Datensatz für das Ausländerwesen


Inhaltsverzeichnis

1. Vorwort
2. Einleitung
Zweck des Datensatzes für das Ausländerwesen
3. Hinweise zur Darstellung und Feldvorgaben
Umfang
Hinweise zur Darstellung
Feldvorgaben
Aktenzeichen
Allgemeiner Name
Angaben zum Staat
AZR-Nummer
Behördenkennzeichen
Bool
Code
Datumsangaben
Dauer
Ganze Zahlen
Gruppe
Lichtbild
Löschdatum
Text
4. Änderungshistorie
4. Fassung (Wirksamkeit:01.08.2024)
3. Fassung (Wirksamkeit:01.04.2024)
2. Fassung (Wirksamkeit:01.02.2024)
Initiale Fassung (Wirksamkeit:01.05.2023)
5. Ohne Gruppe
001 Aktenführende Behörde
002 Geschäftszeichen der Registerbehörde
003 BVA-Verfahrensnummer (Beteiligungsanfrage)
008 Telefonnummern
009 E-Mail Adressen
016 Familienstand
018 Letzter Wohnort im Herkunftsland
019 Staat Herkunftsland
021 Staatsangehörigkeiten des Ehegatten oder des Lebenspartners
027 Art der Rechtsstellung
065 Identifikationsnummer
6. 004 Grundpersonalien
004.01 Familienname
004.02 Geburtsname
004.03 Vorname
004.04 Familienname nach deutschem Recht
004.05 Vorname nach deutschem Recht
004.06 Geburtsname nach deutschem Recht
004.07 Geburtsdatum
004.08 Geburtsort
004.09 Geburtsbezirk
004.10 Geburtsland
004.11 Geschlecht
004.12 Doktorgrad
004.13 Staatsangehörigkeit
7. 005 Familienverband
005.01 Familienmitglied
005.02 Vorname Familienmitglied
005.03 Familienname Familienmitglied
005.04 AZR-Nummer
8. 006 Anschrift im Bundesgebiet
006.01 Anschrift - Gemeindeschlüssel
006.02 Anschrift - Hausnummer
006.03 Anschrift - Hausnummer Buchstabe Zusatzziffer
006.04 Anschrift - Postleitzahl
006.05 Anschrift - Stockwerks- bzw. Wohnungsnummer
006.06 Anschrift - Straße
006.07 Anschrift - Teilnummer der Hausnummer
006.08 Anschrift - Wohnort
006.09 Anschrift - Wohnort früherer Gemeindename
006.10 Anschrift - Wohnungsinhaber
006.11 Anschrift - Zusatzangaben
006.12 Frühere Anschrift
006.13 Einzugsdatum
006.14 Auszugsdatum
9. 007 Entscheidung zur Verteilung
007.01 (Datum) Angaben über die Verteilung nach § 15a des Aufenthaltsgesetzes
007.02 (Schlüssel Aufnahmeeinrichtung) Angaben über die Verteilung nach § 15a des Aufenthaltsgesetzes
007.03 (Name Aufnahmeeinrichtung) Angaben über die Verteilung nach § 15a des Aufenthaltsgesetzes
10. 010 Zuständigkeit
010.01 Zuständige Aufnahmeeinrichtung
010.02 Zuständige Aufnahmeeinrichtung (Freitext)
010.03 Zuständige Ausländerbehörde
010.04 Zuständige Ausländerbehörde (Freitext)
010.05 Zuständige Asylbewerberleistungsbehörde
010.06 Zuständige Asylbewerberleistungsbehörde (Freitext)
010.07 Jugendamt der vorläufigen Inobhutnahme
010.08 Jugendamt der vorläufigen Inobhutnahme (Freitext)
010.09 Endgültig zuständiges Jugendamt
010.10 Endgültig zuständiges Jugendamt (Freitext)
010.11 Zuständiges Bundesland
11. 011 Gesundheitsdaten
011.01 Art der Gesundheitsdaten
011.02 Ereignisdatum
011.03 Ort
011.04 Löschdatum
12. 012 Abweichende Schreibweise bei Namen
012.01 Familienname - abweichende Schreibweise
012.02 Geburtsname - abweichende Schreibweise
012.03 Vorname - abweichende Schreibweise
13. 013 Andere Namen
013.01 Art eines anderen Namens
013.02 Anderer Name
14. 014 Früherer Name
014.01 Früherer Familienname
014.02 Frühere Vornamen
15. 015 Aliaspersonalie
015.01 Familienname - Aliaspersonalie
015.02 Geburtsname - Aliaspersonalie
015.03 Vorname - Aliaspersonalie
015.04 Geburtsdatum - Aliaspersonalie
015.05 Geburtsort - Aliaspersonalie
015.06 Geburtsbezirk - Aliaspersonalie
015.07 Staat Geburtsort - Aliaspersonalie
015.08 Geschlecht - Aliaspersonalie
015.09 Staatsangehörigkeit - Aliaspersonalie
015.10 ANummer - Aliaspersonalie
16. 017 Ausweisdokument
017.01 Art des Ausweisdokuments
017.02 Seriennummer
017.03 Gültig bis
017.04 Ausstellender Staat
017.05 Ausstellende Behörde Freitext
017.06 Aufbewahrende Stelle
017.07 Aufbewahrende Stelle Freitext
017.08 Geprüft durch
017.09 Geprüft durch Freitext
017.10 Geprüft am
017.11 Ergebnis der Prüfung
017.12 Referenz auf Aliaspersonalie
17. 020 Freiwillig gemachte Angaben zur Religionszugehörigkeit
020.01 Religion
020.02 Zusatzangaben
18. 022 Lichtbild
022.01 Lichtbild
022.02 Löschdatum
022.03 Aktenzeichen meldende Behörde
19. 023 Fingerabdruck
023.01 FingerabdruckID
023.02 BKA E-Nummer
023.03 BKA D-Nummer
023.04 Löschdatum
20. 024 Meldestatus
024.01 Art des Meldestatus
024.02 Ereignisdatum
024.03 Vorher aktenführende Behörde
024.04 Aktenzeichen meldende Behörde
21. 025 Ausreiseförderung, Reintegrationsförderung
025.01 Art der Ausreiseförderung, Art der Reintegrationsförderung
025.02 Entschieden am
025.03 Entschieden durch
025.04 Entschieden durch (Freitext)
025.05 Löschdatum
025.06 Aktenzeichen meldende Behörde
025.07 Zielstaat
025.08 Ausreisedatum
22. 026 Ausreisenachweis
026.01 Art des Ausreisenachweis
026.02 Ereignisdatum
026.03 Ausreisestaat
026.04 Löschdatum
026.05 Zielstaat
23. 028 Asylstatus
028.01 Stand des Asylverfahrens
028.02 Ereignisdatum
028.03 Einreisestaat
028.04 Geschäftszeichen
028.05 Dublinstaat
028.06 Bestandskraft
028.07 Zustellungsdatum
24. 029 Abschiebungsverbote
029.01 Art der Abschiebungsverbote
029.02 Ereignisdatum
029.03 Zielstaat
029.04 Bestandskraft
029.05 Aktenzeichen meldende Behörde
25. 030 Aufenthaltsgestattung
030.01 Art der Aufenthaltsgestattung
030.02 Ereignisdatum
030.03 Nummer der Aufenthaltsgestattung
030.04 Nummer Trägervordruck
26. 031 Wohnsitzauflage / räumliche Beschränkung
031.01 Art der Wohnsitzauflage / Art der räumliche Beschränkung
031.02 Ereignisdatum
031.03 Befristungsdatum
031.04 Bundesland
031.05 Bezirk der Ausländerbehörde
031.06 Bezirk der Ausländerbehörde (Freitext)
031.07 Ort
031.08 Aktenzeichen meldende Behörde
031.09 Amtlicher Gemeindeschlüssel (AGS)
27. 032 Ankunftsnachweis
032.01 Ausstellungsdatum
032.02 Gültig bis
032.03 Löschdatum
28. 033 Unerlaubte Einreise und Aufenthalt
033.01 Art der Unerlaubte Einreise und Aufenthalt
033.02 Ereignisdatum
033.03 Löschdatum
033.04 Einreisestaat
033.05 Aktenzeichen meldende Behörde
29. 034 Weitere Aufenthaltsstatus
034.01 Art des Aufenthaltsstatus
034.02 Ereignisdatum
034.03 Nummer des Aufenthaltsdokuments
034.04 Nummer Trägervordruck
034.05 Befristungsdatum
034.06 Unanfechtsbarkeitsdatum
30. 035 Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit
035.01 Art der Entscheidung zur Erwerbstätigkeit
035.02 Ereignisdatum
035.03 Befristungsdatum
035.04 Räumliche Beschränkung
035.05 Arbeitgeberbindung
035.06 Weitere Nebenbestimmungen
035.07 Löschdatum
31. 036 Nebenbestimmungen zur Erwerbstätigkeit
036.01 Art der Nebenbestimmungen zur Erwerbstätigkeit
036.02 Ereignisdatum
036.03 Befristungsdatum
036.04 Räumliche Beschränkung
036.05 Arbeitgeberbindung
036.06 Weitere Nebenbestimmungen
32. 037 Zustimmungsfreie Beschäftigung
037.01 Art der zustimmungsfreien Beschäftigung
037.02 Ereignisdatum
037.03 Befristungsdatum
037.04 Löschdatum
33. 038 Aufenthaltserlaubnis
038.01 Art der Aufenthaltserlaubnis
038.02 Ereignisdatum
038.03 Befristungsdatum
038.04 Nummer der Aufenthaltserlaubnis
038.05 Staat
038.06 Aktenzeichen meldende Behörde
34. 039 Integrationskurs
039.01 Art der Berechtigung oder Verpflichtung
039.02 Erstellungszeitpunkt
039.03 Erteilende Stelle
039.04 Erteilende Stelle (Freitext)
039.05 Art des Integrationskurses
039.06 Integrationskursbeginn
039.07 Art des Kursabschlusses
039.08 Konsequenzen Nichtteilnahme
039.09 Gemeldete Fehlzeiten
039.10 Löschdatum
039.11 Originär speichernde Behörde
35. 040 Niederlassungserlaubnis
040.01 Art der Niederlassungserlaubnis / des unbefristeten Aufenthaltstitels
040.02 Ereignisdatum
040.03 Nummer des Aufenthaltstitels
36. 041 Aufenthaltsrecht EU
041.01 Art des Aufenthaltsrechts EU
041.02 Ereignisdatum
041.03 Befristungsdatum
041.04 Nummer des Aufenthaltstitels
37. 042 Ausweisung
042.01 Art der Ausweisung
042.02 Ereignisdatum
042.03 Befristungsdatum
042.04 Dauer
042.05 Rechtskraftdatum
042.06 Ermittelnde Behörde
042.07 Löschdatum
042.08 Hinweis auf Begründungstext
042.09 Aktenzeichen meldende Behörde
042.10 Externe Notiz (zu Metadaten Verfügungstext)
042.11 Zustellungsdatum
38. 043 Abschiebung
043.01 Art der Abschiebung und Hinweis auf Begründungstext - aktuell
043.02 Ereignisdatum
043.03 Befristungsdatum
043.04 Dauer
043.05 Zustellungsdatum
043.06 Löschdatum
043.07 Aktenzeichen meldende Behörde
043.08 Erlassende Behörde
043.09 Externe Notiz (zu Metadaten Verfügungstext)
043.10 Hinweis auf Begründungstext
043.11 Rechtskraftdatum
39. 044 Einreise- und Aufenthaltsverbot
044.01 Art des Einreise- und Aufenthaltsverbots
044.02 Ereignisdatum
044.03 Befristungsdatum
044.04 Dauer
044.05 Hinweis auf Begründungstext
044.06 Aktenzeichen meldende Behörde
044.07 Externe Notiz (zu Metadaten Verfügungstext)
044.08 Zustellungsdatum
044.09 Unanfechtbarkeitsdatum
40. 045 Einschränkung / Untersagung der politischen Betätigung
045.01 Art der Einschränkung/Untersagung der politischen Betätigung
045.02 Ereignisdatum
045.03 Befristungsdatum
045.04 Externe Notiz (zu Metadaten Verfügungstext)
045.05 Hinweis auf Begründungstext
41. 046 Überwachungsmaßnahmen
046.01 Art der Überwachungsmaßnahmen bei ausgewiesenen Ausländern nach § 56 AufenthG
046.02 Ereignisdatum
046.03 Löschdatum
046.04 Räumliche Beschränkung (Behörde)
046.05 Hinweis auf Begründungstext
046.06 Aktenzeichen meldende Behörde
046.07 Externe Notiz (zu Metadaten Verfügungstext)
42. 047 Duldung
047.01 Art der Angaben zum Duldungsgrund
047.02 Ereignisdatum
047.03 Befristungsdatum
047.04 Bescheinigungsnummer
047.05 Nummer Trägervordruck
047.06 Löschdatum
43. 048 Ausreiseverbot
048.01 Art des Ausreiseverbots
048.02 Ereignisdatum
048.03 Befristungsdatum
048.04 Löschdatum
44. 049 Passrechtliche Massnahmen
049.01 Art der passrechtlichen Massnahmen
049.02 Ereignisdatum
049.03 Befristungsdatum
049.04 Löschdatum
049.05 Dokumentnummer
45. 050 Zurückweisung, Zurückschiebung und Abschiebung
050.01 Art der Zurückweisung, Zurückschiebung und Abschiebung
050.02 Ereignisdatum
050.03 Befristungsdatum
050.04 Unanfechtsbarkeitsdatum
050.05 Löschdatum
050.06 Hinweis auf Begründungstext
050.07 Aktenzeichen meldende Behörde
050.08 Externe Notiz (zu Metadaten Verfügungstext)
050.09 Dauer
050.10 Zustellungsdatum
46. 051 Einreisebedenken
051.01 Art der Einreisbedenken
051.02 Ereignisdatum
051.03 Befristungsdatum
051.04 Hinweis auf Begründungstext
051.05 Aktenzeichen meldende Behörde
051.06 Externe Notiz (zu Metadaten Verfügungstext)
47. 052 Ausschreibung zur Fahndung
052.01 Art der Ausschreibung
052.02 PPK-Nummer
052.03 Fahndungsnummer
052.04 Ausschreibende Behörde
052.05 Ausschreibende Behörde Freitext
052.06 Ausschreibende Behörde Aktenzeichen
052.07 Löschdatum
052.08 Ausschreibung Anlass
48. 053 Verdacht auf Straftaten
053.01 Art des Straftatverdachts
053.02 Löschdatum
053.03 Aktenzeichen meldende Behörde
49. 054 Aus- und Durchlieferung
054.01 Art der Aus- und Durchlieferung
054.02 Ereignisdatum
054.03 Zielstaat
054.04 Löschdatum
054.05 Aktenzeichen meldende Behörde
50. 055 Ablehnung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
055.01 Art der Ablehnung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
055.02 Ereignisdatum
055.03 Löschdatum
055.04 Aktenzeichen meldende Behörde
51. 056 Aussiedlerangelegenheiten
056.01 Art der Aussiedlerangelegenheiten
056.02 Ereignisdatum
056.03 Löschdatum
056.04 Aktenzeichen meldende Behörde
52. 057 Verurteilung wegen Straftaten
057.01 Art der Verurteilung wegen Straftaten
057.02 Löschdatum
53. 058 Sicherheitsrechtliche Befragung
058.01 Art der sicherheitsrechtlichen Befragung
058.02 Ereignisdatum
058.03 Befragende Behörde
058.04 Löschdatum
54. 059 Sicherheitsleistung
059.01 Art der Sicherheitsleistung
059.02 Ereignisdatum
059.03 Löschdatum
059.04 Vorhaltende Behörde
059.05 Aktenzeichen meldende Behörde
55. 060 Verpflichtungserklärung
060.01 Art der Verpflichtungserklärung
060.02 Ereignisdatum
060.03 Löschdatum
060.04 Vorhaltende Behörde
060.05 Aktenzeichen meldende Behörde
56. 061 Übermittlungssperre
061.01 Art der Übermittlungssperre
57. 062 Suchvermerk
062.01 Art des Suchvermerks
062.02 Sichtbarkeit des Suchvermerks
062.03 Befristungsdatum
062.04 Aktenzeichen meldende Behörde
58. 063 Anlaufbescheinigung
063.01 Art der Anlaufbescheinigung
063.02 Ausgestellt am
063.03 Gültig bis
063.04 Ausstellende Behörde
59. 064 Betretenserlaubnis
064.01 Art der Betretenserlaubnis
064.02 Erteilt am
064.03 Gültig ab
064.04 Gültig bis
60. 066 Vorabzustimmung
066.01 Art der Vorabzustimmung
066.02 Ereignisdatum
066.03 Befristungsdatum
066.04 Löschdatum
066.05 Zuständige Auslandsvertretung
066.06 Aktenzeichen meldende Behörde
61. 067 Deutschsprachförderung
067.01 Art der Deutschsprachförderung
067.02 Beginn
067.03 Ende
067.04 Löschdatum
62. 068 Grenzübertrittsbescheinigung
068.01 Art der Grenzübertrittsbescheinigung
068.02 Ausgestellt am
068.03 Befristungsdatum
068.04 Ausstellende Behörde
63. 069 Personenbeschreibung
069.01 Größe
069.02 Augenfarbe
64. 070 Visum
070.01 Art des Visums
070.02 Nummer des Visums
070.03 Ereignisdatum
070.04 Befristungsdatum
65. 071 Ausländische Personenidentitätsnummer
071.01 ID-Nummer
071.02 Staat
66. 072 Daten zum Zwecke der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung
072.01 Art der Daten zur Arbeits- und Ausbildungsvermittlung
072.02 Anerkennung
072.03 Beginn
072.04 Ende
072.05 Dauer
072.06 Beruf
072.07 Schulart
072.08 Schulabschluss
072.09 Sprache
072.10 Grad der Sprachkenntnis
072.11 Staat
072.12 Löschdatum
67. 073 SIS-Ausschreibungshintergrund
073.01 Schengen-Identifikationsnummer (Schengen-ID)
073.02 Referenz auf Sachverhalt
073.03 Referenz auf Straftat
68. 074 Straftat
074.01 Art der Strafe, die der Ausschreibung zugrunde liegt
074.02 Rechtliche Bezeichnung der Tat
074.03 Strafvorschrift (Freitext)
074.04 Höhe der Strafe (Jahre)
074.05 Höhe der Strafe (Monate)
074.06 Höhe der Strafe (Wochen)
074.07 Höhe der Strafe (Tage)
074.08 Höhe der Strafe (Anzahl Tagessätze)
074.09 Höhe der Strafe (Höhe Tagessatz)
69. Rechtsgrundlagen
Asylgesetz
Asylbewerberleistungsgesetz
Aufenthaltsgesetz
Aufenthaltsverordnung
AZR-Gesetz
Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister
Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern
Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge
Bundesmeldegesetz
Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates
Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern
Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet
Identifikationsnummerngesetz
Lebenspartnerschaftsgesetz
Staatsangehörigkeitsgesetz
70. Referenzierte Rechtsgrundlagen
AsylG - Asylgesetz
AsylbLG - Asylbewerberleistungsgesetz
AufenthG - Aufenthaltsgesetz
AufenthV - Aufenthaltsverordnung
AZRG - AZR-Gesetz
AZRG-DV - Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister
BeschV - Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern
BVFG - Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge
BMG - Bundesmeldegesetz
Dublin III VO - Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates
FreizügG/EU - Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern
HAuslG - Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet
IDNrG - Identifikationsnummerngesetz
LPartG - Lebenspartnerschaftsgesetz
StAG - Staatsangehörigkeitsgesetz

Kapitel 1. Vorwort

Der Datensatz für das Ausländerwesen (DSAusländer) wird auf Grundlage des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (AZRG) von der durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) beauftragten Geschäftsstelle (GS) DSAusländer beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) herausgegeben.

Der Datensatz kann elektronisch unter www.osci.de heruntergeladen werden.

Kapitel 2. Einleitung

Um bei der Datenübermittlung an das AZR durch Behörden aus Bund, Ländern und Kommunen die notwendige Datenqualität herzustellen und zu erhalten, muss die Semantik der Daten im AZR eindeutig beschrieben sein. Dies soll durch eine einheitliche Datenfeld-Beschreibung erfolgen, um ein eindeutiges Verständnis dafür bei allen Beteiligten bei Bund, Ländern und Kommunen zu gewährleisten.

Der Standardisierungsansatz der Innenverwaltung, der sich bisher im Wesentlichen auf Datenübermittlungen bezieht, soll auch auf die Registerstrukturen ausgedehnt werden. Dieser generellen Vorgabe kommt angesichts der beabsichtigten Ablösung der dezentralen Ausländerdateien eine besondere Bedeutung zu.

Die Arbeitsgruppe 2 - Standards und Schnittstellen im Projekt Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters hat gemeinsam mit Praktikerinnen und Praktikern aus Bund, Ländern und Kommunen einen Datensatz Ausländerwesen (DSAusländer) entwickelt, der als Informationsgrundlage dient und ein einheitliches Verständnis bei allen Beteiligten in Bund, Ländern und Kommunen sicherstellt. Der DSAusländer bietet perspektivisch eine Beschreibung sämtlicher Datenfelder zu einer Person in den Registern des Ausländerwesens, für deren Verarbeitung eine Rechtsgrundlage vorliegt.

In seiner initialen Version wird der DSAusländer ausschließlich das AZR und die hiermit unmittelbar verbundenen Rechtsvorschriften (AZRG, AZRG-DV, AVV) umfassen.

Der Betrieb des DSAusländer wird von der GS DSAusländer und der Arbeitsgruppe (AG) DSAusländer in Zusammenarbeit geleistet, so dass die kontinuierliche Aktualität, Fortschreibung und Bedarfsorientierung des DSAusländer unter Einbeziehung der Länder und der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) gewährleistet werden.

Zweck des Datensatzes für das Ausländerwesen

Der DSAusländer beschreibt die existierenden Datenfelder im Ausländerwesen semantisch und strukturell detailliert, um ein eindeutiges Verständnis bei deren Verwendung in allen Fachverfahren bei Bund, Ländern und Kommunen sowie eine verbesserte Datenqualität zu erzeugen.

Mit dem DSAusländer werden folgende Zwecke verfolgt:

  • Einheitliches inhaltliches Verständnis zu den Daten in der Domäne des Ausländerwesens und darüber hinaus
  • Eindeutige Standardisierung und mittelfristig Vereinheitlichung der Daten im Ausländerwesen bei Bund, Ländern und Kommunen
  • Verbesserung der Datenqualität in den Fachverfahren und im AZR. Anpassungen in rechtlicher, organisatorischer und technischer Sicht als Begleitziele
  • Erleichterung und qualitative Verbesserung statistischer Auswertungen bei Bund, Ländern und Kommunen (insbesondere bei Statistiken aus unterschiedlichen Datenquellen / Fachverfahren relevant)
  • Verbesserung des automatisierten Datenaustausches durch Eliminierung von Medienbrüchen und Zuordnungsproblemen
  • Mögliche Optimierung von Abläufen / Prozessen innerhalb der jeweiligen Nutzerorganisation

Kapitel 3. Hinweise zur Darstellung und Feldvorgaben

Für den Datensatz gelten verschiedene Vorgaben für die Erstellung.

Umfang

Der Datensatz soll grundsätzlich alle Informationen zu einem Ausländer beschreiben, die in den Registern des Ausländerwesens gespeichert werden. Davon ausgenommen sind rein technische Felder (z. B. Referenz-ID) oder automatisch bei der Erfassung erzeugte Felder (z. B. die meldende Behörde oder das Datum der letzten Änderung).

Hinweise zur Darstellung

Bitte beachten Sie folgende Erläuterungen zu den Inhalten des DS Ausländer:

Stand:
Das Datum der letzten Bearbeitung dieses Datenblattes.
Datenblatt:

Eine eindeutige Kennung jedes aufgeführten Datenfeldes

  • Felder, die dieselben drei Ziffern vor dem Punkt haben, gehören in einen gemeinsamen fachlichen Zusammenhang (Gruppe).

    Felder, die zu einer Gruppe gehören, können nur innerhalb dieser Gruppe vorkommen.

  • Die Reihenfolge der Auflistung der Datenfelder in diesem Dokument ist in weiten Teilen durch die Anlage "Abschnitt 1 – Allgemeiner Datenbestand" der AZRG DV bestimmt.
Feldbezeichnung:
Eine beschreibende Kurzbezeichnung des Feldinhalts.
Feldlänge:

Felder mit einer festgelegten Länge haben einen Eintrag in "Feldlänge" (z. B. "6" für sechs mögliche Zeichen).

Felder, die im Abschnitt Feldvorgaben beschrieben werden, können hier auch keinen Eintrag haben oder die allgemeinen Vorgaben weiter beschränken.

"Unbeschränkt" wird angegeben, wenn für die Länge des Feldes keine Beschränkung vorgegeben wird.

"Unbekannt" wird angegeben, wenn für das Feld noch keine Beschränkung vorgegeben wird; diese Einträge sollen im Rahmen der Weiterentwicklung des Datensatzes mit konkreten Werten gefüllt werden.

Fest/Variabel

Die in "Feldlänge" festgelegte Feldlänge kann "fest" oder "variabel" sein. Zum Beispiel könnte die Länge eines Namensfeldes auf maximal 25 begrenzt sein aber der Name kann kürzer als 25 Zeichen sein, in dem Fall stünde in "Länge" 25 und in fest/variabel "variabel".

Felder, die im Abschnitt Feldvorgaben beschrieben werden, können hier auch keinen Eintrag haben oder die allgemeinen Vorgaben weiter beschränken.

Häufigkeit des Feldes:
Gibt an, wie häufig ein Feld im selben Zusammenhang mit unterschiedlichen Werten befüllt sein kann. Z. B. können für eine Person bis zu vier Staatsangehörigkeiten angegeben werden, aber immer nur ein Geburtsdatum.
Vorgaben:
Für das Feld gelten semantische Festlegungen, die im Abschnitt Feldvorgaben definiert sind und im jeweiligen Datenblatt nicht erneut aufgeführt werden.
Beschreibung des Feldinhaltes (Semantik):
Grundlegende Beschreibung zu Inhalt und Zweck eines Datenfeldes
Beinhaltet:
Bei Gruppen werden hier die Datenfelder genannt, die zu dieser Gruppe gehören.
Rechtliche Grundlagen [bzw. Bezüge]:
Die Speicherung von Daten eines Ausländers im Ausländerzentralregister (AZR) ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn einer der in § 2 AZRG genannten Anlässe gegeben ist. Der Inhalt der Daten, die gespeichert werden dürfen, ergibt sich aus § 3 AZRG. Es dürfen nur solche Daten an das Register übermittelt und gespeichert werden, deren Erhebung aufgrund anderer Rechtsvorschriften (z. B. AufenthG, AsylG) zulässig ist. Das Feld enthält in manchen Fällen Verweise auf Rechtsnormen aus Fachgesetzen, die die Beschreibung des Feldinhalts ergänzen sollen.
Hinweise zur Datenqualität:
Sie enthalten Hinweise und Regeln, die eine möglichst hohe Datenqualität sicherstellen, d. h. die Erfassung von unvollständigen, fehlerhaften oder nicht gesicherten Informationen vermeiden helfen sollen.
Darstellungsform:
Ein Hinweis auf die Art und Weise der Darstellung, z. B. durch eine Codeliste, ein boolean-Feld, ein Pattern (Muster, z. B. tt.mm.jjjj), Freitext oder anderes

Feldvorgaben

Eine Vielzahl der beschriebenen Datenfelder beziehen sich auf die folgenden allgemeinen Feldvorgaben. Wo allgemeine Feldvorgaben genutzt werden, entfallen in der Regel die Angaben zu "Länge", "Fest/Variabel" oder ggf. auch Darstellungsform. Sollten hier bei einem Datenfeld dennoch Angaben gemacht wurden, dienen sie der weiteren Einschränkung.

Aktenzeichen

Das Aktenzeichen einer inländischen Behörde oder anderen öffentlichen Stelle, welches dieser zur eindeutigen Identifizierung einer Akte oder eines Vorgangs dient. Es handelt sich hierbei um eine Zeichenfolge, welche auf String.latin 1.2 dinspec91379:datatypeC basiert. Ab dem 01.11.2023 ist die DIN-Norm DIN 91379 zu verwenden, welche die bisherige DIN SPEC ersetzt.

Allgemeiner Name

Der allgemeine Name repräsentiert die gemeinsamen Eigenschaften von Vor- und Familiennamen. Er erfüllt die Vorgaben des XInneres Datentyps AllgemeinerName, indem neben dem Textfeld, welches auf String.latin 1.2 dinspec91379:datatypeC basiert, für den Namen ebenso vermerkt werden können muss, ob ein Namensbestandteil zu Recht nicht vorhanden ist. Die Länge eines allgemeinen Namens ist unbeschränkt. Ab dem 01.11.2023 ist die DIN-Norm DIN 91379 zu verwenden, welche die bisherige DIN SPEC ersetzt.

Angaben zum Staat

Angaben zum Staat dienen der Erfassung von Informationen zu verschiedenen Staatsangaben (z. B. ausstellender Staat eines Dokuments, Geburtsland, Herkunftsland, Staatsangehörigkeit). Grundlage sind die von Destatis herausgegebenen Tabellen "Staatsangehörigkeit", die Staaten und Staatsangehörigkeiten für aktuelle und früher existierende Staaten sowie Ersatzwerte beinhaltet, und "Staatsgebiete", die auch unselbstständige Gebiete beinhaltet.

Bei Angaben zum Ausweisdokument gilt: Grundsätzlich wird die fachliche Angabe (Pass ausstellender Staat) durch die Codeliste zur Staatsangehörigkeit repräsentiert. Nur in den Fällen, in denen ein separates Staatsgebiet eigene Pässe ausstellt (z. B. die Britischen Überseegebiete), ist bei den Angaben zum Ausweisdokument als zweites auch ein Wert aus der Codeliste Staatsgebiet zu speichern. Dies ist genau dann der Fall, wenn der Eintrag in der Tabelle Staatsangehörigkeiten mit dem Hinweis eigene Pässe versehen ist.

Bei Angaben zum Staat (Herkunftsland, Staat der Geburt, Staat des Sterbeorts) gilt: Bei der Speicherung von Daten zum Herkunftsland, Staat der Geburt, Staat des Sterbeorts kann die Angabe zum Staatsgebiet den Eintrag präzisieren, wenn es Teilgebiete eines Staatsgebietes gibt, die einen abweichenden, eigenständigen Code verwenden (mehr als ein Eintrag in der Tabelle Staatsgebiete zu dieser Staatsangehörigkeit). Die präzisierende Angabe ist notwendig, wenn ein souveräner Staat Pässe eines anderen Staates verwendet (erkennbar am Hinweis Staatsgebiet in der Tabelle Staatsgebiete - z. B. Cookinseln). Die Angabe kann zudem erfolgen, wenn ein separates Gebiet einem Gesamtstaat zuzurechnen ist (kein Hinweis Staatsgebiet in der Tabelle Staatsgebiete - z. B. Grönland).

Bei Angaben zur Staatsangehörigkeit gilt: Diese wird mit dem einem Wert aus der Codeliste Staatsangehörigkeit gespeichert, weitere Angaben zu einem Staatsgebiet werden hier nicht benötigt.

AZR-Nummer

Die AZR-Nummer (Ausländerzentralregisternummer) orientiert sich an dem XInneres Datentyp XI.AZRNummer. Bei ihr handelt es sich gemäß AZRG um das Geschäftszeichen der Registerbehörde. Die AZR-Nummer beginnt mit sechs Ziffern, die das Datum der Erstanlage des AZR-Datensatzes wie folgt darstellen: JJMMTT. Darauf folgt eine beliebige Folge von fünf weiteren Ziffern und einer sechsten Prüfziffer.

Behördenkennzeichen

Das AZR-Behördenkennzeichen beinhaltet das Behördenkennzeichen nach dem Schlüsselverzeichnis des Registerportals des BVA. Das Behördenkennzeichen besteht immer aus sechs Ziffern.

Bool

Bool bildet einen Wahrheitswert ab. Mit diesem ist es möglich anzugeben, ob eine Aussage zutrifft oder nicht.

Code

Code verweist darauf, dass für ein Feld eine Codeliste zu verwenden ist, welche die Möglichkeiten der Eingabe beschränkt. Die Länge eines Codefeldes ergibt sich aus den Vorgaben der jeweiligen Codeliste.

Datumsangaben

Im Umfeld der Innenverwaltung werden verschiedene Formen für Datumsangaben verwendet. Diese sind nachfolgend beschrieben.

Tagesdatum

Ein Tagesdatum ist ein vollständig bekanntes Datum. Es erfüllt die Vorgaben des XInneres Datentyps Tagesdatum.

Tagesdatum mit unbekannt

Als Tagesdatum mit unbekannt wird entweder ein vollständig bekanntes Datum oder die Tatsache angegeben, dass das Datum unbekannt ist. Es erfüllt die Vorgaben des XInneres Datentyps TagesdatumMitUnbekannt.

Teilbekanntes Datum

Ein teilbekanntes Datum ist ein vollständig bekanntes Datum oder oder ein teilweise bekanntes Datum. Es erfüllt die Vorgaben des XInneres Datentyps TeilbekanntesDatum.

Teilbekanntes Datum mit unbekannt

Als teilbekanntes Datum mit unbekannt wird entweder ein vollständig bekanntes Datum, ein teilweise bekanntes Datum oder die Tatsache angegeben, dass das Datum unbekannt ist. Es erfüllt die Vorgaben des XInneres Datentyps TeilbekanntesDatumMitUnbekannt.

Dauer

Angaben zu einer Zeitdauer in Jahren und Monaten. Die Angabe wird mit einer Ganzzahl an Jahren und/oder mit 0-11 Monaten angegeben (z. B. 1 Jahr und 6 Monate oder 1 Jahr und 0 Monate oder 6 Monate).

Ganze Zahlen

Es werden ganze Zahlen (z. B. ..., -2, -1, 0, 1, 2, ...) abgebildet.

Gruppe

Eine Gruppe ist eine Zusammenfassung mehrerer Felder, welche nur innerhalb dieser Gruppe verwendet werden können.

Lichtbild

Das Lichtbild erfüllt die Vorgaben des XInneres Datentyps XI.Lichtbild. Das Lichtbild muss daher im base64Binary-Format übertragen werden können.

Löschdatum

Das Löschdatum ist das Datum, an dem der betreffende Eintrag abweichend von den Regelungen des § 36 AZRG in Verbindung mit § 18 AZRG-DV gelöscht werden soll.

Text

Ein Textfeld nimmt einen geschriebenen Text auf, inklusive möglicher Zeilenumbrüche. Er basiert auf String.latin 1.2 dinspec91379:datatypeC. Ab dem 01.11.2023 ist die DIN-Norm DIN 91379 zu verwenden, welche die bisherige DIN SPEC ersetzt.

Kapitel 4. Änderungshistorie

4. Fassung (Wirksamkeit:01.08.2024)

CR 2024-02 Die Information zur Feldlänge bzw. ob diese flexibel oder fest ist wurde für folgende Datenblätter auf die Werte des AZR angepasst: 003, 004.01, 004.02, 004.03, 004.04, 004.05, 004.06, 005.02, 005.03, 006.01, 006.06, 006.08, 006.09, 007.03, 008, 009, 010.02, 010.04, 010.08, 010.10, 011.03, 012.01, 012.03, 015.01, 015.02, 015.03, 017.05 018, 031.09, 038.04, 039.04, 040.03, 041.04, 070.02, 071.01

3. Fassung (Wirksamkeit:01.04.2024)

CR 2024-01 Die mit den CR 2023-21 und CR-2023-22 eingeführten Datenblätter, wurden aus den einzelnen Sachverhalten wieder entfernt und stattdessen als Gruppe 073 und 074 eingeführt.

2. Fassung (Wirksamkeit:01.02.2024)

CR 2022-01 Hinweise zur Datenqualität des Familiennamens (Datenblatt Nr. 004.01) wurde angepasst

CR 2022-01 Hinweise zur Datenqualität des Familienstands (Datenblatt Nr. 016) wurde angepasst

CR 2022-02 Beschreibung und Hinweise zur Datenqualität der FingerabdruckID (Datenblatt Nr. 023.01) wurden angepasst

CR 2023-02 Beschreibung der E-Nummer (Datenblatt Nr. 023.02) wurde angepasst

CR 2023-03 Beschreibung der D-Nummer (Datenblatt Nr. 023.03) wurde angepasst

CR 2023-06 Neues Datenblatt Zielstaat (Datenblatt Nr. 026.05) wurde angelegt

CR 2023-07 Neues Datenblatt Aktenzeichen meldende Behörde (Datenblatt Nr. 029.05) wurde angelegt

CR 2023-08 Neues Datenblatt Aktenzeichen meldende Behörde (Datenblatt Nr. 038.06) wurde angelegt

CR 2023-09 Neues Datenblatt Zustelldatum (Datenblatt Nr. 042.11 wurde angelegt

CR 2023-10 Neues Datenblatt Dauer (Datenblatt Nr. 050.09) wurde angelegt

CR 2023-11 Beschreibung des Familienverbands (Datenblatt Nr. 005) wurde angepasst

CR-2023-12 Staatsangehörigkeiten des Ehegatten oder des Lebenspartners (Datenblatt Nr. 021): Die Kardinalität der Staatsangehörigkeit wurde angepasst.

CR-2023-13 DINSPEC: ab 01.11.2023 ersetzt die DIN-Norm 91379 die bisher verwendetet DIN-SPEC 91379. Hierzu wurden Anpassungen in den Feldvorgaben, sowie in den Beschreibungen der Datenblätter 004.01, 004.02, 004.03, 004.08 und 004.09 vorgenommen.

CR-2023-14 Neue Datenblätter Schengen-Identifikationsnummer (Schengen-ID) (Datenblatt Nr. 028.08, 034.07, 042.12, 043.12, 044.10, 050.11) wurden angelegt

CR-2023-15 Neue Datenblätter Strafvorschrift (Freitext) (Datenblatt Nr. 028.09, 034.08, 042.13, 043.13, 044.11, 050.12) wurden angelegt

CR-2023-16 Neue Datenblätter Rechtliche Bezeichnung der Tat (Datenblatt Nr. 028.10, 034.09, 042.14, 043.14, 044.12, 050.13) wurden angelegt

CR-2023-17 Neues Datenblatt Löschdatum (Datenblatt Nr. 023.04) wurde angelegt

CR-2023-18 Neues Datenblatt Zustellungsdatum (Datenblatt Nr. 028.07) wurde angelegt

CR-2023-19 Neues Datenblatt Zustellungsdatum (Datenblatt Nr. 050.10) wurde angelegt

CR-2023-20 Neue Datenblätter Zustellungsdatum (Datenblatt Nr. 044.08) und Unanfechtbarkeitsdatum (Datenblatt Nr. 044.09) wurden angelegt

CR-2023-21 Neue Datenblätter Höhe der Strafe (Datenblatt Nr. 028.12, 028.13, 028.14, 028.15, 028.16, 028.17, 034.11, 034.12, 034.13, 034.14, 034.15, 034.16, 042.16, 042.17, 042.18, 042.19, 042.20, 042.21, 043.16, 043.17, 043.18, 043.19, 043.20, 043.21, 044.14, 044.15, 044.16, 044.17, 044.18, 044.19, 050.15, 050.16, 050.17, 050.18, 050.19, 050.20) wurden angelegt

CR-2023-22 Neue Datenblätter Art der Strafe, die der Ausschreibung zugrunde liegt (Datenblatt Nr. 028.11, 034.10, 042.15, 043.15, 044.13, 050.14) wurden angelegt

Initiale Fassung (Wirksamkeit:01.05.2023)

Initiale Fassung

Kapitel 5. Ohne Gruppe

001 Aktenführende Behörde

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
7.9.2022

001

Feldbezeichnung
Aktenführende Behörde
Feldlänge 6 Fest/Variabel fest Häufigkeit 0..1 Vorgaben Behördenkennzeichen
Beschreibung des Feldinhalts

Die aktenführende Behörde im Sinne des AZR ist diejenige Behörde, die systematische Aufzeichnungen von Akten, Verfahren oder sonstigen Geschäftsvorfällen führt, welche in deren Zuständigkeit liegen. Der Feldinhalt wird ermittelt aus der Behörde, die den letzten aufhältigen Meldestatus der ausländischen Person eingetragen hat.

Hinweise zur Datenqualität

Der letzte aufhältige Eintrag im Meldestatus definiert die Aktenführung einer Ausländerbehörde oder des BAMF. Eine Polizeibehörde wird nicht aktenführend, auch wenn sie die letzte aufhältige Eintragung im Meldestatus vorgenommen hat. Die aktenführende Behörde wird in der AZRG-DV als aktenführende Ausländerbehörde bezeichnet.

Rechtliche Grundlagen

AufenthG: § 71

Darstellungsform
[0-9]{6}

002 Geschäftszeichen der Registerbehörde

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
29.6.2022

002

Feldbezeichnung
Geschäftszeichen der Registerbehörde
Feldlänge 12 Fest/Variabel fest Häufigkeit 1 Vorgaben AZR-Nummer
Beschreibung des Feldinhalts

Das Geschäftszeichen der Registerbehörde entspricht der AZR-Nummer.

Rechtliche Grundlagen
Darstellungsform

003 BVA-Verfahrensnummer (Beteiligungsanfrage)

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
1.8.2024

003

Feldbezeichnung
BVA-Verfahrensnummer (Beteiligungsanfrage)
Feldlänge 18 Fest/Variabel fest Häufigkeit 0..n Vorgaben Text
Beschreibung des Feldinhalts

Geschäftszeichen des Bundesverwaltungsamtes für Meldungen zu einer laufenden Beteiligungsanfrage oder einem Nachberichtsfall (BVA-Verfahrensnummer).

Rechtliche Grundlagen

AZRG: § 38

Darstellungsform

008 Telefonnummern

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
1.8.2024

008

Feldbezeichnung
Telefonnummern
Feldlänge 30 Fest/Variabel variabel Häufigkeit 0..5 Vorgaben Text
Beschreibung des Feldinhalts

Hier wird die Telefonnummer dokumentiert, unter der die Person erreichbar ist.

Hinweise zur Datenqualität

Die Rufnummer ist mit einer Vorwahl anzugeben (inkl. Ländervorwahl, z. B. +49).

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8

Darstellungsform

009 E-Mail Adressen

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
1.8.2024

009

Feldbezeichnung
E-Mail Adressen
Feldlänge 254 Fest/Variabel variabel Häufigkeit 0..5 Vorgaben Text
Beschreibung des Feldinhalts

Die E-Mail-Adresse, unter der die Person erreichbar ist.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8

Darstellungsform

016 Familienstand

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
1.2.2024

016

Feldbezeichnung
Familienstand
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 1 Vorgaben Code
Beschreibung des Feldinhalts

Der Familienstand gehört zu den Personenstandsdaten einer Person und gibt an, ob diese z. B. ledig oder verheiratet ist oder eine entsprechende Rechtsstellung bezüglich einer Lebenspartnerschaft besteht.

Hinweise zur Datenqualität

Für die Erfassung des Familienstands ist zunächst die Eintragung im Pass maßgeblich. Die möglichen Quellen sind in folgender Reihenfolge zu nutzen: Behördlich geprüfter Pass, ungeprüfter Pass, deutsches Personenstandsdokument, vorliegende ausländische Personenstandsurkunde (z. B. Heiratsurkunde), die eigene Angabe einer ausländischen Person. Lebenspartner ist eine Person i. S. d. § 1 Lebenspartnerschaftsgesetzes.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, § 16

LPartG: § 3

Darstellungsform
urn:de:xauslaender:codelist:familienstand

018 Letzter Wohnort im Herkunftsland

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
1.8.2024

018

Feldbezeichnung
Letzter Wohnort im Herkunftsland
Feldlänge 40 Fest/Variabel variabel Häufigkeit 0..1 Vorgaben Text
Beschreibung des Feldinhalts

Es handelt sich um den letzten Wohnort im Herkunftsland.

Hinweise zur Datenqualität

Liegen keine Dokumente oder Nachweise vor, kann die Information auch auf Angabe der ausländischen Person beruhen.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, § 16

Darstellungsform

019 Staat Herkunftsland

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
5.5.2021

019

Feldbezeichnung
Staat Herkunftsland
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 0..1 Vorgaben Code
Beschreibung des Feldinhalts

Herkunftsland ist das Land, in dem eine Person vor ihrer Einreise ins Bundesgebiet ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Es handelt sich um das Land, in dem sich eine Person nicht nur vorübergehend aufgehalten hat und wo der Lebensmittelpunkt, insbesondere in familiärer und beruflicher Hinsicht, lag.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, § 16

Darstellungsform
urn:de:bund:destatis:bevoelkerungsstatistik:schluessel:staatsgebiete

021 Staatsangehörigkeiten des Ehegatten oder des Lebenspartners

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
1.2.2024

021

Feldbezeichnung
Staatsangehörigkeiten des Ehegatten oder des Lebenspartners
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 0..4 Vorgaben Angaben zum Staat
Beschreibung des Feldinhalts

Es handelt sich um die Staatsangehörigkeit des Ehegatten oder des Lebenspartners.

Hinweise zur Datenqualität

Allgemeine Hinweise zur Feststellung der Staatsangehörigkeit siehe Datenblatt Nr. 016.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, § 16

Darstellungsform

027 Art der Rechtsstellung

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
22.12.2022

027

Feldbezeichnung
Art der Rechtsstellung
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 0..1 Vorgaben Code
Beschreibung des Feldinhalts

Die Rechtsstellung als Flüchtling im Ausland anerkannte Person oder heimatlose ausländische Person gewährt der ausländischen Person besonderen Schutz vor einer Ausweisung und Abschiebung.

Hinweise zur Datenqualität

Bei der Rechtsstellung "als Flüchtling im Ausland anerkannt" ist im AZR nur die Person zu erfassen, der die Flüchtlingseigenschaft i. S. d. Genfer Flüchtlingskonvention durch einen anderen Vertragsstaat der GFK zuerkannt worden ist (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 6 AZRG i. V. m. Tabelle 7 Anlage zur AZRG-DV). Der Eintrag "als Flüchtling im Ausland anerkannt" sollte bei Kenntniserlangung für jeden im AZR zu erfassendem Ausländer, der diesen Status besitzt, erfolgen, unabhängig von seiner eigentlichen aufenthaltsrechtlichen Stellung.

Rechtliche Grundlagen

HAuslG: § 1

Darstellungsform
urn:de:xauslaender:codelist:azr:rechtsstellung

065 Identifikationsnummer

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
30.6.2022

065

Feldbezeichnung
Identifikationsnummer
Feldlänge unbekannt Fest/Variabel variabel Häufigkeit 0..1 Vorgaben Text
Beschreibung des Feldinhalts

Die Identifikationsnummer laut IDNrG.

Rechtliche Grundlagen

IDNrG: § 1, § 4 Abs. 2 Nr. 1

Darstellungsform

Kapitel 6. 004 Grundpersonalien

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Blatt

004

Gruppenname Häufigkeit 1
Grundpersonalien
Beschreibung der Gruppe

Die Grundpersonalien fassen eine Reihe persönlicher Angaben der betroffenen Person zusammen.

Beinhaltet

004.01 Familienname

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
1.8.2024

004.01

Feldbezeichnung
Familienname
Feldlänge 90 Fest/Variabel variabel Häufigkeit 1 Vorgaben Allgemeiner Name
Beschreibung des Feldinhalts

Der Familienname bezeichnet den vollständigen aktuellen Familiennamen.

Hinweise zur Datenqualität

Für die Schreibweise des Namens von Ausländern ist die Eintragung im Pass maßgebend. Ein Familienname kann der Geburtsname, der gemeinsam bestimmte Ehename oder Lebenspartnerschaftsname i. S. d. § 3 des Lebenspartnerschaftsgesetzes, der Ehename oder der Lebenspartnerschaftsname zusammen mit dem hinzugefügten Begleitnamen sein. Lebenspartner ist eine Person i. S. d. § 1 Lebenspartnerschaftsgesetzes.

Lässt sich bei dem Namen einer ausländischen Person aus der Eintragung in ihrem Pass oder sonstigen Ausweispapieren eine Aufteilung in Familien- und Vornamen nicht feststellen (sog. Blockname. Kann sowohl unter "Full name", "Given name" oder "Surname" im Pass stehen), so wird der gesamte Name mit der in der Eintragung im Pass oder in sonstigen Ausweispapieren enthaltenen Reihenfolge der Wörter im Feld "Familienname" erfasst (Blockname) (vgl. Ziffer 3.3.1 AVV-AZRG).

Die Art und Weise der Eintragung von Namen (Familien-, Geburts- und Vornamen) im AZR ist in der AVV-AZRG geregelt. Hiernach ist, soweit möglich, die Schreibweise zu übernehmen, die sich aus den Ausweispapieren oder aus den sonstigen amtlichen Unterlagen sowie aus amtlichen Übersetzungen ergibt.

Die möglichen Quellen sind in folgender Reihenfolge zu nutzen: Behördlich geprüfter Pass, ungeprüfter Pass, deutsches Personenstandsdokument, vorliegende ausländische Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde), die (ggf. transkribierte) eigene Angabe der ausländischen Person.

Eine Eintragung erfolgt in lateinischen Zeichen. Sonderzeichen sind im Umfang des von DIN 91379 zur Verfügung gestellten Zeichensatz zu berücksichtigen. Hierbei sind nach dem Übereinkommen über die Angabe von Familiennamen und Vornamen in den Personenstandsbüchern die Normen der Internationalen Normenorganisation (ISO) anzuwenden (vgl. 4.1.1.2 PassVwV). Geburtsurkunden, welche nicht mit lateinischen Zeichen ausgefertigt wurden, sind nach den Vorgaben der in "Literaturhinweise und Weblinks" aufgeführten ISO Normen in DIN 91379 zu transliterieren. Sonderregelungen sind jedoch bei lokal verwendeten Transliterationstabellen möglich.

Rechtliche Grundlagen

LPartG: § 3

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
004 - Grundpersonalien

004.02 Geburtsname

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
1.8.2024

004.02

Feldbezeichnung
Geburtsname
Feldlänge 90 Fest/Variabel variabel Häufigkeit 0..1 Vorgaben Allgemeiner Name
Beschreibung des Feldinhalts

Der Geburtsname ist der als Familienname einer Person in die Geburtsurkunde eingetragene Name. Der Geburtsname einer Person kann sich durch familienrechtliche Vorgänge ändern (z. B. Adoption, Namenserteilungen und -erklärungen). Nicht anzugeben sind frühere Familiennamen, welche in Datenblatt Nr. 014.01 angegeben werden.

Hinweise zur Datenqualität

Es ist der Geburtsname mit Namensbestandteilen in der Reihenfolge des Geburtseintrags in der Geburtsurkunde anzugeben. Er wird nur erfasst, wenn ein abweichender Familienname vorliegt.

Lässt sich bei dem Namen einer ausländischen Person aus der Eintragung in ihrem Pass oder sonstigen Ausweispapieren eine Aufteilung in Familien- und Vornamen nicht feststellen (sog. Blockname. Kann sowohl unter "Full name", "Given name" oder "Surname" im Pass stehen), so wird der gesamte Name mit der in der Eintragung im Pass oder in sonstigen Ausweispapieren enthaltenen Reihenfolge der Wörter im Feld "Familienname" erfasst (Blockname) (vgl. Ziffer 3.3.1 AVV-AZRG)

Die Art und Weise der Eintragung von Namen (Familien-, Geburts- und Vornamen) im AZR ist in der AVV-AZRG geregelt. Hiernach ist, soweit möglich, die Schreibweise zu übernehmen, die sich aus den Ausweispapieren oder aus den sonstigen amtlichen Unterlagen sowie aus amtlichen Übersetzungen ergibt.

Die möglichen Quellen sind in folgender Reihenfolge zu nutzen: Behördlich geprüfter Pass, ungeprüfter Pass, deutsches Personenstandsdokument, vorliegende ausländische Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde), die (ggf. transkribierte) eigene Angabe der ausländischen Person.

Eine Eintragung erfolgt in lateinischen Zeichen. Sonderzeichen sind im Umfang des von DIN 91379 zur Verfügung gestellten Zeichensatz zu berücksichtigen. Hierbei sind nach dem Übereinkommen über die Angabe von Familiennamen und Vornamen in den Personenstandsbüchern die Normen der Internationalen Normenorganisation (ISO) anzuwenden (vgl. 4.1.1.2 PassVwV). Geburtsurkunden, welche nicht mit lateinischen Zeichen ausgefertigt wurden, sind nach den Vorgaben der in "Literaturhinweise und Weblinks" aufgeführten ISO Normen in DIN 91379 zu transliterieren. Sonderregelungen sind jedoch bei lokal verwendeten Transliterationstabellen möglich."

Rechtliche Grundlagen
Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
004 - Grundpersonalien

004.03 Vorname

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
1.8.2024

004.03

Feldbezeichnung
Vorname
Feldlänge 60 Fest/Variabel variabel Häufigkeit 1 Vorgaben Allgemeiner Name
Beschreibung des Feldinhalts

Der Vorname ist der individuelle persönliche Name einer Person. Eine Person kann mehrere Vornamen besitzen. Alle Vornamen einer Person sind aufzuführen.

Hinweise zur Datenqualität

Für die Schreibweise des Vornamens von ausländischen Personen ist die Eintragung im Pass maßgeblich.

Die Art und Weise der Eintragung von Namen (Familien-, Geburts- und Vornamen) im AZR ist in der AVV-AZRG geregelt. Hiernach ist, soweit möglich, die Schreibweise zu übernehmen, die sich aus den Ausweispapieren oder aus den sonstigen amtlichen Unterlagen sowie aus amtlichen Übersetzungen ergibt.

Die möglichen Quellen sind in folgender Reihenfolge zu nutzen: Behördlich geprüfter Pass, ungeprüfter Pass, deutsches Personenstandsdokument, vorliegende ausländische Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde), die (ggf. transkribierte) eigene Angabe der ausländischen Person.

Eine Eintragung erfolgt in lateinischen Zeichen. Sonderzeichen sind im Umfang des von DIN 91379 zur Verfügung gestellten Zeichensatz zu berücksichtigen. Hierbei sind nach dem Übereinkommen über die Angabe von Familiennamen und Vornamen in den Personenstandsbüchern die Normen der Internationalen Normenorganisation (ISO) anzuwenden (vgl. 4.1.1.2 PassVwV). Geburtsurkunden, welche nicht mit lateinischen Zeichen ausgefertigt wurden, sind nach den Vorgaben der in "Literaturhinweise und Weblinks" aufgeführten ISO Normen in DIN 91379 zu transliterieren. Sonderregelungen sind jedoch bei lokal verwendeten Transliterationstabellen möglich."

Rechtliche Grundlagen
Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
004 - Grundpersonalien

004.04 Familienname nach deutschem Recht

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
1.8.2024

004.04

Feldbezeichnung
Familienname nach deutschem Recht
Feldlänge 90 Fest/Variabel variabel Häufigkeit 0..1 Vorgaben Allgemeiner Name
Beschreibung des Feldinhalts

Führt die ausländische Person nach deutschem Recht einen anderen als den im ausländischen Pass angegebenen Familiennamen und kann eine Änderung des Passes aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht vorgenommen werden, so wird im Familiennamen nach deutschem Recht dieser angegeben.

Hinweise zur Datenqualität

Unter dem Begriff "Schreibweise des Namens nach deutschem Recht" (entspricht der Namensführung nach deutschem Recht) werden die Vor-, Familien- und Geburtsnamen erfasst, die nach deutschem Recht neben den Namen nach dem Recht des Herkunftslandes geführt werden. Als Gründe für Abweichungen kommen vor allem unterschiedliche familien- oder personenstandsrechtliche Beurteilungen eines Sachverhalts in den verschiedenen Rechtsordnungen in Betracht. Das ist z. B. der Fall, wenn eine Ehe nach deutschem Recht geschlossen und der Name der Ehefrau angenommen wurde, was nach dem Recht des Herkunftsstaates nicht zulässig ist.

Rechtliche Grundlagen
Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
004 - Grundpersonalien

004.05 Vorname nach deutschem Recht

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
1.8.2024

004.05

Feldbezeichnung
Vorname nach deutschem Recht
Feldlänge 60 Fest/Variabel variabel Häufigkeit 0..1 Vorgaben Allgemeiner Name
Beschreibung des Feldinhalts

Führt die ausländische Person nach deutschem Recht einen anderen als den im ausländischen Pass angegebenen Vornamen und kann eine Änderung des Passes aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht vorgenommen werden, so wird im Vornamen nach deutschem Recht dieser angegeben.

Hinweise zur Datenqualität

Unter dem Begriff "Schreibweise des Namens nach deutschem Recht" (entspricht der Namensführung nach deutschem Recht) werden die Vor-, Familien- und Geburtsnamen erfasst, die nach deutschem Recht neben den Namen nach dem Recht des Herkunftslandes geführt werden. Als Gründe für Abweichungen kommen vor allem unterschiedliche familien- oder personenstandsrechtliche Beurteilungen eines Sachverhalts in den verschiedenen Rechtsordnungen in Betracht.

Rechtliche Grundlagen
Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
004 - Grundpersonalien

004.06 Geburtsname nach deutschem Recht

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
1.8.2024

004.06

Feldbezeichnung
Geburtsname nach deutschem Recht
Feldlänge 90 Fest/Variabel variabel Häufigkeit 0..1 Vorgaben Allgemeiner Name
Beschreibung des Feldinhalts

Führt die ausländische Person nach deutschem Recht einen anderen als den im ausländischen Pass angegebenen Geburtsnamen und kann eine Änderung des Passes aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht vorgenommen werden, so wird im Geburtsnamen nach deutschem Recht dieser angegeben.

Hinweise zur Datenqualität

Unter dem Begriff "Schreibweise des Namens nach deutschem Recht" (entspricht der Namensführung nach deutschem Recht) werden die Vor-, Familien- und Geburtsnamen erfasst, die nach deutschem Recht neben den Namen nach dem Recht des Herkunftslandes geführt werden. Als Gründe für Abweichungen kommen vor allem unterschiedliche familien- oder personenstandsrechtliche Beurteilungen eines Sachverhalts in den verschiedenen Rechtsordnungen in Betracht.

Rechtliche Grundlagen
Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
004 - Grundpersonalien

004.07 Geburtsdatum

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
13.1.2023

004.07

Feldbezeichnung
Geburtsdatum
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 1 Vorgaben Teilbekanntes Datum mit unbekannt
Beschreibung des Feldinhalts

Das Geburtsdatum ist das Datum, an dem die ausländische Person geboren worden ist. Es muss ein vollständiges, teilbekanntes und unbekanntes Datum abgebildet werden können.

Hinweise zur Datenqualität

Fehlende oder unvollständige Geburtsdaten sind wie folgt anzugeben: Fehlende Tages-, Monats- oder Jahresangaben sind jeweils durch Nullen anzugeben. Bei fehlender Monatsangabe wird auch die Tagesangabe durch Nullen angegeben, bei unbekanntem Jahr entsprechend die Tages- und Monatsangabe; z. B. vollständig bekannt: 13.07.2018 Tag unbekannt: 00.07.2018 Monat unbekannt: 00.00.2018 Jahr unbekannt: 00.00.0000 (= unbekannt) Für die Erfassung des Geburtsdatums ist zunächst die Eintragung im Pass maßgeblich. Die möglichen Quellen sind in folgender Reihenfolge zu nutzen: Behördlich geprüfter Pass, ungeprüfter Pass, deutsches Personenstandsdokument, vorliegende ausländische Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde), die (ggf. transkribierte) eigene Angabe der ausländischen Person.

Rechtliche Grundlagen
Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
004 - Grundpersonalien

004.08 Geburtsort

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
1.2.2024

004.08

Feldbezeichnung
Geburtsort
Feldlänge 40 Fest/Variabel variabel Häufigkeit 1 Vorgaben Text
Beschreibung des Feldinhalts

Der Geburtsort ist der Ort innerhalb einer Gemeinde oder vergleichbar bezeichnetem Gebiet, an dem die ausländische Person geboren wurde.

Hinweise zur Datenqualität

Ist der Geburtsort nicht zu ermitteln, ist kein Eintrag vorzunehmen (wenn weder Originaldokumente vorgelegt werden, noch die ausländische Person Angaben macht.) Für die Erfassung des Geburtsorts ist zunächst die Eintragung im Pass maßgeblich. Die möglichen Quellen sind in folgender Reihenfolge zu nutzen: Behördlich geprüfter Pass, ungeprüfter Pass, deutsches Personenstandsdokument, vorliegende ausländische Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde), die (ggf. transkribierte) eigene Angabe der ausländischen Person.

Eine Eintragung erfolgt in lateinischen Zeichen. Sonderzeichen sind im Umfang des von DIN 91379 zur Verfügung gestellten Zeichensatz zu berücksichtigen.

Bei der Bezeichnung von Orten im Ausland ist die dort geltende Bezeichnung zum Zeitpunkt der Geburt zu verwenden. Gibt es für einen solchen Ort außer der fremden auch eine allgemein übliche deutsche Bezeichnung, so ist diese zu wählen. Als "allgemein üblich" ist eine Ortsbezeichnung grundsätzlich dann anzusehen, wenn sie im gegenwärtigen Sprachgebrauch der Bevölkerung anerkannt ist oder in einer Vielzahl von lieferbaren Büchern bzw. sonstigen Publikationen Verwendung findet. Die fremde Bezeichnung kann auf Verlangen oder wenn dies zur Klarstellung notwendig ist in Klammern hinzugefügt werden. Deutsche Bezeichnungen für ausländische Orte, die ausschließlich im Zeitraum von 1933 bis 1945 eingeführt wurden, sind nicht eintragungsfähig und stellen keine allgemein übliche deutsche Bezeichnung dieser Orte dar (vgl. PassVwV 4.1.5.1).

Rechtliche Grundlagen
Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
004 - Grundpersonalien

004.09 Geburtsbezirk

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
1.2.2024

004.09

Feldbezeichnung
Geburtsbezirk
Feldlänge 40 Fest/Variabel variabel Häufigkeit 0..1 Vorgaben Text
Beschreibung des Feldinhalts

Der Geburtsbezirk bezeichnet das Gebiet, in dem sich der Geburtsort befindet.

Hinweise zur Datenqualität

Durch die Angabe wird der Herkunftsort genauer bezeichnet (z. B. im Zusammenhang mit der Klärung der Identität bei der Passbeschaffung).

Ist der Geburtsbezirk nicht zu ermitteln, ist kein Eintrag vorzunehmen.

Eine Eintragung erfolgt in lateinischen Zeichen. Sonderzeichen sind im Umfang des von DIN 91379 zur Verfügung gestellten Zeichensatz zu berücksichtigen.

Bei der Bezeichnung von Orten im Ausland ist die dort geltende Bezeichnung zum Zeitpunkt der Geburt zu verwenden. Gibt es für einen solchen Ort außer der fremden auch eine allgemein übliche deutsche Bezeichnung, so ist diese zu wählen. Als "allgemein üblich" ist eine Ortsbezeichnung grundsätzlich dann anzusehen, wenn sie im gegenwärtigen Sprachgebrauch der Bevölkerung anerkannt ist oder in einer Vielzahl von lieferbaren Büchern bzw. sonstigen Publikationen Verwendung findet. Die fremde Bezeichnung kann auf Verlangen oder wenn dies zur Klarstellung notwendig ist in Klammern hinzugefügt werden. Deutsche Bezeichnungen für ausländische Orte, die ausschließlich im Zeitraum von 1933 bis 1945 eingeführt wurden, sind nicht eintragungsfähig und stellen keine allgemein übliche deutsche Bezeichnung dieser Orte dar (vgl. PassVwV 4.1.5.1).

Rechtliche Grundlagen
Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
004 - Grundpersonalien

004.10 Geburtsland

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
13.1.2023

004.10

Feldbezeichnung
Geburtsland
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 1 Vorgaben Angaben zum Staat
Beschreibung des Feldinhalts

Dieses Element bezeichnet den Staat, in dem der Betroffene geboren ist.

Hinweise zur Datenqualität

Bei nicht mehr existenten Staaten ist der Nachfolgestaat des Gebietes des Geburtsorts anzugeben.

Rechtliche Grundlagen
Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
004 - Grundpersonalien

004.11 Geschlecht

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
13.1.2023

004.11

Feldbezeichnung
Geschlecht
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 1 Vorgaben Code
Beschreibung des Feldinhalts

Das Geschlecht einer Person.

Hinweise zur Datenqualität

Für die Erfassung des Geschlechts (weiblich, männlich, keine Angabe, divers) ist zunächst die Eintragung im Pass maßgeblich. Die möglichen Quellen sind in folgender Reihenfolge zu nutzen: Behördlich geprüfter Pass, ungeprüfter Pass, deutsches Personenstandsdokument, vorliegende ausländische Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde), die eigene Angabe der ausländischen Person. Zum Speichersachverhalt "Geschlecht" ist die Ausprägung "divers" nur bei einem gleichartigen Vermerk in einem amtlichen Dokument bzw. bei Fehlen amtlicher Dokumente nur bei Vorlage eines entsprechenden medizinischen Gutachtens zu nutzen (vgl. § 45b Abs. 1 und 3 PStG). Eine Vorbefassung und Entscheidung durch das Personenstandswesen / das Standesamt ist somit in jedem Fall notwendig. Reine Eigenangaben ohne amtlichen Nachweis genügen diesen Anforderungen somit nicht und sind weiterhin mit der Ausprägung "unbekannt" im AZR zu erfassen.

Rechtliche Grundlagen
Darstellungsform
urn:xoev-de:xinneres:codeliste:geschlecht
Bestandteil der Gruppe
004 - Grundpersonalien

004.12 Doktorgrad

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
9.11.2022

004.12

Feldbezeichnung
Doktorgrad
Feldlänge 25 Fest/Variabel variabel Häufigkeit 0..1 Vorgaben Text
Beschreibung des Feldinhalts

Der oder die Doktorgrade einer Person, wie sie in Nr. 4.1.3 der VwV zum PassG definiert sind.

Hinweise zur Datenqualität

Es sind nur diejenigen Doktorgrade anzugeben, die nach Nr. 4.1.3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (PassG) – PassVwV – in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2009 (GMBl 2009, S. 1686) in Pässe eingetragen werden dürfen. Zulässig sind: "DR." "Dr.", DR.HC.", "Dr.hc.", "DR.EH.", "Dr.eh.". Sind mehrere Doktorgrade anzugeben, so sind sie durch ein Leerzeichen zu trennen

Rechtliche Grundlagen
Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
004 - Grundpersonalien

004.13 Staatsangehörigkeit

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
13.1.2023

004.13

Feldbezeichnung
Staatsangehörigkeit
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 1..4 Vorgaben Code
Beschreibung des Feldinhalts

Die Staatsangehörigkeit ist die rechtliche Zugehörigkeit einer Person zu einem Staat.

Hinweise zur Datenqualität

Die möglichen Quellen sind in folgender Reihenfolge zu nutzen: Behördlich geprüfter Pass, ungeprüfter Pass, deutsches Personenstandsdokument, vorliegende ausländische Personenstandsurkunde (z. B. Geburtsurkunde), die (ggf. transkribierte) eigene Angabe der ausländischen Person.

Bei mehreren vorhandenen Staatsangehörigkeiten einer Person ist (sind) zuerst die evtl. vorhandene(n) Unionsbürgerschaft(en) zu hinterlegen.

Die Anwendung des Schlüssels 997 (Staatenlos) setzt voraus, dass die Staatenlosigkeit einer ausländischen Person nachgewiesen ist. Der Schlüssel 998 (Ungeklärte Staatsangehörigkeit) wird im Vergleich dazu eingegeben, wenn die konkrete Staatsangehörigkeit bzw. Staatenlosigkeit einer ausländischen Person nicht bestimmt werden kann oder mehrere Staaten in Betracht kommen.

Personen palästinensischer Volkszugehörigkeit werden als staatenlos angesehen, soweit sie nicht eine andere Staatsangehörigkeit erworben haben (BVerwGE 92, 116, iuris Rn 15). Ob ein Erwerb stattgefunden hat, ist durch die aktenführende ABH im Einzelfall zu prüfen.

Unter dem Staatenschlüssel 459 "Personen aus den Palästinensischen Gebieten (nicht als Staat anerkannt)" sind alle Personen zu verstehen, für die die Staatenlosigkeit gemäß dem Staatenlosenübereinkommen festgestellt wurde und die Dokumente (insbesondere Pässe bzw. Passersatz-papiere) vorlegen können, die von der Palästinensischen Behörde ausgestellt wurden, soweit die (Serien- bzw.) Identitätsnummer mit den Ziffern 4, 8 oder 9 beginnt. Diese Nummern werden ausschließlich für palästinensische Volkszugehörige verwendet, die aus den Palästinensischen Gebieten stammen.

Hiervon sind die palästinensischen Volkszugehörigen zu unterscheiden, die nicht aus den Palästinensischen Gebieten stammen. Auch diese verfügen teilweise über Dokumente der Palästinensischen Behörde, deren (Serien- bzw.) Identitätsnummer mit der Ziffer 0 beginnt. Diese Personen werden unter dem Schlüssel 997 (Staatenlos) oder 998 (Ungeklärt) geführt, sofern nicht eine eindeutige Staatsangehörigkeit festgestellt werden konnte. Der Schlüssel 998 ist auch für palästinensische Volkszugehörige zu verwenden, die aus den Palästinensischen Gebieten stammen, die Staatenlosigkeit aber nicht festgestellt werden kann, bzw. deren Prüfung noch andauert.

Rechtliche Grundlagen
Darstellungsform
urn:de:bund:destatis:bevoelkerungsstatistik:schluessel:staatsangehoerigkeit
Bestandteil der Gruppe
004 - Grundpersonalien

Kapitel 7. 005 Familienverband

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Blatt

005

Gruppenname Häufigkeit 0..n
Familienverband
Beschreibung der Gruppe

Der Familienverband beschreibt die Beziehung zu begleitenden minderjährigen Kindern und Jugendlichen, Elternteilen, Ehegatten und Lebenspartnern.

Hinweise zur Datenqualität

Die Speicherung eines Familienverbandes erfolgt nur bei gemeinsamer Einreise von familiär verbundenen ausländischen Personen, die unerlaubt eingereist sind, unerlaubt aufhältig sind, ein Asylgesuch geäußert oder einen Asylantrag gestellt haben und nur für die Dauer des Asylverfahrens. Der Zweck der Speicherung des Familienverbands ist es, die gemeinsam eingereisten Familienangehörigen zusammen unterzubringen. Die Familienbeziehungen sind bei allen Mitgliedern des Familienverbandes (begleitenden minderjährigen Kindern und Jugendlichen, Elternteilen, Ehegatten und Lebenspartnern) zu speichern.

Beinhaltet
  • 005.01 - Familienmitglied

  • 005.02 - Vorname Familienmitglied

  • 005.03 - Familienname Familienmitglied

  • 005.04 - AZR-Nummer

005.01 Familienmitglied

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
1.2.2024

005.01

Feldbezeichnung
Familienmitglied
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 0..1 Vorgaben Code
Beschreibung des Feldinhalts

Familienmitglieder können nur sein: Kinder, Eltern, Ehegatten oder Lebenspartner.

Hinweise zur Datenqualität

Die Beziehung kann sein: Kind, Elternteil, Ehegatte oder Lebenspartner.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, § 16

Darstellungsform
urn:de:xauslaender:codelist:azr:familienbeziehung
Bestandteil der Gruppe
005 - Familienverband

005.02 Vorname Familienmitglied

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
1.8.2024

005.02

Feldbezeichnung
Vorname Familienmitglied
Feldlänge 60 Fest/Variabel variabel Häufigkeit 0..1 Vorgaben Text
Beschreibung des Feldinhalts

Der Vorname eines Familienmitglieds.

Hinweise zur Datenqualität

siehe auch Datenblatt Nr. 004.03

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, § 16

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
005 - Familienverband

005.03 Familienname Familienmitglied

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
1.8.2024

005.03

Feldbezeichnung
Familienname Familienmitglied
Feldlänge 90 Fest/Variabel variabel Häufigkeit 0..1 Vorgaben Text
Beschreibung des Feldinhalts

Der Familienname eines Familienmitglieds.

Hinweise zur Datenqualität

siehe auch Datenblatt Nr. 004.01

Rechtliche Grundlagen
Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
005 - Familienverband

005.04 AZR-Nummer

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
5.5.2021

005.04

Feldbezeichnung
AZR-Nummer
Feldlänge 12 Fest/Variabel fest Häufigkeit 1 Vorgaben AZR-Nummer
Beschreibung des Feldinhalts

Die AZR-Nummer eines Familienmitglieds.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, § 16

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
005 - Familienverband

Kapitel 8. 006 Anschrift im Bundesgebiet

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Blatt

006

Gruppenname Häufigkeit 0..n
Anschrift im Bundesgebiet
Beschreibung der Gruppe

Die Anschrift in Deutschland, an der die Person gemeldet ist oder war (frühere Anschriften).

Beinhaltet
  • 006.01 - Anschrift - Gemeindeschlüssel

  • 006.02 - Anschrift - Hausnummer

  • 006.03 - Anschrift - Hausnummer Buchstabe Zusatzziffer

  • 006.04 - Anschrift - Postleitzahl

  • 006.05 - Anschrift - Stockwerks- bzw. Wohnungsnummer

  • 006.06 - Anschrift - Straße

  • 006.07 - Anschrift - Teilnummer der Hausnummer

  • 006.08 - Anschrift - Wohnort

  • 006.09 - Anschrift - Wohnort früherer Gemeindename

  • 006.10 - Anschrift - Wohnungsinhaber

  • 006.11 - Anschrift - Zusatzangaben

  • 006.12 - Frühere Anschrift

  • 006.13 - Einzugsdatum

  • 006.14 - Auszugsdatum

006.01 Anschrift - Gemeindeschlüssel

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
1.8.2024

006.01

Feldbezeichnung
Anschrift - Gemeindeschlüssel
Feldlänge 8 Fest/Variabel fest Häufigkeit 0..1 Vorgaben Code
Beschreibung des Feldinhalts

Es ist der vom Statistischen Bundesamt herausgegebene bundeseinheitliche Gemeindeschlüssel der Gemeinde anzugeben, in der die Wohnung liegt.

In Abhängigkeit von Datenblatt Nr. 006.12 ist dies entweder die aktuelle oder zuletzt bekannte Anschrift in Deutschland.

Rechtliche Grundlagen
Darstellungsform
urn:de:bund:destatis:bevoelkerungsstatistik:schluessel:ags
Bestandteil der Gruppe
006 - Anschrift im Bundesgebiet

006.02 Anschrift - Hausnummer

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
13.1.2023

006.02

Feldbezeichnung
Anschrift - Hausnummer
Feldlänge 4 Fest/Variabel variabel Häufigkeit 0..1 Vorgaben Text
Beschreibung des Feldinhalts

Es sind nur die Ziffern einer Hausnummer anzugeben.

In Abhängigkeit von Datenblatt Nr. 006.12 ist dies entweder die aktuelle oder zuletzt bekannte Anschrift in Deutschland.

Rechtliche Grundlagen
Darstellungsform
[0-9]*
Bestandteil der Gruppe
006 - Anschrift im Bundesgebiet

006.03 Anschrift - Hausnummer Buchstabe Zusatzziffer

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
13.1.2023

006.03

Feldbezeichnung
Anschrift - Hausnummer Buchstabe Zusatzziffer
Feldlänge 4 Fest/Variabel variabel Häufigkeit 0..1 Vorgaben Text
Beschreibung des Feldinhalts

Es sind die Buchstaben oder die Zusatzziffern zur Hausnummer gemäß der amtlichen Festlegung der Gemeinde zur Hausnummer anzugeben.

Beispiel: 124 a, 124 A, 109.5, 135.44, 116/1

In Abhängigkeit von Datenblatt Nr. 006.12 ist dies entweder die aktuelle oder zuletzt bekannte Anschrift in Deutschland.

Rechtliche Grundlagen
Darstellungsform
[\p{L}0-9./ ]
Bestandteil der Gruppe
006 - Anschrift im Bundesgebiet

006.04 Anschrift - Postleitzahl

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
13.1.2023

006.04

Feldbezeichnung
Anschrift - Postleitzahl
Feldlänge 5 Fest/Variabel fest Häufigkeit 0..1 Vorgaben Text
Beschreibung des Feldinhalts

Es ist die Postleitzahl anzugeben.

Beispiel: 13353, 74569, ...

In Abhängigkeit von Datenblatt Nr. 006.12 ist dies entweder die aktuelle oder zuletzt bekannte Anschrift in Deutschland.

Rechtliche Grundlagen
Darstellungsform
[0-9]*
Bestandteil der Gruppe
006 - Anschrift im Bundesgebiet

006.05 Anschrift - Stockwerks- bzw. Wohnungsnummer

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
13.1.2023

006.05

Feldbezeichnung
Anschrift - Stockwerks- bzw. Wohnungsnummer
Feldlänge 4 Fest/Variabel variabel Häufigkeit 0..1 Vorgaben Text
Beschreibung des Feldinhalts

Es können Stockwerks- oder Wohnungsnummern angegeben werden, soweit sie für die Adressierung erforderlich sind. Beispiele: 7OG, 13OG, P für Parterre, HP für Hochparterre, St für Souterrain oder (Wohnung) 115.

In Abhängigkeit von Datenblatt Nr. 006.12 ist dies entweder die aktuelle oder zuletzt bekannte Anschrift in Deutschland.

Rechtliche Grundlagen
Darstellungsform
[\p{L}0-9./ ]*
Bestandteil der Gruppe
006 - Anschrift im Bundesgebiet

006.06 Anschrift - Straße

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
1.8.2024

006.06

Feldbezeichnung
Anschrift - Straße
Feldlänge 50 Fest/Variabel variabel Häufigkeit 0..1 Vorgaben Text
Beschreibung des Feldinhalts

Es ist die Bezeichnung der Straße anzugeben. Die Feldlänge ist auf 55 Zeichen beschränkt. Bei Überschreitung einer Länge von 25 Zeichen darf sinnvoll abgekürzt werden.

Ist keine Straßenbezeichnung – wohl aber eine Hausnummer – vorhanden, so ist die Zeichenkette Hausnummer anzugeben. Sind weder Straßenbezeichnung noch Hausnummer vorhanden, so ist die Zeichenkette ohne Hausnummer anzugeben.

In Abhängigkeit von Datenblatt Nr. 006.12 ist dies entweder die aktuelle oder zuletzt bekannte Anschrift in Deutschland.

Rechtliche Grundlagen
Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
006 - Anschrift im Bundesgebiet

006.07 Anschrift - Teilnummer der Hausnummer

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
13.1.2023

006.07

Feldbezeichnung
Anschrift - Teilnummer der Hausnummer
Feldlänge 5 Fest/Variabel variabel Häufigkeit 0..1 Vorgaben Text
Beschreibung des Feldinhalts

Es sind Teilnummern zur Hausnummer anzugeben.

Beispiel: 16 1/7

In Abhängigkeit von Datenblatt Nr. 006.12 ist dies entweder die aktuelle oder zuletzt bekannte Anschrift in Deutschland.

Rechtliche Grundlagen
Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
006 - Anschrift im Bundesgebiet

006.08 Anschrift - Wohnort

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
1.8.2024

006.08

Feldbezeichnung
Anschrift - Wohnort
Feldlänge 50 Fest/Variabel variabel Häufigkeit 0..1 Vorgaben Text
Beschreibung des Feldinhalts

Es ist die postalische Wohnortsbezeichnung anzugeben.

Die Feldlänge ist auf 40 Zeichen beschränkt.

In Abhängigkeit von Datenblatt Nr. 006.12 ist dies entweder die aktuelle oder zuletzt bekannte Anschrift in Deutschland.

Rechtliche Grundlagen
Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
006 - Anschrift im Bundesgebiet

006.09 Anschrift - Wohnort früherer Gemeindename

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
1.8.2024

006.09

Feldbezeichnung
Anschrift - Wohnort früherer Gemeindename
Feldlänge 50 Fest/Variabel variabel Häufigkeit 0..1 Vorgaben Text
Beschreibung des Feldinhalts

Es ist der frühere Gemeindename anzugeben, der als Stadt- bzw. Ortsteilname dem jetzigen Gemeindenamen hinzugefügt werden kann.

Der frühere Gemeindename (jetziger Ortsteil- oder Stadtteilname) ist bei Adressierungen unterhalb des Namens (oberhalb der Straßenbezeichnung) anzugeben

Beispiel: Frau

Rita Scholl

Zuffenhausen

Am Stadtpark 12

70123 Stuttgart

Die Feldlänge ist auf 40 Zeichen beschränkt.

In Abhängigkeit von Datenblatt Nr. 006.12 ist dies entweder die aktuelle oder zuletzt bekannte Anschrift in Deutschland.

Rechtliche Grundlagen
Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
006 - Anschrift im Bundesgebiet

006.10 Anschrift - Wohnungsinhaber

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
13.1.2023

006.10

Feldbezeichnung
Anschrift - Wohnungsinhaber
Feldlänge unbeschränkt Fest/Variabel variabel Häufigkeit 0..1 Vorgaben Text
Beschreibung des Feldinhalts

In diesem Element ist der Hauptmieter oder Eigentümer der Wohnung anzugeben, soweit dies für die Adressierung erforderlich ist.

Bei Überschreitung einer Länge von 26 Zeichen darf sinnvoll abgekürzt werden.

In Abhängigkeit von Datenblatt Nr. 006.12 ist dies entweder die aktuelle oder zuletzt bekannte Anschrift in Deutschland.

Rechtliche Grundlagen
Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
006 - Anschrift im Bundesgebiet

006.11 Anschrift - Zusatzangaben

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
13.1.2023

006.11

Feldbezeichnung
Anschrift - Zusatzangaben
Feldlänge 50 Fest/Variabel variabel Häufigkeit 0..1 Vorgaben Text
Beschreibung des Feldinhalts

Es sind Zusatzangaben zur Anschrift anzugeben. Beispiele: Hinterhaus, Gartenhaus.

Bei Überschreitung einer Länge von 21 Zeichen darf sinnvoll abgekürzt werden.

In Abhängigkeit von Datenblatt Nr.Datenblatt Nr. 006.12 ist dies entweder die aktuelle oder zuletzt bekannte Anschrift in Deutschland.

Rechtliche Grundlagen
Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
006 - Anschrift im Bundesgebiet

006.12 Frühere Anschrift

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
13.1.2023

006.12

Feldbezeichnung
Frühere Anschrift
Feldlänge 1 Fest/Variabel fest Häufigkeit 1 Vorgaben Bool
Beschreibung des Feldinhalts

Hier wird dokumentiert, ob die Anschrift in Datenblatt Nr. 006.01 bis Datenblatt Nr. 006.11 die letzte frühere Anschrift ist oder nicht.

Rechtliche Grundlagen
Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
006 - Anschrift im Bundesgebiet

006.13 Einzugsdatum

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
22.6.2022

006.13

Feldbezeichnung
Einzugsdatum
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 0..1 Vorgaben Tagesdatum
Beschreibung des Feldinhalts

Dies ist das Datum des Einzugs zu der in Datenblatt Nr. 006.01 bis Datenblatt Nr. 006.11 genannten Adresse.

Rechtliche Grundlagen
Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
006 - Anschrift im Bundesgebiet

006.14 Auszugsdatum

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
22.6.2022

006.14

Feldbezeichnung
Auszugsdatum
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 0..1 Vorgaben Tagesdatum
Beschreibung des Feldinhalts

Das Datum des Auszugs zu der in Datenblatt Nr. 006.01 bis Datenblatt Nr. 006.11 genannten Adresse.

Rechtliche Grundlagen
Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
006 - Anschrift im Bundesgebiet

Kapitel 9. 007 Entscheidung zur Verteilung

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Blatt

007

Gruppenname Häufigkeit 0..1
Entscheidung zur Verteilung
Beschreibung der Gruppe

Informationen zur Entscheidung zur Verteilung von unerlaubt eingereisten ausländischen Personen, die nicht um Asyl nachsuchen.

Beinhaltet
  • 007.01 - (Datum) Angaben über die Verteilung nach § 15a des Aufenthaltsgesetzes

  • 007.02 - (Schlüssel Aufnahmeeinrichtung) Angaben über die Verteilung nach § 15a des Aufenthaltsgesetzes

  • 007.03 - (Name Aufnahmeeinrichtung) Angaben über die Verteilung nach § 15a des Aufenthaltsgesetzes

007.01 (Datum) Angaben über die Verteilung nach § 15a des Aufenthaltsgesetzes

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
23.6.2022

007.01

Feldbezeichnung
(Datum) Angaben über die Verteilung nach § 15a des Aufenthaltsgesetzes
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 0..1 Vorgaben Tagesdatum
Beschreibung des Feldinhalts

Hier wird das Datum der Entscheidung zur Verteilung (Bescheiddatum) von unerlaubt eingereisten ausländischen Personen dokumentiert, die nicht um Asyl nachsuchen.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, §§ 50 - 54

AufenthG: § 15a

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
007 - Entscheidung zur Verteilung

007.02 (Schlüssel Aufnahmeeinrichtung) Angaben über die Verteilung nach § 15a des Aufenthaltsgesetzes

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
23.6.2022

007.02

Feldbezeichnung
(Schlüssel Aufnahmeeinrichtung) Angaben über die Verteilung nach § 15a des Aufenthaltsgesetzes
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 0..1 Vorgaben Code
Beschreibung des Feldinhalts

Hier wird das Behördenkennzeichen der zuständigen Aufnahmeeinrichtung oder Ausländerbehörde dokumentiert.

Hinweise zur Datenqualität

Die vollständige Codeliste enthält Behördenkennungen von Ausländerbehörden (ABH), Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) oder Aufnahmeeinrichtungen (AE). Auszuwählen sind hier nur die Kennungen der Behördenart Aufnahmeeinrichtung (inkl. ANKER-Einrichtungen u. ä. Konstrukte mit Einbindung von AE).

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, §§ 50 - 54

AufenthG: § 15a

Darstellungsform
urn:de:xauslaender:codelist:abhkennung
Bestandteil der Gruppe
007 - Entscheidung zur Verteilung

007.03 (Name Aufnahmeeinrichtung) Angaben über die Verteilung nach § 15a des Aufenthaltsgesetzes

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
1.8.2024

007.03

Feldbezeichnung
(Name Aufnahmeeinrichtung) Angaben über die Verteilung nach § 15a des Aufenthaltsgesetzes
Feldlänge 25 Fest/Variabel variabel Häufigkeit 0..1 Vorgaben Text
Beschreibung des Feldinhalts

Hier wird die Bezeichnung der zuständigen Aufnahmeeinrichtung oder Ausländerbehörde dokumentiert, wenn die Angabe in Datenblatt Nr. 007.02 nicht vorhanden ist.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, §§ 50 - 54

AufenthG: § 15a

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
007 - Entscheidung zur Verteilung

Kapitel 10. 010 Zuständigkeit

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Blatt

010

Gruppenname Häufigkeit 0..1
Zuständigkeit
Beschreibung der Gruppe

Weitere zuständige Behörden, welche auf Grund gesetzlich zugewiesener Aufgaben ebenfalls involviert sind.

Beinhaltet
  • 010.01 - Zuständige Aufnahmeeinrichtung

  • 010.02 - Zuständige Aufnahmeeinrichtung (Freitext)

  • 010.03 - Zuständige Ausländerbehörde

  • 010.04 - Zuständige Ausländerbehörde (Freitext)

  • 010.05 - Zuständige Asylbewerberleistungsbehörde

  • 010.06 - Zuständige Asylbewerberleistungsbehörde (Freitext)

  • 010.07 - Jugendamt der vorläufigen Inobhutnahme

  • 010.08 - Jugendamt der vorläufigen Inobhutnahme (Freitext)

  • 010.09 - Endgültig zuständiges Jugendamt

  • 010.10 - Endgültig zuständiges Jugendamt (Freitext)

  • 010.11 - Zuständiges Bundesland

010.01 Zuständige Aufnahmeeinrichtung

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
23.6.2022

010.01

Feldbezeichnung
Zuständige Aufnahmeeinrichtung
Feldlänge 6 Fest/Variabel fest Häufigkeit 0..1 Vorgaben Behördenkennzeichen
Beschreibung des Feldinhalts

Das Behördenkennzeichen der Aufnahmeeinrichtung, die für die Unterbringung einer asylsuchenden Person zuständig ist.

Hinweise zur Datenqualität

Die vollständige Codeliste enthält Behördenkennungen von Ausländerbehörden (ABH), Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) oder Aufnahmeeinrichtungen (AE). Auszuwählen sind hier nur die Kennungen der Behördenart Aufnahmeeinrichtung (inkl. ANKER-Einrichtungen u. ä. Konstrukte mit Einbindung von AE).

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, § 45, § 46, §§ 50 - 54

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
010 - Zuständigkeit

010.02 Zuständige Aufnahmeeinrichtung (Freitext)

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
1.8.2024

010.02

Feldbezeichnung
Zuständige Aufnahmeeinrichtung (Freitext)
Feldlänge 25 Fest/Variabel variabel Häufigkeit 0..1 Vorgaben Text
Beschreibung des Feldinhalts

Die Bezeichnung der zuständigen Behörde, falls kein Behördenkennzeichen für diese Behörde vorhanden ist.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, § 45, § 46, §§ 50 - 54

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
010 - Zuständigkeit

010.03 Zuständige Ausländerbehörde

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
24.8.2022

010.03

Feldbezeichnung
Zuständige Ausländerbehörde
Feldlänge 6 Fest/Variabel fest Häufigkeit 0..1 Vorgaben Behördenkennzeichen
Beschreibung des Feldinhalts

Das Behördenkennzeichen der Ausländerbehörde, die für den Aufenthalt einer ausländische Person zuständig ist.

Hinweise zur Datenqualität

Bezeichnet die jeweilige Behördenkennung einer Ausländerbehörde (ABH), Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) oder Aufnahmeeinrichtung (AE).

Rechtliche Grundlagen

AufenthG: § 71 Abs. 1

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
010 - Zuständigkeit

010.04 Zuständige Ausländerbehörde (Freitext)

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
1.8.2024

010.04

Feldbezeichnung
Zuständige Ausländerbehörde (Freitext)
Feldlänge 25 Fest/Variabel variabel Häufigkeit 0..1 Vorgaben Text
Beschreibung des Feldinhalts

Die Bezeichnung der zuständigen Behörde, falls kein Behördenkennzeichen für diese Behörde vorhanden ist.

Rechtliche Grundlagen

AufenthG: § 71 Abs. 1

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
010 - Zuständigkeit

010.05 Zuständige Asylbewerberleistungsbehörde

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
23.6.2022

010.05

Feldbezeichnung
Zuständige Asylbewerberleistungsbehörde
Feldlänge 6 Fest/Variabel fest Häufigkeit 0..1 Vorgaben Behördenkennzeichen
Beschreibung des Feldinhalts

Das Behördenkennzeichen der Behörde, die gem. § 10 Asylbewerberleistungsgesetz für Leistungen nach diesem Gesetz örtlich zuständig ist. Die für die Durchführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden werden durch die Landesregierungen oder die von ihnen beauftragten obersten Landesbehörden bestimmt.

Rechtliche Grundlagen

AsylbLG: § 10

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
010 - Zuständigkeit

010.06 Zuständige Asylbewerberleistungsbehörde (Freitext)

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
9.11.2022

010.06

Feldbezeichnung
Zuständige Asylbewerberleistungsbehörde (Freitext)
Feldlänge 25 Fest/Variabel variabel Häufigkeit 0..1 Vorgaben Text
Beschreibung des Feldinhalts

Die Bezeichnung der zuständigen Behörde, falls kein Behördenkennzeichen für diese Behörde vorhanden ist.

Rechtliche Grundlagen

AsylbLG: § 10

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
010 - Zuständigkeit

010.07 Jugendamt der vorläufigen Inobhutnahme

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
23.6.2022

010.07

Feldbezeichnung
Jugendamt der vorläufigen Inobhutnahme
Feldlänge 6 Fest/Variabel fest Häufigkeit 0..1 Vorgaben Behördenkennzeichen
Beschreibung des Feldinhalts

Das Behördenkennzeichen des vorläufig zuständigen Jugendamtes.

Rechtliche Grundlagen
Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
010 - Zuständigkeit

010.08 Jugendamt der vorläufigen Inobhutnahme (Freitext)

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
1.8.2024

010.08

Feldbezeichnung
Jugendamt der vorläufigen Inobhutnahme (Freitext)
Feldlänge 25 Fest/Variabel variabel Häufigkeit 0..1 Vorgaben Text
Beschreibung des Feldinhalts

Die Bezeichnung der zuständigen Behörde, falls kein Behördenkennzeichen für diese Behörde vorhanden ist.

Rechtliche Grundlagen
Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
010 - Zuständigkeit

010.09 Endgültig zuständiges Jugendamt

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
23.6.2022

010.09

Feldbezeichnung
Endgültig zuständiges Jugendamt
Feldlänge 6 Fest/Variabel fest Häufigkeit 0..1 Vorgaben Behördenkennzeichen
Beschreibung des Feldinhalts

Das Behördenkennzeichen des endgültig zuständigen Jugendamtes.

Rechtliche Grundlagen
Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
010 - Zuständigkeit

010.10 Endgültig zuständiges Jugendamt (Freitext)

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
1.8.2024

010.10

Feldbezeichnung
Endgültig zuständiges Jugendamt (Freitext)
Feldlänge 25 Fest/Variabel variabel Häufigkeit 0..1 Vorgaben Text
Beschreibung des Feldinhalts

Die Bezeichnung der zuständigen Behörde, falls kein Behördenkennzeichen für diese Behörde vorhanden ist.

Rechtliche Grundlagen
Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
010 - Zuständigkeit

010.11 Zuständiges Bundesland

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
11.1.2022

010.11

Feldbezeichnung
Zuständiges Bundesland
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 0..1 Vorgaben Code
Beschreibung des Feldinhalts

Das Bundesland, in dem sich die zuständige Ausländerbehörde oder Aufnahmeeinrichtung befindet.

Rechtliche Grundlagen
Darstellungsform
urn:de:bund:destatis:bevoelkerungsstatistik:schluessel:bundesland
Bestandteil der Gruppe
010 - Zuständigkeit

Kapitel 11. 011 Gesundheitsdaten

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Blatt

011

Gruppenname Häufigkeit 0..n
Gesundheitsdaten
Beschreibung der Gruppe

Informationen zu Untersuchungen und/oder Impfungen im Rahmen der Unterbringung in Aufnahme- bzw. Gemeinschaftseinrichtungen.

Beinhaltet

011.01 Art der Gesundheitsdaten

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
11.1.2022

011.01

Feldbezeichnung
Art der Gesundheitsdaten
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 0..1 Vorgaben Code
Beschreibung des Feldinhalts

Art der Untersuchungen und/oder Impfungen im Rahmen der Unterbringung in Aufnahme- bzw. Gemeinschaftseinrichtungen.

Hinweise zur Datenqualität

Die in den Beschreibungen der Codeliste teilweise ergänzend enthaltenen Nummern beziehen sich auf den Dokumentationsschlüssel für Impfungen des gemeinsamen Bundesausschusses über Schutzimpfungen und bezeichnen jeweils die in der Codeliste beschriebene Impfung.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, § 62 Abs. 1

Darstellungsform
urn:de:xauslaender:codelist:azr:gesundheitsdatenart
Bestandteil der Gruppe
011 - Gesundheitsdaten

011.02 Ereignisdatum

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
23.6.2022

011.02

Feldbezeichnung
Ereignisdatum
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 0..1 Vorgaben Tagesdatum
Beschreibung des Feldinhalts

Das Datum einer durchgeführten Untersuchung bzw. Impfung im Rahmen der Unterbringung in Aufnahme- bzw. Gemeinschaftseinrichtungen.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, § 62 Abs. 1

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
011 - Gesundheitsdaten

011.03 Ort

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
1.8.2024

011.03

Feldbezeichnung
Ort
Feldlänge 40 Fest/Variabel variabel Häufigkeit 0..1 Vorgaben Text
Beschreibung des Feldinhalts

Der Ort, an dem die Untersuchung und/oder Impfung im Rahmen der Unterbringung in Aufnahme- bzw. Gemeinschaftseinrichtungen durchgeführt wurde.

Hinweise zur Datenqualität

Bei einem Ort im Bundesgebiet ist nur der Ortsname anzugeben, ansonsten Ortsname und Land.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, § 62 Abs. 1

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
011 - Gesundheitsdaten

011.04 Löschdatum

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
29.6.2022

011.04

Feldbezeichnung
Löschdatum
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 0..1 Vorgaben Löschdatum
Beschreibung des Feldinhalts

Datum, an dem die durchgeführte Maßnahme / das Ereignis abweichend von den Regelungen des § 36 AZRG in Verbindung mit § 18 AZRG-DV gelöscht werden soll.

Hinweise zur Datenqualität

Von verwaltungsintern gesetzten Fristen ist abzusehen. Ausschlaggebend sind allein gesetzlich vorgesehene Fristen. Die Fristberechnung muss bei Eintragung eines Löschdatums entsprechend der gesetzlichen Regelungen erfolgen.

Gesundheitsdaten werden im AZR spätestens nach 12 Monaten automatisiert gelöscht.

Rechtliche Grundlagen

AZRG: § 36

AZRG-DV: § 18

AsylG: § 7, § 8, § 62 Abs. 1

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
011 - Gesundheitsdaten

Kapitel 12. 012 Abweichende Schreibweise bei Namen

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Blatt

012

Gruppenname Häufigkeit 0..n
Abweichende Schreibweise bei Namen
Beschreibung der Gruppe

Eine abweichende Schreibweise der Namen, die bereits in den Datenblättern Nr. 004 , 005 oder 006 erfasst wurden (Familienname, Vorname oder Geburtsname).

Hinweise zur Datenqualität

Die Speicherung abweichender Namensschreibweisen berücksichtigt die unterschiedlichen Transkriptionen, die bei annähernd lautgerechter Übertragung der Namen aus einer Schriftsprache mit nicht-lateinischen Schriftzeichen zustande kommen. Transkriptionen sind sorgfältig vorzunehmen, da abweichende Namensschreibweisen ein wichtiges Hilfsmittel für die Feststellung der Identität darstellen.

Beinhaltet
  • 012.01 - Familienname - abweichende Schreibweise

  • 012.02 - Geburtsname - abweichende Schreibweise

  • 012.03 - Vorname - abweichende Schreibweise

012.01 Familienname - abweichende Schreibweise

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
1.8.2024

012.01

Feldbezeichnung
Familienname - abweichende Schreibweise
Feldlänge 90 Fest/Variabel variabel Häufigkeit 1 Vorgaben Allgemeiner Name
Beschreibung des Feldinhalts

Die abweichende Schreibweise eines Familiennamens.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, § 16

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
012 - Abweichende Schreibweise bei Namen

012.02 Geburtsname - abweichende Schreibweise

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
14.6.2022

012.02

Feldbezeichnung
Geburtsname - abweichende Schreibweise
Feldlänge unbeschränkt Fest/Variabel variabel Häufigkeit 1 Vorgaben Allgemeiner Name
Beschreibung des Feldinhalts

Die abweichende Schreibweise eines Geburtsnamens.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, § 16

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
012 - Abweichende Schreibweise bei Namen

012.03 Vorname - abweichende Schreibweise

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
1.8.2024

012.03

Feldbezeichnung
Vorname - abweichende Schreibweise
Feldlänge 60 Fest/Variabel variabel Häufigkeit 1 Vorgaben Allgemeiner Name
Beschreibung des Feldinhalts

Die abweichende Schreibweise eines Vornamens.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, § 16

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
012 - Abweichende Schreibweise bei Namen

Kapitel 13. 013 Andere Namen

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Blatt

013

Gruppenname Häufigkeit 0..n
Andere Namen
Beschreibung der Gruppe

Andere Namen sind Genanntnamen, Künstler- oder Ordensnamen sowie nicht definierte Namen, die der Betroffene ohne die Absicht führt, damit die Identität zu verschleiern (z. B. Pater Remigius).

Hinweise zur Datenqualität

Nach deutschem Namensrecht sind "Andere Namen" wie z. B. Ordens- oder Künstlername keine Namen im juristischen Sinne. Sie können aber in Dokumenten eingetragen werden. Genanntnamen, Ordens- und Künstlernamen sind nur dann zu speichern, wenn sie im Pass eingetragen sind oder aus anderen amtlichen Quellen, z. B. aus dem Melderegister, bekannt geworden sind.

Beinhaltet

013.01 Art eines anderen Namens

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
2.2.2022

013.01

Feldbezeichnung
Art eines anderen Namens
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 1 Vorgaben Code
Beschreibung des Feldinhalts

Die Art eines anderen Namens aus Datenblatt Nr. 013.02.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, § 16

Darstellungsform
urn:de:xauslaender:codelist:azr:anderername
Bestandteil der Gruppe
013 - Andere Namen

013.02 Anderer Name

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
9.11.2022

013.02

Feldbezeichnung
Anderer Name
Feldlänge 90 Fest/Variabel variabel Häufigkeit 1 Vorgaben Text
Beschreibung des Feldinhalts

Hier wird der andere Name erfasst.

Hinweise zur Datenqualität

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, § 16

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
013 - Andere Namen

Kapitel 14. 014 Früherer Name

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Blatt

014

Gruppenname Häufigkeit 0..n
Früherer Name
Beschreibung der Gruppe

Frühere Namen sind solche Namen, die der Betroffene rechtmäßig geführt hat und die aufgrund einer offiziellen Änderung durch einen neuen Namen ersetzt worden sind. Frühere Namen entstehen im Register, wenn eine Namensänderung gemeldet wird.

Beinhaltet
  • 014.01 - Früherer Familienname

  • 014.02 - Frühere Vornamen

014.01 Früherer Familienname

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
5.9.2022

014.01

Feldbezeichnung
Früherer Familienname
Feldlänge unbeschränkt Fest/Variabel variabel Häufigkeit 1 Vorgaben Allgemeiner Name
Beschreibung des Feldinhalts

Frühere Familiennamen sind solche Namen, die der Betroffene rechtmäßig geführt hat und die aufgrund einer offiziellen Änderung durch einen neuen Namen ersetzt worden sind. Frühere Namen entstehen im Register, wenn eine Namensänderung gemeldet wird. Nicht anzugeben ist der Geburtsname, welcher in Datenblatt Nr. 004.02 angegeben wird.

Hinweise zur Datenqualität

Wird im AZR bei Namensänderungen automatisiert befüllt.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, § 16

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
014 - Früherer Name

014.02 Frühere Vornamen

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
10.11.2022

014.02

Feldbezeichnung
Frühere Vornamen
Feldlänge unbeschränkt Fest/Variabel variabel Häufigkeit 1 Vorgaben Allgemeiner Name
Beschreibung des Feldinhalts

Frühere Vornamen sind solche Namen, die der Betroffene rechtmäßig geführt hat und die aufgrund einer offiziellen Änderung durch einen neuen Namen ersetzt worden sind. Frühere Namen entstehen im Register, wenn eine Namensänderung gemeldet wird.

Hinweise zur Datenqualität

Wird im AZR bei Namensänderungen automatisiert befüllt.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, § 16

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
014 - Früherer Name

Kapitel 15. 015 Aliaspersonalie

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Blatt

015

Gruppenname Häufigkeit 0..n
Aliaspersonalie
Beschreibung der Gruppe

Aliaspersonalien sind per Definition unzulässigerweise benutzte Personalien mit der Absicht, die Identität zu verschleiern.

Hinweise zur Datenqualität

Das Feld ist ausschließlich im o. g. Sinne zu verwenden. Soll eine abweichende Schreibweise des Namens erfasst werden, ist das Datenblatt Nr. 013.02 zu nutzen.

Beinhaltet
  • 015.01 - Familienname - Aliaspersonalie

  • 015.02 - Geburtsname - Aliaspersonalie

  • 015.03 - Vorname - Aliaspersonalie

  • 015.04 - Geburtsdatum - Aliaspersonalie

  • 015.05 - Geburtsort - Aliaspersonalie

  • 015.06 - Geburtsbezirk - Aliaspersonalie

  • 015.07 - Staat Geburtsort - Aliaspersonalie

  • 015.08 - Geschlecht - Aliaspersonalie

  • 015.09 - Staatsangehörigkeit - Aliaspersonalie

  • 015.10 - ANummer - Aliaspersonalie

Notizen
Unterschiedliche Handhabung möglich (z. B. beim BKA)

015.01 Familienname - Aliaspersonalie

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
1.8.2024

015.01

Feldbezeichnung
Familienname - Aliaspersonalie
Feldlänge 90 Fest/Variabel variabel Häufigkeit 1 Vorgaben Allgemeiner Name
Beschreibung des Feldinhalts

Der in einer Aliaspersonalie verwendete Familienname.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, § 16

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
015 - Aliaspersonalie

015.02 Geburtsname - Aliaspersonalie

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
1.8.2024

015.02

Feldbezeichnung
Geburtsname - Aliaspersonalie
Feldlänge 90 Fest/Variabel variabel Häufigkeit 1 Vorgaben Allgemeiner Name
Beschreibung des Feldinhalts

Der in einer Aliaspersonalie verwendete Geburtsname.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, § 16

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
015 - Aliaspersonalie

015.03 Vorname - Aliaspersonalie

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
1.8.2024

015.03

Feldbezeichnung
Vorname - Aliaspersonalie
Feldlänge 60 Fest/Variabel variabel Häufigkeit 1 Vorgaben Allgemeiner Name
Beschreibung des Feldinhalts

Der in einer Aliaspersonalie verwendete Vorname.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, § 16

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
015 - Aliaspersonalie

015.04 Geburtsdatum - Aliaspersonalie

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
14.6.2022

015.04

Feldbezeichnung
Geburtsdatum - Aliaspersonalie
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 1 Vorgaben Teilbekanntes Datum mit unbekannt
Beschreibung des Feldinhalts

Das in einer Aliaspersonalie verwendete Geburtsdatum.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, § 16

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
015 - Aliaspersonalie

015.05 Geburtsort - Aliaspersonalie

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
9.11.2022

015.05

Feldbezeichnung
Geburtsort - Aliaspersonalie
Feldlänge 40 Fest/Variabel variabel Häufigkeit 1 Vorgaben Text
Beschreibung des Feldinhalts

Der in einer Aliaspersonalie verwendete Geburtsort.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, § 16

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
015 - Aliaspersonalie

015.06 Geburtsbezirk - Aliaspersonalie

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
9.11.2022

015.06

Feldbezeichnung
Geburtsbezirk - Aliaspersonalie
Feldlänge 40 Fest/Variabel variabel Häufigkeit 1 Vorgaben Text
Beschreibung des Feldinhalts

Der in einer Aliaspersonalie verwendete Geburtsbezirk.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, § 16

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
015 - Aliaspersonalie

015.07 Staat Geburtsort - Aliaspersonalie

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
14.6.2022

015.07

Feldbezeichnung
Staat Geburtsort - Aliaspersonalie
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 1 Vorgaben Angaben zum Staat
Beschreibung des Feldinhalts

Der in einer Aliaspersonalie verwendete Staat des Geburtsorts.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, § 16

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
015 - Aliaspersonalie

015.08 Geschlecht - Aliaspersonalie

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
14.6.2022

015.08

Feldbezeichnung
Geschlecht - Aliaspersonalie
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 1 Vorgaben Code
Beschreibung des Feldinhalts

Das in einer Aliaspersonalie verwendete Geschlecht.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, § 16

Darstellungsform
urn:xoev-de:xinneres:codeliste:geschlecht
Bestandteil der Gruppe
015 - Aliaspersonalie

015.09 Staatsangehörigkeit - Aliaspersonalie

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
14.6.2022

015.09

Feldbezeichnung
Staatsangehörigkeit - Aliaspersonalie
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 1 Vorgaben Code
Beschreibung des Feldinhalts

Die in einer Aliaspersonalie verwendete Staatsangehörigkeit.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, § 16

Darstellungsform
urn:de:bund:destatis:bevoelkerungsstatistik:schluessel:staatsangehoerigkeit
Bestandteil der Gruppe
015 - Aliaspersonalie

015.10 ANummer - Aliaspersonalie

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
9.11.2022

015.10

Feldbezeichnung
ANummer - Aliaspersonalie
Feldlänge 13 Fest/Variabel variabel Häufigkeit 1 Vorgaben Text
Beschreibung des Feldinhalts

Die Ordnungsnummer beim BKA als Kennzeichnung einer Aliaspersonalie.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, § 16

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
015 - Aliaspersonalie

Kapitel 16. 017 Ausweisdokument

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Blatt

017

Gruppenname Häufigkeit 0..n
Ausweisdokument
Beschreibung der Gruppe

Ein im Original vorliegendes amtliches Ausweisdokument.

Hinweise zur Datenqualität

In diesem Zusammenhang wird auf die "Allgemeinverfügung über die Anerkennung eines ausländischen Passes oder Passersatzes" (BAnz AT 25.04.2016 B1) verwiesen. Die dort in Anlage I aufgeführten Muster sind anerkannt. Die in Anlage 2 der Verordnung genannten Muster sind nicht anerkannt. Die Meldepflicht im AZR besteht für sämtliche Dokumente beider Anlagen.

Beinhaltet
  • 017.01 - Art des Ausweisdokuments

  • 017.02 - Seriennummer

  • 017.03 - Gültig bis

  • 017.04 - Ausstellender Staat

  • 017.05 - Ausstellende Behörde Freitext

  • 017.06 - Aufbewahrende Stelle

  • 017.07 - Aufbewahrende Stelle Freitext

  • 017.08 - Geprüft durch

  • 017.09 - Geprüft durch Freitext

  • 017.10 - Geprüft am

  • 017.11 - Ergebnis der Prüfung

  • 017.12 - Referenz auf Aliaspersonalie

017.01 Art des Ausweisdokuments

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
23.6.2022

017.01

Feldbezeichnung
Art des Ausweisdokuments
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 1 Vorgaben Code
Beschreibung des Feldinhalts

Die Art eines amtlichen Ausweisdokuments (Reisepass, Passersatz, ID-Card, sonstiges Reisedokument).

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, § 16

Darstellungsform
urn:de:xauslaender:codelist:azr:ausweisart
Bestandteil der Gruppe
017 - Ausweisdokument

017.02 Seriennummer

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
9.11.2022

017.02

Feldbezeichnung
Seriennummer
Feldlänge 20 Fest/Variabel variabel Häufigkeit 0..1 Vorgaben Text
Beschreibung des Feldinhalts

Die alphanumerische Seriennummer eines amtlichen Ausweisdokuments einer Person.

Hinweise zur Datenqualität

Die alphanumerische Seriennummer ist vollständig (inkl. sämtlicher Zeichen, jedoch ohne Leerzeichen) zu erfassen. Dieselbe Seriennummer kann bei verschiedenen Personen gespeichert werden, falls Kinder in den Pass des Passinhabers eingetragen sind. Bei nicht miteingetragenen Kindern ist den Hinweistexten des BVA (Hinweis an der Schnittstelle / Quermittteilung aus der Plausibilitätsprüfung) zu folgen. Nach § 4 Abs. 3 S. 3 und 4 AufenthV dürfen Seriennummer und Prüfziffer keine Daten oder Hinweise über die Person enthalten. Zudem erhält jedes Passersatzpapier eine neue Seriennummer.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, § 16

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
017 - Ausweisdokument

017.03 Gültig bis

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
23.6.2022

017.03

Feldbezeichnung
Gültig bis
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 0..1 Vorgaben Tagesdatum
Beschreibung des Feldinhalts

Das Datum, bis zu dem ein Ausweisdokument Gültigkeit hat.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, § 16

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
017 - Ausweisdokument

017.04 Ausstellender Staat

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
23.6.2022

017.04

Feldbezeichnung
Ausstellender Staat
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 0..1 Vorgaben Angaben zum Staat
Beschreibung des Feldinhalts

Der Staat, der das Ausweisdokument ausgestellt hat.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, § 16

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
017 - Ausweisdokument

017.05 Ausstellende Behörde Freitext

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
1.8.2024

017.05

Feldbezeichnung
Ausstellende Behörde Freitext
Feldlänge 100 Fest/Variabel variabel Häufigkeit 0..1 Vorgaben Text
Beschreibung des Feldinhalts

Die Bezeichnung der Behörde, die das Ausweisdokument ausgestellt hat.

Rechtliche Grundlagen
Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
017 - Ausweisdokument

017.06 Aufbewahrende Stelle

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
23.6.2022

017.06

Feldbezeichnung
Aufbewahrende Stelle
Feldlänge 6 Fest/Variabel fest Häufigkeit 0..1 Vorgaben Behördenkennzeichen
Beschreibung des Feldinhalts

Das Behördenkennzeichen der Stelle, die ein Ausweisdokument aufbewahrt, welches zuvor sichergestellt wurde.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, § 16

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
017 - Ausweisdokument

017.07 Aufbewahrende Stelle Freitext

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
23.6.2022

017.07

Feldbezeichnung
Aufbewahrende Stelle Freitext
Feldlänge unbeschränkt Fest/Variabel variabel Häufigkeit 0..1 Vorgaben Text
Beschreibung des Feldinhalts

Die Bezeichnung der aufbewahrenden Behörde, falls kein Behördenkennzeichen für diese Behörde vorhanden ist.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, § 16

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
017 - Ausweisdokument

017.08 Geprüft durch

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
23.6.2022

017.08

Feldbezeichnung
Geprüft durch
Feldlänge 6 Fest/Variabel fest Häufigkeit 0..1 Vorgaben Behördenkennzeichen
Beschreibung des Feldinhalts

Das Behördenkennzeichen der Stelle, die das Ausweisdokument auf mögliche Manipulationen geprüft hat.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, § 16

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
017 - Ausweisdokument

017.09 Geprüft durch Freitext

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
23.6.2022

017.09

Feldbezeichnung
Geprüft durch Freitext
Feldlänge unbeschränkt Fest/Variabel variabel Häufigkeit 0..1 Vorgaben Text
Beschreibung des Feldinhalts

Die Bezeichnung der prüfenden Behörde, falls kein Behördenkennzeichen für diese Behörde vorhanden ist.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, § 16

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
017 - Ausweisdokument

017.10 Geprüft am

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
5.5.2021

017.10

Feldbezeichnung
Geprüft am
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 0..1 Vorgaben Tagesdatum
Beschreibung des Feldinhalts

Das Datum, an dem die Prüfung des Ausweisdokuments auf mögliche Manipulationen durchgeführt und dokumentiert wurde.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, § 16

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
017 - Ausweisdokument

017.11 Ergebnis der Prüfung

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
5.5.2021

017.11

Feldbezeichnung
Ergebnis der Prüfung
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 0..1 Vorgaben Code
Beschreibung des Feldinhalts

Ergebnis der Prüfung des Ausweisdokuments auf mögliche Manipulationen.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, § 16

Darstellungsform
urn:de:xauslaender:codelist:azr:artdesausweispruefungsergebnis
Bestandteil der Gruppe
017 - Ausweisdokument

017.12 Referenz auf Aliaspersonalie

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
23.6.2022

017.12

Feldbezeichnung
Referenz auf Aliaspersonalie
Feldlänge unbeschränkt Fest/Variabel variabel Häufigkeit 0..1 Vorgaben Text
Beschreibung des Feldinhalts

Bezug zu einer vorhandenen Aliaspersonalie. Grundsätzlich ist ein Ausweisdokument der Grundpersonalie zugeordnet.

Hinweise zur Datenqualität

Nur anzugeben, falls das Ausweisdokument nicht der Grundpersonalie zugeordnet ist. Voraussetzung, Aliaspersonalie vorhanden.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, § 16

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
017 - Ausweisdokument

Kapitel 17. 020 Freiwillig gemachte Angaben zur Religionszugehörigkeit

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Blatt

020

Gruppenname Häufigkeit 0..1
Freiwillig gemachte Angaben zur Religionszugehörigkeit
Beschreibung der Gruppe

Freiwillige Angaben der ausländischen Person zu ihrer Religionszugehörigkeit.

Beinhaltet

020.01 Religion

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
23.6.2022

020.01

Feldbezeichnung
Religion
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 0..1 Vorgaben Code
Beschreibung des Feldinhalts

Religionszugehörigkeit der ausländischen Person.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, § 16

Darstellungsform
urn:de:xauslaender:codelist:religion
Bestandteil der Gruppe
020 - Freiwillig gemachte Angaben zur Religionszugehörigkeit

020.02 Zusatzangaben

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
9.11.2022

020.02

Feldbezeichnung
Zusatzangaben
Feldlänge 30 Fest/Variabel variabel Häufigkeit 0..1 Vorgaben Text
Beschreibung des Feldinhalts

Zusätzliche Informationen der ausländischen Person zu ihrer Religionszugehörigkeit, die nicht durch Datenblatt Nr. 020.01 erfasst werden können. Auch diese Informationen müssen auf freiwillige Angaben beruhen.

Hinweise zur Datenqualität

Hier können Informationen zur Religion gespeichert werden, die für das Asylverfahren von Bedeutung sind (wie z. B. zusätzlicher Verfolgungsgrund Zugehörigkeit zu einer religiösen Splittergruppe).

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, § 16

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
020 - Freiwillig gemachte Angaben zur Religionszugehörigkeit

Kapitel 18. 022 Lichtbild

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Blatt

022

Gruppenname Häufigkeit 0..n
Lichtbild
Beschreibung der Gruppe

Beinhaltet das Lichtbild und das Löschdatum.

Hinweise zur Datenqualität

Das Lichtbild soll den Anforderungen der veröffentlichten Foto-Mustertafel für die Ausstellung von Pässen und Personalausweisen entsprechen: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/moderne-verwaltung/ausweise/fotomustertafel.html

Beinhaltet

022.01 Lichtbild

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
24.8.2022

022.01

Feldbezeichnung
Lichtbild
Feldlänge Fest/Variabel variabel Häufigkeit 1 Vorgaben Lichtbild
Beschreibung des Feldinhalts

Ein Lichtbild ist das digitale Bild des Gesichtes der betroffenen Person. Es wird ausschließlich elektronisch übermittelt und gespeichert. Es dient zur Identifikation von Datensätzen zu einer gespeicherten Person.

Hinweise zur Datenqualität

Das Lichtbild soll den Anforderungen der veröffentlichten Foto-Mustertafel für die Ausstellung von Pässen und Personalausweisen entsprechen: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/moderne-verwaltung/ausweise/fotomustertafel.html

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, § 16

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
022 - Lichtbild

022.02 Löschdatum

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
23.6.2022

022.02

Feldbezeichnung
Löschdatum
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 0..1 Vorgaben Löschdatum
Beschreibung des Feldinhalts

Datum, an dem die durchgeführte Maßnahme / das Ereignis abweichend von den Regelungen des § 36 AZRG in Verbindung mit § 18 AZRG-DV gelöscht werden soll.

Hinweise zur Datenqualität

Von verwaltungsintern gesetzten Fristen ist abzusehen. Ausschlaggebend sind allein gesetzlich vorgesehene Fristen. Die Fristberechnung muss bei Eintragung eines Löschdatums entsprechend der gesetzlichen Regelungen erfolgen.

Rechtliche Grundlagen

AZRG: § 36

AZRG-DV: § 18

AsylG: § 7, § 8, § 16

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
022 - Lichtbild

022.03 Aktenzeichen meldende Behörde

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
9.11.2022

022.03

Feldbezeichnung
Aktenzeichen meldende Behörde
Feldlänge 25 Fest/Variabel variabel Häufigkeit 0..1 Vorgaben Aktenzeichen
Beschreibung des Feldinhalts

Das Aktenzeichen der meldenden Behörde.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, § 16

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
022 - Lichtbild

Kapitel 19. 023 Fingerabdruck

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Blatt

023

Gruppenname Häufigkeit 0..n
Fingerabdruck
Beschreibung der Gruppe

Informationen zum Fingerabdruck.

Beinhaltet

023.01 FingerabdruckID

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
1.2.2024

023.01

Feldbezeichnung
FingerabdruckID
Feldlänge 36 Fest/Variabel variabel Häufigkeit 0..1 Vorgaben Text
Beschreibung des Feldinhalts

Die technische Identifikationsnummer (ID) zum Fingerabdruck einer Person.

Hinweise zur Datenqualität

Die automatisch vom Ausländerzentralregister (AZR) generierte FingerabdruckID stimmt nicht mit der E-Nummer und nicht mit der D-Nummer überein. Jede im AZR gespeicherte Referenz-Nr. zu einem Fingerabdruck (E-/D-Nummer) hat genau eine FingerabdruckID, die bis zur Löschung unverändert bleibt.

Die FingerabdruckID soll als technisches Merkmal den Nutzenden nicht angezeigt werden und dient der technischen Verarbeitung im Register.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, § 16

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
023 - Fingerabdruck

023.02 BKA E-Nummer

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
1.2.2024

023.02

Feldbezeichnung
BKA E-Nummer
Feldlänge 12 Fest/Variabel variabel Häufigkeit 0..1 Vorgaben Text
Beschreibung des Feldinhalts

Die E-Nummer ist die Gruppenidentifikation einer E-Gruppe (erkennungsdienstlichen Maßnahme).

Hinweise zur Datenqualität

Die E-Nummer ist systemweit eindeutig und nicht veränderbar. Für jede erkennungsdienstliche Maßnahme wird eine Gruppenidentifikation vergeben. Für jede natürliche Person, können beliebig viele E-Gruppen, mit jeweils eigenständiger Gruppenidentifikation vorhandenen sein. Sowohl die erkennungsdienstliche Behandlung im Rahmen eines Asyl-Erstantrages als auch die ed-Behandlung im Rahmen des Asyl-Folgeantrages erhalten jeweils eine eigene Gruppenidentifikation.

Die Gruppenidentifikation ist prinzipiell aus den folgenden Teilen zusammengesetzt:

Stelle 1 = Gruppenart

Stelle 2 bis 3 = numerischer Länderschlüssel

Stelle 4 bis 5 = laufendes Jahr

Stelle 6 bis 8 = laufender Tag im Jahr

Stelle 9 bis 12 = laufende Nummer

Stelle 13 = Prüfziffer

Die laufende Nummer (Stelle 9 bis 12) ist eine maschinell fortlaufend durch das Landessystem des INPOL-Teilnehmers bzw. außerhalb des Landessystems des INPOL-Teilnehmers (z. B. im Terminal-Rechner-Verbund) zu vergebende Nummer.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, § 16

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
023 - Fingerabdruck

023.03 BKA D-Nummer

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
1.2.2024

023.03

Feldbezeichnung
BKA D-Nummer
Feldlänge 12 Fest/Variabel variabel Häufigkeit 0..1 Vorgaben Text
Beschreibung des Feldinhalts

Die D-Nummer ist die Identifikation der Daktyloskopischen Datengruppe (D-Gruppe).

Hinweise zur Datenqualität

Die D-Nummer wird grundsätzlich für jede reale Person, aufgrund eines erkennungsdienstlichen Verfahrens, nur einmal vergeben. Sie stellt das Bindeglied zwischen den Systemen INPOL-Z (zentrales Informationssystem der Polizei) und AFIS (automatisiertes Fingerabdruck-Identifizierungs-System) dar.

Die Gruppenidentifikation ist prinzipiell aus den folgenden Teilen zusammengesetzt:

Stelle 1 = Gruppenart

Stelle 2 bis 3 = laufendes Jahr

Stelle 4 bis 6 = laufender Tag im Jahr

Stelle 7 bis 10 = laufende Nummer

Stelle 11 bis 12 = numerischer Länderschlüssel

Stelle 13 = Prüfziffer

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, § 16

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
023 - Fingerabdruck

023.04 Löschdatum

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
1.2.2024

023.04

Feldbezeichnung
Löschdatum
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 0..1 Vorgaben Löschdatum
Beschreibung des Feldinhalts

Datum, an dem die durchgeführte Maßnahme / das Ereignis abweichend von den Regelungen des § 36 AZRG in Verbindung mit § 18 AZRG-DV gelöscht werden soll.

Hinweise zur Datenqualität

Von verwaltungsintern gesetzten Fristen ist abzusehen. Ausschlaggebend sind allein gesetzlich vorgesehene Fristen. Die Fristberechnung muss bei Eintragung eines Löschdatums entsprechend der gesetzlichen Regelungen erfolgen.

Rechtliche Grundlagen

AZRG: § 36

AZRG-DV: § 18

AsylG: § 7, § 8, § 16

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
023 - Fingerabdruck

Kapitel 20. 024 Meldestatus

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Blatt

024

Gruppenname Häufigkeit 0..n
Meldestatus
Beschreibung der Gruppe

Der Meldestatus bildet den Aufenthalt (Zu- und Fortzug) einer ausländischen Person ab, indem er i. d. R. die Aufhältigkeit bzw. Nicht-Aufhältigkeit der Person im Bundesgebiet anzeigt. Durch den Meldestatus ergibt sich die Zuständigkeit einer Ausländerbehörde zu einer ausländischen Person.

Beinhaltet
  • 024.01 - Art des Meldestatus

  • 024.02 - Ereignisdatum

  • 024.03 - Vorher aktenführende Behörde

  • 024.04 - Aktenzeichen meldende Behörde

024.01 Art des Meldestatus

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
23.6.2022

024.01

Feldbezeichnung
Art des Meldestatus
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 0..1 Vorgaben Code
Beschreibung des Feldinhalts

Enthält den aktuellen Meldestatus einer ausländischen Person. Wenn die ausländische Person in der Bundesrepublik aufhältig ist, ist die letzte Behörde, die einen aufhältigen Meldestatus gemeldet hat im AZR aktenführend (Ausnahme: Polizeibehörden). Bei einem Fortzug der Person (bei "Fortzug nach unbekannt", "Fortzug ins Ausland" und "hält sich nicht mehr im Bundesgebiet auf") bleibt die zuletzt gespeicherte Ausländerbehörde aktenführend.

Hinweise zur Datenqualität

Der Sachverhalt "hält sich nicht mehr im Bundesgebiet auf" (Codeliste Meldestatus "07") wird bei bestimmten Konstellationen automatisiert gesetzt und ist nicht manuell auswählbar.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8

Darstellungsform
urn:de:xauslaender:codelist:azr:meldestatusart
Bestandteil der Gruppe
024 - Meldestatus

024.02 Ereignisdatum

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
23.6.2022

024.02

Feldbezeichnung
Ereignisdatum
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 0..1 Vorgaben Tagesdatum
Beschreibung des Feldinhalts

Das Ereignisdatum ist der tatsächliche Zeitpunkt des Eintrittes des Ereignisses im Meldestatus.

Hinweise zur Datenqualität

Grundsätzlich ist darauf zu achten, dass die Speichersachverhalte im Meldestatus chronologisch und in sinnvoller Art und Weise gespeichert werden (z. B. nicht zweimal nacheinander "Fortzug ins Ausland").

Im Datensatz sollte in jedem Fall eine Ersteinreise hinterlegt sein, um die Chronologie zu gewährleisten.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
024 - Meldestatus

024.03 Vorher aktenführende Behörde

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
18.1.2022

024.03

Feldbezeichnung
Vorher aktenführende Behörde
Feldlänge 6 Fest/Variabel fest Häufigkeit 0..1 Vorgaben Behördenkennzeichen
Beschreibung des Feldinhalts

Es handelt sich um die Bezeichnung der unmittelbar vor einem Umzug einer ausländischen Person innerhalb Deutschlands aktenführenden Behörde.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
024 - Meldestatus

024.04 Aktenzeichen meldende Behörde

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
9.11.2022

024.04

Feldbezeichnung
Aktenzeichen meldende Behörde
Feldlänge 25 Fest/Variabel variabel Häufigkeit 0..1 Vorgaben Aktenzeichen
Beschreibung des Feldinhalts

Das Aktenzeichen der meldenden Behörde.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
024 - Meldestatus

Kapitel 21. 025 Ausreiseförderung, Reintegrationsförderung

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Blatt

025

Gruppenname Häufigkeit 0..n
Ausreiseförderung, Reintegrationsförderung
Beschreibung der Gruppe

Enthält Angaben, durch welche Stelle und mit welchen Mitteln aus welchem Haushalt (bspw. Bundeshaushalt) die Ausreise bzw. Reintegration gefördert wurde, sowie den Zielstaat der geförderten Ausreise / Reintegration.

Beinhaltet
  • 025.01 - Art der Ausreiseförderung, Art der Reintegrationsförderung

  • 025.02 - Entschieden am

  • 025.03 - Entschieden durch

  • 025.04 - Entschieden durch (Freitext)

  • 025.05 - Löschdatum

  • 025.06 - Aktenzeichen meldende Behörde

  • 025.07 - Zielstaat

  • 025.08 - Ausreisedatum

025.01 Art der Ausreiseförderung, Art der Reintegrationsförderung

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
16.12.2022

025.01

Feldbezeichnung
Art der Ausreiseförderung, Art der Reintegrationsförderung
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 1 Vorgaben Code
Beschreibung des Feldinhalts

Enthält Angaben, durch welche Mittel (Bund / Länder / Kommunal / Sonstige) die Ausreise bzw. Reintegration gefördert wurde.

Hinweise zur Datenqualität

Eine Eintragung ist auch möglich, falls sich die Person noch im Bundesgebiet aufhält.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8

AufenthG: §§ 50 - 56a

Darstellungsform
urn:xoev-de:bva:codeliste:azr.artausreisereintegrationsfoerderung
Bestandteil der Gruppe
025 - Ausreiseförderung, Reintegrationsförderung

025.02 Entschieden am

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
5.5.2021

025.02

Feldbezeichnung
Entschieden am
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 0..1 Vorgaben Tagesdatum
Beschreibung des Feldinhalts

Das Datum der Entscheidung über Mittel zur Förderung einer Ausreise bzw. Reintegration.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8

AufenthG: §§ 50 - 56a

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
025 - Ausreiseförderung, Reintegrationsförderung

025.03 Entschieden durch

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
23.6.2022

025.03

Feldbezeichnung
Entschieden durch
Feldlänge 6 Fest/Variabel fest Häufigkeit 0..1 Vorgaben Behördenkennzeichen
Beschreibung des Feldinhalts

Das Behördenkennzeichen der Stelle, die über die Mittel zur Förderung einer Ausreise bzw. Reintegration entschieden hat.

Hinweise zur Datenqualität

Regelmäßig entscheiden nicht-staatliche Stellen über die Förderung, sodass hier statt des Behördenkennzeichens (Datenblatt Nr. 025.03) das Freitextfeld (Datenblatt Nr. 025.04) benutzt wird.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8

AufenthG: §§ 50 - 56a

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
025 - Ausreiseförderung, Reintegrationsförderung

025.04 Entschieden durch (Freitext)

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
23.6.2022

025.04

Feldbezeichnung
Entschieden durch (Freitext)
Feldlänge unbeschränkt Fest/Variabel variabel Häufigkeit 0..1 Vorgaben Text
Beschreibung des Feldinhalts

Die Bezeichnung der Behörde, falls kein Behördenkennzeichen für diese Behörde vorhanden ist.

Hinweise zur Datenqualität

Regelmäßig entscheiden nicht-staatliche Stellen über die Förderung, sodass hier statt des Behördenkennzeichens (Datenblatt Nr. 025.03) das Freitextfeld (Datenblatt Nr. 025.04) benutzt wird.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8

AufenthG: §§ 50 - 56a

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
025 - Ausreiseförderung, Reintegrationsförderung

025.05 Löschdatum

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
23.6.2022

025.05

Feldbezeichnung
Löschdatum
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 0..1 Vorgaben Löschdatum
Beschreibung des Feldinhalts

Datum, an dem die durchgeführte Maßnahme / das Ereignis abweichend von den Regelungen des § 36 AZRG in Verbindung mit § 18 AZRG-DV gelöscht werden soll.

Hinweise zur Datenqualität

Von verwaltungsintern gesetzten Fristen ist abzusehen. Ausschlaggebend sind allein gesetzlich vorgesehene Fristen. Die Fristberechnung muss bei Eintragung eines Löschdatums entsprechend der gesetzlichen Regelungen erfolgen.

Rechtliche Grundlagen

AZRG: § 36

AZRG-DV: § 18

AsylG: § 7, § 8

AufenthG: §§ 50 - 56a

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
025 - Ausreiseförderung, Reintegrationsförderung

025.06 Aktenzeichen meldende Behörde

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
9.11.2022

025.06

Feldbezeichnung
Aktenzeichen meldende Behörde
Feldlänge 25 Fest/Variabel variabel Häufigkeit 0..1 Vorgaben Aktenzeichen
Beschreibung des Feldinhalts

Das Aktenzeichen der Behörde, die über Mittel zur Förderung einer Ausreise bzw. Reintegration entschieden hat.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8

AufenthG: §§ 50 - 56a

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
025 - Ausreiseförderung, Reintegrationsförderung

025.07 Zielstaat

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
18.1.2022

025.07

Feldbezeichnung
Zielstaat
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 0..1 Vorgaben Angaben zum Staat
Beschreibung des Feldinhalts

Der Staat, auf den sich die geförderte Maßnahme zur Ausreise bzw. Reintegration bezieht. Dabei kann es sich entweder um den Herkunftsstaat oder einen anderen aufnahmebereiten (Ziel)staat handeln.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8

AufenthG: §§ 50 - 56a

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
025 - Ausreiseförderung, Reintegrationsförderung

025.08 Ausreisedatum

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
29.6.2022

025.08

Feldbezeichnung
Ausreisedatum
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 0..1 Vorgaben Tagesdatum
Beschreibung des Feldinhalts

Hier ist das Datum des Fortzugs der Person einzutragen (Datum deckungsgleich Meldestatus). Dies verknüpft eine Fördermaßnahme mit einer konkreten Ausreise.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8

AufenthG: §§ 50 - 56a

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
025 - Ausreiseförderung, Reintegrationsförderung

Kapitel 22. 026 Ausreisenachweis

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Blatt

026

Gruppenname Häufigkeit 0..n
Ausreisenachweis
Beschreibung der Gruppe

Es handelt sich um einen Ausreisenachweis, der im Rahmen der geförderten Ausreise bzw. Reintegration gespeichert wird.

Hinweise zur Datenqualität

Hier im Kontext der Förderung der Ausreise und Reintegration.

Beinhaltet

026.01 Art des Ausreisenachweis

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
9.12.2022

026.01

Feldbezeichnung
Art des Ausreisenachweis
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 1 Vorgaben Code
Beschreibung des Feldinhalts

Es handelt sich um einen Ausreisenachweis, der im Rahmen der geförderten Ausreise bzw. Reintegration gespeichert wird. Der Nachweis der Ausreise in den Zielstaat muss der für die Maßnahme zuständigen Ausländerbehörde zugesandt werden.

Hinweise zur Datenqualität

Diese Angaben sind u. a. erforderlich, um die tatsächlichen Ausreisen nachzuhalten und die Wirksamkeit der Ausreise- und Reintegrationsförderungen festzustellen. Gemeint ist mit "Nachweis der Ausreise" primär die Grenzübertrittsbescheinigung, die an die Ausländerbehörde zurückgesandt werden muss. Allerdings sollen die Ausländerbehörden befähigt werden, auch andere Umstände, die die Ausreise belegen, erfassen zu können.

Beim Nachweis kann es sich um eine Grenzübertrittsbescheinigung oder einen sonstigen akzeptierten Nachweis handeln. Der Nachweis der Ausreise in den Zielstaat muss der für die Maßnahme zuständigen Ausländerbehörde zugesandt werden.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8

AufenthG: §§ 50 - 56a

Darstellungsform
urn:de:xauslaender:codelist:azr:artdesausreisenachweis
Bestandteil der Gruppe
026 - Ausreisenachweis

026.02 Ereignisdatum

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
30.6.2022

026.02

Feldbezeichnung
Ereignisdatum
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 0..1 Vorgaben Tagesdatum
Beschreibung des Feldinhalts

Das Ereignisdatum des konkreten Sachverhalts in Bezug auf den Asylstatus.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8

AufenthG: §§ 50 - 56a

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
026 - Ausreisenachweis

026.03 Ausreisestaat

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
18.1.2022

026.03

Feldbezeichnung
Ausreisestaat
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 0..1 Vorgaben Angaben zum Staat
Beschreibung des Feldinhalts

Der jeweilige Ausreisestaat ist der Mitgliedstaat des Schengenraums, aus dem heraus die jeweilige Person den Schengenraum verlässt.

Hinweise zur Datenqualität

Fallbeispiele: 1. Eine Person kann bspw. nach dem Verlassen Deutschlands zuerst Österreich betreten, bevor die Person über den Ausreisestaat Italien den Zielstaat X erreicht. 2. Bei z. B. einem Direktflug von Deutschland zum Zielstaat X wäre der Ausreisestaat Deutschland. (Meldung an das AZR durch Bundespolizei)

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8

AufenthG: §§ 50 - 56a

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
026 - Ausreisenachweis

026.04 Löschdatum

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
23.6.2022

026.04

Feldbezeichnung
Löschdatum
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 0..1 Vorgaben Löschdatum
Beschreibung des Feldinhalts

Datum, an dem die durchgeführte Maßnahme / das Ereignis abweichend von den Regelungen des § 36 AZRG in Verbindung mit § 18 AZRG-DV gelöscht werden soll.

Hinweise zur Datenqualität

Von verwaltungsintern gesetzten Fristen ist abzusehen. Ausschlaggebend sind allein gesetzlich vorgesehene Fristen. Die Fristberechnung muss bei Eintragung eines Löschdatums entsprechend der gesetzlichen Regelungen erfolgen.

Rechtliche Grundlagen

AZRG: § 36

AZRG-DV: § 18

AsylG: § 7, § 8

AufenthG: §§ 50 - 56a

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
026 - Ausreisenachweis

026.05 Zielstaat

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
1.2.2024

026.05

Feldbezeichnung
Zielstaat
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 0..1 Vorgaben Angaben zum Staat
Beschreibung des Feldinhalts

Staat in den die Person ausreist, die eine Ausreiseförderung/Reintegrationsmaßnahme erhalten hat. Dabei kann es sich entweder um den Herkunftsstaat oder einen anderen aufnahmebereiten (Ziel)staat handeln.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8

AufenthG: §§ 50 - 56a, § 86a

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
026 - Ausreisenachweis

Kapitel 23. 028 Asylstatus

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Blatt

028

Gruppenname Häufigkeit 0..n
Asylstatus
Beschreibung der Gruppe

Informationen über Asylverfahren, das Dublinverfahren und deren Abschlüsse.

Beinhaltet

028.01 Stand des Asylverfahrens

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
24.8.2022

028.01

Feldbezeichnung
Stand des Asylverfahrens
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 0..1 Vorgaben Code
Beschreibung des Feldinhalts

Hier wird dokumentiert, in welchem Verfahrensabschnitt sich das Asylverfahren befindet.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: §§ 2 - 4, § 7, § 8, §§ 12 - 17, §§ 23 - 33

Darstellungsform
urn:de:xauslaender:codelist:azr:asylstatus
Bestandteil der Gruppe
028 - Asylstatus

028.02 Ereignisdatum

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
23.6.2022

028.02

Feldbezeichnung
Ereignisdatum
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 0..1 Vorgaben Tagesdatum
Beschreibung des Feldinhalts

Das Ereignisdatum des konkreten Sachverhalts in Bezug auf den Asylstatus.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: §§ 2 - 4, § 7, § 8

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
028 - Asylstatus

028.03 Einreisestaat

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
31.8.2022

028.03

Feldbezeichnung
Einreisestaat
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 0..1 Vorgaben Code
Beschreibung des Feldinhalts

Der Staat, aus dem die unmittelbare Einreise in das Bundesgebiet erfolgt ist.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: §§ 2 - 4, § 7, § 8

Darstellungsform
urn:de:bund:destatis:bevoelkerungsstatistik:schluessel:staatsangehoerigkeit
Bestandteil der Gruppe
028 - Asylstatus

028.04 Geschäftszeichen

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
9.11.2022

028.04

Feldbezeichnung
Geschäftszeichen
Feldlänge 25 Fest/Variabel variabel Häufigkeit 0..1 Vorgaben Text
Beschreibung des Feldinhalts

Es handelt sich um das Aktenzeichen des BAMF zum jeweiligen Asylverfahren.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: §§ 2 - 4, § 7, § 8

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
028 - Asylstatus

028.05 Dublinstaat

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
24.8.2022

028.05

Feldbezeichnung
Dublinstaat
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 0..1 Vorgaben Angaben zum Staat
Beschreibung des Feldinhalts

Es handelt sich um den Staat, mit dem das Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats durchgeführt wird und der für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist, den ein Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser in einem Mitgliedstaat gestellt hat. Dublin Staaten sind alle Mitgliedstaaten sowie die vier assoziierten Staaten Schweiz, Norwegen, Island und das Fürstentum Liechtenstein.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: §§ 2 - 4, § 7, § 8

Dublin III VO:

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
028 - Asylstatus

028.06 Bestandskraft

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
24.8.2022

028.06

Feldbezeichnung
Bestandskraft
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 0..1 Vorgaben Tagesdatum
Beschreibung des Feldinhalts

Das Datum, an dem die Bestandskraft der Entscheidung des BAMF eintritt.

Hinweise zur Datenqualität

Sie ist gegeben, wenn der Bescheid des BAMF nicht mehr mit Rechtsbehelfen angefochten werden kann.

Rechtliche Grundlagen
Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
028 - Asylstatus

028.07 Zustellungsdatum

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
1.2.2024

028.07

Feldbezeichnung
Zustellungsdatum
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 0..1 Vorgaben Tagesdatum
Beschreibung des Feldinhalts

Zustelldatum des Bescheids zu einer Entscheidung im Asylverfahren.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 6, § 7, § 8, §§ 23 - 33

AufenthG: § 10, §§ 22 - 26

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
028 - Asylstatus

Kapitel 24. 029 Abschiebungsverbote

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Blatt

029

Gruppenname Häufigkeit 0..n
Abschiebungsverbote
Beschreibung der Gruppe

Enthält Angaben zu Abschiebungsverboten.

Hinweise zur Datenqualität

Es ist möglich, mehrere Abschiebungsverbote auf einen Datensatz zu speichern. Es ist nicht möglich, mehrere Staaten im "Zielstaat" Datenblatt Nr. 029.03 zu melden. Für jeden Staat, in den nicht abgeschoben werden darf, ist eine gesonderte Meldung einzutragen.

Beinhaltet

029.01 Art der Abschiebungsverbote

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
24.8.2022

029.01

Feldbezeichnung
Art der Abschiebungsverbote
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 1 Vorgaben Code
Beschreibung des Feldinhalts

Enthält Angaben zur Feststellung, zum Widerruf oder zur Rücknahme von zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, §§ 34 - 43, § 73c

AufenthG: § 60 Abs. 5, § 60 Abs. 7

Darstellungsform
urn:de:xauslaender:codelist:azr:artdesabschiebungsverbots
Bestandteil der Gruppe
029 - Abschiebungsverbote

029.02 Ereignisdatum

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
24.8.2022

029.02

Feldbezeichnung
Ereignisdatum
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 0..1 Vorgaben Tagesdatum
Beschreibung des Feldinhalts

Das Datum der Feststellung / Widerruf / Rücknahme des zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, §§ 34 - 43, § 73c

AufenthG: § 60 Abs. 5, § 60 Abs. 7

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
029 - Abschiebungsverbote

029.03 Zielstaat

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
24.8.2022

029.03

Feldbezeichnung
Zielstaat
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 0..1 Vorgaben Angaben zum Staat
Beschreibung des Feldinhalts

Es handelt sich um den Staat, in den nicht abgeschoben werden darf, weil ein zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis besteht.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, §§ 34 - 43

AufenthG: § 60 Abs. 5, § 60 Abs. 7

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
029 - Abschiebungsverbote

029.04 Bestandskraft

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
24.8.2022

029.04

Feldbezeichnung
Bestandskraft
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 0..1 Vorgaben Tagesdatum
Beschreibung des Feldinhalts

Das Datum an dem die Vollziehbarkeit bzw. Unanfechtbarkeit der Entscheidung eintritt.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, § 11, § 31, § 74

AufenthG: § 60 Abs. 5, § 60 Abs. 7

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
029 - Abschiebungsverbote

029.05 Aktenzeichen meldende Behörde

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
1.2.2024

029.05

Feldbezeichnung
Aktenzeichen meldende Behörde
Feldlänge 25 Fest/Variabel variabel Häufigkeit 0..1 Vorgaben Aktenzeichen
Beschreibung des Feldinhalts

Das Aktenzeichen der Behörde, die den Sachverhalt gemeldet hat.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, §§ 37 - 43, § 73c

AufenthG: § 60 Abs. 5, § 60 Abs. 7

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
029 - Abschiebungsverbote

Kapitel 25. 030 Aufenthaltsgestattung

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Blatt

030

Gruppenname Häufigkeit 0..n
Aufenthaltsgestattung
Beschreibung der Gruppe

Enthält Informationen zu Aufenthaltsgestattung.

Hinweise zur Datenqualität

Bei ungültigen Aufenthaltsgestattung muss entsprechend der Speichersachverhalt "Aufenthaltsgestattung erloschen" gespeichert werden. Die zeitliche Reihenfolge ist bei mehreren Aufenthaltsgestattungen zu beachten.

Beinhaltet
  • 030.01 - Art der Aufenthaltsgestattung

  • 030.02 - Ereignisdatum

  • 030.03 - Nummer der Aufenthaltsgestattung

  • 030.04 - Nummer Trägervordruck

030.01 Art der Aufenthaltsgestattung

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
13.1.2023

030.01

Feldbezeichnung
Art der Aufenthaltsgestattung
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 1 Vorgaben Code
Beschreibung des Feldinhalts

Enthält Informationen zu einer ausgestellten Aufenthaltsgestattung bzw. zu deren Erlöschen oder wieder Inkrafttretens.

Hinweise zur Datenqualität

Information, über Gültigkeit und Erlöschen einer Aufenthaltsgestattung.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, § 55, § 63, § 67

Darstellungsform
urn:de:xauslaender:codelist:azr:aufenthaltsgestattung
Bestandteil der Gruppe
030 - Aufenthaltsgestattung

030.02 Ereignisdatum

DATENSATZ FÜR DAS AUSLÄNDERWESEN Stand Blatt
13.1.2023

030.02

Feldbezeichnung
Ereignisdatum
Feldlänge Fest/Variabel fest Häufigkeit 0..1 Vorgaben Tagesdatum
Beschreibung des Feldinhalts

Das Datum zum konkreten Sachverhalt in Bezug auf den Beginn oder den Ablauf der Gültigkeit einer Aufenthaltsgestattung.

Rechtliche Grundlagen

AsylG: § 7, § 8, § 55, § 63, § 67

Darstellungsform
Bestandteil der Gruppe
030 - Aufenthaltsgestattung

030.03 Nummer der Aufenthaltsgestattung