dies ist nur dann der Fall, wenn ein Ehegatte dem Ehenamen einen Begleitnamen hinzugefügt hat.
Nach § 1355 BGB sollen die Ehegatten einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen. Bestimmen sie keinen Ehenamen, so führen sie ihren zur Zeit der Eheschließung geführten Namen auch nach der Eheschließung.
Zum Ehenamen können die Ehegatten durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten den Geburtsnamen des Mannes oder den Geburtsnamen der Frau bestimmen.
Ein Ehegatte, dessen Name nicht Ehename wird, kann durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung geführten Namen voranstellen oder anfügen (§ 1355 Abs. 4 BGB); die Erklärung bedarf der öffentlichen Beglaubigung.
Der Ehename - falls ein solcher geführt wird und dieser vom geführten Familiennamen abweicht - in unstrukturierter Darstellung.
Ein Eintrag erfolgt nur dann, wenn die Lebenspartner einen Lebenspartnerschaftsnamen führen und dieser vom geführten Familiennamen abweicht.
Lebenspartnerschaftsname ist der Name, den die Lebenspartner durch Erklärung gegenüber dem Standesamt, einer anderen Urkundsperson oder einer anderen Behörde als gemeinsamen Namen bestimmt haben (§ 3 Abs. 1 i. V. m. § 23 Abs. 1 und 2 des Lebenspartnerschaftsgesetzes - LPartG).
Lebenspartnerschaftsname - falls ein solcher geführt wird und dieser vom Familiennamen abweicht - in unstrukturierter Darstellung.
Geburtsname ist der Name, der sich jeweils aus dem Geburtseintrag ergibt.
Der Geburtsname - falls vom geführten Familiennamen abweichend - in unstrukturierter Darstellung.
Hier werden die Vornamen der Person dargestellt. Alle Vornamen sind - durch Leerzeichen getrennt - im Kindelement name anzugeben; in der Reihenfolge, wie sie in einer deutschen Personenstandsurkunde eingetragen sind. Bei Ausländern ohne deutsche Personenstandsurkunde ist die Eintragung im Pass maßgebend.
Das Kindelement name darf nur fehlen, wenn durch den Schalter nichtVorhanden angezeigt wird, dass ein Vorname zu Recht nicht vorhanden ist.
Mit diesem Element wird der gebräuchliche Vorname der betroffenen Person übermittelt.
Es sind alle zum gebräuchlichen Vornamen gehörenden Vornamen anzugeben, durch Leerzeichen getrennt.
Sofern in einer XMeld-Nachricht die Übermittlung des gebräuchlichen Vornamens vorgesehen ist, soll dieser immer angegeben werden (und nicht nur dann, wenn sich der gebräuchliche Vorname vom ersten Vornamen unterscheidet).
Es sind nur diejenigen Doktorgrade anzugeben, die in Pässe eingetragen werden dürfen. Sind mehrere Doktorgrade anzugeben, so sind sie durch ein Leerzeichen zu trennen.
Datentyp für die Übermittlung einer per Geburtsdatum plausibilisierten Steueridentifikation
Das BZSt teilt jedem Steuerpflichtigen zum Zwecke der eindeutigen Identifizierung in Besteuerungsverfahren ein einheitliches und dauerhaftes Merkmal (Identifikationsmerkmal) zu, das bei Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen gegenüber Finanzbehörden anzugeben ist.
Natürliche Personen erhalten vom BZSt eine Identifikationsnummer.
Bis zur Vergabe der Identifikationsnummer wird dem Betroffenen zur sicheren Kommunikation von der Meldebehörde ein vorläufiges Bearbeitungsmerkmal (VBM) zugeordnet.
Das Geburtsdatum wird zusätzlich zur Identifikationsnummer oder zum VBM zur Plausibilisierung mitgeliefert.
Es ist entweder die idnr oder das vsbm anzugeben. Liegt die idnr vor, ist diese zu verwenden.
Falls die idnr bekannt ist, ist diese zu übermitteln.
Wenn keine idnr bekannt ist, so ist statt dessen das vorläufige Bearbeitungsmerkmal zu übermitteln.
Datentyp für die Übermittlung der Zugehörigkeit zu einer Steuer erhebenden Religionsgemeinschaft an das BZSt
Die, an das bzst zu übermittelnde, Religionszugehörigkeit. Es ist nur die Zugehörigkeit zu einer Steuer erhebenden Religionsgemeinschaft zu übermitteln.
Angabe der Zugehörigkeit zu einer Steuer erhebenden Religionsgesellschaft.
Datentyp für schemakonforme Versionsnummern im BZSt-Kontext
Durch die Verwendung dieses Datentyps wird ab xmeld133 gewährleistet, dass nur noch schemakonforme Werte für die BZSt-Versionsnummer verwendet werden.
Verwendungszweck
Dieses Element enthält Hinweise für den Empfänger des Führungszeugnisses darüber, zu welchem Zweck das Führungszeugnis vorgelegt wird.
Wenn weder Schlüssel noch Beschreibung übermittelt werden, kann das Element komplett entfallen.
Sollte für die Anfragearten OB, OE, OG, OH, PB, PE, PG und PH kein Verwendungszweck angegeben werden, so muss ein Aktenzeichen angegeben werden. Eine der beiden Angaben ist zwingend erforderlich.
Dreistelliger Schlüssel für die Angabe des Verwendungszwecks des Führungszeugnisses.
Hier kann eine Zusatzinformation zum Schlüssel oder - falls kein Schlüssel angegeben worden ist - eine Beschreibung des Verwendungszwecks des Führungszeugnisses angegeben werden.
Ergänzungen zum oder Beschreibung des BZR Verwendungszweck
Dieser Datentyp stellt die Freitext-Beschreibung oder Freitext Zusatzinformationen zu einem Verwendungszweck eines elektronischen Führungszeugnisses dar. Der mit diesem Typ übermittelte Freitext darf maximal 44 Zeichen enthalten.
Datentyp für die Übermittlung einer Änderung zum Doktorgrad
Mit diesem Datentyp werden die Daten für die Änderung von Doktorgraden im Kontext der Datenübermittlung an die Datenstelle der Rentenversicherung abgebildet.
Mit diesem Element werden die Doktorgrade vor Änderung übermittelt.
Mit diesem Element werden die Doktorgrade nach Änderung übermittelt.
Datentyp für die Übermittlung einer Änderung zur Geburt
Mit diesem Datentyp werden die Daten für die Änderung von Geburtsdaten im Kontext der Datenübermittlung an die Datenstelle der Rentenversicherung abgebildet.
Mit diesem Element werden die Geburtsdaten vor Änderung übermittelt.
Mit diesem Element werden die Geburtsdaten nach Änderung übermittelt.
Datentyp für die Übermittlung einer Änderung zum Geschlecht
Mit diesem Datentyp werden die Daten für die Änderung des Geschlechtes im Kontext der Datenübermittlung an die Datenstelle der Rentenversicherung abgebildet.
Mit diesem Element wird das Geschlecht vor Änderung übermittelt.
Mit diesem Element wird das Geschlecht nach Änderung übermittelt.
Datentyp für die Übermittlung einer Änderung zu Vornamen
Mit diesem Datentyp werden die Daten für die Änderung von Vornamen im Kontext der Datenübermittlung an die Datenstelle der Rentenversicherung abgebildet.
Mit diesem Element werden die Vornamen vor Änderung übermittelt.
Mit diesem Element werden die Vornamen nach Änderung übermittelt.
Datentyp für die Übermittlung von Fehlermitteilungen der Datenstelle der Rentenversicherung
Mit diesem Datentyp werden die Daten für die Übermittlung eines konkreten Hinweises auf einen möglichen Fehler abgebildet, der sich innerhalb einer Nachricht in einem konkreten Fall befindet.
Mit diesem Element wird eine Fehlercode zum seitens der Datenstelle der Rentenversicherung entdeckten möglichen Fehler übermittelt.
Mit diesem Element kann eine Freitextbeschreibung des gefundenen möglichen Fehlers übermittelt werden.
Datentyp zur Identifikation des Betroffenen
Mit diesem Datentyp ist im Melderegister eine Zuordnung zur betroffenen Person anhand dieser Personendaten möglich.
Dieses Element dient dazu, den Betroffenen anhand seines Namens zu identifizieren.
Es muss mindestens ein Vor- und ein Nachname des Betroffenen angegeben werden. Weitere Namensangaben sind optional.
Dieses Element dient dazu, den Betroffenen anhand von Angaben zu seiner Geburt zu identifizieren.
Es muss mindestens das Geburtsdatum angegeben werden, weitere Daten sind optional.
Die letzte beim BZSt bekannte Anschrift des Betroffenen ist zur Identifikation anzugeben.
Datenstruktur für die Plausibilitätsprüfung eines Steuerpflichtigen beim BZSt
Die hier übermittelten Daten dienen der Plausibilitätsprüfung beim BZSt bzw. der MB.
Bei Übermittlung von MB an BZSt werden in diesem Element die Daten vor Änderung mitgeteilt. Diese Daten müssen identisch sein mit den beim BZSt gespeicherten Daten vor der Änderung. Bei einer erneuten Übermittlung einer vormals vom BZSt wegen abweichendem Geburtsdatum abgewiesenen Nachricht muss an dieser Stelle das in der Nachricht nachricht.0508 mitgeteilte BZSt-seitig gespeicherte Geburtsdatum verwendet werden.
Bei Übermittlung vom BZSt an MB werden in diesem Element die aktuellen BZSt-Daten übermittelt.
Für die Plausibilitätsdaten wurde bisher nur das Geburtsdatum ausgewählt, da es sich besonders gut zur ergänzenden Identifikation eignet und relativ selten geändert wird. Aus diesem Grunde werden Namen ausdrücklich nicht verwendet (Namensänderungen bei Eheschließungen, Vornamensänderungen bei Ausländern, etc).
Es darf im Zusammenhang mit der Plausibilitätsprüfung nur der Tag der Geburt übermittelt werden.
Anforderung des Führungszeugnis
Mit dieser Nachricht übermittelt die Meldebehörde Führungszeugnis-Anträge an das Bundeszentralregister.
Diese Nachricht wird versendet von der
Meldebehörde im Falle eines Antrages auf Ausstellung eines Führungszeugnisses (Prozess siehe ).
Die übermittelnde Meldebehörde kann hier ihr Zuordnungsmerkmal für die gesamte Nachricht eintragen (Aktenzeichen, Surrogat, Geschäftskennzeichen), damit auch bei asynchroner Bearbeitung die Antwort der Nachricht zugeordet werden kann (derzeit nicht-elektronische Kommunikation).
Anforderung einer IdNr
Mit dieser Nachricht fordert die Meldebehörde beim BZSt mit einem VBM eine IdNr für eine betroffene_person an.
Diese Nachricht wird versendet von der
zuzugs_mb im Falle eines erstmaligen_zuzugs_ausland (Prozess siehe ),
zuzugs_mb im Falle eines wiederzuzugs_ausland (Prozess siehe ),
alleinigewohnungs_mb im Falle einer geburt (Prozess siehe ),
hauptwohnungs_mb oder alleinigewohnungs_mb im Falle einer Wiederanforderung der idnr nach irrtümlicher Löschung (Prozess siehe )
hauptwohnungs_mb oder alleinigewohnungs_mb im Falle einer Anforderung der idnr zu Korrekturzwecken (Prozess siehe )
hauptwohnungs_mb oder alleinigewohnungs_mb im Falle einer ruecknahme einer abmeldung (Prozess siehe ),
hauptwohnungs_mb oder alleinigewohnungs_mb im Falle einer ruecknahme eines fortschreibung.sterbefalls (Prozess siehe ).
Mit diesem Element werden die Daten zur Anforderung einer IdNr beim BZSt mitegteilt.
Anforderungsart der idnr.
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
Mit diesem Element wird das Datum des Beginns der Zuständigkeit der Meldebehörde für die betroffene Person übermittelt. Es ist das Datum des Beziehens der Haupt- oder alleinigen Wohnung anzugeben.
Ab diesem Datum ist die im Nachrichtenkopf übermittelte Meldebehörde zuständig.
Zuständig in diesem Sinne bedeutet, dass das BZSt ab diesem Datum Nachrichten unter anderem vom Typ 0502 und 0510 nur noch von dieser Meldebehörde akzeptiert.
Das Datum ist erforderlich, damit das BZSt seiner gesetzlichen Verpflichtung zur dauerhaften Speicherung der Zuständigkeitsdaten vollständig nachkommen kann.
Mitteilung der IdNr
Mit dieser Nachricht teilt das BZSt der Meldebehörde, die eine IdNr angefordert hat, eine IdNr für eine betroffene Person mit.
Diese Nachricht wird versendet vom
bzst im Falle eines erstmaligen_zuzugs_ausland (Prozess siehe ),
bzst im Falle eines wiederzuzugs_ausland (Prozess siehe ),
bzst im Falle einer geburt (Prozess siehe ),
bzst nach Lösung eines Konfliktes (Prozess siehe ),
bzst nach einer Wiederanforderung der IdNr nach irrtümlicher Löschung (Prozess siehe ),
bzst im Falle einer ruecknahme einer abmeldung (Prozess siehe ),
bzst im Falle einer ruecknahme eines fortschreibung.sterbefalls (Prozess siehe ).
bzst im Falle einer feststellung_personenidentitaet (Prozess siehe ).
Mit diesem Element werden die Steueridentifikationsdaten des Steuerpflichtigen sowie ein Datenblock mit minimalen Identifikationsdaten (wird nur benötigt, falls zwischenzeitlich auf Seiten der Meldebehörde das VBM des Betroffenen gelöscht worden ist) übermittelt.
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
Mitteilung einer Änderung
Mit dieser Nachricht informiert die Meldebehörde das BZSt über eine Datenänderung/-korrektur für eine betroffene_person, sofern kein Wechsel der zuständigen Meldebehörde stattgefunden hat.
Diese Nachricht wird von der
hauptwohnungs_mb oder alleinigewohnungs_mb im Falle eines umzug_ohne_AGS-wechsel (Prozess siehe ),
hauptwohnungs_mb oder alleinigewohnungs_mb im Falle einer fortschreibung.namen_doktorgrad (Prozess siehe ),
hauptwohnungs_mb oder alleinigewohnungs_mb im Falle einer fortschreibung.geburtsdaten (Prozess siehe ),
hauptwohnungs_mb oder alleinigewohnungs_mb im Falle einer fortschreibung.geschlecht (Prozess siehe ),
hauptwohnungs_mb oder alleinigewohnungs_mb im Falle einer fortschreibung.religion (Prozess siehe ),
hauptwohnungs_mb oder alleinigewohnungs_mb im Falle einer fortschreibung.anschriften ohne Änderung des AGS (Prozess siehe ),
hauptwohnungs_mb oder alleinigewohnungs_mb im Falle einer fortschreibung.wohnungsstatuswechsel ohne Wechsel des Zuständigkeitsbereichs ohne Änderung des AGS (Prozess siehe ),
hauptwohnungs_mb oder alleinigewohnungs_mb im Falle einer fortschreibung.familienstand (Prozess siehe ),
hauptwohnungs_mb oder alleinigewohnungs_mb im Falle einer fortschreibung.auskunfts_uebermittlungssperren (Prozess siehe ),
hauptwohnungs_mb oder alleinigewohnungs_mb im Falle einer fortschreibung.idnr_elstam (Prozess siehe ) an das bzst versendet.
hauptwohnungs_mb oder alleinigewohnungs_mb im Falle einer adoption-tsg (Prozess siehe ) an das bzst versendet.
Mit diesem Element werden geänderte Daten über den Steuerpflichtigen sowie die Änderungsart übermittelt.
Mit diesem Element wird das Datum des Beziehens der Wohnung übermittelt; vgl. Blatt 1301.
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
Konfliktmitteilung
Für Personen, zu denen im BZSt kein Behördenname der zuständigen Meldebehörde bekannt ist, wird in der Konfliktfallnachricht 0503 im Element
nachrichtenkopf/leser/behoerdenname
der Wert
Unbekannt
übermittelt.
Mit dieser Nachricht teilt das BZSt einer konfliktauslösenden Meldebehörde mit, dass ähnliche Einträge in der IdNr-Datenbank bereits vorliegen. Hierbei kann es sich um konkrete Anhaltspunkte für Unrichtigkeiten im Melderegister handeln.
Diese Nachricht wird vom
bzst im Falle der Konfliktbearbeitung (Prozess siehe ) an die Meldebehörde versendet.
Mit diesem Element wird ein Konfliktfall übermittelt. Zu einem Konfliktfall gehört immer die den Konflikt auslösende und mindestens eine konfliktbeteiligte Person.
Falls eine Meldebehörde auf die initiale Konfliktmitteilung nicht reagiert, hat das BZSt die Möglichkeit, diese Nachricht erneut zu schicken. Dabei nutzt das BZSt das Feld erinnerungsstatus, um der Meldebehörde qualifiziert mitzuteilen, welche Erinnerungsstufe vorliegt.
Mit diesem Element werden die Erinnerungs-Warnstufen für die Konfliktmitteilung an die Meldebehörde übermittelt.
Mit diesem Element werden die Daten der konfliktauslösenden Person übermittelt.
Mit diesem Element werden die Daten der konfliktbeteiligten Person (aktiv oder inaktiv) übermittelt.
Mit diesem Element wird eine aktive konfliktbeteiligte Person übermittelt.
Mit diesem Element wird eine inaktivekonfliktbeteiligte Person übermittelt.
Mit diesem Element wird die Beendigung der Zuständigkeit übermittelt.
Mit diesem Datum teilt die Meldebehörde den Zeitpunkt des Endes ihrer Zuständigkeit mit.
Mit diesem Element wird die letzte bekannte Anschrift übermittelt, sofern vorhanden.
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
§§ 139b Abs. 8 AO und 39e Abs. 2 EStG
Mitteilung des Zuständigkeitswechsels
Diese Nachricht wird von der Meldebehörde an das BZSt übermittelt, wenn eine Meldebehörde aktuell für eine betroffene Person zuständig wird.
Diese Nachricht wird von der
zuzugs_mb im Falle des zuzugs_inland (Prozess siehe ),
hauptwohnungs_mb oder alleinigewohnungs_mb im Falle des umzugs_mit_AGS-wechsel (Prozess siehe ),
zuzugs_mb im Falle des fortschreibung.wohnungsstatuswechsel mit Wechsel des Zuständigkeitsbereichs (Prozess siehe ),
hauptwohnungs_mb im Falle des fortschreibung.wohnungsstatuswechsel ohne Wechsel des Zuständigkeitsbereichs mit Wechsel des AGS (Prozess siehe ),
vermeintlichen wegzugs_mb im Falle der ruecknahme eines zuzugs_inland (Prozess siehe ) an das bzst versendet.
Mit diesem Element wird der komplette Datensatz über den Steuerpflichtigen sowie das Datum, zu dem der Wohnungsstatuswechsel stattgefunden hat bzw. die Haupt- oder alleinige Wohnung bezogen worden ist, übermittelt.
Es ist das Datum des Beziehens der Haupt- oder alleinigen Wohnung anzugeben. Bei einem Statuswechsel ist das Datum des Wohnungsstatuswechsels zu übermitteln.
Ab diesem Datum ist die im Nachrichtenkopf übermittelte Meldebehörde zuständig.
Zuständig in diesem Sinne bedeutet, dass das BZSt ab diesem Datum Nachrichten unter anderem vom Typ 0502 und 0510 nur noch von dieser Meldebehörde akzeptiert.
Das Datum ist erforderlich, weil nicht auszuschließen ist, dass aufgrund einer hohen Mobilität einzelner Meldepflichtiger Nachrichten des Typs 0504 beim BZSt nicht in der Reihenfolge der Ereignisse eintreffen (Nachrichten überholen sich aufgrund von Verzögerungen in den Meldebehörden).
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
Stornierung einer IdNr oder eines VBM
Mit dieser Nachricht veranlasst die Meldebehörde beim BZSt, dass eine IdNr bzw. ein VBM sowie der dazugehörige Datensatz storniert wird.
Diese Nachricht wird von der
zuständigen Meldebehörde im Falle der stornierung_person (Prozess siehe ) an das bzst versendet.
zuständigen Meldebehörde im Falle der Rücknahme der Anforderung einer IdNr nach Mitteilung der Tatsache der Aussteuerung (Prozess siehe ) an das bzst versendet.
Mit diesem Element wird die in der Meldebehörde gelöschte Steueridentifikationsnummer oder das vorläufige Bearbeitungsmerkmal, für das die Anforderung zurückgenommen werden soll, angegeben.
Dies ist die Steueridentifikation der in der Meldebehörde weiterhin geltenden Person.
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
Fehlermitteilung
Mit dieser Nachricht werden Nachrichten vom BZSt gemäß Prüfungsebene II an die Meldebehörde zurückgewiesen die, eine Nachricht übermittelt hat, die im fachlichen Kontext des BZSt nicht verarbeitet werden kann.
Diese Nachricht wird versendet vom
bzst im Falle einer rueckweisung_pruefungsebeneII (Prozess siehe ) an die Meldebehörde versendet.
bzst im Falle einer anforderung_idnr nach irrtümlicher Löschung (Prozess siehe ),
bzst im Falle einer Rücknahme einer abmeldung (Prozess siehe ),
bzst im Falle einer Rücknahme eines Sterbefalls (Prozess siehe ).
Mit diesem Element wird ein konkreter Fall übermittelt. Um auf Seiten der Meldebehörde eine eindeutige Zuordnung zu der von dort versendeten, fehlerhaften Nachricht zu ermöglichen, übermittelt das BZSt je Fall zusätzlich zu den Identifikationsdaten der betroffenen Person die folgenden Elemente:
ursprungsnachricht zur Identifikation der fehlerhaften Ursprungsnachricht
ursprungsereignis zur Identifikation des fehlerhaften Falls.
Da je Fall durchaus mehrere Fehlerarten möglich sind, kann das Element fehlernachricht mehrfach auftreten.
Mit diesem Element wird genau ein konkreter Fehler beschrieben, der sich innerhalb einer Nachricht in einem konkreten Fall befindet. Da je Fall durchaus mehrere Fehlerarten möglich sind, kann das Element mehrfach auftreten.
Mit diesem Element wird der BZSt-interne Fehlercode für den zu beschreibenden Fehler übermittelt.
Das BZSt hat mit diesem Feld die Möglichkeit, eine Freitext-Beschreibung des gefundenen Fehlers mitzuliefern.
Die im BZSt als zuständig geführte Meldebehörde ist bei Fehlercode
30001
aus dem Fehlertext und nicht aus diesem Kindelement zu übernehmen. Die derzeit noch zuständige Meldebehörde ist im Fehlertext genannt. Eine melderechtliche Klärung ist herbeizuführen.
Wenn die Nachricht 0508 als Reaktion auf eine Bruttonachricht 0500, 0502, 0504, 0515 oder 0510 (letztere aber nur mit den Schlüsseln 04 oder 10 aus der verwendeten Schlüsseltabelle) geschickt wird, sind hier die Daten aus der eingehenden Nachricht eingetragen. Als Reaktion auf eine Nettonachricht und eine Nachricht 0510 mit den Schlüsseln 01 bis 03 und 09 aus der Schlüsseltabelle sind die Daten so einzutragen, wie sie im BZSt vorhanden sind.
Mit diesem Element wird die fehlerhafte Ursprungsnachricht referenziert.
Mit diesem Element wird das im BZSt gespeicherte Geburtsdatum zur betroffenen Person übermittelt. Um eine, vom BZSt wegen abweichendem Geburtsdatum abgewiesene Nachricht erneut versenden zu können, muss beim erneuten Versenden dieses Geburtsdatum als Plausibilisierungdatum verwendet werden.
Mit diesem Element werden die Daten zur Identifikation des Ereignisses aus der Ursprungsnachricht übermittelt.
Mitteilung, dass keine Identität bestätigt werden kann
Mit dieser Nachricht teilt die Meldebehörde dem BZSt mit, dass im Konfliktfall die konfliktauslösende Person mit keiner der konfliktbeteiligten Personen identisch ist.
Diese Nachricht wird von der
Meldebehörde im Falle der Konfliktbearbeitung (Prozess siehe ) an das bzst versendet.
Auf Anforderung durch das BZSt wurde für diese Person die rechtmäßige Führung im Melderegister festgestellt.
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
Beendigung der Zuständigkeit
Mit dieser Nachricht informiert die Meldebehörde das bzst über eine Abmeldung, einen irrtümlich erfassten Wiederzuzug, einen Sterbefall oder die Korrektur eines Sterbefalls.
Diese Nachricht wird vom
alleinigewohnungs_mb im Falle eines wegzugs_ausland (Prozess siehe ),
alleinigewohnungs_mb im Falle eines wegzugs_unbekannt (Prozess siehe ),
hauptwohnungs_mb oder alleinigewohnungs_mb im Falle eines fortschreibung.sterbefalls (Prozess siehe ),
Meldebehörde im Falle einer Korrektur des Sterbedatums (Prozess siehe ),
vermeintlichen zuzugs_mb im Falle einer ruecknahme eines wiederzuzugs_ausland (Prozess siehe ) an das bzst versendet.
Mit diesem Element wird eine Person, für die die Zuständigkeit der Meldebehörde erloschen ist, übermittelt.
Beendigung der Zuständigkeit
Mit diesem Datum teilt die Meldebehörde den Zeitpunkt des Endes ihrer Zuständigkeit mit. Falls das Zuständigkeitsende durch den Tod des Betroffenen ausgelöst wird, wird der Sterbetag sowohl in (diesem) Element zustaendigkeitsendedatum als auch im Kindelement sterbetag des Elementes tod eingetragen.
Es darf nur das Todesdatum (ohne -ort) übermittelt werden.
Nachweisdaten dürfen nicht übermittelt werden.
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
Rücknahme der
Anforderung einer IdNr
Mit dieser Nachricht kann eine Meldebehörde eine Anforderung der IdNr im Konfliktfall beim BZSt rückgängig machen.
Diese Nachricht wird versendet von der
konfliktausloesenden_mb im Falle der ruecknahme einer anforderung_idnr bei konflikt (Prozess siehe ).
Auf Anforderung durch das BZSt wurde für diese Person festgestellt, dass sie nicht mit HW oder AW im Melderegister geführt wird..
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
Mitteilung, dass die Identität bestätigt werden kann
Mit dieser Nachricht teilt die Meldebehörde dem BZSt mit, dass im Konfliktfall die konfliktauslösende Person mit einer der konfliktbeteiligten Personen identisch ist.
Diese Nachricht wird von der
Meldebehörde im Falle der Konfliktbearbeitung (Prozess siehe ) an das bzst versendet.
Mit diesem Element werden die Informationen übermittelt, die für eine Referenzierung auf den Sachverhalt notwendig ist.
In diesem Element übermittelt die (auslösende) Meldebehörde abschließend noch einmal das VBM, damit BZSt-seitig dieser Vorgang abgeschlossen werden kann.
Dies ist die Steueridentifikation derjenigen Person, die nach der Dublettenklärung als weiterhin geltende Person erhalten bleibt.
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
Rückweisung aufgrund fehlender Zuständigkeit
Mit dieser Nachricht informiert die Meldebehörde beim Eingang der Nachrichten 0501, 0508, 0516, 0517, 0520 oder 0522 das BZSt über ihre Nichtzuständigkeit.
Diese Nachricht wird von der
Meldebehörde im Falle der rueckweisung_pruefungsebeneII nach Zuständigkeitsprüfung durch die Meldebehörde (Prozess siehe ) an das bzst versendet.
Mit diesem Element wird die Ursprungsnachricht referenziert, für die die Meldebehörde nicht zuständig ist. Als Schlüssel darf im Kindelement nachrichtentyp nur der Wert 0501, 0508, 0516, 0517, 0520 oder 0522 übermittelt werden.
Mit diesem Element werden, sofern bekannt, die Daten der zuständigen Meldebehörde übermittelt.
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
Mitteilung einer Ab- oder Aufspaltung einer Gemeinde
Mit dieser Nachricht teilt die Meldebehörde dem BZSt mit, welche betroffenen Personen im Falle der Ab- oder Aufspaltung einer Gemeinde von der AGS-Änderung betroffen sind.
Diese Nachricht wird von der
Meldebehörde im Falle der fortschreibung.ab_aufspaltung_gemeinde (Prozess siehe ) an das bzst versendet.
Dieses Element enthält den kompletten Datensatz über den Steuerpflichtigen sowie das Datum, zu dem die Änderung rechtswirksam geworden ist.
Mit diesem Element wird das Datum übermittelt, zu dem die Änderung rechtswirksam wird.
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
Hinweis auf eine vermutete Inkonsistenz
Mit dieser Nachricht informiert das bzst die Meldebehörde über das Vorliegen konkreter Anhaltspunkte, die auf eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit im Melderegister hinweisen.
Diese Nachricht wird vom
bzst im Falle eines Hinweises auf Inkonsistenzen (Prozess siehe ) an die Meldebehörde versendet.
Mit diesem Element wird ein Hinweis auf eine (vermutete) Inkonsistenz übermittelt.
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
Die Art des Hinweises gemäß Schlüsseltabelle. Je nach Art des Hinweises werden in den Elementen beteiligteperson Informationen zu verschiedenen beteiligten Personen übermittelt.
Zu einem Hinweis auf Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit des Melderegister können sowohl Informationen über beteiligte Personen übermittelt werden, die im eigenen Melderegister geführt werden, als auch über Personen, die in einem anderen Melderegister geführt werden (beispielsweise in der Rolle des Ehegatten).
Mitteilung der IdNr des auswärtigen Ehegatten oder Lebenspartners
Mit dieser Nachricht informiert das bzst über die mitteilung_idnr für einen nicht mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde gemeldeten Ehegatten oder Lebenspartner, für den jedoch ein vbm gespeichert ist.
Diese Nachricht wird vom
bzst im Falle der Mitteilung der IdNr des auswärtigen Ehegatten oder Lebenspartners (Prozess siehe ) an die Meldebehörde versendet.
Mit diesem Element wird die Steueridentifikation der betroffene Person sowie das vbm und die idnr des auswärtigen Ehegatten oder Lebenspartners übermittelt.
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
Anfrage der IdNr eines auswärtigen Ehegatten oder Lebenspartners
Mit dieser Nachricht kann die Meldebehörde die IdNr eines auswärtigen Ehegatten oder Lebenspartner beim bzst erfragen.
Diese Nachricht wird von der
Meldebehörde im Falle eines Anfrageverfahren zur IdNr des auswärtigen Ehegatten oder Lebenspartners (Prozess siehe ) an das bzst versendet.
Mit diesem Element werden die Daten zur Anfrage übermittelt.
Mit diesem Element wird die Steueridentifikation der betroffenen Person übermittelt, für den die idnr des auswärtigen Ehegatten oder Lebenspartner angefragt werden soll.
Mit diesem Element werden die Identifikationsdaten zum auswärtigen Ehegatten oder Lebenspartner mitgeteilt, die in der Meldebehörde der betroffenen Person sind.
Es dürfen nur die aktuellen Vornamen und der Familienname des auswärtigen Ehegatten oder Lebenspartners übermittelt werden.
Die Gemeinde, in welcher der auswärtige Ehegatte gemeldet ist.
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
Antwort auf die Anfrage der IdNr eines auswärtigen Ehegatten oder Lebenspartners
Mit dieser Nachricht beantwortet das bzst die Anfrage der Meldebehörde zur IdNr des auswärtigen Ehegatten oder Lebenspartner (Nachricht 0518).
Diese Nachricht wird vom
bzst als Antwort im Anfrageverfahren zur IdNr des auswärtigen Ehegatten oder Lebenspartners (Prozess siehe ),
bzst als Antwort im Anfrageverfahren zur IdNr des auswärtigen Ehegatten oder Lebenspartners im Fehlerfall (Prozess siehe ) an die Meldebehörde versendet.
Mit diesem Element wird die Ursprungsnachricht referenziert, mit der die Anfrage der IdNr des auswärtigen Ehegatten oder Lebenspartners mitgeteilt wurde. Als Schlüssel darf im Kindelement nachrichtentyp nur der Wert 0518 übermittelt werden.
Mit diesem Element wird die Antwort auf die Anfrage der IdNr des auswärtigen Ehegatten oder Lebenspartners übermittelt.
Mit diesem Element werden die Identifikationsdaten zum auswärtigen Ehegatten oder Lebenspartner übermittelt, welche die Meldebehörde in der zugrundliegenden Nachricht nachricht.0518 verwendet hat.
Die Antwort des BZSt auf die Anfrage.
Eine idnr für den auswärtigen Ehegatten oder Lebenspartner wird nur übermittelt, wenn die Suche in der IdNr-Datenbank anhand der übermittelten Identifikationsdaten exakt einen Treffer geliefert hat. Andernfalls wird anhand der verwendeten Schlüsseltabelle der Grund mitgeteilt, warum keine idnr übermittelt wird.
Mit diesem Element wird die vom BZSt ermittelte idnr des auswärtigen Ehegatten oder Lebenspartner mitgeteilt. Weicht der im BZSt gespeicherte Name zu der Person vom in der Anfrage übermittelten Namen ab, wird auch der abweichende Name (Vornamen und der Familienname) übermittelt.
Mit diesem Element werden die Daten zur Identifikation des Ereignisses aus der Ursprungsnachricht übermittelt.
BZSt-Aussteuerungsmitteilung
Mit dieser Nachricht teilt das BZSt der Meldebehörde, die eine IdNr angefordert hat, mit, dass sich die Mitteilung der IdNr für die betroffene Person verzögert.
Diese Nachricht wird versendet vom
bzst im Falle Feststellung der Personenidentität im BZSt (Prozess siehe ).
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
Mitteilung der Nichtzuständigkeit für die Konfliktklärung
Mit dieser Nachricht informiert die Meldebehörde das BZSt nach Erhalt einer Konfliktmitteilung, dass sie für die Konfliktklärung nicht mehr zuständig ist.
Diese Nachricht wird von der
Meldebehörde im Falle der Rückweisung gemäß Prüfungsebene II nach Zuständigkeitsprüfung für die Konfliktklärung (Prozess siehe ) an das bzst versendet.
Mit diesem Element wird das vbm aus der eingegangenen Nachricht 0503 übermittelt.
Mit diesem Element wird Angabe zum Geburtsdatum aus dem Element ausloesende.person/geburt/geburtsdatum der ursprünglichen Nachricht 0503 übermittelt.
Mit diesem Element werden die Informationen zum Konfliktmanagement aus der eingegangen Konfliktmitteilung zur Referenzierung übermittelt.
Mit diesem Element wird die aktuelle Inlandsanschrift der betroffenen Person übermittelt.
Mit diesem Element wird die aktuell zuständige Meldebehörde übermittelt.
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
Mitteilung zur Änderung einer IdNr
Mit dieser Nachricht teilt das BZSt der Meldebehörde der Hauptwohung oder Meldebehörde der alleinigen Wohnung die Änderung einer IdNr für eine betroffene Person mit.
Diese Nachricht wird versendet vom
bzst im Falle der Mitteilung zur Änderung einer IdNr (Prozess siehe ).
Mit diesem Element wird die vor Änderung im Melderegister gespeicherte IdNr übermittelt.
Mit diesem Element wird die im Melderegister zu speichernde IdNr nach Änderung übermittelt.
Mit diesem Element wird ein vom BZSt zur Nachverfolgung vergebenes Erinnerungskennzeichen und der Erinnerungsstatus übermittelt.
Mit diesem Element wird das Erinnerungskennzeichen übermittelt.
Mit diesem Element wird der Erinnerungsstatus übermittelt.
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
Mitteilung der Daten nach Änderung der IdNr
Mit dieser Nachricht übermittelt die Meldebehörde der Hauptwohnung oder Meldebehörde der alleinigen Wohnung die Daten der betroffenen Person nach Änderung der IdNr an das BZSt.
Diese Nachricht wird versendet von der
Meldebehörde der Hauptwohnung oder Meldebehörde der alleinigen Wohnung im Falle der Mitteilung zur Änderung einer IdNr (Prozess siehe ).
Mit diesem Element wird die im Melderegister nach Änderung gespeicherte IdNr übermittelt.
Mit diesem Element wird das Datum des Beziehens der Wohnung übermittelt; vgl. Blatt 1301.
Mit diesem Element wird das Erinnerungskennzeichen aus der vorausgehenden Nachricht 0522 übermittelt.
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
KBA-Registermitteilung
Die Meldebehörde übermittelt mit dieser Nachricht Informationen über Fortschreibungen von Vornamen und Geburtsnamen im Sinne der Datenübermittlung an das KBA einer betroffenen_person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat.
Eines oder mehrere der Elemente fortschreibung.vornamen und fortschreibung.familiennameOderGeburtsname müssen vorhanden sein.
Diese Nachricht wird versendet von der
hauptwohnungs_mb oder alleinigewohnungs_mb im Falle einer Fortschreibung von Namen und Doktorgraden (Prozess siehe ).
Dieses Element identifiziert die betroffene_person.
Dieses Element übermittelt die Registereinträge der Meldebehörde vor und nach Fortschreibung des Familiennamens oder Geburtsnamens. Es ist nur zu befüllen, wenn die Namensänderung der betroffenen Person auch eine Änderung des geburtsnamens_kba bedeutet.
Dieses Element übermittelt den Familiennamen vor der Fortschreibung in strukturierter (DSMeld-Felder 0101, 0102) und unstrukturierter Schreibweise (DSMeld-Feld 0101a).
Dieses Element übermittelt den Familiennamen nach der Fortschreibung in strukturierter (DSMeld-Felder 0101, 0102) und unstrukturierter Schreibweise (DSMeld-Feld 0101a).
Es sind folgende Nachweisdaten für die Änderung des Familiennamens zu übermitteln, sofern vorhanden:
Datum des zugrundeliegenden Rechtsaktes (DSMeld-Feld 0205)
Bezeichnung und Aktenzeichen der Behörde, die die Namensänderung veranlasst hat (DSMeld-Feld 0206)
Dieses Element übermittelt den Geburtsnamen vor der Fortschreibung in strukturierter (DSMeld-Felder 0201, 0202) und unstrukturierter Schreibweise (DSMeld-Feld 0201a).
Dieses Element übermittelt den Geburtsnamen nach der Fortschreibung in strukturierter (DSMeld-Felder 0201, 0202) und unstrukturierter Schreibweise (DSMeld-Feld 0201a).
Dieses Element übermittelt eine Fortschreibung der Vornamen.
Dieses Element übermittelt die Vornamen (DSMeld-Feld 0301) vor der Fortschreibung.
Dieses Element übermittelt die Vornamen (DSMeld-Feld 0301) nach der Fortschreibung.
Es sind folgende Nachweisdaten für die Änderung der Vornamen zu übermitteln, sofern vorhanden:
Datum des zugrundeliegenden Rechtsaktes (DSMeld-Feld 0304)
Bezeichnung und Aktenzeichen der Behörde, die die Namensänderung veranlasst hat (DSMeld-Feld 0305)
Zentralregistermitteilung
Die Meldebehörde übermittelt mit dieser Nachricht Informationen über Namensänderungen nach und Änderungen der Geburtsdaten an das Bundeszentralregister.
Diese Nachricht wird versendet von der
hauptwohnungs_mb oder alleinigewohnungs_mb im Falle einer fortschreibung.namen_doktorgrad (Prozess siehe ),
hauptwohnungs_mb oder alleinigewohnungs_mb im Falle einer fortschreibung.geburtsdaten (Prozess siehe ).
Mit diesem Element wird ein Verwaltungsakt mitgeteilt, der einen oder mehrere Namen der folgenden Namen einer Person ändert:
Vornamen
Familienname
Geburtsname
Auch die Änderung eines Geburtsdatum ist mitzuteilen.
Es werden sowohl reguläre Änderungen als auch Korrekturen übermittelt.
Um eine eindeutige Zuordnung der Namens- bzw. Geburtsdatumsänderung zu ermöglichen, müssen Vornamen, Familienname, das Geburtsdatum und, sofern vorhanden, der Geburtsname jeweils vor Änderung übermittelt werden. Außerdem werden Geburtsort, und Anschrift benötigt.
Hier sind die Nachweisdaten zu dem Verwaltungsakt zu übermitteln, der zu der Änderung eines oder mehrere Namen einer Person geführt hat.
Sofern eine Namensänderung aufgrund einer Eheschließung oder einer Begründung einer Lebenspartnerschaft vorgenommen wird, sind keine Nachweisdaten zu übermitteln. In diesem Fall ist das Element eheoderlp mit dem Wert true zu übermitteln, um gegenüber dem BZR klarzustellen, dass die Nachweisdaten nicht fehlen.
Bei allen anderen Verwaltungsakten, die zu Namensänderungen führen, sind die Nachweisdaten zu diesem Verwaltungsakt zu übermitteln.
Mit diesem Element wird die Tatsache übermittelt, dass die Namensänderung aus einer Eheschließung oder Schließung einer Lebenspartnerschaft resultiert. Nachweisdaten werden dann nicht übermittelt.
Mit diesem Element wird die Tatsache übermittelt, dass die Namensänderung lediglich in der Korrektur eines fehlerhaften Eintrags besteht. Nachweisdaten werden in diesem Fall ebenfalls nicht übermittelt.
Es sind folgende Nachweisdaten zu übermitteln:
Datum des zugrundeliegenden Rechtsaktes (DSMeld-Felder 0205, 0304)
Bezeichnung und Aktenzeichen der Behörde, die die Namensänderung veranlasst hat (DSMeld-Felder 0206, 0305)
Mit diesem Element werden der bisherige sowie der neue aktuelle Familienname der betroffenen Person in strukturierter und unstrukturierter Schreibweise übermittelt.
Mit diesem Element wird der bisherige sowie der neue aktuelle Familienname der betroffenen Person in strukturierter Schreibweise übermittelt.
Mit diesem Element wird der bisherige aktuelle Familienname in strukturierter Schreibweise (dsm-Felder 0101, 0102) übermittelt.
Mit diesem Element wird der neue aktuelle Familienname in strukturierter Schreibweise (dsm-Felder 0101, 0102) übermittelt.
Mit diesem Element wird der bisherige sowie der neue aktuelle Familienname der betroffenen Person in unstrukturierter Schreibweise übermittelt.
Mit diesem Element wird der bisherige aktuelle Familienname in unstrukturierter Schreibweise (dsm-Feld 0101a) übermittelt.
Mit diesem Element wird der neue aktuelle Familienname in unstrukturierter Schreibweise (dsm-Feld 0101a) übermittelt.
Mit diesem Element werden der bisherige sowie der neue Geburtsname der betroffenen Person in strukturierter und unstrukturierter Schreibweise übermittelt.
Mit diesem Element wird der bisherige sowie der neue Geburtsname der betroffenen Person in strukturierter Schreibweise übermittelt.
Mit diesem Element wird der bisherige Geburtsname in strukturierter Schreibweise (dsm-Felder 0201, 0202) übermittelt.
Mit diesem Element wird der neue Geburtsname in strukturierter Schreibweise (dsm-Felder 0201, 0202) übermittelt.
Mit diesem Element wird der bisherige sowie der neue Geburtsname der betroffenen Person in unstrukturierter Schreibweise übermittelt.
Mit diesem Element wird der bisherige Geburtsname in unstrukturierter Schreibweise (dsm-Feld 0201a) übermittelt.
Mit diesem Element wird der neue Geburtsname in unstrukturierter Schreibweise (dsm-Feld 0201a) übermittelt.
Mit diesem Element werden die bisherigen sowie neuen aktuellen Vornamen des Betroffenen mitgeteilt.
Die bisherigen aktuellen Vornamen (dsm-Feld 0301).
Die neuen aktuellen Vornamen (dsm-Feld 0301).
Mit diesem Element wird der bisherige sowie der geänderte Eintrag zum Geburtsdatum der betroffenen Person mitgeteilt.
Mit diesem Element werden die Daten zum bisherigen Geburtsdatum mitgeteilt.
Mit diesem Element werden die Daten zum neuen Geburtsdatum mitgeteilt.
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
Volljährigkeitsmitteilung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Die Meldebehörde übermittelt mit dieser Nachricht die Daten der Personen, die im Folgejahr volljährig werden, an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.
Diese Nachricht wird versendet von der
hauptwohnungs_mb oder der alleinigewohnungs_mb im Rahmen der bestandsdatenlieferung und quittierung (Prozess siehe bzw. ).
Die Personendaten, die von den Meldebehörden an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr übermittelt werden, enthalten den Familiennamen, die Vornamen und die gegenwärtige Anschrift. (Das Kindelement identifikation.ereignis wurde aufgenommen, damit im Falle der Rücksendung mit einer RtS-Nachricht ein eindeutiger Satzbezug hergestellt werden kann.)
Es ist der Familienname des Betroffenen zu übermitteln (dsm-Blätter 0101, 0102).
Hier werden die Vornamen der Person dargestellt. Alle Vornamen sind - durch Leerzeichen getrennt - im Kindelement name anzugeben; in der Reihenfolge, wie sie in einer deutschen Personenstandsurkunde eingetragen sind. Bei Ausländern ohne deutsche Personenstandsurkunde ist die Eintragung im Pass maßgebend.
Das Kindelement name darf nur fehlen, wenn durch den Schalter nichtVorhanden angezeigt wird, dass ein Vorname zu Recht nicht vorhanden ist.
Mit diesem Element wird der gebräuchliche Vorname der betroffenen Person übermittelt.
Es sind alle zum gebräuchlichen Vornamen gehörenden Vornamen anzugeben, durch Leerzeichen getrennt.
Sofern in einer XMeld-Nachricht die Übermittlung des gebräuchlichen Vornamens vorgesehen ist, soll dieser immer angegeben werden (und nicht nur dann, wenn sich der gebräuchliche Vorname vom ersten Vornamen unterscheidet).
Mit diesem Element werden ausschließlich die Adressdaten übermittelt, die die Meldebehörden nach § 4 bmeldduev2 an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr übermitteln müssen.
Hier wird die Haupt- oder alleinige Wohnung der betroffenen Person eingetragen.
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind. Im Rahmen von Bestandsdatenlieferungen ist im Element ereignis.zeitpunkt der Zeitpunkt des Datenabzugs zum Stichtag zu verwenden.
Optionsmitteilung Wegzug
Die Meldebehörde übermittelt mit dieser Nachricht nach einem wegzug_ausland Informationen zu erklärungspflichtigen Mehrstaatern, die ab dem 01.01.1990 die deutsche Staatsangehörigkeit bei Geburt nach § 4 Abs. 3 StAG erworben haben und eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen.
Diese Nachricht wird versendet von der
alleinigewohnungs_mb im Falle einer Übermittlung der Daten einer in das Ausland verzogenen Person, bei der der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit (Prozess siehe ).
Mit diesem Element wird für genau eine betroffene Person eine Optionsmitteilung zum Wegzug übermittelt.
Hier werden die Identifikationsdaten für die betroffene Person mitgeteilt.
Mit diesem Element wird der Ehename der Person in strukturierter Form übermittelt.
Mit diesem Element wird der Ehename der Person in unstrukturierter Form übermittelt.
Mit diesem Element wird der Lebenspartnerschaftsname der Person in strukturierter Form übermittelt.
Mit diesem Element wird der Lebenspartnerschaftsname der Person in unstrukturierter Form übermittelt.
Mit diesem Element sind die übermittelten Geburtsinformationen des Betroffenen nachzuweisen (dsm-Felder 0604, 0605).
Mit diesem Element sind Angaben zu einer bisherigen Wohnung zu übermitteln.
Mit diesem Element wird, soweit bekannt, die Anschrift der Wohnung im Ausland übermittelt (DSMeld-Felder 1232 und 1233).
Mit diesem Element wird die Staatsangehörigkeit der betroffen Person übermittelt.
Mit diesem Element (dsm-Feld 2401) wird die Tatsache, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 oder § 40b des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben wurde und nach § 29 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eintreten kann, übermittelt.
Mit diesem Element wird das Datum des Zuzugs in die Bundesrepublik Deutschland übermittelt.
Mit diesem Element werden Auskunftssperren nach § 51 BMG übermittelt (DSMeld 1801). Es sind nur die Auskunftssperren 3 und 11 zulässig.
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
Optionsmitteilung Wiederzuzug
Die Meldebehörde übermittelt mit dieser Nachricht nach einem wiederzuzug_ausland Informationen zu erklärungspflichtigen Mehrstaatern, die ab dem 01.01.1990 die deutsche Staatsangehörigkeit bei Geburt nach § 4 Abs. 3 StAG erworben haben und eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen.
Diese Nachricht wird versendet von der
zuzugs_mb im Falle eines wiederzuzugs_ausland (Prozess siehe ).
Mit diesem Element wird für genau eine betroffene Person eine Optionsmitteilung zum Wiederzuzug übermittelt.
Hier werden die Identifikationsdaten für die Person mitgeteilt.
Mit diesem Element wird der Ehename der Person in strukturierter Form übermittelt.
Mit diesem Element wird der Ehename der Person in unstrukturierter Form übermittelt.
Mit diesem Element wird der Lebenspartnerschaftsname der Person in strukturierter Form übermittelt.
Mit diesem Element wird der Lebenspartnerschaftsname der Person in unstrukturierter Form übermittelt.
Mit diesem Element sind die übermittelten Geburtsinformationen des Betroffenen nachzuweisen (dsm-Felder 0604, 0605).
In diesem Element werden die Anschrift sowie Status der Wohnung übermittelt, in die die betroffene Person nach dem Zuzug aus dem Ausland zugezogen ist.
Mit diesem Element wird eine frühere Wohnung der betroffenen Person übermittelt, sofern diese nicht die letzte Inlandswohnung ist.
Im Kindelement letzte.inlandswohnung sind die letzte inländische Anschrift, sowie das entsprechende Wegzugsdatum in das Ausland (dsm-Feld 1314) anzugeben.
Mit diesem Element wird die Staatsangehörigkeit der betroffen Person übermittelt.
Im Kindelement anschrift.ausland wird, soweit bekannt, der Staat (dsm-Feld 1223) abgebildet, aus dem die betroffene Person zugezogen ist.
Mit diesem Element wird das Datum des Zuzugs in die Bundesrepublik Deutschland übermittelt.
Mit diesem Element (dsm-Feld 2401) wird die Tatsache, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 oder § 40b des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben wurde und nach § 29 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit eintreten kann, übermittelt.
Mit diesem Element werden Auskunftssperren nach § 51 BMG übermittelt (DSMeld 1801). Es sind nur die Auskunftssperren 3 und 11 zulässig.
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
Nachricht zur Übermittlung der Bruttodaten einer Person
Mit dieser Nachricht werden die nach § 6 Abs. 1 und 2 2. BMeldDÜV an die Datenstelle der Rentenversicherung zu übermittelnden Bruttodaten zur betroffenen Person mitgeteilt.
Diese Nachricht wird versendet von der
Zuzugsmeldebehörde im Falle eines erstmaligen Zuzugs aus dem Ausland (Prozess siehe ),
Zuzugsmeldebehörde im Falle eines Wiederzuzugs aus dem Ausland (Prozess siehe ),
Meldebehörde der alleinigen Wohnung im Falle einer Geburt (Prozess siehe ),
Meldebehörde der Hauptwohnung oder Meldebehörde der alleinigen Wohnung im Falle der Rücknahme eines Sterbefalls (Prozess siehe ),
Meldebehörde der Hauptwohnung oder Meldebehörde der alleinigen Wohnung im Falle der Übermittlung des Registerbestands einer Person (Prozess siehe ).
Mit diesem Element werden die Identifikationsdaten und die Bruttodaten der betroffenen Person übermittelt.
Mit diesem Element werden die Identifikationsdaten der betroffenen Person übermittelt.
Im Kindelement anschrift ist stets die aktuelle lokale Anschrift aus der Sicht des Autors der Nachricht einzutragen.
Mit diesem Element wird der zugrundeliegende Datenübermittlungsanlass übermittelt, da dieser anhand der personenbezogenen Daten allein nicht zu erkennen ist.
Mit diesem Element wird der Name der betroffenen Person übermittelt.
Mit diesem Element werden die Geburtsdaten der betroffenen Person übermittelt.
Mit diesem Element wird das Geschlecht der betroffenen Person übermittelt.
Mit diesem Element wird die Anschrift der gegenwärtigen Hauptwohnung oder alleinigen Wohnung der betroffenen Person übermittelt.
Mit diesem Element wird die Anschrift der letzten früheren Hauptwohnung oder alleinigen Wohnung der betroffenen Person übermittelt.
Mit diesem Element wird das Datum der letzten Eheschließung oder der letzten Begründung einer Lebenspartnerschaft übermittelt.
Mit diesem Element wird das Datum der Begründung der bei der Eheschließung bereits bestehenden Lebenspartnerschaft übermittelt (siehe DSMeld-Blatt 1402a).
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
Nachricht für die Übermittlung von Änderungen zur betroffenen Person
Mit dieser Nachricht werden der Datenstelle der Rentenversicherung Änderungen zu den Daten der betroffenen Person mitgeteilt.
Diese Nachricht wird versendet von der
Zuzugsmeldebehörde im Falle eines Zuzugs aus dem Inland (Prozess siehe ),
Meldebehörde der Hauptwohnung oder Meldebehörde der alleinigen Wohnung im Falle eines Umzugs (Prozess siehe ),
Meldebehörde der alleinigen Wohnung im Falle eines Wegzugs in das Ausland (Prozess siehe ),
Meldebehörde der alleinigen Wohnung im Falle eines Wegzugs nach unbekannt (Prozess siehe ),
Meldebehörde der Hauptwohnung oder Meldebehörde der alleinigen Wohnung im Falle der Fortschreibung von Namen und Doktorgraden (Prozess siehe ),
Meldebehörde der Hauptwohnung oder Meldebehörde der alleinigen Wohnung im Falle der Fortschreibung von Geburtsdaten (Prozess siehe ),
Meldebehörde der Hauptwohnung oder Meldebehörde der alleinigen Wohnung im Falle der Fortschreibung von Daten zum Geschlecht (Prozess siehe ),
Meldebehörde der Hauptwohnung oder Meldebehörde der alleinigen Wohnung im Falle der Fortschreibung von Daten zur Anschrift (Prozess siehe ),
neuen Meldebehörde der Hauptwohnung im Falle eines Wohnungsstatuswechsels mit Wechsel des Zuständigkeitsbereichs (Prozess siehe ),
Meldebehörde der Hauptwohnung im Falle eines Wohnungsstatuswechsels ohne Wechsel des Zuständigkeitsbereichs (Prozess siehe ),
Meldebehörde der Hauptwohnung oder Meldebehörde der alleinigen Wohnung im Falle der Fortschreibung von Daten zum Familienstand (Prozess siehe ).
Mit diesem Element werden alle geänderten Daten der betroffenen Person übermittelt, die für die Datenstelle der Rentenversicherung relevant sind. Diese Änderungen können ein oder mehrere melderechtliche Ereignisse oder Korrekturen eines Tages betreffen (verfahrensabhängig).
Um die Änderung mitzuteilen, werden in den beiden Kindelementen vorher und nachher jedes Änderungselementes die jeweiligen Informationen vor und nach der Änderung übermittelt. Es werden folgende Fälle unterschieden:
Änderungseintrag: Beide Elemente werden vollständig übermittelt.
Hinzufügen von Daten: Nur das nachher-Element wird übermittelt.
Löschung: Nur das vorher-Element wird übermittelt.
Mischform mehrerer melderechtlicher Ereignisse: Je geändertem Element ist in dessen Kindelement vorher der Stand vor dem ersten melderechtlichen Ereignis und im Kindelement nachher der Stand nach dem letzten melderechtlichen Ereignis (sofern vorhanden) enthalten.
Mit diesem Element werden die Identifikationsdaten der betroffenen Person übermittelt, wie sie vor Änderung im Melderegister vorlagen.
Sofern die betroffene Person nach der Änderung lebt, wird mit diesem Element der Wert true übermittelt. Andernfalls wird der Wert false übermittelt.
Mit diesem Element werden die Änderungen zum Familiennamen der betroffenen Person übermittelt.
Mit diesem Element werden die Änderungen zum Ehenamen der betroffenen Person übermittelt.
Mit diesem Element werden die Änderungen zum Lebenspartnerschaftsnamen der betroffenen Person übermittelt.
Mit diesem Element werden die Änderungen zum Geburtsnamen der betroffenen Person übermittelt.
Mit diesem Element werden die Änderungen zum früheren Familiennamen der betroffenen Person übermittelt.
Mit diesem Element werden die Änderungen zu den Vornamen der betroffenen Person übermittelt.
Mit diesem Element werden die Änderungen zum gebräuchlichen Vornamen der betroffenen Person übermittelt.
Mit diesem Element werden die Änderungen zu den früheren Vornamen der betroffenen Person übermittelt.
Mit diesem Element werden die Änderungen zu den Doktorgraden der betroffenen Person übermittelt.
Mit diesem Element werden die Änderungen zu den Geburtsdaten der betroffenen Person übermittelt.
Mit diesem Element werden die Änderungen zum Geschlecht der betroffenen Person übermittelt.
Mit diesem Element werden die Änderungen zur Anschrift der gegenwärtigen Hauptwohnung oder alleinigen Wohnung der betroffenen Person übermittelt.
Mit diesem Element werden die Änderungen zur Anschrift der letzten früheren Hauptwohnung oder alleinigen Wohnung der betroffenen Person übermittelt.
Mit diesem Element werden Änderungen zum Sterbedatum übermittelt.
Mit diesem Element werden Änderungen zum Datum der letzten Eheschließung bzw. der letzten Begründung einer Lebenspartnerschaft übermittelt.
Mit diesem Element werden die Änderungen zum Datum der Begründung der bei der Eheschließung bereits bestehenden Lebenspartnerschaft übermittelt (siehe DSMeld-Blatt 1402a).
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
Geburtsmitteilung
Mit dieser Nachricht werden einer betroffenen Person (Mutter) ein oder mehrere Kinder zugeordnet.
Diese Nachricht wird versendet von der
Meldebehörde der Hauptwohnung oder Meldebehörde der alleinigen Wohnung im Falle der Fortschreibung von Daten zu Kindern (Prozess siehe ).
Mit diesem Element werden die Daten zur Zuordnung eines oder mehrerer Kinder zur betroffenen Person (Mutter) übermittelt. Da die Nachricht als Sammelnachricht gestaltet ist, kann dieses Element mehrfach übermittelt werden.
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
Mit diesem Element werden die Identifikationsdaten der betroffenen Person (Mutter) übermittelt, damit die Geburtsmitteilung zugeordnet werden kann.
Mit diesem Element werden die Daten eines Kindes der betroffenen Person (Mutter) übermittelt. Im Falle einer Mehrlingsgeburt wird dieses Element mehrfach übermittelt.
Berichtigungsnachricht für Geburtsmitteilungen
Mit dieser Nachricht kann die Zuordnung eines Kindes zur betroffenen Person (Mutter) aufgehoben werden, oder die Daten zum Kind korrigiert.
Diese Nachricht wird versendet von der
Meldebehörde der Hauptwohnung oder Meldebehörde der alleinigen Wohnung im Falle der Fortschreibung von Daten zu Kindern (Prozess siehe ).
Mit diesem Element werden die Änderungen der Daten von Kindern zur betroffenen Person (Mutter) übermittelt, wozu auch das Aufheben der Zuordnung eines Kindes gehören kann. Da die Nachricht als Sammelnachricht gestaltet ist, kann dieses Element mehrfach übermittelt werden.
Mit diesem Element werden die Identifikationsdaten der betroffenen Person (Mutter) übermittelt, damit die Berichtigungsnachricht zugeordnet werden kann.
Mit diesem Element werden alle geänderten Daten eines Kindes übermittelt, die für die Datenstelle der Rentenversicherung relevant sind. Die Änderungen können ein oder mehrere melderechtliche Ereignisse oder Korrekturen eines Tages umfassen (verfahrensabhängig).
Um die Änderung mitzuteilen, werden in den beiden Kindelementen vorher und nachher jedes Änderungselementes die jeweiligen Informationen vor und nach der Änderung übermittelt. Es werden folgende Fälle unterschieden:
Änderungseintrag: Beide Elemente werden vollständig übermittelt.
Löschung: Nur das vorher-Element wird übermittelt.
Mischform mehrerer melderechtlicher Ereignisse: Je geändertem Element ist in dessen Kindelement vorher der Stand vor dem ersten melderechtlichen Ereignis und im Kindelement nachher der Stand nach dem letzten melderechtlichen Ereignis (sofern vorhanden) enthalten.
Sofern die Zuordnung des Kindes zur betroffenen Person (Mutter) aufgehoben werden soll, wird mit diesem Element der Wert true übermittelt. Andernfalls wird der Wert false übermittelt.
Mit diesem Element werden die Änderungen zum Familiennamen des Kindes der betroffenen Person (Mutter) übermittelt.
Mit diesem Element werden die Änderungen zum früheren Familiennamen des Kindes der betroffenen Person (Mutter) übermittelt.
Mit diesem Element werden die Änderungen zu den Vornamen des Kindes der betroffenen Person (Mutter) übermittelt.
Mit diesem Element werden die Änderungen zum gebräuchlichen Vornamen des Kindes der betroffenen Person (Mutter) übermittelt.
Mit diesem Element werden die Änderungen zu den früheren Vornamen des Kindes der betroffenen Person (Mutter) übermittelt.
Mit diesem Element werden die Änderungen zu den Geburtsdaten des Kindes der betroffenen Person (Mutter) übermittelt.
Mit diesem Element werden die Änderungen zum Geschlecht des Kindes der betroffenen Person (Mutter) übermittelt.
Mit diesem Element werden die Änderungen zur Anshrift der gegenwärtigen Hauptwohnung oder alleinigen Wohnung des Kindes der betroffenen Person (Mutter) übermittelt.
Mit diesem Element werden die Änderungen zur Anschrift der bisherigen Hauptwohnung oder alleinigen Wohnung des Kindes der betroffenen Person (Mutter) übermittelt.
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
Nachricht zur Mitteilung der Stornierung eines Betroffenen
Mit dieser Nachricht übermittelt die Meldebehörde der Datenstelle der Rentenversicherung Identifikationsdaten zu Personen, deren Daten storniert worden sind und somit auch seitens der Datenstelle der Rentenversicherung zu stornieren sind.
Diese Nachricht wird versendet von der
Meldebehörde der alleinigen Wohnung im Falle der Stornierung einer Person (Prozess siehe ).
Mit diesem Element werden die notwendigen Identifikationsdaten übermittelt, um die zu stornierende Person seitens der Datenstelle der Rentenversicherung identifizieren zu können. Da die Nachricht als Sammelnachricht gestaltet ist, kann dieses Element mehrfach übermittelt werden.
Mit diesem Element wird der Grund für die Stornierung einer Person im Melderegister übermittelt.
Mit diesem Element werden die Identifikationsdaten der betroffenen Person übermittelt.
Diese Struktur enthält die Personendaten inkl. der Anschrift vor Stornierung (alter Datenzustand).
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
Nachricht zur Mitteilung von Sterbefällen
Mit dieser Nachricht übermittelt die Meldebehörde der Datenstelle der Rentenversicherung die Information, dass eine Person verstorben ist sowie nähere Angaben zu dem Sterbefall.
Diese Nachricht wird versendet von der
Meldebehörde der alleinigen Wohnung im Falle eines Sterbefalls (Prozess siehe ).
Mit diesem Element werden die notwendigen Identifkationsdaten übermittelt, um die verstorbene Person seitens der Datenstelle der Rentenversicherung identifizieren und das Sterbedatum auswerden zu können.
Mit diesem Element werden die Identifikationsdaten der betroffenen Person übermittelt.
Mit diesem Element wird das Sterbedatum der betroffenen Person übermittelt.
Ist im Sterbeeintrag für den Zeitpunkt des Todes ein Zeitraum eingetragen (Nr. 31.2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV) in der jeweils gültigen Fassung), so ist hier das zweite (spätere) Datum anzugeben. Ggf. ist der Zeitpunkt des Todes, einer Todeserklärung oder einer gerichtlichen Feststellung der Todeszeit anzugeben.
Sofern die betroffene Person verheiratet war oder in einer Lebenspartnerschaft gelebt hat, werden mit diesem Element die Identifikationsdaten zum Ehegatten oder Lebenspartner der betroffenen Person übermittelt.
Mit diesem Element wird das Datum der letzten Eheschließung oder der letzten Begründung einer Lebenspartnerschaft übermittelt.
Mit diesem Element wird das Datum der Begründung der bei der Eheschließung bereits bestehenden Lebenspartnerschaft übermittelt (siehe DSMeld-Blatt 1402a).
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
Mitteilung möglicherweise unplausibler Daten an die Meldebehörde
Mit dieser Nachricht kann die Datenstelle der Rentenversicherung der Meldebehörde möglicherweise unplausible Daten mitteilen, die sie bei ihren fachspezifischen Prüfungen festgestellt hat.
Diese Nachricht wird versendet von der
Datenstelle der Rentenversicherung im Falle einer Mitteilung möglicherweise unplausibler Daten (Prozess siehe ).
Mit diesem Element wird der seitens der Datenstelle der Rentenversicherung festgestellte mögliche Fehler übermittelt. In einer Nachricht können mehrere Fehler zu einem Einzelfall mitgeteilt werden.
Mit diesem Element werden die Identifikationsdaten aus der fehlerhaften Ursprungsnachricht übermittelt. Handelt es sich bei der Ursprungsnachricht um die Nachricht 1002 oder die Nachricht 1003, so werden die Daten aus dem Element mutter bzw. dem Element identifikation.mutter übernommen.
Mit diesem Element wird die fehlerhafte Ursprungsnachricht referenziert.
Mit diesem Element werden die Daten zur Identifikation des Ereignisses aus der Ursprungsnachricht übermittelt.
Mitteilung über einen nicht zu korrigierenden Datensatz
Mit dieser Nachricht bestätigt die Meldebehörde der Datenstelle der Rentenversicherung die Daten der Ursprungsnachricht, für die zuvor möglicherweise unplausible Daten seitens der Datenstelle der Rentenversicherung gemeldet wurden.
Diese Nachricht wird versendet von der
Meldebehörde im Falle einer Mitteilung möglicherweise unplausibler Daten (Prozess siehe ).
Mit diesem Element werden Angaben zum Fehler aus der vorausgehenden Nachricht 1009 übermittelt, der seitens der Meldebehörde nicht bestätigt werden konnte, das heißt sich das Melderegister diesbezüglich als korrekt erwiesen hat. Falls mehrere Fehler in der Nachircht 1009 enthalten waren, wird pro Fehlerhinweis, der seitens der Meldebehörde nicht bestätigt werden konnte, ein Element übermittelt.
Mit diesem Element werden Identifikationsdaten aus der vorausgehenden Nachricht 1009 übermittelt (Element identifikationsdaten).
Mit diesem Element wird die fehlerhafte Ursprungsnachricht referenziert. Hierfür übernimmt die Meldebehörde die Angaben aus der vorausgehenden Nachricht 1009. Es ist hier also nicht Bezug zur Nachricht 1009 zu nehmen, sondern zu der Nachricht, welche die Nachricht 1009 ausgelöst hat.
Die Meldebehörde übernimmt die Angaben zu den Identifikationsdaten des Ereignisses aus der vorausgehenden Nachricht 1009.