Der Ansprechpartner in der Kommunikation mit den Trägern der Grundsicherung
Mit diesem Element werden Kontaktdaten für einen Ansprechpartner beschrieben, welcher bezogen auf den Sachverhalt einer Nachricht Auskunft geben kann. In der Regel dürfte dies die Person sein, die die Nachricht ausgelöst hat.
Sofern ein Ansprechpartner vorhanden ist, sind dessen Kontaktdaten anzugeben. Dies gilt insbesondere bei Nachrichten, die voraussichtlich zu Rückfragen führen.
Im Fall einer funktionsbezogenen Kontaktstelle ist auf jeden Fall das Organisationszeichen zu befüllen, Vorname und Nachname entfallen dann.
Dieses Element bezeichnet das Merkmal, das den Ansprechpartner für den jeweiligen Sachverhalt identifiziert.
Datentyp für einen Namen in der Innenverwaltung
Dieser Datentyp repräsentiert die gemeinsamen Eigenschaften von Vor- und Familiennamen nach deutschem Personenstandsrecht.
Der Vor- oder Familienname wird in Form einer Zeichenkette in dem Kindelement name übermittelt, in der eventuell vorhandene und als Namenszusätze bekannte Bestandteile nicht gesondert ausgezeichnet oder abgetrennt werden.
Die Modellierung von AllgemeinerName als Choice-Struktur erlaubt es, die Sonderfälle eines zu Recht fehlenden Vornamens oder Familiennamens zu übermitteln. Sofern bei einem ausländischen Namen kein Vorname gemäß deutscher Systematik vorhanden ist, bzw. der Familienname eines Kindes zu übermitteln ist, welches verstorben ist, ohne einen Familiennamen erhalten zu haben, wird statt des Kindelements name das Kindelement nichtVorhanden mit dem Wert true übermittelt.
Datentyp für einen Namen in der Innenverwaltung
Dieser Datentyp repräsentiert die gemeinsamen Eigenschaften von Vor- und Familiennamen nach deutschem Personenstandsrecht.
Der Vor- oder Familienname wird in Form einer Zeichenkette in dem Kindelement name übermittelt, in der eventuell vorhandene und als Namenszusätze bekannte Bestandteile nicht gesondert ausgezeichnet oder abgetrennt werden.
Die Modellierung von AllgemeinerName als Choice-Struktur erlaubt es, die Sonderfälle eines zu Recht fehlenden Vornamens oder Familiennamens zu übermitteln. Sofern bei einem ausländischen Namen kein Vorname gemäß deutscher Systematik vorhanden ist, bzw. der Familienname eines Kindes zu übermitteln ist, welches verstorben ist, ohne einen Familiennamen erhalten zu haben, wird statt des Kindelements name das Kindelement nichtVorhanden mit dem Wert true übermittelt.
Instanzen dieses Typs werden nur benötigt, um die unterschiedlichen Kommunikationsarten (Telefon, Fax, EMail, Internet, etc) zwischen Bürger und Behörde oder Behörden untereinander abzubilden.
Damit kann beispielsweise die Erreichbarkeit eines Sachbearbeiters in einem bestimmten Prozess gewährleistet werden.
Die Behörde in der Kommunikation mit den Trägern der Grundsicherung
Der Datentyp wird in allen Nachrichten der Kommunikation mit den Trägern der Grundsicherung verwendet, wenn Angaben zu einer Behörde (im Sinne von § 1 Abs. 4 VwVfG) übermittelt werden sollen.
Mit diesem Element werden Angaben zu einer Dienststelle im Verantwortungsbereich der Bundesagentur für Arbeit übermittelt.
Die Dienststelle in der Kommunikation mit den Trägern der Grundsicherung
Eine Dienststelle in der Kommunikation mit den Trägern der Grundsicherung ist eine Verwaltungseinheit mit organisatorischer und sachlicher Selbstständigkeit. Sie nimmt einen eigenen Aufgabenbereich wahr.
Die Dienststellennummer ist eine eindeutige Kennung zur Identifizierung einer Dienststelle.
Mit diesem Element kann eine Kurzbezeichnung der Dienststelle angegeben werden.
Instanzen dieses Typs werden nur benötigt, um die unterschiedlichen Kommunikationsarten (Telefon, Fax, EMail, Internet, etc) zwischen Bürger und Behörde oder Behörden untereinander abzubilden.
Damit kann beispielsweise die Erreichbarkeit eines Sachbearbeiters in einem bestimmten Prozess gewährleistet werden.
Der Nachrichtenkopf in der Kommunikation mit den Trägern der Grundsicherung
Dieser Nachrichtenkopf wird für alle Nachrichten in der Kommunikation mit den Trägern der Grundsicherung verwendet.
Hier wird der Universally Unique Identifier (UUID) der Nachricht mitgeteilt. Der UUID der Nachricht ist weltweit eindeutig. So wird es möglich Nachrichten Hersteller und Anwendungsübergreifend eindeutig zu identifizieren.
Die eindeutige Identifizierungsnummer für einen Nachrichtentyp.
Der Zeitpunkt, an dem die Nachricht erstellt wurde. Er ist für Nachrichten relevant, bei denen eine Frist gewahrt werden muss, und kann im Fehlerfall zur Rekonstruktion der Erstellungsreihenfolge von Nachrichten dienen.
Dieses Feld wird durch das Fachverfahren beim Erstellen der Nachricht gefüllt. Hier ist explizit nicht der Sende- und Empfangszeitpunkt festgehalten, denn die können in der Regel der Transportschicht entnommen werden.
Mit diesem Element wird der Absender identifiziert. Es ist mindestens die Behoerdenkennung zu übermitteln.
Mit diesem Element wird der Empfänger identifiziert. Es ist mindestens die Behoerdenkennung zu übermitteln.
Sofern diese Nachricht als Reaktion (Antwort, Quittung, Erinnerung, Weiterleitung) auf eine andere Nachricht versendet wird, ist hier der Universally Unique Identifier (UUID) derjenigen Nachricht einzutragen, auf die sie sich bezieht.
Sofern die Nachricht eine Reaktion auf eine Weiterleitung ist, muss hier die UUID der ursprünglich auslösenden (ersten) Nachricht eingetragen werden.
Dieses Element wird bei jeder Nachricht zwischen dem BAMF und dem TGS im Themenkreis Integration verwendet.
Der Nachrichtenkopf in der Kommunikation mit den Trägern der Grundsicherung
Dieser Nachrichtenkopf wird für alle Nachrichten in der Kommunikation mit den Trägern der Grundsicherung verwendet.
Das Geschäftszeichen erlaubt dem Absender der Nachricht den auslösenden Vorgang bei Rückfragen schnell (im Vergleich zur Suche mit Personendaten) zu identifizieren.
Der Ansprechpartner in der Kommunikation mit den Trägern der Grundsicherung
Mit diesem Element werden Kontaktdaten für einen Ansprechpartner beschrieben, welcher bezogen auf den Sachverhalt einer Nachricht Auskunft geben kann. In der Regel dürfte dies die Person sein, die die Nachricht ausgelöst hat.
Sofern ein Ansprechpartner vorhanden ist, sind dessen Kontaktdaten anzugeben. Dies gilt insbesondere bei Nachrichten, die voraussichtlich zu Rückfragen führen.
Im Fall einer funktionsbezogenen Kontaktstelle ist auf jeden Fall das Organisationszeichen zu befüllen, Vorname und Nachname entfallen dann.
Dieses Element wird bei jeder Nachricht zwischen dem TGS und dem BAMF im Themenkreis Integration verwendet.
Der Nachrichtenkopf in der Kommunikation mit den Trägern der Grundsicherung
Dieser Nachrichtenkopf wird für alle Nachrichten in der Kommunikation mit den Trägern der Grundsicherung verwendet.
Das Geschäftszeichen erlaubt dem Absender der Nachricht den auslösenden Vorgang bei Rückfragen schnell (im Vergleich zur Suche mit Personendaten) zu identifizieren.
Der Ansprechpartner in der Kommunikation mit den Trägern der Grundsicherung
Mit diesem Element werden Kontaktdaten für einen Ansprechpartner beschrieben, welcher bezogen auf den Sachverhalt einer Nachricht Auskunft geben kann. In der Regel dürfte dies die Person sein, die die Nachricht ausgelöst hat.
Sofern ein Ansprechpartner vorhanden ist, sind dessen Kontaktdaten anzugeben. Dies gilt insbesondere bei Nachrichten, die voraussichtlich zu Rückfragen führen.
Im Fall einer funktionsbezogenen Kontaktstelle ist auf jeden Fall das Organisationszeichen zu befüllen, Vorname und Nachname entfallen dann.
Hiermit werden die Daten der akzeptierten Verpflichtung, so wie sie in InGe abgelegt sind, übermittelt (§ 5 Abs. 2 IntV und § 6 Abs. 1 und 2 IntV).
Mit diesem Element wird die Art der Teilnahmeverpflichtung nach § 4 Abs. 1 IntV übermittelt.
Mit diesem Element wird die BAMF-Kennziffer der akzeptierten bestehenden Verpflichtung übermittelt.
Mit diesem Element wird der Beginn der Teilnahmeverpflichtung mitgeteilt.
Mit diesem Element wird das in der Teilnahmeverpflichtung festgelegte Gültigkeitsende mitgeteilt.
Wenn die Angaben in InGe besagen, dass die Teilnahme unbefristet möglich ist, wird dies mit diesem Element übermittelt.
Mit diesem Element wird übermittelt, wer die Berechtigung oder Verpflichtung ausgestellt hat.
Akzeptanz einer Teilnahmeberechtigung/-verpflichtung
Mit dieser Nachricht teilt das BAMF dem TGS mit, dass die übermittelten Daten zur Teilnahmeverpflichtung akzeptiert und gespeichert wurden.
Übermittelt werden die Daten der akzeptierten Berechtigung oder Verpflichtung, so wie sie in InGe abgelegt sind.
Die übermittelte Verpflichtung hat eine bereits bestehende Berechtigung mit den in diesem Element enthaltenen Daten abgelöst.
Mit dieser Nachricht teilt das BAMF mit, dass eine Person mit den Identifikationsmerkmalen Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, aus der soeben übermittelten Teilnahmeberechtigung/-verpflichtung bereits im Datenbestand von InGe vorhanden ist.
Mit diesem Element wird der Grund für die Dublettenmeldung übermittelt.
Mit dieser Nachricht teilt das BAMF mit, dass und aus welchem Grund keine neue Verpflichtung möglich ist.
Mit diesem Element wird der Grund für die Ablehnung mitgeteilt.
Mit diesem Element wird der Grund für die Ablehnung beschrieben.
Mit diesem Element werden Informationen zu der Berechtigung oder Verpflichtung übermittelt, die zum Zeitpunkt der Erzeugung dieser Nachricht gültig ist und die Ablehnung begründet.
Mit dieser Nachricht werden die Daten zu einer Verpflichtung gemäß § 44a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder Abs. 1 Satz 3 AufenthG übermittelt. Diese Nachricht beinhaltet gleichzeitig das Auskunftsersuchen gemäß § 8 Abs. 1 Satz 2 IntV.
Mit diesem Element übermittelt die Ausländerbehörde im Themenkreis Integration Angaben zur Person. Personalien kategorisieren und benennen die Person.
Sofern der Behörde eine bestehende BAMF-Kennziffer zu der Person bekannt ist, ist diese zu Identifizierungszwecken zu übermitteln.
Mit diesem Datum wird das Ende der Teilnahmeverpflichtung übermittelt.
Mit dieser Nachricht bittet der TGS das BAMF um Auskunft über das Bestehen einer Berechtigung oder Verpflichtung für den genannten Ausländer.
Mit diesem Element übermittelt die Ausländerbehörde im Themenkreis Integration Angaben zur Person. Personalien kategorisieren und benennen die Person.
Sofern der Behörde eine bestehende BAMF-Kennziffer zu der Person bekannt ist, ist diese zu Identifizierungszwecken zu übermitteln.
Mit dieser Nachricht übermittelt das BAMF entweder die Daten aus dem Berechtigungsschein oder die Information, dass der Integrationskurs bereits vollständig absolviert wurde oder die Information, dass keine Berechtigung oder Verpflichtung vorliegt.
Mit diesem Element übermittelt das BAMF entweder die Daten aus dem Berechtigungsschein oder die Information, dass der Integrationskurs bereits vollständig absolviert wurde oder die Information, dass keine Berechtigung oder Verpflichtung vorliegt.
Dieses Element enthält klarstellende Informationen für die Sachbearbeitung bei Übermittlung des Berechtigungsscheins.
Mit dieser Nachricht kann der TGS das BAMF um Auskunft über die Anmeldung bzw. das Teilnahmeverhalten eines Verpflichteten ersuchen.
Mit diesem Element übermittelt die Ausländerbehörde im Themenkreis Integration Angaben zur Identifizierung einer bereits in InGe erfassten und mit einer BAMF-Kennziffer des Vorgangs ausgestatteten Person.
Mit dieser Nachricht teilt das BAMF dem anfragenden TGS mit, dass auf der Basis der vorhandenen Daten eine Auskunft nicht möglich ist.
Mit diesem Element wird der Grund dafür übermittelt, warum eine Auskunft nicht möglich ist.
Mit diesem Element wird zusätzlich eine Erläuterung oder Ergänzung der Begründung angegeben, warum eine Auskunft nicht erteilt werden kann.
Auskunft über alle Daten zur Kursteilnahme
Mit dieser Nachricht übermittelt das BAMF dem TGS Informationen zur Anmeldung und Kursteilnahme eines Verpflichteten.
Sofern der Kursträger nach einer entsprechenden Mitteilung durch den Teilnehmer den Kursabbruch eines Verpflichteten gemeldet hat, wird diese Information hiermit an den TGS weitergegeben. Dies schließt eine spätere Wiederaufnahme der Teilnahme nicht aus.
Mit diesem Element werden vorhandene Daten zur Anmeldung eines verpflichteten Kursteilnehmers übermittelt.
Dieses Element enthält Daten zu einem gemeldeten bzw. bereits abgerechneten Kursabschnitt, an dem der Verpflichtete teilnimmt bzw. teilgenommen hat.
Dieses Element enthält die Daten zu Abschlusstests des Sprachkurses.
Dieses Element enthält die Daten zu Abschlusstests des Orientierungskurses.
Dieses Element enthält Angaben zu einer Verpflichtung, die bereits zu einem früheren Zeitpunkt abgelaufen ist.
Mit dieser Nachricht teilt der TGS dem BAMF mit, dass er eine von der Ausländerbehörde ausgesprochene Verpflichtung übernehmen will. Gleichzeitig stellt diese Nachricht ein Auskunftsersuchen hinsichtlich des Teilnahmeverhaltens eines Verpflichteten dar.
Mit diesem Element übermittelt die Ausländerbehörde im Themenkreis Integration Angaben zur Identifizierung einer bereits in InGe erfassten und mit einer BAMF-Kennziffer des Vorgangs ausgestatteten Person.
Diese Nachricht ist eine Antwort auf die Nachricht zur Übernahme einer ABH-Verpflichtung mit gleichzeitigem Auskunftersuchen zur ordnungsgemäßen Kursteilnahme (nachricht.080016). Mit ihr teilt das BAMF dem TGS im Fehlerfall (z. B. Person unbekannt, keine ABH-Verpflichtung) den Grund dafür mit, dass eine Übernahme nicht möglich ist und somit auch keine Auskunft über das Teilnahmeverhalten erteilt werden kann.
Mit diesem Element wird der Grund (Code) dafür übermittelt, warum keine Übernahme einer ABH-Verpflichtung möglich ist.
Mit diesem Element wird (außerhalb der Codeliste) eine Erläuterung oder Ergänzung der Begründung angegeben, warum keine Übernahme einer ABH-Verpflichtung möglich ist.
Mit dieser Nachricht wird die Verkürzung der Gültigkeitsdauer einer Verpflichtung mitgeteilt.
Mit diesem Element übermittelt die Ausländerbehörde im Themenkreis Integration Angaben zur Identifizierung einer bereits in InGe erfassten und mit einer BAMF-Kennziffer des Vorgangs ausgestatteten Person.
Dieses Element enthält das Datum des Wegfalls der Verpflichtung.
Diese Nachricht ist eine Antwort auf die Nachricht zur Verkürzung einer TGS-Verpflichtung. Mit ihr teilt das BAMF dem TGS im Fehlerfall (z. B. Person unbekannt, keine TGS-Verpflichtung) den Grund dafür mit, dass eine Verkürzung nicht möglich ist.
Mit diesem Element wird der Grund (Code) dafür übermittelt, warum keine Verkürzung einer TGS-Verpflichtung möglich ist.
Mit diesem Element wird zusätzlich (außerhalb der Codeliste) eine Erläuterung oder Ergänzung der Begründung angegeben, warum keine Verkürzung einer TGS-Verpflichtung möglich ist.
Mit dieser Nachricht teilt das BAMF mit, dass die Information über die Verkürzung übernommen wurde.