Dieses Element enthält die Daten zu einem Abschlusstest des Integrationskurses.
Dieses Element übermittelt das Datum, an dem der Test stattgefunden hat.
Dieses Element enthält Angaben zum Kursträger, der den Test durchgeführt hat.
Dieses Element enthält die Angaben der Anschrift einer Person, die im Themenbereich Integration benötigt werden.
Mit diesem Element werden Angaben zu einem Hausnummernbereich übermittelt.
Soll ein Hausnummernbereich übermittelt werden, so ist hier das Ende dieses Bereichs zu übermitteln.
Der Anfang des Bereichs wird in dem Element hausnummer übermittelt.
Soll ein Hausnummernbereich übermittelt werden, so ist hier das Ende dieses Bereichs zu übermitteln.
Der Anfang des Bereichs wird in dem Element hausnummerbuchstabezusatzziffer übermittelt.
Soll ein Hausnummernbereich übermittelt werden, so ist hier das Ende dieses Bereichs zu übermitteln.
Der Anfang des Bereichs wird in dem Element teilnummerderhausnummer übermittelt.
Mit diesem Element werden Kontaktdaten für einen Ansprechpartner beschrieben, welcher bezogen auf den Sachverhalt einer Nachricht Auskunft geben kann. In der Regel dürfte dies die Person sein, die die Nachricht ausgelöst hat.
Sofern ein Ansprechpartner vorhanden ist, sind dessen Kontaktdaten anzugeben. Dies gilt insbesondere bei Nachrichten, die voraussichtlich zu Rückfragen führen (z. B. BAMFABH.Dublette.070004)
Im Fall einer funktionsbezogenen Kontaktstelle ist auf jeden Fall das Geschäftszeichen zu befüllen, Vorname und Nachname entfallen dann.
Dieses Element bezeichnet das Merkmal, das den Ansprechpartner für den jeweiligen Sachverhalt identifiziert.
Datentyp für einen Namen in der Innenverwaltung
Dieser Datentyp repräsentiert die gemeinsamen Eigenschaften von Vor- und Familiennamen nach deutschem Personenstandsrecht.
Der Vor- oder Familienname wird in Form einer Zeichenkette in dem Kindelement name übermittelt, in der eventuell vorhandene und als Namenszusätze bekannte Bestandteile nicht gesondert ausgezeichnet oder abgetrennt werden.
Die Modellierung von AllgemeinerName als Choice-Struktur erlaubt es, die Sonderfälle eines zu Recht fehlenden Vornamens oder Familiennamens zu übermitteln. Sofern bei einem ausländischen Namen kein Vorname gemäß deutscher Systematik vorhanden ist, bzw. der Familienname eines Kindes zu übermitteln ist, welches verstorben ist, ohne einen Familiennamen erhalten zu haben, wird statt des Kindelements name das Kindelement nichtVorhanden mit dem Wert true übermittelt.
Datentyp für einen Namen in der Innenverwaltung
Dieser Datentyp repräsentiert die gemeinsamen Eigenschaften von Vor- und Familiennamen nach deutschem Personenstandsrecht.
Der Vor- oder Familienname wird in Form einer Zeichenkette in dem Kindelement name übermittelt, in der eventuell vorhandene und als Namenszusätze bekannte Bestandteile nicht gesondert ausgezeichnet oder abgetrennt werden.
Die Modellierung von AllgemeinerName als Choice-Struktur erlaubt es, die Sonderfälle eines zu Recht fehlenden Vornamens oder Familiennamens zu übermitteln. Sofern bei einem ausländischen Namen kein Vorname gemäß deutscher Systematik vorhanden ist, bzw. der Familienname eines Kindes zu übermitteln ist, welches verstorben ist, ohne einen Familiennamen erhalten zu haben, wird statt des Kindelements name das Kindelement nichtVorhanden mit dem Wert true übermittelt.
Instanzen dieses Typs werden nur benötigt, um die unterschiedlichen Kommunikationsarten (Telefon, Fax, EMail, Internet, etc) zwischen Bürger und Behörde oder Behörden untereinander abzubilden.
Damit kann beispielsweise die Erreichbarkeit eines Sachbearbeiters in einem bestimmten Prozess gewährleistet werden.
Mit diesem Element werden Informationen zu einer Berechtigung oder Verpflichtung übermittelt (§ 5 Abs. 2 intv_s und § 6 Abs. 1 und 2 intv_s).
Mit diesem Element wird die Art der Teilnahmeberechtigung nach § 4 Abs. 1 IntV übermittelt.
Mit diesem Element wird die BAMF-Kennziffer einer bereits bestehenden Berechtigung oder Verpflichtung übermittelt (§ 8 Abs. 1 Satz 2 IntV).
Mit diesem Element wird der Beginn der Teilnahmeberechtigung mitgeteilt.
Mit diesem Element wird das in der Teilnahmeberechtigung festgelegte Gültigkeitsende mitgeteilt. Sofern in der Teilnahmeberechtigung kein Gültigkeitsende festgelegt ist (die Berechtigung gilt unbefristet), wird dieses Element nicht übermittelt. Implementierungshinweis:Zum besseren Verständnis für die Sachbearbeitung ist im Falle einer unbefristeten Teilnahmeberechtigung der Sachverhalt angemessen zu visualisieren, zum Beispiel durch Anzeige des Textes unbefristet. Das alleinige Leerlassen des Datumsfeldes oder das Setzen eines fiktiven Zukunftsdatums sind nicht geeignet.
Wenn die Angaben in InGe besagen, dass die Teilnahme unbefristet möglich ist, wird dies mit diesem Element übermittelt.
Mit diesem Element wird übermittelt, wer die Berechtigung oder Verpflichtung ausgestellt hat.
Dieses Element ist eine Beschränkung des Elements Zeitpunkt und beschreibt einen Zeitpunkt ohne die Uhrzeit.
Angabe eines Zeitpunktes mit exaktem Tagesdatum.
Angabe eines Zeitpunktes mit Jahr und Monat.
Angabe eines Zeitpunktes durch eine Jahresangabe.
Mit diesem Element übermittelt die Ausländerbehörde im Themenkreis Integration Angaben zur Identifizierung einer bereits in InGe erfassten und mit einer BAMF-Kennziffer des Vorgangs ausgestatteten Person.
Dieses Element ist eine Beschränkung des Elements Zeitpunkt und beschreibt einen Zeitpunkt ohne die Uhrzeit.
Mit diesem Element wird die BAMF-Kennziffer einer bereits bestehenden Berechtigung oder Verpflichtung übermittelt (§ 8 Abs. 1 Satz 2 IntV).
Mit diesem Element übermittelt das BAMF entweder die Daten aus dem Berechtigungsschein oder die Information, dass der Integrationskurs bereits vollständig absolviert wurde oder die Information, dass keine Berechtigung oder Verpflichtung vorliegt.
Mit diesem Element wird übermittelt, dass keine relevanten Informationen für eine Übermittlung vorhanden sind.
Mit diesem Element wird übermittelt, ob der Integrationskurs bereits vollständig absolviert wurde.
Ist eine Berechtigung oder Verpflichtung vorhanden, können mit diesem Element entsprechende Informationen über diese Berechtigung oder Verpflichtung übermittelt werden.
Mit diesem Datentyp werden weitere Angaben zum betroffenen Ausländer übermittelt.
Implementierungshinweis: Diese Angaben dürfen nicht auf dem Berechtigungs-/Verpflichtungsschein angegeben werden.
Angaben zu Staatsangehörigkeit und Staat
Mit diesem Datentyp werden Angaben zu einer Staatsangehörigkeit und einem Staatsgebiet
übermittelt. Grundlage sind die von Destatis herausgegebenen Tabellen
Staatsangehörigkeit, die Staaten und Staatsangehörigkeiten für aktuelle und
ehemalige Staaten sowie Ersatzwerte beinhaltet, und Staatsgebiete, die auch
unselbstständige Gebiete beinhaltet.
Für eine Beschreibung der Umfänge der beiden Codelisten wird auf die Staats- und
Gebietssystematik von Destatis verwiesen unter der URL: www.destatis.de.
Bei Angaben zum Ausweisdokument gilt: Grundsätzlich wird die
fachliche Angabe (Pass ausstellender Staat) durch Befüllung des Elements
Staatsangehörigkeit repräsentiert. Nur in den Fällen, in denen ein separates
Staatsgebiet eigene Pässe ausstellt (z. B. die Britischen Überseegebiete), ist bei den Angaben
zum Ausweisdokument auch das Element Staatsgebiet zu befüllen.
Dies ist genau dann der Fall, wenn der Eintrag in der Tabelle Staatsangehörigkeiten mit dem Hinweis
eigene Pässe versehen ist.
Bei Angaben zum Staat (Herkunftsland, Staat der Geburt, Staat des
Sterbeorts) gilt: Bei der Übermittlung von Daten zum Herkunftsland, Staat der Geburt,
Staat des Sterbeorts kann die Angabe zum Staatsgebiet den Eintrag präzisieren,
wenn es Teilgebiete eines Staatsgebietes gibt, die einen abweichenden, eigenständigen Code
verwenden (mehr als ein Eintrag in der Tabelle Staatsgebiete zu dieser Staatsangehörigkeit).
Die präzisierende Angabe ist notwendig, wenn ein souveräner Staat Pässe eines anderen Staates verwendet
(erkennbar am Hinweis Staatsgebiet in der Tabelle Staatsgebiete - z. B. Cookinseln).
Die Angabe kann zudem erfolgen, wenn ein separates Gebiet einem Gesamtstaat zuzurechnen ist
(kein Hinweis Staatsgebiet in der Tabelle Staatsgebiete - z. B. Grönland).
Bei Angaben zur Staatsangehörigkeit gilt: Werden mit dem
Datentyp Angaben zur Staatsangehörigkeit übermittelt, so ist lediglich das Element
Staat/Staatsangehörigkeit relevant. Angaben im Element
Staatsgebiet sind zu ignorieren.
Beispiele für die Verwendung des Datentyps
Bei Angaben zum Ausweisdokument:
Staatsangehörigkeit/Staat
Staatsgebiet
Hinweis bei Angaben zum Staatsgebiet
185 (britisch-BOTC/Britische Überseegebiete)
ohne Angabe des Staatsgebiets fachlich nicht verwertbar - Gebiete innerhalb
der Gebietsgruppe stellen eigene Pässe aus
185 (britisch-BOTC/Britische Überseegebiete)
539 (Britisches Antarktis-Territoritum)
erforderliche Angabe - unselbständiges Gebiet mit eigenem Pass
126 (dänisch/Dänemark)
126 (Dänemark)
zulässige Angabe
126 (dänisch/Dänemark)
342 (Grönland)
unzulässige Angabe - Staatsgebiet hat keinen eigenen Pass
Bei Angaben zum Staat (Herkunftsland, Staat der Geburt, Staat des
Sterbeorts):
Staatsangehörigkeit/Staat
Staatsgebiet
Hinweis bei Angaben zum Staatsgebiet
185 (britisch-BOTC/Britische Überseegebiete)
zulässige Angabe - aber ungenau
126 (dänisch/Dänemark)
342 (Grönland)
zulässige Angabe
536 (neuseeländisch/Neuseeland)
527 (Cook-Inseln)
erforderliche Angabe - eigener Staat
Bei Angaben zur Staatsangehörigkeit:
Staatsangehörigkeit/Staat
Staatsgebiet
Hinweis bei Angaben zum Staatsgebiet
185 (britisch-BOTC/Britische Überseegebiete)
539 (Britisches Antarktis-Territoritum)
Angabe in der Meldung wird vom Empfänger
ignoriert
126 (dänisch/Dänemark)
342 (Grönland)
126 (dänisch/Dänemark)
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Int.Aufenthaltstitel
Diese Codeliste enthält die Arten von Aufenthaltstiteln, die durch die Ausländerbehörden bzw. Träger der Grundsicherung im Rahmen der Integration an das BAMF übermittelt werden. Es ist die jeweils aktuellste Version der CL zu verwenden, welche im XRepository veröffentlicht ist.
Dieses Element enthält Daten zu einem gemeldeten bzw. bereits abgerechneten Kursabschnitt, an dem der Verpflichtete teilnimmt bzw. teilgenommen hat.
Mit diesem Element wird die eindeutige vom BAMF vergebene Kennung des Integrationskurses übermittelt.
Mit diesem Element wird das Datum des Beginns des Kursabschnitts übermittelt.
Mit diesem Element wird das Datum des gemeldeten voraussichtlichen Endes des Kursabschnitts übermittelt. Dieses Element wird nur befüllt, wenn der Kursabschnitt noch nicht abgerechnet wurde.
Mit diesem Element wird das Datum des tatsächlichen Endes des Kursabschnitts übermittelt. Dieses Element wird nur befüllt, wenn der Kursabschnitt bereits abgerechnet wurde.
Dieses Element übermittelt die Kursabschnittsbezeichnung (Modul).
Mit diesem Element wird die Kursart übermittelt.
Mit diesem Element wird der Kursort übermittelt, an dem der Kursabschnitt stattfindet bzw. stattgefunden hat.
Dieses Element übermittelt die Daten des Kursträgers, der den Kursabschnitt durchführt bzw. durchgeführt hat.
Mit diesem Element wird die Anzahl der Unterrichtsstunden übermittelt, an denen der Verpflichtete entschuldigt gefehlt hat, sofern der Kursabschnitt bereits abgerechnet wurde und die Angabe somit vorliegt.
Mit diesem Element wird die Anzahl der Unterrichtsstunden übermittelt, an denen der Verpflichtete unentschuldigt gefehlt hat, sofern der Kursabschnitt bereits abgerechnet wurde und die Angabe somit vorliegt.
Mit diesem Element werden vorhandene Daten zur Anmeldung eines verpflichteten Kursteilnehmers übermittelt.
Dieses Element enthält das Datum der Anmeldung beim Kursträger.
Mit diesem Element wird mitgeteilt, bei welchem Kursträger die Anmeldung erfolgt ist.
Mit diesem Element wird die vom Kursträger empfohlene Kursart mitgeteilt.
Mit diesem Element wird der vom Träger empfohlene Kursabschnitt mitgeteilt.
Dieses Element übermittelt das Datum, an dem der Einstufungstest absolviert wurde.
Mit diesem Element wird übermittelt, ob auf einen Einstufungstest verzichtet werden konnte. Ist das der Fall, werden weder Einstufungstestdatum noch Angaben zu Kursart und Kursabschnitt übermittelt.
Dieses Element enthält Angaben zu dem Ort, an dem der Kurs tatsächlich stattfindet.
Dieses Element enthält die eindeutige vom BAMF vergebene Kennziffer des Kursorts.
Dieses Element enthält die Anschrift des Kursorts.
Dieses Element enthält Daten zu den für diesen Kursort zuständigen Ansprechpartnern.
Dieses Element enthält Angaben zu einem Integrationskursträger.
Dieses Element enthält die eindeutige vom BAMF vergebene Trägerkennziffer des Integrationskursträgers.
Dieses Element enthält den Namen des Integrationskursträgers.
Mit diesem Element werden Angaben zur Anschrift des Kursträgers übermittelt.
Dieses Element enthält Kontaktdaten des Integrationskursträgers.
Der Datentyp enthält die Elemente der Meldeanschrift, die im Bereich Integration genutzt werden.
Es sind nur die Ziffern einer Hausnummer anzugeben.
Es sind Buchstaben oder Zusatzziffern zur Hausnummer anzugeben.
Beispiel: 124 A, 109.5
Es ist die Postleitzahl anzugeben.
Es können Stockwerks- oder Wohnungsnummern angegeben werden, soweit sie für die Adressierung erforderlich sind. Beispiele: 7OG, 13OG, P für Parterre, HP für Hochparterre, St für Souterrain oder (Wohnung) 115.
Es ist die Bezeichnung der Straße anzugeben; eine sinnvoll gekürzte Straßenbezeichnung ist zulässig.
Ist keine Straßenbezeichnung mdash wohl aber eine Hausnummer mdash vorhanden, so ist die Zeichenkette Hausnummer anzugeben. Sind weder Straßenbezeichnung noch Hausnummer vorhanden, so ist die Zeichenkette ohne Hausnummer anzugeben.
Bei Überschreitung einer Länge von 25 Zeichen darf sinnvoll abgekürzt werden.
Es sind Teilnummern zur Hausnummer anzugeben.
Beispiel: 16 1/7
Es ist die postalische Wohnortsbezeichnung anzugeben.
Bei Überschreitung einer Länge von 25 Zeichen darf sinnvoll abgekürzt werden.
Es ist der frühere Gemeindename anzugeben, der als Stadt- bzw. Ortsteilname dem jetzigen Gemeindenamen hinzugefügt werden kann.Der frühere Gemeindename (jetziger Ortsteil- oder Stadtteilname) ist bei Adressierungen unterhalb des Namens (oberhalb der Straßenbezeichnung) anzugeben.Beispiel: Frau Rita Scholl Zuffenhausen Am Stadtpark 12 70123 Stuttgart
Bei Überschreitung einer Länge von 25 Zeichen darf sinnvoll abgekürzt werden.
In diesem Element ist der Hauptmieter oder Eigentümer der Wohnung anzugeben, soweit dies für die Adressierung erforderlich ist.
Bei Überschreitung einer Länge von 26 Zeichen darf sinnvoll abgekürzt werden.
Es sind Zusatzangaben zur Anschrift anzugeben. Beispiele: Hinterhaus, Gartenhaus.
Bei Überschreitung einer Länge von 21 Zeichen darf sinnvoll abgekürzt werden.
Allgemeine Nachricht für alle Nachrichten zwischen dem bamf und Ausländerbehörden
Dieses Element wird bei jeder Nachricht zwischen dem Bundesamt und der Ausländerbehörde im Themenkreis Integration verwendet.
Mit diesem Element werden Kontaktdaten für einen Ansprechpartner beschrieben, welcher bezogen auf den Sachverhalt einer Nachricht Auskunft geben kann. In der Regel dürfte dies die Person sein, die die Nachricht ausgelöst hat.
Sofern ein Ansprechpartner vorhanden ist, sind dessen Kontaktdaten anzugeben. Dies gilt insbesondere bei Nachrichten, die voraussichtlich zu Rückfragen führen (z. B. BAMFABH.Dublette.070004)
Im Fall einer funktionsbezogenen Kontaktstelle ist auf jeden Fall das Geschäftszeichen zu befüllen, Vorname und Nachname entfallen dann.
Mit diesem Element übermittelt die Ausländerbehörde im Themenkreis Integration Angaben zur Person. Personalien kategorisieren und benennen die Person.
Datentyp für einen Namen in der Innenverwaltung
Dieser Datentyp repräsentiert die gemeinsamen Eigenschaften von Vor- und Familiennamen nach deutschem Personenstandsrecht.
Der Vor- oder Familienname wird in Form einer Zeichenkette in dem Kindelement name übermittelt, in der eventuell vorhandene und als Namenszusätze bekannte Bestandteile nicht gesondert ausgezeichnet oder abgetrennt werden.
Die Modellierung von AllgemeinerName als Choice-Struktur erlaubt es, die Sonderfälle eines zu Recht fehlenden Vornamens oder Familiennamens zu übermitteln. Sofern bei einem ausländischen Namen kein Vorname gemäß deutscher Systematik vorhanden ist, bzw. der Familienname eines Kindes zu übermitteln ist, welches verstorben ist, ohne einen Familiennamen erhalten zu haben, wird statt des Kindelements name das Kindelement nichtVorhanden mit dem Wert true übermittelt.
Mit diesem Element wird der Nachname (aus der Führungspersonalie der jeweiligen Behörde, nach deutschem Recht oder nach Pass), so wie er auf dem Berechtigungsschein angedruckt wird, übermittelt.
Mit diesem Element wird das Geschlecht übermittelt.
Dieses Element ist eine Beschränkung des Elements Zeitpunkt und beschreibt einen Zeitpunkt ohne die Uhrzeit.
Dieses Element enthält die Angaben der Anschrift einer Person, die im Themenbereich Integration benötigt werden.
Mit diesem Element wird - sofern vorhanden - der Name nach deutschem Recht oder nach Pass übermittelt, der nicht als Nachname übermittelt wurde.
Mit diesem Element kann der Geburtsname übermittelt werden.
Mit diesem Element kann ein in der Vergangenheit verwendeter Name (nicht der Geburtsname, kein Künstler-, Ordens- und Genanntname und kein Alias) übermittelt werden.
Mit diesem Element kann eine abweichende Schreibweise eines Nachnamens übermittelt werden.
Dieses Element enthält Angaben zu einer Verpflichtung, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt abgelaufen ist.
Mit diesem Element wird die Ausländerbehörde bzw. Träger der Grundsicherung benannt, die/der die frühere Verpflichtung ausgesprochen hat.
Dieses Element enthält das Datum, ab dem die frühere Verpflichtung ihre Gültigkeit entfaltet hat.
Dieses Element enthält das Datum, an dem eine frühere Verpflichtung ihre Gültigkeit verloren hat.
Mit diesem Element wird die Ausländerbehörde informiert, dass die frühere Verpflichtung abgelaufen ist, ohne dass sich der Verpflichtete innerhalb der Gültigkeitsdauer bei einem Kursträger zum Kurs angemeldet hat.
Mit diesem Element wird übermittelt, welcher Behördentyp verpflichtet hat.
Mitteilung über Teilnahmeberechtigung
Mit dieser Nachricht werden die Daten zu einer Berechtigung gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 intv_s übermittelt. Diese Nachricht beinhaltet gleichzeitig das Auskunftsersuchen gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 intv_s.
Das Gültigkeitsende des Teilnahmeanspruchs wird vom BAMF nach Eingang der Nachricht nachricht.070001 berechnet. Das ermittelte Datum wird in der Nachricht nachricht.070003 zur Verwendung durch die ABH auf dem Berechtigungsschein zurückübermittelt.
Mit diesem Element übermittelt die Ausländerbehörde im Themenkreis Integration Angaben zur Person. Personalien kategorisieren und benennen die Person.
Mit diesem Element wird die BAMF-Kennziffer einer bereits bestehenden Berechtigung oder Verpflichtung übermittelt (§ 8 Abs. 1 Satz 2 IntV).
Mit diesem Element wird mitgeteilt, ob der Ausländer zur Teilnahme lediglich am Orientierungskurs (Teil des Integrationskurses) berechtigt ist.
Mit diesem Datentyp werden weitere Angaben zum betroffenen Ausländer übermittelt.
Implementierungshinweis: Diese Angaben dürfen nicht auf dem Berechtigungs-/Verpflichtungsschein angegeben werden.
Akzeptanz einer Teilnahmeberechtigung/-verpflichtung
Mit dieser Nachricht teilt das BAMF der Ausländerbehörde mit, dass die übermittelten Daten zur Teilnahmeberechtigung/-verpflichtung akzeptiert und gespeichert wurden.
Übermittelt werden die Daten der akzeptierten Berechtigung oder Verpflichtung, so wie sie in InGe abgelegt sind.
Dublette
Mit dieser Nachricht teilt das BAMF mit, dass eine Person mit den Identifikationsmerkmalen Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, aus der soeben übermittelten Teilnahmeberechtigung/-verpflichtung der ABH bereits im Datenbestand von InGe vorhanden ist.
Mit diesem Element wird der Grund für die Dublettenmeldung übermittelt.
Keine neue Berichtigung oder Verpflichtung möglich
Mit dieser Nachricht teilt das BAMF mit, dass und aus welchem Grund keine neue Berechtigung oder Verpflichtung möglich ist.
Mit diesem Element wird der Grund für die Ablehnung mitgeteilt.
Mit diesem Element wird der Grund für die Ablehnung beschrieben.
Mit diesem Element werden Informationen zu der Berechtigung oder Verpflichtung übermittelt, die zum Zeitpunkt der Erzeugung dieser Nachricht gültig ist und die Ablehnung begründet.
Teilnahmeberechtigung durch Verpflichtung ersetzen?
Mit dieser Nachricht teilt das BAMF mit, dass und aus welchem Grund eine Verpflichtung möglich ist, obwohl bereits eine Berechtigung für den geplanten Gültigkeitszeitraum dieser Verpflichtung existiert und fragt an, ob eine Verpflichtung erfolgen soll.
Zur abschließenden Bearbeitung der ursprünglichen Verpflichtungsanfrage wartet das BAMF auf die
Nachricht nachricht.070007 der Ausländerbehörde.
Erfolgt keine Antwort durch die ABH, wird der Vorgang im BAMF nach einem Monat abgebrochen, d. h. die Daten des neu übermittelten Verpflichtungsvorgangs werden gelöscht.
Mit diesem Element wird der Grund für die Nachfrage mitgeteilt.
Mit diesem Element wird der Grund für die Nachfrage beschrieben.
Mit diesem Element werden Informationen zur Berechtigung übermittelt, die diese Nachfrage begründet und zum Zeitpunkt der Erzeugung dieser Nachricht gültig ist.
Im Falle der Verpflichtung durch die Ausländerbehörde, wird die in diesem Element mitgeteilte Berechtigung abgelöst.
Verpflichtung ersetzt Berechtigung
Mit dieser Nachricht teilt die Ausländerbehörde ihre Entscheidung mit, ob eine Verpflichtung trotz einer bestehenden Berechtigung erfolgen soll.
Mit diesem Element wird mitgeteilt, ob die bestehende Berechtigung durch eine Verpflichtung der Ausländerbehörde ersetzt werden soll.
Teilnahmeverpflichtung keine einfachen Sprachkenntnisse
Mit dieser Nachricht werden die Daten zu einer Verpflichtung gemäß § 44a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a aufenthg_s (keine einfachen Sprachkenntnisse) übermittelt. Diese Nachricht beinhaltet gleichzeitig das Auskunftsersuchen gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 intv_s.
Mit diesem Element übermittelt die Ausländerbehörde im Themenkreis Integration Angaben zur Person. Personalien kategorisieren und benennen die Person.
Mit diesem Element wird die BAMF-Kennziffer einer bereits bestehenden Berechtigung oder Verpflichtung übermittelt (§ 8 Abs. 1 Satz 2 IntV).
Mit diesem Element wird mitgeteilt, ob sich die Verpflichtung nur auf die Teilnahme am Sprachkurs bezieht gemäß § 44a Abs. 2a AufenthG.
Mit diesem Datentyp werden weitere Angaben zum betroffenen Ausländer übermittelt.
Implementierungshinweis: Diese Angaben dürfen nicht auf dem Berechtigungs-/Verpflichtungsschein angegeben werden.
Teilnahmeverpflichtung keine ausreichenden Sprachkenntnisse
Mit dieser Nachricht werden die Daten zu einer Verpflichtung gemäß § 44a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1b aufenthg_s (keine ausreichenden Sprachkenntnisse) übermittelt. Diese Nachricht beinhaltet gleichzeitig das Auskunftsersuchen gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 intv_s.
Mit diesem Element übermittelt die Ausländerbehörde im Themenkreis Integration Angaben zur Person. Personalien kategorisieren und benennen die Person.
Mit diesem Element wird die BAMF-Kennziffer einer bereits bestehenden Berechtigung oder Verpflichtung übermittelt (§ 8 Abs. 1 Satz 2 IntV).
Mit diesem Datentyp werden weitere Angaben zum betroffenen Ausländer übermittelt.
Implementierungshinweis: Diese Angaben dürfen nicht auf dem Berechtigungs-/Verpflichtungsschein angegeben werden.
Teilnahmeverpflichtung besondere Integrationsbedürftigkeit
Mit dieser Nachricht werden die Daten zu einer Verpflichtung gemäß § 44a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG (in besonderer Weise integrationsbedürftig) übermittelt. Diese Nachricht beinhaltet gleichzeitig das Auskunftsersuchen gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 IntV.
Mit diesem Element übermittelt die Ausländerbehörde im Themenkreis Integration Angaben zur Person. Personalien kategorisieren und benennen die Person.
Mit diesem Element wird die BAMF-Kennziffer einer bereits bestehenden Berechtigung oder Verpflichtung übermittelt (§ 8 Abs. 1 Satz 2 IntV).
Mit diesem Datum wird das Ende der Teilnahmeverpflichtung übermittelt.
Mit diesem Datentyp werden weitere Angaben zum betroffenen Ausländer übermittelt.
Implementierungshinweis: Diese Angaben dürfen nicht auf dem Berechtigungs-/Verpflichtungsschein angegeben werden.
Besteht Berechtigung/Verpflichtung?
Mit dieser Nachricht bittet die Ausländerbehörde das BAMF um Auskunft über das Bestehen einer Berechtigung oder Verpflichtung für den genannten Ausländer.
Mit diesem Element übermittelt die Ausländerbehörde im Themenkreis Integration Angaben zur Person. Personalien kategorisieren und benennen die Person.
Mit diesem Element kann eine, der Behörde aus einem früheren Vorgang bekannte, BAMF-Kennziffer zu der betreffenden Person übermittelt werden.
Berechtigungsscheininhalt
Mit dieser Nachricht übermittelt das BAMF entweder die Daten aus dem Berechtigungsschein oder die Information, dass der Integrationskurs bereits vollständig absolviert wurde oder die Information, dass keine Berechtigung oder Verpflichtung vorliegt.
Mit diesem Element übermittelt das BAMF entweder die Daten aus dem Berechtigungsschein oder die Information, dass der Integrationskurs bereits vollständig absolviert wurde oder die Information, dass keine Berechtigung oder Verpflichtung vorliegt.
Dieses Element enthält klarstellende Informationen für die Sachbearbeitung bei Übermittlung des Berechtigungsscheins.
Auskunft Kursteilnahme
Mit dieser Nachricht kann die Ausländerbehörde das BAMF um Auskunft über die Anmeldung bzw. das Teilnahmeverhalten eines Verpflichteten ersuchen.
Mit diesem Element übermittelt die Ausländerbehörde im Themenkreis Integration Angaben zur Identifizierung einer bereits in InGe erfassten und mit einer BAMF-Kennziffer des Vorgangs ausgestatteten Person.
Mit diesem Element übermittelt die ABH, ob sie wegen der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis um Auskunft ersucht. Ist der Wert false, gilt die Kontrolle der ordnungsgemäßen Teilnahme als Grund für das Ersuchen.
Auskunft Kursteilnahme nicht möglich
Mit dieser Nachricht teilt das BAMF der anfragenden Ausländerbehörde mit, dass auf der Basis der vorhandenen Daten eine Auskunft nicht möglich ist.
Mit diesem Element wird der Grund dafür übermittelt, dass eine Auskunft nicht möglich ist.
Mit diesem Element kann zusätzlich und/oder alternativ eine Erläuterung oder Ergänzung der Begründung angegeben werden, warum eine Auskunft nicht erteilt werden kann.
Auskunft über alle Daten zur Kursteilnahme
Mit dieser Nachricht übermittelt das BAMF der Ausländerbehörde Informationen zur Anmeldung und Kursteilnahme eines Verpflichteten.
Sofern der Kursträger explizit den Kursabbruch eines Verpflichteten gemeldet hat, wird diese Information hiermit an die Ausländerbehörde weitergegeben.
Mit diesem Element teilt das BAMF der Ausländerbehörde mit, dass der Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen wurde.
Mit diesem Element werden vorhandene Daten zur Anmeldung eines verpflichteten Kursteilnehmers übermittelt.
Dieses Element enthält Daten zu einem gemeldeten bzw. bereits abgerechneten Kursabschnitt, an dem der Verpflichtete teilnimmt bzw. teilgenommen hat.
Dieses Element enthält die Daten zu Abschlusstests des Sprachkurses.
Dieses Element enthält die Daten zu Abschlusstests des Orientierungskurses.
Dieses Element enthält Angaben zu einer Verpflichtung, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt abgelaufen ist.
Übernahme TGS-/TLA-Verpflichtung und Auskunftersuchen
Mit dieser Nachricht teilt die Ausländerbehörde dem BAMF mit, dass sie eine vom Träger der Grundsicherung oder vom Träger der Leistungen nach dem AsylbLG ausgesprochene Verpflichtung in ausländerrechtlicher Hinsicht durch eine eigene ausländerrechtliche Entscheidung übernehmen will. Gleichzeitig stellt diese Nachricht ein Auskunftsersuchen hinsichtlich des Teilnahmeverhaltens eines Verpflichteten dar.
Mit diesem Element übermittelt die Ausländerbehörde im Themenkreis Integration Angaben zur Identifizierung einer bereits in InGe erfassten und mit einer BAMF-Kennziffer des Vorgangs ausgestatteten Person.
Übernahme Verpflichtung nicht möglich
Diese Nachricht ist eine Antwort auf die Nachricht zur Übernahme einer TGS-/TLA-Verpflichtung mit gleichzeitigem Auskunftersuchen zur ordnungsgemäßen Kursteilnahme (nachricht.070016). Mit ihr teilt das BAMF der ABH im Fehlerfall (z. B. Person unbekannt, keine TGS-/TLA-Verpflichtung) den Grund dafür mit, dass eine Übernahme nicht möglich ist und somit auch keine Auskunft über das Teilnahmeverhalten erteilt werden kann.
Mit diesem Element wird der Grund (Code) dafür übermittelt, dass keine Übernahme einer TGS-/TLA-Verpflichtung möglich ist.
Mit diesem Element kann zusätzlich und/oder alternativ (außerhalb der Codeliste) eine Erläuterung oder Ergänzung der Begründung angegeben werden, warum keine Übernahme einer TGS-/TLA-Verpflichtung möglich ist.
Verkürzung der TGS-Verpflichtung
Mit dieser Nachricht teilt das BAMF mit, dass eine übernommene TGS-Verpflichtung durch den TGS verkürzt wurde.
Mit diesem Element soll die Identifikation innerhalb des Datenbestandes der Ausländerbehörde erfolgen. Es ist dabei eine Verbindung über die BAMF-Kennziffer (der übernommenen TGS-Verpflichtung) und das Geburtsdatum herzustellen.
Dieses Element enthält das Datum des Wegfalls der Verpflichtung.Implementierungshinweis:Der Anzeige des Datums sind folgende Worte voranzustellen: Datum des Wegfalls der Verpflichtung:
Mit diesem Element wird angegeben ob eine Anmeldung bereits erfolgt ist und welche Folgen aus der Verkürzung in Zusammenhang mit dem jeweiligen Anmeldestatus entstehen.
Änderung des Nachnamens
Mit dieser Nachricht teilt die ABH, im Falle einer ihr bekannt gewordenen Namensänderung, den neuen Nachnamen mit.
Die automatisierte Nachricht über die Namensänderung soll generell nur innerhalb eines Zeitraumes von 3 Jahren ab Erteilung der Berechtigung/Verpflichtung gesendet werden. Nach Ablauf dieses Zeitraumes werden die Nachrichten vom BAMF nicht mehr verarbeitet.
Mit diesem Element übermittelt die Ausländerbehörde im Themenkreis Integration Angaben zur Identifizierung einer bereits in InGe erfassten und mit einer BAMF-Kennziffer des Vorgangs ausgestatteten Person.
Mit diesem Element teilt die ABH dem BAMF den neuen Nachnamen mit.
Wiederholung einer Sendung
In allen Fällen in denen ein synchroner Nachrichtenprozess nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnte, ist die ursprüngliche fachliche Nachricht mit Hilfe dieser Container-Nachricht erneut zu versenden.
Sollte die Versendung der Container-Nachricht scheitern, ist bei einem weiteren Sendeversuch erneut nur die fachliche Nachricht in dem Container zu transportieren (keine Verschachtelung der Container).
Die erneute Versendung der ursprünglichen Nachricht in diesem
Container erfolgt ausschließlich in der aktuell gültigen Version des Standards. Diese Regelung gilt
sowohl für die Sendungswiederholung als auch für die zu verpackende, ursprüngliche Nachricht.
Die eindeutige Identifizierungsnummer für den Nachrichtentyp.
Dieses Element enthält die ursprüngliche Nachricht.
Um technische Probleme mit verschachtelten XML-Dokumenten zu vermeiden, ist der zurückgesandte
Inhalt immer base64-codiert zurückzusenden.