XAusländer Testsuite 1.16.0

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Testfall 10.001.003.002

Beschreibung
Aufhebung der Vollziehbarkeit der Abschiebungsandrohung für den kosovarischen Staatsangehörigen Bonzo Gashi aufgrund einer im Kosovo nicht behandelbaren Krankheit Vorbedingungen: • Herr Bonzo Gashi ist als Asylsuchender in der AE Zirndorf aufgenommen worden und hat einen Termin für die persönliche Erstantragstellung beim Bundesamt erhalten. Ablauf: Der kosovarische Staatsangehörige Bonzo Gashi hat am 08.01.2020 bei der Außenstelle des BAMF in Zirndorf einen Asylantrag gestellt, der mit Bescheid vom 19.02.2020 als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde. Der Bescheid wurde am 24.02.2020 zugestellt. Am 28.02.2020 reicht Herr Gashi gegen den Bescheid Klage und einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO ein. Letzterer wird mit Beschluss des VG Ansbach vom 25.03.2020 abgelehnt. Das BAMF teilt der zuständigen ZAB Mittelfranken am 08.04.2020 mittels der Nachricht 110301 mit, dass die Abschiebungsandrohung am 07.04.2020 vollziehbar geworden ist. Am 16.06.2020 stellt Herr Gashi einen Antrag nach § 80 Abs. 7 VwGO beim VG Ansbach und beantragt damit eine Änderung des Beschlusses vom 25.03.2020 mit der Begründung er habe erst kürzlich eine Diagnose erhalten und die Krankheit könne nur in Deutschland behandelt werden. Eine Behandlung im Kosovo würde wegen fehlender Medikamente mit Sicherheit zu seinem Tod führen. Das VG Ansbach gibt dem Antrag am 14.07.2020 statt und ordnet die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die mit Bescheid vom 19.02.2020 vorliegende Abschiebungsandrohung an. Daraufhin teilt das BAMF der ZAB Mittelfranken am 15.07.2020 mittels der Nachricht 110301 mit, dass dem Antrag nach § 80 Abs. 7 VwGO stattgegeben wurde und die am 08.04.2020 mitgeteilte Vollziehbarkeit der Abschiebungsandrohung aufgehoben wird.
Zweck
Die ZAB Mittelfranken muss unverzüglich Informationen über den jeweils aktuellen Stand des Verfahrens erhalten, damit sie unmittelbar über die weiteren Maßnahmen entscheiden kann.
Stimulus
Herr Bonzo Gashi hat einen Asylantrag bei der Außenstelle des BAMF in Zirndorf gestellt.

 

Referenznachrichten

110301

Absender:
BAMF
Empfänger:
ZAB Mittelfranken
Person:
Bonzo Gashi
Basiszustand:
alpha
Datei:
10.001.003.002a-110301.xml

110301

Absender:
BAMF
Empfänger:
ZAB Mittelfranken
Person:
Bonzo Gashi
Basiszustand:
beta
Datei:
10.001.003.002b-110301.xml

Zustände

Alpha

BAMF

Datensatz von Bonzo Gashi vor der Übermittlung der ersten Nachricht 110301

Rolle:
Einzelperson 
Name:
Bonzo Gashi
Geburt:
01.01.1998, Priština, 150
Geschlecht:
Familienstand:
LD 
Anschrift:

Weitere Informationen

BAMF-Aktenzeichen
T9900115 
Früh. BAMF-Aktenzeichen
 
AZR-Nummer
200103900243 
Sprache
 
ZAB Mittelfranken

Datensatz von Bonzo Gashi vor dem Empfang der ersten Nachricht 110301

Rolle:
Einzelperson 
Name:
Bonzo Gashi
Geburt:
01.01.1998, Priština, 150
Geschlecht:
Familienstand:
LD 
Anschrift:

Weitere Informationen

BAMF-Aktenzeichen
T9900115 
Früh. BAMF-Aktenzeichen
 
AZR-Nummer
200103900243 
Sprache
 

Beta

BAMF

Datensatz von Bonzo Gashi vor der Übermittlung der zweiten Nachricht 110301

Rolle:
Einzelperson 
Name:
Bonzo Gashi
Geburt:
01.01.1998, Priština, 150
Geschlecht:
Familienstand:
LD 
Anschrift:

Weitere Informationen

BAMF-Aktenzeichen
T9900115 
Früh. BAMF-Aktenzeichen
 
AZR-Nummer
200103900243 
Sprache
 
ZAB Mittelfranken

Datensatz von Bonzo Gashi nach dem Empfang der ersten Nachricht 110301

Rolle:
Einzelperson 
Name:
Bonzo Gashi
Geburt:
01.01.1998, Priština, 150
Geschlecht:
Familienstand:
LD 
Anschrift:

Weitere Informationen

BAMF-Aktenzeichen
T9900115 
Früh. BAMF-Aktenzeichen
 
AZR-Nummer
200103900243 
Sprache