Allgemeiner Fortschreibungs-Datentyp
Allgemeines Schema für die Fortschreibung des Melderegisters nach § 33 Abs. 3 und 4 bmg und § 8 bmeldduev1.
Gesendet wird je eine Nachricht an alle Gemeinden, in denen der Betroffene gemeldet ist. Darüberhinaus ist bei Eintragung und Aufhebung einer Auskunftssperre nach § 51 bmg gem. § 33 Abs 4 bmg auch noch zusätzlich die vorherige Meldebehörde zu unterrichten, also alle Meldebehörden, die von der aktuellen Meldeanschrift Kenntnis haben und diese ggf. weitergeben könnten.
Im nachrichtenkopf werden allgemeine Angaben über die Nachricht gemacht.
Der Autor teilt der empfangenden Meldebehörde mit, dass Daten eines Betroffenen im Melderegister fortzuschreiben oder zu korrigieren sind. Dieser Betroffene wird im Element betroffener identifiziert.
Dient ausschließlich der Identifikation des Betroffenen.
Dessen Daten werden im Melderegister fortgeschrieben.
Daten des Betroffenen für die Partnermeldebehörde
Mit diesem Element werden die Daten der betroffenen Person an die Partnermeldebehörde übermittelt.
Mit diesem Element wird der Familienstand der betroffenen_person übermittelt.
Mit diesem Element wird der Name der betroffenen_person übermittelt.
Mit diesem Element wird das Geburtsdatum der betroffenen_person übermittelt.
Geschlecht einer Person
Mit diesem Datentyp wird das Geschlecht einer Person abgebildet.
Mit diesem Element wird die Anschrift der betroffenen_person übermittelt.
Mit diesem Element wird der Sterbetag der betroffenen_person übermittelt.
Mit diesem Element wird die Auskunftssperre der betroffenen_person übermittelt. Zulässig sind die Schlüssel 3 und 11
Dieses Element darf sowohl für Ehegatten als auch für Lebenspartner übermittelt werden.
Korrektur des Geschlechts des Betroffenen
Ein bisheriger, falscher Wert für das Geschlecht des Betroffenen wird berichtigt.
Der bisherige Wert für das Geschlecht des Betroffenen ist falsch, er ist zu korrigieren.
Der neue, berichtigte Wert für das Geschlecht des Betroffenen.
Mitteilung des Geschlechts nach einer Geschlechtsumwandlung
Geschlechtsumwandlung. Das Geschlecht des Betroffenen hat sich geändert. Der neue Wert wird mitgeteilt.
In der Regel ist dieser Nachricht eine Nachricht 0033 (Vornamensänderung) vorausgegangen. Diese Namensänderung findet üblicherweise weit vor der Geschlechtsumwandlung statt.
Dies ist das Geschlecht des Betroffenen vor der Geschlechtsumwandlung.
Dies ist das neue Geschlecht des Betroffenen.
Berichtigung des Geburtsdatums
Das bisher gespeicherte Geburtsdatum des Betroffenen ist falsch und muss berichtigt werden.
Falsches Geburtsdatum.
Berichtigtes Geburtsdatum.
Berichtigung des Familienstandes des Betroffenen
Für die Rücknahme einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft sowie die Rücknahme einer Ehebeendigung oder Beendigung einer Lebenspartnerschaft ist die Nachricht
nachricht.0082
zu verwenden.
Die Informationen zum Familienstand der betroffenen_person sind falsch und müssen berichtigt werden. Diese Nachricht kann auch für die Korrektur der Ehebeendigung / Beendigung der Lebenspartnerschaft und der Korrektur der Eheschließung / Begründung einer Lebenspartnerschaft genutzt werden. Der Familienstand muss immer übermittelt werden.
Enthält die beim Autor fälschlicherweise gespeicherte Familienstandsinformation vor der Korrektur.
Enthält die beim Autor berichtigte Familienstandsinformation.
Dieses Element ist zu übermitteln, wenn der partner fälschlicherweise bei der betroffenen_person eingetragen war.
Dieses Element ist zu übermitteln, wenn dieser partner fälschlicherweise bei der betroffenen_person nicht eingetragen war.
Vorliegende Nachweisdaten sind nur dann zu übermitteln, wenn dadurch die fehlerhaft gespeicherten Nachweisdaten berichtigt werden.
Mitteilung einer Auskunftssperre
Der Leser mit einer inaktuellen Wohnung darf nicht mit einer Nachricht
nachricht.0198
reagieren.
Bei Eintragung einer Sperre bei einer aktuellen Wohnung sind sofort alle aktuellen und inaktuellen Wohnungen über die Einrichtung zu informieren.
Bei Eintragung einer Sperre bei einer aktuellen Wohnung aufgrund einer erhaltenen Nachricht 0005 sind alle inaktuellen Wohnungen über die Einrichtung zu informieren.
Die erfolgreiche Verarbeitung (Eintragung der Übermittlungssperre im Melderegister) der Nachricht 0005 ist dem Autor mit der Quittungsnachricht nachricht.0920 mitzuteilen. Hierfür ist der Schlüssel 5 (Ebene 5) in der Quittungsnachricht anzugeben.
Falls der Autor der Nachricht 0005 keine Quittungsnachricht erhält, muss diese Meldebehörde mit der nicht reagierenden Meldebehörde Kontakt aufnehmen, um die Fortschreibung der Auskunftssperre sicherzustellen.
Diese Nachricht wird auch versendet, um die Erklärung der Einwilligung zur Datenübermittlung für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels gemäß § 44 Abs. 3 Satz 2 BMG mitzuteilen.
Hier wird die für den Betroffenen eingerichtete Auskunftssperre mit Frist und Grund beschrieben.
Erlaubt sind in diesem Zusammenhang nur folgende Schlüssel für Auskunftssperren:
1
3
11
Mit diesem Element wird die Erklärung der Einwilligung zur Datenübermittlung für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels gemäß § 44 Abs. 3 Satz 2 BMG mitgeteilt.
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
Übernahme oder Eintragung eines Personaldokumentes in das Melderegister
Der Autor teilt der adressierten Meldebehörde mit, dass ein Personaldokument in das Melderegister übernommen oder eingetragen worden ist.
Mit diesem Element wird das in das Melderegister übernommene oder eingetragene Personaldokument beschrieben.
Mitteilung des Beginns einer Partnerschaft des Betroffenen
Mitgeteilt wird der Beginn einer Partnerschaft (Eheschliessung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft) der betroffenen_person.
Die für die Nebenwohnung zuständige Meldebehörde benötigt sowohl den Geschäftsvorfall als auch die Nachweisdaten, um ihr Melderegister entsprechend fortzuschreiben.
Nimmt der Betroffene durch den Beginn der Partnerschaft einen neuen Familiennamen an, so ist er in diesem Element zu übermitteln.
Nimmt der Betroffene durch den Beginn der Partnerschaft einen neuen Familiennamen an, so ist er in diesem Element zu übermitteln.
Wenn von der die Partnerschaft beurkundenden Stelle (Standesamt, Notar, etc) ein Ehe- oder Lebenspartnerschaftsname mitgeteilt wird, ist dieser in der Fortschreibung mit zu übermitteln.
Dies ist der Ehename des Betroffenen.
Dies ist der Lebenspartnerschaftsname des Betroffenen.
Wenn von der die Partnerschaft beurkundenden Stelle (Standesamt, Notar, etc) ein Ehe- oder Lebenspartnerschaftsname mitgeteilt wird, ist dieser in der Fortschreibung mit zu übermitteln.
Dies ist der Ehename des Betroffenen, in unstrukturierter Darstellung.
Dies ist der Lebenspartnerschaftsname des Betroffenen, in unstrukturierter Darstellung.
Mit diesem Element werden die gem. § 3 Abs. 1 Nr. 15 BMG fortzuschreibenden Daten des partners mitgeteilt.
Innerhalb der Namensstruktur wird im Element familienname der nach Beginn der Partnerschaft geführte Familienname übermittelt, im Element frueherer.familienname der vor Beginn der Partnerschaft geführte Familienname, soweit letzterer beim Autor bekannt ist.
Mit diesem Element werden Informationen zum Familienstand (inkl. Beginn, Ende, etc) übermittelt.
Die Nachweisdaten zum Beginn der Partnerschaft sind zu übermitteln
Mitteilung des Endes einer Partnerschaft des Betroffenen (ohne Tod)
Die Partnerschaft (Ehe oder Lebenspartnerschaft) der betroffenen_person wurde beendet. Übermittelt wird der neue Familienstand.
Nähere Angaben zum Dokument, mit dem das Partnerschaftsende (von einem Gericht oder einer Behörde) belegt wird, sind in den Nachweisdaten (im Element nachweis.partnerschaft.ende) enthalten.
An dem Wert dieses Elementes ist erkennbar, ob Informationen zum Ende einer Ehe oder Lebenspartnerschaft übermittelt werden..
Mit diesem Element wird der Beendigungsgrund der Partnerschaft qualifiziert. Von den Werten der Schlüsseltabelle dürfen bis auf den Schlüssel 1 (Tod des Ehegatten oder Lebenspartners) alle Schlüssel verwendet werden.
Der neue Familienstand der betroffenen_person, wie er sich durch das Ende der Partnerschaft ergibt.
Die Nachweisdaten des Partnerschaftsendes sind zu übermitteln
Übermittlung von Informationen in Zusammenhang mit dem Ableben des Partners
Der Partner (Ehegatte oder Lebenspartner) der betroffenen_person ist verstorben. Übermittelt werden der neue Familienstand und nähere Angaben zum Tod des Partners.
Nachweisdaten sind nicht zu übermitteln, da die Ehe/Lebenspartnerschaft durch den Tod beendet wurde.
An dem Wert dieses Elementes ist erkennbar, ob Informationen zum Tod des Ehegatten oder des Lebenspartners übermittelt werden.
Der neue Familienstand des Betroffenen, wie er sich nach dem Tod des Partners ergibt.
Mit diesem Element wird der Sterbetag des Partners mitgeteilt.
Adoption des Betroffenen (Kind)
Die betroffene_person (ein Kind) wird von den Elternteilen adoptiert. Mit dem Kindelement elternteil sind alle gesetzlichen Vertreter des Kindes nach dem Adoptionsvorgang zu übermitteln.
Die für die Nebenwohnung zuständige Meldebehörde benötigt sowohl den Geschäftsvorfall als auch die Nachweisdaten, um ihr Melderegister entsprechend fortzuschreiben.
Weitere Änderungen im Zusammenhang mit der Adoption (z. B. Änderungen von Vornamen bzw. Staatsangehörigkeiten) sind mit den dafür vorgesehenen Nachrichten mitzuteilen.
In diesem Zweig stehen die Informationen zum Familienname in konventioneller Darstellung. Dieses Element ist optional, da entweder der Familienname invariant ist oder geändert wird.
Bei einer Änderung im Rahmen der Adoption sind alter und neuer Familienname zu übermitteln.
Der bisherige Familienname des Betroffenen.
Der neue Familienname des Betroffenen.
In diesem Zweig stehen die Informationen zum Familienname in unstrukturierter Darstellung. Dieses Element ist optional, da entweder der Familienname invariant ist oder geändert wird.
Bei einer Änderung im Rahmen der Adoption sind alter und neuer Familienname zu übermitteln.
Der bisherige Familienname des Betroffenen.
Der neue Familienname des Betroffenen.
Angaben zu dem (den) Elternteil(en), die das Kind adoptiert haben. Da hierfür ausschließlich natürliche Personen in Frage kommen, sind als Schlüsselwerte des Kindelementes gesetzlichervertreterschluessel ausschließlich die Entsprechungen für Vater und Mutter zugelassen.
Korrektur der Angaben zum Geburtsort
Angaben zum Geburtsort des Betroffenen sind falsch und müssen berichtigt werden.
Vorliegende Nachweisdaten sind zu übermitteln, unabhängig davon, ob sie geändert worden sind oder nicht.
Fehlerhafte Angaben zur Geburt.
Die in den Kindelementen geburtsort und geburtsortstaat angegebenen Daten ersetzen die bisher gespeicherten Daten.
Die Nachweisdaten zum berichtigten Geburtsort sind zu übermitteln, falls sie vorliegen.
Korrektur des Nachnamens des gesetzlichen Vertreters des Betroffenen
Diese Nachricht ist zu verwenden, wenn die Daten der betroffenen_person bzgl. der Angaben zu seinem gesetzlichen Vertreter nach § 3 Abs. 1 Nr. 9 BMG fortgeschrieben worden sind.
Mit diesem Element werden alle bisherigen Daten des gesetzlichen Vertreters gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 9 BMG übermittelt.
Mit diesem Element werden alle Daten des gesetzlichen Vertreters gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 9 BMG übermittelt.
Zuordnung eines Gesetzlichen Vertreters für den Betroffenen
Der betroffenen_person wird ein Gesetzlicher Vertreter zugeordnet.
Die für die Nebenwohnung zuständige Meldebehörde benötigt den Geschäftsvorfall, um ihr Melderegister entsprechend fortzuschreiben.
Mit diesem Element werden die gem. § 3 Abs. 1 Nr. 9 BMG fortzuschreibenden Daten des gesetzlichen Vertreters der betroffenen_person mitgeteilt.
Beendigung der gesetzlichen Vertretung
Mit dieser Nachricht wird die gesetzliche Vertretung für die betroffene_person beendet.
Die für die Nebenwohnung zuständige Meldebehörde benötigt den Geschäftsvorfall, um ihr Melderegister entsprechend fortzuschreiben.
Das Kindelement
tagderbeendigung
ist nicht zu verwenden, da das
endedatum
bereits Bestandteil der Nachricht ist.
Mit diesem Element werden die Daten zur Identifikation des gesetzlichen Vertreters des Betroffenen übermittelt.
Dieses Element kennzeichnet den Zeitpunkt, ab dem die gesetzliche Vertretung beendet ist.
Berichtigung einer fehlerhaft eingetragenen gesetzlichen Vertretung
Informationen zur gesetzlichen Vertretung für die betroffene_person sind falsch und müssen berichtigt werden. Dabei kann sowohl wegfallend als auch hinzukommend mehr als ein gesetzlicher Vertreter übermittelt werden.
Werden zu einer betroffenen_person mehrere gesetzliche Vertreter übermittelt, so darf nur bei eingetragener Lebenspartnerschaft entweder die Vertretungsart 1 (Vater) bzw. 2 (Mutter) zweifach vorkommen.
Sonderfall: Wenn ein gesetzlicher Vertreter der betroffenen_person wegfällt, ist mit dieser Nachricht folgendes zu übermitteln:
Im Kindelement vertreter.wegfallend sind alle bisherigen gesetzlichen Vertreter der betroffenen_person zu übermitteln.
Im Kindelement vertreter.hinzukommend sind alle gültigen gesetzlichen Vertreter der betroffenen_person zu übermitteln.
Dieses Element ist zu übermitteln, wenn einer oder mehrere gesetzliche Vertreter fälschlicherweise beim Betroffenen eingetragen waren.
Dieses Element ist zu übermitteln, wenn einer oder mehrere gesetzliche Vertreter fälschlicherweise beim Betroffenen nicht eingetragen waren.
Änderung der Partnerdaten des Betroffenen
Diese Nachricht ist zu verwenden, wenn die Daten der betroffenen_person bzgl. der Angaben zu seinem partner nach § 3 Abs. 1 Nr. 15 BMG mit der Ausnahme der Angaben zum Sterbetag unabhängig von einer Familienstandsänderung fortgeschrieben worden sind.
Muss der Sterbetag korrigiert werden, so ist dieser Sachverhalt über die Nachricht 0071 (dort über das Element datumende des Familienstands) mitzuteilen.
Mit diesem Element werden alle bisherigen Daten zum partner gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 15 BMG übermittelt, sofern vorhanden.
Mit diesem Element werden alle Daten des partners gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 15 BMG übermittelt.
Änderung des Familiennamens des Betroffenen
Die Nachricht ist nicht zu verwenden, wenn die neue Namensführung durch eine Ehe bzw. Lebenspartnerschaft begründet ist. Dieser Sachverhalt wird mit der Nachricht
0008
übermittelt.
Der Familienname des Betroffenen hat sich geändert.
Der alte, bisher gültige Familienname des Betroffenen.
Der vollständige, neue Familienname des Betroffenen (inkl. Namensbestandteilen, falls vorhanden).
Der alte, bisher gültige Familienname des Betroffenen, in unstrukturierter Darstellung.
Der vollständige, neue Familienname des Betroffenen, in unstrukturierter Darstellung.
Datum, ab dem der neue Familienname vom Betroffenen geführt wird.
Angaben zum Dokument, mit dem die Fortschreibung des Familiennamens nachgewiesen wird.
Korrektur des Nachnamens des Betroffenen
Der bisher gespeicherte Nachname (Ehe- Lebenspartnerschaft-, Geburts- oder Familienname) des Betroffenen ist falsch, er muss berichtigt werden.
Der fehlerhafte, bisherige Familienname des Betroffenen.
Der alte, bisher gültige Familienname des Betroffenen, in unstrukturierter Darstellung.
Der vollständige, neue Familienname des Betroffenen (inkl. Namensbestandteilen, falls vorhanden).
Der vollständige, neue Familienname des Betroffenen, in unstrukturierter Darstellung.
Der fehlerhafte, bisherige Geburtsname des Betroffenen.
Der alte, bisher gültige Geburtsname des Betroffenen, in unstrukturierter Darstellung.
Der vollständige, neue Geburtsname des Betroffenen (inkl. Namensbestandteilen, falls vorhanden).
Der vollständige, neue Geburtsname des Betroffenen, in unstrukturierter Darstellung.
Der fehlerhafte, bisherige Ehename des Betroffenen.
Der alte, bisher gültige Ehename des Betroffenen, in unstrukturierter Darstellung.
Der vollständige, neue Geburtsname des Betroffenen (inkl. Namensbestandteilen, falls vorhanden).
Der vollständige, neue Ehename des Betroffenen, in unstrukturierter Darstellung.
Der fehlerhafte, bisherige Lebenspartnerschaftsame des Betroffenen.
Der alte, bisher gültige Lebenspartnerschaftsname des Betroffenen, in unstrukturierter Darstellung.
Der vollständige, neue Lebenspartnerschaftsname des Betroffenen (inkl. Namensbestandteilen, falls vorhanden).
Der vollständige, neue Lebenspartnerschaftsname des Betroffenen, in unstrukturierter Darstellung.
Änderung des Geburtsnamens einer volljährigen Person durch Adoption
Der vom Familiennamen abweichende Geburtsname des Betroffenen hat sich geändert.
Der bisherige Geburtsname des Betroffenen.
Der alte, bisher gültige Geburtsname des Betroffenen, in unstrukturierter Darstellung.
Dies ist der neue Geburtsname inkl. Namensbestandteilen.
Der vollständige, neue Geburtsname des Betroffenen, in unstrukturierter Darstellung.
Änderung der Vornamen des Betroffenen
Die Ruf- bzw. Vornamen des Betroffenen haben sich geändert und sind fortzuschreiben.
Es müssen sowohl alle alten als auch alle neuen Ruf- und Vornamen des Betroffenen übermittelt werden.
Mit der Nachricht wird auch eine Vornamensänderung nach dem Transsexuellengesetz übermittelt.
Alle Vornamen des Betroffenen werden übermittelt, so wie sie vor der Änderung gespeichert wurden.
Alle Vornamen des Betroffenen werden übermittelt, so wie sie nach der Änderung gespeichert werden.
Der Rufname des Betroffenen wird übermittelt, so wie er vor der Änderung gespeichert wurde.
Der Rufname des Betroffenen wird übermittelt, so wie er nach der Änderung gespeichert wird.
Datum, ab dem die Vornamen vom Betroffenen geführt werden.
Angaben zum Dokument, mit dem die Änderung der Vornamen nachgewiesen worden ist.
Wenn es sich um eine Namensänderung in Vorbereitung einer Geschlechtsänderung handelt, ist als Wert true zu übermitteln. Anderenfalls ist als Wert false zu übermitteln.
Dies ermöglicht dem Leser den Betroffenen entsprechend des Geschlechtswunsches künftig mit Herrn oder Frau anzusprechen.
Berichtigung falscher Vornamen des Betroffenen
Die aktuellen Ruf- bzw. Vornamen des Betroffenen waren (teilweise) falsch, sie müssen berichtigt werden. Es werden alle gültigen Ruf- und Vornamen (und nicht nur die berichtigten) übermittelt.
Bei der Übermittlung der bisherigen, (teilweise) falschen Vornamen des Betroffenen sind alle Vornamen anzugeben.
Es sind alle Vornamen des Betroffenen anzugeben.
Der Rufname des Betroffenen wird übermittelt, so wie er vor der Korrektur gespeichert wurde.
Der Rufname des Betroffenen wird übermittelt, so wie er nach der Korrektur gespeichert wird.
Wegzug nach Aufgabe der letzten Wohnung
Der Autor teilt mit, dass der Betroffene die letzte Nebenwohnung in einer Gemeinde aufgegeben hat und er somit aus dieser Gemeinde wegzieht. Mit dieser Nachricht kann eine Nebenwohnung sowohl im Zuständigkeitsbereich des Autors als auch in einer anderen Gemeinde aufgegeben werden.
Dabei wird vorausgesetzt, dass der Betroffene vor dem Vorgang im Zuständigkeitsbereich des Autors eine Wohnung hat und die auswärtige Nebenwohnung dem Autor bekannt ist.
Angaben zur Wohnung des Betroffenen, die dieser aufgegeben hat. Informationen über die Anschrift der Wohnung und das Datum des Auszugs sind in Kindelementen enthalten.
Auszug des Betroffenen aus einer Nebenwohnung
Mitgeteilt wird der Auszug des Betroffenen aus einer Nebenwohnung. Der Betroffene hat in der Gemeinde, in der die bisher von ihm bewohnte Wohnung liegt, noch weitere Wohnverhältnisse: Damit liegt kein Wegzug aus der Gemeinde vor.
Diese Nachricht kann auch benutzt werden, wenn eine Nebenwohnung in einer anderen Gemeinde aufgegeben wird.
Dabei wird vorausgesetzt, dass der Betroffene vor dem Vorgang im Zuständigkeitsbereich des Autors eine Wohnung hat und die auswärtige Nebenwohnung dem Autor bekannt ist.
Angaben zur Nebenwohnung des Betroffenen, die dieser aufgegeben hat. Informationen über die Anschrift der Nebenwohnung und das Datum des Auszugs sind in Kindelementen enthalten.
Fortschreibungsnachricht zum Bezug einer Nebenwohnung
Diese Nachricht ist von der Hauptwohnung an alle weiteren Nebenwohnungen zu übermitteln, wenn eine Nebenwohnung mit der Hauptwohnung das Rückmeldeverfahren durchgeführt hat.
Angaben zu der Nebenwohnung, die der Betroffene als weitere Nebenwohnung einrichtet.
Fortschreibungsnachricht zum Umzug
Der Betroffene zieht im Zuständigkeitsbereich des Autors um. Dabei ändert sich der Wohnungsstatus (HW/AW) nicht.
Diese Nachricht ist auch dann zu verwenden, wenn eine im Zuständigkeitsbereich des Autors neu begründete Wohnung zur neuen Hauptwohnung wird und die bisherige Hauptwohnung im Zuständigkeitsbereich des Autors zur Nebenwohnung wird.
Angaben zu der Wohnung, die der Betroffene bisher bewohnt hat.
Angaben zu der Wohnung, in der der Betroffene ab dem Umzugsdatum wohnt.
Mitteilung der neuen Hauptwohnung (Statuswechsel)
Mit dieser Nachricht wird ein Statuswechsel innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Meldebehörde der Hauptwohnung (Autor) mitgeteilt. Die bisherige Hauptwohnung, ebenfalls im Zuständigkeitsbereich des Autors, wird (ohne Übermittlung der Wohnungsdaten) entweder zur beibehaltenen Nebenwohnung (klassischer Statuswechsel) oder abgemeldet (erweiterter Statuswechsel innerhalb einer Gemeinde).
Übermittelt wird in beiden Fällen nur die Wohnung, die durch den Statuswechsel zur Hauptwohnung wird. Dieser neue Status wird an die weiteren Wohnungen übermittelt.
Dies ist die Wohnung, die nach dem Statuswechsel die Hauptwohnung des Betroffenen ist.
Wenn dieses Flag gesetzt ist (true), wurde die bisherige Hauptwohnung abgemeldet.
Ist dieses Flag nicht gesetzt (false), so bleibt die bisherige Hauptwohnung als Nebenwohnung bestehen.
Mitteilung über den Tod des Betroffenen
Mit dieser Nachricht wird mitgeteilt, dass der Betroffene verstorben ist.
Informationen zum Tod des Verstorbenen.
Es ist nachzuweisen, dass der Betroffene verstorben ist.
Abmeldung des Betroffenen von Amts wegen
Der Autor teilt mit, dass die Nebenwohnung des Betroffenen von Amts wegen abgemeldet worden ist.
Angaben zu der letzten Wohnung im Zuständigkeitsbereich des Autors, aus dem der Betroffene von Amts wegen abgemeldet worden ist.
Fortschreibung der Titel des Betroffenen
Die bisher gespeicherten Daten waren korrekt, es hat sich aber ein neuer Sachstand ergeben. In titel.neu wird die nach der Fortschreibung gültige, komplette Liste aller Titel des Betroffenen angegeben.
Übermittelt werden alle alten Titel des Betroffenen.
Übermittelt werden alle neuen Titel des Betroffenen.
Berichtigung der Titel des Betroffenen
Die bisher gespeicherten Daten waren (teilweise) nicht korrekt, sie müssen berichtigt werden. In titel.neu wird die nach der Berichtigung gültige, komplette Liste aller Titel des Betroffenen angegeben.
Übermittelt werden alle alten (inkorrekten) Titel des Betroffenen.
Übermittelt werden alle berichtigten Titel des Betroffenen.
Mitteilung der Löschung einer Auskunftssperre
Der Leser mit einer inaktuellen Wohnung darf nicht mit einer Nachricht
nachricht.0198
reagieren.
Der Autor teilt der adressierten Meldebehörde mit, dass für den Betroffenen eine Auskunftssperre gelöscht worden ist.
Bei Löschung einer Sperre bei einer aktuellen Wohnung im Publikumsverkehr sind alle aktuellen und inaktuellen Wohnungen über die Löschung zu informieren.
Bei Löschung einer Sperre bei einer aktuellen Wohnung aufgrund einer erhaltenen Nachricht 0050 sind alle inaktuellen Wohnungen über die Löschung zu informieren.
Diese Nachricht wird auch versendet, um die Löschung der Erklärung der Einwilligung zur Datenübermittlung für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels gemäß § 44 Abs. 3 Satz 2 BMG mitzuteilen.
Hier wird die für den Betroffenen zu löschende Auskunftssperre beschrieben. Dabei ist nur das Kindelement grund anzugeben. (Eine Fristangabe ist in diesem Zusammenhang nicht sinnvoll.)
Erlaubt sind in diesem Zusammenhang nur folgende Schlüssel für Auskunftssperren:
1
3
11
Mit diesem Element wird die löschende Erklärung der Einwilligung zur Datenübermittlung für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels gemäß § 44 Abs. 3 Satz 2 BMG mitgeteilt.
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis
Mit dieser Nachricht wird die Tatsache übermittelt, dass eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilt worden ist. Sofern Nachweisdaten über die diese Tatsache mitteilende Behörde inkl. Informationen über den Tag der erstmaligen Erteilung vorliegen, werden diese mit übermittelt.
Waffenrechtliche Erlaubnis der Person
Mit diesem Datentyp wird die waffenrechtliche Erlaubnis der Person abgebildet.
Nachweisdaten
Mit diesem Datentyp werden Nachweisdaten, d. h. z. B. die Quelle, bei der Dokumente zur Begründung des Vorliegens eines bestimmten Sachverhalts zu finden sind, abgebildet.
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
Aufhebung einer waffenrechtlichen Erlaubnis
Mit dieser Nachricht wird die Tatsache übermittelt, dass eine waffenrechtliche Erlaubnis aufgehoben worden ist. Sofern Nachweisdaten über die diese Tatsache mitteilende Behörde vorliegen, werden diese mit übermittelt.
Waffenrechtliche Erlaubnis der Person
Mit diesem Datentyp wird die waffenrechtliche Erlaubnis der Person abgebildet.
Nachweisdaten
Mit diesem Datentyp werden Nachweisdaten, d. h. z. B. die Quelle, bei der Dokumente zur Begründung des Vorliegens eines bestimmten Sachverhalts zu finden sind, abgebildet.
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
Erteilung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis
Mit dieser Nachricht wird die Tatsache übermittelt, dass eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis erteilt worden ist. Sofern Nachweisdaten über die diese Tatsache mitteilende Behörde inkl. Informationen über den Tag der erstmaligen Erteilung vorliegen, werden diese mit übermittelt.
Sprengstoffrechtliche Erlaubnis der Person
Mit diesem Datentyp wird die sprengstoffrechtliche Erlaubnis der Person abgebildet.
Nachweisdaten
Mit diesem Datentyp werden Nachweisdaten, d. h. z. B. die Quelle, bei der Dokumente zur Begründung des Vorliegens eines bestimmten Sachverhalts zu finden sind, abgebildet.
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
Aufhebung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis
Mit dieser Nachricht wird die Tatsache übermittelt, dass eine sprengstoffrechtliche Erlaubnis aufgehoben worden ist. Sofern Nachweisdaten über die diese Tatsache mitteilende Behörde vorliegen, werden diese mit übermittelt.
Sprengstoffrechtliche Erlaubnis der Person
Mit diesem Datentyp wird die sprengstoffrechtliche Erlaubnis der Person abgebildet.
Nachweisdaten
Mit diesem Datentyp werden Nachweisdaten, d. h. z. B. die Quelle, bei der Dokumente zur Begründung des Vorliegens eines bestimmten Sachverhalts zu finden sind, abgebildet.
Mit diesem Element werden die Daten übermittelt, die zur Identifikation und zeitlichen Einordnung des Ereignisses notwendig sind.
Berichtigung der Wohnungsangaben durch Korrektur
Informationen zur Unterscheidung zwischen den Nachrichten
nachricht.0058
,
nachricht.0080
und
nachricht.0081
:
Die Nachricht
nachricht.0058
ist im Korrekturfalle zu verwenden.
Im Falle einer Änderung/Fortschreibung der Daten einer Anschrift in Folge einer Umbenennung (ohne Änderung des AGS und/oder des amtl. Gemeindenamens (Wohnort)) ist die Nachricht
nachricht.0080
zu verwenden.
Im Falle der Umbenennung einer Gemeinde oder einer Änderung am Gemeindegefüge (Änderung des AGS und/oder amtl. Gemeindenamens (Wohnort)) ist die Nachricht
nachricht.0081
zu verwenden.
Informationen zur Wohnung des Betroffenen im Zuständigkeitsbereich des Autors wurden durch Korrektur richtig gestellt (z. B. nach einem Eingabefehler). Die Nachricht kann sowohl an für weitere Wohnungen zuständige Meldebehörden versendet werden, als auch an die Wegzugsmeldebehörde und die letzte Inlandsmeldebehörde.
Wohnungsdaten vor der Änderung.
Wohnungsdaten nach der Änderung.
Änderung der Daten eines Kindes des Betroffenen
Diese Nachricht ist zu verwenden, wenn die Daten der betroffenen_person bzgl. der Angaben zu einem Kind nach § 3 Abs. 1 Nr. 16 BMG mit der Ausnahme der Angaben zum Sterbetag fortgeschrieben worden sind.
Der Sachverhalt Tod des Kindes ist mit der Nachricht 0062 mitzuteilen. Muss der Sterbetag korrigiert werden, so ist dieser Sachverhalt über die Nachricht 0071 mitzuteilen.
Mit diesem Element werden alle bisherigen Daten des Kindes gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 16 BMG übermittelt.
Mit diesem Element werden alle Daten des Kindes gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 16 BMG übermittelt.
Mitteilung der Geburt / Eintragung eines Kindes des Betroffenen
Die betroffene_person hat neben seiner Haupt- auch mindestens eine Nebenwohnung. Daher sind bei Eintragung des Kindes aufgrund Geburt, Vorlage oder Vaterschaftsanerkennung die Daten des Kindes (nach § 3 Abs. 1 Nr. 16 BMG) an die Nebenwohnung zu übermitteln.
Mit diesem Element werden die lt. § 3 Abs. 1 Nr. 16 BMG fortzuschreibenden Daten des neugeborenen Kindes der betroffenen_person mitgeteilt.
Berichtigung von Kinddaten
Wenn die Daten zu einem unberechtigt eingetragenen Kind vollständig gelöscht werden, ist das Element
kinddaten.hinzukommend
wegzulassen.
Informationen über die Daten eines Kindes der betroffenen_person sind falsch und müssen berichtigt werden.
Mit dieser Nachricht kann auch die Stornierung von bei der betroffenen_person gespeicherten Daten des Kindes, die über eine irrtümlich erfasste Geburt im Melderegister fortgeschrieben worden sind, mitgeteilt werden.
In diesem Element werden die fehlerhaft bei der betroffenen_person eingetragenen Daten des Kindes übermittelt.
Dieses Element ist zu übermitteln, wenn die Daten des Kindes fehlerhaft bei der betroffenen_person nicht eingetragen waren.
Mitteilung über den Tod eines Kindes des Betroffenen
Mitteilung über den Tod eines Kindes der betroffenen_person.
Daten des Kindes mit Auskunftssperre
Mit diesem Datentyp werden die Daten zum Kind mit Auskunftssperren abgebildet.
Mit diesem Element wird der Sterbetag des Kindes mitgeteilt.
Verlängerung eines Kinderreisepasses
Der Autor teilt der adressierten Meldebehörde die Verlängerung eines Kinderreisepasses mit.
Mit diesem Element wird der zu verlängernde Kinderreisepass (Passart: Schlüsselwert 03 aus Schlüsseltabelle Pass- und Ausweisdokumente) spezifiziert.
Die Mitteilung von Seriennummer, ausstellender Behörde und Ausstellungsdatum dient der Identifkation des Dokumentes beim Leser. Diese Daten wurden durch den Vorgang nicht verändert.
Berichtigung/Änderung von Daten des Personaldokumentes
Mitgeteilt werden Veränderungen an den Daten zu einem Personaldokument, die sich weder auf die Übernahme/Eintragung in das Melderegister, auf die Löschung aus dem Melderegister bzw. auf die Verlängerung eines Kinderreisepasses beziehen.
Insbesondere sind hierunter Korrekturen zu fassen oder eventuelle Verlängerungen von Personaldokumenten für Ausländer.
Dies ist das Personaldokument, wie es vor der Änderung/Korrektur im Melderegister gespeichert war.
Dies ist das Personaldokument, wie es nach der Änderung/Korrektur im Melderegister gespeichert ist.
Löschung eines Personaldokumentes aus dem Melderegister
Das aus dem Melderegister des Autors gelöschte Personaldokument wird mitgeteilt. Die Löschung bereits abgelaufener Personaldokumente wird nicht übermittelt.
Ausweisdokument der Person
Es dürfen nur gültige Ausweisdokumente übermittelt werden.
Bei der Übermittlung von Ausweisdokumenten einer Person im Rahmen der bmeldduev1 darf die Information über höchstens einen Personalausweis übermittelt werden.
Mit diesem Datentyp werden die Informationen zum Ausweisdokument der Person abgebildet. Er dient der Abbildung aller vorkommenden Ausweisarten, also sowohl von Personalausweisen wie auch von Reisepässen und sonstigen Reisedokumenten.
Übermittlung von Änderungen/Korrekturen in der Religionszugehörigkeit
Mit dieser Nachricht wird jegliche Änderung/Korrektur der Religionszugehörigkeit des Betroffenen übermittelt.
Dies ist die Religionszugehörigkeit der betroffenen_person vor der Änderung/Korrektur.
Dies ist die Religionszugehörigkeit der betroffenen_person nach der Änderung/Korrektur.
Einbürgerung
Die Staatsangehörigkeit
000
darf in
staatsangehoerigkeit.alt
nicht enthalten sein, muss aber in
staatsangehoerigkeit.neu
enthalten sein.
Die Nachricht ist zu verwenden, wenn eine Person, die bisher Ausländer war, die deutsche Staatsangehörigkeit annimmt, unabhängig davon, ob die bisherige Staatsangehörigkeit beibehalten wird oder nicht.
Alle bisherigen ausländischen Staatsbürgerschaften
Übergeben werden alle nach der Einbürgerung vorhandenen Staatsangehörigkeiten, also die deutsche und alle ggf. beibehaltenen nichtdeutschen Staatsangehörigkeiten.
Nachweisdaten zur deutschen Staatsbürgerschaft. Nach DSMeld können zwei Nachweise erforderlich sein.
Dieses Element muss bei der Einbürgerung immer angegeben werden.
Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit
Die Staatsangehörigkeit
000
muss in
staatsangehoerigkeit.alt
, darf aber nicht in
staatsangehoerigkeit.neu
enthalten sein.
Die Nachricht ist zu verwenden, wenn eine Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit vorliegt. Dabei handelt es sich nicht um den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit, der sich nach § 29 StAG ergeben kann (Optionsverfahren).
Die deutsche und ggf. vorhandene ausländische Staatsangehörigkeiten vor der Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit.
Die ausländische(n) Staatsangehörigkeit(en) nach der Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit.
Nachweisdaten zur Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit.
Es darf nur der Schlüssel
5
verwendet werden.
Dieses Element muss immer übermittelt werden, da hiermit der Verlust oder Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit dokumentiert wird.
Korrektur Glaubhaftmachung deutsche Staatsangehörigkeit
Diese Nachricht wird zur Übermittlung der Korrektur der Glaubhaftmachung und der zugehörigen Nachweisdaten genutzt.
Die Nachweisdaten zur Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit.
Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit.
Änderung / Korrektur von Staatsangehörigkeiten
Die Nachricht ist zu verwenden, wenn
sich bei einer Person Veränderungen bei einer weiteren (nichtdeutschen) Staatsangehörigkeit ergeben. Das kann neben einer Berichtigung die Aufnahme, der Verlust bzw. die Aufgabe einer weiteren Staatsangehörigkeit sein oder aber die Änderung einer Staatsangehörigkeit - auch durch die anerkannt geänderte Souveränität eines Staates. oder
bei der Erfassung der Staatsangehörigkeit eines Ausländers irrtümlich die deutsche Staatsangehörigkeit (ohne Nachweis der Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit) eingetragen worden ist oder
bei der Erfassung der Staatsangehörigkeit eines Deutschen irrtümlich ein nichtdeutscher Staatenschlüssel eingetragen wurde. Nachweisdaten sind dabei regelhaft nicht vorhanden.
Alle vor der Korrektur gespeicherten Staatsangehörigkeiten (deutsche und nichtdeutsche).
Alle nach der Korrektur gespeicherten Staatsangehörigkeiten (deutsche und nichtdeutsche).
Berichtigung / Rücknahme des Sterbetages einer beigeschriebenen Person des Betroffenen
Diese Nachricht ist
nicht
zu verwenden für andere gesetzliche Vertreter bzw. Betreuer, die nicht Mutter oder Vater sind.
Wenn mit dieser Nachricht der Tod des Partners zurückgenommen wird, ist anschließend mit einer Nachricht
0004
die damit verbundene Änderung des Familienstandes des Betroffenen mitzuteilen.
Mitgeteilt wird die Korrektur oder Rücknahme des Sterbetages einer beigeschriebenen_person (Kind, Partner oder Elternteil) der betroffenen_person. Falls sich dadurch der Familienstand der betroffenen_person ändert, so wird der neue Familienstand mitgeteilt.
Da eine Korrektur von Nachweisdaten nicht benötigt wird, sind diese folglich auch nicht Bestandteil dieser Nachricht.
Über dieses Element wird diejenige beigeschriebene_person der betroffenen_person ausgewählt, bei der ein falsches Sterbedatum zu korrigieren oder deren Tod zurückzunehmen ist.
Dieses Element wird übermittelt, wenn der Sterbetag des Ehegatten oder Lebenspartners der betroffenen_person korrigiert oder zurückgenommen wurde.
Dieses Element wird übermittelt, wenn der Sterbetag eines Kindes des Betroffenen korrigiert oder zurückgenommen wurde.
Dieses Element wird übermittelt, wenn der Sterbetag eines Elternteils (Mutter oder Vater) der betroffenen_person korrigiert oder zurückgenommen wurde.
Das zuletzt mitgeteilte Sterbedatum ist immer mit zu übermitteln.
Wir unterscheiden zwei Fälle:
Das übermittelte Sterbedatum war falsch. Dann ist mit diesem Element das korrekte Sterbedatum mitzuteilen.
Die beigeschriebene Person ist nicht verstorben. Dann darf dieses Element nicht übermittelt werden.
Enthält die beim Autor berichtigte Familienstandsinformation (wird nur übermittelt, falls sich eine Änderung ergeben hat).
Korrektur der früheren Vornamen des Betroffenen
Informationen zum früheren Vornamen des Betroffenen sind falsch und müssen berichtigt werden.
Die fehlerhaften, bisherigen früheren Vornamen des Betroffenen.
Die vollständigen, korrigierten früheren Vornamen des Betroffenen.
Korrektur der früheren Familiennamen des Betroffenen
Informationen zu einem früheren Familiennamen des Betroffenen sind falsch und müssen berichtigt werden.
Es ist der frühere Familienname anzugeben (nicht der Geburtsname).
Es ist der frühere Familienname anzugeben (nicht der Geburtsname), in unstrukturierter Darstellung.
Es ist der korrigierte frühere Familienname anzugeben (nicht der Geburtsname).
Es ist der korrigierte frühere Familienname anzugeben (nicht der Geburtsname), in unstrukturierter Darstellung.
Berichtigung / Rücknahme des Sterbedatums des Betroffenen
Muss die Mitteilung eines Sterbefalls zurück genommen werden, so dürfen die Kindelemente
tod
sowie
nachweisdaten.tod
nicht übermittelt werden.
Die Nachricht ist zu verwenden, wenn für eine als verstorben gemeldete Person festgestellt wird, dass entweder der Sterbefall zu Unrecht übermittelt wurde oder die mitgeteilten Angaben zum Sterbefall nicht korrekt waren.
Außerdem können mit dieser Nachricht fehlerhaft übermittelte Nachweisdaten korrigiert werden.
Es ist der Sterbetag anzugeben, der fälschlicherweise übermittelt wurde.
Wurde der Sterbefall zu Recht - allerdings mit falschen Daten - übermittelt, so ist auf jeden Fall der Sterbetag erneut zu übergeben. Dies gilt auch, wenn der bisherige Sterbetag korrekt war, aber andere Datenfelder korrigiert werden müssen.
Soll eine Korrektur von Sterbeort und / oder Staat des Sterbeortes erfolgen, sind diese Daten zusätzlich zum Sterbetag zu übergeben.
Soll für eine verstorbene Person eine Korrektur der bisher mitgeteilten Nachweisdaten erfolgen, so werden hier die korrekten Daten übergeben. Auch wenn ausschließlich Nachweisdaten korrigiert werden, ist im Element tod das Sterbedatum zu übermitteln.
Person im Bestand löschen
Eine Person ist fälschlicherweise (evtl. doppelt) im Melderegister des Autors eingetragen und ist gelöscht worden.
Vor einer Fortschreibung im Melderegister des Lesers muss der Sachverhalt dahingehend überprüft werden, ob diese Änderungen auch zu übernehmen sind.
Mit diesem Element wird der Grund für die Stornierung einer Person im Melderegister mitgeteilt.
Rücknahme der Abmeldung einer weiteren Nebenwohnung
Der Autor teilt mit, dass der Betroffene irrtümlich abgemeldet wurde. Ein Wegzug ist jedoch nie erfolgt.
Mit diesem Element wird die irrtümlich abgemeldete Wohnung mitgeteilt. Sie ist wieder zu aktivieren (kein erneuter Einzug).
Rücknahme eines irrtümlich vorgenommenen Statuswechsels
Der vorherige Status-Zustand im Melderegister ist wieder herzustellen. Dies ist insbesondere im Zusammenhang mit Wahlen von Bedeutung.
Mit dieser Nachricht wird ein irrtümlich vorgenommener Statuswechsel innerhalb einer Gemeinde (Nachricht 0039) zurückgenommen.
In diesem Element ist der korrekte vorherige Zustand der Hauptwohnung vor dem irrtümlich vorgenommenen Statuswechsel mitzuteilen.
Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit im Optionsverfahren
Mit dieser Nachricht wird mitgeteilt, dass die Person nach Beendigung des Optionsverfahrens (Entscheidung zwischen deutscher oder ausländischer Staatsangehörigkeit) die deutsche Staatsangehörigkeit verloren hat.
Die verbleibenden ausländischen Staatsangehörigkeiten des Betroffenen werden mitgeteilt.
Änderung von Staatsangehörigkeiten in Optionsverfahren
Diese Nachricht wird verwendet, wenn Änderungen zur deutschen Staatsangehörigkeit im Weg des Optionsverfahren eingetragen wurden. Hier werden drei Varianten unterschieden:
Nach Abschluss des Optionsverfahrens bleibt der Betroffene deutscher Staatsangehöriger.
Der Betroffene behält die deutsche Staatsangehörigkeit und eine EU-Staatsangehörigkeit.
Der Betroffene behält die deutsche und eine weitere (Nicht-EU-) Staatsangehörigkeit nach Abschluss des Beibehaltungsklageverfahrens.
Die Nachweisdaten zur Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit. Hinweis: Im Falle der Korrektur bzw. des Verlustes der deutschen Staatsangehörigkeit sind Nachweisdaten nicht immer vorhanden.
Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit.
Alle bisher angegebenen Staatsangehorigkeiten sind zu übermitteln.
Alle nach der Änderung/Korrektur gespeicherten Staatsangehorigkeiten sind zu übermitteln.
Änderung/Fortschreibung von Anschriftdaten in Folge einer Umbenennung
Diese Nachricht ist erst zu übermitteln, wenn die Änderung rechtswirksam geworden ist.
Informationen zur Unterscheidung zwischen den Nachrichten
nachricht.0058
,
nachricht.0080
und
nachricht.0081
:
Die Nachricht
nachricht.0058
ist im Korrekturfalle zu verwenden.
Im Falle einer Änderung/Fortschreibung der Daten einer Anschrift in Folge einer Umbenennung (ohne Änderung des AGS und/oder des amtl. Gemeindenamens (Wohnort)) ist die Nachricht
nachricht.0080
zu verwenden.
Im Falle der Umbenennung einer Gemeinde oder einer Änderung am Gemeindegefüge (Änderung des AGS und/oder amtl. Gemeindenamens (Wohnort)) ist die Nachricht
nachricht.0081
zu verwenden.
Mit dieser Nachricht teilt die Gemeinde eine Änderung/Fortschreibung der Daten einer Anschrift in Folge einer Umbenennung (ohne Änderung des AGS und/oder des amtl. Gemeindenamens (Wohnort)) mit. Beispiele:
Straßenumbenennungen
Hausnummeränderungen
Änderung oder Neuvergabe von Postleitzahlen
Die bisherigen und neuen Daten zur Anschrift sind vollständig zu übermitteln.
Zu diesem Datum wurde die Änderung rechtswirksam.
Dies ist die Anschrift vor der Änderung.
Dies ist die Anschrift nach der Änderung.
Änderung/Fortschreibung von Anschriftdaten im Falle einer Umbenennung einer Gemeinde oder einer Änderung am Gemeindegefüge
Diese Nachricht ist erst zu übermitteln, wenn die Änderung rechtswirksam geworden ist.
Informationen zur Unterscheidung zwischen den Nachrichten
nachricht.0058
,
nachricht.0080
und
nachricht.0081
:
Die Nachricht
nachricht.0058
ist im Korrekturfalle zu verwenden.
Im Falle einer Änderung/Fortschreibung der Daten einer Anschrift in Folge einer Umbenennung (ohne Änderung des AGS und/oder des amtl. Gemeindenamens (Wohnort)) ist die Nachricht
nachricht.0080
zu verwenden.
Im Falle der Umbenennung einer Gemeinde oder einer Änderung am Gemeindegefüge (Änderung des AGS und/oder amtl. Gemeindenamens (Wohnort)) ist die Nachricht
nachricht.0081
zu verwenden.
Mit dieser Nachricht teilt die Gemeinde eine Umbenennung einer Gemeinde oder eine Änderung am Gemeindegefüge (Änderung des AGS und/oder amtl. Gemeindenamens (Wohnort)) mit.
Dabei sind Situationen denkbar, bei denen dem lesenden Fachverfahren noch keine Informationen über die geänderten AGS/Gemeindenamen vorliegen. Die Nachricht darf deshalb nicht zurückgewiesen werden.
Ändern sich in diesem Zusammenhang weitere Anschriftdaten, werden diese ebenfalls mit dieser Nachricht mitgeteilt.
Die bisherigen und neuen Daten zur Anschrift sind vollständig zu übermitteln.
Zu diesem Datum wurde die Änderung rechtswirksam.
Dies ist die Anschrift vor der Änderung.
Dies ist die Anschrift nach der Änderung.
Rücknahme der irrtümlich zum Betroffenen übermittelten Partnerschaftsinformationen
Mit dieser Nachricht werden die mit den Nachrichten nachricht.0008 und nachricht.0009 irrtümlich übermittelten Informationen zum Beginn bzw. Ende einer Partnerschaft zurückgenommen.
Im Falle der Rücknahme des Todes des Partners ist die Nachricht nachricht.0071 zu verwenden.
Falls sich im Rahmen der Rücknahme der Familienname ändert, ist dieser mitzuteilen.
Der Name vor Änderung.
Der Name nach Änderung.
Falls sich im Rahmen der Rücknahme der Familienname ändert, ist dieser mitzuteilen.
Der Name vor Änderung.
Der Name nach Änderung.
Falls sich im Rahmen der Rücknahme der Geburtsname ändert, ist dieser mitzuteilen.
Der Name vor Änderung.
Der Name nach Änderung.
Falls sich im Rahmen der Rücknahme der Geburtsname ändert, ist dieser mitzuteilen.
Der Name vor Änderung.
Der Name nach Änderung.
Falls sich im Rahmen der Rücknahme der Ehe- oder Lebenspartnerschaftsname ändert, ist dieser mitzuteilen.
In diesem Element wird der durch Rücknahme geänderte Ehename mitgeteilt.
Der Name vor Änderung.
Der Name nach Änderung.
In diesem Element wird der durch Rücknahme geänderte Lebenspartnerschaftsname mitgeteilt.
Der Name vor Änderung.
Der Name nach Änderung.
Falls sich im Rahmen der Rücknahme der Ehe- oder Lebenspartnerschaftsname ändert, ist dieser mitzuteilen.
In diesem Element wird der durch Rücknahme geänderte Ehename mitgeteilt.
Der Name vor Änderung.
Der Name nach Änderung.
In diesem Element wird der durch Rücknahme geänderte Lebenspartnerschaftsname mitgeteilt.
Der Name vor Änderung.
Der Name nach Änderung.
Dieses Element enthält den entweder den irrtümlich gelöschten oder eingetragenen Partner.
Der Partner muss wegfallen, wenn irrtümlich eine Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft mitgeteilt worden ist.
Der Partner muss hinzukommen, wenn irrtümlich die Ehescheidung/Aufhebung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft mitgeteilt worden ist.
Dieses Element ist zu übermitteln, wenn der partner irrtümlich bei der betroffenen_person eingetragen war.
Dieses Element ist zu übermitteln, wenn der ursprüngliche (und hiermit erneut mitgeteilte) partner irrtümlich gelöscht worden ist.
Mit diesem Element werden die zur Korrektur einer Partnerschaft erforderlichen Nachweisdaten mitgeteilt.
In diesem Element werden die Nachweisdaten der irrtümlich mitgeteilten Eheschließung/Ehescheidung/Eheaufhebung bzw. Begründung/Aufhebung einer Lebenspartnerschaft mitgeteilt.
Diese Daten werden übermittelt, um sicherzustellen, dass die Korrekturmitteilung mit dem aktuell im Melderegister gespeicherten Stand übereinstimmt.
In diesem Element wird der ursprüngliche Status der Nachweisdaten vor der irrtümlich mitgeteilten Eheschließung/Ehescheidung/Eheaufhebung bzw. Begründung/Aufhebung einer Lebenspartnerschaft mitgeteilt.
In diesem Element wird der zu korrigierende Familienstand übermittelt.
Diese Daten werden übermittelt, um sicherzustellen, dass die Korrekturmitteilung mit dem aktuell im Melderegister gespeicherten Stand übereinstimmt.
In diesem Element wird der ursprüngliche Familienstand mitgeteilt.
Korrektur des Ordensnamens des Betroffenen
Informationen zum Ordensnamen des Betroffenen sind falsch und müssen berichtigt werden.
Der fehlerhafte Ordensname des Betroffenen.
Der korrigierte Ordensname des Betroffenen.
Korrektur des Künstlernamens des Betroffenen
Informationen zum Künstlernamen des Betroffenen sind falsch und müssen berichtigt werden.
Der fehlerhafte Künstlername des Betroffenen.
Der korrigierte Künstlername des Betroffenen.
Partnerfortschreibung
Mit dieser Nachricht übermittelt die hauptwohnungs_mb oder die alleinigewohnungs_mb im Falle einer Fortschreibung die Daten der betroffenen_person an dessen partner_mb.
Diese Nachricht wird versendet von der
hauptwohnungs_mb oder alleinigewohnungs_mb im Falle eines umzugs (Prozess siehe ),
alleinigewohnungs_mb im Falle eines wegzugs_ausland (Prozess siehe ),
alleinigewohnungs_mb im Falle eines wegzugs_unbekannt (Prozess siehe ),
hauptwohnungs_mb oder alleinigewohnungs_mb im Falle einer fortschreibung.namen_titel (Prozess siehe ),
hauptwohnungs_mb oder alleinigewohnungs_mb im Falle einer fortschreibung.geburtsdaten (Prozess siehe ),
hauptwohnungs_mb oder alleinigewohnungs_mb im Falle einer fortschreibung.geschlecht (Prozess siehe ),
hauptwohnungs_mb oder alleinigewohnungs_mb im Falle einer fortschreibung.anschriften (Prozess siehe ),
hauptwohnungs_mb oder alleinigewohnungs_mb im Falle eines fortschreibung.wohnungsstatuswechsels ohne Wechsel des Zuständigkeitsbereichs (Prozess siehe ),
hauptwohnungs_mb oder alleinigewohnungs_mb im Falle einer fortschreibung.ehegatten_lebenspartner (Prozess siehe ),
hauptwohnungs_mb oder alleinigewohnungs_mb im Falle einer fortschreibung.auskunfts_uebermittlungssperren (Prozess siehe ),
hauptwohnungs_mb oder alleinigewohnungs_mb im Falle eines fortschreibung.sterbefalls (Prozess siehe ),
hauptwohnungs_mb oder alleinigewohnungs_mb im Falle einer fortschreibung.idnr_ao (Prozess siehe ),
hauptwohnungs_mb oder alleinigewohnungs_mb im Falle einer ruecknahme eines fortschreibung.sterbefalls (Prozess siehe ).
Mit diesem Element wird der Anlass für die Übermittlung der Fortschreibung der Daten des Betroffenen (der in der Partnermeldebehörde beigeschriebener Partner ist) mitgeteilt.
Hier werden die Daten des in der Partnermeldebehörde gemeldeten Ehegatten oder Lebenspartners übermittelt.
Dies sind die Daten des Betroffenen vor der Änderung.
Dies sind die Daten des Betroffenen nach der Änderung.
Mitteilung einer Auskunftssperre für den beigeschriebenen Partner
Bei Eintragung einer Sperre des partners bei einer aktuellen Wohnung der betroffenen_person sind sofort dessen weitere aktuelle Wohnungen über die Einrichtung zu informieren.
Die erfolgreiche Verarbeitung (Eintragung der Übermittlungssperre im Melderegister) der Nachricht 0086 ist dem Autor mit der Quittungsnachricht nachricht.0920 mitzuteilen. Hierfür ist der Schlüssel 5 (Ebene 5) in der Quittungsnachricht anzugeben.
Falls der Autor der Nachricht 0086 keine Quittungsnachricht erhält, muss diese Meldebehörde mit der nicht reagierenden Meldebehörde Kontakt aufnehmen, um die Fortschreibung der Auskunftssperre sicherzustellen.
Die Sperre des beigeschriebenen Partners wird im Kindelement partner.mit.sperre/auskunftssperre übermittelt. Die darüber hinausgehenden Partnerdaten in partner.mit.sperre dürfen nur zur überprüfenden Identifizierung verwendet werden.
Mitteilung der Löschung einer Auskunftssperre für den beigeschriebenen Partner
Der Autor teilt der adressierten Meldebehörde mit, dass für den partner der betroffenen_person eine Auskunftssperre gelöscht worden ist.
Bei Löschung einer Sperre des partners bei einer aktuellen Wohnung der betroffenen_person sind sofort dessen weitere aktuelle Wohnungen über die Löschung zu informieren.
Die zu löschende Sperre des beigeschriebenen Partners wird im Kindelement partner.mit.zu.loeschender.sperre/sperre übermittelt. Die darüber hinausgehenden Partnerdaten in partner.mit.zu.loeschender.sperre dürfen nur zur überprüfenden Identifizierung verwendet werden.
Rückweisung der Partnerfortschreibung
Mit dieser Nachricht informiert die Meldebehörde den Leser der Nachricht über rueckweisung der Partnerfortschreibung.
Diese Nachricht wird versendet von der
Meldebehörde im Falle einer Rückweisung einer partnerfortschreibung aufgrund fehlender identifikation (Prozess siehe ),
Meldebehörde im Falle einer Rückweisung einer partnerfortschreibung aufgrund unplausibler Meldeverhältnisse (Prozess siehe ).
In diesem Element wird der Grund mitgeteilt, warum aus Sicht der rückweisenden Meldebehörde die Partnerfortschreibung nicht plausibel ist.
Hier ist das namensgleiche Element aus der Nachricht zu übernehmen, auf die diese Nachricht eine Reaktion ist.
Dies sind die Daten des Betroffenen vor der Änderung.
Dies sind die Daten des Betroffenen nach der Änderung.
Sofern der Partner bereits verzogen ist, teilt die Meldebehörde die aktuelle Anschrift der betroffenen Person mit.
Ist der Partner nur mit Nebenwohnung gemeldet ist, teilt die Meldebehörde die aktuelle Hauptwohnungsanschrift Anschrift der betroffenen Person mit.
Wurde der Partner nach unbekannt abgemeldet wird diese Tatsache über das Element anschrift.unbekannt mitgeteilt.
Sofern der Partner bereits verstorben ist, teilt die Meldebehörde den Sterbetag der betroffenen Person mit.
Mit diesem Element wird die ursprüngliche Partnerfortschreibung referenziert. Als Schlüssel darf im Kindelement nachrichtentyp bzw. im Kindelement nachrichtennummer nur der Wert 0085 übermittelt werden.
Fortschreibungsauswertung: Person nicht identifiziert
Die versuchte Bearbeitung einer Fortschreibung hat ergeben, dass der Betroffene nicht identifiziert werden konnte oder verzogen bzw. verstorben ist. Daher wird diese Nachricht an den Autor der eingegangenen Fortschreibungsnachricht geschickt. Dies gilt nicht bei Eingang einer Nachricht nachricht.0005 bzw. nachricht.0050.
Die Daten im Kindelement betroffener müssen eine Kopie der Daten sein, wie sie im Rahmen der Fortschreibung, auf die mit dieser Nachricht reagiert wird, angegeben sind. Im darin enthaltenen Identifikationsblock muss das Element anschrift.sender weggelassen werden. Das Element anschrift.empfaenger ist mit dem Element anschrift.sender aus der erhaltenen Fortschreibungsnachricht zu befüllen.
Wenn dieses Element vorhanden ist, so wird damit entweder der Sachverhalt Person ist verzogen oder der Sachverhalt Person ist verstorben mitgeteilt.
Das Fehlen dieses Elementes zeigt an, dass der Betroffene nicht identifziert werden konnte.
Mit diesem Element wird die Information mitgeteilt, dass die Person, zu der eine Fortschreibungsnachricht übermittelt wurde, zwischenzeitlich verzogen ist.
An dem hier mitgeteilten Datum endete die Einwohnerschaft durch eine Abmeldung.
Mit diesem Element teilt die Meldebehörde die ihr bekannte Wegzugsadresse mit.
Die identifizierte Person ist als verstorben gespeichert.
Sterbedaten der Person
Mit diesem Datentyp werden die Sterbedaten der Person abgebildet.
Nachweisdaten
Mit diesem Datentyp werden Nachweisdaten, d. h. z. B. die Quelle, bei der Dokumente zur Begründung des Vorliegens eines bestimmten Sachverhalts zu finden sind, abgebildet.