Inhaltsverzeichnis
Der Datensatz für das Ausländerwesen (DSAusländer) wird auf Grundlage des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (AZRG) von der durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) beauftragten Geschäftsstelle (GS) DSAusländer beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) herausgegeben.
Der Datensatz kann elektronisch unter www.osci.de heruntergeladen werden.
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Um bei der Datenübermittlung an das AZR durch Behörden aus Bund, Ländern und Kommunen die notwendige Datenqualität herzustellen und zu erhalten, muss die Semantik der Daten im AZR eindeutig beschrieben sein. Dies soll durch eine einheitliche Datenfeld-Beschreibung erfolgen, um ein eindeutiges Verständnis dafür bei allen Beteiligten bei Bund, Ländern und Kommunen zu gewährleisten.
Der Standardisierungsansatz der Innenverwaltung, der sich bisher im Wesentlichen auf Datenübermittlungen bezieht, soll auch auf die Registerstrukturen ausgedehnt werden. Dieser generellen Vorgabe kommt angesichts der beabsichtigten Ablösung der dezentralen Ausländerdateien eine besondere Bedeutung zu.
Die Arbeitsgruppe 2 - „Standards und Schnittstellen“ im Projekt „Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters“ hat gemeinsam mit Praktikerinnen und Praktikern aus Bund, Ländern und Kommunen einen Datensatz Ausländerwesen (DSAusländer) entwickelt, der als Informationsgrundlage dient und ein einheitliches Verständnis bei allen Beteiligten in Bund, Ländern und Kommunen sicherstellt. Der DSAusländer bietet perspektivisch eine Beschreibung sämtlicher Datenfelder zu einer Person in den Registern des Ausländerwesens, für deren Verarbeitung eine Rechtsgrundlage vorliegt.
In seiner initialen Version wird der DSAusländer ausschließlich das AZR und die hiermit unmittelbar verbundenen Rechtsvorschriften (AZRG, AZRG-DV, AVV) umfassen.
Der Betrieb des DSAusländer wird von der GS DSAusländer und der Arbeitsgruppe (AG) DSAusländer in Zusammenarbeit geleistet, so dass die kontinuierliche Aktualität, Fortschreibung und Bedarfsorientierung des DSAusländer unter Einbeziehung der Länder und der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) gewährleistet werden.
Der DSAusländer beschreibt die existierenden Datenfelder im Ausländerwesen semantisch und strukturell detailliert, um ein eindeutiges Verständnis bei deren Verwendung in allen Fachverfahren bei Bund, Ländern und Kommunen sowie eine verbesserte Datenqualität zu erzeugen.
Mit dem DSAusländer werden folgende Zwecke verfolgt:
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Für den Datensatz gelten verschiedene Vorgaben für die Erstellung.
Der Datensatz soll grundsätzlich alle Informationen zu einem Ausländer beschreiben, die in den Registern des Ausländerwesens gespeichert werden. Davon ausgenommen sind rein technische Felder (z. B. Referenz-ID) oder automatisch bei der Erfassung erzeugte Felder (z. B. die meldende Behörde oder das Datum der letzten Änderung).
Bitte beachten Sie folgende Erläuterungen zu den Inhalten des DS Ausländer:
Eine eindeutige Kennung jedes aufgeführten Datenfeldes
Felder, die dieselben drei Ziffern vor dem Punkt haben, gehören in einen gemeinsamen fachlichen Zusammenhang (Gruppe).
Felder, die zu einer Gruppe gehören, können nur innerhalb dieser Gruppe vorkommen.
Felder mit einer festgelegten Länge haben einen Eintrag in "Feldlänge" (z. B. "6" für sechs mögliche Zeichen).
Felder, die im Abschnitt Feldvorgaben beschrieben werden, können hier auch keinen Eintrag haben oder die allgemeinen Vorgaben weiter beschränken.
"Unbeschränkt" wird angegeben, wenn für die Länge des Feldes keine Beschränkung vorgegeben wird.
"Unbekannt" wird angegeben, wenn für das Feld noch keine Beschränkung vorgegeben wird; diese Einträge sollen im Rahmen der Weiterentwicklung des Datensatzes mit konkreten Werten gefüllt werden.
Die in "Feldlänge" festgelegte Feldlänge kann "fest" oder "variabel" sein. Zum Beispiel könnte die Länge eines Namensfeldes auf maximal 25 begrenzt sein aber der Name kann kürzer als 25 Zeichen sein, in dem Fall stünde in "Länge" 25 und in fest/variabel "variabel".
Felder, die im Abschnitt Feldvorgaben beschrieben werden, können hier auch keinen Eintrag haben oder die allgemeinen Vorgaben weiter beschränken.
Eine Vielzahl der beschriebenen Datenfelder beziehen sich auf die folgenden allgemeinen Feldvorgaben. Wo allgemeine Feldvorgaben genutzt werden, entfallen in der Regel die Angaben zu "Länge", "Fest/Variabel" oder ggf. auch Darstellungsform. Sollten hier bei einem Datenfeld dennoch Angaben gemacht wurden, dienen sie der weiteren Einschränkung.
Das Aktenzeichen einer inländischen Behörde oder anderen öffentlichen Stelle, welches dieser zur eindeutigen Identifizierung einer Akte oder eines Vorgangs dient. Es handelt sich hierbei um eine Zeichenfolge, welche auf String.latin 1.2 dinspec91379:datatypeC basiert. Ab dem 01.11.2023 ist die DIN-Norm DIN 91379 zu verwenden, welche die bisherige DIN SPEC ersetzt.
Der allgemeine Name repräsentiert die gemeinsamen Eigenschaften von Vor- und Familiennamen. Er erfüllt die Vorgaben des XInneres Datentyps AllgemeinerName, indem neben dem Textfeld, welches auf String.latin 1.2 dinspec91379:datatypeC basiert, für den Namen ebenso vermerkt werden können muss, ob ein Namensbestandteil zu Recht nicht vorhanden ist. Die Länge eines allgemeinen Namens ist unbeschränkt. Ab dem 01.11.2023 ist die DIN-Norm DIN 91379 zu verwenden, welche die bisherige DIN SPEC ersetzt.
Angaben zum Staat dienen der Erfassung von Informationen zu verschiedenen Staatsangaben (z. B. ausstellender Staat eines Dokuments, Geburtsland, Herkunftsland, Staatsangehörigkeit). Grundlage sind die von Destatis herausgegebenen Tabellen "Staatsangehörigkeit", die Staaten und Staatsangehörigkeiten für aktuelle und früher existierende Staaten sowie Ersatzwerte beinhaltet, und "Staatsgebiete", die auch unselbstständige Gebiete beinhaltet.
Bei Angaben zum Ausweisdokument gilt: Grundsätzlich wird die fachliche Angabe (Pass ausstellender Staat) durch die Codeliste zur „Staatsangehörigkeit“ repräsentiert. Nur in den Fällen, in denen ein separates Staatsgebiet eigene Pässe ausstellt (z. B. die Britischen Überseegebiete), ist bei den Angaben zum Ausweisdokument als zweites auch ein Wert aus der Codeliste „Staatsgebiet“ zu speichern. Dies ist genau dann der Fall, wenn der Eintrag in der Tabelle Staatsangehörigkeiten mit dem Hinweis „eigene Pässe“ versehen ist.
Bei Angaben zum Staat (Herkunftsland, Staat der Geburt, Staat des Sterbeorts) gilt: Bei der Speicherung von Daten zum Herkunftsland, Staat der Geburt, Staat des Sterbeorts kann die Angabe zum „Staatsgebiet“ den Eintrag präzisieren, wenn es Teilgebiete eines Staatsgebietes gibt, die einen abweichenden, eigenständigen Code verwenden (mehr als ein Eintrag in der Tabelle Staatsgebiete zu dieser Staatsangehörigkeit). Die präzisierende Angabe ist notwendig, wenn ein souveräner Staat Pässe eines anderen Staates verwendet (erkennbar am Hinweis „Staatsgebiet“ in der Tabelle Staatsgebiete - z. B. Cookinseln). Die Angabe kann zudem erfolgen, wenn ein separates Gebiet einem Gesamtstaat zuzurechnen ist (kein Hinweis „Staatsgebiet“ in der Tabelle Staatsgebiete - z. B. Grönland).
Bei Angaben zur Staatsangehörigkeit gilt: Diese wird mit dem einem Wert aus der Codeliste „Staatsangehörigkeit“ gespeichert, weitere Angaben zu einem „Staatsgebiet“ werden hier nicht benötigt.
Die AZR-Nummer (Ausländerzentralregisternummer) orientiert sich an dem XInneres Datentyp XI.AZRNummer. Bei ihr handelt es sich gemäß AZRG um das Geschäftszeichen der Registerbehörde. Die AZR-Nummer beginnt mit sechs Ziffern, die das Datum der Erstanlage des AZR-Datensatzes wie folgt darstellen: JJMMTT. Darauf folgt eine beliebige Folge von fünf weiteren Ziffern und einer sechsten Prüfziffer.
Das AZR-Behördenkennzeichen beinhaltet das Behördenkennzeichen nach dem Schlüsselverzeichnis des Registerportals des BVA. Das Behördenkennzeichen besteht immer aus sechs Ziffern.
Bool bildet einen Wahrheitswert ab. Mit diesem ist es möglich anzugeben, ob eine Aussage zutrifft oder nicht.
Code verweist darauf, dass für ein Feld eine Codeliste zu verwenden ist, welche die Möglichkeiten der Eingabe beschränkt. Die Länge eines Codefeldes ergibt sich aus den Vorgaben der jeweiligen Codeliste.
Im Umfeld der Innenverwaltung werden verschiedene Formen für Datumsangaben verwendet. Diese sind nachfolgend beschrieben.
Ein Tagesdatum ist ein vollständig bekanntes Datum. Es erfüllt die Vorgaben des XInneres Datentyps Tagesdatum.
Als Tagesdatum mit unbekannt wird entweder ein vollständig bekanntes Datum oder die Tatsache angegeben, dass das Datum unbekannt ist. Es erfüllt die Vorgaben des XInneres Datentyps TagesdatumMitUnbekannt.
Ein teilbekanntes Datum ist ein vollständig bekanntes Datum oder oder ein teilweise bekanntes Datum. Es erfüllt die Vorgaben des XInneres Datentyps TeilbekanntesDatum.
Angaben zu einer Zeitdauer in Jahren und Monaten. Die Angabe wird mit einer Ganzzahl an Jahren und/oder mit 0-11 Monaten angegeben (z. B. 1 Jahr und 6 Monate oder 1 Jahr und 0 Monate oder 6 Monate).
Eine Gruppe ist eine Zusammenfassung mehrerer Felder, welche nur innerhalb dieser Gruppe verwendet werden können.
Das Lichtbild erfüllt die Vorgaben des XInneres Datentyps XI.Lichtbild. Das Lichtbild muss daher im base64Binary-Format übertragen werden können.
Das Löschdatum ist das Datum, an dem der betreffende Eintrag abweichend von den Regelungen des § 36 AZRG in Verbindung mit § 18 AZRG-DV gelöscht werden soll.
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CR 2024-02 Die Information zur Feldlänge bzw. ob diese flexibel oder fest ist wurde für folgende Datenblätter auf die Werte des AZR angepasst: 003, 004.01, 004.02, 004.03, 004.04, 004.05, 004.06, 005.02, 005.03, 006.01, 006.06, 006.08, 006.09, 007.03, 008, 009, 010.02, 010.04, 010.08, 010.10, 011.03, 012.01, 012.03, 015.01, 015.02, 015.03, 017.05 018, 031.09, 038.04, 039.04, 040.03, 041.04, 070.02, 071.01
CR 2024-01 Die mit den CR 2023-21 und CR-2023-22 eingeführten Datenblätter, wurden aus den einzelnen Sachverhalten wieder entfernt und stattdessen als Gruppe 073 und 074 eingeführt.
CR 2022-01 Hinweise zur Datenqualität des Familiennamens (Datenblatt Nr. 004.01) wurde angepasst
CR 2022-01 Hinweise zur Datenqualität des Familienstands (Datenblatt Nr. 016) wurde angepasst
CR 2022-02 Beschreibung und Hinweise zur Datenqualität der FingerabdruckID (Datenblatt Nr. 023.01) wurden angepasst
CR 2023-02 Beschreibung der E-Nummer (Datenblatt Nr. 023.02) wurde angepasst
CR 2023-03 Beschreibung der D-Nummer (Datenblatt Nr. 023.03) wurde angepasst
CR 2023-06 Neues Datenblatt Zielstaat (Datenblatt Nr. 026.05) wurde angelegt
CR 2023-07 Neues Datenblatt Aktenzeichen meldende Behörde (Datenblatt Nr. 029.05) wurde angelegt
CR 2023-08 Neues Datenblatt Aktenzeichen meldende Behörde (Datenblatt Nr. 038.06) wurde angelegt
CR 2023-09 Neues Datenblatt Zustelldatum (Datenblatt Nr. 042.11 wurde angelegt
CR 2023-10 Neues Datenblatt Dauer (Datenblatt Nr. 050.09) wurde angelegt
CR 2023-11 Beschreibung des Familienverbands (Datenblatt Nr. 005) wurde angepasst
CR-2023-12 Staatsangehörigkeiten des Ehegatten oder des Lebenspartners (Datenblatt Nr. 021): Die Kardinalität der Staatsangehörigkeit wurde angepasst.
CR-2023-13 DINSPEC: ab 01.11.2023 ersetzt die DIN-Norm 91379 die bisher verwendetet DIN-SPEC 91379. Hierzu wurden Anpassungen in den Feldvorgaben, sowie in den Beschreibungen der Datenblätter 004.01, 004.02, 004.03, 004.08 und 004.09 vorgenommen.
CR-2023-14 Neue Datenblätter Schengen-Identifikationsnummer (Schengen-ID) (Datenblatt Nr. 028.08, 034.07, 042.12, 043.12, 044.10, 050.11) wurden angelegt
CR-2023-15 Neue Datenblätter Strafvorschrift (Freitext) (Datenblatt Nr. 028.09, 034.08, 042.13, 043.13, 044.11, 050.12) wurden angelegt
CR-2023-16 Neue Datenblätter Rechtliche Bezeichnung der Tat (Datenblatt Nr. 028.10, 034.09, 042.14, 043.14, 044.12, 050.13) wurden angelegt
CR-2023-17 Neues Datenblatt Löschdatum (Datenblatt Nr. 023.04) wurde angelegt
CR-2023-18 Neues Datenblatt Zustellungsdatum (Datenblatt Nr. 028.07) wurde angelegt
CR-2023-19 Neues Datenblatt Zustellungsdatum (Datenblatt Nr. 050.10) wurde angelegt
CR-2023-20 Neue Datenblätter Zustellungsdatum (Datenblatt Nr. 044.08) und Unanfechtbarkeitsdatum (Datenblatt Nr. 044.09) wurden angelegt
CR-2023-21 Neue Datenblätter Höhe der Strafe (Datenblatt Nr. 028.12, 028.13, 028.14, 028.15, 028.16, 028.17, 034.11, 034.12, 034.13, 034.14, 034.15, 034.16, 042.16, 042.17, 042.18, 042.19, 042.20, 042.21, 043.16, 043.17, 043.18, 043.19, 043.20, 043.21, 044.14, 044.15, 044.16, 044.17, 044.18, 044.19, 050.15, 050.16, 050.17, 050.18, 050.19, 050.20) wurden angelegt
CR-2023-22 Neue Datenblätter Art der Strafe, die der Ausschreibung zugrunde liegt (Datenblatt Nr. 028.11, 034.10, 042.15, 043.15, 044.13, 050.14) wurden angelegt
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
7.9.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Aktenführende Behörde | |||||||
Feldlänge | 6 | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Behördenkennzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die aktenführende Behörde im Sinne des AZR ist diejenige Behörde, die systematische Aufzeichnungen von Akten, Verfahren oder sonstigen Geschäftsvorfällen führt, welche in deren Zuständigkeit liegen. Der Feldinhalt wird ermittelt aus der Behörde, die den letzten aufhältigen Meldestatus der ausländischen Person eingetragen hat. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Der letzte aufhältige Eintrag im Meldestatus definiert die Aktenführung einer Ausländerbehörde oder des BAMF. Eine Polizeibehörde wird nicht aktenführend, auch wenn sie die letzte aufhältige Eintragung im Meldestatus vorgenommen hat. Die aktenführende Behörde wird in der AZRG-DV als aktenführende Ausländerbehörde bezeichnet. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 71 |
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Darstellungsform | |||||||
[0-9]{6} |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
29.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Geschäftszeichen der Registerbehörde | |||||||
Feldlänge | 12 | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | AZR-Nummer |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Geschäftszeichen der Registerbehörde entspricht der AZR-Nummer. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
BVA-Verfahrensnummer (Beteiligungsanfrage) | |||||||
Feldlänge | 18 | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..n | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Geschäftszeichen des Bundesverwaltungsamtes für Meldungen zu einer laufenden Beteiligungsanfrage oder einem Nachberichtsfall (BVA-Verfahrensnummer). |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AZRG: § 38 |
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Darstellungsform | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Telefonnummern | |||||||
Feldlänge | 30 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..5 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Hier wird die Telefonnummer dokumentiert, unter der die Person erreichbar ist. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Die Rufnummer ist mit einer Vorwahl anzugeben (inkl. Ländervorwahl, z. B. +49). |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8 |
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Darstellungsform | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
E-Mail Adressen | |||||||
Feldlänge | 254 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..5 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die E-Mail-Adresse, unter der die Person erreichbar ist. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8 |
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Darstellungsform | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.2.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Familienstand | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Der Familienstand gehört zu den Personenstandsdaten einer Person und gibt an, ob diese z. B. ledig oder verheiratet ist oder eine entsprechende Rechtsstellung bezüglich einer Lebenspartnerschaft besteht. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Für die Erfassung des Familienstands ist zunächst die Eintragung im Pass maßgeblich. Die möglichen Quellen sind in folgender Reihenfolge zu nutzen: Behördlich geprüfter Pass, ungeprüfter Pass, deutsches Personenstandsdokument, vorliegende ausländische Personenstandsurkunde (z. B. Heiratsurkunde), die eigene Angabe einer ausländischen Person. Lebenspartner ist eine Person i. S. d. § 1 Lebenspartnerschaftsgesetzes. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 LPartG: § 3 |
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Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:familienstand |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Letzter Wohnort im Herkunftsland | |||||||
Feldlänge | 40 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Es handelt sich um den letzten Wohnort im Herkunftsland. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Liegen keine Dokumente oder Nachweise vor, kann die Information auch auf Angabe der ausländischen Person beruhen. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
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Darstellungsform | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
5.5.2021 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Staat Herkunftsland | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Herkunftsland ist das Land, in dem eine Person vor ihrer Einreise ins Bundesgebiet ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Es handelt sich um das Land, in dem sich eine Person nicht nur vorübergehend aufgehalten hat und wo der Lebensmittelpunkt, insbesondere in familiärer und beruflicher Hinsicht, lag. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
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Darstellungsform | |||||||
urn:de:bund:destatis:bevoelkerungsstatistik:schluessel:staatsgebiete |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.2.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Staatsangehörigkeiten des Ehegatten oder des Lebenspartners | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..4 | Vorgaben | Angaben zum Staat | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Es handelt sich um die Staatsangehörigkeit des Ehegatten oder des Lebenspartners. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Allgemeine Hinweise zur Feststellung der Staatsangehörigkeit siehe Datenblatt Nr. 016. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
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Darstellungsform | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
22.12.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art der Rechtsstellung | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Rechtsstellung als Flüchtling im Ausland anerkannte Person oder heimatlose ausländische Person gewährt der ausländischen Person besonderen Schutz vor einer Ausweisung und Abschiebung. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Bei der Rechtsstellung "als Flüchtling im Ausland anerkannt" ist im AZR nur die Person zu erfassen, der die Flüchtlingseigenschaft i. S. d. Genfer Flüchtlingskonvention durch einen anderen Vertragsstaat der GFK zuerkannt worden ist (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 6 AZRG i. V. m. Tabelle 7 Anlage zur AZRG-DV). Der Eintrag "als Flüchtling im Ausland anerkannt" sollte bei Kenntniserlangung für jeden im AZR zu erfassendem Ausländer, der diesen Status besitzt, erfolgen, unabhängig von seiner eigentlichen aufenthaltsrechtlichen Stellung. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
HAuslG: § 1 |
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Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:rechtsstellung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
30.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Identifikationsnummer | |||||||
Feldlänge | unbekannt | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Identifikationsnummer laut IDNrG. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
IDNrG: § 1, § 4 Abs. 2 Nr. 1 |
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Darstellungsform | |||||||
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 1 | |||||
Grundpersonalien | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Die Grundpersonalien fassen eine Reihe persönlicher Angaben der betroffenen Person zusammen. |
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Beinhaltet | |||||||
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DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Familienname | |||||||
Feldlänge | 90 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Allgemeiner Name |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Der Familienname bezeichnet den vollständigen aktuellen Familiennamen. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Für die Schreibweise des Namens von Ausländern ist die Eintragung im Pass maßgebend. Ein Familienname kann der Geburtsname, der gemeinsam bestimmte Ehename oder Lebenspartnerschaftsname i. S. d. § 3 des Lebenspartnerschaftsgesetzes, der Ehename oder der Lebenspartnerschaftsname zusammen mit dem hinzugefügten Begleitnamen sein. Lebenspartner ist eine Person i. S. d. § 1 Lebenspartnerschaftsgesetzes. Lässt sich bei dem Namen einer ausländischen Person aus der Eintragung in ihrem Pass oder sonstigen Ausweispapieren eine Aufteilung in Familien- und Vornamen nicht feststellen (sog. Blockname. Kann sowohl unter "Full name", "Given name" oder "Surname" im Pass stehen), so wird der gesamte Name mit der in der Eintragung im Pass oder in sonstigen Ausweispapieren enthaltenen Reihenfolge der Wörter im Feld "Familienname" erfasst (Blockname) (vgl. Ziffer 3.3.1 AVV-AZRG). Die Art und Weise der Eintragung von Namen (Familien-, Geburts- und Vornamen) im AZR ist in der AVV-AZRG geregelt. Hiernach ist, soweit möglich, die Schreibweise zu übernehmen, die sich aus den Ausweispapieren oder aus den sonstigen amtlichen Unterlagen sowie aus amtlichen Übersetzungen ergibt. Die möglichen Quellen sind in folgender Reihenfolge zu nutzen: Behördlich geprüfter Pass, ungeprüfter Pass, deutsches Personenstandsdokument, vorliegende ausländische Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde), die (ggf. transkribierte) eigene Angabe der ausländischen Person. Eine Eintragung erfolgt in lateinischen Zeichen. Sonderzeichen sind im Umfang des von DIN 91379 zur Verfügung gestellten Zeichensatz zu berücksichtigen. Hierbei sind nach dem Übereinkommen über die Angabe von Familiennamen und Vornamen in den Personenstandsbüchern die Normen der Internationalen Normenorganisation (ISO) anzuwenden (vgl. 4.1.1.2 PassVwV). Geburtsurkunden, welche nicht mit lateinischen Zeichen ausgefertigt wurden, sind nach den Vorgaben der in "Literaturhinweise und Weblinks" aufgeführten ISO Normen in DIN 91379 zu transliterieren. Sonderregelungen sind jedoch bei lokal verwendeten Transliterationstabellen möglich. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
LPartG: § 3 |
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Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
004 - Grundpersonalien |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Geburtsname | |||||||
Feldlänge | 90 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Allgemeiner Name |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Der Geburtsname ist der als Familienname einer Person in die Geburtsurkunde eingetragene Name. Der Geburtsname einer Person kann sich durch familienrechtliche Vorgänge ändern (z. B. Adoption, Namenserteilungen und -erklärungen). Nicht anzugeben sind frühere Familiennamen, welche in Datenblatt Nr. 014.01 angegeben werden. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Es ist der Geburtsname mit Namensbestandteilen in der Reihenfolge des Geburtseintrags in der Geburtsurkunde anzugeben. Er wird nur erfasst, wenn ein abweichender Familienname vorliegt. Lässt sich bei dem Namen einer ausländischen Person aus der Eintragung in ihrem Pass oder sonstigen Ausweispapieren eine Aufteilung in Familien- und Vornamen nicht feststellen (sog. Blockname. Kann sowohl unter "Full name", "Given name" oder "Surname" im Pass stehen), so wird der gesamte Name mit der in der Eintragung im Pass oder in sonstigen Ausweispapieren enthaltenen Reihenfolge der Wörter im Feld "Familienname" erfasst (Blockname) (vgl. Ziffer 3.3.1 AVV-AZRG) Die Art und Weise der Eintragung von Namen (Familien-, Geburts- und Vornamen) im AZR ist in der AVV-AZRG geregelt. Hiernach ist, soweit möglich, die Schreibweise zu übernehmen, die sich aus den Ausweispapieren oder aus den sonstigen amtlichen Unterlagen sowie aus amtlichen Übersetzungen ergibt. Die möglichen Quellen sind in folgender Reihenfolge zu nutzen: Behördlich geprüfter Pass, ungeprüfter Pass, deutsches Personenstandsdokument, vorliegende ausländische Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde), die (ggf. transkribierte) eigene Angabe der ausländischen Person. Eine Eintragung erfolgt in lateinischen Zeichen. Sonderzeichen sind im Umfang des von DIN 91379 zur Verfügung gestellten Zeichensatz zu berücksichtigen. Hierbei sind nach dem Übereinkommen über die Angabe von Familiennamen und Vornamen in den Personenstandsbüchern die Normen der Internationalen Normenorganisation (ISO) anzuwenden (vgl. 4.1.1.2 PassVwV). Geburtsurkunden, welche nicht mit lateinischen Zeichen ausgefertigt wurden, sind nach den Vorgaben der in "Literaturhinweise und Weblinks" aufgeführten ISO Normen in DIN 91379 zu transliterieren. Sonderregelungen sind jedoch bei lokal verwendeten Transliterationstabellen möglich." |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
004 - Grundpersonalien |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Vorname | |||||||
Feldlänge | 60 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Allgemeiner Name |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Der Vorname ist der individuelle persönliche Name einer Person. Eine Person kann mehrere Vornamen besitzen. Alle Vornamen einer Person sind aufzuführen. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Für die Schreibweise des Vornamens von ausländischen Personen ist die Eintragung im Pass maßgeblich. Die Art und Weise der Eintragung von Namen (Familien-, Geburts- und Vornamen) im AZR ist in der AVV-AZRG geregelt. Hiernach ist, soweit möglich, die Schreibweise zu übernehmen, die sich aus den Ausweispapieren oder aus den sonstigen amtlichen Unterlagen sowie aus amtlichen Übersetzungen ergibt. Die möglichen Quellen sind in folgender Reihenfolge zu nutzen: Behördlich geprüfter Pass, ungeprüfter Pass, deutsches Personenstandsdokument, vorliegende ausländische Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde), die (ggf. transkribierte) eigene Angabe der ausländischen Person. Eine Eintragung erfolgt in lateinischen Zeichen. Sonderzeichen sind im Umfang des von DIN 91379 zur Verfügung gestellten Zeichensatz zu berücksichtigen. Hierbei sind nach dem Übereinkommen über die Angabe von Familiennamen und Vornamen in den Personenstandsbüchern die Normen der Internationalen Normenorganisation (ISO) anzuwenden (vgl. 4.1.1.2 PassVwV). Geburtsurkunden, welche nicht mit lateinischen Zeichen ausgefertigt wurden, sind nach den Vorgaben der in "Literaturhinweise und Weblinks" aufgeführten ISO Normen in DIN 91379 zu transliterieren. Sonderregelungen sind jedoch bei lokal verwendeten Transliterationstabellen möglich." |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
004 - Grundpersonalien |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Familienname nach deutschem Recht | |||||||
Feldlänge | 90 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Allgemeiner Name |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Führt die ausländische Person nach deutschem Recht einen anderen als den im ausländischen Pass angegebenen Familiennamen und kann eine Änderung des Passes aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht vorgenommen werden, so wird im Familiennamen nach deutschem Recht dieser angegeben. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Unter dem Begriff "Schreibweise des Namens nach deutschem Recht" (entspricht der Namensführung nach deutschem Recht) werden die Vor-, Familien- und Geburtsnamen erfasst, die nach deutschem Recht neben den Namen nach dem Recht des Herkunftslandes geführt werden. Als Gründe für Abweichungen kommen vor allem unterschiedliche familien- oder personenstandsrechtliche Beurteilungen eines Sachverhalts in den verschiedenen Rechtsordnungen in Betracht. Das ist z. B. der Fall, wenn eine Ehe nach deutschem Recht geschlossen und der Name der Ehefrau angenommen wurde, was nach dem Recht des Herkunftsstaates nicht zulässig ist. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
004 - Grundpersonalien |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Vorname nach deutschem Recht | |||||||
Feldlänge | 60 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Allgemeiner Name |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Führt die ausländische Person nach deutschem Recht einen anderen als den im ausländischen Pass angegebenen Vornamen und kann eine Änderung des Passes aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht vorgenommen werden, so wird im Vornamen nach deutschem Recht dieser angegeben. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Unter dem Begriff "Schreibweise des Namens nach deutschem Recht" (entspricht der Namensführung nach deutschem Recht) werden die Vor-, Familien- und Geburtsnamen erfasst, die nach deutschem Recht neben den Namen nach dem Recht des Herkunftslandes geführt werden. Als Gründe für Abweichungen kommen vor allem unterschiedliche familien- oder personenstandsrechtliche Beurteilungen eines Sachverhalts in den verschiedenen Rechtsordnungen in Betracht. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
004 - Grundpersonalien |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Geburtsname nach deutschem Recht | |||||||
Feldlänge | 90 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Allgemeiner Name |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Führt die ausländische Person nach deutschem Recht einen anderen als den im ausländischen Pass angegebenen Geburtsnamen und kann eine Änderung des Passes aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht vorgenommen werden, so wird im Geburtsnamen nach deutschem Recht dieser angegeben. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Unter dem Begriff "Schreibweise des Namens nach deutschem Recht" (entspricht der Namensführung nach deutschem Recht) werden die Vor-, Familien- und Geburtsnamen erfasst, die nach deutschem Recht neben den Namen nach dem Recht des Herkunftslandes geführt werden. Als Gründe für Abweichungen kommen vor allem unterschiedliche familien- oder personenstandsrechtliche Beurteilungen eines Sachverhalts in den verschiedenen Rechtsordnungen in Betracht. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
004 - Grundpersonalien |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
13.1.2023 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Geburtsdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Teilbekanntes Datum mit unbekannt | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Geburtsdatum ist das Datum, an dem die ausländische Person geboren worden ist. Es muss ein vollständiges, teilbekanntes und unbekanntes Datum abgebildet werden können. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Fehlende oder unvollständige Geburtsdaten sind wie folgt anzugeben: Fehlende Tages-, Monats- oder Jahresangaben sind jeweils durch Nullen anzugeben. Bei fehlender Monatsangabe wird auch die Tagesangabe durch Nullen angegeben, bei unbekanntem Jahr entsprechend die Tages- und Monatsangabe; z. B. vollständig bekannt: 13.07.2018 Tag unbekannt: 00.07.2018 Monat unbekannt: 00.00.2018 Jahr unbekannt: 00.00.0000 (= unbekannt) Für die Erfassung des Geburtsdatums ist zunächst die Eintragung im Pass maßgeblich. Die möglichen Quellen sind in folgender Reihenfolge zu nutzen: Behördlich geprüfter Pass, ungeprüfter Pass, deutsches Personenstandsdokument, vorliegende ausländische Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde), die (ggf. transkribierte) eigene Angabe der ausländischen Person. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
004 - Grundpersonalien |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.2.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Geburtsort | |||||||
Feldlänge | 40 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Der Geburtsort ist der Ort innerhalb einer Gemeinde oder vergleichbar bezeichnetem Gebiet, an dem die ausländische Person geboren wurde. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Ist der Geburtsort nicht zu ermitteln, ist kein Eintrag vorzunehmen (wenn weder Originaldokumente vorgelegt werden, noch die ausländische Person Angaben macht.) Für die Erfassung des Geburtsorts ist zunächst die Eintragung im Pass maßgeblich. Die möglichen Quellen sind in folgender Reihenfolge zu nutzen: Behördlich geprüfter Pass, ungeprüfter Pass, deutsches Personenstandsdokument, vorliegende ausländische Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde), die (ggf. transkribierte) eigene Angabe der ausländischen Person. Eine Eintragung erfolgt in lateinischen Zeichen. Sonderzeichen sind im Umfang des von DIN 91379 zur Verfügung gestellten Zeichensatz zu berücksichtigen. Bei der Bezeichnung von Orten im Ausland ist die dort geltende Bezeichnung zum Zeitpunkt der Geburt zu verwenden. Gibt es für einen solchen Ort außer der fremden auch eine allgemein übliche deutsche Bezeichnung, so ist diese zu wählen. Als "allgemein üblich" ist eine Ortsbezeichnung grundsätzlich dann anzusehen, wenn sie im gegenwärtigen Sprachgebrauch der Bevölkerung anerkannt ist oder in einer Vielzahl von lieferbaren Büchern bzw. sonstigen Publikationen Verwendung findet. Die fremde Bezeichnung kann auf Verlangen oder wenn dies zur Klarstellung notwendig ist in Klammern hinzugefügt werden. Deutsche Bezeichnungen für ausländische Orte, die ausschließlich im Zeitraum von 1933 bis 1945 eingeführt wurden, sind nicht eintragungsfähig und stellen keine allgemein übliche deutsche Bezeichnung dieser Orte dar (vgl. PassVwV 4.1.5.1). |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
004 - Grundpersonalien |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.2.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Geburtsbezirk | |||||||
Feldlänge | 40 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Der Geburtsbezirk bezeichnet das Gebiet, in dem sich der Geburtsort befindet. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Durch die Angabe wird der Herkunftsort genauer bezeichnet (z. B. im Zusammenhang mit der Klärung der Identität bei der Passbeschaffung). Ist der Geburtsbezirk nicht zu ermitteln, ist kein Eintrag vorzunehmen. Eine Eintragung erfolgt in lateinischen Zeichen. Sonderzeichen sind im Umfang des von DIN 91379 zur Verfügung gestellten Zeichensatz zu berücksichtigen. Bei der Bezeichnung von Orten im Ausland ist die dort geltende Bezeichnung zum Zeitpunkt der Geburt zu verwenden. Gibt es für einen solchen Ort außer der fremden auch eine allgemein übliche deutsche Bezeichnung, so ist diese zu wählen. Als "allgemein üblich" ist eine Ortsbezeichnung grundsätzlich dann anzusehen, wenn sie im gegenwärtigen Sprachgebrauch der Bevölkerung anerkannt ist oder in einer Vielzahl von lieferbaren Büchern bzw. sonstigen Publikationen Verwendung findet. Die fremde Bezeichnung kann auf Verlangen oder wenn dies zur Klarstellung notwendig ist in Klammern hinzugefügt werden. Deutsche Bezeichnungen für ausländische Orte, die ausschließlich im Zeitraum von 1933 bis 1945 eingeführt wurden, sind nicht eintragungsfähig und stellen keine allgemein übliche deutsche Bezeichnung dieser Orte dar (vgl. PassVwV 4.1.5.1). |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
004 - Grundpersonalien |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
13.1.2023 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Geburtsland | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Angaben zum Staat | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Dieses Element bezeichnet den Staat, in dem der Betroffene geboren ist. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Bei nicht mehr existenten Staaten ist der Nachfolgestaat des Gebietes des Geburtsorts anzugeben. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
004 - Grundpersonalien |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
13.1.2023 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Geschlecht | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Geschlecht einer Person. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Für die Erfassung des Geschlechts (weiblich, männlich, keine Angabe, divers) ist zunächst die Eintragung im Pass maßgeblich. Die möglichen Quellen sind in folgender Reihenfolge zu nutzen: Behördlich geprüfter Pass, ungeprüfter Pass, deutsches Personenstandsdokument, vorliegende ausländische Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde), die eigene Angabe der ausländischen Person. Zum Speichersachverhalt "Geschlecht" ist die Ausprägung "divers" nur bei einem gleichartigen Vermerk in einem amtlichen Dokument bzw. bei Fehlen amtlicher Dokumente nur bei Vorlage eines entsprechenden medizinischen Gutachtens zu nutzen (vgl. § 45b Abs. 1 und 3 PStG). Eine Vorbefassung und Entscheidung durch das Personenstandswesen / das Standesamt ist somit in jedem Fall notwendig. Reine Eigenangaben ohne amtlichen Nachweis genügen diesen Anforderungen somit nicht und sind weiterhin mit der Ausprägung "unbekannt" im AZR zu erfassen. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:xoev-de:xinneres:codeliste:geschlecht | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
004 - Grundpersonalien |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Doktorgrad | |||||||
Feldlänge | 25 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Der oder die Doktorgrade einer Person, wie sie in Nr. 4.1.3 der VwV zum PassG definiert sind. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Es sind nur diejenigen Doktorgrade anzugeben, die nach Nr. 4.1.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (PassG) – PassVwV – in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2009 (GMBl 2009, S. 1686) in Pässe eingetragen werden dürfen. Zulässig sind: "DR." "Dr.", DR.HC.", "Dr.hc.", "DR.EH.", "Dr.eh.". Sind mehrere Doktorgrade anzugeben, so sind sie durch ein Leerzeichen zu trennen |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
004 - Grundpersonalien |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
13.1.2023 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Staatsangehörigkeit | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1..4 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Staatsangehörigkeit ist die rechtliche Zugehörigkeit einer Person zu einem Staat. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Die möglichen Quellen sind in folgender Reihenfolge zu nutzen: Behördlich geprüfter Pass, ungeprüfter Pass, deutsches Personenstandsdokument, vorliegende ausländische Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde), die (ggf. transkribierte) eigene Angabe der ausländischen Person. Bei mehreren vorhandenen Staatsangehörigkeiten einer Person ist (sind) zuerst die evtl. vorhandene(n) Unionsbürgerschaft(en) zu hinterlegen. Die Anwendung des Schlüssels 997 (Staatenlos) setzt voraus, dass die Staatenlosigkeit einer ausländischen Person nachgewiesen ist. Der Schlüssel 998 (Ungeklärte Staatsangehörigkeit) wird im Vergleich dazu eingegeben, wenn die konkrete Staatsangehörigkeit bzw. Staatenlosigkeit einer ausländischen Person nicht bestimmt werden kann oder mehrere Staaten in Betracht kommen. Personen palästinensischer Volkszugehörigkeit werden als staatenlos angesehen, soweit sie nicht eine andere Staatsangehörigkeit erworben haben (BVerwGE 92, 116, iuris Rn 15). Ob ein Erwerb stattgefunden hat, ist durch die aktenführende ABH im Einzelfall zu prüfen. Unter dem Staatenschlüssel 459 "Personen aus den Palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt)" sind alle Personen zu verstehen, für die die Staatenlosigkeit gemäß dem Staatenlosenübereinkommen festgestellt wurde und die Dokumente (insbesondere Pässe bzw. Passersatz-papiere) vorlegen können, die von der Palästinensischen Behörde ausgestellt wurden, soweit die (Serien- bzw.) Identitätsnummer mit den Ziffern 4, 8 oder 9 beginnt. Diese Nummern werden ausschließlich für palästinensische Volkszugehörige verwendet, die aus den Palästinensischen Gebieten stammen. Hiervon sind die palästinensischen Volkszugehörigen zu unterscheiden, die nicht aus den Palästinensischen Gebieten stammen. Auch diese verfügen teilweise über Dokumente der Palästinensischen Behörde, deren (Serien- bzw.) Identitätsnummer mit der Ziffer 0 beginnt. Diese Personen werden unter dem Schlüssel 997 (Staatenlos) oder 998 (Ungeklärt) geführt, sofern nicht eine eindeutige Staatsangehörigkeit festgestellt werden konnte. Der Schlüssel 998 ist auch für palästinensische Volkszugehörige zu verwenden, die aus den Palästinensischen Gebieten stammen, die Staatenlosigkeit aber nicht festgestellt werden kann, bzw. deren Prüfung noch andauert. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:bund:destatis:bevoelkerungsstatistik:schluessel:staatsangehoerigkeit | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
004 - Grundpersonalien |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Familienverband | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Der Familienverband beschreibt die Beziehung zu begleitenden minderjährigen Kindern und Jugendlichen, Elternteilen, Ehegatten und Lebenspartnern. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Die Speicherung eines Familienverbandes erfolgt nur bei gemeinsamer Einreise von familiär verbundenen ausländischen Personen, die unerlaubt eingereist sind, unerlaubt aufhältig sind, ein Asylgesuch geäußert oder einen Asylantrag gestellt haben und nur für die Dauer des Asylverfahrens. Der Zweck der Speicherung des Familienverbands ist es, die gemeinsam eingereisten Familienangehörigen zusammen unterzubringen. Die Familienbeziehungen sind bei allen Mitgliedern des Familienverbandes (begleitenden minderjährigen Kindern und Jugendlichen, Elternteilen, Ehegatten und Lebenspartnern) zu speichern. |
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Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.2.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Familienmitglied | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Familienmitglieder können nur sein: Kinder, Eltern, Ehegatten oder Lebenspartner. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Die Beziehung kann sein: Kind, Elternteil, Ehegatte oder Lebenspartner. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:familienbeziehung | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
005 - Familienverband |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Vorname Familienmitglied | |||||||
Feldlänge | 60 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Der Vorname eines Familienmitglieds. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
siehe auch Datenblatt Nr. 004.03 |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
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Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
005 - Familienverband |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Familienname Familienmitglied | |||||||
Feldlänge | 90 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Der Familienname eines Familienmitglieds. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
siehe auch Datenblatt Nr. 004.01 |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
005 - Familienverband |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
5.5.2021 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
AZR-Nummer | |||||||
Feldlänge | 12 | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | AZR-Nummer |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die AZR-Nummer eines Familienmitglieds. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
005 - Familienverband |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Anschrift im Bundesgebiet | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Die Anschrift in Deutschland, an der die Person gemeldet ist oder war (frühere Anschriften). |
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Beinhaltet | |||||||
|
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Anschrift - Gemeindeschlüssel | |||||||
Feldlänge | 8 | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Code |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Es ist der vom Statistischen Bundesamt herausgegebene bundeseinheitliche Gemeindeschlüssel der Gemeinde anzugeben, in der die Wohnung liegt. In Abhängigkeit von Datenblatt Nr. 006.12 ist dies entweder die aktuelle oder zuletzt bekannte Anschrift in Deutschland. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:bund:destatis:bevoelkerungsstatistik:schluessel:ags | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
006 - Anschrift im Bundesgebiet |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
13.1.2023 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Anschrift - Hausnummer | |||||||
Feldlänge | 4 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Es sind nur die Ziffern einer Hausnummer anzugeben. In Abhängigkeit von Datenblatt Nr. 006.12 ist dies entweder die aktuelle oder zuletzt bekannte Anschrift in Deutschland. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
[0-9]* | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
006 - Anschrift im Bundesgebiet |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
13.1.2023 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Anschrift - Hausnummer Buchstabe Zusatzziffer | |||||||
Feldlänge | 4 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Es sind die Buchstaben oder die Zusatzziffern zur Hausnummer gemäß der amtlichen Festlegung der Gemeinde zur Hausnummer anzugeben. Beispiel: 124 a, 124 A, 109.5, 135.44, 116/1 In Abhängigkeit von Datenblatt Nr. 006.12 ist dies entweder die aktuelle oder zuletzt bekannte Anschrift in Deutschland. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
[\p{L}0-9./ ] | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
006 - Anschrift im Bundesgebiet |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
13.1.2023 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Anschrift - Postleitzahl | |||||||
Feldlänge | 5 | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Es ist die Postleitzahl anzugeben. Beispiel: 13353, 74569, ... In Abhängigkeit von Datenblatt Nr. 006.12 ist dies entweder die aktuelle oder zuletzt bekannte Anschrift in Deutschland. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
[0-9]* | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
006 - Anschrift im Bundesgebiet |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
13.1.2023 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Anschrift - Stockwerks- bzw. Wohnungsnummer | |||||||
Feldlänge | 4 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Es können Stockwerks- oder Wohnungsnummern angegeben werden, soweit sie für die Adressierung erforderlich sind. Beispiele: 7OG, 13OG, P für Parterre, HP für Hochparterre, St für Souterrain oder (Wohnung) 115. In Abhängigkeit von Datenblatt Nr. 006.12 ist dies entweder die aktuelle oder zuletzt bekannte Anschrift in Deutschland. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
[\p{L}0-9./ ]* | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
006 - Anschrift im Bundesgebiet |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Anschrift - Straße | |||||||
Feldlänge | 50 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Es ist die Bezeichnung der Straße anzugeben. Die Feldlänge ist auf 55 Zeichen beschränkt. Bei Überschreitung einer Länge von 25 Zeichen darf sinnvoll abgekürzt werden. Ist keine Straßenbezeichnung – wohl aber eine Hausnummer – vorhanden, so ist die Zeichenkette „Hausnummer“ anzugeben. Sind weder Straßenbezeichnung noch Hausnummer vorhanden, so ist die Zeichenkette „ohne Hausnummer“ anzugeben. In Abhängigkeit von Datenblatt Nr. 006.12 ist dies entweder die aktuelle oder zuletzt bekannte Anschrift in Deutschland. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
006 - Anschrift im Bundesgebiet |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
13.1.2023 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Anschrift - Teilnummer der Hausnummer | |||||||
Feldlänge | 5 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Es sind Teilnummern zur Hausnummer anzugeben. Beispiel: 16 1/7 In Abhängigkeit von Datenblatt Nr. 006.12 ist dies entweder die aktuelle oder zuletzt bekannte Anschrift in Deutschland. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
006 - Anschrift im Bundesgebiet |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Anschrift - Wohnort | |||||||
Feldlänge | 50 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Es ist die postalische Wohnortsbezeichnung anzugeben. Die Feldlänge ist auf 40 Zeichen beschränkt. In Abhängigkeit von Datenblatt Nr. 006.12 ist dies entweder die aktuelle oder zuletzt bekannte Anschrift in Deutschland. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
006 - Anschrift im Bundesgebiet |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Anschrift - Wohnort früherer Gemeindename | |||||||
Feldlänge | 50 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Es ist der frühere Gemeindename anzugeben, der als Stadt- bzw. Ortsteilname dem jetzigen Gemeindenamen hinzugefügt werden kann. Der frühere Gemeindename (jetziger Ortsteil- oder Stadtteilname) ist bei Adressierungen unterhalb des Namens (oberhalb der Straßenbezeichnung) anzugeben Beispiel: Frau Rita Scholl Zuffenhausen Am Stadtpark 12 70123 Stuttgart Die Feldlänge ist auf 40 Zeichen beschränkt. In Abhängigkeit von Datenblatt Nr. 006.12 ist dies entweder die aktuelle oder zuletzt bekannte Anschrift in Deutschland. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
006 - Anschrift im Bundesgebiet |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
13.1.2023 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Anschrift - Wohnungsinhaber | |||||||
Feldlänge | unbeschränkt | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
In diesem Element ist der Hauptmieter oder Eigentümer der Wohnung anzugeben, soweit dies für die Adressierung erforderlich ist. Bei Überschreitung einer Länge von 26 Zeichen darf sinnvoll abgekürzt werden. In Abhängigkeit von Datenblatt Nr. 006.12 ist dies entweder die aktuelle oder zuletzt bekannte Anschrift in Deutschland. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
006 - Anschrift im Bundesgebiet |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
13.1.2023 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Anschrift - Zusatzangaben | |||||||
Feldlänge | 50 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Es sind Zusatzangaben zur Anschrift anzugeben. Beispiele: Hinterhaus, Gartenhaus. Bei Überschreitung einer Länge von 21 Zeichen darf sinnvoll abgekürzt werden. In Abhängigkeit von Datenblatt Nr.Datenblatt Nr. 006.12 ist dies entweder die aktuelle oder zuletzt bekannte Anschrift in Deutschland. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
006 - Anschrift im Bundesgebiet |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
13.1.2023 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Frühere Anschrift | |||||||
Feldlänge | 1 | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Bool |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Hier wird dokumentiert, ob die Anschrift in Datenblatt Nr. 006.01 bis Datenblatt Nr. 006.11 die letzte frühere Anschrift ist oder nicht. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
006 - Anschrift im Bundesgebiet |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
22.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Einzugsdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Dies ist das Datum des Einzugs zu der in Datenblatt Nr. 006.01 bis Datenblatt Nr. 006.11 genannten Adresse. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
006 - Anschrift im Bundesgebiet |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
22.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Auszugsdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum des Auszugs zu der in Datenblatt Nr. 006.01 bis Datenblatt Nr. 006.11 genannten Adresse. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
006 - Anschrift im Bundesgebiet |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..1 | |||||
Entscheidung zur Verteilung | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Informationen zur Entscheidung zur Verteilung von unerlaubt eingereisten ausländischen Personen, die nicht um Asyl nachsuchen. |
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Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
(Datum) Angaben über die Verteilung nach § 15a des Aufenthaltsgesetzes | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Hier wird das Datum der Entscheidung zur Verteilung (Bescheiddatum) von unerlaubt eingereisten ausländischen Personen dokumentiert, die nicht um Asyl nachsuchen. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, §§ 50 - 54 AufenthG: § 15a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
007 - Entscheidung zur Verteilung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
(Schlüssel Aufnahmeeinrichtung) Angaben über die Verteilung nach § 15a des Aufenthaltsgesetzes | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Hier wird das Behördenkennzeichen der zuständigen Aufnahmeeinrichtung oder Ausländerbehörde dokumentiert. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Die vollständige Codeliste enthält Behördenkennungen von Ausländerbehörden (ABH), Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) oder Aufnahmeeinrichtungen (AE). Auszuwählen sind hier nur die Kennungen der Behördenart Aufnahmeeinrichtung (inkl. ANKER-Einrichtungen u. ä. Konstrukte mit Einbindung von AE). |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, §§ 50 - 54 AufenthG: § 15a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:abhkennung | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
007 - Entscheidung zur Verteilung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
(Name Aufnahmeeinrichtung) Angaben über die Verteilung nach § 15a des Aufenthaltsgesetzes | |||||||
Feldlänge | 25 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Hier wird die Bezeichnung der zuständigen Aufnahmeeinrichtung oder Ausländerbehörde dokumentiert, wenn die Angabe in Datenblatt Nr. 007.02 nicht vorhanden ist. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, §§ 50 - 54 AufenthG: § 15a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
007 - Entscheidung zur Verteilung |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..1 | |||||
Zuständigkeit | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Weitere zuständige Behörden, welche auf Grund gesetzlich zugewiesener Aufgaben ebenfalls involviert sind. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
|
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Zuständige Aufnahmeeinrichtung | |||||||
Feldlänge | 6 | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Behördenkennzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Behördenkennzeichen der Aufnahmeeinrichtung, die für die Unterbringung einer asylsuchenden Person zuständig ist. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Die vollständige Codeliste enthält Behördenkennungen von Ausländerbehörden (ABH), Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) oder Aufnahmeeinrichtungen (AE). Auszuwählen sind hier nur die Kennungen der Behördenart Aufnahmeeinrichtung (inkl. ANKER-Einrichtungen u. ä. Konstrukte mit Einbindung von AE). |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 45, § 46, §§ 50 - 54 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
010 - Zuständigkeit |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Zuständige Aufnahmeeinrichtung (Freitext) | |||||||
Feldlänge | 25 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Bezeichnung der zuständigen Behörde, falls kein Behördenkennzeichen für diese Behörde vorhanden ist. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 45, § 46, §§ 50 - 54 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
010 - Zuständigkeit |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
24.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Zuständige Ausländerbehörde | |||||||
Feldlänge | 6 | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Behördenkennzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Behördenkennzeichen der Ausländerbehörde, die für den Aufenthalt einer ausländische Person zuständig ist. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Bezeichnet die jeweilige Behördenkennung einer Ausländerbehörde (ABH), Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) oder Aufnahmeeinrichtung (AE). |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 71 Abs. 1 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
010 - Zuständigkeit |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Zuständige Ausländerbehörde (Freitext) | |||||||
Feldlänge | 25 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Bezeichnung der zuständigen Behörde, falls kein Behördenkennzeichen für diese Behörde vorhanden ist. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AufenthG: § 71 Abs. 1 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
010 - Zuständigkeit |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Zuständige Asylbewerberleistungsbehörde | |||||||
Feldlänge | 6 | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Behördenkennzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Behördenkennzeichen der Behörde, die gem. § 10 Asylbewerberleistungsgesetz für Leistungen nach diesem Gesetz örtlich zuständig ist. Die für die Durchführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden werden durch die Landesregierungen oder die von ihnen beauftragten obersten Landesbehörden bestimmt. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylbLG: § 10 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
010 - Zuständigkeit |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Zuständige Asylbewerberleistungsbehörde (Freitext) | |||||||
Feldlänge | 25 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Bezeichnung der zuständigen Behörde, falls kein Behördenkennzeichen für diese Behörde vorhanden ist. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylbLG: § 10 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
010 - Zuständigkeit |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Jugendamt der vorläufigen Inobhutnahme | |||||||
Feldlänge | 6 | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Behördenkennzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Behördenkennzeichen des vorläufig zuständigen Jugendamtes. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
010 - Zuständigkeit |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Jugendamt der vorläufigen Inobhutnahme (Freitext) | |||||||
Feldlänge | 25 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Bezeichnung der zuständigen Behörde, falls kein Behördenkennzeichen für diese Behörde vorhanden ist. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
010 - Zuständigkeit |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Endgültig zuständiges Jugendamt | |||||||
Feldlänge | 6 | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Behördenkennzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Behördenkennzeichen des endgültig zuständigen Jugendamtes. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
010 - Zuständigkeit |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Endgültig zuständiges Jugendamt (Freitext) | |||||||
Feldlänge | 25 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Bezeichnung der zuständigen Behörde, falls kein Behördenkennzeichen für diese Behörde vorhanden ist. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
010 - Zuständigkeit |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
11.1.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Zuständiges Bundesland | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Bundesland, in dem sich die zuständige Ausländerbehörde oder Aufnahmeeinrichtung befindet. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:bund:destatis:bevoelkerungsstatistik:schluessel:bundesland | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
010 - Zuständigkeit |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Gesundheitsdaten | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Informationen zu Untersuchungen und/oder Impfungen im Rahmen der Unterbringung in Aufnahme- bzw. Gemeinschaftseinrichtungen. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
11.1.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art der Gesundheitsdaten | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Art der Untersuchungen und/oder Impfungen im Rahmen der Unterbringung in Aufnahme- bzw. Gemeinschaftseinrichtungen. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Die in den Beschreibungen der Codeliste teilweise ergänzend enthaltenen Nummern beziehen sich auf den Dokumentationsschlüssel für Impfungen des gemeinsamen Bundesausschusses über Schutzimpfungen und bezeichnen jeweils die in der Codeliste beschriebene Impfung. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 62 Abs. 1 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:gesundheitsdatenart | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
011 - Gesundheitsdaten |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ereignisdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum einer durchgeführten Untersuchung bzw. Impfung im Rahmen der Unterbringung in Aufnahme- bzw. Gemeinschaftseinrichtungen. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 62 Abs. 1 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
011 - Gesundheitsdaten |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ort | |||||||
Feldlänge | 40 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Der Ort, an dem die Untersuchung und/oder Impfung im Rahmen der Unterbringung in Aufnahme- bzw. Gemeinschaftseinrichtungen durchgeführt wurde. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Bei einem Ort im Bundesgebiet ist nur der Ortsname anzugeben, ansonsten Ortsname und Land. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 62 Abs. 1 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
011 - Gesundheitsdaten |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
29.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Löschdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Löschdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Datum, an dem die durchgeführte Maßnahme / das Ereignis abweichend von den Regelungen des § 36 AZRG in Verbindung mit § 18 AZRG-DV gelöscht werden soll. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Von verwaltungsintern gesetzten Fristen ist abzusehen. Ausschlaggebend sind allein gesetzlich vorgesehene Fristen. Die Fristberechnung muss bei Eintragung eines Löschdatums entsprechend der gesetzlichen Regelungen erfolgen. Gesundheitsdaten werden im AZR spätestens nach 12 Monaten automatisiert gelöscht. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AZRG: § 36 AZRG-DV: § 18 AsylG: § 7, § 8, § 62 Abs. 1 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
011 - Gesundheitsdaten |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Abweichende Schreibweise bei Namen | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Eine abweichende Schreibweise der Namen, die bereits in den Datenblättern Nr. 004 , 005 oder 006 erfasst wurden (Familienname, Vorname oder Geburtsname). |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Die Speicherung abweichender Namensschreibweisen berücksichtigt die unterschiedlichen Transkriptionen, die bei annähernd lautgerechter Übertragung der Namen aus einer Schriftsprache mit nicht-lateinischen Schriftzeichen zustande kommen. Transkriptionen sind sorgfältig vorzunehmen, da abweichende Namensschreibweisen ein wichtiges Hilfsmittel für die Feststellung der Identität darstellen. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Familienname - abweichende Schreibweise | |||||||
Feldlänge | 90 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Allgemeiner Name |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die abweichende Schreibweise eines Familiennamens. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
012 - Abweichende Schreibweise bei Namen |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
14.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Geburtsname - abweichende Schreibweise | |||||||
Feldlänge | unbeschränkt | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Allgemeiner Name |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die abweichende Schreibweise eines Geburtsnamens. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
012 - Abweichende Schreibweise bei Namen |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Vorname - abweichende Schreibweise | |||||||
Feldlänge | 60 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Allgemeiner Name |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die abweichende Schreibweise eines Vornamens. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
012 - Abweichende Schreibweise bei Namen |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Andere Namen | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Andere Namen sind Genanntnamen, Künstler- oder Ordensnamen sowie nicht definierte Namen, die der Betroffene ohne die Absicht führt, damit die Identität zu verschleiern (z. B. Pater Remigius). |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Nach deutschem Namensrecht sind "Andere Namen" wie z. B. Ordens- oder Künstlername keine Namen im juristischen Sinne. Sie können aber in Dokumenten eingetragen werden. Genanntnamen, Ordens- und Künstlernamen sind nur dann zu speichern, wenn sie im Pass eingetragen sind oder aus anderen amtlichen Quellen, z. B. aus dem Melderegister, bekannt geworden sind. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
2.2.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art eines anderen Namens | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Art eines anderen Namens aus Datenblatt Nr. 013.02. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:anderername | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
013 - Andere Namen |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Anderer Name | |||||||
Feldlänge | 90 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Hier wird der andere Name erfasst. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
013 - Andere Namen |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Früherer Name | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Frühere Namen sind solche Namen, die der Betroffene rechtmäßig geführt hat und die aufgrund einer offiziellen Änderung durch einen neuen Namen ersetzt worden sind. Frühere Namen entstehen im Register, wenn eine Namensänderung gemeldet wird. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
5.9.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Früherer Familienname | |||||||
Feldlänge | unbeschränkt | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Allgemeiner Name |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Frühere Familiennamen sind solche Namen, die der Betroffene rechtmäßig geführt hat und die aufgrund einer offiziellen Änderung durch einen neuen Namen ersetzt worden sind. Frühere Namen entstehen im Register, wenn eine Namensänderung gemeldet wird. Nicht anzugeben ist der Geburtsname, welcher in Datenblatt Nr. 004.02 angegeben wird. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Wird im AZR bei Namensänderungen automatisiert befüllt. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
014 - Früherer Name |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
10.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Frühere Vornamen | |||||||
Feldlänge | unbeschränkt | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Allgemeiner Name |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Frühere Vornamen sind solche Namen, die der Betroffene rechtmäßig geführt hat und die aufgrund einer offiziellen Änderung durch einen neuen Namen ersetzt worden sind. Frühere Namen entstehen im Register, wenn eine Namensänderung gemeldet wird. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Wird im AZR bei Namensänderungen automatisiert befüllt. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
014 - Früherer Name |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Aliaspersonalie | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Aliaspersonalien sind per Definition unzulässigerweise benutzte Personalien mit der Absicht, die Identität zu verschleiern. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Das Feld ist ausschließlich im o. g. Sinne zu verwenden. Soll eine abweichende Schreibweise des Namens erfasst werden, ist das Datenblatt Nr. 013.02 zu nutzen. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
|
|||||||
Notizen | |||||||
Unterschiedliche Handhabung möglich (z. B. beim BKA) |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Familienname - Aliaspersonalie | |||||||
Feldlänge | 90 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Allgemeiner Name |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Der in einer Aliaspersonalie verwendete Familienname. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
015 - Aliaspersonalie |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Geburtsname - Aliaspersonalie | |||||||
Feldlänge | 90 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Allgemeiner Name |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Der in einer Aliaspersonalie verwendete Geburtsname. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
015 - Aliaspersonalie |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Vorname - Aliaspersonalie | |||||||
Feldlänge | 60 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Allgemeiner Name |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Der in einer Aliaspersonalie verwendete Vorname. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
015 - Aliaspersonalie |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
14.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Geburtsdatum - Aliaspersonalie | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Teilbekanntes Datum mit unbekannt | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das in einer Aliaspersonalie verwendete Geburtsdatum. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
015 - Aliaspersonalie |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Geburtsort - Aliaspersonalie | |||||||
Feldlänge | 40 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Der in einer Aliaspersonalie verwendete Geburtsort. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
015 - Aliaspersonalie |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Geburtsbezirk - Aliaspersonalie | |||||||
Feldlänge | 40 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Der in einer Aliaspersonalie verwendete Geburtsbezirk. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
015 - Aliaspersonalie |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
14.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Staat Geburtsort - Aliaspersonalie | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Angaben zum Staat | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Der in einer Aliaspersonalie verwendete Staat des Geburtsorts. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
015 - Aliaspersonalie |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
14.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Geschlecht - Aliaspersonalie | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das in einer Aliaspersonalie verwendete Geschlecht. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:xoev-de:xinneres:codeliste:geschlecht | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
015 - Aliaspersonalie |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
14.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Staatsangehörigkeit - Aliaspersonalie | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die in einer Aliaspersonalie verwendete Staatsangehörigkeit. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
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Darstellungsform | |||||||
urn:de:bund:destatis:bevoelkerungsstatistik:schluessel:staatsangehoerigkeit | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
015 - Aliaspersonalie |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
ANummer - Aliaspersonalie | |||||||
Feldlänge | 13 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Ordnungsnummer beim BKA als Kennzeichnung einer Aliaspersonalie. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
015 - Aliaspersonalie |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Ausweisdokument | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Ein im Original vorliegendes amtliches Ausweisdokument. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
In diesem Zusammenhang wird auf die "Allgemeinverfügung über die Anerkennung eines ausländischen Passes oder Passersatzes" (BAnz AT 25.04.2016 B1) verwiesen. Die dort in Anlage I aufgeführten Muster sind anerkannt. Die in Anlage 2 der Verordnung genannten Muster sind nicht anerkannt. Die Meldepflicht im AZR besteht für sämtliche Dokumente beider Anlagen. |
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Beinhaltet | |||||||
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DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art des Ausweisdokuments | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Art eines amtlichen Ausweisdokuments (Reisepass, Passersatz, ID-Card, sonstiges Reisedokument). |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:ausweisart | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
017 - Ausweisdokument |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Seriennummer | |||||||
Feldlänge | 20 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die alphanumerische Seriennummer eines amtlichen Ausweisdokuments einer Person. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Die alphanumerische Seriennummer ist vollständig (inkl. sämtlicher Zeichen, jedoch ohne Leerzeichen) zu erfassen. Dieselbe Seriennummer kann bei verschiedenen Personen gespeichert werden, falls Kinder in den Pass des Passinhabers eingetragen sind. Bei nicht miteingetragenen Kindern ist den Hinweistexten des BVA (Hinweis an der Schnittstelle / Quermittteilung aus der Plausibilitätsprüfung) zu folgen. Nach § 4 Abs. 3 S. 3 und 4 AufenthV dürfen Seriennummer und Prüfziffer keine Daten oder Hinweise über die Person enthalten. Zudem erhält jedes Passersatzpapier eine neue Seriennummer. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
017 - Ausweisdokument |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Gültig bis | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum, bis zu dem ein Ausweisdokument Gültigkeit hat. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
017 - Ausweisdokument |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ausstellender Staat | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Angaben zum Staat | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Der Staat, der das Ausweisdokument ausgestellt hat. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
017 - Ausweisdokument |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.8.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ausstellende Behörde Freitext | |||||||
Feldlänge | 100 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Bezeichnung der Behörde, die das Ausweisdokument ausgestellt hat. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
017 - Ausweisdokument |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Aufbewahrende Stelle | |||||||
Feldlänge | 6 | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Behördenkennzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Behördenkennzeichen der Stelle, die ein Ausweisdokument aufbewahrt, welches zuvor sichergestellt wurde. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
017 - Ausweisdokument |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Aufbewahrende Stelle Freitext | |||||||
Feldlänge | unbeschränkt | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Bezeichnung der aufbewahrenden Behörde, falls kein Behördenkennzeichen für diese Behörde vorhanden ist. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
017 - Ausweisdokument |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Geprüft durch | |||||||
Feldlänge | 6 | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Behördenkennzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Behördenkennzeichen der Stelle, die das Ausweisdokument auf mögliche Manipulationen geprüft hat. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
017 - Ausweisdokument |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Geprüft durch Freitext | |||||||
Feldlänge | unbeschränkt | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Bezeichnung der prüfenden Behörde, falls kein Behördenkennzeichen für diese Behörde vorhanden ist. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
017 - Ausweisdokument |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
5.5.2021 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Geprüft am | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum, an dem die Prüfung des Ausweisdokuments auf mögliche Manipulationen durchgeführt und dokumentiert wurde. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
017 - Ausweisdokument |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
5.5.2021 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ergebnis der Prüfung | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Ergebnis der Prüfung des Ausweisdokuments auf mögliche Manipulationen. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:artdesausweispruefungsergebnis | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
017 - Ausweisdokument |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Referenz auf Aliaspersonalie | |||||||
Feldlänge | unbeschränkt | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Bezug zu einer vorhandenen Aliaspersonalie. Grundsätzlich ist ein Ausweisdokument der Grundpersonalie zugeordnet. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Nur anzugeben, falls das Ausweisdokument nicht der Grundpersonalie zugeordnet ist. Voraussetzung, Aliaspersonalie vorhanden. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
017 - Ausweisdokument |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..1 | |||||
Freiwillig gemachte Angaben zur Religionszugehörigkeit | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Freiwillige Angaben der ausländischen Person zu ihrer Religionszugehörigkeit. |
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Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Religion | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Religionszugehörigkeit der ausländischen Person. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:religion | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
020 - Freiwillig gemachte Angaben zur Religionszugehörigkeit |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Zusatzangaben | |||||||
Feldlänge | 30 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Zusätzliche Informationen der ausländischen Person zu ihrer Religionszugehörigkeit, die nicht durch Datenblatt Nr. 020.01 erfasst werden können. Auch diese Informationen müssen auf freiwillige Angaben beruhen. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Hier können Informationen zur Religion gespeichert werden, die für das Asylverfahren von Bedeutung sind (wie z. B. zusätzlicher Verfolgungsgrund Zugehörigkeit zu einer religiösen Splittergruppe). |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
020 - Freiwillig gemachte Angaben zur Religionszugehörigkeit |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Lichtbild | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Beinhaltet das Lichtbild und das Löschdatum. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Das Lichtbild soll den Anforderungen der veröffentlichten Foto-Mustertafel für die Ausstellung von Pässen und Personalausweisen entsprechen: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/moderne-verwaltung/ausweise/fotomustertafel.html |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
24.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Lichtbild | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Lichtbild | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Ein Lichtbild ist das digitale Bild des Gesichtes der betroffenen Person. Es wird ausschließlich elektronisch übermittelt und gespeichert. Es dient zur Identifikation von Datensätzen zu einer gespeicherten Person. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Das Lichtbild soll den Anforderungen der veröffentlichten Foto-Mustertafel für die Ausstellung von Pässen und Personalausweisen entsprechen: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/moderne-verwaltung/ausweise/fotomustertafel.html |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
022 - Lichtbild |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Löschdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Löschdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Datum, an dem die durchgeführte Maßnahme / das Ereignis abweichend von den Regelungen des § 36 AZRG in Verbindung mit § 18 AZRG-DV gelöscht werden soll. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Von verwaltungsintern gesetzten Fristen ist abzusehen. Ausschlaggebend sind allein gesetzlich vorgesehene Fristen. Die Fristberechnung muss bei Eintragung eines Löschdatums entsprechend der gesetzlichen Regelungen erfolgen. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AZRG: § 36 AZRG-DV: § 18 AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
022 - Lichtbild |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Aktenzeichen meldende Behörde | |||||||
Feldlänge | 25 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Aktenzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Aktenzeichen der meldenden Behörde. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
022 - Lichtbild |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Fingerabdruck | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Informationen zum Fingerabdruck. |
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Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.2.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
FingerabdruckID | |||||||
Feldlänge | 36 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die technische Identifikationsnummer (ID) zum Fingerabdruck einer Person. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Die automatisch vom Ausländerzentralregister (AZR) generierte FingerabdruckID stimmt nicht mit der E-Nummer und nicht mit der D-Nummer überein. Jede im AZR gespeicherte Referenz-Nr. zu einem Fingerabdruck (E-/D-Nummer) hat genau eine FingerabdruckID, die bis zur Löschung unverändert bleibt. Die FingerabdruckID soll als technisches Merkmal den Nutzenden nicht angezeigt werden und dient der technischen Verarbeitung im Register. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
023 - Fingerabdruck |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.2.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
BKA E-Nummer | |||||||
Feldlänge | 12 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die E-Nummer ist die Gruppenidentifikation einer E-Gruppe (erkennungsdienstlichen Maßnahme). |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Die E-Nummer ist systemweit eindeutig und nicht veränderbar. Für jede erkennungsdienstliche Maßnahme wird eine Gruppenidentifikation vergeben. Für jede natürliche Person, können beliebig viele E-Gruppen, mit jeweils eigenständiger Gruppenidentifikation vorhandenen sein. Sowohl die erkennungsdienstliche Behandlung im Rahmen eines Asyl-Erstantrages als auch die ed-Behandlung im Rahmen des Asyl-Folgeantrages erhalten jeweils eine eigene Gruppenidentifikation. Die Gruppenidentifikation ist prinzipiell aus den folgenden Teilen zusammengesetzt: Stelle 1 = Gruppenart Stelle 2 bis 3 = numerischer Länderschlüssel Stelle 4 bis 5 = laufendes Jahr Stelle 6 bis 8 = laufender Tag im Jahr Stelle 9 bis 12 = laufende Nummer Stelle 13 = Prüfziffer Die laufende Nummer (Stelle 9 bis 12) ist eine maschinell fortlaufend durch das Landessystem des INPOL-Teilnehmers bzw. außerhalb des Landessystems des INPOL-Teilnehmers (z. B. im Terminal-Rechner-Verbund) zu vergebende Nummer. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
023 - Fingerabdruck |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.2.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
BKA D-Nummer | |||||||
Feldlänge | 12 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die D-Nummer ist die Identifikation der Daktyloskopischen Datengruppe (D-Gruppe). |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Die D-Nummer wird grundsätzlich für jede reale Person, aufgrund eines erkennungsdienstlichen Verfahrens, nur einmal vergeben. Sie stellt das Bindeglied zwischen den Systemen INPOL-Z (zentrales Informationssystem der Polizei) und AFIS (automatisiertes Fingerabdruck-Identifizierungs-System) dar. Die Gruppenidentifikation ist prinzipiell aus den folgenden Teilen zusammengesetzt: Stelle 1 = Gruppenart Stelle 2 bis 3 = laufendes Jahr Stelle 4 bis 6 = laufender Tag im Jahr Stelle 7 bis 10 = laufende Nummer Stelle 11 bis 12 = numerischer Länderschlüssel Stelle 13 = Prüfziffer |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
023 - Fingerabdruck |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.2.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Löschdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Löschdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Datum, an dem die durchgeführte Maßnahme / das Ereignis abweichend von den Regelungen des § 36 AZRG in Verbindung mit § 18 AZRG-DV gelöscht werden soll. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Von verwaltungsintern gesetzten Fristen ist abzusehen. Ausschlaggebend sind allein gesetzlich vorgesehene Fristen. Die Fristberechnung muss bei Eintragung eines Löschdatums entsprechend der gesetzlichen Regelungen erfolgen. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AZRG: § 36 AZRG-DV: § 18 AsylG: § 7, § 8, § 16 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
023 - Fingerabdruck |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Meldestatus | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Der Meldestatus bildet den Aufenthalt (Zu- und Fortzug) einer ausländischen Person ab, indem er i. d. R. die Aufhältigkeit bzw. Nicht-Aufhältigkeit der Person im Bundesgebiet anzeigt. Durch den Meldestatus ergibt sich die Zuständigkeit einer Ausländerbehörde zu einer ausländischen Person. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art des Meldestatus | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Enthält den aktuellen Meldestatus einer ausländischen Person. Wenn die ausländische Person in der Bundesrepublik aufhältig ist, ist die letzte Behörde, die einen aufhältigen Meldestatus gemeldet hat im AZR aktenführend (Ausnahme: Polizeibehörden). Bei einem Fortzug der Person (bei "Fortzug nach unbekannt", "Fortzug ins Ausland" und "hält sich nicht mehr im Bundesgebiet auf") bleibt die zuletzt gespeicherte Ausländerbehörde aktenführend. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Der Sachverhalt "hält sich nicht mehr im Bundesgebiet auf" (Codeliste Meldestatus "07") wird bei bestimmten Konstellationen automatisiert gesetzt und ist nicht manuell auswählbar. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:meldestatusart | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
024 - Meldestatus |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ereignisdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Ereignisdatum ist der tatsächliche Zeitpunkt des Eintrittes des Ereignisses im Meldestatus. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass die Speichersachverhalte im Meldestatus chronologisch und in sinnvoller Art und Weise gespeichert werden (z. B. nicht zweimal nacheinander "Fortzug ins Ausland"). Im Datensatz sollte in jedem Fall eine Ersteinreise hinterlegt sein, um die Chronologie zu gewährleisten. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
024 - Meldestatus |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
18.1.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Vorher aktenführende Behörde | |||||||
Feldlänge | 6 | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Behördenkennzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Es handelt sich um die Bezeichnung der unmittelbar vor einem Umzug einer ausländischen Person innerhalb Deutschlands aktenführenden Behörde. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
024 - Meldestatus |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Aktenzeichen meldende Behörde | |||||||
Feldlänge | 25 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Aktenzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Aktenzeichen der meldenden Behörde. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
024 - Meldestatus |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Ausreiseförderung, Reintegrationsförderung | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Enthält Angaben, durch welche Stelle und mit welchen Mitteln aus welchem Haushalt (bspw. Bundeshaushalt) die Ausreise bzw. Reintegration gefördert wurde, sowie den Zielstaat der geförderten Ausreise / Reintegration. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
16.12.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art der Ausreiseförderung, Art der Reintegrationsförderung | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Enthält Angaben, durch welche Mittel (Bund / Länder / Kommunal / Sonstige) die Ausreise bzw. Reintegration gefördert wurde. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Eine Eintragung ist auch möglich, falls sich die Person noch im Bundesgebiet aufhält. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8 AufenthG: §§ 50 - 56a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:xoev-de:bva:codeliste:azr.artausreisereintegrationsfoerderung | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
025 - Ausreiseförderung, Reintegrationsförderung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
5.5.2021 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Entschieden am | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum der Entscheidung über Mittel zur Förderung einer Ausreise bzw. Reintegration. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8 AufenthG: §§ 50 - 56a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
025 - Ausreiseförderung, Reintegrationsförderung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Entschieden durch | |||||||
Feldlänge | 6 | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Behördenkennzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Behördenkennzeichen der Stelle, die über die Mittel zur Förderung einer Ausreise bzw. Reintegration entschieden hat. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Regelmäßig entscheiden nicht-staatliche Stellen über die Förderung, sodass hier statt des Behördenkennzeichens (Datenblatt Nr. 025.03) das Freitextfeld (Datenblatt Nr. 025.04) benutzt wird. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8 AufenthG: §§ 50 - 56a |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
025 - Ausreiseförderung, Reintegrationsförderung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Entschieden durch (Freitext) | |||||||
Feldlänge | unbeschränkt | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Die Bezeichnung der Behörde, falls kein Behördenkennzeichen für diese Behörde vorhanden ist. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Regelmäßig entscheiden nicht-staatliche Stellen über die Förderung, sodass hier statt des Behördenkennzeichens (Datenblatt Nr. 025.03) das Freitextfeld (Datenblatt Nr. 025.04) benutzt wird. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8 AufenthG: §§ 50 - 56a |
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Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
025 - Ausreiseförderung, Reintegrationsförderung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Löschdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Löschdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Datum, an dem die durchgeführte Maßnahme / das Ereignis abweichend von den Regelungen des § 36 AZRG in Verbindung mit § 18 AZRG-DV gelöscht werden soll. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Von verwaltungsintern gesetzten Fristen ist abzusehen. Ausschlaggebend sind allein gesetzlich vorgesehene Fristen. Die Fristberechnung muss bei Eintragung eines Löschdatums entsprechend der gesetzlichen Regelungen erfolgen. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AZRG: § 36 AZRG-DV: § 18 AsylG: § 7, § 8 AufenthG: §§ 50 - 56a |
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Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
025 - Ausreiseförderung, Reintegrationsförderung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Aktenzeichen meldende Behörde | |||||||
Feldlänge | 25 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Aktenzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Aktenzeichen der Behörde, die über Mittel zur Förderung einer Ausreise bzw. Reintegration entschieden hat. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8 AufenthG: §§ 50 - 56a |
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Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
025 - Ausreiseförderung, Reintegrationsförderung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
18.1.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Zielstaat | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Angaben zum Staat | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Der Staat, auf den sich die geförderte Maßnahme zur Ausreise bzw. Reintegration bezieht. Dabei kann es sich entweder um den Herkunftsstaat oder einen anderen aufnahmebereiten (Ziel)staat handeln. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8 AufenthG: §§ 50 - 56a |
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Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
025 - Ausreiseförderung, Reintegrationsförderung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
29.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ausreisedatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Hier ist das Datum des Fortzugs der Person einzutragen (Datum deckungsgleich Meldestatus). Dies verknüpft eine Fördermaßnahme mit einer konkreten Ausreise. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8 AufenthG: §§ 50 - 56a |
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Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
025 - Ausreiseförderung, Reintegrationsförderung |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Ausreisenachweis | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Es handelt sich um einen Ausreisenachweis, der im Rahmen der geförderten Ausreise bzw. Reintegration gespeichert wird. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Hier im Kontext der Förderung der Ausreise und Reintegration. |
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Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.12.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art des Ausreisenachweis | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Es handelt sich um einen Ausreisenachweis, der im Rahmen der geförderten Ausreise bzw. Reintegration gespeichert wird. Der Nachweis der Ausreise in den Zielstaat muss der für die Maßnahme zuständigen Ausländerbehörde zugesandt werden. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Diese Angaben sind u. a. erforderlich, um die tatsächlichen Ausreisen nachzuhalten und die Wirksamkeit der Ausreise- und Reintegrationsförderungen festzustellen. Gemeint ist mit "Nachweis der Ausreise" primär die Grenzübertrittsbescheinigung, die an die Ausländerbehörde zurückgesandt werden muss. Allerdings sollen die Ausländerbehörden befähigt werden, auch andere Umstände, die die Ausreise belegen, erfassen zu können. Beim Nachweis kann es sich um eine Grenzübertrittsbescheinigung oder einen sonstigen akzeptierten Nachweis handeln. Der Nachweis der Ausreise in den Zielstaat muss der für die Maßnahme zuständigen Ausländerbehörde zugesandt werden. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8 AufenthG: §§ 50 - 56a |
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Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:artdesausreisenachweis | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
026 - Ausreisenachweis |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
30.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ereignisdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Ereignisdatum des konkreten Sachverhalts in Bezug auf den Asylstatus. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8 AufenthG: §§ 50 - 56a |
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Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
026 - Ausreisenachweis |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
18.1.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ausreisestaat | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Angaben zum Staat | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Der jeweilige Ausreisestaat ist der Mitgliedstaat des Schengenraums, aus dem heraus die jeweilige Person den Schengenraum verlässt. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Fallbeispiele: 1. Eine Person kann bspw. nach dem Verlassen Deutschlands zuerst Österreich betreten, bevor die Person über den Ausreisestaat Italien den Zielstaat X erreicht. 2. Bei z. B. einem Direktflug von Deutschland zum Zielstaat X wäre der Ausreisestaat Deutschland. (Meldung an das AZR durch Bundespolizei) |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8 AufenthG: §§ 50 - 56a |
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Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
026 - Ausreisenachweis |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Löschdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Löschdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Datum, an dem die durchgeführte Maßnahme / das Ereignis abweichend von den Regelungen des § 36 AZRG in Verbindung mit § 18 AZRG-DV gelöscht werden soll. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Von verwaltungsintern gesetzten Fristen ist abzusehen. Ausschlaggebend sind allein gesetzlich vorgesehene Fristen. Die Fristberechnung muss bei Eintragung eines Löschdatums entsprechend der gesetzlichen Regelungen erfolgen. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AZRG: § 36 AZRG-DV: § 18 AsylG: § 7, § 8 AufenthG: §§ 50 - 56a |
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Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
026 - Ausreisenachweis |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.2.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Zielstaat | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Angaben zum Staat | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Staat in den die Person ausreist, die eine Ausreiseförderung/Reintegrationsmaßnahme erhalten hat. Dabei kann es sich entweder um den Herkunftsstaat oder einen anderen aufnahmebereiten (Ziel)staat handeln. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8 AufenthG: §§ 50 - 56a, § 86a |
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Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
026 - Ausreisenachweis |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Asylstatus | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Informationen über Asylverfahren, das Dublinverfahren und deren Abschlüsse. |
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Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
24.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Stand des Asylverfahrens | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Hier wird dokumentiert, in welchem Verfahrensabschnitt sich das Asylverfahren befindet. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: §§ 2 - 4, § 7, § 8, §§ 12 - 17, §§ 23 - 33 |
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Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:asylstatus | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
028 - Asylstatus |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
23.6.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ereignisdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Ereignisdatum des konkreten Sachverhalts in Bezug auf den Asylstatus. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: §§ 2 - 4, § 7, § 8 |
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Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
028 - Asylstatus |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
31.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Einreisestaat | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Der Staat, aus dem die unmittelbare Einreise in das Bundesgebiet erfolgt ist. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: §§ 2 - 4, § 7, § 8 |
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Darstellungsform | |||||||
urn:de:bund:destatis:bevoelkerungsstatistik:schluessel:staatsangehoerigkeit | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
028 - Asylstatus |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
9.11.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Geschäftszeichen | |||||||
Feldlänge | 25 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Text |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Es handelt sich um das Aktenzeichen des BAMF zum jeweiligen Asylverfahren. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: §§ 2 - 4, § 7, § 8 |
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Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
028 - Asylstatus |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
24.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Dublinstaat | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Angaben zum Staat | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Es handelt sich um den Staat, mit dem das Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats durchgeführt wird und der für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist, den ein Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser in einem Mitgliedstaat gestellt hat. Dublin Staaten sind alle Mitgliedstaaten sowie die vier assoziierten Staaten Schweiz, Norwegen, Island und das Fürstentum Liechtenstein. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: §§ 2 - 4, § 7, § 8 Dublin III VO: |
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Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
028 - Asylstatus |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
24.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Bestandskraft | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum, an dem die Bestandskraft der Entscheidung des BAMF eintritt. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Sie ist gegeben, wenn der Bescheid des BAMF nicht mehr mit Rechtsbehelfen angefochten werden kann. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
028 - Asylstatus |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.2.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Zustellungsdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Zustelldatum des Bescheids zu einer Entscheidung im Asylverfahren. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 6, § 7, § 8, §§ 23 - 33 AufenthG: § 10, §§ 22 - 26 |
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Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
028 - Asylstatus |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Abschiebungsverbote | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Enthält Angaben zu Abschiebungsverboten. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Es ist möglich, mehrere Abschiebungsverbote auf einen Datensatz zu speichern. Es ist nicht möglich, mehrere Staaten im "Zielstaat" Datenblatt Nr. 029.03 zu melden. Für jeden Staat, in den nicht abgeschoben werden darf, ist eine gesonderte Meldung einzutragen. |
|||||||
Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
24.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art der Abschiebungsverbote | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Enthält Angaben zur Feststellung, zum Widerruf oder zur Rücknahme von zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, §§ 34 - 43, § 73c AufenthG: § 60 Abs. 5, § 60 Abs. 7 |
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Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:artdesabschiebungsverbots | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
029 - Abschiebungsverbote |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
24.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ereignisdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum der Feststellung / Widerruf / Rücknahme des zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, §§ 34 - 43, § 73c AufenthG: § 60 Abs. 5, § 60 Abs. 7 |
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Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
029 - Abschiebungsverbote |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
24.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Zielstaat | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Angaben zum Staat | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Es handelt sich um den Staat, in den nicht abgeschoben werden darf, weil ein zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis besteht. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, §§ 34 - 43 AufenthG: § 60 Abs. 5, § 60 Abs. 7 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
029 - Abschiebungsverbote |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
24.8.2022 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Bestandskraft | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum an dem die Vollziehbarkeit bzw. Unanfechtbarkeit der Entscheidung eintritt. |
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Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 11, § 31, § 74 AufenthG: § 60 Abs. 5, § 60 Abs. 7 |
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Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
029 - Abschiebungsverbote |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
1.2.2024 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Aktenzeichen meldende Behörde | |||||||
Feldlänge | 25 | Fest/Variabel | variabel | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Aktenzeichen |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Aktenzeichen der Behörde, die den Sachverhalt gemeldet hat. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, §§ 37 - 43, § 73c AufenthG: § 60 Abs. 5, § 60 Abs. 7 |
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Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
029 - Abschiebungsverbote |
Inhaltsverzeichnis
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Blatt | ||||||
Gruppenname | Häufigkeit | 0..n | |||||
Aufenthaltsgestattung | |||||||
Beschreibung der Gruppe | |||||||
Enthält Informationen zu Aufenthaltsgestattung. |
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Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Bei ungültigen Aufenthaltsgestattung muss entsprechend der Speichersachverhalt "Aufenthaltsgestattung erloschen" gespeichert werden. Die zeitliche Reihenfolge ist bei mehreren Aufenthaltsgestattungen zu beachten. |
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Beinhaltet | |||||||
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
13.1.2023 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Art der Aufenthaltsgestattung | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 1 | Vorgaben | Code | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Enthält Informationen zu einer ausgestellten Aufenthaltsgestattung bzw. zu deren Erlöschen oder wieder Inkrafttretens. |
|||||||
Hinweise zur Datenqualität | |||||||
Information, über Gültigkeit und Erlöschen einer Aufenthaltsgestattung. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 55, § 63, § 67 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
urn:de:xauslaender:codelist:azr:aufenthaltsgestattung | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
030 - Aufenthaltsgestattung |
DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN | Stand | Blatt | |||||
13.1.2023 | |||||||
Feldbezeichnung | |||||||
Ereignisdatum | |||||||
Feldlänge | Fest/Variabel | fest | Häufigkeit | 0..1 | Vorgaben | Tagesdatum | |
Beschreibung des Feldinhalts | |||||||
Das Datum zum konkreten Sachverhalt in Bezug auf den Beginn oder den Ablauf der Gültigkeit einer Aufenthaltsgestattung. |
|||||||
Rechtliche Grundlagen | |||||||
AsylG: § 7, § 8, § 55, § 63, § 67 |
|||||||
Darstellungsform | |||||||
Bestandteil der Gruppe | |||||||
030 - Aufenthaltsgestattung |