Dieser Container enthält sowohl die betroffene Nachricht, als auch Informationen zur Identifikation.
Dieses Kindelement ist nur dann zu übermitteln, wenn die Nachricht nicht von dem ursprünglich adressierten Empfänger zurückgesandt wird, sondern von einer anderen Stelle (zum Beispiel einer Clearingstelle, die im Auftrag der ursprünglich Behörde handelt).
Mit diesem Element wird die Stelle bezeichnet, die die Nachricht beanstandet hat.
Das Element bezeichnet eine existierende Adresse im Bundesgebiet mit den hier üblichen Koordinaten. Dabei kann es sich um eine Post- (Postfach) oder Hausanschrift handeln.
Instanzen dieses Typs werden nur benötigt, um die unterschiedlichen Kommunikationsarten (Telefon, Fax, EMail, Internet, etc) zwischen Bürger und Behörde oder Behörden untereinander abzubilden.
Damit kann beispielsweise die Erreichbarkeit eines Sachbearbeiters in einem bestimmten Prozess gewährleistet werden.
In diesem Element sind Informationen zu übermitteln, die bei dem Empfang einer Nachricht möglicherweise der Transportebene entnommen werden konnten. Diese Angaben können gemacht werden, um dem Empfänger einer Rücksendenachricht die Identifikation der nunmehr zurückgesandten Nachricht zu erleichtern.
Alle Kindelemente dieses Elementes sind optional, da keine verbindlichen Anforderungen an das Transportprotokoll gestellt werden können.
Hier kann eine Identifikation der Nachricht übermittelt werden, sofern sich diese aus dem Transportprotokoll entnehmen lässt.
Im Falle von OSCI-Transport wäre hier die messageID des Transportumschlages zu nutzen.
Hier kann der Inhalt der Betreff- oder Subject-Zeile der Nachricht übermittelt werden, sofern diese vorhanden ist und sich aus dem Transportprotokoll entnehmen lässt. Der Betreff
Hier kann der Zeitpunkt des Versands der Nachricht übermittelt werden, sofern sich dieser aus dem Transportprotokoll entnehmen lässt.
Hier können weitere Angaben gemacht werden, die dem Empfänger der Nachricht helfen, diese in seinem Verfahren zu identifizieren.
Dieses Element enthält die ursprüngliche Nachricht.
Um technische Probleme mit verschachtelten XML-Dokumenten zu vermeiden, ist der zurückgesandte Inhalt immer base64-codiert zurückzusenden.
Dieses Element enthält die ursprüngliche Nachricht.
Um technische Probleme mit verschachtelten XML-Dokumenten zu vermeiden, ist der zurückgesandte Inhalt immer base64-codiert zurückzusenden.
Hier werden Informationen übermittelt, die es dem Absender der ursprünglichen Nachricht erleichtern, die Nachricht zu identifizieren.
Hier wird die UUID der betroffenen Nachricht übermittelt werden.
Die eindeutige Identifizierungsnummer des Nachrichtentyps der betroffenen Nachricht.
Der Erstellungszeitpunkt der betroffenen Nachricht.
Allgemeine Nachricht für alle Nachrichten zwischen Ausländerbehörden
Bei jeder Mitteilung zwischen Ausländerbehörden werden übermittelt:
Nachrichtenkopf mit Angaben zum Absender, Empfänger, Erstellungszeitpunkt und Typ der Nachricht.
Weitere Angaben aus dem allgemeinen Element Basisnachricht
Alle Nachrichten, die zwischen Ausländerbehörden ausgetauscht werden, enthalten den Nachrichtenkopf ABHABH. Als Absender und Empfänger von Nachrichten dieser Hauptgruppe können ausschließlich Ausländerbehörden fungieren. Für die Übermittlung der Informationen über Bezeichnung der Behoerde, Anschrift, und Kommunikation wird das Element Auslaenderbehoerde, eine Ableitung des Elementes Behoerde verwendet.
Alle Nachrichten, die zwischen Ausländerbehörden ausgetauscht werden, enthalten den Nachrichtenkopf ABHABH. Als Absender und Empfänger von Nachrichten dieser Hauptgruppe können ausschließlich Ausländerbehörden fungieren. Für die Übermittlung der Informationen über Bezeichnung der Behoerde, Anschrift, und Kommunikation wird das Element Auslaenderbehoerde, eine Ableitung des Elementes Behoerde verwendet.
Hier wird der Universally Unique Identifier (UUID) der Nachricht mitgeteilt. Der UUID der Nachricht ist weltweit eindeutig. So wird es möglich Nachrichten Hersteller und Anwendungsübergreifend eindeutig zu identifizieren.
Die eindeutige Identifizierungsnummer für einen Nachrichtentyp. Die Nummern und die Nachrichtenart ergeben sich aus der Codeliste 0.
Der Zeitpunkt, an dem die Nachricht erstellt wurde. Er ist für Nachrichten relevant, bei denen eine Frist gewahrt werden muss, und kann im Fehlerfall zur Rekonstruktion der Erstellungsreihenfolge von Nachrichten dienen.
Dieses Feld wird durch das Fachverfahren beim Erstellen der Nachricht gefüllt. Hier ist explizit nicht der Sende- und Empfangszeitpunkt festgehalten, denn die können in der Regel der Transportschicht entnommen werden.
Mit diesem Element wird der Absender identifiziert. Es ist mindestens die Behoerdenkennung zu übermitteln.
Mit diesem Element wird der Empfänger identifiziert. Es ist mindestens die Behoerdenkennung zu übermitteln.
Sofern diese Nachricht als Reaktion (Antwort, Quittung, Erinnerung, Weiterleitung) auf eine andere Nachricht versendet wird, ist hier der Universally Unique Identifier (UUID) derjenigen Nachricht einzutragen, auf die sie sich bezieht.
Nachricht zur Empfangsquittierung
Diese Nachricht dient der Quittierung eines Nachrichtenempfangs. Sie ist umgehend nach Eingang der Nachricht in das Fachverfahren durch das Fachverfahren automatisch zu versenden. Der Eingang von Quittungsnachrichten zu den versandten Nachrichten ist durch das Fachverfahren zu überwachen. Bleibt eine Quittung aus, muss die Sachbearbeitung systemseitig informiert werden.
Dieser Container enthält sowohl die betroffene Nachricht, als auch Informationen zur Identifikation.
Nachricht zur Erinnerung an einen Vorgang
Diese Nachricht eröffnet die Möglichkeit, dem Empfänger einer beliebigen Anfrage eine Erinnerung an diese zu senden.
Dieser Container enthält sowohl die betroffene Nachricht, als auch Informationen zur Identifikation.
Zuständigkeitsklärung
Mit dieser Nachricht kann eine ABH angefragt werden, ob sie für eine bestimmte Person zuständig ist.
Mit diesem Element wird das Aktenzeichen der anbietenden ABH übermittelt.
Identifikation einer natürlichen Person in der Kommunikation zwischen Ausländerbehörden
Dieses Element dient der Identifikation der betroffenen natürlichen Person auf die sich das Handeln der Ausländerbehörde bezieht.
Mit diesem Element können Angaben zur Erreichbarkeit der betroffenen Person übermittelt werden.
Mit diesem Element wird der gewöhnliche Aufenthalt der betroffenen Person übermittelt, der nicht im Bereich der bisher zuständigen ABH liegt.
Antwort auf eine Zuständigkeitsklärung
Mit dieser Nachricht erklärt eine ABH, dass sie für die betroffene Person nicht zuständig ist.
Mit diesem Element wird in der Antwort das Aktenzeichen der anfragenden ABH für diesen Vorgang zurückgeliefert.
Identifikation einer natürlichen Person in der Kommunikation zwischen Ausländerbehörden
Dieses Element dient der Identifikation der betroffenen natürlichen Person auf die sich das Handeln der Ausländerbehörde bezieht.
Mit diesem Element erklärt die angesprochene ABH, dass sie für die betroffene Person nicht zuständig ist. Sie kann dabei Informationen zur Klärung des Sachverhaltes liefern, sofern solche Informationen vorliegen.
Mit diesem Element wird mitgeteilt, dass ein gewöhnlicher Aufenthalt im Zuständigkeitsbereich der antwortenden ABH nicht vorliegt.
Mit diesem Element gibt die ABH an, aus welchem Grund sie nicht zuständig ist. Sofern Informationen vorliegen, welche für die weitere Klärung hilfreich sind, sollten diese hier angegeben werden.
Mit diesem Element teilt die antwortende ABH ihr Aktenzeichen für diesen Vorgang mit.
Aktenanforderung
Mit dieser Nachricht wird eine Akte angefordert.
Falls die Empfängerin der Aktenanforderung nicht selbst im Besitz der Akte ist, teilt sie dies der anfragenden ABH mit. Liegen ihr Erkenntnisse über den derzeitigen Verbleib der Akte vor, wird sie die Aktenanforderung in der Regel an die ihr bekannte aktenführende Behörde weiterleiten. In diesen Fällen wird sie eine Abgabenachricht an die anfordernde ABH senden (siehe nachricht.010202 ) . Dieses kann auch über mehrere Stationen erfolgen.
Identifikation einer natürlichen Person in der Kommunikation zwischen Ausländerbehörden
Dieses Element dient der Identifikation der betroffenen natürlichen Person auf die sich das Handeln der Ausländerbehörde bezieht.
Hiermit wird die ABH bezeichnet, die die Akte ursprünglich angefordert hat, um im Falle einer Weiterleitung der Anforderung darauf Bezug nehmen zu können.
Mit diesem Element wird das Aktenzeichen der auftraggebenden ABH festgehalten, um im Falle einer Weiterleitung der Anforderung darauf Bezug nehmen zu können.
Mit diesem Element wird der Grund für diese Aktenanforderung übermittelt.
Mit diesem Element kann die anfordernde ABH von der versendenden ABH eine Versandbestätigung erbitten.
In diesem Element kann die anfordernde ABH Dateiformate (z. B. xdomea, pdf-a) spezifizieren, in denen sie die Akte auch in elektronischer Form akzeptiert.
Antwort auf eine Aktenanforderung
Mit dieser Nachricht wird auf eine Aktenanforderung geantwortet.
Identifikation einer natürlichen Person in der Kommunikation zwischen Ausländerbehörden
Dieses Element dient der Identifikation der betroffenen natürlichen Person auf die sich das Handeln der Ausländerbehörde bezieht.
Mit diesem Element übermittelt die antwortende ABH der auftraggebenden ABH deren ursprünglich gesendetes Aktenzeichen zurück.
Mit diesem Element übermittelt die antwortende ABH das Aktenzeichen, unter dem der Vorgang bei ihr geführt wird.
Mit diesem Auswahlelement können folgende Sachverhalte mitgeteilt werden:
Akte bereits versandt
Die Anforderung wurde weitergeleitet, da die Akte nach eigenem Kenntnisstand in einer anderen ABH vorliegt. Die Antwort fungiert in diesem Fall als Abgabenachricht.
Sonstige Antwort (Codelist)
Dieses Element wird übermittelt, wenn eine Aktenanforderung eingegangen ist, nachdem die Akte bereits an die anfordernde ABH versandt wurde. Dies kann bei zeitlichen Überschneidungen oder Verlust auf dem Postwege auftreten.
Aus Sicht der antwortenden ABH wird hiermit die (vermutlich) aktenführende ABH mitgeteilt, an die die Aktenanforderung weitergeleitet worden ist.
Mit diesem Element wird die Antwort auf die Aktenanforderungsnachricht übermittelt, wenn die Akte nicht bereits versandt wurde oder bei einer anderen ABH vorliegt.
Mit diesem Element kann eine Akte elektronisch übersandt werden. Dabei ist das von der anfordernden ABH in der Aktenanforderung gewünschte Format zu verwenden. Wenn die anfordernde ABH keine Angaben zum Format gemacht hat, wird die Akte ausschließlich in Papierform übersandt.
Sofern die Nachricht weitergeleitet wird, wird in diesem Element die UUID der ursprünglichen Nachricht eingetragen.
Versandbestätigung für eine Akte
Mit dieser Nachricht wird der Aktenversand bestätigt, sofern dies von der anfragenden ABH gewünscht wurde.
Mit diesem Element übermittelt die antwortende ABH der auftraggebenden ABH deren ursprünglich gesendetes Aktenzeichen zurück.
Mit diesem Element übermittelt die antwortende ABH das Aktenzeichen, unter dem der Vorgang bei ihr geführt wird.
Identifikation einer natürlichen Person in der Kommunikation zwischen Ausländerbehörden
Dieses Element dient der Identifikation der betroffenen natürlichen Person auf die sich das Handeln der Ausländerbehörde bezieht.
Übermittlung der Informationen eines eAT
Für die Sperrung der eID-Funktion im Falle des Verlustes eines eAT, muss dem Sperrdienst eine Sperrsumme übermittelt werden. Anhand dieser Sperrsumme wird die eID eines Dokumentes im Sperrregister identifiziert und als gesperrt gekennzeichnet.
Diese Sperrsumme wird durch Anwendung eines Hashalgorithmus über Name, Vorname, Geburtsdatum und Sperrkennwort erzeugt; Sperrkennwort und Sperrsumme werden von der Bundesdruckerei an die ausstellende Behörde übermittelt.
Die Zuständige Ausländerbehörde ist, um die Möglichkeit zur Sperrung sicherstellen zu können, verpflichtet, Sperrkennwort, Sperrsumme sowie den Status der eID-Funktion in der Ausländerdatei A zu speichern. Bei einem Zuständigkeitswechsel sind diese Daten somit der neu zuständigen Behörde zu übermitteln, hierzu wird im Falle der Aktenanforderung wegen Zuständigkeitswechsel die Nachricht nachricht.010204 versandt.
Geht die eAT-Information bei der ABH erst nach Aktenversand ein, wird die nachricht.010204 auch unabhängig von der Aktenanforderung versandt.
Identifikation einer natürlichen Person in der Kommunikation zwischen Ausländerbehörden
Dieses Element dient der Identifikation der betroffenen natürlichen Person auf die sich das Handeln der Ausländerbehörde bezieht.
Es ist zu übermitteln, ob eAT-Informationen vorliegen.
Dieses Element wird übermittelt, wenn Informationen zum eAT vorhanden sind.
Mit diesem Element wird ein Sperrkennwort übermittelt.
Mit diesem Element wird die Sperrsumme (der Sperrhash) übermittelt.
Dieses Element gibt an, ob die eID-Funktion zum Zeitpunkt der Übermittlung des Sperrkennwortes tatsächlich aktiviert ist.
Dieses Element wird übermittelt, wenn keine Informationen zum eAT vorhanden sind.
Mit diesem Element wird mitgeteilt, ob ein eAT bereits bestellt ist, die Informationen zum Sperrkennwort aber noch nicht vorliegen.
Beteiligungsanfrage zur Befristung des Einreiseverbots
Mit dieser Nachricht wird die zu beteiligende ABH um Stellungnahme zu einem Antrag auf die Befristung eines Einreiseverbots gebeten.
Identifikation einer natürlichen Person in der Kommunikation zwischen Ausländerbehörden
Dieses Element dient der Identifikation der betroffenen natürlichen Person auf die sich das Handeln der Ausländerbehörde bezieht.
Mit diesem Element teilt die anfragende ABH ihr Aktenzeichen für diesen Vorgang mit.
Mit diesem Element kann die anfragende ABH das Aktenzeichen der empfangenden ABH für diesen Vorgang mitteilen, sofern es ihr bekannt ist.
Dieses Element enthält Informationen über die vom Antragsteller genannten Gründe für sein Ersuchen um Befristung des Einreiseverbots, z. B. Eheschließung mit einem deutschen Partner, mit einem EU-Bürger mit Freizügigkeitsbescheinigung oder deutsches Kind.
Sofern der Antragsteller keinen Grund angegeben hat, wird dies in diesem Element notiert.
Stellungnahme auf eine Anfrage zur Befristung eines Einreiseverbots
Mit dieser Nachricht teilt die beteiligte ABH der bzgl. einer Befristung eines Einreiseverbots anfragenden ABH ihre Stellungnahme mit.
Identifikation einer natürlichen Person in der Kommunikation zwischen Ausländerbehörden
Dieses Element dient der Identifikation der betroffenen natürlichen Person auf die sich das Handeln der Ausländerbehörde bezieht.
Mit diesem Element teilt die absendende ABH ihr Aktenzeichen für diesen Vorgang mit.
Mit diesem Element kann die absendende ABH das Aktenzeichen der empfangenden ABH für diesen Vorgang mitteilen.
Diese Element beschreibt den Inhalt der Antwort auf eine Anfrage zur Einreiseverbotsbefristung.
Mit diesem Element wird die Zustimmung zu einem Sachverhalt mitgeteilt.
Mit diesem Element wird eine Ablehnung auf eine Anfrage übermittelt. Eine Ablehnung hat immer eine Begründung.
Nicht zuständig
Mit diesem Element wird eine fehlende Zuständigkeit für den angefragten Sachverhalt mitgeteilt. Weiterführende Anmerkungen, die zur Klärung der Zuständigkeit führen, können ggf. mitgeteilt werden.
Aus Sicht der antwortenden Behörde wird hiermit die (vermutlich) aktenführende Behörde mitgeteilt, an die die Anfrage weitergeleitet worden ist.
Sofern die Nachricht weitergeleitet wird, wird in diesem Element die UUID der ursprünglichen Nachricht eingetragen.
Zustimmungsanfrage zur Betretenserlaubnis
Mit dieser Nachricht wird die zu beteiligende ABH um Stellungnahme zu einem Antrag auf Betretenserlaubnis gebeten.
Identifikation einer natürlichen Person in der Kommunikation zwischen Ausländerbehörden
Dieses Element dient der Identifikation der betroffenen natürlichen Person auf die sich das Handeln der Ausländerbehörde bezieht.
Mit diesem Element teilt die anfragende ABH ihr Aktenzeichen für diesen Vorgang mit.
Mit diesem Element kann die anfragende ABH das Aktenzeichen der empfangenden ABH für diesen Vorgang mitteilen, sofern es ihr bekannt ist.
Mit diesem Element wird der vom Antragsteller angegebene Betretenszweck übermittelt.
In diesem Element wird der gewünschte Betretenszeitraum mitgeteilt.
Mit diesem Element wird der vorgesehene Aufenthaltsort übermittelt. Sofern vorhanden, kann hier eine komplette Wohnanschrift übermittelt werden.
Stellungnahme auf eine Anfrage zur Gewährung einer Betretenserlaubnis
Mit dieser Nachricht teilt die beteiligte ABH der bzgl. einer Betretenserlaubnis anfragenden ABH ihre Stellungnahme mit.
Identifikation einer natürlichen Person in der Kommunikation zwischen Ausländerbehörden
Dieses Element dient der Identifikation der betroffenen natürlichen Person auf die sich das Handeln der Ausländerbehörde bezieht.
Mit diesem Element wird in der Antwort das Aktenzeichen der anfragenden ABH für diesen Vorgang zurückgeliefert.
Mit diesem Element teilt die antwortende ABH ihr Aktenzeichen für diesen Vorgang mit.
Mit diesem Auswahlelement können folgende Ergebnisse mitgeteilt werden:
Zustimmung mit oder ohne Nebenbestimmung
Ablehnung mit Begründung
fehlende Zuständigkeit
Mit diesem Element wird die Zustimmung zu einem Sachverhalt mitgeteilt.
Mit diesem Element wird eine Ablehnung auf eine Anfrage übermittelt. Eine Ablehnung hat immer eine Begründung.
Nicht zuständig
Mit diesem Element wird eine fehlende Zuständigkeit für den angefragten Sachverhalt mitgeteilt. Weiterführende Anmerkungen, die zur Klärung der Zuständigkeit führen, können ggf. mitgeteilt werden.
Ausländerbehörde
Dieses Element beschreibt eine Ausländerbehörde.
Sofern die Nachricht weitergeleitet wird, wird in diesem Element die UUID der ursprünglichen Nachricht eingetragen.
Zustimmungsanfrage zum Wohnsitzwechsel
Mit dieser Nachricht wird das Einvernehmen der für den gewünschten Aufenthaltsort zuständigen ABH zu einem Antrag auf Wohnsitzwechsel eingeholt.
Rechtsgrundlage: § 72 Abs. 3 AufenthG analog bzw. § 12 Abs. 2 / Abs. 5 AufenthG
Hiermit wird die ABH bezeichnet, die ursprünglich ein Einvernehmen einholen wollte, um im Falle einer Weiterleitung der Anfrage darauf Bezug nehmen zu können.
Identifikation einer natürlichen Person in der Kommunikation zwischen Ausländerbehörden
Dieses Element dient der Identifikation der betroffenen natürlichen Person auf die sich das Handeln der Ausländerbehörde bezieht.
Mit diesem Element wird der Grund für die Beantragung eines Wohnsitzwechsels übermittelt.
Mit diesem Element teilt die anfragende ABH ihr Aktenzeichen für diesen Vorgang mit.
Mit diesem Element wird die durch den Antragsteller angegebene künftige Anschrift am angestrebten Wohnort mitgeteilt, soweit diese vorhanden ist.
Beschreibt den Gemeindeschlüssel
Datentyp für lateinische Zeichen in Unicode
Einschränkung auf alle lateinischen Zeichen innerhalb Unicode (vgl. XÖV-Handbuch).
Datentyp für lateinische Zeichen in Unicode
Einschränkung auf alle lateinischen Zeichen innerhalb Unicode (vgl. XÖV-Handbuch).
Da Postleitzahlen immer aus fünf Ziffern bestehen, dabei aber führende Nullen erlaubt sind, wird dieser Datentyp (auf der Basis des Typs string) definiert.
Datentyp für lateinische Zeichen in Unicode
Einschränkung auf alle lateinischen Zeichen innerhalb Unicode (vgl. XÖV-Handbuch).
Diese Liste beschreibt die Schlüssel der Straßen innerhalb einer Gemeinde.
Datentyp für lateinische Zeichen in Unicode
Einschränkung auf alle lateinischen Zeichen innerhalb Unicode (vgl. XÖV-Handbuch).
Datentyp für lateinische Zeichen in Unicode
Einschränkung auf alle lateinischen Zeichen innerhalb Unicode (vgl. XÖV-Handbuch).
Datentyp für lateinische Zeichen in Unicode
Einschränkung auf alle lateinischen Zeichen innerhalb Unicode (vgl. XÖV-Handbuch).
Datentyp für lateinische Zeichen in Unicode
Einschränkung auf alle lateinischen Zeichen innerhalb Unicode (vgl. XÖV-Handbuch).
Datentyp für lateinische Zeichen in Unicode
Einschränkung auf alle lateinischen Zeichen innerhalb Unicode (vgl. XÖV-Handbuch).
Mit diesem Element wird der aktuelle Aufenthaltsstatus der antragstellenden Person übermittelt.
Mit diesem Element gibt die anfragende ABH an, ob der Lebensunterhalt am Zielort lediglich durch Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert sein wird.
Mit diesem Element gibt die anfragende ABH an, ob gegen die antragstellende Person Ermittlungsverfahren laufen.
Mit diesem Element gibt die anfragende ABH ihre Erkenntnisse über relevante Ausweisungsgründe an.
Mit diesem Element gibt die anfragende ABH an, ob die antragstellende Person ihre Mitwirkungspflichten verletzt hat (zum Beispiel bei der Passbeschaffung).
Mit diesem Element gibt die anfragende ABH einen Hinweis darauf, dass die Einsichtnahme in die Akte zur Entscheidungsfindung aus ihrer Sicht zweckmäßig erscheint.
Antwort auf eine Zustimmungsanfrage zum Wohnsitzwechsel
Mit dieser Nachricht teilt die örtlich zuständige ABH der den Wohnsitzwechsel beantragenden ABH ihre Stellungnahme mit.
Identifikation einer natürlichen Person in der Kommunikation zwischen Ausländerbehörden
Dieses Element dient der Identifikation der betroffenen natürlichen Person auf die sich das Handeln der Ausländerbehörde bezieht.
Mit diesem Element wird in der Antwort das Aktenzeichen der anfragenden ABH für diesen Vorgang zurückgeliefert.
Mit diesem Element teilt die antwortende ABH ihr Aktenzeichen für diesen Vorgang mit.
Mit diesem Element teilt die antwortende ABH das Ergebnis der Prüfung des Antrags mit. Dabei ist eine der folgende Angaben möglich:
Ja: uneingeschränkte Zustimmung zur vorgelegten Anfrage.
Ja mit Nebenbestimmungen: Zustimmung wird mit Nebenbestimmungen gewährt.
Nein mit Begründung: Gründe für die fehlende Zustimmung zur Anfrage.
Nicht zuständig: Es liegt keine Zuständigkeit vor.
Abgabenachricht: Die Anfrage wurde weitergeleitet, da nach eigenem Kenntnisstand eine andere ABH zuständig ist. Die Antwort fungiert in diesem Fall als Abgabenachricht.
Mit diesem Element wird die Zustimmung zu einem Sachverhalt mitgeteilt.
Mit diesem Element kann die antwortende Behörde im Falle der Zustimmung zusätzliche Bestimmungen wie Befristung, Bedingung oder Auflage (z. B. Maßnahmen zur Vermeidung einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit) übermitteln (§36 Abs. 1 VerwVfG).
Mit diesem Element wird eine Ablehnung auf eine Anfrage übermittelt. Eine Ablehnung hat immer eine Begründung.
Nicht zuständig
Mit diesem Element wird eine fehlende Zuständigkeit für den angefragten Sachverhalt mitgeteilt. Weiterführende Anmerkungen, die zur Klärung der Zuständigkeit führen, können ggf. mitgeteilt werden.
Aus Sicht der antwortenden Behörde wird hiermit die (vermutlich) aktenführende Behörde mitgeteilt, an die die Anfrage weitergeleitet worden ist.
Sofern die Nachricht weitergeleitet wird, wird in diesem Element die UUID der ursprünglichen Nachricht eingetragen.