Basisnachricht für Nachrichten zwischen Behörden
Dieser Typ realisiert die abstrakte Oberklasse für alle Nachrichten im Kontext der Weiterleitung.
Nachrichtenkopf für Nachrichten zwischen Behörden und anderen (öffentlichen) Stellen.
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Enthält immer den Wert XInneres-Weiterleitung.
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Enthält immer den Wert 1.
Dieser Datentyp enthält Informationen zu einer Stelle, die eine Nachricht weitergeleitet hat.
Sollte eine Nachricht über mehrere Stellen weitergeleitet worden sein, kann anhand des Zeitounktes der Weiterleitung die Reihenfolge bestimmt werden.
Erreichbare Behörde
Dieser Typ enthält Angaben über den Namen und die Erreichbarkeit einer Behörde. Eine Behörde im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.
Anders als in dem Typ Behoerde sind in diesem Typen alle Angaben zur Kontaktaufnahme mit der übermittelten Behörde Pflichtelemente.
Hier wird das Datum und die Zeit übermittelt, an dem die im Kindelement stelle bezeichnete Stelle die Nachricht weitergeleitet hat. Der hier übermittelte Zeitpunkt entspricht dabei dem erstellungszeitpunkt der Weiterleitungsnachricht, mit der die Stelle die Weiterleitung vorgenommen hat.
Weiterleitungsnachricht
Mit dieser Nachricht leitet eine nicht (mehr) zuständige Stelle eine Nachricht an die aus ihrer Sicht aktuell zuständige Stelle weiter.
In diesem Element wird die vollständige Liste der Behörden übermittelt, die im Laufe des Prozesses die fachliche Nachricht weitergeleitet haben.
Diese Liste wird gebildet, indem die Behörde, die die Weiterleitungsnachricht erstellt, sich selbst an die (ggf. leere) Liste der weiterleitendeStellen anhängt.
In diesem Element werden Informationen zu der den Prozess auslösenden Behörde übermittelt.
In diesem Element wird die unveränderte fachliche Nachricht übermittelt, wie sie von der den Prozess auslösenden Behörde erstellt wurde.
Sollten in der fachlichen Nachricht mehrere Einzelfälle übermittelt worden sein (Sammelnachricht), dann muss die Nachricht vor der Weiterleitung verändert werden. Es sind dann nur die Einzelfälle in der Nachricht zu belassen, für die der Empfänger der Weiterleitungsnachricht zuständig ist.
Abgabenachricht
Mit dieser Nachricht teilt die weiterleitende Stelle der den Prozess auslösenden Stelle mit, dass sie die fachliche Nachricht einer aus ihrer Sicht zuständigen Stelle weitergeleitet hat. Die Weiterleitung der fachlichen Nachricht erfolgt mit der Nachricht weiterleitung.weiterleitung.0030.
Hier werden Angaben zu der Behörde übermittelt, an die die fachliche Nachricht weitergeleitet wurde.
In diesem Kindelement wird die den Prozess auslösende fachliche Nachricht identifiziert.
In diesem Kindelement werden Angaben zur Identifizierung des Geschäftsvorfalls übermittelt, der den Prozess ausgelöst hat.
Das Kindelement ist nur dann zu befüllen, wenn die den Prozess auslösende fachliche Nachricht identifizierende Angaben zu dem Geschäftsvorfall enthält.
Nachricht bei ungeklärter Zuständigkeit
Mit dieser Nachticht teilt die absendende Stelle der den Prozess auslösenden Stelle mit, dass sie für den Sachverhalt nicht zuständig ist und ihr die aktuell zuständige Stelle nicht bekannt ist.
Diese Nachricht ist in den Fachstandards nur in den Prozessen zu verwenden, in denen die Weiterleitung von Nachrichten zugelassen ist.
In diesem Element werden Informationen zu den Behörden übermittelt, die im Laufe des Prozesses die fachliche Nachricht weitergeleitet haben.
Die Behörde, die die Nachricht über die ungeklärte Zuständigkeit an die den Prozess auslösende Behörde erstellt, ist nicht als weiterleitende Stelle zu übermitteln.
In diesem Kindelement wird die den Prozess auslösende fachliche Nachricht identifiziert.
In diesem Kindelement werden Angaben zur Identifizierung des Geschäftsvorfalls übermittelt, der den Prozess ausgelöst hat.
Das Kindelement ist nur dann zu befüllen, wenn die den Prozess auslösende fachliche Nachricht identifizierende Angaben zu dem Geschäftsvorfall enthält.