Der AllgemeineName dient der Darstellung von Vor- und Nachnamen und fasst deren gemeinsame Eigenschaften zusammen. Ist bei ausländischen Namen der Vorname oder der Familienname gemäß deutscher Systematik nicht vorhanden, so ist dies in dem Attribut nichtVorhanden durch den Wert true auszuweisen. Nur in diesem Fall darf das Element Name leer sein.
Der Name ist der eigentliche Familien- oder Vorname als Zeichenkette. Nachnamen, z.B. mit Adelstiteln bzw. ausländische Nachnamen werden als ein Name übermittelt und nicht in verschiedene Bestandteile aufgeteilt.
Mit dem Code Art.des.Namens kann der Name näher charakterisiert werden, z. B. ob es sich um einen Eigennamen handelt oder um eine spezielle Namensart nach ausländischem Recht.
Dieses Flag beinhaltet eine Feststellung (wahr oder falsch), ob zu Recht kein Name angegeben wurde. Über das Setzen auf TRUE, wird angezeigt, dass zurecht kein Name angegeben wurde. Dieses Attribut sollte nur bei der Verwendung des Objekts AllgemeinerName als Vorname oder Familienname verwendet werden.
Alternative Repräsentation
AlternativeRepraesentation beinhaltet das mit ihm verbundene Objekt in einer alternativen Form, die einer festgelegten Konvention folgt. Das Element kann Inhalte anderer Elemente des verbundenen Objekts beinhalten. Die im Element AlternativeRepraesentation übermittelten Informationen müssen redundant zu den anderen Elementen des mit ihm verbundenen Objekts sein.
Alternative Repräsentation
AlternativeRepraesentation beinhaltet das mit ihm verbundene Objekt in einer alternativen Form, die einer festgelegten Konvention folgt. Das Element kann Inhalte anderer Elemente des verbundenen Objekts beinhalten. Die im Element AlternativeRepraesentation übermittelten Informationen müssen redundant zu den anderen Elementen des mit ihm verbundenen Objekts sein.
Ein Beispiel für die alternative Übermittlung des Namen mit diesem Element ist "Andrè Müller". Nach ICAO-Standard, in dem keine Umlaute erlaubt sind, würde der Name als "ANDRE MUELLER" übertragen.
Im Zusammenhang mit ausländischen Namen kann diese Komponente z.B. genutzt werden, um die gesamte Namenskette einzutragen oder den Namen in Originalschreibweise zu übermitteln.
Identifikation eines Algorithmus, der (möglichst in formaler Notation) genau beschreibt wie die alternative Repräsentation erzeugt wird. Dies kann z. B. (analog der Vorgehensweise bei XML Signature, wo über URIs die Hashalgorithmen benannt werden) in Form von URLs oder URIs erfolgen.
Ein zusätzlicher Hinweis des Senders über die von ihm intendierte Umgehensweise mit der alternativen Repräsentation.
Das Element bezeichnet eine existierende Adresse im Bundesgebiet mit den hier üblichen Koordinaten. Dabei kann es sich um eine Post- (Postfach) oder Hausanschrift handeln.
Dieses Feld ist für die Zusammenfassung von Detailinformationen zur näheren Bestimmung einer
Adresse gedacht. Dazu gehören z. B. Hausbuchstaben, Zusatzziffern, Teilnummern, Lageangaben wie Hinterhaus, Stockwerksangaben und Wohnungsnummern.
Dieselben Detailinformationen können alternativ differenziert in die Felder HausnummerBuchstabeZusatzziffer, TeilnummerDerHausnummer, StockwerksWohnungsNummer und Zusatzangaben eingetragen werden.
Welcher Modus verwendet wird, ist je nach Situation zu entscheiden. Wichtig ist, dass die Füllung der Felder in einer Anschrift alternativ geschieht, d. h. entweder wird die Information zusammengefasst oder sie wird differenziert.
Jede Gemeinde führt zur eindeutigen Identifizierung einen Amtlichen Gemeindeschlüssel (AGS).
Eine Hausnummer dient der genauen Lokalisierung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils (Eingang) in einer Straße. Mit diesem Element dürfen ausschließlich die Ziffern einer Hausnummer übermittelt werden
Hausnummern können entsprechend der üblichen Praxis in vielen Gemeinden mit ergänzenden Angaben zur weiteren Unterteilung versehen werden, etwa "12a" oder "17 1/3".
Da manche Gebäude oder Organisationen sich als Einheit über mehrere Hausnummern erstrecken, können auch Hausnummernbereiche angegeben werden, etwa "12a - 12e" oder "1 - 3".
Eine Postleitzahl ist eine Angabe, um postalische Zustellgebiete unabhängig von Gebietskörperschaften (Gemeinde, Kreis, hellip) zu bezeichnen.
Mit diesem Element wird der Staat bezeichnet.
Es sind Stockwerks- und Wohnungsnummern anzugeben, soweit sie für die Adressierung erforderlich sind; Beispiele: IV. Stockwerk, Wohnung 115.
Dieses Element enthält den Namen bzw. die Bezeichnung einer Straße oder eines Platzes.
Eine Straße ist ein planmäßig angelegter, im allgemeinen befestigter Verkehrsweg innerhalb eines Ortes.
Strassenschlüssel aus den georeferenzierten Adressdaten der Gemeinschaft zur Verbreitung der Hauskoordinaten (GVHK).
Es handelt sich um den kommunalen Straßenschlüssel,
der jeweils innerhalb einer Kommune gepflegt und über die
Kataster- bzw. Landesvermessungsämter an die zentrale Stelle GVHK geliefert wird.
Der Straßenschlüssel dient zur eindeutigen Identifikation einer Straße innerhalb einer Gemeinde.
Mit diesem Element können Teilnummern zu einer Hausnummer angegeben werden; Beispiel: 16 1/7.
Das Element Wohnort enthält den Namen eines Ortes (Gemeinde, Ortschaft oder Stadt) in der die Wohnung der (natürlichen) Person liegt bzw. die Behörde oder Organisation beheimatet ist.
Es wird ein früherer (jetzt inaktueller) Gemeindename abgebildet, der als Stadt- bzw. Ortsteilname dem jetzigen Gemeindenamen hinzugefügt werden kann. Der frühere Gemeindename (jetziger Ortsteil- oder Stadtteilname) ist bei Adressierungen unterhalb der Namensangaben der (natürlichen) Person/Organisation (oberhalb der Straßenbezeichnung) anzugeben.
Das Element Wohnungsgeber enthält Angaben (Name/Bezeichnung) zum Hauptmieter oder Eigentümer einer Immobilie. Diese Information wird mitgeteilt, wenn eine wohnhaft bei-Angabe gemacht werden soll.
Ein Anschriftenzusatz beinhaltet ggf. erforderliche weitere Präzisierungen zu einer Anschrift. Hier sind z. B. Angaben wie 3. Stock links, Eingang im Hof oder Gebäudebezeichnungen abzubilden.
Ein Postfach (oft Postfachnummer) ist ein Schlüssel zur Identifikation eines Postfaches in einer Postfiliale.
Das Objekt VerwaltungspolitischeKodierung beinhaltet Information, die eine verwaltungspolitisch eindeutige Zuordnung ermöglichen.
Ein Kreis bzw. Landkreis beschreibt einen Gemeindeverband und eine Gebietskörperschaft.
Ein Bundesland (in der Fachsprache Land) ist nach der Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland einer ihrer teilsouveränen Gliedstaaten. Derzeit wird die Bundesrepublik aus 16 Ländern gebildet.
Eine Antragsentscheidung ist das Ergebnis des Verwaltungshandelns, das durch einen Aufenthaltsantrag ausgelöst wird.
Im Falle einer Ablehnung ist der Ausländer zur Ausreise verpflichtet, sofern er nicht im Besitz eines anderen Aufenthaltsrechtes ist. Es kann aber im Rahmen des Rechtsmittelverfahrens die aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels angeordnet werden (§ 80 Abs. 4 und 5 VwGO). In diesem Fall bleibt die Ausreisepflicht bestehen, ist aber nicht vollziehbar.
Das Element gibt an, mit welchem Ergebnis die Behörde entschieden hat.
Die erlassende Behörde ist die Behörde, die die Entscheidung getroffen hat.
Dieses Element liegt nur dann vor, wenn eine negative vollziehbare Entscheidung ergangen ist.
Das Element bezeichnet das Datum, an dem die in der Entscheidung definierte Maßnahme umgesetzt werden darf. Dies kann vor Eintritt der Bestandskraft sein.
Mit diesem Element wird gekennzeichnet, ob die Ausreisepflicht durchgesetzt werden kann (§ 58 Abs 2 AufenthG).
Mit diesem Element kann die in der Entscheidung festgesetzte Frist zur freiwilligen Ausreise mitgeteilt werden oder eine Aussage darüber getroffen werden, ob diese Frist bereits abgelaufen ist.
Dieses Element beschreibt das genaue Enddatum der Ausreisefrist.
Durch die Übermittlung dieses Elements wird ausgedrückt, dass die Ausreisefrist noch nicht abgelaufen ist. Das genaue Fristende läßt sich zum Zeitpunkt der Übermittlung noch nicht bestimmen. Daher darf hier nur der Wert 'false' übermittelt werden.
Eine Entscheidung ist eine bewusste Wahl zwischen Alternativen oder zwischen mehreren unterschiedlichen Varianten anhand bestimmter Präferenzen. Mit diesem Element können formale Daten - insbesondere Zeitpunkte - zu den Meilensteinen übermittelt werden, die eine Entscheidung im Verwaltungsverfahren (Verwaltungsakt) chronologisch durchläuft. Mit einer Entscheidung wird i.d.R. beabsichtigt, ein Verwaltungsverfahren abzuschließen.
Der Aufenthalt beschreibt die Dauer der physischen Anwesenheit des Ausländers in der Bundesrepublik Deutschland. Ein Aufenthalt wird im Allgemeinen nicht durch eine Abwesenheit unter sechs Monaten unterbrochen.
Mit diesem Element wird das Ersteinreisedatum des Ausländers bezeichnet.
Mit diesem Element werden Informationen über den Beginn des Aufenthaltes mitgeteilt.
Mit diesem Element wird das Beginndatum des Aufenthaltes des Ausländers im Bundesgebiet bezeichnet. Nur im Falle des ersten Aufenthaltes sind Beginndatum und Ersteinreisedatum identisch.
Mit diesem Element wird die Art des Aufenthaltsbeginns spezifiziert.
Mit diesem Element werden Informationen über das Ende des Aufenthaltes mitgeteilt.
Die Angabe des Datums ist wichtig, um Fristen festlegen zu können. Dies bezieht sich z. B. auf die Aufbewahrungsfristen von behördlichen Akten und Datensätzen oder Feststellung des Rechts auf Wiederkehr (§ 37 AufenthG).
Mit diesem Element wird das Endedatum des Aufenthaltes des Ausländers im Bundesgebiet bezeichnet.
Dieses Element ist nur dann vorhanden, wenn der Aufenthalt durch eine Ausreise beendet wurde, d. h. bei dem Endeereignis handelt es sich um eine Ausreise.
Dieses Element beinhaltet Angaben zur rechtlichen Qualität des Aufenthaltes. Dies umfasst Angaben zur Art des Aufenthaltsstatus, zum Aufenthaltszweck und zu eventuellen Nebenbestimmungen.
Dieser Datentyp wird verwendet, wenn ein Ausländer einen Antrag zur Genehmigung seines Aufenthaltes stellt oder eine Antragsfiktion (z. B. Geburt eines ausländischen Kindes im Bundesgebiet (§ 33 AufenthG) bzw. Kinder von Asylantragstellern (§ 14a AsylVfG)) ausgelöst wird.
Der Gegenstand eines Aufenthaltsantrages gibt die Art des beantragten Aufenthaltsrechtes wieder.
Dies ist das Datum, an dem der Antrag vom Antragsteller schriftlich verfasst oder der zuständigen Behörde gegenüber mündlich geäußert wurde.
Mit dem Antragsdatum ist noch keine Aussage über die Rechtswirksamkeit verbunden.
Hiermit wird das Datum bezeichnet, zu dem der Antrag rechtswirksam wird (Datum der mündlichen Antragstellung oder des Eingangs des schriftlich gestellten Antrages bei der zuständigen Behörde). - Ein Antrag wird entsprechend der allgemeinen Regeln des § 130 BGB mit Zugang bei der zuständigen Behörde rechtswirksam. Hierdurch können Rechte und Pflichten für die Beteiligten entstehen.
Bei dieser Behörde ist der Antrag eingegangen.
Die örtlich und sachlich zuständige Behörde ist die Behörde, die zur Bearbeitung des Aufenthaltsantrages verpflichtet ist.
Hierbei handelt es sich um den gewünschten Beginn des Aufenthaltes. Die Angabe ist insbesondere bei der Beantragung eines Visums von Bedeutung.
Hierbei handelt es sich um das Datum, an dem der Aufenthalt voraussichtlich enden wird. Dies ist z. B. das Endedatum eines befristeten Arbeitsvertrages, des voraussichtlichen Abschlusses eines Studiums, einer Au-Pair-Tätigkeit, eines Schulaufenthaltes.
Mit diesem Element wird die beabsichtigte Verweildauer im Bundesgebiet angegeben, wenn das geplante Ende nicht als Datum angegeben werden kann, z. B. Studium, medizinische Behandlung, Erteilung eines Visums, etc.
Der Aufenthaltszweck gibt Auskunft über den Grund für die Beantragung eines Aufenthaltsrechtes.
Die Antragsentscheidung dokumentiert die Erteilung oder Nichterteilung des Aufenthaltsrechtes.
Erledigung ohne Entscheidung
Mit diesem Element wird die Erledigung eines Antrages durch die in der Codeliste genannten Gründe beschrieben. Es wird nur verwendet, wenn zu dem Antrag keine Entscheidung mehr erfolgen muss.
Dieses Element beinhaltet Angaben zur rechtlichen Qualität des Aufenthaltes. Dies umfasst Angaben zur Art des Aufenthaltsstatus, zum Aufenthaltszweck und zu eventuellen Nebenbestimmungen.
In diesem Element wir die konkrete Art des Aufenthaltsstatus für einen bestimmten Aufenthalt mitgeteilt.
Der Aufenthaltszweck gibt Auskunft über den Grund für die Beantragung eines Aufenthaltsrechtes.
Nebenbestimmungen sind Zusätze zum Verwaltungsakt, die einen eigenen Regelungsgehalt haben, der mit dem des Verwaltungsakts in innerem Zusammenhang steht, z. B. Regelung der Erwerbstätigkeit, räumliche Beschränkungen, Verbot der politischen Betätigung, auflösende Bedingungen.
Das Element beschreibt den Zeitpunkt ab dem ein Aufenthaltsstatus gilt.
Das Element beschreibt den Zeitpunkt ab dem ein Aufenthaltsstatus endet.
Der Aufenthaltszweck gibt Auskunft über den Grund für die Beantragung eines Aufenthaltsrechtes.
Dieses als Choice definierte Element beschreibt die Zweckart des Aufenthalts entweder als Schlüssel oder als Freitext.
Die definierten Aufenthaltszwecke sind der Schlüsseltabelle zu entnehmen. Nur bei Vorliegen der Aufenthaltszweckart Sonstige ist ein Freitext zu übermitteln.
Alle Aufenthaltszwecke, für die es keinen Code gibt, sind in diesem Element als Freitext abzubilden (§ 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG).
Mit diesem Typ ist es möglich, alle vorkommenden Ausweisarten abzubilden.
Beinhaltet Informationen über Original- und Ersatzpapiere.
Beschreibt die Ausweisart.
Seriennummer eines Ausweisdokuments.
In diesem Element wird der Gültigkeitszeitraum des Ausweisdokumentes übermittelt.
Dies ist das Ausstellungsdatum des Ausweisdokumentes.
Mit diesem Element wird die Behörde übermittelt, die das Ausweisdokument erstellt hat.
In diesem Element ist der ausstellende Staat zu nennen.
Die Behörde
Eine Behörde ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt (§ 1 Abs. 4 VwVfG).
Mit diesem Element wird eine Behörde bezeichnet, z. B. Jugendamt der Landeshauptstadt München.
Mit diesem Element kann eine Kurzbezeichnung der handelnden Stelle der Behörde angegeben werden, z. B. SOZ-II/3.
Behördenkennung
Die Behördenkennung dient zur eindeutigen Identifikation einer Behörde zur Unterscheidung von anderen Behörden.
Ein Beispiel für die Nutzung: Bei einer Identifikation von Behörden auf kommunaler Ebene anhand des amtlichen Gemeindeschlüssels (AGS) der Gemeinde, für die die Behörde zuständig ist, lautet der Präfix ags:, die Kennung ist dann der AGS der jeweiligen Gemeinde. Der AGS ist nicht in allen Fällen geeignet, um eine Behörde eindeutig zu identifizieren. Dies ist z. B. bei Behörden mit mehreren Standorten in einer Gemeinde der Fall.
Die Organisationseinheit fasst Angaben zur Darstellung der internen hierarchischen Organisationsstruktur einer Institution zusammen, z. B. zur Darstellung von Abteilungen, Referaten usw.
Instanzen dieses Typs werden nur benötigt, um die unterschiedlichen Kommunikationsarten (Telefon, Fax, EMail, Internet, etc) zwischen Bürger und Behörde oder Behörden untereinander abzubilden.
Damit kann beispielsweise die Erreichbarkeit eines Sachbearbeiters in einem bestimmten Prozess gewährleistet werden.
Behördenkennung
Die Behördenkennung dient zur eindeutigen Identifikation einer Behörde zur Unterscheidung von anderen Behörden.
Ein Beispiel für die Nutzung: Bei einer Identifikation von Behörden auf kommunaler Ebene anhand des amtlichen Gemeindeschlüssels (AGS) der Gemeinde, für die die Behörde zuständig ist, lautet der Präfix ags:, die Kennung ist dann der AGS der jeweiligen Gemeinde. Der AGS ist nicht in allen Fällen geeignet, um eine Behörde eindeutig zu identifizieren. Dies ist z. B. bei Behörden mit mehreren Standorten in einer Gemeinde der Fall.
Der Praefix bezeichnet ein Element von Behördenkennungen.
So werden beispielsweise alle Behördenkennungen der Behörden, die anhand des amtlichen Gemeindeschlüssels (AGS) identifiziert werden können, den Präfix ags: erhalten.
Schlüssel zur eindeutigen Identifikation einer Behörde.
Die Kennung kennzeichnet eine Behörde ggf. innerhalb des durch den Präfix bezeichneten Elementes eindeutig.
Biometrische Informationen
Biometrische Daten sind Fingerabdrücke, Lichtbilder und Irisbilder.
Dieses Element ist zur Zeit noch nicht näher definiert.
Daten nach dem Dubliner Übereinkommen
*** Kommentar ***
Hierzu sollte es einen Glossareintrag geben!
Entscheidung von Amts Wegen
Als Entscheidungen von Amts wegen werden solche Verwaltungsakte bezeichnet, bei denen die Sach- und Rechtslage eine Entscheidung oder Regelung erforderlich macht und die Behörde aufgrund ihres gesetzlichen Auftrages von sich aus tätig wird.
Wird der Ausländer aufgrund einer Entscheidung von Amts wegen zur Ausreise verpflichtet, kann er - für den Fall, dass der Sofortvollzug dieser Entscheidung kraft Gesetzes besteht oder
ausnahmsweise angeordnet worden ist - im Rahmen eines Eilverfahrens die Anordnung / Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Rechtsmittels beantragen. Sollte seinem Antrag stattgegeben werden, würde die Vollziehbarkeit der Ausreiseverpflichtung entfallen.
Das Element gibt an, in welchen Fällen eine Entscheidung von Amts wegen erfolgt.
Die erlassende Behörde ist die Behörde, die die Entscheidung getroffen hat.
Dieses Element liegt nur dann vor, wenn eine negative vollziehbare Entscheidung ergangen ist.
Das Element bezeichnet das Datum, an dem die in der Entscheidung definierte Maßnahme umgesetzt werden darf. Dies kann vor Eintritt der Bestandskraft sein.
Mit diesem Element wird gekennzeichnet, ob die Ausreisepflicht durchgesetzt werden kann (§ 58 Abs 2 AufenthG).
Mit diesem Element kann die in der Entscheidung festgesetzte Frist zur freiwilligen Ausreise mitgeteilt werden oder eine Aussage darüber getroffen werden, ob diese Frist bereits abgelaufen ist.
Dieses Element beschreibt das genaue Enddatum der Ausreisefrist.
Durch die Übermittlung dieses Elements wird ausgedrückt, dass die Ausreisefrist noch nicht abgelaufen ist. Das genaue Fristende läßt sich zum Zeitpunkt der Übermittlung noch nicht bestimmen. Daher darf hier nur der Wert 'false' übermittelt werden.
Eine Entscheidung ist eine bewusste Wahl zwischen Alternativen oder zwischen mehreren unterschiedlichen Varianten anhand bestimmter Präferenzen. Mit diesem Element können formale Daten - insbesondere Zeitpunkte - zu den Meilensteinen übermittelt werden, die eine Entscheidung im Verwaltungsverfahren (Verwaltungsakt) chronologisch durchläuft. Mit einer Entscheidung wird i.d.R. beabsichtigt, ein Verwaltungsverfahren abzuschließen.
Eine Entscheidung ist eine bewusste Wahl zwischen Alternativen oder zwischen mehreren unterschiedlichen Varianten anhand bestimmter Präferenzen. Mit diesem Element können formale Daten - insbesondere Zeitpunkte - zu den Meilensteinen übermittelt werden, die eine Entscheidung im Verwaltungsverfahren (Verwaltungsakt) chronologisch durchläuft. Mit einer Entscheidung wird i.d.R. beabsichtigt, ein Verwaltungsverfahren abzuschließen.
Mit diesem Element wird das Datum der Entscheidung übermittelt.
Dieses Element beschreibt das Datum der Zustellung der Entscheidung. Am Tag nach der Zustellung beginnt die Rechtsmittelfrist.
Das Element bezeichnet das Datum, zu dem die Antragsentscheidung unanfechtbar ist.
Erledigung ohne Entscheidung
Mit diesem Element wird die Erledigung eines Antrages durch die in der Codeliste genannten Gründe beschrieben. Es wird nur verwendet, wenn zu dem Antrag keine Entscheidung mehr erfolgen muss.
Dieses Element beschreibt das Datum der Kenntnisnahme des Erledigungsgrundes.
Dieses Element gibt an, in welchen Fällen sich ein Aufenthaltsantrag ohne die Erteilung einer Entscheidung erledigt.
Der Familienstand einer Person gibt an, ob diese ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet ist oder eine entsprechende Rechtsstellung bezüglich einer Lebenspartnerschaft besteht.
In diesem Feld wird die Information zum Familienstand oder einer entsprechenden Rechtsstellung bezüglich einerLebenspartnerschaft in codierter Form abgelegt.
Als Zusatz können interpersonelle Beziehungen erfasst werden, z. B. getrennt lebend, verlobt.
Unter Geburt werden geburtsbezogene Informationen zusammengefasst. Hierzu zählen neben dem eigentlichen Geburtsdatum auch Informationen zum Geburtsort.
Dies ist der Geburtsort des Betroffenen.
Dieses Element bezeichnet den Staat, in dem der betroffene geboren ist.
Mit diesem Element wird das eigentliche Geburtsdatum spezifiziert.
Bezirk, in dem sich der Geburtsort befindet. Die Angabe ist erforderlich, um den Herkunftsort genauer zu bezeichnen (z. B. im Zusammenhang mit der Klärung von Identitäten bei der Passbeschaffung).
Ein Gericht ist ein Organ der Rechtsprechung.
Der Name der Organisation
NameOrganisation fasst Angaben zum Namen einer Organisation zusammen.
Das Element bezeichnet eine existierende Adresse im Bundesgebiet mit den hier üblichen Koordinaten. Dabei kann es sich um eine Post- (Postfach) oder Hausanschrift handeln.
Die Gerichtskennung dient zur eindeutigen Identifikation eines Gerichtes zur Unterscheidung von anderen Gerichten.
Schlüssel zur eindeutigen Identifikation eines Gerichts.
Die Kennung kennzeichnet ein Gericht ggf. innerhalb des durch den Präfix bezeichneten Elementes eindeutig.
Der Praefix bezeichnet ein Element von Gerichtskennungen.
Instanzen dieses Typs werden nur benötigt, um die unterschiedlichen Kommunikationsarten (Telefon, Fax, EMail, Internet, etc) zwischen Bürger und Behörde oder Behörden untereinander abzubilden.
Damit kann beispielsweise die Erreichbarkeit eines Sachbearbeiters in einem bestimmten Prozess gewährleistet werden.
Dieses Element beschreibt die Art des Gerichtes.
Dieses Element benennt die jeweilige interne Organisationseinheit eines Gerichtes, die für das Verfahren zuständig ist (z. B. Kammer, Senat, Familiengericht, Vormundschaftsgericht etc.).
Beschreibt das Geschlecht einer Person.
In diesem Feld wird die Information zum Geschlecht in codierter Form abgelegt.
Dieses Element bezeichnet eine ausländische Anschrift, unter der der Ausländer erreichbar sein sollte oder früher erreichbar war.
Eine Adresszeile nimmt - entsprechend der Erfordernisse ausländischer Anschriften - einzelne Teile einer Anschrift auf.
Dieses Element dient der Zuordnung der Adresszeile zum Adressfeld.
In diesem Element wird der Inhalt genau einer Adresszeile übermittelt.
Mit diesem Element wird ein Staat bezeichnet.
Dieses Element ist als xs:choice gestaltet, da entweder der Schlüsselwert oder die Bezeichnung des Staates zu übermitteln ist. (Die Bezeichnung ist nur zu übermitteln, wenn es keinen Schlüsselwert (nicht mehr bzw. noch nicht) für den Staat gibt.)
Instanzen dieses Typs werden nur benötigt, um die unterschiedlichen Kommunikationsarten (Telefon, Fax, EMail, Internet, etc) zwischen Bürger und Behörde oder Behörden untereinander abzubilden.
Damit kann beispielsweise die Erreichbarkeit eines Sachbearbeiters in einem bestimmten Prozess gewährleistet werden.
Es wird angegeben, über welches Kommunikationsmedium (z. B. Telefon, EMail) die Erreichbarkeit gegeben ist.
Je nach Kommunikationsmedium (siehe Art) werden nähere Angaben gemacht.
In der Regel werden hier Adressangaben eingetragen, etwa die Telefonnummer oder die EMail-Adresse.
Eine beliebige Bemerkung zur Erreichbarkeit.
Mehrfachidentität
Von einer Mehrfachidentität im ausländerrechtlichen Sinne (Aliaspersonalie) wird gesprochen, wenn eine natürliche Person verschiedene Personalien verwendet in der Absicht, den Staat über ihre wahre Identität zu täuschen.
Grund für die Täuschung kann z. B. sein, dass sich die Person ein Aufenthaltsrecht oder
Leistungen erschleichen möchte.
Der Name einer Natürlichen Person
Dieser Datentyp aggregiert die verschiedenen Namenskomponenten, die in konkreten Nachrichten auch unabhängig von dieser Struktur verwendet werden können.
Unter Geburt werden geburtsbezogene Informationen zusammengefasst. Hierzu zählen neben dem eigentlichen Geburtsdatum auch Informationen zum Geburtsort.
Staatsangehörigkeit
Mit diesem Element wird eine Staatsangehörigkeit bezeichnet. Auf Grund von Beschränkungen im AZR sind maximal vier Staatsangehörigkeiten möglich.
Beschreibt das Geschlecht einer Person.
Mit diesem Element werden Informationen zur inländischen Wohnung des Ausländers bereitgestellt. Dazu zählen neben der Anschrift auch Informationen über den Status der Wohnung sowie den Zeitraum, in dem die Wohnung bewohnt wurde/wird. Es können auch Informationen über Wohnungen übermittelt werden, in denen sich der Ausländer aufhalten könnte, z. B. die elterliche Wohnung.
Der Familienstand einer Person gibt an, ob diese ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet ist oder eine entsprechende Rechtsstellung bezüglich einer Lebenspartnerschaft besteht.
Mit diesem Typ ist es möglich, alle vorkommenden Ausweisarten abzubilden.
Beinhaltet Informationen über Original- und Ersatzpapiere.
Biometrische Informationen
Biometrische Daten sind Fingerabdrücke, Lichtbilder und Irisbilder.
Dieses Element ist zur Zeit noch nicht näher definiert.
Der Name einer Natürlichen Person
Dieser Datentyp aggregiert die verschiedenen Namenskomponenten, die in konkreten Nachrichten auch unabhängig von dieser Struktur verwendet werden können.
Ein Titel ist eine akademische Namensergänzung.
Die Anrede ist der Namenszusatz bei der Anrede (mündlich, schriftlich) oder bei einem Anruf (fernmündlich) an eine Person.
Ein Namenssuffix ist ein Zusatz zu einem Namen, der ohne Komma hinter den Familiennamen gestellt wird.
Vorname enthält einen Vornamen bzw. die Menge von Vornamen einer Person in der intendierten Reihenfolge.
Werden alle Vornamen angegeben, dann möglichst in der Reihenfolge wie sie im Geburtenbuch eingetragen sind.
In diesem Element ist der Rufname der betroffenen Person anzugeben.
Es sind alle zum Rufnamen gehörenden Vornamen anzugeben.
Sofern in einer XAusländer-Nachricht die Übermittlung des Rufnamens vorgesehen ist, soll dieser immer angegeben werden (und nicht nur dann, wenn sich der Rufname vom ersten Vornamen unterscheidet).
Es ist der Vorname (oder die Gesamtheit der Vornamen) anzugeben, den (die) die Person vor einer Namensänderung geführt hat.
Der aktuelle Familienname.
Familienname kann der Geburtsname, der gemeinsam bestimmte Ehename oder Lebenspartnerschaftsname, der Ehename oder der Lebenspartnerschaftsname zusammen mit dem hinzugefügten Begleitnamen sein.
Geburtsname ist der Name, der sich jeweils aus dem Geburtseintrag ergibt.
Es ist der Familienname anzugeben, den die Person vor einer Namensänderung geführt hat. Nicht anzugeben ist der Geburtsname.
Die Änderung eines Geburtsnamens durch Adoption wird nicht als Namensänderung behandelt.
Ein Eintrag erfolgt nur dann, wenn die Ehegatten einen Ehenamen führen und dieser vom geführten Familiennamen abweicht.
Ein Eintrag erfolgt nur dann, wenn die Lebenspartner einen Lebenspartnerschaftsnamen führen und dieser vom geführten Familiennamen abweicht.
Lebenspartnerschaftsname ist der Name, den die Lebenspartner durch Erklärung gegenüber der nach Landesrecht zuständigen Behörde als gemeinsamen Namen bestimmt haben (§ 3 Abs. 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes).
Ein Ordensname ist ein Name, der als Pseudonym von einer
Ordensperson geführt wird. Es sind nur solche Ordensnamen
anzugeben, die in den Personalausweis oder Pass eingetragen werden dürfen.
Ein Künstlername ist ein Name, der als Pseudonym von einem
Künstler geführt wird. Es sind nur solche Künstlernamen
anzugeben, die in den Personalausweis oder Pass eingetragen werden dürfen.
Ein weiterer Name ist ein Name, der nicht Bestandteil des Vor- oder Nachnamens einer Person und weder Künstlername noch Ordensname ist.
Der Name der Organisation
NameOrganisation fasst Angaben zum Namen einer Organisation zusammen.
Mit diesem Element wird der Name einer Organisation übermittelt.
Weitere Angaben zum eingetragenen Namen.
Die Natürliche Person
Dieser Typ dient als Klammer, wird aber selbst nie in XAusländer-Nachrichten verwendet.
Der Name einer Natürlichen Person
Dieser Datentyp aggregiert die verschiedenen Namenskomponenten, die in konkreten Nachrichten auch unabhängig von dieser Struktur verwendet werden können.
Unter Geburt werden geburtsbezogene Informationen zusammengefasst. Hierzu zählen neben dem eigentlichen Geburtsdatum auch Informationen zum Geburtsort.
Mit diesem Element werden Informationen zum Tod des Betroffenen übermittelt.
Beschreibt das Geschlecht einer Person.
Der Familienstand einer Person gibt an, ob diese ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet ist oder eine entsprechende Rechtsstellung bezüglich einer Lebenspartnerschaft besteht.
Staatsangehörigkeit
Mit diesem Element wird eine Staatsangehörigkeit bezeichnet. Auf Grund von Beschränkungen im AZR sind maximal vier Staatsangehörigkeiten möglich.
Volkszugehörigkeit
Die Volkszugehörigkeit bezeichnet die Zugehörigkeit einer Natürlichen Person zu einer ethnischen Gruppe, Beispiel: kurdisch.
Mit diesem Element werden Informationen zur inländischen Wohnung des Ausländers bereitgestellt. Dazu zählen neben der Anschrift auch Informationen über den Status der Wohnung sowie den Zeitraum, in dem die Wohnung bewohnt wurde/wird. Es können auch Informationen über Wohnungen übermittelt werden, in denen sich der Ausländer aufhalten könnte, z. B. die elterliche Wohnung.
Dieses Element bezeichnet eine ausländische Anschrift, unter der der Ausländer erreichbar sein sollte oder früher erreichbar war.
Mit diesem Typ ist es möglich, alle vorkommenden Ausweisarten abzubilden.
Beinhaltet Informationen über Original- und Ersatzpapiere.
Mit diesem Element wird die Religionszugehörigkeit des Betroffenen übermittelt.
Bezeichnet das Datum, an dem der Betroffene zum ersten Mal nach Deutschland eingereist ist.
Bei in Deutschland geborenen Personen ist hier das Geburtsdatum einzutragen.
Der complexType type.Vertreter ist abstrakt, d. h. von ihm gibt es keine Exemplare. Er wird also nicht selbst instantiiert.
Ein Vertreter kann eine natürliche oder juristische Person sein und unterschiedliche Arten der Vertretung ausüben.
Dieser Datentyp wird verwendet, wenn ein Ausländer einen Antrag zur Genehmigung seines Aufenthaltes stellt oder eine Antragsfiktion (z. B. Geburt eines ausländischen Kindes im Bundesgebiet (§ 33 AufenthG) bzw. Kinder von Asylantragstellern (§ 14a AsylVfG)) ausgelöst wird.
Ein Ausländer kann mehrere aufeinander folgende Aufenthalte haben.
Biometrische Informationen
Biometrische Daten sind Fingerabdrücke, Lichtbilder und Irisbilder.
Dieses Element ist zur Zeit noch nicht näher definiert.
Mehrfachidentität
Von einer Mehrfachidentität im ausländerrechtlichen Sinne (Aliaspersonalie) wird gesprochen, wenn eine natürliche Person verschiedene Personalien verwendet in der Absicht, den Staat über ihre wahre Identität zu täuschen.
Grund für die Täuschung kann z. B. sein, dass sich die Person ein Aufenthaltsrecht oder
Leistungen erschleichen möchte.
Nebenbestimmungen sind Zusätze zum Verwaltungsakt, die einen eigenen Regelungsgehalt haben, der mit dem des Verwaltungsakts in innerem Zusammenhang steht, z. B. Regelung der Erwerbstätigkeit, räumliche Beschränkungen, Verbot der politischen Betätigung, auflösende Bedingungen.
Nach Definition der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zählen zu den Erwerbstätigen alle Personen im Alter von 15 und mehr Jahren, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (Arbeitnehmer) oder selbstständig ein Gewerbe, einen freien Beruf oder eine Landwirtschaft betreiben (Selbstständige, Unternehmer) oder als mithelfende Familienangehörige im Betrieb eines Verwandten mitarbeiten. Personen, die lediglich eine geringfügige Tätigkeit (Mini-Job) ausüben oder als Aushilfe nur vorübergehend beschäftigt sind, zählen ebenso als Erwerbstätige wie auch Personen, die einem Ein-Euro-Job nachgehen.
Die Zuordnung zu den Erwerbstätigen ist unabhängig von der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig vereinbarten Arbeitszeit.
Dieses Element beschreibt die grundlegende Entscheidung, ob eine Erwerbstätigkeit ausgeübt werden darf oder nicht. Erwerbstätigkeit ist der Oberbegriff für selbständige / freiberufliche Tätigkeit einerseits und Beschäftigung nach § 7 Abs. 1 SGB IV andererseits.
Mit diesem Element wird gekennzeichnet, ob Erwerbstätigkeit ausgeübt werden darf.
Dieses Element beschreibt den Zeitpunkt, von dem an eine Erwerbstätigkeit ausgeübt werden darf. Es darf nur gesetzt werden, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für die Gestattung der Erwerbstätigkeit ab dem anzugebenden Zeitpunkt erfüllt sein werden.
Dieses Element ist nicht zu befüllen, wenn mit dem Element Gestattet die Erwerbstätigkeit untersagt wird.
Mit diesem Element können weitergehende Informationen zu Art und Umfang einer Tätigkeit übermittelt werden.
Dieses Element beschreibt die Art der selbständigen Tätigkeit.
Dieses Element kennzeichnet, ob eine selbständige oder freiberufliche Tätigkeit ausgeübt werden darf.
Dieses Element beschreibt die Tätigkeit die der Ausländer ausüben darf. Der Wert darf nicht übermittelt werden, wenn die Ausübung der selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit nicht gestattet wird.
Sofern eine selbständige oder freiberufliche Tätigkeit gestattet ist, kann mit diesem Element das Gebiet, in dessen Bereich die Tätigkeit ausschließlich ausgeübt werden darf, übermittelt werden. Dies können z. B. Bezeichnung und/oder Anschrift der Firma sein.
Der Begriff der Beschäftigung ist in Deutschland in § 7 Absatz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IV definiert: Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.
Zentraler Bestandteil der Beschäftigung ist demnach die Weisung. Eine Tätigkeit kann also auch dann als Beschäftigung gelten, wenn sie nicht entlohnt wird.
Dieses Element beschreibt ob eine Beschäftigung gestattet ist bzw. unter welchen Bedingungen
Sofern Beschäftigung gestattet ist, kann mit diesem Element die Ortsangabe zum Bezirk der Arbeitsagentur übermittelt werden, in deren Bereich die Beschäftigung ausschließlich ausgeübt werden darf.
Der Begriff der Beschäftigung ist in Deutschland in § 7 Absatz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IV definiert: Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers.
Zentraler Bestandteil der Beschäftigung ist demnach die Weisung. Eine Tätigkeit kann also auch dann als Beschäftigung gelten, wenn sie nicht entlohnt wird.
Mit diesem Element wird die Berufsbezeichnung oder genaue Beschreibung der beruflichen Tätigkeit übermittelt.
Dieses Element übermittelt alle Angaben zum Arbeitgeber, bei dem der Ausländer beschäftigt ist.
In diesem Element können detaillierte Angaben zur erlaubten Arbeitszeit übermittelt werden
Dieses Element beschreibt die maßgebenden Rechtsgrundlagen.
Sofern Beschäftigung gestattet ist, kann mit diesem Element die Ortsangabe zum Bezirk der Arbeitsagentur übermittelt werden, in deren Bereich die Beschäftigung ausschließlich ausgeübt werden darf.
Mit diesem Element können weitere Beschränkungen zur Beschäftigung übermittelt werden, die durch die Ausländerbehörde individuell festgelegt werden.
In einer Aufenthaltserlaubnis (AE) die nach § 20 AufenthG erteilt wird oder in einem zu dieser AE gehörenden Zusatzblatt nach Anlage D 11 oder Trägervordruck nach Anlage D 1, wird der Vermerk "Forscher" eingetragen. Dies kann mit diesem Element mitgeteilt werden.
Das Element Bildung beschreibt die Nebenbestimmung zum Thema Bildung, Fortbildung oder Praktikum.
Bei Auswahl eines Studiums ist kein Zeitraum zu erfassen, weil sich aus der Geltungsdauer des Aufenthaltstitels (AT) der Zeitraum ergibt.
Bei Auswahl eines Praktikums ist ein Praktikumsgeber zu wählen und ggf. ein Zeitraum.
Bei Auswahl eines Schulbesuches ist ausschließlich der Name der Schule zu erfassen.
Bei Auswahl eines Sprachkurses ist ausschließlich der Name des Bildungsinstitutes zu erfassen.
Dieses Element beschreibt die Art eines Bildungsweges.
In dem Element Einrichtung kann ein Name einer Hochschule, Universität oder z.B. auch Praktikumsstelle angegeben werden.
Dieses Element übermittelt den Zeitraum, in dem der Ausländer ein Praktikum absolvieren darf.
Mit diesem Element wird der beabsichtigte Studiengang oder Studienabschluss übermittelt.
Mit diesem Element wird gekennzeichnet, ob die Ausübung einer Beschäftigung, die insgesamt 90 Tage oder 180 halbe Tage im Jahr nicht überschreiten darf, sowie studentische Nebentätigkeiten gestattet sind.
Mit diesem Element können auflösende Bedingungen des erteilten Aufenthaltstitel erfasst werden. Die Beschreibung der auflösenden Bedingung muß hinreichend bestimmt sein, damit eindeutig festgestellt werden kann, ob die Bedingung erfüllt ist (z. B. muß die Tätigkeit des Ausländers in einer anderen Nebenbestimmung eindeutig benannt werden, wenn die Variante 01 gewählt wird).
Dieses Element beschreibt den Grund für das Erlöschen einer Aufenthaltserlaubnis.
Mit diesem Element können Gründe für das Erlöschen einer Aufenthaltserlaubnis übermittelt werden, die nicht der Auswahlliste zu entnehmen sind.
Dieses Element übermittelt alle Angaben zu einer örtlichen Beschränkung des gestatteten Aufenthaltes.
Dieses Element beschreibt die Art der örtlichen Beschränkung.
Das Element beschreibt im Falle der räumlichen Beschränkung auf welches Gebiet der Aufenthalt des Ausländers beschränkt ist.
Bei einer beschränkten Wohnsitznahme wird mit diesem Element die Anschrift und/oder das Gebiet benannt, an der der Ausländer eine Wohnung zu nehmen hat.
Beispiele:
Stadtgebiet München
Stadtgebiet München und angrenzende Landkreise
Regierungsbezirk Oberbayern
Rhein-Kreis Neuss
Land Schleswig-Holstein
Gemeinschaftsunterkunft Breitengüßbach
Dieses Element beschreibt den Namen, den der Ausländer im deutschen Rechtsbereich führt.
Dieses Element beschreibt den Namen, den der Ausländer im deutschen Rechtsbereich führt.
Mit diesem Element wird die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis über einen bestimmten Zeitraum hinaus ausgeschlossen.
Mit diesem Element wird die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis über einen bestimmten Zeitraum hinaus ausgeschlossen.
Der VorherigeTitel bezeichnet den Aufenthaltstitel der dem auszustellenden zeitlich voran ging. Das Element ist als Hinweis zu verstehen und ermöglicht es der ABH, den rechtmäßigen Aufenthalt über einen längeren Zeitraum nachzuvollziehen.
Dieses Element beschreibt den vorherigen Aufenthaltstitel eines Ausländers.
Dieses Element ermöglicht die Übermittlung individueller Bestimmungen.
Dieses Element ermöglicht die Übermittlung individueller Bestimmungen.
Eine Organisation ist eine Vereinigung mehrerer natürlicher oder juristischer Personen zu einem gemeinsamen Zweck, z. B. im wirtschaftlichen, gemeinnützigen, religiösen, öffentlichen oder politischen Bereich. Hierzu zählen zum Beispiel Wohlfahrtsverbände, Vereine, Aktiengesellschaften, Stiftungen, Hochschulen usw..
Die Rechtsform definiert die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Organisation (z. B. GmbH, Stiftung)
Mit diesem Element wird das Betätigungsfeld der Organisation beschrieben. Dies wird im Hinblick auf die Einführung des Gesetzes zur Visawarndatei erforderlich.
Freitext für weitere Informationen/Erkenntnisse zur Organisation.
Anschrift der Organisation, kann z.B. verwendet werden für die Postanschrift oder Niederlassungsanschrift.
Instanzen dieses Typs werden nur benötigt, um die unterschiedlichen Kommunikationsarten (Telefon, Fax, EMail, Internet, etc) zwischen Bürger und Behörde oder Behörden untereinander abzubilden.
Damit kann beispielsweise die Erreichbarkeit eines Sachbearbeiters in einem bestimmten Prozess gewährleistet werden.
Der Name der Organisation
NameOrganisation fasst Angaben zum Namen einer Organisation zusammen.
Mit diesem Element wird die amtliche Kennung zur Identifikation der Organisation beschrieben. Dies wird im Hinblick auf die Einführung des Gesetzes zur Visawarndatei erforderlich.
Organschaftliche Vertreter sind diejenigen, durch die eine nicht natürliche Person handelt und im Rechtsverkehr auftritt. Diese Vertretung ergibt sich aus den Festlegungen der gemeinsamen vertraglichen Basis, z. B. aus der Satzung eines Vereins oder aus dem Gesellschaftsvertrag einer Kapitalgesellschaft. Die organschaftliche Vertretung kann als solche nicht übertragen werden. Prokura und Handlungsvollmacht sind davon abzugrenzen, sie stellen keine organschaftliche Vertretung dar.
Bezeichnung des organschaftlichen Vertreters in Abhängigkeit der jeweils zugrundeliegenden Rechtsform, z.B.
Vorstand (bei AG, eG, Verein)
Geschäftsführer (bei GmbH)
Gesellschafter (bei oHG)
Persönlich haftende Gesellschafter (bei KG)
Der Name einer Natürlichen Person
Dieser Datentyp aggregiert die verschiedenen Namenskomponenten, die in konkreten Nachrichten auch unabhängig von dieser Struktur verwendet werden können.
Die Organisationseinheit fasst Angaben zur Darstellung der internen hierarchischen Organisationsstruktur einer Institution zusammen, z. B. zur Darstellung von Abteilungen, Referaten usw.
Bezeichnung der Organisationseinheit (genau eine Hierarchieebene).
Kennzeichnung der Hierarchieebene der Organisationseinheit.
Die Registrierung
Angaben zum Registereintrag einer Organisation.
Die ID gibt die Identifikationsnummer im Register an (z. B. Handelsregisternummer).
Der Typ gibt an, um welche Art von Register es sich handelt (z. B. Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister).
Dieses Element benennt die Behörde, die den Registereintrag führt.
Mit diesem Element wird die Religionszugehörigkeit des Betroffenen übermittelt.
Umfasst sämtliche Religionen und bildet auch Religionsuntergruppen mit verschiedenen Detaillierungsstufen ab, wie z. B.
orthodoxe Christen (obere Detaillierungsstufe)
russisch-orthodoxe Christen (mittlere Detaillierungsstufe)
Duchoborzen (untere Detaillierungsstufe)
Mit diesem Element wird ein Staat bezeichnet.
Dieses Element ist als xs:choice gestaltet, da entweder der Schlüsselwert oder die Bezeichnung des Staates zu übermitteln ist. (Die Bezeichnung ist nur zu übermitteln, wenn es keinen Schlüsselwert (nicht mehr bzw. noch nicht) für den Staat gibt.)
In diesem Feld wird die Information zum Staat in codierter Form abgelegt.
Länderangabe in Textform; dieses Element dient der Angabe einer Staatsbezeichnung (z. B. Jugoslawien oder Kirgisien) und ist ausschließlich in den Fällen zu verwenden, in denen noch kein geeigneter Wert in der Codeliste zur Verfügung steht.
Staatsangehörigkeit
Mit diesem Element wird eine Staatsangehörigkeit bezeichnet. Auf Grund von Beschränkungen im AZR sind maximal vier Staatsangehörigkeiten möglich.
In diesem Feld wird die Information zur Staatsangehörigkeit in codierter Form abgelegt.
Dieses Element dient der Angabe einer Staatsangehörigkeit in Textform (z. B. jugoslawisch oder kirgisisch) und ist ausschließlich in den Fällen zu verwenden, in denen noch kein geeigneter Wert in der Codeliste zur Verfügung steht.
Mit diesem Element werden Informationen zum Tod des Betroffenen übermittelt.
Dies ist der Sterbeort des Betroffenen.
Dieses Element bezeichnet den Staat, in dem der Betroffene verstorben ist.
Dies ist das Sterbedatum des Betroffenen.
Der complexType type.Vertreter ist abstrakt, d. h. von ihm gibt es keine Exemplare. Er wird also nicht selbst instantiiert.
Ein Vertreter kann eine natürliche oder juristische Person sein und unterschiedliche Arten der Vertretung ausüben.
Hier werden die möglichen Arten der Vertretung definiert.
Mit diesem Element wird die Wohnungs- oder Geschäftsadresse des Vertreters bezeichnet.
Mit diesem Element wird die Postanschrift des Vertreters bezeichnet.
Mit diesem Element können Informationen zur Erreichbarkeit des Vertreters mitgeteilt werden.
Die Vertretung durch eine juristische Person
Wenn es sich bei dem Vertreter um eine juristische Person handelt, ist dieses Element zu verwenden.
Mit diesem Element wird die Institution der juristischen Vertretung bezeichnet, z. B. Jugendamt der Landeshauptstadt München.
Mit diesem Element kann eine Kurzbezeichnung der Institution angegeben werden, z. B. SOZ-II/3.
Evtl. erforderlich für eine weitere Differenzierung innerhalb der Behörde bzw. des Vereins.
Evtl. erforderlich für eine weitere Differenzierung innerhalb der Behörde bzw. des Vereins.
Sofern auf Seiten des juristischen Vertreters eine Person als Ansprechpartner benannt werden kann, ist mit diesem Element ihr Name zu übermitteln.
Die Vertretung durch eine natürliche Person
Wenn es sich bei dem Vertreter um eine natürliche Person handelt, ist dieses Element zu verwenden.
Mit diesem Element wird der Name eines gesetzlichen Vertreters übermittelt.
Volkszugehörigkeit
Die Volkszugehörigkeit bezeichnet die Zugehörigkeit einer Natürlichen Person zu einer ethnischen Gruppe, Beispiel: kurdisch.
In diesem Feld wird die Information zur Volkszugehörigkeit in codierter Form abgelegt.
Mit diesem Element werden Informationen zur inländischen Wohnung des Ausländers bereitgestellt. Dazu zählen neben der Anschrift auch Informationen über den Status der Wohnung sowie den Zeitraum, in dem die Wohnung bewohnt wurde/wird. Es können auch Informationen über Wohnungen übermittelt werden, in denen sich der Ausländer aufhalten könnte, z. B. die elterliche Wohnung.
Mit diesem Kindelement wird der Zeitraum beschrieben, in dem der Ausländer die Wohnung bewohnt oder bewohnt hat.
Mit diesem Element wird der Wohnungsstatus bezeichnet.
Dieser Datentyp dient der Angabe von Zeitpunkten entsprechend der Anforderungen des Ausländerwesens. Er erlaubt die Angabe eines Zeitpunktes in unterschiedlichen Präzisierungen durch die Wahl des jeweils angemessenen Kindelementes.
Angabe eines Zeitpunktes mit exaktem Tagesdatum und einer Uhrzeit.
Angabe eines Zeitpunktes mit exaktem Tagesdatum.
Angabe eines Zeitpunktes mit Jahr und Monat.
Angabe eines Zeitpunktes durch eine Jahresangabe.
Mit diesem Datentyp wird ein Zeitraum durch zwei Zeitpunkte (von und bis) dargestellt. Der Zeitraum umfasst die Zeit zwischen diesen Zeitpunkten und schließt diese ein.
Dies ist der Anfangszeitpunkt des Zeitraumes.
Dies ist der Endezeitpunkt des Zeitraumes.