XAusländer
XAusländer
xinneres.xauslaender
urn:xoev-de:kosit:standard:xinneres.xauslaender
Das Fachmodul XAusländer des Standards XInneres beschreibt die Datenübermittlung im Ausländerwesen.
1.15.0
1.5.1
2.1
2.6.1
18.0 SP6
MagicDraw
Angaben zu Staatsangehörigkeit und Staat
Mit diesem Datentyp werden Angaben zu einer Staatsangehörigkeit und einem Staatsgebiet übermittelt. Grundlage sind die von Destatis herausgegebenen Tabellen Staatsangehörigkeit, die Staaten und Staatsangehörigkeiten für aktuelle und ehemalige Staaten sowie Ersatzwerte beinhaltet, und Staatsgebiete, die auch unselbstständige Gebiete beinhaltet. Für eine Beschreibung der Umfänge der beiden Codelisten wird auf die Staats- und Gebietssystematik von Destatis verwiesen unter der URL: www.destatis.de. Bei Angaben zum Ausweisdokument gilt: Grundsätzlich wird die fachliche Angabe (Pass ausstellender Staat) durch Befüllung des Elements Staatsangehörigkeit repräsentiert. Nur in den Fällen, in denen ein separates Staatsgebiet eigene Pässe ausstellt (z. B. die Britischen Überseegebiete), ist bei den Angaben zum Ausweisdokument auch das Element Staatsgebiet zu befüllen. Dies ist genau dann der Fall, wenn der Eintrag in der Tabelle Staatsangehörigkeiten mit dem Hinweis eigene Pässe versehen ist. Bei Angaben zum Staat (Herkunftsland, Staat der Geburt, Staat des Sterbeorts) gilt: Bei der Übermittlung von Daten zum Herkunftsland, Staat der Geburt, Staat des Sterbeorts kann die Angabe zum Staatsgebiet den Eintrag präzisieren, wenn es Teilgebiete eines Staatsgebietes gibt, die einen abweichenden, eigenständigen Code verwenden (mehr als ein Eintrag in der Tabelle Staatsgebiete zu dieser Staatsangehörigkeit). Die präzisierende Angabe ist notwendig, wenn ein souveräner Staat Pässe eines anderen Staates verwendet (erkennbar am Hinweis Staatsgebiet in der Tabelle Staatsgebiete - z. B. Cookinseln). Die Angabe kann zudem erfolgen, wenn ein separates Gebiet einem Gesamtstaat zuzurechnen ist (kein Hinweis Staatsgebiet in der Tabelle Staatsgebiete - z. B. Grönland). Bei Angaben zur Staatsangehörigkeit gilt: Werden mit dem Datentyp Angaben zur Staatsangehörigkeit übermittelt, so ist lediglich das Element Staat/Staatsangehörigkeit relevant. Angaben im Element Staatsgebiet sind zu ignorieren. Beispiele für die Verwendung des Datentyps Bei Angaben zum Ausweisdokument: Staatsangehörigkeit/Staat Staatsgebiet Hinweis bei Angaben zum Staatsgebiet 185 (britisch-BOTC/Britische Überseegebiete) ohne Angabe des Staatsgebiets fachlich nicht verwertbar - Gebiete innerhalb der Gebietsgruppe stellen eigene Pässe aus 185 (britisch-BOTC/Britische Überseegebiete) 539 (Britisches Antarktis-Territoritum) erforderliche Angabe - unselbständiges Gebiet mit eigenem Pass 126 (dänisch/Dänemark) 126 (Dänemark) zulässige Angabe 126 (dänisch/Dänemark) 342 (Grönland) unzulässige Angabe - Staatsgebiet hat keinen eigenen Pass Bei Angaben zum Staat (Herkunftsland, Staat der Geburt, Staat des Sterbeorts): Staatsangehörigkeit/Staat Staatsgebiet Hinweis bei Angaben zum Staatsgebiet 185 (britisch-BOTC/Britische Überseegebiete) zulässige Angabe - aber ungenau 126 (dänisch/Dänemark) 342 (Grönland) zulässige Angabe 536 (neuseeländisch/Neuseeland) 527 (Cook-Inseln) erforderliche Angabe - eigener Staat Bei Angaben zur Staatsangehörigkeit: Staatsangehörigkeit/Staat Staatsgebiet Hinweis bei Angaben zum Staatsgebiet 185 (britisch-BOTC/Britische Überseegebiete) 539 (Britisches Antarktis-Territoritum) Angabe in der Meldung wird vom Leser ignoriert 126 (dänisch/Dänemark) 342 (Grönland) 126 (dänisch/Dänemark)
Eine Antragsentscheidung ist das Ergebnis des Verwaltungshandelns, das durch einen Aufenthaltsantrag ausgelöst wird. Im Falle einer Ablehnung ist der Ausländer zur Ausreise verpflichtet, sofern er nicht im Besitz eines anderen Aufenthaltsrechtes ist. Es kann aber im Rahmen des Rechtsmittelverfahrens die aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels angeordnet werden (§ 80 Abs. 4 und 5 VwGO). In diesem Fall bleibt die Ausreisepflicht bestehen, ist aber nicht vollziehbar.
Das Element gibt an, mit welchem Ergebnis die Behörde entschieden hat.
Die erlassende Behörde ist die Behörde, die die Entscheidung getroffen hat.
Mit diesem Element werden Angaben zur Vollziehbarkeit übermittelt. Es liegt nur dann vor, wenn eine negative vollziehbare Entscheidung ergangen ist.
Das Element bezeichnet das Datum, an dem die in der Entscheidung definierte Maßnahme umgesetzt werden darf. Dies kann vor Eintritt der Bestandskraft sein.
Mit diesem Element wird gekennzeichnet, ob die Ausreisepflicht durchgesetzt werden kann (§ 58 Abs 2 AufenthG).
Mit diesem Element wird die in der Entscheidung festgesetzte Frist zur freiwilligen Ausreise übermittelt oder eine Aussage darüber getroffen, ob diese Frist bereits abgelaufen ist.
Dieses Element beschreibt das genaue Enddatum der Ausreisefrist.
Durch die Übermittlung dieses Elements wird ausgedrückt, dass die Ausreisefrist noch nicht abgelaufen ist. Das genaue Fristende läßt sich zum Zeitpunkt der Übermittlung noch nicht bestimmen. Daher darf hier nur der Wert 'false' übermittelt werden.
Der Aufenthalt beschreibt die Dauer der physischen Anwesenheit des Ausländers in der Bundesrepublik Deutschland. Ein Aufenthalt wird im Allgemeinen nicht durch eine Abwesenheit unter sechs Monaten unterbrochen.
Mit diesem Element wird das Ersteinreisedatum des Ausländers bezeichnet.
Mit diesem Element werden Informationen über den Beginn des Aufenthaltes mitgeteilt.
Mit diesem Element wird das Beginndatum des Aufenthaltes des Ausländers im Bundesgebiet bezeichnet. Nur im Falle des ersten Aufenthaltes sind Beginndatum und Ersteinreisedatum identisch.
Mit diesem Element wird die Art des Aufenthaltsbeginns spezifiziert.
Mit diesem Element werden Informationen über das Ende des Aufenthaltes mitgeteilt. Die Angabe des Datums ist wichtig, um Fristen festlegen zu können. Dies bezieht sich z. B. auf die Aufbewahrungsfristen von behördlichen Akten und Datensätzen oder Feststellung des Rechts auf Wiederkehr (§ 37 AufenthG).
Mit diesem Element wird das Endedatum des Aufenthaltes des Ausländers im Bundesgebiet bezeichnet.
Dieses Element ist nur dann vorhanden, wenn der Aufenthalt durch eine Ausreise beendet wurde, d. h. bei dem Endeereignis handelt es sich um eine Ausreise.
Dieser Datentyp wird verwendet, wenn ein Ausländer einen Antrag zur Genehmigung seines Aufenthaltes stellt oder eine Antragsfiktion (z. B. Geburt eines ausländischen Kindes im Bundesgebiet (§ 33 aufenthg_s) bzw. Kinder von Asylantragstellern (§ 14a asylg_s)) ausgelöst wird.
Der Gegenstand eines Aufenthaltsantrages gibt die Art des beantragten Aufenthaltsrechtes wieder.
Dies ist das Datum, an dem der Antrag vom Antragsteller schriftlich verfasst oder der zuständigen Behörde gegenüber mündlich geäußert wurde. Mit dem Antragsdatum ist noch keine Aussage über die Rechtswirksamkeit verbunden.
Hiermit wird das Datum bezeichnet, zu dem der Antrag rechtswirksam wird (Datum der mündlichen Antragstellung oder des Eingangs des schriftlich gestellten Antrages bei der zuständigen Behörde). - Ein Antrag wird entsprechend der allgemeinen Regeln des § 130 BGB mit Zugang bei der zuständigen Behörde rechtswirksam. Hierdurch können Rechte und Pflichten für die Beteiligten entstehen.
Bei dieser Behörde ist der Antrag eingegangen.
Die örtlich und sachlich zuständige Behörde ist die Behörde, die zur Bearbeitung des Aufenthaltsantrages verpflichtet ist.
Hierbei handelt es sich um den gewünschten Beginn des Aufenthaltes. Die Angabe ist insbesondere bei der Beantragung eines Visums von Bedeutung.
Hierbei handelt es sich um das Datum, an dem der Aufenthalt voraussichtlich enden wird. Dies ist z. B. das Endedatum eines befristeten Arbeitsvertrages, des voraussichtlichen Abschlusses eines Studiums, einer Au-Pair-Tätigkeit, eines Schulaufenthaltes.
Mit diesem Element wird die beabsichtigte Verweildauer im Bundesgebiet angegeben, wenn das geplante Ende nicht als Datum angegeben werden kann, z. B. Studium, medizinische Behandlung, Erteilung eines Visums, etc.
Die Antragsentscheidung dokumentiert die Erteilung oder Nichterteilung des Aufenthaltsrechtes.
Dieses Element beinhaltet Angaben zur rechtlichen Qualität des Aufenthaltes. Dies umfasst Angaben zur Art des Aufenthaltsstatus, zum Aufenthaltszweck und zu eventuellen Nebenbestimmungen.
In diesem Element wir die konkrete Art des Aufenthaltsstatus für einen bestimmten Aufenthalt mitgeteilt.
Das Element beschreibt den Zeitpunkt ab dem ein Aufenthaltsstatus gilt.
Das Element beschreibt den Zeitpunkt ab dem ein Aufenthaltsstatus endet.
Der Aufenthaltszweck gibt Auskunft über den Grund für die Beantragung eines Aufenthaltsrechtes.
Dieses Element beschreibt die Zweckart des Aufenthalts entweder als Schlüssel oder als Freitext.
Die definierten Aufenthaltszwecke sind der Schlüsseltabelle zu entnehmen. Nur bei Vorliegen der Aufenthaltszweckart Sonstige ist ein Freitext zu übermitteln.
Alle Aufenthaltszwecke, für die es keinen Code gibt, sind in diesem Element als Freitext abzubilden (§ 7 Abs. 1 Satz 3 AufenthG).
Mit diesem Typ ist es möglich, alle vorkommenden Ausweisarten abzubilden. Beinhaltet Informationen über Original- und Ersatzpapiere.
Seriennummer eines Ausweisdokuments.
In diesem Element wird der Gültigkeitszeitraum des Ausweisdokumentes übermittelt.
Dies ist das Ausstellungsdatum des Ausweisdokumentes.
Mit diesem Element wird die Behörde übermittelt, die das Ausweisdokument erstellt hat.
In diesem Element ist der ausstellende Staat zu nennen.
Die Behörde
Eine Behörde ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt (§ 1 Abs. 4 VwVfG).
Mit diesem Element wird eine Behörde bezeichnet, z. B. Jugendamt der Landeshauptstadt München.
Mit diesem Element kann eine Kurzbezeichnung der handelnden Stelle der Behörde angegeben werden, z. B. SOZ-II/3.
Behördenkennung
Die Behördenkennung dient zur eindeutigen Identifikation einer Behörde zur Unterscheidung von anderen Behörden. Ein Beispiel für die Nutzung: Bei einer Identifikation von Behörden auf kommunaler Ebene anhand des amtlichen Gemeindeschlüssels (AGS) der Gemeinde, für die die Behörde zuständig ist, lautet der Präfix ags:, die Kennung ist dann der AGS der jeweiligen Gemeinde. Der AGS ist nicht in allen Fällen geeignet, um eine Behörde eindeutig zu identifizieren. Dies ist z. B. bei Behörden mit mehreren Standorten in einer Gemeinde der Fall.
Der Praefix bezeichnet ein Element von Behördenkennungen. So werden beispielsweise alle Behördenkennungen der Behörden, die anhand des amtlichen Gemeindeschlüssels (AGS) identifiziert werden können, den Präfix ags: erhalten.
Schlüssel zur eindeutigen Identifikation einer Behörde. Die Kennung kennzeichnet eine Behörde ggf. innerhalb des durch den Präfix bezeichneten Elementes eindeutig.
Eine Entscheidung ist eine bewusste Wahl zwischen Alternativen oder zwischen mehreren unterschiedlichen Varianten anhand bestimmter Präferenzen. Mit diesem Element können formale Daten - insbesondere Zeitpunkte - zu den Meilensteinen übermittelt werden, die eine Entscheidung im Verwaltungsverfahren (Verwaltungsakt) chronologisch durchläuft. Mit einer Entscheidung wird i.d.R. beabsichtigt, ein Verwaltungsverfahren abzuschließen.
Mit diesem Element wird das Datum der Entscheidung übermittelt.
Dieses Element beschreibt das Datum der Zustellung der Entscheidung. Am Tag nach der Zustellung beginnt die Rechtsmittelfrist.
Das Element bezeichnet das Datum, zu dem die Antragsentscheidung unanfechtbar ist.
Erledigung ohne Entscheidung
Mit diesem Element wird die Erledigung eines Antrages durch die in der Codeliste genannten Gründe beschrieben. Es wird nur verwendet, wenn zu dem Antrag keine Entscheidung mehr erfolgen muss.
Dieses Element beschreibt das Datum der Kenntnisnahme des Erledigungsgrundes.
Dieses Element gibt an, in welchen Fällen sich ein Aufenthaltsantrag ohne die Erteilung einer Entscheidung erledigt.
Der Familienstand einer Person gibt an, ob diese ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet ist oder eine entsprechende Rechtsstellung bezüglich einer Lebenspartnerschaft besteht.
In diesem Feld wird die Information zum Familienstand oder einer entsprechenden Rechtsstellung bezüglich einer Lebenspartnerschaft in codierter Form abgelegt.
Als Zusatz können interpersonelle Beziehungen erfasst werden, z. B. getrennt lebend, verlobt.
Unter Geburt werden geburtsbezogene Informationen zusammengefasst. Hierzu zählen neben dem eigentlichen Geburtsdatum auch Informationen zum Geburtsort.
Dies ist der Geburtsort des Betroffenen.
Dieses Element bezeichnet den Staat, in dem der Betroffene geboren ist.
Mit diesem Element wird das eigentliche Geburtsdatum spezifiziert.
Bezirk, in dem sich der Geburtsort befindet. Die Angabe ist erforderlich, um den Herkunftsort genauer zu bezeichnen (z. B. im Zusammenhang mit der Klärung von Identitäten bei der Passbeschaffung).
Unter Geburt werden geburtsbezogene Informationen zusammengefasst. Hierzu zählen neben dem eigentlichen Geburtsdatum auch Informationen zum Geburtsort. Mit diesem Datentyp wird ermöglicht lediglich geänderte Elemente zu übermitteln. Zu diesem Zweck sind alle Elemente optional.
Dies ist der Geburtsort des Betroffenen.
Dieses Element bezeichnet den Staat, in dem der Betroffene geboren ist.
Mit diesem Element wird das eigentliche Geburtsdatum spezifiziert.
Bezirk, in dem sich der Geburtsort befindet. Die Angabe ist erforderlich, um den Herkunftsort genauer zu bezeichnen (z. B. im Zusammenhang mit der Klärung von Identitäten bei der Passbeschaffung).
Beschreibt das Geschlecht einer Person.
In diesem Feld wird die Information zum Geschlecht in codierter Form abgelegt.
Instanzen dieses Typs werden nur benötigt, um die unterschiedlichen Kommunikationsarten (Telefon, Fax, EMail, Internet, etc) zwischen Bürger und Behörde oder Behörden untereinander abzubilden. Damit kann beispielsweise die Erreichbarkeit eines Sachbearbeiters in einem bestimmten Prozess gewährleistet werden.
Es wird angegeben, über welches Kommunikationsmedium (z. B. Telefon, EMail) die Erreichbarkeit gegeben ist.
Je nach Kommunikationsmedium (siehe Art) werden nähere Angaben gemacht. In der Regel werden hier Adressangaben eingetragen, etwa die Telefonnummer oder die EMail-Adresse.
Eine beliebige Bemerkung zur Erreichbarkeit.
Meldebehördliche Auskunftssperre
Mit diesem Element übermittelt die Meldebehörde Angaben zu einer Auskunftssperre.
Dieses Element bezeichnet die Art der Auskunftssperre.
Mit diesem Element kann ein bekanntes Ablaufdatum für die Gültigkeit der Auskunftssperre mitgeteilt werden.
Der Name einer Natürlichen Person
Dieser Datentyp aggregiert die verschiedenen Namenskomponenten, die in konkreten Nachrichten auch unabhängig von dieser Struktur verwendet werden können.
Ein Titel ist eine akademische Namensergänzung.
Die Anrede ist der Namenszusatz bei der Anrede (mündlich, schriftlich) oder bei einem Anruf (fernmündlich) an eine Person.
Ein Namenssuffix ist ein Zusatz zu einem Namen, der ohne Komma hinter den Familiennamen gestellt wird.
Vorname enthält einen Vornamen bzw. die Menge von Vornamen einer Person in der intendierten Reihenfolge.
In diesem Element ist der Rufname der betroffenen Person anzugeben. Es sind alle zum Rufnamen gehörenden Vornamen anzugeben. Sofern in einer XAusländer-Nachricht die Übermittlung des Rufnamens vorgesehen ist, soll dieser immer angegeben werden (und nicht nur dann, wenn sich der Rufname vom ersten Vornamen unterscheidet).
Es ist der Vorname (oder die Gesamtheit der Vornamen) anzugeben, den (die) die Person vor einer Namensänderung geführt hat.
Der aktuelle Familienname. Familienname kann der Geburtsname, der gemeinsam bestimmte Ehename oder Lebenspartnerschaftsname, der Ehename oder der Lebenspartnerschaftsname zusammen mit dem hinzugefügten Begleitnamen sein.
Geburtsname ist der Name, der sich jeweils aus dem Geburtseintrag ergibt.
Es ist der Familienname anzugeben, den die Person vor einer Namensänderung geführt hat. Nicht anzugeben ist der Geburtsname. Die Änderung eines Geburtsnamens durch Adoption wird nicht als Namensänderung behandelt.
Ein Eintrag erfolgt nur dann, wenn die Ehegatten einen Ehenamen führen und dieser vom geführten Familiennamen abweicht.
Ein Eintrag erfolgt nur dann, wenn die Lebenspartner einen Lebenspartnerschaftsnamen führen und dieser vom geführten Familiennamen abweicht. Lebenspartnerschaftsname ist der Name, den die Lebenspartner durch Erklärung gegenüber der nach Landesrecht zuständigen Behörde als gemeinsamen Namen bestimmt haben (§ 3 Abs. 1 des Lebenspartnerschaftsgesetzes).
Ein Ordensname ist ein Name, der als Pseudonym von einer Ordensperson geführt wird. Es sind nur solche Ordensnamen anzugeben, die in den Personalausweis oder Pass eingetragen werden dürfen.
Ein Künstlername ist ein Name, der als Pseudonym von einem Künstler geführt wird. Es sind nur solche Künstlernamen anzugeben, die in den Personalausweis oder Pass eingetragen werden dürfen.
Ein weiterer Name ist ein Name, der nicht Bestandteil des Vor- oder Nachnamens einer Person und weder Künstlername noch Ordensname ist.
Die Natürliche Person
Dieser Typ dient als Klammer, wird aber selbst nie in XAusländer-Nachrichten verwendet.
Bezeichnet das Datum, an dem der Betroffene zum ersten Mal nach Deutschland eingereist ist. Bei in Deutschland geborenen Personen ist hier das Geburtsdatum einzutragen.
Ein Ausländer kann mehrere aufeinander folgende Aufenthalte haben.
Nebenbestimmungen sind Zusätze zum Verwaltungsakt, die einen eigenen Regelungsgehalt haben, der mit dem des Verwaltungsakts in innerem Zusammenhang steht, z. B. Regelung der Erwerbstätigkeit, räumliche Beschränkungen, Verbot der politischen Betätigung, auflösende Bedingungen.
Mit diesem Element werden Angaben zur Erwerbstätigkeit übermittelt. Nach Definition der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zählen zu den Erwerbstätigen alle Personen im Alter von 15 und mehr Jahren, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (Arbeitnehmer) oder selbstständig ein Gewerbe, einen freien Beruf oder eine Landwirtschaft betreiben (Selbstständige, Unternehmer) oder als mithelfende Familienangehörige im Betrieb eines Verwandten mitarbeiten. Personen, die lediglich eine geringfügige Tätigkeit (Mini-Job) ausüben oder als Aushilfe nur vorübergehend beschäftigt sind, zählen ebenso als Erwerbstätige wie auch Personen, die einem Ein-Euro-Job nachgehen. Die Zuordnung zu den Erwerbstätigen ist unabhängig von der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig vereinbarten Arbeitszeit.
Mit diesem Element werden Angaben zu einer grundlegenden Entscheidung übermittelt, ob eine Erwerbstätigkeit ausgeübt werden darf oder nicht. Erwerbstätigkeit ist der Oberbegriff für selbständige / freiberufliche Tätigkeit einerseits und Beschäftigung nach § 7 Abs. 1 SGB IV andererseits.
Mit diesem Element wird gekennzeichnet, ob Erwerbstätigkeit ausgeübt werden darf.
Dieses Element beschreibt den Zeitpunkt, von dem an eine Erwerbstätigkeit ausgeübt werden darf. Es darf nur gesetzt werden, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für die Gestattung der Erwerbstätigkeit ab dem anzugebenden Zeitpunkt erfüllt sein werden. Dieses Element ist nicht zu befüllen, wenn mit dem Element Gestattet die Erwerbstätigkeit untersagt wird.
Mit diesem Element werden weitergehende Informationen zu Art und Umfang einer Tätigkeit übermittelt.
Dieses Element beschreibt die Art der selbständigen Tätigkeit.
Dieses Element kennzeichnet, ob eine selbständige oder freiberufliche Tätigkeit ausgeübt werden darf.
Dieses Element beschreibt die Tätigkeit die der Ausländer ausüben darf. Der Wert darf nicht übermittelt werden, wenn die Ausübung der selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit nicht gestattet wird.
Sofern eine selbständige oder freiberufliche Tätigkeit gestattet ist, kann mit diesem Element das Gebiet, in dessen Bereich die Tätigkeit ausschließlich ausgeübt werden darf, übermittelt werden. Dies können z. B. Bezeichnung und/oder Anschrift der Firma sein.
Mit diesem Element werden Angaben zu einer Beschäftigung übermittelt. Der Begriff der Beschäftigung ist in Deutschland in § 7 Absatz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IV definiert: Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. Zentraler Bestandteil der Beschäftigung ist demnach die Weisung. Eine Tätigkeit kann also auch dann als Beschäftigung gelten, wenn sie nicht entlohnt wird.
Dieses Element beschreibt ob eine Beschäftigung gestattet ist bzw. unter welchen Bedingungen
Sofern Beschäftigung gestattet ist, kann mit diesem Element die Ortsangabe zum Bezirk der Arbeitsagentur übermittelt werden, in deren Bereich die Beschäftigung ausschließlich ausgeübt werden darf.
Mit diesem Element werden weitergehende Angaben zu einer Beschäftigung übermittelt. Der Begriff der Beschäftigung ist in Deutschland in § 7 Absatz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IV definiert: Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine Beschäftigung sind eine Tätigkeit nach Weisungen und eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers. Zentraler Bestandteil der Beschäftigung ist demnach die Weisung. Eine Tätigkeit kann also auch dann als Beschäftigung gelten, wenn sie nicht entlohnt wird.
Mit diesem Element wird die Berufsbezeichnung oder genaue Beschreibung der beruflichen Tätigkeit übermittelt.
Dieses Element übermittelt alle Angaben zum Arbeitgeber, bei dem der Ausländer beschäftigt ist.
In diesem Element können detaillierte Angaben zur erlaubten Arbeitszeit übermittelt werden
Dieses Element beschreibt die maßgebenden Rechtsgrundlagen.
Sofern Beschäftigung gestattet ist, kann mit diesem Element die Ortsangabe zum Bezirk der Arbeitsagentur übermittelt werden, in deren Bereich die Beschäftigung ausschließlich ausgeübt werden darf.
Mit diesem Element können weitere Beschränkungen zur Beschäftigung übermittelt werden, die durch die Ausländerbehörde individuell festgelegt werden.
Mit diesem Element wird der Vermerk Forscher übermittelt. Der Vermerk ist in einer Aufenthaltserlaubnis (AE) eingetragen, die nach § 20 AufenthG erteilt wird oder in einem zu dieser AE gehörenden Zusatzblatt nach Anlage D 11 oder Trägervordruck nach Anlage D 1.
Mit diesem Element werden Angaben zu den Themen Bildung, Fortbildung oder Praktikum übermittelt. Bei Auswahl eines Studiums ist kein Zeitraum zu erfassen, weil sich aus der Geltungsdauer des Aufenthaltstitels (AT) der Zeitraum ergibt. Bei Auswahl eines Praktikums ist ein Praktikumsgeber zu wählen und ggf. ein Zeitraum. Bei Auswahl eines Schulbesuches ist ausschließlich der Name der Schule zu erfassen. Bei Auswahl eines Sprachkurses ist ausschließlich der Name des Bildungsinstitutes zu erfassen.
Dieses Element beschreibt die Art eines Bildungsweges.
In dem Element Einrichtung kann ein Name einer Hochschule, Universität oder z.B. auch Praktikumsstelle angegeben werden.
Dieses Element übermittelt den Zeitraum, in dem der Ausländer ein Praktikum absolvieren darf.
Mit diesem Element wird der beabsichtigte Studiengang oder Studienabschluss übermittelt.
Mit diesem Element wird gekennzeichnet, ob die Ausübung einer Beschäftigung, die insgesamt 90 Tage oder 180 halbe Tage im Jahr nicht überschreiten darf, sowie studentische Nebentätigkeiten gestattet sind.
Mit diesem Element werden auflösende Bedingungen des erteilten Aufenthaltstitels übermittelt. Die Beschreibung der auflösenden Bedingung muß hinreichend bestimmt sein, damit eindeutig festgestellt werden kann, ob die Bedingung erfüllt ist (z. B. muß die Tätigkeit des Ausländers in einer anderen Nebenbestimmung eindeutig benannt werden, wenn die Variante 01 gewählt wird).
Dieses Element beschreibt den Grund für das Erlöschen einer Aufenthaltserlaubnis.
Mit diesem Element können Gründe für das Erlöschen einer Aufenthaltserlaubnis übermittelt werden, die nicht der Auswahlliste zu entnehmen sind.
Mit diesem Element werden alle Angaben zu einer örtlichen Beschränkung des gestatteten Aufenthalts übermittelt.
Dieses Element beschreibt die Art der örtlichen Beschränkung.
Das Element beschreibt im Falle der räumlichen Beschränkung auf welches Gebiet der Aufenthalt des Ausländers beschränkt ist. Bei einer beschränkten Wohnsitznahme wird mit diesem Element die Anschrift und/oder das Gebiet benannt, an der der Ausländer eine Wohnung zu nehmen hat. Beispiele: Stadtgebiet München Stadtgebiet München und angrenzende Landkreise Regierungsbezirk Oberbayern Rhein-Kreis Neuss Land Schleswig-Holstein Gemeinschaftsunterkunft Breitengüßbach
Mit diesem Element wird der Name übermittelt, den der Ausländer im deutschen Rechtsbereich führt.
Dieses Element beschreibt den Namen, den der Ausländer im deutschen Rechtsbereich führt.
Mit diesem Element wird die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis über einen bestimmten Zeitraum hinaus ausgeschlossen.
Mit diesem Element wird die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis über einen bestimmten Zeitraum hinaus ausgeschlossen.
Mit diesem Element werden Angaben zu einem vorherigen Aufenthaltstitel übermittelt. Das Element vorherigerTitel bezeichnet den Aufenthaltstitel, der dem auszustellenden zeitlich voran ging. Das Element ist als Hinweis zu verstehen und ermöglicht es der ABH, den rechtmäßigen Aufenthalt über einen längeren Zeitraum nachzuvollziehen.
Dieses Element beschreibt den vorherigen Aufenthaltstitel eines Ausländers.
Mit diesem Element werden individuelle Bestimmungen übermittelt. Unstrukturierte Bestimmungen können ebenfalls in diesem Element übermittelt werden.
Dieses Element ermöglicht die Übermittlung individueller Bestimmungen.
Die Organisationseinheit fasst Angaben zur Darstellung der internen hierarchischen Organisationsstruktur einer Institution zusammen, z. B. zur Darstellung von Abteilungen, Referaten usw.
Bezeichnung der Organisationseinheit (genau eine Hierarchieebene).
Kennzeichnung der Hierarchieebene der Organisationseinheit.
Mit diesem Element wird die Religionszugehörigkeit des Betroffenen übermittelt.
Umfasst sämtliche Religionen und bildet auch Religionsuntergruppen mit verschiedenen Detaillierungsstufen ab, wie z. B. orthodoxe Christen (obere Detaillierungsstufe) russisch-orthodoxe Christen (mittlere Detaillierungsstufe) Duchoborzen (untere Detaillierungsstufe)
Mit diesem Element werden Informationen zum Tod des Betroffenen übermittelt.
Dies ist der Sterbeort des Betroffenen.
Dieses Element bezeichnet den Staat, in dem der Betroffene verstorben ist.
Dies ist das Sterbedatum des Betroffenen.
Der complexType type.Vertreter ist abstrakt, d. h. von ihm gibt es keine Exemplare. Er wird also nicht selbst instantiiert. Ein Vertreter kann eine natürliche oder juristische Person sein und unterschiedliche Arten der Vertretung ausüben.
Hier werden die möglichen Arten der Vertretung definiert.
Mit diesem Element können Informationen zur Erreichbarkeit des Vertreters mitgeteilt werden.
Die Vertretung durch eine juristische Person
Wenn es sich bei dem Vertreter um eine juristische Person handelt, ist dieses Element zu verwenden.
Mit diesem Element wird die Institution der juristischen Vertretung bezeichnet, z. B. Jugendamt der Landeshauptstadt München.
Mit diesem Element kann eine Kurzbezeichnung der Institution angegeben werden, z. B. SOZ-II/3.
Evtl. erforderlich für eine weitere Differenzierung innerhalb der Behörde bzw. des Vereins.
Evtl. erforderlich für eine weitere Differenzierung innerhalb der Behörde bzw. des Vereins.
Sofern auf Seiten des juristischen Vertreters eine Person als Ansprechpartner benannt werden kann, ist mit diesem Element ihr Name zu übermitteln.
Die Vertretung durch eine natürliche Person
Wenn es sich bei dem Vertreter um eine natürliche Person handelt, ist dieses Element zu verwenden.
Mit diesem Element wird der Name eines gesetzlichen Vertreters übermittelt.
Volkszugehörigkeit
Die Volkszugehörigkeit bezeichnet die Zugehörigkeit einer Natürlichen Person zu einer ethnischen Gruppe, Beispiel: kurdisch.
In diesem Feld wird die Information zur Volkszugehörigkeit in codierter Form abgelegt.
Mit diesem Element werden Informationen zur inländischen Wohnung des Ausländers bereitgestellt. Dazu zählen neben der Anschrift auch Informationen über den Status der Wohnung sowie den Zeitraum, in dem die Wohnung bewohnt wurde/wird. Es können auch Informationen über Wohnungen übermittelt werden, in denen sich der Ausländer aufhalten könnte, z. B. die elterliche Wohnung.
Mit diesem Kindelement wird der Zeitraum beschrieben, in dem der Ausländer die Wohnung bewohnt oder bewohnt hat.
Mit diesem Element wird der Wohnungsstatus bezeichnet.
Mit diesem Datentyp wird ein Zeitraum durch zwei Zeitpunkte (von und bis) dargestellt. Der Zeitraum umfasst die Zeit zwischen diesen Zeitpunkten und schließt diese ein.
Dies ist der Anfangszeitpunkt des Zeitraumes.
Dies ist der Endezeitpunkt des Zeitraumes.