XAusländer
XAusländer
xinneres.xauslaender
urn:xoev-de:kosit:standard:xinneres.xauslaender
Das Fachmodul XAusländer des Standards XInneres beschreibt die Datenübermittlung im Ausländerwesen.
1.10.0
2.1
2.6.1
18.0 SP6
MagicDraw
Dieser Container enthält sowohl die betroffene Nachricht, als auch Informationen zur Identifikation.
Dieses Kindelement ist nur dann zu übermitteln, wenn die Nachricht nicht von dem ursprünglich adressierten Leser zurückgesandt wird, sondern von einer anderen Stelle (zum Beispiel einer Clearingstelle, die im Auftrag der ursprünglich Behörde handelt).
Mit diesem Element wird die Stelle bezeichnet, die die Nachricht beanstandet hat.
In diesem Element sind Informationen zu übermitteln, die bei dem Empfang einer Nachricht möglicherweise der Transportebene entnommen werden konnten. Diese Angaben können gemacht werden, um dem Leser/Empfänger einer Rücksendenachricht die Identifikation der nunmehr zurückgesandten Nachricht zu erleichtern.
Alle Kindelemente dieses Elementes sind optional, da keine verbindlichen Anforderungen an das Transportprotokoll gestellt werden können.
Hier muss eine Identifikation der Nachricht übermittelt werden, sofern sich diese aus dem Transportprotokoll entnehmen lässt.
Im Falle von OSCI-Transport wäre hier die messageID des Transportumschlages zu nutzen.
Hier kann der Inhalt der Betreff- oder Subject-Zeile der Nachricht übermittelt werden, sofern diese vorhanden ist und sich aus dem Transportprotokoll entnehmen lässt. Der Betreff
Hier kann der Zeitpunkt des Versands der Nachricht übermittelt werden, sofern sich dieser aus dem Transportprotokoll entnehmen lässt.
Hier können weitere Angaben gemacht werden, die dem Leser/Empfänger der Nachricht helfen, diese in seinem Verfahren zu identifizieren.
Dieses Element enthält die ursprüngliche Nachricht.
Um technische Probleme mit verschachtelten XML-Dokumenten zu vermeiden, ist der zurückgesandte Inhalt immer base64-codiert zurückzusenden.
Dieses Element enthält die ursprüngliche Nachricht.
Um technische Probleme mit verschachtelten XML-Dokumenten zu vermeiden, ist der zurückgesandte Inhalt immer base64-codiert zurückzusenden.
Hier werden Informationen übermittelt, die es dem Absender der ursprünglichen Nachricht erleichtern, die Nachricht zu identifizieren.
Hier wird die UUID der betroffenen Nachricht übermittelt werden.
Die eindeutige Identifizierungsnummer für einen Nachrichtentyp.
Der Erstellungszeitpunkt der betroffenen Nachricht.
Geschäftszeichen des BVA
Die BVA-Verfahrensnummer ist das Geschäftszeichen des BVA für Meldungen zu einer laufenden Beteiligungsanfrage oder einem Nachberichtsfall (Speichergrundlage § 65 Abs. 1, Nr. 10 aufenthv_s).
Nachricht zur Erinnerung an einen Vorgang
Diese Nachricht eröffnet die Möglichkeit, dem Leser/Empfänger einer beliebigen Anfrage eine Erinnerung an diese zu senden.Die erneute Versendung der ursprünglichen Nachricht in diesem
Container erfolgt ausschließlich in der aktuell gültigen Version des XInneres-Fachmoduls. Diese Regelung gilt
sowohl für die Erinnerung als auch für die zu verpackende, ursprüngliche Nachricht.
Zuständigkeitsklärung
Mit dieser Nachricht kann eine ABH angefragt werden, ob sie für eine bestimmte Person zuständig ist.
Mit diesem Element wird das Aktenzeichen der anbietenden ABH übermittelt.
Mit diesem Element können Angaben zur Erreichbarkeit der betroffenen Person übermittelt werden.
Mit diesem Element wird der gewöhnliche Aufenthalt der betroffenen Person übermittelt, der nicht im Bereich der bisher zuständigen ABH liegt.
Mit diesem Element wird eine Postfachanschrift übermittelt, unter der die betroffene Person in Deutschland erreichbar ist.
Antwort auf eine Zuständigkeitsklärung
Mit dieser Nachricht erklärt eine ABH, dass sie für die betroffene Person nicht zuständig ist.
Mit diesem Element wird in der Antwort das Aktenzeichen der anfragenden ABH für diesen Vorgang zurückgeliefert.
Mit diesem Element erklärt die angesprochene ABH, dass sie für die betroffene Person nicht zuständig ist. Sie kann dabei Informationen zur Klärung des Sachverhaltes liefern, sofern solche Informationen vorliegen.
Mit diesem Element wird mitgeteilt, dass ein gewöhnlicher Aufenthalt im Zuständigkeitsbereich der antwortenden ABH nicht vorliegt.
Mit diesem Element gibt die ABH an, aus welchem Grund sie nicht zuständig ist. Sofern Informationen vorliegen, welche für die weitere Klärung hilfreich sind, sollten diese hier angegeben werden.
Mit diesem Element teilt die antwortende ABH ihr Aktenzeichen für diesen Vorgang mit.
Aktenanforderung
Mit dieser Nachricht wird eine Akte (inclusive evtl. vorhandener Visaunterlagen) angefordert. Liegen lediglich Visaunterlagen vor, sind diese zu übermitteln.
Im Falle einer Weiterleitung bzw. Nichtzuständigkeit ist für diese Nachricht der Weiterleitungsprozess aus xinneres-basismodul (siehe ) anzuwenden.
Die Nachricht soll außerdem für eine ggf. notwendig werdende erneute Anforderung der Vorabinformationen verwendet werden, wenn die Vorabinformationen nicht aufgrund der bereits vorhergehenden Aktenanforderung übersandt wurden.
Mit diesem Element wird das Aktenzeichen der anfragenden ABH festgehalten.
Mit diesem Element wird der Grund für diese Aktenanforderung übermittelt.
Mit diesem Element kann die anfordernde ABH von der versendenden ABH eine Versandbestätigung erbitten.
Antwort auf eine Aktenanforderung
Mit dieser Nachricht wird auf eine Aktenanforderung geantwortet.
Mit diesem Element übermittelt die antwortende ABH der auftraggebenden ABH deren ursprünglich gesendetes Aktenzeichen zurück.
Mit diesem Element übermittelt die antwortende ABH das Aktenzeichen, unter dem der Vorgang bei ihr geführt wird.
Mit diesem Auswahlelement wird einer der folgenden Sachverhalte übermittelt.
Dieses Element wird übermittelt, wenn eine Aktenanforderung eingegangen ist, nachdem die Akte bereits an die anfordernde ABH versandt wurde. Dies kann bei zeitlichen Überschneidungen oder Verlust auf dem Postwege auftreten.
Mit diesem Element wird die Antwort auf die Aktenanforderungsnachricht übermittelt, wenn die Akte nicht bereits versandt wurde oder bei einer anderen ABH vorliegt.
Versandbestätigung für eine Akte
Mit dieser Nachricht wird der Aktenversand bestätigt, sofern dies von der anfragenden ABH gewünscht wurde.
Mit diesem Element übermittelt die antwortende ABH der auftraggebenden ABH deren ursprünglich gesendetes Aktenzeichen zurück.
Mit diesem Element übermittelt die antwortende ABH das Aktenzeichen, unter dem der Vorgang bei ihr geführt wird.
Übermittlung kurzfristig benötigter Informationen
Im Falle des Umzuges werden mit dieser Nachricht Vorabinformationen an die neu zuständige ABH übermittelt, damit diese dort rasch verfügbar sind. Dies sind Angaben über
den eAT,
die BAMF-Kennziffer für den Integrationsvorgang,
wenn vorhanden eine BVA-Verfahrensnummer und
eine evtl. vorhandene meldebehördliche Auskunftssperre
Nebenbestimmungen
des Ausländers.
Über eine vorhandene Auskunftssperre wird in den Vorabinformationen jedoch lediglich informiert, damit die ABH ggf. organisatorische Vorkehrungen für den Schutz der Daten der betroffenen Person treffen kann. Die Information ersetzt nicht die Meldung über den Eintrag der Auskunftssperre durch die neu zuständige Meldebehörde (nachricht.ref.030112), die die Grundlage für die Speicherung der Angabe im Ausländerwesen ist.
Für die Sperrung der eID-Funktion im Falle des Verlustes eines eAT, muss dem Sperrdienst eine Sperrsumme übermittelt werden. Anhand dieser Sperrsumme wird die eID eines Dokumentes im Sperrregister identifiziert und als gesperrt gekennzeichnet.
Diese Sperrsumme wird durch Anwendung eines Hashalgorithmus über Name, Vorname, Geburtsdatum und Sperrkennwort erzeugt; Sperrkennwort und Sperrsumme werden von der Bundesdruckerei an die ausstellende Behörde übermittelt.
Die zuständige Ausländerbehörde ist, um die Möglichkeit zur Sperrung sicherstellen zu können, verpflichtet, Sperrkennwort, Sperrsumme sowie den Status der eID-Funktion in der Ausländerdatei A zu speichern. Bei einem Zuständigkeitswechsel sind diese Daten somit der neu zuständigen Behörde zu übermitteln.
Geht die eAT-Information bei der ABH erst nach Aktenversand ein, wird die Nachricht nachricht.ref.010205 auch unabhängig von der Aktenanforderung versandt.
Dieses Element wird übermittelt, wenn Informationen zum eAT vorhanden sind.
Mit diesem Element wird ein Sperrkennwort übermittelt.
Mit diesem Element wird die Sperrsumme (der Sperrhash) übermittelt.
Dieses Element gibt an, ob die eID-Funktion zum Zeitpunkt der Übermittlung des Sperrkennwortes tatsächlich aktiviert ist.
Dieses Element übermittelt die Seriennummer des elektronischen Aufenthaltstitels.
Dieses Element übermittelt die Prüfziffer der eAT-Seriennummer. Falls die Prüfziffer nicht im Fachverfahren gespeichert wird, braucht sie nicht für die Übermittlung gebildet werden.
Dieses Element wird übermittelt, wenn keine Informationen zum eAT vorhanden sind.
Mit diesem Element wird mitgeteilt, ob ein eAT bereits bestellt ist, die Informationen zum Sperrkennwort aber noch nicht vorliegen.
Mit diesem Element wird die BAMF-Kennziffer (eindeutige Kennziffer des Integrationsvorgangs) übermittelt, sofern eine vorhanden ist.
Sofern eine meldebehördliche Auskunftssperre vorliegt, ist diese zu Übermitteln.
Die Information ersetzt nicht die Meldung über den Eintrag der Auskunftssperre durch die neu zuständige Meldebehörde (nachricht.ref.030112).
Dieses Element übermittelt die BVA-Verfahrensnummer bei Sicherheitsanfragen nach § 73 Abs. 2 AufenthG.
Mit diesem Element werden die Nebenbestimmungen übermittelt.
Beteiligungsanfrage zur Befristung des Einreiseverbots
Mit dieser Nachricht wird die zu beteiligende ABH um Stellungnahme zu einem Antrag auf die Befristung eines Einreiseverbots gebeten.
Im Falle einer Weiterleitung bzw. Nichtzuständigkeit ist für diese Nachricht der Weiterleitungsprozess aus xinneres-basismodul (siehe ) anzuwenden.
Mit diesem Element teilt die anfragende ABH ihr Aktenzeichen für diesen Vorgang mit.
Mit diesem Element kann die anfragende ABH das Aktenzeichen der empfangenden ABH für diesen Vorgang mitteilen, sofern es ihr bekannt ist.
Dieses Element enthält Informationen über die vom Antragsteller genannten Gründe für sein Ersuchen um Befristung des Einreiseverbots, z. B. Eheschließung mit einem deutschen Partner, mit einem EU-Bürger oder deutsches Kind.
Sofern der Antragsteller keinen Grund angegeben hat, wird dies in diesem Element notiert.
Stellungnahme auf eine Anfrage zur Befristung eines Einreiseverbots
Mit dieser Nachricht teilt die beteiligte ABH der bzgl. einer Befristung eines Einreiseverbots anfragenden ABH ihre Stellungnahme mit.
Mit diesem Element teilt die absendende ABH ihr Aktenzeichen für diesen Vorgang mit.
Mit diesem Element kann die absendende ABH das Aktenzeichen der empfangenden ABH für diesen Vorgang mitteilen.
Mitteilung der Entscheidung zur Befristung des Einreiseverbots
Diese Nachricht wird an die im Beteiligungsverfahren zuständige ABH (die das Einreiseverbot angeordnet hat) gesandt, um sie über die Entscheidung der anfragenden ABH zu informieren.
Dabei werden die Rahmenbedingungen der Zustimmung (eventuelle Nebenbestimmungen und das Datum, zu dem das Einreiseverbot endet) mit dem Element Zustimmung übermittelt.
Mit diesem Element teilt die anfragende ABH ihr Aktenzeichen für diesen Vorgang mit.
Mit diesem Element teilt die anfragende ABH das Aktenzeichen der empfangenden ABH für diesen Vorgang mit.
Zustimmungsanfrage zur Betretenserlaubnis
Mit dieser Nachricht wird die zu beteiligende ABH um Stellungnahme zu einem Antrag auf Betretenserlaubnis gebeten.
Im Falle einer Weiterleitung bzw. Nichtzuständigkeit ist für diese Nachricht der Weiterleitungsprozess aus xinneres-basismodul (siehe ) anzuwenden.
Mit diesem Element teilt die anfragende ABH ihr Aktenzeichen für diesen Vorgang mit.
Mit diesem Element kann die anfragende ABH das Aktenzeichen der empfangenden ABH für diesen Vorgang mitteilen, sofern es ihr bekannt ist.
Mit diesem Element wird der vom Antragsteller angegebene Betretenszweck übermittelt.
In diesem Element wird der gewünschte Betretenszeitraum mitgeteilt.
Mit diesem Element wird der vorgesehene Aufenthaltsort übermittelt.
Mit diesem Element wird ein Postfach für den vorgesehenen Aufenthaltsort übermittelt.
Stellungnahme auf eine Anfrage zur Gewährung einer Betretenserlaubnis
Mit dieser Nachricht teilt die beteiligte ABH der bzgl. einer Betretenserlaubnis anfragenden ABH ihre Stellungnahme mit.
Mit diesem Element wird in der Antwort das Aktenzeichen der anfragenden ABH für diesen Vorgang zurückgeliefert.
Mit diesem Element teilt die antwortende ABH ihr Aktenzeichen für diesen Vorgang mit.
Zustimmungsanfrage zum Wohnsitzwechsel
Mit dieser Nachricht wird das Einvernehmen der für den gewünschten Aufenthaltsort zuständigen ABH zu einem Antrag auf Wohnsitzwechsel eingeholt.
Im Falle einer Weiterleitung bzw. Nichtzuständigkeit ist für diese Nachricht der Weiterleitungsprozess aus xinneres-basismodul (siehe ) anzuwenden.
Rechtsgrundlage: § 72 Abs. 3 aufenthg_s analog bzw. § 12 Abs. 2 / Abs. 5 aufenthg_s
Mit diesem Element wird der Grund für die Beantragung eines Wohnsitzwechsels übermittelt.
Mit diesem Element teilt die anfragende ABH ihr Aktenzeichen für diesen Vorgang mit.
Mit diesem Element wird die durch den Antragsteller angegebene künftige Anschrift am angestrebten Wohnort mitgeteilt.
Mit diesem Element wird der aktuelle Aufenthaltsstatus der antragstellenden Person übermittelt.
Mit diesem Element gibt die anfragende ABH an, ob der Lebensunterhalt am Zielort lediglich durch Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert sein wird.
Mit diesem Element gibt die anfragende ABH an, ob gegen die antragstellende Person Ermittlungsverfahren laufen.
Mit diesem Element gibt die anfragende ABH ihre Erkenntnisse über relevante Ausweisungsgründe an.
Mit diesem Element gibt die anfragende ABH an, ob die antragstellende Person ihre Mitwirkungspflichten verletzt hat (zum Beispiel bei der Passbeschaffung).
Mit diesem Element gibt die anfragende ABH einen Hinweis darauf, dass die Einsichtnahme in die Akte zur Entscheidungsfindung aus ihrer Sicht zweckmäßig erscheint.
Mit diesem Element wird ein Postfach für den angestrebten Wohnsitz übermittelt.
Antwort auf eine Zustimmungsanfrage zum Wohnsitzwechsel
Mit dieser Nachricht teilt die örtlich zuständige ABH der den Wohnsitzwechsel beantragenden ABH ihre Stellungnahme mit.
Mit diesem Element wird in der Antwort das Aktenzeichen der anfragenden ABH für diesen Vorgang zurückgeliefert.
Mit diesem Element teilt die antwortende ABH ihr Aktenzeichen für diesen Vorgang mit.
Im Falle einer Zustimmung können Nebenbestimmungen mit übermittelt werden aber kein Gültigkeitsdatum.
Mit diesem Element kann die antwortende Behörde im Falle der Zustimmung zusätzliche Bestimmungen wie Befristung, Bedingung oder Auflage (z. B. Maßnahmen zur Vermeidung einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit) übermitteln (§36 Abs. 1 VerwVfG).