XAusländer
XAusländer
xinneres.xauslaender
urn:xoev-de:kosit:standard:xinneres.xauslaender
Das Fachmodul XAusländer des Standards XInneres beschreibt die Datenübermittlung im Ausländerwesen.
1.18.0
1.7.2
2.3
3.0.1
19.0 SP4
MagicDraw
Dieses Element hilft eine vorangegangene Nachricht zu identifizieren.
Die Identifizierungsnummer der zu identifizierenden Nachricht.
Der Erstellungszeitpunkt der zu identifizierenden Nachricht.
Sofern diese Nachricht als Reaktion (Antwort, Quittung, Erinnerung) auf eine andere Nachricht versendet wird, ist hier der Universally Unique Identifier (UUID) derjenigen Nachricht einzutragen, auf die sie sich bezieht.
Identifikation einer Person
Dieses Element dient der Identifikation der betroffenen natürlichen Person auf die sich das Handeln zwischen Ausländerbehörde und Meldebehörde bezieht.
Das Element wird für die Übermittlung des Familiennamens nach Pass oder ähnlichen Nachweisdokumenten oder sofern diese nicht vorhanden sind, nach eigenen Angaben verwendet.
Das Element wird für die Übermittlung des Vornamens nach Pass oder ähnlichen Nachweisdokumenten oder sofern diese nicht vorhanden sind, nach eigenen Angaben verwendet.
Mit diesem Element wird das Ordnungsmerkmal der Meldebehörde (§ 4 BMG) übermittelt. Das Ordnungsmerkmal darf nicht als alleiniges Identifikationsmerkmal herangezogen werden.
Sofern ein Ausländer einen Namen nach deutschem Recht führt, der von dem Namen nach Pass abweicht, ist dieser mit diesem Element zu übermitteln.
Mit diesem Element wird die AZR-Nummer für den Zeitraum gemäß § 10 Abs. 4 AZR-Gesetz übermittelt.
Identifikation einer Person mit Anschrift
Dieses Element dient der Identifikation der betroffenen natürlichen Person auf die sich das Handeln zwischen Ausländerbehörde und Meldebehörde bezieht. Das Element beschreibt dabei auch die Anschrift.
Mit diesem Element werden die Daten der Haupt- oder alleinigen Wohnung übermittelt.
XAusländer erweiterte Basisnachricht für Nachrichten zwischen Ausländerbehörden und Meldebehörden
Dieses Element beschreibt die Nachrichtenstruktur für die Kommunikation von Ausländerbehörden an Meldebehörden.
Das Element benennt den Zeitpunkt des technischen Ereignisses der Speicherung bzw. der Verarbeitung im System. Es ist also nicht der Moment der Erstellung bzw. des Versandes der Nachricht gemeint, der später liegen kann. Es ist auch nicht der Zeitpunkt des fachlichen Ereignisses, der in der Regel vorher liegt, gemeint.
Mit diesem Element wird gekennzeichnet, ob es sich bei dieser Nachricht um eine Erinnerung handelt.
Mit diesem Element sind die Angaben zu einem vorhandenen Ausweisdokument zu übermitteln, das die Grundlage der Änderungen darstellt. Zusätzlich können dies auch Angaben zu anderen Änderungsgrundlagen wie z. B. ausländische Urkunden sein.
Sofern Angaben vorliegen, die die Änderung belegen, können sie mit diesem Element mitgeteilt werden.
Mit diesem Element können (gescannte) Nachweisdokumente als Anlagen übermittelt werden.
Mit diesem Element wird der Inhalt binärkodiert übermittelt. Die Größe der Datei darf vor der base64-Kodierung nicht 3 MB überschreiten.
Mit diesem Element wird das Format übermittelt.
Ausländerbehörde (azr)
Meldebehörde (ags)
§ 90a AufenthG
Anmeldung
Wird ein Ausländer im Laufe seines Aufenthaltes meldepflichtig (z. B. wenn ein Tourist einen dauerhaften Aufenthalt anstrebt) oder wird persönlich meldepflichtig (Person im Asylverfahren), gibt die Ausländerbehörde der Meldebehörde mit dieser Nachricht einen Hinweis, dass der Ausländer in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnt.
Diese Anschrift ist die aktuelle Anschrift, unter der der Ausländer wohnhaft ist und angemeldet werden soll.
Ausländerbehörde (azr)
Meldebehörde (ags)
§ 90a AufenthG
Änderung des Familienstandes
Mit dieser Nachricht teilt die ABH der Meldebehörde eine Familienstandsänderung mit.
Mit diesem Element wird der neue Familienstand mitgeteilt.
Mit diesem Element werden Angaben zur Änderung des Namens übermittelt.
Sofern Informationen über das Ereignisdatum vorliegen sind diese mitzuteilen.
Sofern Angaben vorliegen die die Änderung belegen, wie z. B. ausländische Personenstandsurkunden usw., sind sie mit diesem Element zu übermitteln. Wenn keine elektronische Übermittlung des Nachweisdokuments im Element anlageNachweisdokument möglich ist, ist die Übermittlung auf einem anderen Weg in dem Element nachweis anzukündigen.
Ausländerbehörde (azr)
Meldebehörde (ags)
§ 90a AufenthG
Änderung des Namens
Mit dieser Nachricht wird der Meldebehörde eine Namensänderung nach ausländischem Personaldokument bzw. Feststellung im Ausländerwesen übermittelt.
Mit diesem Element kann die Änderung eines Namens übermittelt werden.
Wenn keine elektronische Übermittlung des Nachweisdokuments im Element anlageNachweisdokument möglich ist, ist die Übermittlung auf einem anderen Weg in dem Element nachweis anzukündigen.
Ausländerbehörde (azr)
Meldebehörde (ags)
§ 90a AufenthG
Änderung der Staatsangehörigkeit
Mit dieser Nachricht teilt die Ausländerbehörde der Meldebehörde weitere oder andere Staatsangehörigkeiten mit. Es werden immer sämtliche Staatsangehörigkeiten des Ausländers übermittelt.
Ausländerbehörde (azr)
Meldebehörde (ags)
§ 90a AufenthG
Änderung von Geburtsdaten
Mit dieser Nachricht wird eine Änderung der Geburtsdaten mitgeteilt.
Mit diesem Element werden geänderte Geburtsdaten übermittelt.
Wenn keine elektronische Übermittlung des Nachweisdokuments im Element anlageNachweisdokument möglich ist, ist die Übermittlung auf einem anderen Weg in dem Element nachweis anzukündigen.
Ausländerbehörde (azr)
Meldebehörde (ags)
§ 90a AufenthG
Änderung des Geschlechts
Mit dieser Nachricht wird die Korrektur des Geschlechts mitgeteilt.
Wenn keine elektronische Übermittlung des Nachweisdokuments im Element anlageNachweisdokument möglich ist, ist die Übermittlung auf einem anderen Weg in dem Element nachweis anzukündigen.
Ausländerbehörde (azr)
Meldebehörde (ags)
§ 90a AufenthG
Meldung zum Todesfall
Mit dieser Nachricht wird der Todesfall mitgeteilt.
Dieses Element übermittelt true, wenn zum Zeitpunkt des Versands die Ausländerdatei A bereits geändert wurde.
Sofern Angaben vorliegen, die die Änderung belegen, wie z. B. ausländische Sterbeurkunde, sind sie mit diesem Element zu übermitteln.
Ausländerbehörde (azr)
Meldebehörde (ags)
§ 90a AufenthG
Hinweis auf Dublette im Melderegister
Mit dieser Nachricht wird der Meldebehörde ein Hinweis mitgeteilt, dass nach Auffassung der Ausländerbehörde im Melderegister ein Datensatz zu einer Person mehrfach vorhanden ist. Sollte die Ausländerbehörde eine Dublette durch den Empfang einer nachricht.030101 festgestellt haben, kann die UUID der nachricht.030101 im Element ausloeserUUID übermittelt werden.
Mit diesem Element sind die Identifikationsdaten der betroffenen Datensätze zu übermitteln.
Mit diesem Element sind der Meldebehörde weitere Hinweise zur Klärung mitzuteilen. Insbesondere sind Hinweise auf die Quelle hilfreich (z. B. Geburtsdatum xx.xx.xxx laut vorliegenden Pass).
Ausländerbehörde (azr)
Meldebehörde (ags)
§ 90a AufenthG
Nachgewiesene Ausreise
Mit dieser Nachricht teilt die bisher zuständige ABH der Meldebehörde den Wegzug einer Person mit, wenn ein Ausländer aus dem Bundesgebiet ausgereist ist, ohne sich abzumelden (insbesondere bei Abschiebungen). Nachweisdaten sind nicht erforderlich. Die Angaben sind im Melderegister zu übernehmen.
Über dieses Element wird der Tag der Ausreise mitgeteilt.
Mit diesem Element wird der Zielstaat der Ausreise übermittelt.
Ausländerbehörde (azr)
Meldebehörde (ags)
§ 90a AufenthG
Erkenntnisse zur Hauptwohnung bzw. alleinigen Wohnung
Mit dieser Nachricht übermittelt die ABH der zuständigen Meldebehörde ihre Erkenntnisse hinsichtlich der abweichenden Haupt- oder alleinigen Wohnung eines Ausländers.
Mit diesem Element wird die Anschrift der neuen Hauptwohnung oder alleinigen Wohnung übermittelt oder angegeben, dass der Wohnort nicht bekannt ist.
Mit diesem Element wird die Anschrift der neuen Hauptwohnung oder alleinigen Wohnung übermittelt.
Mit diesem Element wird übermittelt, dass die Anschrift der Haupt- oder alleinigen Wohnung nicht bekannt ist.
Dieses Element übermittelt true, wenn zum Zeitpunkt des Versands die Ausländerdatei A bereits geändert wurde.
Mit diesem Element übermittelt die Ausländerbehörde die ihr weiter vorliegende Informationen zum Verbleib des Ausländers.
Ausländerbehörde (azr)
Meldebehörde (ags)
§ 90a AufenthG
Mitteilung der AZR-Nummer
Mit dieser Nachricht wird der Meldebehörde übermittelt, dass eine AZR-Nummer in das Melderegister einzutragen oder im Melderegister zu ändern bzw. zu löschen ist.
Nur im Falle einer Änderung wird in diesem Element die neue AZR-Nummer übermittelt.