Dieser Container enthält sowohl die betroffene Nachricht, als auch Informationen zur Identifikation.
Dieses Kindelement ist nur dann zu übermitteln, wenn die Nachricht nicht von dem ursprünglich adressierten Empfänger zurückgesandt wird, sondern von einer anderen Stelle (zum Beispiel einer Clearingstelle, die im Auftrag der ursprünglich Behörde handelt).
Mit diesem Element wird die Stelle bezeichnet, die die Nachricht beanstandet hat.
Datentyp für eine Meldeanschrift
Dieser Datentyp repräsentiert die gemeinsamen fachlichen Vorgaben der drei Standardisierungsbereiche Meldewesen, Ausländerwesen und Personenstandswesen für eine inländische Meldeanschrift auf der Grundlage des DSMeld.
Hinweis zu Hausnummernbereichen: Der DSMeld kennt keine Hausnummernbereiche. In diesen Fällen ist nur das erste Element des Hausnummernbereichs im Feld hausnummer einzutragen. Das zweite Element des Hausnummernbereichs kann in diesem Datentyp nicht übermittelt werden.
Instanzen dieses Typs werden nur benötigt, um die unterschiedlichen Kommunikationsarten (Telefon, Fax, EMail, Internet, etc) zwischen Bürger und Behörde oder Behörden untereinander abzubilden.
Damit kann beispielsweise die Erreichbarkeit eines Sachbearbeiters in einem bestimmten Prozess gewährleistet werden.
Mit diesem Element werden die Adressinformationen eines Postfaches beschrieben.
Hier muss eine Identifikation der Nachricht übermittelt werden, sofern sich diese aus dem Transportprotokoll entnehmen lässt.
Im Falle von OSCI-Transport wäre hier die messageID des Transportumschlages zu nutzen.
Hier kann der Inhalt der Betreff- oder Subject-Zeile der Nachricht übermittelt werden, sofern diese vorhanden ist und sich aus dem Transportprotokoll entnehmen lässt. Der Betreff
Hier kann der Zeitpunkt des Versands der Nachricht übermittelt werden, sofern sich dieser aus dem Transportprotokoll entnehmen lässt.
Hier können weitere Angaben gemacht werden, die dem Empfänger der Nachricht helfen, diese in seinem Verfahren zu identifizieren.
Dieses Element enthält die ursprüngliche Nachricht.
Um technische Probleme mit verschachtelten XML-Dokumenten zu vermeiden, ist der zurückgesandte Inhalt immer base64-codiert zurückzusenden.
Hier wird die UUID der betroffenen Nachricht übermittelt werden.
Die eindeutige Identifizierungsnummer für einen Nachrichtentyp.
Der Erstellungszeitpunkt der betroffenen Nachricht.
Allgemeine Nachricht für alle Nachrichten zwischen Ausländerbehörden
Bei jeder Mitteilung zwischen Ausländerbehörden werden übermittelt:
Nachrichtenkopf mit Angaben zum Absender, Empfänger, Erstellungszeitpunkt und Typ der Nachricht.
Weitere Angaben aus dem allgemeinen Element Basisnachricht
Alle Nachrichten, die zwischen Ausländerbehörden ausgetauscht werden, enthalten den Nachrichtenkopf ABHABH. Als Absender und Empfänger von Nachrichten dieser Hauptgruppe können ausschließlich Ausländerbehörden fungieren. Für die Übermittlung der Informationen über Bezeichnung der Behoerde, Anschrift, und Kommunikation wird das Element Auslaenderbehoerde, eine Ableitung des Elementes Behoerde verwendet.
Alle Nachrichten, die zwischen Ausländerbehörden ausgetauscht werden, enthalten den Nachrichtenkopf ABHABH. Als Absender und Empfänger von Nachrichten dieser Hauptgruppe können ausschließlich Ausländerbehörden fungieren. Für die Übermittlung der Informationen über Bezeichnung der Behoerde, Anschrift, und Kommunikation wird das Element Auslaenderbehoerde, eine Ableitung des Elementes Behoerde verwendet.
Hier wird der Universally Unique Identifier (UUID) der Nachricht mitgeteilt. Der UUID der Nachricht ist weltweit eindeutig. So wird es möglich Nachrichten Hersteller und Anwendungsübergreifend eindeutig zu identifizieren.
Die eindeutige Identifizierungsnummer für einen Nachrichtentyp.
Der Zeitpunkt, an dem die Nachricht erstellt wurde. Er ist für Nachrichten relevant, bei denen eine Frist gewahrt werden muss, und kann im Fehlerfall zur Rekonstruktion der Erstellungsreihenfolge von Nachrichten dienen.
Dieses Feld wird durch das Fachverfahren beim Erstellen der Nachricht gefüllt. Hier ist explizit nicht der Sende- und Empfangszeitpunkt festgehalten, denn die können in der Regel der Transportschicht entnommen werden.
Mit diesem Element wird der Absender identifiziert. Es ist mindestens die Behoerdenkennung zu übermitteln.
Mit diesem Element wird der Empfänger identifiziert. Es ist mindestens die Behoerdenkennung zu übermitteln.
Sofern diese Nachricht als Reaktion (Antwort, Quittung, Erinnerung, Weiterleitung) auf eine andere Nachricht versendet wird, ist hier der Universally Unique Identifier (UUID) derjenigen Nachricht einzutragen, auf die sie sich bezieht.
Sofern die Nachricht eine Reaktion auf eine Weiterleitung ist, muss hier die UUID der ursprünglich auslösenden (ersten) Nachricht eingetragen werden.
Nachricht zur Empfangsquittierung
Diese Nachricht dient der Quittierung eines Nachrichtenempfangs. Sie ist umgehend nach Eingang der Nachricht in das Fachverfahren durch das Fachverfahren automatisch zu versenden. Der Eingang von Quittungsnachrichten zu den versandten Nachrichten ist durch das Fachverfahren zu überwachen. Bleibt eine Quittung aus, muss die Sachbearbeitung systemseitig informiert werden.
Dieser Container enthält sowohl die betroffene Nachricht, als auch Informationen zur Identifikation.
Nachricht zur Erinnerung an einen Vorgang
Diese Nachricht eröffnet die Möglichkeit, dem Empfänger einer beliebigen Anfrage eine Erinnerung an diese zu senden.
Dieser Container enthält sowohl die betroffene Nachricht, als auch Informationen zur Identifikation.
Zuständigkeitsklärung
Mit dieser Nachricht kann eine ABH angefragt werden, ob sie für eine bestimmte Person zuständig ist.
Mit diesem Element wird das Aktenzeichen der anbietenden ABH übermittelt.
Identifikation einer natürlichen Person in der Kommunikation zwischen Ausländerbehörden
Dieses Element dient der Identifikation der betroffenen natürlichen Person auf die sich das Handeln der Ausländerbehörde bezieht.
Mit diesem Element können Angaben zur Erreichbarkeit der betroffenen Person übermittelt werden.
Mit diesem Element wird der gewöhnliche Aufenthalt der betroffenen Person übermittelt, der nicht im Bereich der bisher zuständigen ABH liegt.
Mit diesem Element werden die Adressinformationen eines Postfaches beschrieben.
Antwort auf eine Zuständigkeitsklärung
Mit dieser Nachricht erklärt eine ABH, dass sie für die betroffene Person nicht zuständig ist.
Mit diesem Element wird in der Antwort das Aktenzeichen der anfragenden ABH für diesen Vorgang zurückgeliefert.
Identifikation einer natürlichen Person in der Kommunikation zwischen Ausländerbehörden
Dieses Element dient der Identifikation der betroffenen natürlichen Person auf die sich das Handeln der Ausländerbehörde bezieht.
Mit diesem Element wird mitgeteilt, dass ein gewöhnlicher Aufenthalt im Zuständigkeitsbereich der antwortenden ABH nicht vorliegt.
Mit diesem Element gibt die ABH an, aus welchem Grund sie nicht zuständig ist. Sofern Informationen vorliegen, welche für die weitere Klärung hilfreich sind, sollten diese hier angegeben werden.
Mit diesem Element teilt die antwortende ABH ihr Aktenzeichen für diesen Vorgang mit.
Aktenanforderung
Mit dieser Nachricht wird eine Akte angefordert.
Falls die Empfängerin der Aktenanforderung nicht selbst im Besitz der Akte ist, teilt sie dies der anfragenden ABH mit. Liegen ihr Erkenntnisse über den derzeitigen Verbleib der Akte vor, wird sie die Aktenanforderung in der Regel an die ihr bekannte aktenführende Behörde weiterleiten. In diesen Fällen wird sie eine Abgabenachricht an die anfordernde ABH senden (siehe nachricht.010202 ) . Dieses kann auch über mehrere Stationen erfolgen.
Die Nachricht soll außerdem für eine ggf. notwendig werdende erneute Anforderung der Vorabinformationen verwendet werden, wenn die Vorabinformationen nicht aufgrund der bereits vorhergehenden Aktenanforderung übersandt wurden.
Identifikation einer natürlichen Person in der Kommunikation zwischen Ausländerbehörden
Dieses Element dient der Identifikation der betroffenen natürlichen Person auf die sich das Handeln der Ausländerbehörde bezieht.
Hiermit wird die ABH bezeichnet, die die Akte ursprünglich angefordert hat, um im Falle einer Weiterleitung der Anforderung darauf Bezug nehmen zu können.
Mit diesem Element wird das Aktenzeichen der auftraggebenden ABH festgehalten, um im Falle einer Weiterleitung der Anforderung darauf Bezug nehmen zu können.
Mit diesem Element wird der Grund für diese Aktenanforderung übermittelt.
Mit diesem Element kann die anfordernde ABH von der versendenden ABH eine Versandbestätigung erbitten.
Antwort auf eine Aktenanforderung
Mit dieser Nachricht wird auf eine Aktenanforderung geantwortet.
Identifikation einer natürlichen Person in der Kommunikation zwischen Ausländerbehörden
Dieses Element dient der Identifikation der betroffenen natürlichen Person auf die sich das Handeln der Ausländerbehörde bezieht.
Mit diesem Element übermittelt die antwortende ABH der auftraggebenden ABH deren ursprünglich gesendetes Aktenzeichen zurück.
Mit diesem Element übermittelt die antwortende ABH das Aktenzeichen, unter dem der Vorgang bei ihr geführt wird.
Dieses Element wird übermittelt, wenn eine Aktenanforderung eingegangen ist, nachdem die Akte bereits an die anfordernde ABH versandt wurde. Dies kann bei zeitlichen Überschneidungen oder Verlust auf dem Postwege auftreten.
Aus Sicht der antwortenden ABH wird hiermit die (vermutlich) aktenführende ABH mitgeteilt, an die die Aktenanforderung weitergeleitet worden ist.
Mit diesem Element wird die Antwort auf die Aktenanforderungsnachricht übermittelt, wenn die Akte nicht bereits versandt wurde oder bei einer anderen ABH vorliegt.
Versandbestätigung für eine Akte
Mit dieser Nachricht wird der Aktenversand bestätigt, sofern dies von der anfragenden ABH gewünscht wurde.
Mit diesem Element übermittelt die antwortende ABH der auftraggebenden ABH deren ursprünglich gesendetes Aktenzeichen zurück.
Mit diesem Element übermittelt die antwortende ABH das Aktenzeichen, unter dem der Vorgang bei ihr geführt wird.
Identifikation einer natürlichen Person in der Kommunikation zwischen Ausländerbehörden
Dieses Element dient der Identifikation der betroffenen natürlichen Person auf die sich das Handeln der Ausländerbehörde bezieht.
Übermittlung kurzfristig benötigter Informationen
Im Falle des Umzuges werden mit dieser Nachricht Vorabinformationen an die neu zuständige ABH übermittelt, damit diese dort rasch verfügbar sind. Dies sind Angaben über
den eAT
die BAMF-Kennziffer für den Integrationsvorgang
eine evtl. vorhandene meldebehördliche Auskunftssperre
des Ausländers.
Identifikation einer natürlichen Person in der Kommunikation zwischen Ausländerbehörden
Dieses Element dient der Identifikation der betroffenen natürlichen Person auf die sich das Handeln der Ausländerbehörde bezieht.
Mit diesem Element wird ein Sperrkennwort übermittelt.
Mit diesem Element wird die Sperrsumme (der Sperrhash) übermittelt.
Dieses Element gibt an, ob die eID-Funktion zum Zeitpunkt der Übermittlung des Sperrkennwortes tatsächlich aktiviert ist.
Mit diesem Element wird mitgeteilt, ob ein eAT bereits bestellt ist, die Informationen zum Sperrkennwort aber noch nicht vorliegen.
Mit diesem Element wird die BAMF-Kennziffer (eindeutige Kennziffer des Integrationsvorgangs) übermittelt, sofern eine vorhanden ist.
Sofern eine meldebehördliche Auskunftssperre vorliegt ist diese zu übermitteln.
Beteiligungsanfrage zur Befristung des Einreiseverbots
Mit dieser Nachricht wird die zu beteiligende ABH um Stellungnahme zu einem Antrag auf die Befristung eines Einreiseverbots gebeten.
Hiermit wird die ABH bezeichnet, die ursprünglich ein Einvernehmen einholen wollte, um im Falle einer Weiterleitung der Anfrage darauf Bezug nehmen zu können.
Identifikation einer natürlichen Person in der Kommunikation zwischen Ausländerbehörden
Dieses Element dient der Identifikation der betroffenen natürlichen Person auf die sich das Handeln der Ausländerbehörde bezieht.
Mit diesem Element teilt die anfragende ABH ihr Aktenzeichen für diesen Vorgang mit.
Mit diesem Element kann die anfragende ABH das Aktenzeichen der empfangenden ABH für diesen Vorgang mitteilen, sofern es ihr bekannt ist.
Dieses Element enthält Informationen über die vom Antragsteller genannten Gründe für sein Ersuchen um Befristung des Einreiseverbots, z. B. Eheschließung mit einem deutschen Partner, mit einem EU-Bürger mit Freizügigkeitsbescheinigung oder deutsches Kind.
Sofern der Antragsteller keinen Grund angegeben hat, wird dies in diesem Element notiert.
Stellungnahme auf eine Anfrage zur Befristung eines Einreiseverbots
Mit dieser Nachricht teilt die beteiligte ABH der bzgl. einer Befristung eines Einreiseverbots anfragenden ABH ihre Stellungnahme mit.
Identifikation einer natürlichen Person in der Kommunikation zwischen Ausländerbehörden
Dieses Element dient der Identifikation der betroffenen natürlichen Person auf die sich das Handeln der Ausländerbehörde bezieht.
Mit diesem Element teilt die absendende ABH ihr Aktenzeichen für diesen Vorgang mit.
Mit diesem Element kann die absendende ABH das Aktenzeichen der empfangenden ABH für diesen Vorgang mitteilen.
Mit diesem Element wird die Zustimmung zu einem Sachverhalt mitgeteilt.
Mit diesem Element wird eine Ablehnung auf eine Anfrage übermittelt. Eine Ablehnung hat immer eine Begründung.
Nicht zuständig
Mit diesem Element wird eine fehlende Zuständigkeit für den angefragten Sachverhalt mitgeteilt. Weiterführende Anmerkungen, die zur Klärung der Zuständigkeit führen, können ggf. mitgeteilt werden.
Aus Sicht der antwortenden Behörde wird hiermit die (vermutlich) aktenführende Behörde mitgeteilt, an die die Anfrage zuständigkeitshalber weitergeleitet wurde.
Mitteilung der Entscheidung zur Befristung des Einreiseverbots
Diese Nachricht wird an die im Beteiligungsverfahren zuständige ABH (die das Einreiseverbot angeordnet hat) gesandt, um sie über die Entscheidung der anfragenden ABH zu informieren.
Dabei werden die Rahmenbedingungen der Zustimmung (eventuelle Nebenbestimmungen und das Datum, zu dem das Einreiseverbot endet) mit dem Element Zustimmung übermittelt.
Identifikation einer natürlichen Person in der Kommunikation zwischen Ausländerbehörden
Dieses Element dient der Identifikation der betroffenen natürlichen Person auf die sich das Handeln der Ausländerbehörde bezieht.
Mit diesem Element wird die Zustimmung zu einem Sachverhalt mitgeteilt.
Mit diesem Element wird eine Ablehnung auf eine Anfrage übermittelt. Eine Ablehnung hat immer eine Begründung.
Mit diesem Element teilt die anfragende ABH ihr Aktenzeichen für diesen Vorgang mit.
Mit diesem Element teilt die anfragende ABH das Aktenzeichen der empfangenden ABH für diesen Vorgang mit.
Zustimmungsanfrage zur Betretenserlaubnis
Mit dieser Nachricht wird die zu beteiligende ABH um Stellungnahme zu einem Antrag auf Betretenserlaubnis gebeten.
Hiermit wird die ABH bezeichnet, die ursprünglich ein Einvernehmen einholen wollte, um im Falle einer Weiterleitung der Anfrage darauf Bezug nehmen zu können.
Identifikation einer natürlichen Person in der Kommunikation zwischen Ausländerbehörden
Dieses Element dient der Identifikation der betroffenen natürlichen Person auf die sich das Handeln der Ausländerbehörde bezieht.
Mit diesem Element teilt die anfragende ABH ihr Aktenzeichen für diesen Vorgang mit.
Mit diesem Element kann die anfragende ABH das Aktenzeichen der empfangenden ABH für diesen Vorgang mitteilen, sofern es ihr bekannt ist.
Mit diesem Element wird der vom Antragsteller angegebene Betretenszweck übermittelt.
In diesem Element wird der gewünschte Betretenszeitraum mitgeteilt.
Mit diesem Element wird der vorgesehene Aufenthaltsort übermittelt. Sofern vorhanden, kann hier eine komplette Wohnanschrift übermittelt werden.
Mit diesem Element werden die Adressinformationen eines Postfaches beschrieben.
Stellungnahme auf eine Anfrage zur Gewährung einer Betretenserlaubnis
Mit dieser Nachricht teilt die beteiligte ABH der bzgl. einer Betretenserlaubnis anfragenden ABH ihre Stellungnahme mit.
Identifikation einer natürlichen Person in der Kommunikation zwischen Ausländerbehörden
Dieses Element dient der Identifikation der betroffenen natürlichen Person auf die sich das Handeln der Ausländerbehörde bezieht.
Mit diesem Element wird in der Antwort das Aktenzeichen der anfragenden ABH für diesen Vorgang zurückgeliefert.
Mit diesem Element teilt die antwortende ABH ihr Aktenzeichen für diesen Vorgang mit.
Mit diesem Element wird die Zustimmung zu einem Sachverhalt mitgeteilt.
Mit diesem Element wird eine Ablehnung auf eine Anfrage übermittelt. Eine Ablehnung hat immer eine Begründung.
Nicht zuständig
Mit diesem Element wird eine fehlende Zuständigkeit für den angefragten Sachverhalt mitgeteilt. Weiterführende Anmerkungen, die zur Klärung der Zuständigkeit führen, können ggf. mitgeteilt werden.
Aus Sicht der antwortenden Behörde wird hiermit die (vermutlich) aktenführende Behörde mitgeteilt, an die die Anfrage zuständigkeitshalber weitergeleitet wurde.
Zustimmungsanfrage zum Wohnsitzwechsel
Mit dieser Nachricht wird das Einvernehmen der für den gewünschten Aufenthaltsort zuständigen ABH zu einem Antrag auf Wohnsitzwechsel eingeholt.
Rechtsgrundlage: § 72 Abs. 3 AufenthG analog bzw. § 12 Abs. 2 / Abs. 5 AufenthG
Hiermit wird die ABH bezeichnet, die ursprünglich ein Einvernehmen einholen wollte, um im Falle einer Weiterleitung der Anfrage darauf Bezug nehmen zu können.
Identifikation einer natürlichen Person in der Kommunikation zwischen Ausländerbehörden
Dieses Element dient der Identifikation der betroffenen natürlichen Person auf die sich das Handeln der Ausländerbehörde bezieht.
Mit diesem Element wird der Grund für die Beantragung eines Wohnsitzwechsels übermittelt.
Mit diesem Element teilt die anfragende ABH ihr Aktenzeichen für diesen Vorgang mit.
Mit diesem Element wird die durch den Antragsteller angegebene künftige Anschrift am angestrebten Wohnort mitgeteilt, soweit diese vorhanden ist.
Mit diesem Element wird der aktuelle Aufenthaltsstatus der antragstellenden Person übermittelt.
Mit diesem Element gibt die anfragende ABH an, ob der Lebensunterhalt am Zielort lediglich durch Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert sein wird.
Mit diesem Element gibt die anfragende ABH an, ob gegen die antragstellende Person Ermittlungsverfahren laufen.
Mit diesem Element gibt die anfragende ABH ihre Erkenntnisse über relevante Ausweisungsgründe an.
Mit diesem Element gibt die anfragende ABH an, ob die antragstellende Person ihre Mitwirkungspflichten verletzt hat (zum Beispiel bei der Passbeschaffung).
Mit diesem Element gibt die anfragende ABH einen Hinweis darauf, dass die Einsichtnahme in die Akte zur Entscheidungsfindung aus ihrer Sicht zweckmäßig erscheint.
Mit diesem Element werden die Adressinformationen eines Postfaches beschrieben.
Antwort auf eine Zustimmungsanfrage zum Wohnsitzwechsel
Mit dieser Nachricht teilt die örtlich zuständige ABH der den Wohnsitzwechsel beantragenden ABH ihre Stellungnahme mit.
Identifikation einer natürlichen Person in der Kommunikation zwischen Ausländerbehörden
Dieses Element dient der Identifikation der betroffenen natürlichen Person auf die sich das Handeln der Ausländerbehörde bezieht.
Mit diesem Element wird in der Antwort das Aktenzeichen der anfragenden ABH für diesen Vorgang zurückgeliefert.
Mit diesem Element teilt die antwortende ABH ihr Aktenzeichen für diesen Vorgang mit.
Mit diesem Element wird die Zustimmung zu einem Sachverhalt mitgeteilt.
Mit diesem Element kann die antwortende Behörde im Falle der Zustimmung zusätzliche Bestimmungen wie Befristung, Bedingung oder Auflage (z. B. Maßnahmen zur Vermeidung einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit) übermitteln (§36 Abs. 1 VerwVfG).
Mit diesem Element wird eine Ablehnung auf eine Anfrage übermittelt. Eine Ablehnung hat immer eine Begründung.
Nicht zuständig
Mit diesem Element wird eine fehlende Zuständigkeit für den angefragten Sachverhalt mitgeteilt. Weiterführende Anmerkungen, die zur Klärung der Zuständigkeit führen, können ggf. mitgeteilt werden.
Aus Sicht der antwortenden Behörde wird hiermit die (vermutlich) aktenführende Behörde mitgeteilt, an die die Anfrage weitergeleitet worden ist.